VE 06 Dacharbeiten
SST 122 | Schloßstrasse 122
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) 1) Allgemeine Vorbemerkungen / Lärmschutz 1. Allgemeine Vorbemerkungen Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek & Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin Steglitz Schloßstraße 122-125, Feuerbachstraße 9-11 ist geplant. Bauherr: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxembourg Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme: Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant zu Multitenant zu ändern. Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird zuku¨nftig seine Mietflächen reduzieren. Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen Nutzungen zugefu¨hrt. Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen u¨berwiegend im gesamten Geschäftshaus. Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek & Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG geöffnet bleiben. Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich als öffentlicher Treffpunkt dienen und zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei begru¨nte Dachterrassen geplant, die einen Blick u¨ber Berlin und Steglitz bieten sollen. Der Baubeginn ist fu¨r den Sommer 2025 vorgesehen. Die Gebäudehu¨lle bleibt weitestgehend erhalten. Es werden lediglich einzelne Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund geänderter Raumzuschnitte und der Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die bestehende Dachfläche wird aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten entfernt. 2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen 1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit Nebenflächen fu¨r Lager im Untergeschoss u. fu¨r Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum fu¨r Gebäudedienste (FM-Bereich) im Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen innen zzgl. Außenbestuhlung und Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche im Erdgeschoss.. 2. Fitnessstudio - mit Flächen der Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG, Flächen fu¨r Trainingsgeräte, Sporträume, Umkleide-Sanitärräume fu¨r Gäste/Personal im UG 3. Bu¨ronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit 2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2 Mietbereichen im 3.OG 4. Beherbergungsbetrieb - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 3. OG - mit 24 Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG 5. Dachterrassen  im Innenhof des 3. OG sowie auf dem 4. OG mit Bepflanzung, Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten 3. Ausfu¨hrungstermine Die Bauzeit ist von 06.25- 03.27 geplant. Eine Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginn um bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender Umstände ist hier einzukalkulieren, d.h. Kosten fu¨r Bauzeitverlängerung durch Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu der oben beschriebenen einzukalkulierenden Verschiebung des Ausfu¨hrungszeitraums um 3 Monate ist eine Bauzeitverlängerung, durch vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12 Wochen in die Einheitspreise einzukalkulieren. 4. Baustellenbereich Logistikkonzept ist in Bearbeitung 1.1 Ausführungsbereich Das Gebäude befindet sich an der stark frequentierten Schloßstraße (122-125), und der ruhigeren Feuerbachstraße (9/11) in 12163 Berlin, die ein Wohnbauviertel erschließt. Der Umbau des Geschäftshauses wird unterschiedliche Nutzungsformen ermöglichen. Das im EG, 1.OG und 2. OG bestehende Textilwarenhaus P&C wird im Zuge der Umnutzungsmaßnahmen teilweise saniert und die Verkaufsfäche reduziert. Die Verwaltung wird vom 3. OG nach den Umbauten im 1.- und 2.OG zum späteren mieterseitigen Ausbau als Core & Shell vorbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu den Bestandsgebäuden haben sich alle Baumaßnahmen dem Bestand unterzuordnen. Die Baustellenordnung ist strikt einzuhalten. Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der SIGE-Plan, Bestandteil des Vertrags zwischen Bauherr und Auftragnehmer. 1.2. Lärmschutz Die Arbeiten werden in normal durch starken Strassenverkehr emmissionbelasteten Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von Störungen der gegenüberliegenden (bzw. angrenzend) Wohngebäude in der Feuerbachstrasse ist der Baulärm jedoch gering zu halten. Während des Betriebs der Verkaufsflächen EG-2.OG, Ladenöffnungszeiten 10-20 Uhr, sind geräuschintensive Arbeiten im Gebäude zu vermeiden, oder ggf. vorab abzustimmen. Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die Forderungen zum Schutz gegen Baulärm eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders schallgedämpften Maschinen und geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere Lärmquellen im Freien sind schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst Baumaschinen einzusetzen, die mit dem blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind. - alle lärmintensiven und erschütterungsintensive Arbeiten sind der Objektüberwachung mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen - durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem AG zur terminlichen Einordnung der betreffenden Leistungen - die betreffenden Bauleistungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den AG durchzuführen 1.3. Arbeitszeitunterbrechung / Komprimierung / 2 Schichtenbetrieb Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge kritischer Verkehrssituationen (Anweisung durch den Stadt Berlin oder AG) die sich aus der exponierten Innenstadtlage ergeben (z.B. Stadtfeste, Strassensperrungen für Sportveranstaltungen, Polizei- und Demonstationseinsätze), ist in den EP mit einzukalkulieren. 2) Baubeschreibung der geplanten Baumaßnahme Im Untergeschoss wird ein Fitnessstudio entstehen, die vermieterseitigen Leistungen beinhalten den Rückbau sowie haustechnische Übergabepunkte für Lüftung, Heizung- Kühlung sowie die elektrische Versorgung, die sicherheitsrelevanten Medien wie Sprinkler, Sicherheitsbeleuchtung sowie Alarmierung- Steuerung wird an definierten Übergabepunkten vorbereitet. Im EG - 2.OG werden die Flächen für Verkaufsräume des Textilkaufhauses P&C neu strukturiert und umgebaut, auch sind im 1.- und 2. OG die Verwaltungsräume geplant. Es werden neue Zugangstüren in der Fassade im EG für den Zugang Longstay Lobby, Zugang Fitness Lobby, Zugang Cafe, eingebaut. Im 3.-4.OG werden longstay Wohneinheiten entstehen und einzelne Fenster und Fassadenelemente erneuert. Die geplante Baumaßnahme wird in 5 Bauphasen unterteilt. Voraussichtliche Ausführungszeiträume und Maßnahmen: - Phase 1:  16.06.2025 - 27.11.2025 Phase 1 beinhaltet konstruktive und vorbereitende Maßnahmen für den Ausbau Vermieter im Erdgeschoss, 1. OG und 2. OG, Deckenschließung Decke über UG und EG, konstruktiver Abbruch mit Sicherungsmaßnahmen für den neuen Aufzug zur Erschließung der Oberen Etagen longstay,, sowie die Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Untergeschoss, Erdgeschoss, 1.- 2. OG sowie die Schadstoffentsorgung. Weihnachtsgeschäft P&C ab Ende 1. Phase - Phase 2:  01.12.2025 - 31.03.2026 In Phase 2 erfolgt im EG- 4. OG der konstruktive Abbruch von Decken für den Einbau eines Aufzugsschachts sowie der Bau des St.- B. Schachts. - Phase 3: ab 01.04.26 - 20.08.2026 Phase 3 beinhaltet die Medienversorgung, besonders der Lüftung vom UG bis zur Dachfläche- Aufstellfläche der Lüftungsgeräte Phase 4: ab 01.09.26 - 31.03.2027 Phase 4 beinhaltet den Ausbau vom Vermieter der longstay Bereiche im 3. und 4. OG sowie den Büroausbau im 2. und 3. OG Phase 5: ab 01.04.27 - 30.06.2027 Phase 5 beinhaltet den mieterseitigen Ausbau der Büros Weiteren Eckdaten: Längsseite Schlossstraße: ca. 105 m Längsseite Feuerbachstraße: ca. 85 m Geschosshöhen zwischen 3 m - 4.40 m UG bis 3.OG bzw. 4. OG Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung und Inhalten der Leistungsbeschreibung An dieser Stelle werden die übergreifenden Anforderungen an die Gewerke und Abhängigkeiten im Bauablauf aufgeführt. Diese sind in allen Gewerken entsprechend zu beachten. Die gewerkespezifischen "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" sind den Leistungstexten vorangestellt. Es ist die Gesamtleistung anzubieten. Auch getrennt voneinander übergebene Leistungsbeschreibungen (separate Dokumente) der Fachplaner sind in der Gesamtheit zu verstehen und anzubieten. Dies bedeutet, dass die in diesem Textteil enthaltenen "Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung und Inhalten der Leistungsbeschreibung" für alle Teil-LVs gültig sind und berücksichtigt werden müssen. 3. Aufbau und Erläuterung der Leistungsbeschreibung: 3.1 Bezeichnungen: Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen finden in der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen Anwendung: - AG (Auftraggeber) - AN (Auftragnehmer) - OÜ (Objektüberwachung AG) 3.2 Leistungsbeschreibung: Alle Positionen sind entsprechend der Qualitätsbeschreibungen der Leitbeschreibungen, der zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, der Architektenpläne, sonstigen beiliegenden Planunterlagen, Gutachten, wie z.B. Brandschutzgutachten, etc. zu kalkulieren und auszuführen. (Übersicht beiliegende Unterlagen siehe Anlagenverzeichnis). Die Ausschreibung enthält für die Hauptleistungen Massenangaben als Kalkulationshilfe. Der AG beabsichtigt eine Beauftragung als Abrechnungsauftrag. Die angebotenen Einheitspreise gelten für die Gesamtdauer der Bauzeit. Mit den Preisen sind sämtliche Maßnahmen abgegolten, die für die vollständige Leistung erforderlich sind. Der Angebotspreis deckt alle Risiken ab, die notwendig sind, um die Leistungen vollständig zu erbringen, sonst im Zuge der Leistungserbringung entstehen, oder mit denen sonst bei Projekten dieser Größenordnung üblicherweise gerechnet werden muss. Veränderungen bei Löhnen, Pauschalleistungen, Abgaben und Materialpreisen, die nach Angebotsabgabe eintreten, berechtigen den AN nicht zur Änderung der angebotenen Preise. Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, werden nicht gesondert vergütet. Wenn zur Erfüllung der vom AG vorgegebenen Terminschiene Arbeitszeiten mit Zusatzvergütung berücksichtigt werden müssen, so sind die Mehrkosten vom AN direkt mit anzubieten. Grundlage für die Kalkulation ist die Annahme einer 6-Tage-Woche mit einem Zweischicht-System, für Teilleistungen ist dabei mit Nachtarbeit zu kalkulieren. Dieses gilt für alle Erschwernis- und Behinderungsrisiken im Zusammenhang mit komplexen Bauabläufen und Abhängigkeiten. Der Angebotspreis enthält u. a. Ausführungsleistungen, sowie notwendige Entsorgungsleistungen der eigenen Leistungen und Planungsleistungen (Werk- und Montageplanung). Für die angebotenen Leistungen übernimmt der AN die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Hauptleistungen und Nebenleistungen, die sich aus dem Leistungsumfang ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anlagen und Leistungsdaten, sowie die zugehörigen Zeichnungen, dienen zur Information für die Angebotsbearbeitung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit zur Ausführung. Mehr Unterlagen als die zur Angebotsausarbeitung vorgelegten Dokumente werden dem AN durch den AG zur Kalkulation nicht zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig vor Vertragsschluss werden gegebenenfalls ergänzende Unterlagen übergeben, die zusätzlich Vertragsanlage werden sollen. Alle in diesen Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung sowie den ZTV der einzelnen Gewerke und sonstigen Hinweistexten dieser Funktionalen Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsanforderungen sind vom AN mit einzukalkulieren. 3.3 Rückfragen: Allgemeine und technische Rückfragen sind ausschließlich schriftlich an die Projektsteuerung zu richten: Waterbound Real Estate GmbH Friedrichstraße 187 10117 Berlin Ansprechpartner: Herr Reckow E-Mail: reckow@wbre.de Dies gilt auch dann, wenn es sich um Fragen an die beteiligten Fachplaner und Sonderingenieure handelt. 3.4 Angebotsabgabe: Die zum Zeitpunkt des Versandes der Leistungsbeschreibung gültigen Entwurfs- / Genehmigungspläne bzw. Ausführungspläne und Anlagen sind in den Verdingungsunterlagen enthalten. Die Vergabeunterlagen werden nicht in Papierform verteilt, sondern als Anlagenkonvolut über download Möglichkeiten zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat sein Angebot sowohl schriftlich als auch digital (als PDF-Datei und als GAEB-Schnittstelle) einzureichen. Angebote sind an folgende Anschrift zu richten: James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48 Bd. Gr.-Duchesse Charlotte, L-1330 Luxembourg über WBRE an: MidstadAliena Trillig Project Developer Midstad Development GmbH?Windmühlstraße 1 I D-60329 Frankfurt am Main Büro Düsseldorf Klosterstr. 30 | D-40211 Düsseldorf +49 (0) 173 465 20 20 aliena.trillig@midstad.com www.midstad.com Der Bieter erklärt mit der Unterschrift unter sein Angebot, dass er alle der Ausschreibung beiliegenden und nachgereichten Unterlagen kalkulatorisch berücksichtigt und angeboten hat. Der AN ist bis sechs Monate nach Angebotsabgabe an sein Angebot gebunden. 4. Planungs- und Berechnungsleistungen: 4.1 Allgemein: Der AN schuldet eine komplette, funktionsfähige Gesamtleistung. Über die mit dieser Ausschreibung dem Bieter zur Verfügung gestellten Unterlagen, Anträge, Gutachten etc. hinaus wird der AG keine weiteren Leistungen erbringen. Alle weiteren eventuell erforderlichen zusätzlichen Gutachten, Anträge, etc. einschließlich der Einholung von erforderlichen Genehmigungen, resultierend aus dem Baubetrieb bzw. der Ausführung der Leistungen des AN, hat der AN zu erbringen und einschießlich der anfallenden Gebühren einzukalkulieren. Außerdem sind vom AN ggf. Auflagen und Bedingungen der rechtskräftigen Baugenehmigung zu berücksichtigen. Diese wird dem AN zur Verfügung gestellt. 4.2 Planserver: Pläne und sonstige Dokumente sind unter Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben vom AN zu erstellen, zu benennen und im Projektkommunikationssystem strukturiert abzulegen. Die Vorgaben basieren auf allgemein gültigen und branchenbezogenen Normen und Standards sowie im Baubereich gängigen EDV-Werkzeugen, z. B. AutoCAD oder MS-Office-Produkte. Verbindliche Festlegung der Software für Planaustausch und Planerstellung ist DWG (konform AutoCAD 2007). Das System wird von dem AG gestellt und muss vom AN genutzt werden. Der Datenaustausch während der Ausführungsphase erfolgt ausschließlich über den Planserver. Sämtliche Kosten, die durch Vervielfältigung und Lichtpausen der Planunterlagen zur Nutzung durch den AN entstehen, trägt der AN. 4.3 Planprüfung: Der AG wird nach eigenem Ermessen die Durchführung der Planungs- und Baumaßnahme im Hinblick auf die Vertragserfüllung des AN laufend überprüfen, ohne dass hieraus eine Verantwortung für die Vertragserfüllung des AN entsteht. Dies entbindet den AN in keinem Fall von seiner Vertragserfüllungspflicht. Dazu erteilt der AN dem AG bzw. dessen Beauftragten laufend Einblick in den Ablauf und die Ergebnisse der Vertragserfüllung. Eine durchgehende Planfreigabe durch den AG ist nicht vorgesehen. Sämtliche zur Bauausführung erforderlichen oder sonst wie bedeutsamen (Ausführungs-) Unterlagen des AN sind dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Sichtung vorzulegen. Weiter sind ausreichende Zeiträume für Überarbeitung und evtl. erforderliche Wiedervorlage von Unterlagen vom AN zu berücksichtigen. Verzögerungen im Bauablauf aufgrund der Einarbeitung von gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen sind auszuschließen. Das mehrmalige Einarbeiten von Korrekturen und Auflagen ist einzukalkulieren. (Zweimaliges Einarbeiten von Änderungen in die Planung ist Grundleistung des AN. Ziel ist es regelmäßig gemeinsame Termine mit den Beteiligten durchzuführen, bei denen die Änderungsanmerkungen für die Werkstatt- und Montageplanung besprochen werden, so dass der Planfreigabeprozess verkürzt werden kann.) Setzt der AN Subunternehmer ein, so hat der AN die Planunterlagen / Nachweise seiner Subunternehmer zu prüfen bevor er diese Planunterlagen an den AG weiterleitet. 4.4 Planungs- und Berechnungsleistungen: Sämtliche notwendigen Planungs - und Berechnungsleistungen sind einzukalkulieren. Statische Nachweise, die erforderlich werden, für alle das Projekt betreffende Bauteile, Gewerke, etc., inkl. evtl. notwendiger Versuche und aller Bauzwischenzustände und Hilfskonstruktionen hat der AN prüffähig aufstellen zu lassen und rechtzeitig zur Genehmigung bei dem beauftragten Prüfbüro einzureichen. 4.5 Werkstatt - und Montageplanung: Die technische Bearbeitung umfasst die komplette Werkstatt- und Montageplanung aller Gewerke nach Erfordernis des AN, ebenso die technische Bearbeitung der Baustelleneinrichtung, inklusive Gerüstarbeiten. Grundlage für die Erstellung der Werkstatt- und Montagepläne sind die letztgültigen Ausführungspläne sowie die fachtechnische Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw. Ausführungsplänen. 4.6 Nachweise: Folgende Nachweise sind vom AN, für den AG kostenfrei, zu erbringen: - Güte der Baustoffe und Bauteile - Pflege- und Reinigungsvorschriften, d.h. Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile untereinander und mit den üblichen Reinigungs- und Pflegemitteln sowie den Reinigungsgeräten - Systemprüfzeugnisse über Konstruktion, Brandschutz- und Schallschutz - Nachweise über die Tauglichkeit der Materialien und Bauteile für die vorgesehene Verwendung (Eignungs- und Güteprüfung) - Verträglichkeit der Baustoffe, Bauteile untereinander und in Bezug auf die Untergründe - Nachweis der ausreichenden Widerstandsfähigkeit der Leistungen gegen allgemeine Umwelteinflüsse - Umweltverträglichkeit der Baustoffe und Bauteile (Schadstofffreiheit) (eine Zertifizierung ist jedoch nicht vorgesehen) - Abnahmebescheinigung nach Behördenvorschrift 4.7 Statische Nachweise: Alle Konstruktionen, auch Hilfskonstruktionen für Bauzwischenzustände (Bauzwischenzustände sind bei Maßnahmen zum Ausbau - KGR 300 nicht erforderlich), müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Erfordernissen entsprechen. Alle notwendigen statischen Nachweise hat der AN selbst zu erbringen. Als Systemstatik oder, wo notwendig, als eigene Statik. Die angegebenen Abmessungen dienen nur als Kalkulationshilfe. Die in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten Dimensionen von Konstruktionen berufen sich auf unverbindliche Vordimensionierungen. Eventuelle Änderungen die sich aus der Statik des AN ergeben, z.B. in Bezug auf Abmessungen oder auch Mehrmassen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Mehrkosten sondern liegen im Risiko des AN. 5. Fabrikatsangaben / Alternativen: 5.1 Fabrikatsangaben: In den Positionen werden vom AG/ dem Planer vorgegebene Fabrikate benannt. Diese sind im Grundangebot entsprechend anzubieten. Für alle anderen Leistungen ist der AN dafür verantwortlich den Anforderungen entsprechende Produkte und Fabrikate zu wählen und anzubieten. Für die festgelegten Fabrikate kann der AN in separat zu erstellenden Nebenangeboten Alternativen anbieten, die dann im Rahmen der Vergaben zu besprechen und verhandeln sind. Falls Alternative Fabrikate nach Wahl des AN angeboten werden, ist die Gleichwertigkeit durch das Beifügen von technischen Datenblättern und Infomaterial bei Angebotsabgabe durch den Bieter nachzuweisen. Über die Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG. 5.2 Alternative Ausführungsarten: Sondervorschläge sind zugelassen, sofern sie die architektonischen und technischen Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Sofern der Bieter von dem Entwurf abweichende alternative Ausführungsarten in Teilleistungen ausführen möchte und dies aus wirtschaftlichen Gründen anbietet, so ist die geänderte Ausführungsart (Neben- / Sonderangebot) im Einzelnen hinsichtlich der technischen Durchführbarkeit und der Risikoabschätzung sowie der öffentlich-rechtlichen Genehmigungsfähigkeit anhand entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen, Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.) darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der Planung und sonstiger Zusatzleitungen hat der AN zu tragen. Voraussetzung für Neben- und Sonderangebote ist ein vollständig ausgefülltes Hauptangebot. Alternative Ausführungen dürfen nicht in der Grundleistung mit verpreist sein und müssen separat nachvollziehbar dargestellt werden. Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt von Mehr- und Minderleistungen sind vom AN zu erläutern und den Angebotsunterlagen beizulegen. Sondervorschläge bzw. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG. Den Nachweis der gleichwertigen Leistung hat der AN unentgeltlich zu führen. Bei Sondervorschlägen des AN ist der AN verantwortlich für die Genehmigungsfähigkeit. Eine Zustimmung des AG erfolgt grundsätzlich nur unter dem Genehmigungsvorbehalt. Das Systemrisiko bleibt auch bei Zustimmung des AG beim AN. 6. Ortsbesichtigung: Eine Ortsbesichtigung wird vorgeschrieben, da der AN bereits bei Angebotsabgabe über die Randbedingungen der Maßnahmen informiert sein sollte. Besichtigungen können nach vorheriger Terminabsprache mit der Projektsteuerung durchgeführt werden. Spätere Einreden auf Unkenntnis der Umbaubereiche und deren Gegebenheiten werden grundsätzlich nicht anerkannt. 7. Wartungsverträge Die Leistung ist als Position in der Leistungsbeschreibung enthalten 8. Vertragsgrundlagen: 8.1 Allgemein: Alle Teile der vorliegenden Ausschreibung einschl. Bedingungen und Unterlagen des AG werden nach der Vergabe der Leistungen zum Vertragsbestandteil zwischen AG und AN. Dies gilt ebenfalls für im Laufe des Vergabeprozesses nachgereichte Unterlagen. Falls während der Vergabe Unterlagen verändert oder angepasst werden müssen, ersetzen die jüngeren Dokumente jeweils ihre älteren Vorgänger. Die in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls als Bedarfsposition bezeichneten Positionen sind zu bepreisen, aber nicht in das Gesamtangebot mit einzukalkulieren. Die angebotenen Preise für Bedarfsleistungen gelten ohne Rücksicht auf die Höhe der Mengenansätze. Der Bieter erklärt insbesondere, dass ihm alle genannten Vertragsunterlagen, Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc., bekannt sind, dass er die Ausschreibung einschließlich der Planunterlagen vollständig gelesen und verstanden und von dem Inhalt Kenntnis genommen hat und dass keine Unsicherheit in der Auslegung von Texten und Anforderungen besteht, welche zu späteren Meinungsverschiedenheiten führen könnten, respektive, dass er diese eventuelle Unsicherheit durch Rückfragen vor Angebotsabgabe, bzw. Vertragsabschluss beseitigt hat. Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass er sich über Art und Umfang der anzubietenden Lieferungen, Leistungen und Nebenleistungen sowie über die technische Realisierbarkeit der geforderten Leistung, die volle Klarheit durch Rückfrage beim AG und Einsichtnahme in vorliegende Bauzeichnungen, Besichtigung der Zufahrtswege und deren Beschaffenheit sowie Besichtigung der Baustelle, verschafft hat. Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur einzelne Leistungen oder Nebenleistungen nicht erwähnt oder nicht weiter ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass Leistungen unter dem betreffenden Titel auch dann Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Leistungen sind komplett inklusive Nebenleistungen in das Angebot einzukalkulieren. Es wird nicht in jeder Position darauf hingewiesen. In den Fällen, wo direkt in der Position auf die Nebenleistungen hingewiesen wird, soll damit ausdrücklich auf die Dringlichkeit hingewiesen werden. Mehrkosten die durch Nichtbeachtung dieses Hinweises entstehen werden nicht vergütet. Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern, Einbauen / Montieren und Inbetriebnahme" zu kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen nicht gesondert darauf verwiesen wird. Ausnahmen werden gesondert benannt, wenn in einzelnen Positionen ausdrücklich nur das Liefern oder Einbauen beschrieben ist. Für Bestandteile der Baustelleneinrichtung gilt zudem auch das Instandhalten als Teil der Leistung des AN. Bei Einzelleistungen der Baustelleneinrichtung ist entsprechend auch der Rückbau und die Entsorgung mit einzukalkulieren. Folgende Leistungen gelten als Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet bzw. sind mit in die Preise einzurechnen: Gespräche und Abstimmungen mit dem AG, Behörden, VdS, Sachverständigen, Versorgungsunternehmen und Anbietern von Dienstleistungen (Provider) über Anlagenführung, Werkstoffwahl und sicherheitstechnische Ausrüstungen, Nachstemmarbeiten an Mauer- / Betonschlitzen und Aussparungen, sowie alle notwendigen Abdeckungen von z.B. Anlagenteilen während der Bauzeit zum Schutz vor Beschädigung und Verschmutzung, die im Rahmen der Nebenleistungen erforderlich sind, werden nicht besonders vergütet. Für gesondert abrechenbare Kosten zu Genehmigungen, Leistungen und Abnahmen und den Gebühren hierfür ist in Abstimmung mit dem AG ggf. die Schnittstellenliste Kosten AG - Mieter / -AN zu berücksichtigen. Der AG behält sich vor einzelne Teilleistungen der Leistungsbeschreibung in einem geringeren Umfang zur Ausführung kommen zu lassen, optional zu beauftragen, entfallen zu lassen oder gegebenenfalls an Dritte zu beauftragen. Abweichend von VOB/B § 2 Absatz 3 berechtigt dieses den AN nicht zur Erhöhung des Angebotes sowie zu Forderungen nach Schadensersatz. Die Gemeinkosten der Baustelle sind deshalb auf die Einzelleistungen umzulegen. Ortsangaben in der Leistungsbeschreibung dienen nur der Orientierung und sind nicht ausschließlich. Arbeiten an anderen Orten innerhalb des Gebäudes und der Freianlagen sind zu den angebotenen Preisen zu erbringen. Farbangaben dienen ebenfalls der Orientierung. Die Festlegung erfolgt durch den AG im Zuge der Bemusterung. Der AN hat alle Farbtöne nach RAL-Standardfarbkarte einzukalkulieren. Sonderfarben werden gegebenenfalls in den Leistungspositionen direkt benannt. 8.2 Widersprüche / Unklarheiten: Hinsichtlich eventueller Widersprüche und Unklarheiten bzw. Beschreibungslücken dieser Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die übrigen Vertragsgrundlagen und im Hinblick auf die tatsächlich vorgefundenen Gegebenheiten wird seitens des AG keine Verantwortung übernommen. Der AN kann sich nicht auf Widersprüche und Unklarheiten oder Erkundungslücken hinsichtlich dieser Vertragsgrundlagen berufen. Mögliche Widersprüche, Unklarheiten, Lücken hat der AN vor Vertragsabschluss mit dem AG zu klären. Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen der Architekten und Fachplaner hat der AN auf Vollständigkeit, Übereinstimmung, Mängelfreiheit und Durchführbarkeit zu prüfen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschreibung der Leistung in den einzelnen Positionen den gesamten Leistungsumfang lückenlos wiedergeben. Die Prüfung der Vollständigkeit im vorstehenden Sinne hat der AN im Rahmen der Verhandlungen zu bestätigen. Die in der Ausschreibung erhobenen Anforderungen und Qualitäten stellen Mindestforderungen dar. Sollten sich aus den anzuwendenden Eurocodes / EN- / DIN-Normen, Zustimmungen im Einzelfall, VDI-Richtlinien oder Gutachten sowie dem neuesten Stand der Technik höhere Forderungen ergeben, sind diese zu berücksichtigen. Bei Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt grundsätzlich immer die jeweils höherwertige Qualität / Ausführung als vereinbart. Falls der AN der Meinung ist, dass textliche Ergänzungen zur Beschreibung der angebotenen Leistungen notwendig sind, um eine Eindeutigkeit zu erreichen, sind diese in einem separaten Anschreiben vorzunehmen. Die originale Leistungsbeschreibung ist in keiner Form zu verändern. Textänderungen oder -ergänzungen in der Leistungsbeschreibung können nicht in der Auswertung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls wird zum Vertragsschluss ein Auftrags-LV generiert, in das die gemeinsam festgelegten Anpassungen einfließen. 8.3 Verantwortung des AN: Die technischen und bauphysikalischen Anforderungen dieser Ausschreibung stellen eine qualitative Mindestanforderung dar und sind für das Angebot verbindlich. Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß Bauproduktrichtlinie mit dem EG- Konformitätszeichen gekennzeichnet sein. Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben: - Name und Kennung des Herstellers - Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß technischen Spezifikationen - Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres - Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle - Nummer des EG- Konformitätszertifikats 8.4 Fortschreibung der Aufgabenstellung in Kalkulation und Ausführung: Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten Planungsunterlagen berücksichtigen den Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils genannten Zeitpunkt. Vor Beginn seiner auszuführenden Leistungen hat sich der AN darüber zu vergewissern, dass bzw. ob der betreffende Entscheidungsstand bzw. die Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist; diesbezügliche Änderungen hat der AN bei seiner weiteren Bearbeitung entsprechend zu berücksichtigen. Spätere Kostennachforderungen, die nachweislich auf ein Versäumnis seiner Überprüfungsverpflichtung zurückzuführen sind, werden nicht vergütet. 8.5 Schriftverkehr: Formaler Schriftverkehr ist, nach Einzelvorgängen getrennt, fortlaufend durchzunummerieren. Unterschiedliche Kategorien, wie z.B. Nachtragsangebote, Behinderungsanzeigen oder Bedenkenanmeldungen sind bei der Nummerierung voneinander zu unterscheiden. 9. Ausführung: 9.1 Allgemein: Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe der Bestimmungen und Bestandteile des Vertrages nach den allgemein anerkannten und neuesten Regeln der Technik technisch einwandfrei, funktionsgerecht, gebrauchsfähig und betriebsfertig zu erstellen, so dass es zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden kann. Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen, oder Abnahmen, wie z.B. TÜV-Abnahme, Prüfingenieure, etc. erforderlich sind, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung und ohne zusätzliche Erwähnung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Der AN ist zu jedem Zeitpunkt für die Einhaltung der privat- und öffentlich-rechtlichen Belange zuständig. Alle notwendigen Einmessungen sind Sache des Auftragnehmers. Bauseits werden je Etage ein Höhenpunkt sowie zwei Gebäudeachsen zur Verfügung gestellt. Die Baustelle liegt in einem hochwertigen Stadtgebiet. Auf die bestehende Nachbarbebauung ist sowohl bei den An- und Abfahrten wie auch während der Bauausführung besonders Rücksicht zu nehmen. Das gilt für das Verhalten im Außenbereich ebenfalls wie für die Sanierungsbereiche im Inneren des Gebäudes. 9.2 Normen und Vorschriften: Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die geltenden DIN- / DIN EN- / Eurocode-Vorschriften und technischen Richtlinien, der aktuelle Stand der Technik sowie alle behördlichen Auflagen einzuhalten. Maßgebend ist der Stand zum Zeitpunkt der Ausführung. Für die Ausführung gelten in ihrer jeweils neuesten Fassung insbesondere: - VDE-Bestimmungen - EMV-Bestimmungen - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Arbeitsstättenrichtlinien - die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der Verwaltungsberufsgenossenschaft - Grundlagen und Vorschriften des baulichen Brandschutzes, insbesondere für haustechnische Anlagen - die neuesten Vorschriften und Brandschutzbedingungen der Feuerwehr, die gewerblichen, polizeilichen und baupolizeilichen Bestimmungen mit einschlägigen Weisungen sowie die BVG-Vorschriften - Technische Regeln für Aufzüge (TRA) - Landesbauordnung - Bauprüfdienste - Geräteüberwachungsvorschriften - Herstellerangaben - etc. 9.3 Baustoffe, Bauteile und Systeme: Die Baustoffe sind entsprechend der Anforderung der Einbaubereiche zu verwenden. Der AN bleibt für die richtige Auswahl der Systeme, Werkstoffe, Materialien usw. allein verantwortlich. Wendet der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO 9001 an, so ist der Nachweis durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen. Der AN sichert die Verwendung erprobter, neuer und ungebrauchter, mängelfreier, normgerechter und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Baustoffe, Bauteile und Materialien zu. Es dürfen nur asbest- und formaldehydfreie, FCKW-freie, HFCKW-freie und von sonstigen umweltschädlichen Stoffen freie Materialien eingesetzt werden. Der Nachweis hierfür ist vom AN zu erbringen (eine Zertifizierung wird jedoch nicht durchgeführt). Dem AN obliegt es, auf seine Kosten den Nachweis zu erbringen, dass die Baustoffe, Bauteile oder Materialien die geforderten Eigenschaften entsprechend der Güte-bzw. Gebrauchsüberwachung aufweisen. Dem AG sind aktuelle Prüfzeugnisse vorzulegen. Für die Ausführung der jeweiligen Konstruktionen sind ausschließlich aufeinander abgestimmte Stoffe und Materialien bzw. Herstellersysteme zu verwenden. Verschwiegene Material-, Objekt- und Fabrikatsänderungen führen zum Austausch der betroffenen Bauteile. Kosten, auch Folgekosten, die dadurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 10. Brandschutzanforderungen: Die Anforderungen an den Brandschutz sind dem Brandschutzkonzept und den Ausführungsplänen zu entnehmen. Behördliche Auflagen sind generell bindend und in der Ausführung umzusetzen. Die Vorgaben zu "brandschutztechnischen Massnahmen während der Bauzeit" sind zu beachten und umzusetzen. 13. Baustellenlogistik: 13.1 Allgemein: Der Bauablauf ist sorgfältig zu planen. Bei Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Termin- und Ablaufplan für die eigenen Leistungen in Bezug zur gesamten Baumaßnahme abzugeben. Als Vorlage für den Ausführungsterminplan gilt der Bauphasenplan des AG. Mindestangaben sollen Beginn und Ende der Gesamtbaumaßnahme sowie die Zwischentermine für die Fertigstellung einzelner Bauabschnitte ausweisen. Aus diesem Plan muss der geplante Ablauf der Baumaßnahme detailliert hervorgehen. In jedem Fall sind die Bauabläufe vor Aufnahme der Arbeiten mit dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen. Nach Auftragsvergabe ist der eigene Terminplan gemäß Bauabläufen und Vorgaben des AG regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, wird der AG die Leistung an Dritte beauftragen. Die Kosten hierfür hat der AN zu übernehmen. Der erforderliche Leistungsumfang wird dabei allein vom AG festgelegt. 13.2 Baustelleneinrichtungsfläche: Im Umfeld des Gebäudes werden zur Andienung der Baustelle Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen hergerichtet, Auf der Seite Schlossstraße  wird eine Fläche zur Andienung der Baustelle, sowie mit Mulden und Container die Entsorgung der Rückbaumaterialien ermöglicht. Auf der Seite Feurbachstraße wird mit Jahresbeginn 2026 die Baustelleneinrichtung mit Aufzug und Aufenthaltscontainer eine Fläche als umzäunter Bereich eingerichtet, diese wird für den Umbau / Ausbau der Umbaumaßnahme genutzt. Mannschaftscontainer oder andere Aufenthaltsmöglichekeiten werden nicht bauseits zur Verfügung gestellt und sind durch jeden AN nach eigenem Bedarf vorzuhalten bzw. anzumieten. Ein Anspruch auf Zwischenlagerflächen für den Ausbau besteht nicht. Wenn vom AN umfangreich Flächen benötigt werden, hat der AN sich nach eigenem Bedarf eigenverantwortlich um Flächen auf öffentlichem Grund zur Installation der für seine Arbeiten erforderlichen Flächen für die Einrichtung der Baustelle zu kümmern. 13.3 Arbeitszeit: Die Arbeitszeiten sind von 8:00 bis 20:00 Uhr Über die vorgegebenen Zeiträume hinausgehende Arbeitszeiten, die gegebenenfalls notwendig werden, um die Terminvorgaben zu erfüllen, sind mit einzukalkulieren und in Bezug auf interne Abläufe in jedem Fall mit dem AG abzustimmen. Für Sondergenehmigungen ist das Amt für Arbeitsschutz zuständig. (Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren gehören zum Leistungsumfang des AN). 13.4 Lärmschutz: Vorgaben zum Lärmschutz sind der Baustellenordnung zu entnehmen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass lärmintensive Arbeiten nicht während der Öffnungszeiten der Ladenflächen durchgeführt werden dürfen. Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Siehe hierzu auch Pkt. 1.2 der Allgemeinen Vorbemerkungen. 13.5 Schutz der eigenen und fremder Leistung: Alle oberflächenfertigen Bauteile der eigenen Leistungen sind ausreichend gegen Beschädigung zu schützen, so dass keinerlei Beschädigungen während der Bauphase entstehen können. Der Unterhalt dieser Schutzmaßnahmen ist Teil der Leistung des AN. Aufgrund der Vielzahl von parallel laufenden Maßnahmen mit Drittgewerken ist für den Unterhalt erhöhter Aufwand in Erneuerung und wiederholter Herstellung der Abdeckungen einzukalkulieren. Der Schutz und sorgsame Umgang mit bereits eingebauten Leistungen anderer Gewerke, oder zu erhaltender Bestandsbauteile ist obligatorisch. Eventuelle Beschädigungen sind umgehend vom Verursacher dem Geschädigten und dem AG zu melden, weiter ist die Schadensbeseitigung bzw. -regulierung durch den Verursacher zu veranlassen. 13.6 Umwelt- und Entsorgungsvorschriften: Die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle des AN Fassade ist Leistung des AN Baustellenlogistik. Beim Rückbau von Bauteilen ist der Ausbau und die Verbringung der Materialien in die Container/ Mulden des AN Baustellenlogistik, die sich auf der Baustelleneinrichtungsfläche befinden. Die Entsorgungskosten erfolgen per Umlage. Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen nicht nach, ist der AG berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung und entsprechender Androhung die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN durchzusetzen. 13.7 Baustrom und Bauwasser: Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen zur Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse werden im Aussenraum durch den AN Baulogistik zur Verfügung gestellt. Die Unterverteilung von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte zu den jeweiligen Arbeitsorten ist Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage abgerechnet. 13.8 Baureinigung: Die Baustelle ist laufend in aufgeräumtem Zustand zu halten. Durch die Arbeiten entstandene Verschmutzungen in- und außerhalb der Arbeitsbereiche sind umgehend zu beseitigen. Die Kosten für die Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Beeinträchtigung des weiteren Baubetriebs wird nicht geduldet. 13.9 Bauaufzüge: Bauaufzüge für den Bereich Vermieter bzw. den Bereich Mieter werden ab der Bauphase 3 durch den AN Baulogistik für die Zwecke der Baustellenandienung eingerichtet. Bestehende Personenaufzüge werden nur in Abstimmung mit der OÜ teilweise für den Personentransport zur Verfügung gestellt. 13.10 Aufenthalt- und Sanitäreinrichtungen: Durch den AN Baulogistik werden Sanitäreinrichungen in Containern in der Haupt-BE-Fläche zur Nutzung durch die Gewerke eingerichtet und unterhalten. Mannschafts- und Aufenthaltscontainer werden bauseits auf Grund der geringen BE Fläche nur begrenzt zur Verfügung gestellt. Es wird für die Bauphase 1, 2 und 3 ein Bereich im 4. OG ehem. Zahnarztpraxis ein Aufenthalts- und Sanitärbereich zur Verfügung gestellt, dort wird auch die OÜ und der Besprechungsraum eingerichtet. 13.11 Umlagen: Umlagen für Bauwesenversicherung, Verbrauchs- und entsorgungskosten werden zum Vertragsschluss festgelegt. 14. SiGeKo: Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen, etc.) sind zwingend einzuhalten. Der AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften und den Auflagen der Gewerbeaufsicht. Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt und beauftragt. Er überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen Arbeitsschutz und Unfallverhütungs- vorschriften. Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein SiGe-Plan erstellt; das Personal (Facharbeiter) ist über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen. Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von dem SiGeKo entsprechend eingewiesen werden. Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des gesamten Gebäudes und generelles Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger Baustellenverweis ausgesprochen. 15. Zugang / Bewachung: Die Zugangskontrolle wird über Tagesausweise geregelt bzw. kontrolliert. Die Registration erfolgt bei Betreten des Gebäudes sowie beim Verlassen. Vom AG wird keine Haftung für gestohlene Werkzeuge und Materialien sowie beschädigte Bauteile übernommen. 16. Dokumentations- und Bestandsunterlagen: (entfällt weitgehend für Baulogistik) Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form zu übergeben. 17. Werbung, Veröffentlichungen: Veröffentlichungen der Bauleistungen sind nur mit Zustimmung des AG zulässig. Als Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die Beschreibung der Bauausführung, die Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder sonstiger Unterlagen, ferner Lichtbild-, Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Alle am Bau Beteiligten werden zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Werbung seitens des AN auf der gesamten Baustelle ist generell nur mit ausdrücklicher Genehmigung seitens des AG gestattet, ansonsten wird Werbung untersagt. Der AG behält sich vor, selbst Werbung (z.B. auf den Flächen des Bauzaunes) zu installieren.
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für das Gewerk Dacharbeiten 1. Allgemein: Das Gewerk umfasst den Rückbau von Bestandsdachaufbauten, die Abdichtung und Wärmedämmung von Dachflächen auf den Dachflächen 3OG und 4OG, sowie lokal begrenzte Maßnahmen, z.B. Öffnen von Dachteilflächen und Eindichten von neuen Durchführungen in Bestandsdachaufbauten. Die Dächer werden als Flachdach ausgeführt in Form von Warmdachkonstruktionen. Zudem sind Abdichtungsanschlüsse an Sockelbereichen von Sicht- und Schallschutzwänden und  Anarbeitungen an Installationen der Technischen Ausrüstung vorgesehen. Dachbeläge und Auflastschichten wie intensive und extensive Dachbegrünungen, Bekiesung, Plattenbeläge und weiteres sind im Rahmen der Dacharbeiten zu erbringen. Die Arbeiten sind in den Schnittstellenbereichen in direkter Abstimmung der beteiligten Gewerke unter Beteiligung der Objektüberwachung durchzuführen. Die Ausführung der eigenen Leistungen hat in mehreren Arbeitsgängen zu erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütungen entsteht hierdurch nicht. Die abschließenden Abstimmungen und Angaben zu Schnittstellen sind entsprechend der Technischen Bearbeitung des AN und des Bauablaufs anzupassen. Die Herstellung der Dachabdichtung erfolgt im Anschluss an die Rückbauarbeiten. Die Baumaßnahme erfolgt im laufenden Betrieb. Die während der Ausführungszeit der Dacharbeiten notwendige Absturzsicherung umlaufend um ansonsten nicht normgerecht umwehrte Dachflächen erfolgt in Form von temporären Absturzsicherungen, die durch den AN eigenverantwortlich aufgestellt, unterhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder rückgebaut werden. 2. Grundlagen: Die Sturm- und Windsogsicherung ist nach den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks bzw. nach DIN in Abhängigkeit der Gebäudehöhe und -lage zu gewährleisten. Der Nachweis ist rechtzeitig vor Ausführung durch den AN zu erbringen. Sollten die Verklebung des Dachaufbaus und/ oder die Auflast aus dem Belag, bzw. der Dachbegrünung nicht ausreichend sein, so sind geeignete Maßnahmen für die Sicherung der Dachhaut, z.B. mechanische Befestigung, etc., auszuführen. In Bezug auf die Schnittstelle zu den Leistungen des AN Außenanlagen sind für die Nachweisführung direkt Abstimmungen zwischen den AN zu treffen, um die korrekten Grundlagen zu berücksichtigen. 3. Ausführung: Es ist Teil der Leistung des AN Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende Anschlüsse u. dgl. fachgerecht und funktionstüchtig herzustellen. Das Anarbeiten und Andichten an alle Öffnungen, die notwendig sind, ist mit einzukalkulieren. Dies gilt insbesondere für die Öffnungen in den Dachaufbauten. Die erforderlichen Dachabläufe, Notüberläufe, etc. sowie Dachhauben für Belichtung, Lüftung und Entrauchung werden durch die TGA- Gewerke geliefert und eingebaut, das vorherige Öffnen der Dachflächen einschl. temporärem Witterungsschutz sowie das Eindichten der Einbauteile und die Dämmung sind durch den AN unter Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen auszuführen. In Einzelfällen ist gegebenenfalls die Beistellung von Einbauteilen zum Einbau durch den AN Dach vorgesehen - dies ist dann in der Leistungsbeschreibung explizit benannt. Die Stahlbetondecke ist für einen staubfreien Untergrund, von groben Verschmutzungen wie Bauschutt, Ölrückständen u. ä., trocken zu reinigen und anfallender Schmutz ist fachgerecht zu entsorgen. Dies schließt die Verbringung in die durch den AN Baulogistik vor- und unterhaltenen Entsorgungseinrichtungen sowie die Entsorgungsgebühren (siehe Umlagen) mit ein. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächenabdichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Unter anderem sind Einbauten der Außenanlagen wie Leuchten oder Schirmständer zur Montage auf der Rohdecke vorgesehen. Das Lagern von Druckgasflaschen in Innenräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen, ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten. Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen. Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechungen offene Kanten des Abdichtungsaufbaus gegen Eindringen von Niederschlagswasser zu schützen sind. Bei allen Schweiß- und Flexarbeiten sind angrenzende Bauteile ausreichend zu schützen. Schutzvorkehrungen gegen Funkenflug (Schutzmatten, Brandschutzdecken etc.) sind vorzusehen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen wie z.B. an Fenstern durch eingebrannte Schweißperlen, Funkenflug etc. werden zu Lasten des AN beseitigt. Der AN hat bei der Ausführung von Schweißarbeiten alle Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden durch Bereitstellung von ausreichender Anzahl Feuerlöschern bzw. Wassertanks zu treffen. Nach Heißarbeiten sind Brandwachen vorzusehen. 4. Angabe zu Stoffen, Bauteilen und Ausführungsvorgaben: Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist feuerverzinktes Material zu verwenden. Dachdeckungsmaterialien einschließlich der Formstücke dürfen keine wesentlichen Farbunterschiede aufweisen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. Zusammenbau unterschiedlicher Metalle, Kontaktkorrosion zwischen Metallen unterschiedlicher elektrochemischer Spannungsreihen ist durch geeignete, isolierende Zwischenlagen zu verhindern. Insgesamt sind die Vorgaben der Zertifizierungen nach LEED und der EU TAxonomie Verfahren zu berücksichtigen und umzusetzen. 5. Dampfsperren und Dämmungen: Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch für die Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum gilt nicht als konvektionsdicht. Für die Dämmung von Dachflächen dürfen nur genormte und bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet werden. Dämmstoffe dürfen nur bei trockener Witterung verarbeitet werden. Die verwendeten Dämmstoffe müssen, gemäß DIN, alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein. Es sind nur Dämmstoffe zu verwenden, die frei von Krebsverdacht sind. Im Bereich von aufgehenden Bauteilen wie der Attika, Dachaufbauten etc. ist die Wärmedämmung komplett hochzuführen. Die Attiken sind auch horizontal mit Wärmedämmung zu bekleiden. Die Schnittstelle zu den Leistungen des Gewerkes Fassade sind zu beachten - bei Elementfassade und Pfosten-Riegel-Fassaden ist die oberseitige Attikabekleidung einschließlich UK und Dämmung Teil der Leistung des AN Fassade. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. 6. Anschlüsse: Alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Türen, Fenster, Fassaden, Einbauteile, Übergänge, Durchdringungen, etc. sind nach den a. R. d. T. herzustellen und für alle Positionen mit einzukalkulieren. Alle erforderlichen Schutzfolien, Profile, Klemmschienen, Befestigungsmittel, etc., sowie alle Zuschnitte und Eckausbildungen gehören zum Leistungsumfang. Los-Festflansch-Konstruktionen sind analog zur Planung einzeln ausgeschrieben. 7. Bewegungsfugen: Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtigkeit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend anzuordnen. Dehn- und Bewegungsfugen einschl. der erforderlichen Einbaumaterialien (Fugenprofile, Abdichtungen, etc.) sind fachgerecht auszuführen. 8. Temperaturschwankungen: Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen, dass sich die einzelnen Teile bei Temperaturänderungen schadlos ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben können. Die Abstände von Bewegungsausgleichselementen und Fugen sind in Abhängigkeit von deren Ausführung und der Art und Anordnung der Bauteile zu wählen. Sämtliche Durchdringungen der Dampfsperre und der Dachabdichtung müssen absolut luft- und wasserdampfdicht angeschlossen werden. 9. Ausführung Klempnerarbeiten: Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer Beachtung der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis auszuwählen und entsprechend zu beachten. Die Befestigungen erfolgen grundsätzlich nicht sichtbar, durch Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind am Mauerwerk und Stahlbeton fachgerecht und korrosionsgeschützt zu befestigen Die ggf. erforderliche zusätzliche Abdichtung der Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu verlegen sind. Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln. Der Einbau der Konstruktion ist nach den freigegebenen Details spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus Wärmedehnung des Materials, sowie aus Bewegung des Bauwerks müssen aufgenommen werden können. Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie den statischen Anforderungen entsprechen. Alle metallischen Einzelkomponenten der Attikaabdeckungen sind leitend miteinander zu verbinden. Der Anschluss an die Blitzschutzanlage erfolgt durch den AN Technische Anlagen. 10. Provisorische Dachentwässerung: Für die Abführung von Tagwasser während der Bauzeit erstellt der AN Erweiterter Rohbau für die BE-Flächen und den Rohbau in allen Dachflächen eine temporäre Entwässerung her. Im Umschluss auf die endständige Entwässerung sind durch den AN gegebenenfalls Rückbaumaßnahmen von temporären Einrichtungen durchzuführen. Mit Aufbringen von Abdichtung und Dämmung sind nach Erfordernis provisorische Attika- und Dacheinläufe vorzusehen. Die provisorische Entwässerung ist so einzurichten, dass eine gezielte Abführung des Wassers eingehalten wird. Das Wasser darf nicht unkontrolliert auf darunterliegende Dach- oder Geschossflächen, die umliegenden Gehwege und ggf. Menschen herabfallen. Mit Erstellung der dauerhaften Entwässerung sind die provisorischen Einbauten zurückzubauen und zu entsorgen. 11. Gewährleistungsfristen Für die Dacharbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren und sechs Monaten ohne Abschluss eines Wartungsvertrages. Mit Abschluss eines Wartungsvertrages - mit dem AN oder einem dritten fachkundigen Anbieter für die Durchführung von Wartungsarbeiten - verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre und sechs Monate. 12 Bauteile Der Planung liegen aufgrund der tragwerksplanerischen und bauphysikalischen Randbedingungen konkrete Fabrikate zugrunde. Diese sind in der Leistungsbeschreibung aus Gewährleistungsgründen als Systemaufbauten berücksichtigt. Auf die Angabe "oder gleichwertig" wurde verzichtet. Bei Abweichungen von den Produktvorgaben ist die Gleichwertigkeit der Systeme bei Angebotsabgabe nachzuweisen. 12.1 Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitzflächen, 400 mm, DA1 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 26 m², Dachfläche 4OG: ca. 29 m². Die intensiv bepflanzten Hochbeete erhalten eine Pflanzenauswahl nach Absprache mit dem Bauherren. Für den Lieferwert der Pflanzen ist ein Pauschalpreis von i.M. 450 _/m² angesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach dem zur Zeit gültigen Katalogpreis der Firma Joh. Bruns, Bad Zwischenahn. Bei abweichendem Sytemgeber ist die Auswahl der Pflanzungen auf Grundlage des Lieferanten das abweichenden Systemgebers heranzuziehen 12.2 Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 41 m², Dachfläche 4OG: keine Fläche. Der Aufbau des Naturdachs unterliegt einer Gewichtsbegrenzung von 3 kN/m². 12.3 Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 82 m², Dachfläche 4OG: 73 m². Der Aufbau des Leichtdachs unterliegt einer Gewichtsbegrenzung von 1,9 kN/m² 12.4 Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4 und DA5 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 93 m² (DA4) und 158 m² (DA5) , Dachfläche 4OG: keine Fläche und 90 m². Der Aufbau des Spardächer unterliegt einer Gewichtsbegrenzung von 1,9 kN/m² 12.5 Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 115 m², Dachfläche 4OG: 242 m². Der Terrassenbelag ist als System allgemein bauaufsichtlich zugelassen. 12.6 Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7 Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 35 m², Dachfläche 4OG: 29 m². 12.7 Lokale Dacharbeiten Im Titel 03.02 (Lokale Dacharbeiten) sind Arbeiten beschrieben, die nicht auf den Hauptdachflächen 3OG und 4 OG ausgeführt werden. Die Leistungen betreffen die Öffnung von Bestandsdachaufbauten, den Einbau von runden Durchführungen (Dunstrohre, Schwanenhälse), das Eindichten von runden Durchführungen sowie bauseiig erbrachten Dacheinbauten (RLT-Kanäle, Dachhauben) und das anschließende Ergänzen des Dachaufbaus. Diese Arbeiten erfolgen auf den Terrassenflächen im 1.OG, Dach- und Terrassaenflächen im 3. und 4.OG sowie auf der obersten Dachfläche.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Technische Bearbeitung
01.01
Technische Bearbeitung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Provisorien
01.03
Provisorien
01.04 Wartung
01.04
Wartung
01.05 Bedarfsleistungen
01.05
Bedarfsleistungen
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 Abbruch/ Rückbau
02
Abbruch/ Rückbau
02.01 Abbruch/ Rückbau
02.01
Abbruch/ Rückbau
03 Warmdachaufbauten Dachflächen 3OG, 4OG u
03
Warmdachaufbauten Dachflächen 3OG, 4OG u
03.01 Warmdachaufbau DA1 bis DA7
03.01
Warmdachaufbau DA1 bis DA7
03.02 Lokale Dacharbeiten
03.02
Lokale Dacharbeiten
04 Vegetationsschichten
04
Vegetationsschichten
Die Optigrün-Systemlösung Spardach verfügt über die Europäische Technische Bewertung ETA-13/0557. Alle als gleichwertig angebotenen Alternativen müssen über diese oder eine vergleichbare Bewertung verfügen.
Die Optigrün-Systemlösung Spardach verfügt über die
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den neuesten Stand der Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und Qualitätskontrollen in ihren aktuellen Ausgaben. Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie) Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von Dächern und Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131) Anforderung an Planung, Ausführung und Erhaltung Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw. Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien Prüfung der Wurzelschutzbahn nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden nach DIN 4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht anwendbar) Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g. Richtlinien Vollautomatische Bewässerung unter Beachtung der Vorschriften des D.V.G.W. in DIN 1988 und Arbeitsblättern W 501-503 Entwässerung der Pflanzflächen nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen), 1986-100 und DIN EN 12056-4 Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran Berufsgenossenschaft Chemie Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf Bauwerken Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand) Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern (Flachdachrichtlinien) Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien, insbesondere der Substrate Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig angebotenen Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB Teil A, § 21 mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben vorzulegen. Die Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen. Ausführung durch qualifizierte und auf Dachbegrünung spezialisierte Betriebe des Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen Nachweis ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der letzten Jahre. Wasserrückhaltung Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche aufgrund von langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über ein EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der regionalen Wetterdaten. Abnahme nach FLL-Richtlinie bzw. ÖNORM L 1131 ca. 1 Jahr nach dem Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf. Materialproben genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger hinzugezogen. Liefernachweis Optigrün International AG Am Birkenstock 15-19 D-72505 Krauchenwies Tel.: +49 (7576) 772-0 Fax: +49 (7576) 772-299 E-Mail: info (at) optigruen.de
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den
04.01 Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitz
04.01
Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitz
04.02 Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2
04.02
Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2
04.03 Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3
04.03
Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3
04.04 Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4
04.04
Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4
04.05 Dachaufbau Spardach, 80 mm, DA5
04.05
Dachaufbau Spardach, 80 mm, DA5
05 Terrassen, Kiesstreifen und Laufwege
05
Terrassen, Kiesstreifen und Laufwege
05.01 Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6
05.01
Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6
05.02 Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7
05.02
Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7
05.03 Laufweg auf Bestandskiesdach und Wartung
05.03
Laufweg auf Bestandskiesdach und Wartung
06 Dichtheitsprüfung/- überwachung
06
Dichtheitsprüfung/- überwachung
06.01 Dichtheitsprüfung
06.01
Dichtheitsprüfung
06.02 Dichtheitsüberwachung
06.02
Dichtheitsüberwachung