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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV)
1) Allgemeine Vorbemerkungen / Lärmschutz
1. Allgemeine Vorbemerkungen
Projekt/ Ort: Der Umbau eines Geschäftshauses mit
Nutzungsänderung von Einzelhandel Peek
& Cloppenburg in eine Multiuse-Immobilie in Berlin
Steglitz Schloßstraße 122-125,
Feuerbachstraße 9-11 ist geplant.
Bauherr:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48
Bd. Gr.-Duchesse Charlotte,
L-1330 Luxembourg
Entwurfsbeschreibung der Baumaßnahme:
Das Ziel ist die Vermietungsstruktur von Singletenant
zu Multitenant zu ändern.
Der bisherige Hauptmieter Peek & Cloppenburg wird
zuku¨nftig seine Mietflächen reduzieren.
Die dadurch freiwerdenden Mietflächen werden anderen
Nutzungen zugefu¨hrt.
Bei diesem Vorhaben handelt es sich um Umbaumaßnahmen
u¨berwiegend im gesamten
Geschäftshaus.
Trotz der Bauarbeiten soll die Filiale von Peek &
Cloppenburg in den Etagen EG bis 2.OG
geöffnet bleiben.
Das Erdgeschoss soll mit einem Café samt Außenbereich
als öffentlicher Treffpunkt dienen und
zur Belebung des Quartiers beitragen. Zudem sind zwei
begru¨nte Dachterrassen geplant, die
einen Blick u¨ber Berlin und Steglitz bieten sollen.
Der Baubeginn ist fu¨r den Sommer 2025
vorgesehen. Die Gebäudehu¨lle bleibt weitestgehend
erhalten. Es werden lediglich einzelne
Bauelemente in der Fassade angepasst, die auf Grund
geänderter Raumzuschnitte und der
Zugänglichkeit im Erdgeschoss erforderlich werden. Die
bestehende Dachfläche wird
aufgewertet, nicht benötigte (Technik-)Aufbauten
entfernt.
2. Maßnahme/ Nutzungsänderungen
1. Einzelhandelsbetrieb - mit Verkaufsflächen im
Erdgeschoss, im 1. OG und 2. OG, mit
Nebenflächen fu¨r Lager im Untergeschoss u. fu¨r
Verwaltung, Sozialräume im 1. OG und 2. OG
mit Nebenflächen als nicht ständiger Aufenthaltsraum
fu¨r Gebäudedienste (FM-Bereich) im
Untergeschoss, ein Eventbereich mit ca. 60 Sitzplätzen
innen zzgl. Außenbestuhlung und
Nebenflächen innerhalb der bestehenden Verkaufsfläche
im Erdgeschoss..
2. Fitnessstudio - mit Flächen der
Erschließung/Empfang und des Mitarbeiterraums im EG,
Flächen fu¨r Trainingsgeräte, Sporträume,
Umkleide-Sanitärräume fu¨r Gäste/Personal im UG
3. Bu¨ronutzungen - mit 2 Mietbereichen im 1.OG - mit
2 Mietbereichen im 2.OG - mit 2
Mietbereichen im 3.OG
4. Beherbergungsbetrieb - mit 24 Beherbergungsräumen
in 2 Bereichen im 3. OG - mit 24
Beherbergungsräumen in 2 Bereichen im 4. OG
5. Dachterrassen im Innenhof des 3. OG sowie auf dem
4. OG mit Bepflanzung,
Wegeverbindungen und Sitzmöglichkeiten
3. Ausfu¨hrungstermine
Die Bauzeit ist von 06.25- 03.27 geplant. Eine
Verschiebung des jeweiligen Leistungsbeginn um
bis zu 3 Monate aufgrund vom AN nicht zu vertretender
Umstände ist hier einzukalkulieren,
d.h. Kosten fu¨r Bauzeitverlängerung durch
Verschiebung, Materialpreiserhöhung, etc. werden
bis zu diesem Termin nicht erstattet. Zusätzlich zu
der oben beschriebenen
einzukalkulierenden
Verschiebung des Ausfu¨hrungszeitraums um 3 Monate ist
eine Bauzeitverlängerung, durch
vom AN nicht zu vertretenden Verzögerungen, bis zu 12
Wochen in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
4. Baustellenbereich
Logistikkonzept ist in Bearbeitung
1.1 Ausführungsbereich
Das Gebäude befindet sich an der stark frequentierten
Schloßstraße (122-125), und der
ruhigeren Feuerbachstraße (9/11) in 12163 Berlin, die
ein Wohnbauviertel erschließt.
Der Umbau des Geschäftshauses wird unterschiedliche
Nutzungsformen ermöglichen.
Das im EG, 1.OG und 2. OG bestehende Textilwarenhaus
P&C wird im Zuge der
Umnutzungsmaßnahmen teilweise saniert und die
Verkaufsfäche reduziert. Die Verwaltung
wird vom 3. OG nach den Umbauten im 1.- und 2.OG zum
späteren mieterseitigen Ausbau als
Core & Shell vorbereitet.
Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu den
Bestandsgebäuden haben sich alle
Baumaßnahmen dem Bestand unterzuordnen. Die
Baustellenordnung ist strikt einzuhalten.
Sie wird, ebenso wie die Brandschutzordnung und der
SIGE-Plan, Bestandteil des Vertrags
zwischen Bauherr und Auftragnehmer.
1.2. Lärmschutz
Die Arbeiten werden in normal durch starken
Strassenverkehr emmissionbelasteten
Innenstadtbereichen ausgeführt. Zur Vermeidung von
Störungen der gegenüberliegenden
(bzw. angrenzend) Wohngebäude in der Feuerbachstrasse
ist der Baulärm jedoch gering zu
halten.
Während des Betriebs der Verkaufsflächen EG-2.OG,
Ladenöffnungszeiten 10-20 Uhr, sind
geräuschintensive Arbeiten im Gebäude zu vermeiden,
oder ggf. vorab abzustimmen.
Es gilt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. BImSchV).
Der AN hat die Baustelle so zu betreiben, dass die
Forderungen zum Schutz gegen Baulärm
eingehalten werden. Allgemein kann nur mit besonders
schallgedämpften Maschinen und
geräuscharmen Verfahren gearbeitet werden. Besondere
Lärmquellen im Freien sind
schalldämpfend einzuhausen. Es sind möglichst
Baumaschinen einzusetzen, die mit dem
blauen "Umweltengel" gekennzeichnet sind.
- alle lärmintensiven und erschütterungsintensive
Arbeiten sind der Objektüberwachung
mind. 4 Tage vor Ausführung anzuzeigen
- durch die Bauleitung erfolgt die Abstimmung mit dem
AG zur terminlichen Einordnung
der betreffenden Leistungen
- die betreffenden Bauleistungen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung durch den AG
durchzuführen
1.3. Arbeitszeitunterbrechung / Komprimierung / 2
Schichtenbetrieb
Die Begrenzung der Ausfallzeiten infolge kritischer
Verkehrssituationen (Anweisung durch den
Stadt Berlin oder AG) die sich aus der exponierten
Innenstadtlage ergeben (z.B. Stadtfeste,
Strassensperrungen für Sportveranstaltungen, Polizei-
und Demonstationseinsätze), ist in den
EP mit einzukalkulieren.
2) Baubeschreibung der geplanten Baumaßnahme
Im Untergeschoss wird ein Fitnessstudio entstehen, die
vermieterseitigen Leistungen
beinhalten den Rückbau sowie haustechnische
Übergabepunkte für Lüftung, Heizung-
Kühlung sowie die elektrische Versorgung, die
sicherheitsrelevanten Medien wie Sprinkler,
Sicherheitsbeleuchtung sowie Alarmierung- Steuerung
wird an definierten Übergabepunkten
vorbereitet.
Im EG - 2.OG werden die Flächen für Verkaufsräume des
Textilkaufhauses P&C neu
strukturiert und umgebaut, auch sind im 1.- und 2. OG
die Verwaltungsräume geplant.
Es werden neue Zugangstüren in der Fassade im EG für
den Zugang Longstay Lobby,
Zugang Fitness Lobby, Zugang Cafe, eingebaut.
Im 3.-4.OG werden longstay Wohneinheiten entstehen und
einzelne Fenster und
Fassadenelemente erneuert.
Die geplante Baumaßnahme wird in 5 Bauphasen
unterteilt.
Voraussichtliche Ausführungszeiträume und Maßnahmen:
- Phase 1: 16.06.2025 - 27.11.2025
Phase 1 beinhaltet konstruktive und vorbereitende
Maßnahmen für den Ausbau Vermieter im Erdgeschoss, 1.
OG und
2. OG, Deckenschließung Decke über UG und EG,
konstruktiver Abbruch mit Sicherungsmaßnahmen für den
neuen
Aufzug zur Erschließung der Oberen Etagen longstay,,
sowie die Abbruch- und Entkernungsarbeiten im
Untergeschoss,
Erdgeschoss, 1.- 2. OG sowie die Schadstoffentsorgung.
Weihnachtsgeschäft P&C ab Ende 1. Phase
- Phase 2: 01.12.2025 - 31.03.2026
In Phase 2 erfolgt im EG- 4. OG der konstruktive
Abbruch von Decken für den Einbau eines
Aufzugsschachts sowie der Bau des St.- B. Schachts.
- Phase 3: ab 01.04.26 - 20.08.2026
Phase 3 beinhaltet die Medienversorgung, besonders der
Lüftung vom UG bis zur Dachfläche-
Aufstellfläche der Lüftungsgeräte
Phase 4: ab 01.09.26 - 31.03.2027
Phase 4 beinhaltet den Ausbau vom Vermieter der
longstay Bereiche im 3. und 4. OG sowie
den Büroausbau im 2. und 3. OG
Phase 5: ab 01.04.27 - 30.06.2027
Phase 5 beinhaltet den mieterseitigen Ausbau der Büros
Weiteren Eckdaten:
Längsseite Schlossstraße: ca. 105 m
Längsseite Feuerbachstraße: ca. 85 m
Geschosshöhen zwischen 3 m - 4.40 m UG bis 3.OG bzw.
4. OG
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für
Bauleistungen (ATV) - Allgemeine Angaben
zur Leistungsbeschreibung und Hinweise zur Gliederung
und Inhalten der
Leistungsbeschreibung
An dieser Stelle werden die übergreifenden
Anforderungen an die Gewerke und
Abhängigkeiten im Bauablauf aufgeführt. Diese sind in
allen Gewerken entsprechend zu
beachten. Die gewerkespezifischen "Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen" sind den
Leistungstexten vorangestellt.
Es ist die Gesamtleistung anzubieten. Auch getrennt
voneinander übergebene
Leistungsbeschreibungen (separate Dokumente) der
Fachplaner sind in der Gesamtheit zu
verstehen und anzubieten. Dies bedeutet, dass die in
diesem Textteil enthaltenen
"Allgemeinen Angaben zur Leistungsbeschreibung und
Hinweise zur Gliederung und Inhalten
der Leistungsbeschreibung" für alle Teil-LVs gültig
sind und berücksichtigt werden müssen.
3. Aufbau und Erläuterung der Leistungsbeschreibung:
3.1 Bezeichnungen:
Die im Folgenden aufgeführten Abkürzungen finden in
der Leistungsbeschreibung und ihren
Anlagen Anwendung:
- AG (Auftraggeber)
- AN (Auftragnehmer)
- OÜ (Objektüberwachung AG)
3.2 Leistungsbeschreibung:
Alle Positionen sind entsprechend der
Qualitätsbeschreibungen der Leitbeschreibungen, der
zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, der
Architektenpläne, sonstigen beiliegenden
Planunterlagen, Gutachten, wie z.B.
Brandschutzgutachten, etc. zu kalkulieren und
auszuführen. (Übersicht beiliegende Unterlagen siehe
Anlagenverzeichnis).
Die Ausschreibung enthält für die Hauptleistungen
Massenangaben als Kalkulationshilfe. Der
AG beabsichtigt eine Beauftragung als
Abrechnungsauftrag.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für die
Gesamtdauer der Bauzeit. Mit den Preisen sind
sämtliche Maßnahmen abgegolten, die für die
vollständige Leistung erforderlich sind. Der
Angebotspreis deckt alle Risiken ab, die notwendig
sind, um die Leistungen vollständig zu
erbringen, sonst im Zuge der Leistungserbringung
entstehen, oder mit denen sonst bei
Projekten dieser Größenordnung üblicherweise gerechnet
werden muss.
Veränderungen bei Löhnen, Pauschalleistungen, Abgaben
und Materialpreisen, die nach
Angebotsabgabe eintreten, berechtigen den AN nicht zur
Änderung der angebotenen Preise.
Zulagen, wie z.B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und
Feiertagszuschläge, werden nicht
gesondert vergütet. Wenn zur Erfüllung der vom AG
vorgegebenen Terminschiene
Arbeitszeiten mit Zusatzvergütung berücksichtigt
werden müssen, so sind die Mehrkosten
vom AN direkt mit anzubieten. Grundlage für die
Kalkulation ist die Annahme einer
6-Tage-Woche mit einem Zweischicht-System, für
Teilleistungen ist dabei mit Nachtarbeit zu
kalkulieren.
Dieses gilt für alle Erschwernis- und
Behinderungsrisiken im Zusammenhang mit komplexen
Bauabläufen und Abhängigkeiten. Der Angebotspreis
enthält u. a. Ausführungsleistungen,
sowie notwendige Entsorgungsleistungen der eigenen
Leistungen und Planungsleistungen
(Werk- und Montageplanung). Für die angebotenen
Leistungen übernimmt der AN die
Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h.
Hauptleistungen und Nebenleistungen, die sich aus
dem Leistungsumfang ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie in der
Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Anlagen und
Leistungsdaten, sowie die
zugehörigen Zeichnungen, dienen zur Information für
die Angebotsbearbeitung und erheben
keinen Anspruch auf Vollständigkeit zur Ausführung.
Mehr Unterlagen als die zur
Angebotsausarbeitung vorgelegten Dokumente werden dem
AN durch den AG zur Kalkulation
nicht zur Verfügung gestellt. Rechtzeitig vor
Vertragsschluss werden gegebenenfalls
ergänzende Unterlagen übergeben, die zusätzlich
Vertragsanlage werden sollen.
Alle in diesen Allgemeinen Angaben zur
Leistungsbeschreibung sowie den ZTV der einzelnen
Gewerke und sonstigen Hinweistexten dieser
Funktionalen Leistungsbeschreibung
enthaltenen Leistungsanforderungen sind vom AN mit
einzukalkulieren.
3.3 Rückfragen:
Allgemeine und technische Rückfragen sind
ausschließlich schriftlich an die Projektsteuerung
zu richten:
Waterbound Real Estate GmbH
Friedrichstraße 187
10117 Berlin
Ansprechpartner: Herr Reckow
E-Mail: reckow@wbre.de
Dies gilt auch dann, wenn es sich um Fragen an die
beteiligten Fachplaner und
Sonderingenieure handelt.
3.4 Angebotsabgabe:
Die zum Zeitpunkt des Versandes der
Leistungsbeschreibung gültigen Entwurfs- /
Genehmigungspläne bzw. Ausführungspläne und Anlagen
sind in den Verdingungsunterlagen
enthalten. Die Vergabeunterlagen werden nicht in
Papierform verteilt, sondern als
Anlagenkonvolut über download Möglichkeiten zur
Verfügung gestellt.
Der Bieter hat sein Angebot sowohl schriftlich als
auch digital (als PDF-Datei und als
GAEB-Schnittstelle) einzureichen.
Angebote sind an folgende Anschrift zu richten:
James Cloppenburg Real Estate Holding SARL & Co. KG 48
Bd. Gr.-Duchesse Charlotte,
L-1330 Luxembourg
über WBRE an:
MidstadAliena Trillig Project Developer
Midstad Development GmbH?Windmühlstraße 1 I D-60329
Frankfurt am Main
Büro Düsseldorf Klosterstr. 30 | D-40211 Düsseldorf
+49 (0) 173 465 20 20
aliena.trillig@midstad.com
www.midstad.com
Der Bieter erklärt mit der Unterschrift unter sein
Angebot, dass er alle der Ausschreibung
beiliegenden und nachgereichten Unterlagen
kalkulatorisch berücksichtigt und angeboten
hat.
Der AN ist bis sechs Monate nach Angebotsabgabe an
sein Angebot gebunden.
4. Planungs- und Berechnungsleistungen:
4.1 Allgemein:
Der AN schuldet eine komplette, funktionsfähige
Gesamtleistung.
Über die mit dieser Ausschreibung dem Bieter zur
Verfügung gestellten Unterlagen, Anträge,
Gutachten etc. hinaus wird der AG keine weiteren
Leistungen erbringen. Alle weiteren
eventuell erforderlichen zusätzlichen Gutachten,
Anträge, etc. einschließlich der Einholung
von erforderlichen Genehmigungen, resultierend aus dem
Baubetrieb bzw. der Ausführung
der Leistungen des AN, hat der AN zu erbringen und
einschießlich der anfallenden Gebühren
einzukalkulieren.
Außerdem sind vom AN ggf. Auflagen und Bedingungen der
rechtskräftigen Baugenehmigung
zu berücksichtigen. Diese wird dem AN zur Verfügung
gestellt.
4.2 Planserver:
Pläne und sonstige Dokumente sind unter
Berücksichtigung projektbezogener Vorgaben vom
AN zu erstellen, zu benennen und im
Projektkommunikationssystem strukturiert abzulegen.
Die Vorgaben basieren auf allgemein gültigen und
branchenbezogenen Normen und
Standards sowie im Baubereich gängigen EDV-Werkzeugen,
z. B. AutoCAD oder
MS-Office-Produkte. Verbindliche Festlegung der
Software für Planaustausch und
Planerstellung ist DWG (konform AutoCAD 2007).
Das System wird von dem AG gestellt und muss vom AN
genutzt werden. Der Datenaustausch
während der Ausführungsphase erfolgt ausschließlich
über den Planserver. Sämtliche Kosten,
die durch Vervielfältigung und Lichtpausen der
Planunterlagen zur Nutzung durch den AN
entstehen, trägt der AN.
4.3 Planprüfung:
Der AG wird nach eigenem Ermessen die Durchführung der
Planungs- und Baumaßnahme im
Hinblick auf die Vertragserfüllung des AN laufend
überprüfen, ohne dass hieraus eine
Verantwortung für die Vertragserfüllung des AN
entsteht. Dies entbindet den AN in keinem
Fall von seiner Vertragserfüllungspflicht. Dazu
erteilt der AN dem AG bzw. dessen
Beauftragten laufend Einblick in den Ablauf und die
Ergebnisse der Vertragserfüllung. Eine
durchgehende Planfreigabe durch den AG ist nicht
vorgesehen.
Sämtliche zur Bauausführung erforderlichen oder sonst
wie bedeutsamen (Ausführungs-)
Unterlagen des AN sind dem AG rechtzeitig vor
Ausführung zur Sichtung vorzulegen. Weiter
sind ausreichende Zeiträume für Überarbeitung und
evtl. erforderliche Wiedervorlage von
Unterlagen vom AN zu berücksichtigen. Verzögerungen im
Bauablauf aufgrund der
Einarbeitung von gegebenenfalls erforderlichen
Korrekturen sind auszuschließen. Das
mehrmalige Einarbeiten von Korrekturen und Auflagen
ist einzukalkulieren. (Zweimaliges
Einarbeiten von Änderungen in die Planung ist
Grundleistung des AN. Ziel ist es regelmäßig
gemeinsame Termine mit den Beteiligten durchzuführen,
bei denen die
Änderungsanmerkungen für die Werkstatt- und
Montageplanung besprochen werden, so dass
der Planfreigabeprozess verkürzt werden kann.)
Setzt der AN Subunternehmer ein, so hat der AN die
Planunterlagen / Nachweise seiner
Subunternehmer zu prüfen bevor er diese Planunterlagen
an den AG weiterleitet.
4.4 Planungs- und Berechnungsleistungen:
Sämtliche notwendigen Planungs - und
Berechnungsleistungen sind einzukalkulieren.
Statische Nachweise, die erforderlich werden, für alle
das Projekt betreffende Bauteile,
Gewerke, etc., inkl. evtl. notwendiger Versuche und
aller Bauzwischenzustände und
Hilfskonstruktionen hat der AN prüffähig aufstellen zu
lassen und rechtzeitig zur
Genehmigung bei dem beauftragten Prüfbüro einzureichen.
4.5 Werkstatt - und Montageplanung:
Die technische Bearbeitung umfasst die komplette
Werkstatt- und Montageplanung aller
Gewerke nach Erfordernis des AN, ebenso die technische
Bearbeitung der
Baustelleneinrichtung, inklusive Gerüstarbeiten.
Grundlage für die Erstellung der Werkstatt- und
Montagepläne sind die letztgültigen
Ausführungspläne sowie die fachtechnische
Aufgabenstellung nach den Entwurfs- bzw.
Ausführungsplänen.
4.6 Nachweise:
Folgende Nachweise sind vom AN, für den AG kostenfrei,
zu erbringen:
- Güte der Baustoffe und Bauteile
- Pflege- und Reinigungsvorschriften, d.h.
Verträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
untereinander und mit den üblichen Reinigungs- und
Pflegemitteln sowie den
Reinigungsgeräten
- Systemprüfzeugnisse über Konstruktion, Brandschutz-
und Schallschutz
- Nachweise über die Tauglichkeit der Materialien und
Bauteile für die vorgesehene
Verwendung (Eignungs- und Güteprüfung)
- Verträglichkeit der Baustoffe, Bauteile
untereinander und in Bezug auf die Untergründe
- Nachweis der ausreichenden Widerstandsfähigkeit der
Leistungen gegen allgemeine
Umwelteinflüsse
- Umweltverträglichkeit der Baustoffe und Bauteile
(Schadstofffreiheit) (eine Zertifizierung ist
jedoch nicht vorgesehen)
- Abnahmebescheinigung nach Behördenvorschrift
4.7 Statische Nachweise:
Alle Konstruktionen, auch Hilfskonstruktionen für
Bauzwischenzustände
(Bauzwischenzustände sind bei Maßnahmen zum Ausbau -
KGR 300 nicht erforderlich),
müssen so bemessen sein, dass sie den statischen
Erfordernissen entsprechen. Alle
notwendigen statischen Nachweise hat der AN selbst zu
erbringen. Als Systemstatik oder, wo
notwendig, als eigene Statik. Die angegebenen
Abmessungen dienen nur als Kalkulationshilfe.
Die in den Ausschreibungsunterlagen dargestellten
Dimensionen von Konstruktionen berufen
sich auf unverbindliche Vordimensionierungen.
Eventuelle Änderungen die sich aus der Statik des AN
ergeben, z.B. in Bezug auf Abmessungen
oder auch Mehrmassen berechtigen nicht zur
Geltendmachung von Mehrkosten sondern
liegen im Risiko des AN.
5. Fabrikatsangaben / Alternativen:
5.1 Fabrikatsangaben:
In den Positionen werden vom AG/ dem Planer
vorgegebene Fabrikate benannt. Diese sind im
Grundangebot entsprechend anzubieten. Für alle anderen
Leistungen ist der AN dafür
verantwortlich den Anforderungen entsprechende
Produkte und Fabrikate zu wählen und
anzubieten.
Für die festgelegten Fabrikate kann der AN in separat
zu erstellenden Nebenangeboten
Alternativen anbieten, die dann im Rahmen der Vergaben
zu besprechen und verhandeln
sind.
Falls Alternative Fabrikate nach Wahl des AN angeboten
werden, ist die Gleichwertigkeit
durch das Beifügen von technischen Datenblättern und
Infomaterial bei Angebotsabgabe
durch den Bieter nachzuweisen. Über die
Gleichwertigkeit entscheidet allein der AG.
5.2 Alternative Ausführungsarten:
Sondervorschläge sind zugelassen, sofern sie die
architektonischen und technischen
Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Sofern der
Bieter von dem Entwurf abweichende
alternative Ausführungsarten in Teilleistungen
ausführen möchte und dies aus
wirtschaftlichen Gründen anbietet, so ist die
geänderte Ausführungsart (Neben- /
Sonderangebot) im Einzelnen hinsichtlich der
technischen Durchführbarkeit und der
Risikoabschätzung sowie der öffentlich-rechtlichen
Genehmigungsfähigkeit anhand
entsprechender Unterlagen (z.B. Beschreibungen,
Nachweise, Detail- und Schnittpläne, etc.)
darzulegen. Den Umfang der zwangsläufigen Änderung der
Planung und sonstiger
Zusatzleitungen hat der AN zu tragen.
Voraussetzung für Neben- und Sonderangebote ist ein
vollständig ausgefülltes Hauptangebot.
Alternative Ausführungen dürfen nicht in der
Grundleistung mit verpreist sein und müssen
separat nachvollziehbar dargestellt werden.
Die Angebote für die möglichen Änderungen in Gestalt
von Mehr- und Minderleistungen sind
vom AN zu erläutern und den Angebotsunterlagen
beizulegen. Sondervorschläge bzw.
Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des
AG. Den Nachweis der
gleichwertigen Leistung hat der AN unentgeltlich zu
führen.
Bei Sondervorschlägen des AN ist der AN verantwortlich
für die Genehmigungsfähigkeit. Eine
Zustimmung des AG erfolgt grundsätzlich nur unter dem
Genehmigungsvorbehalt. Das
Systemrisiko bleibt auch bei Zustimmung des AG beim AN.
6. Ortsbesichtigung:
Eine Ortsbesichtigung wird vorgeschrieben, da der AN
bereits bei Angebotsabgabe über die
Randbedingungen der Maßnahmen informiert sein sollte.
Besichtigungen können nach
vorheriger Terminabsprache mit der Projektsteuerung
durchgeführt werden.
Spätere Einreden auf Unkenntnis der Umbaubereiche und
deren Gegebenheiten werden
grundsätzlich nicht anerkannt.
7. Wartungsverträge
Die Leistung ist als Position in der
Leistungsbeschreibung enthalten
8. Vertragsgrundlagen:
8.1 Allgemein:
Alle Teile der vorliegenden Ausschreibung einschl.
Bedingungen und Unterlagen des AG
werden nach der Vergabe der Leistungen zum
Vertragsbestandteil zwischen AG und AN. Dies
gilt ebenfalls für im Laufe des Vergabeprozesses
nachgereichte Unterlagen. Falls während der
Vergabe Unterlagen verändert oder angepasst werden
müssen, ersetzen die jüngeren
Dokumente jeweils ihre älteren Vorgänger.
Die in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls als
Bedarfsposition bezeichneten Positionen
sind zu bepreisen, aber nicht in das Gesamtangebot mit
einzukalkulieren. Die angebotenen
Preise für Bedarfsleistungen gelten ohne Rücksicht auf
die Höhe der Mengenansätze.
Der Bieter erklärt insbesondere, dass ihm alle
genannten Vertragsunterlagen, Gesetze,
Vorschriften, Richtlinien, Normen, etc., bekannt sind,
dass er die Ausschreibung einschließlich
der Planunterlagen vollständig gelesen und verstanden
und von dem Inhalt Kenntnis
genommen hat und dass keine Unsicherheit in der
Auslegung von Texten und Anforderungen
besteht, welche zu späteren Meinungsverschiedenheiten
führen könnten, respektive, dass er
diese eventuelle Unsicherheit durch Rückfragen vor
Angebotsabgabe, bzw. Vertragsabschluss
beseitigt hat.
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes, dass
er sich über Art und Umfang der
anzubietenden Lieferungen, Leistungen und
Nebenleistungen sowie über die technische
Realisierbarkeit der geforderten Leistung, die volle
Klarheit durch Rückfrage beim AG und
Einsichtnahme in vorliegende Bauzeichnungen,
Besichtigung der Zufahrtswege und deren
Beschaffenheit sowie Besichtigung der Baustelle,
verschafft hat.
Sofern in einzelnen Titeln der Ausschreibungsstruktur
einzelne Leistungen oder
Nebenleistungen nicht erwähnt oder nicht weiter
ausgeführt sind, heißt dies gleichwohl, dass
Leistungen unter dem betreffenden Titel auch dann
Vertragsgegenstand sind, wenn sie zur
vollständigen Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung erforderlich sind.
Leistungen sind komplett inklusive Nebenleistungen in
das Angebot einzukalkulieren. Es wird
nicht in jeder Position darauf hingewiesen. In den
Fällen, wo direkt in der Position auf die
Nebenleistungen hingewiesen wird, soll damit
ausdrücklich auf die Dringlichkeit hingewiesen
werden. Mehrkosten die durch Nichtbeachtung dieses
Hinweises entstehen werden nicht
vergütet.
Alle Positionen sind inkl. "Herstellen, Liefern,
Einbauen / Montieren und Inbetriebnahme" zu
kalkulieren, auch wenn in den einzelnen Positionen
nicht gesondert darauf verwiesen wird.
Ausnahmen werden gesondert benannt, wenn in einzelnen
Positionen ausdrücklich nur das
Liefern oder Einbauen beschrieben ist. Für
Bestandteile der Baustelleneinrichtung gilt zudem
auch das Instandhalten als Teil der Leistung des AN.
Bei Einzelleistungen der
Baustelleneinrichtung ist entsprechend auch der
Rückbau und die Entsorgung mit
einzukalkulieren.
Folgende Leistungen gelten als Nebenleistungen und
werden nicht besonders vergütet bzw.
sind mit in die Preise einzurechnen:
Gespräche und Abstimmungen mit dem AG, Behörden, VdS,
Sachverständigen,
Versorgungsunternehmen und Anbietern von
Dienstleistungen (Provider) über
Anlagenführung, Werkstoffwahl und
sicherheitstechnische Ausrüstungen,
Nachstemmarbeiten an Mauer- / Betonschlitzen und
Aussparungen, sowie alle notwendigen
Abdeckungen von z.B. Anlagenteilen während der Bauzeit
zum Schutz vor Beschädigung und
Verschmutzung, die im Rahmen der Nebenleistungen
erforderlich sind, werden nicht
besonders vergütet.
Für gesondert abrechenbare Kosten zu Genehmigungen,
Leistungen und Abnahmen und den
Gebühren hierfür ist in Abstimmung mit dem AG ggf. die
Schnittstellenliste Kosten AG - Mieter
/ -AN zu berücksichtigen.
Der AG behält sich vor einzelne Teilleistungen der
Leistungsbeschreibung in einem geringeren
Umfang zur Ausführung kommen zu lassen, optional zu
beauftragen, entfallen zu lassen oder
gegebenenfalls an Dritte zu beauftragen. Abweichend
von VOB/B § 2 Absatz 3 berechtigt
dieses den AN nicht zur Erhöhung des Angebotes sowie
zu Forderungen nach Schadensersatz.
Die Gemeinkosten der Baustelle sind deshalb auf die
Einzelleistungen umzulegen.
Ortsangaben in der Leistungsbeschreibung dienen nur
der Orientierung und sind nicht
ausschließlich. Arbeiten an anderen Orten innerhalb
des Gebäudes und der Freianlagen sind
zu den angebotenen Preisen zu erbringen.
Farbangaben dienen ebenfalls der Orientierung. Die
Festlegung erfolgt durch den AG im Zuge
der Bemusterung. Der AN hat alle Farbtöne nach
RAL-Standardfarbkarte einzukalkulieren.
Sonderfarben werden gegebenenfalls in den
Leistungspositionen direkt benannt.
8.2 Widersprüche / Unklarheiten:
Hinsichtlich eventueller Widersprüche und Unklarheiten
bzw. Beschreibungslücken dieser
Leistungsbeschreibung im Hinblick auf die übrigen
Vertragsgrundlagen und im Hinblick auf die
tatsächlich vorgefundenen Gegebenheiten wird seitens
des AG keine Verantwortung
übernommen.
Der AN kann sich nicht auf Widersprüche und
Unklarheiten oder Erkundungslücken
hinsichtlich dieser Vertragsgrundlagen berufen.
Mögliche Widersprüche, Unklarheiten, Lücken
hat der AN vor Vertragsabschluss mit dem AG zu klären.
Alle vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen der
Architekten und Fachplaner hat der AN
auf Vollständigkeit, Übereinstimmung, Mängelfreiheit
und Durchführbarkeit zu prüfen. Es
kann nicht davon ausgegangen werden, dass die
Beschreibung der Leistung in den einzelnen
Positionen den gesamten Leistungsumfang lückenlos
wiedergeben. Die Prüfung der
Vollständigkeit im vorstehenden Sinne hat der AN im
Rahmen der Verhandlungen zu
bestätigen.
Die in der Ausschreibung erhobenen Anforderungen und
Qualitäten stellen
Mindestforderungen dar. Sollten sich aus den
anzuwendenden Eurocodes / EN- /
DIN-Normen, Zustimmungen im Einzelfall,
VDI-Richtlinien oder Gutachten sowie dem
neuesten Stand der Technik höhere Forderungen ergeben,
sind diese zu berücksichtigen.
Bei Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen gilt
grundsätzlich immer die jeweils
höherwertige Qualität / Ausführung als vereinbart.
Falls der AN der Meinung ist, dass textliche
Ergänzungen zur Beschreibung der angebotenen
Leistungen notwendig sind, um eine Eindeutigkeit zu
erreichen, sind diese in einem separaten
Anschreiben vorzunehmen. Die originale
Leistungsbeschreibung ist in keiner Form zu
verändern. Textänderungen oder -ergänzungen in der
Leistungsbeschreibung können nicht in
der Auswertung berücksichtigt werden. Gegebenenfalls
wird zum Vertragsschluss ein
Auftrags-LV generiert, in das die gemeinsam
festgelegten Anpassungen einfließen.
8.3 Verantwortung des AN:
Die technischen und bauphysikalischen Anforderungen
dieser Ausschreibung stellen eine
qualitative Mindestanforderung dar und sind für das
Angebot verbindlich.
Sämtliche Bauprodukte müssen gemäß
Bauproduktrichtlinie mit dem EG- Konformitätszeichen
gekennzeichnet sein.
Neben dem CE- Kennzeichen sind zusätzlich anzugeben:
- Name und Kennung des Herstellers
- Angaben zu den Produktmerkmalen, ggf. gemäß
technischen Spezifikationen
- Das Herstellungsjahr bzw. die letzten beiden Ziffern
des Herstellungsjahres
- Symbol der eingeschalteten Überwachungsstelle
- Nummer des EG- Konformitätszertifikats
8.4 Fortschreibung der Aufgabenstellung in Kalkulation
und Ausführung:
Die dem AN vom AG zur Verfügung gestellten
Planungsunterlagen berücksichtigen den
Entscheidungsstand des AG zum darin jeweils genannten
Zeitpunkt. Vor Beginn seiner
auszuführenden Leistungen hat sich der AN darüber zu
vergewissern, dass bzw. ob der
betreffende Entscheidungsstand bzw. die
Aufgabenstellung noch unverändert gültig ist;
diesbezügliche Änderungen hat der AN bei seiner
weiteren Bearbeitung entsprechend zu
berücksichtigen.
Spätere Kostennachforderungen, die nachweislich auf
ein Versäumnis seiner
Überprüfungsverpflichtung zurückzuführen sind, werden
nicht vergütet.
8.5 Schriftverkehr:
Formaler Schriftverkehr ist, nach Einzelvorgängen
getrennt, fortlaufend durchzunummerieren.
Unterschiedliche Kategorien, wie z.B.
Nachtragsangebote, Behinderungsanzeigen oder
Bedenkenanmeldungen sind bei der Nummerierung
voneinander zu unterscheiden.
9. Ausführung:
9.1 Allgemein:
Der AN verpflichtet sich, das Bauvorhaben nach Maßgabe
der Bestimmungen und
Bestandteile des Vertrages nach den allgemein
anerkannten und neuesten Regeln der Technik
technisch einwandfrei, funktionsgerecht,
gebrauchsfähig und betriebsfertig zu erstellen, so
dass es zu den vorgesehenen Zwecken genutzt werden
kann.
Soweit für den ausgeschriebenen Leistungsbereich
besondere behördliche Genehmigungen,
Zulassungen, oder Abnahmen, wie z.B. TÜV-Abnahme,
Prüfingenieure, etc. erforderlich sind,
müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung und ohne
zusätzliche Erwähnung
rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden. Der AN
ist zu jedem Zeitpunkt für die Einhaltung
der privat- und öffentlich-rechtlichen Belange
zuständig.
Alle notwendigen Einmessungen sind Sache des
Auftragnehmers. Bauseits werden je Etage ein
Höhenpunkt sowie zwei Gebäudeachsen zur Verfügung
gestellt.
Die Baustelle liegt in einem hochwertigen Stadtgebiet.
Auf die bestehende Nachbarbebauung
ist sowohl bei den An- und Abfahrten wie auch während
der Bauausführung besonders
Rücksicht zu nehmen. Das gilt für das Verhalten im
Außenbereich ebenfalls wie für die
Sanierungsbereiche im Inneren des Gebäudes.
9.2 Normen und Vorschriften:
Bei Ausführung der Vertragsleistungen sind die
geltenden DIN- / DIN EN- /
Eurocode-Vorschriften und technischen Richtlinien, der
aktuelle Stand der Technik sowie alle
behördlichen Auflagen einzuhalten. Maßgebend ist der
Stand zum Zeitpunkt der Ausführung.
Für die Ausführung gelten in ihrer jeweils neuesten
Fassung insbesondere:
- VDE-Bestimmungen
- EMV-Bestimmungen
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und
Arbeitsstättenrichtlinien
- die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften der
Verwaltungsberufsgenossenschaft
- Grundlagen und Vorschriften des baulichen
Brandschutzes, insbesondere für haustechnische
Anlagen
- die neuesten Vorschriften und Brandschutzbedingungen
der Feuerwehr, die gewerblichen,
polizeilichen und baupolizeilichen Bestimmungen mit
einschlägigen Weisungen sowie die
BVG-Vorschriften
- Technische Regeln für Aufzüge (TRA)
- Landesbauordnung
- Bauprüfdienste
- Geräteüberwachungsvorschriften
- Herstellerangaben
- etc.
9.3 Baustoffe, Bauteile und Systeme:
Die Baustoffe sind entsprechend der Anforderung der
Einbaubereiche zu verwenden. Der AN
bleibt für die richtige Auswahl der Systeme,
Werkstoffe, Materialien usw. allein
verantwortlich.
Wendet der Hersteller des angebotenen Systems ein
Qualitätssicherungssystem nach DIN ISO
9001 an, so ist der Nachweis durch Vorlage eines
entsprechenden Zertifikates zu erbringen.
Der AN sichert die Verwendung erprobter, neuer und
ungebrauchter, mängelfreier,
normgerechter und den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechender Baustoffe,
Bauteile und Materialien zu. Es dürfen nur asbest- und
formaldehydfreie, FCKW-freie,
HFCKW-freie und von sonstigen umweltschädlichen
Stoffen freie Materialien eingesetzt
werden. Der Nachweis hierfür ist vom AN zu erbringen
(eine Zertifizierung wird jedoch nicht
durchgeführt).
Dem AN obliegt es, auf seine Kosten den Nachweis zu
erbringen, dass die Baustoffe, Bauteile
oder Materialien die geforderten Eigenschaften
entsprechend der Güte-bzw.
Gebrauchsüberwachung aufweisen. Dem AG sind aktuelle
Prüfzeugnisse vorzulegen.
Für die Ausführung der jeweiligen Konstruktionen sind
ausschließlich aufeinander
abgestimmte Stoffe und Materialien bzw.
Herstellersysteme zu verwenden. Verschwiegene
Material-, Objekt- und Fabrikatsänderungen führen zum
Austausch der betroffenen Bauteile.
Kosten, auch Folgekosten, die dadurch entstehen, gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
10. Brandschutzanforderungen:
Die Anforderungen an den Brandschutz sind dem
Brandschutzkonzept und den
Ausführungsplänen zu entnehmen. Behördliche Auflagen
sind generell bindend und in der
Ausführung umzusetzen.
Die Vorgaben zu "brandschutztechnischen Massnahmen
während der Bauzeit" sind zu
beachten und umzusetzen.
13. Baustellenlogistik:
13.1 Allgemein:
Der Bauablauf ist sorgfältig zu planen. Bei
Angebotsabgabe ist ein vorläufiger Termin- und
Ablaufplan für die eigenen Leistungen in Bezug zur
gesamten Baumaßnahme abzugeben. Als
Vorlage für den Ausführungsterminplan gilt der
Bauphasenplan des AG. Mindestangaben
sollen Beginn und Ende der Gesamtbaumaßnahme sowie die
Zwischentermine für die
Fertigstellung einzelner Bauabschnitte ausweisen. Aus
diesem Plan muss der geplante Ablauf
der Baumaßnahme detailliert hervorgehen.
In jedem Fall sind die Bauabläufe vor Aufnahme der
Arbeiten mit dem AG abzustimmen und
genehmigen zu lassen.
Nach Auftragsvergabe ist der eigene Terminplan gemäß
Bauabläufen und Vorgaben des AG
regelmäßig anzupassen und zu aktualisieren. Kommt der
AN dieser Aufforderung nicht nach,
wird der AG die Leistung an Dritte beauftragen. Die
Kosten hierfür hat der AN zu übernehmen.
Der erforderliche Leistungsumfang wird dabei allein
vom AG festgelegt.
13.2 Baustelleneinrichtungsfläche:
Im Umfeld des Gebäudes werden zur Andienung der
Baustelle Flächen als
Baustelleneinrichtungsflächen hergerichtet,
Auf der Seite Schlossstraße wird eine Fläche zur
Andienung der Baustelle, sowie mit Mulden
und Container die Entsorgung der Rückbaumaterialien
ermöglicht.
Auf der Seite Feurbachstraße wird mit Jahresbeginn
2026 die Baustelleneinrichtung mit
Aufzug und Aufenthaltscontainer eine Fläche als
umzäunter Bereich eingerichtet, diese wird
für den Umbau / Ausbau der Umbaumaßnahme genutzt.
Mannschaftscontainer oder andere
Aufenthaltsmöglichekeiten werden nicht bauseits zur
Verfügung gestellt und sind durch jeden AN nach
eigenem Bedarf vorzuhalten bzw.
anzumieten.
Ein Anspruch auf Zwischenlagerflächen für den Ausbau
besteht nicht. Wenn vom AN
umfangreich Flächen benötigt werden, hat der AN sich
nach eigenem Bedarf
eigenverantwortlich um Flächen auf öffentlichem Grund
zur Installation der für seine Arbeiten
erforderlichen Flächen für die Einrichtung der
Baustelle zu kümmern.
13.3 Arbeitszeit:
Die Arbeitszeiten sind von 8:00 bis 20:00 Uhr
Über die vorgegebenen Zeiträume hinausgehende
Arbeitszeiten, die gegebenenfalls
notwendig werden, um die Terminvorgaben zu erfüllen,
sind mit einzukalkulieren und in
Bezug auf interne Abläufe in jedem Fall mit dem AG
abzustimmen.
Für Sondergenehmigungen ist das Amt für Arbeitsschutz
zuständig.
(Sondergenehmigungsverfahren, Anträge und Gebühren
gehören zum Leistungsumfang des
AN).
13.4 Lärmschutz:
Vorgaben zum Lärmschutz sind der Baustellenordnung zu
entnehmen.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass lärmintensive
Arbeiten nicht während der Öffnungszeiten
der Ladenflächen durchgeführt werden dürfen.
Es ist die Pflicht des AN unvermeidbare Belästigungen
auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Siehe hierzu auch Pkt. 1.2 der Allgemeinen
Vorbemerkungen.
13.5 Schutz der eigenen und fremder Leistung:
Alle oberflächenfertigen Bauteile der eigenen
Leistungen sind ausreichend gegen
Beschädigung zu schützen, so dass keinerlei
Beschädigungen während der Bauphase
entstehen können. Der Unterhalt dieser Schutzmaßnahmen
ist Teil der Leistung des AN.
Aufgrund der Vielzahl von parallel laufenden Maßnahmen
mit Drittgewerken ist für den
Unterhalt erhöhter Aufwand in Erneuerung und
wiederholter Herstellung der Abdeckungen
einzukalkulieren.
Der Schutz und sorgsame Umgang mit bereits eingebauten
Leistungen anderer Gewerke, oder
zu erhaltender Bestandsbauteile ist obligatorisch.
Eventuelle Beschädigungen sind umgehend
vom Verursacher dem Geschädigten und dem AG zu melden,
weiter ist die
Schadensbeseitigung bzw. -regulierung durch den
Verursacher zu veranlassen.
13.6 Umwelt- und Entsorgungsvorschriften:
Die fachgerechte Entsorgung der anfallenden Abfälle
des AN Fassade ist Leistung des AN
Baustellenlogistik. Beim Rückbau von Bauteilen ist der
Ausbau und die Verbringung der
Materialien in die Container/ Mulden des AN
Baustellenlogistik, die sich auf der
Baustelleneinrichtungsfläche befinden. Die
Entsorgungskosten erfolgen per Umlage.
Kommt der AN den vorstehend genannten Verpflichtungen
nicht nach, ist der AG berechtigt,
nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit
Fristsetzung und entsprechender Androhung
die erforderlichen Maßnahmen auf Kosten des AN
durchzusetzen.
13.7 Baustrom und Bauwasser:
Baustromanschlüsse werden in allen Ebenen zur
Verfügung gestellt; Bauwasseranschlüsse
werden im Aussenraum durch den AN Baulogistik zur
Verfügung gestellt. Die Unterverteilung
von Baustrom und Bauwasser innerhalb der Bauabschnitte
zu den jeweiligen Arbeitsorten ist
Sache des AN. Verbrauchskosten werden über eine Umlage
abgerechnet.
13.8 Baureinigung:
Die Baustelle ist laufend in aufgeräumtem Zustand zu
halten.
Durch die Arbeiten entstandene Verschmutzungen in- und
außerhalb der Arbeitsbereiche sind
umgehend zu beseitigen. Die Kosten für die
Reinigungsarbeiten werden nicht gesondert
vergütet. Eine Beeinträchtigung des weiteren
Baubetriebs wird nicht geduldet.
13.9 Bauaufzüge:
Bauaufzüge für den Bereich Vermieter bzw. den Bereich
Mieter werden ab der Bauphase 3
durch den AN Baulogistik für die Zwecke der
Baustellenandienung eingerichtet.
Bestehende Personenaufzüge werden nur in Abstimmung
mit der OÜ teilweise für den
Personentransport zur Verfügung gestellt.
13.10 Aufenthalt- und Sanitäreinrichtungen:
Durch den AN Baulogistik werden Sanitäreinrichungen in
Containern in der Haupt-BE-Fläche
zur Nutzung durch die Gewerke eingerichtet und
unterhalten. Mannschafts- und
Aufenthaltscontainer werden bauseits auf Grund der
geringen BE Fläche nur begrenzt zur
Verfügung gestellt. Es wird für die Bauphase 1, 2 und
3 ein Bereich im 4. OG ehem.
Zahnarztpraxis ein Aufenthalts- und Sanitärbereich zur
Verfügung gestellt, dort wird auch die
OÜ und der Besprechungsraum eingerichtet.
13.11 Umlagen:
Umlagen für Bauwesenversicherung, Verbrauchs- und
entsorgungskosten werden zum
Vertragsschluss festgelegt.
14. SiGeKo:
Die Unfallverhütungsvorschriften (Absturzsicherungen,
etc.) sind zwingend einzuhalten. Der
AN haftet alleinverantwortlich für die Einhaltung der
Unfallverhütungsvorschriften, der
Arbeitsschutzbestimmungen, der Baupolizeivorschriften
und den Auflagen der
Gewerbeaufsicht.
Vom AG ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator
bestellt und beauftragt. Er
überwacht die Einhaltung der Baustellenordnung, der
Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein. Seinen
Anweisungen ist Folge zu leisten.
Die Tätigkeit des Koordinators befreit den
Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur
Erfüllung seiner Pflichten aus den gesetzlichen
Arbeitsschutz und Unfallverhütungs-
vorschriften.
Vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle wird ein
SiGe-Plan erstellt; das Personal
(Facharbeiter) ist über den Inhalt der
Baustellenordnung zu unterrichten. Inhalt und Zeitpunkt
der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von
den Unterwiesenen durch Unterschrift
zu bestätigen.
Bei einem Personalwechsel muss das neue Personal von
dem SiGeKo entsprechend
eingewiesen werden.
Es herrscht striktes Rauchverbot innerhalb des
gesamten Gebäudes und generelles
Alkoholverbot. Bei Nichteinhaltung wird ein sofortiger
Baustellenverweis ausgesprochen.
15. Zugang / Bewachung:
Die Zugangskontrolle wird über Tagesausweise geregelt
bzw. kontrolliert. Die Registration
erfolgt bei Betreten des Gebäudes sowie beim Verlassen.
Vom AG wird keine Haftung für gestohlene Werkzeuge und
Materialien sowie beschädigte
Bauteile übernommen.
16. Dokumentations- und Bestandsunterlagen:
(entfällt weitgehend für Baulogistik)
Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher
Form zu übergeben.
17. Werbung, Veröffentlichungen:
Veröffentlichungen der Bauleistungen sind nur mit
Zustimmung des AG zulässig. Als
Veröffentlichung in diesem Sinne gelten auch die
Beschreibung der Bauausführung, die
Bekanntgabe von Zeichnungen, Berechnungen oder
sonstiger Unterlagen, ferner Lichtbild-,
Film-, Rundfunk- und Fernsehaufnahmen. Alle am Bau
Beteiligten werden zu absoluter
Verschwiegenheit verpflichtet.
Werbung seitens des AN auf der gesamten Baustelle ist
generell nur mit ausdrücklicher
Genehmigung seitens des AG gestattet, ansonsten wird
Werbung untersagt. Der AG behält
sich vor, selbst Werbung (z.B. auf den Flächen des
Bauzaunes) zu installieren.
Allgemeine Vorbemerkungen (AV) und Allgemeine
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
das Gewerk Dacharbeiten
1. Allgemein:
Das Gewerk umfasst den Rückbau von
Bestandsdachaufbauten, die Abdichtung und Wärmedämmung
von
Dachflächen auf den Dachflächen 3OG und 4OG, sowie
lokal begrenzte Maßnahmen, z.B. Öffnen von
Dachteilflächen
und Eindichten von neuen Durchführungen in
Bestandsdachaufbauten. Die Dächer werden als Flachdach
ausgeführt in
Form von Warmdachkonstruktionen. Zudem sind
Abdichtungsanschlüsse an Sockelbereichen von Sicht- und
Schallschutzwänden und Anarbeitungen an
Installationen der Technischen Ausrüstung vorgesehen.
Dachbeläge und Auflastschichten wie intensive und
extensive Dachbegrünungen, Bekiesung, Plattenbeläge und
weiteres sind im Rahmen der Dacharbeiten zu erbringen.
Die Arbeiten sind in den Schnittstellenbereichen in
direkter Abstimmung der beteiligten Gewerke unter
Beteiligung
der Objektüberwachung durchzuführen. Die Ausführung
der eigenen Leistungen hat in mehreren Arbeitsgängen zu
erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütungen
entsteht hierdurch nicht.
Die abschließenden Abstimmungen und Angaben zu
Schnittstellen sind entsprechend der Technischen
Bearbeitung
des AN und des Bauablaufs anzupassen.
Die Herstellung der Dachabdichtung erfolgt im
Anschluss an die Rückbauarbeiten. Die Baumaßnahme
erfolgt im
laufenden Betrieb. Die während der Ausführungszeit der
Dacharbeiten notwendige Absturzsicherung umlaufend um
ansonsten nicht normgerecht umwehrte Dachflächen
erfolgt in Form von temporären Absturzsicherungen, die
durch
den AN eigenverantwortlich aufgestellt, unterhalten
und nach Beendigung der Arbeiten wieder rückgebaut
werden.
2. Grundlagen:
Die Sturm- und Windsogsicherung ist nach den
Fachregeln des Dachdeckerhandwerks bzw. nach DIN in
Abhängigkeit
der Gebäudehöhe und -lage zu gewährleisten. Der
Nachweis ist rechtzeitig vor Ausführung durch den AN
zu erbringen.
Sollten die Verklebung des Dachaufbaus und/ oder die
Auflast aus dem Belag, bzw. der Dachbegrünung nicht
ausreichend sein, so sind geeignete Maßnahmen für die
Sicherung der Dachhaut, z.B. mechanische Befestigung,
etc.,
auszuführen. In Bezug auf die Schnittstelle zu den
Leistungen des AN Außenanlagen sind für die
Nachweisführung
direkt Abstimmungen zwischen den AN zu treffen, um die
korrekten Grundlagen zu berücksichtigen.
3. Ausführung:
Es ist Teil der Leistung des AN Elementstöße,
Verbindungen, Befestigungen, toleranzaufnehmende
Anschlüsse u. dgl.
fachgerecht und funktionstüchtig herzustellen. Das
Anarbeiten und Andichten an alle Öffnungen, die
notwendig sind,
ist mit einzukalkulieren. Dies gilt insbesondere für
die Öffnungen in den Dachaufbauten.
Die erforderlichen Dachabläufe, Notüberläufe, etc.
sowie Dachhauben für Belichtung, Lüftung und
Entrauchung
werden durch die TGA- Gewerke geliefert und eingebaut,
das vorherige Öffnen der Dachflächen einschl.
temporärem
Witterungsschutz sowie das Eindichten der Einbauteile
und die Dämmung sind durch den AN unter Einhaltung der
brandschutztechnischen Anforderungen auszuführen. In
Einzelfällen ist gegebenenfalls die Beistellung von
Einbauteilen zum Einbau durch den AN Dach vorgesehen -
dies ist dann in der Leistungsbeschreibung explizit
benannt.
Die Stahlbetondecke ist für einen staubfreien
Untergrund, von groben Verschmutzungen wie Bauschutt,
Ölrückständen u. ä., trocken zu reinigen und
anfallender Schmutz ist fachgerecht zu entsorgen. Dies
schließt die
Verbringung in die durch den AN Baulogistik vor- und
unterhaltenen Entsorgungseinrichtungen sowie die
Entsorgungsgebühren (siehe Umlagen) mit ein.
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten
oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese
Schichten
zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem
Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und
materialgerecht zu schließen.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächenabdichtungen durchdringen, sind mit auf das
Dichtungsmaterial
abgestimmten Abdichtungsstoffen abzudichten. Im
Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung
erforderlich. Unter
anderem sind Einbauten der Außenanlagen wie Leuchten
oder Schirmständer zur Montage auf der Rohdecke
vorgesehen.
Das Lagern von Druckgasflaschen in Innenräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist
untersagt. Bei
Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein tragbarer
Feuerlöscher nach DIN EN 3 vorhanden sein.
Bei der Verarbeitung von Schweißbahnen sowie sonstigen
Arbeiten mit offener Flamme in der Nähe von brennbaren
Materialien, auch Dichtungsbahnen unter Eindeckungen,
ist ein Feuerlöscher in Bereitschaft zu halten.
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten
Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer
Beachtung
der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis
auszuwählen.
Der Arbeitsablauf bei Abdichtungsarbeiten ist so
einzurichten, dass bei Arbeitsunterbrechungen offene
Kanten des
Abdichtungsaufbaus gegen Eindringen von
Niederschlagswasser zu schützen sind.
Bei allen Schweiß- und Flexarbeiten sind angrenzende
Bauteile ausreichend zu schützen. Schutzvorkehrungen
gegen
Funkenflug (Schutzmatten, Brandschutzdecken etc.) sind
vorzusehen. Beschädigungen an angrenzenden Bauteilen
wie
z.B. an Fenstern durch eingebrannte Schweißperlen,
Funkenflug etc. werden zu Lasten des AN beseitigt.
Der AN hat bei der Ausführung von Schweißarbeiten alle
Vorkehrungen zur Vermeidung von Bränden durch
Bereitstellung von ausreichender Anzahl Feuerlöschern
bzw. Wassertanks zu treffen. Nach Heißarbeiten sind
Brandwachen vorzusehen.
4. Angabe zu Stoffen, Bauteilen und
Ausführungsvorgaben:
Für Befestigungsmittel und Kleineisenteile ist
feuerverzinktes Material zu verwenden.
Dachdeckungsmaterialien
einschließlich der Formstücke dürfen keine
wesentlichen Farbunterschiede aufweisen.
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung
zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und
Bauteilen sind,
soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen
der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so
beschaffen
sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte
Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden
Materialien nicht
negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine
Belästigung durch Geruch hervorrufen.
Zusammenbau unterschiedlicher Metalle,
Kontaktkorrosion zwischen Metallen unterschiedlicher
elektrochemischer
Spannungsreihen ist durch geeignete, isolierende
Zwischenlagen zu verhindern.
Insgesamt sind die Vorgaben der Zertifizierungen nach
LEED und der EU TAxonomie Verfahren zu berücksichtigen
und
umzusetzen.
5. Dampfsperren und Dämmungen:
Dampfbremsen und Dampfsperren sind konvektionsdicht zu
verlegen. Sie dürfen nicht lediglich mit Klammern
befestigt werden; sie sind zu kleben oder an den
Befestigungsstellen mit Dichtband zu versehen. Auch
für die
Befestigung an Anschlüssen und Durchdringungen sind im
Regelfall Dichtungsbänder zu verwenden. Montageschaum
gilt nicht als konvektionsdicht.
Für die Dämmung von Dachflächen dürfen nur genormte
und bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe verwendet
werden. Dämmstoffe dürfen nur bei trockener Witterung
verarbeitet werden.
Die verwendeten Dämmstoffe müssen, gemäß DIN,
alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und
schimmelfest,
feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein.
Es sind nur Dämmstoffe zu verwenden, die frei von
Krebsverdacht sind.
Im Bereich von aufgehenden Bauteilen wie der Attika,
Dachaufbauten etc. ist die Wärmedämmung komplett
hochzuführen. Die Attiken sind auch horizontal mit
Wärmedämmung zu bekleiden. Die Schnittstelle zu den
Leistungen
des Gewerkes Fassade sind zu beachten - bei
Elementfassade und Pfosten-Riegel-Fassaden ist die
oberseitige
Attikabekleidung einschließlich UK und Dämmung Teil
der Leistung des AN Fassade.
Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die
der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen,
ist
davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der
Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm
beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit
durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird.
6. Anschlüsse:
Alle Anschlüsse an aufgehende Bauteile, Türen,
Fenster, Fassaden, Einbauteile, Übergänge,
Durchdringungen, etc. sind
nach den a. R. d. T. herzustellen und für alle
Positionen mit einzukalkulieren. Alle erforderlichen
Schutzfolien, Profile,
Klemmschienen, Befestigungsmittel, etc., sowie alle
Zuschnitte und Eckausbildungen gehören zum
Leistungsumfang.
Los-Festflansch-Konstruktionen sind analog zur Planung
einzeln ausgeschrieben.
7. Bewegungsfugen:
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen
bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtigkeit
spannungsfrei aufgenommen werden können.
Bewegungsfugen sind durchgehend anzuordnen.
Dehn- und Bewegungsfugen einschl. der erforderlichen
Einbaumaterialien (Fugenprofile, Abdichtungen, etc.)
sind
fachgerecht auszuführen.
8. Temperaturschwankungen:
Verbindungen und Befestigungen sind so auszuführen,
dass sich die einzelnen Teile bei Temperaturänderungen
schadlos ausdehnen, zusammenziehen oder verschieben
können. Die Abstände von Bewegungsausgleichselementen
und Fugen sind in Abhängigkeit von deren Ausführung
und der Art und Anordnung der Bauteile zu wählen.
Sämtliche Durchdringungen der Dampfsperre und der
Dachabdichtung müssen absolut luft- und
wasserdampfdicht
angeschlossen werden.
9. Ausführung Klempnerarbeiten:
Anzahl und Abstände der direkten oder indirekten
Befestigungspunkte für Bleche sind unter besonderer
Beachtung
der Windsogkräfte und der Belastung durch Eis
auszuwählen und entsprechend zu beachten. Die
Befestigungen
erfolgen grundsätzlich nicht sichtbar, durch
Schiebehafte, Hafte, Haftstreifen. Diese sind am
Mauerwerk und
Stahlbeton fachgerecht und korrosionsgeschützt zu
befestigen Die ggf. erforderliche zusätzliche
Abdichtung der
Längsfalze bei Dachdeckungen ist mit einzulegenden
Dichtungsbändern auszuführen, welche ohne Stöße zu
verlegen
sind. Freie Kanten der Bleche sind zu entgraten; bei
Blechdicken bis 1 mm sind sie umzubördeln.
Der Einbau der Konstruktion ist nach den freigegebenen
Details spannungsfrei vorzunehmen, Bewegungen aus
Wärmedehnung des Materials, sowie aus Bewegung des
Bauwerks müssen aufgenommen werden können.
Alle Konstruktionen müssen so bemessen sein, dass sie
den statischen Anforderungen entsprechen.
Alle metallischen Einzelkomponenten der
Attikaabdeckungen sind leitend miteinander zu
verbinden. Der Anschluss an
die Blitzschutzanlage erfolgt durch den AN Technische
Anlagen.
10. Provisorische Dachentwässerung:
Für die Abführung von Tagwasser während der Bauzeit
erstellt der AN Erweiterter Rohbau für die BE-Flächen
und den
Rohbau in allen Dachflächen eine temporäre
Entwässerung her. Im Umschluss auf die endständige
Entwässerung sind
durch den AN gegebenenfalls Rückbaumaßnahmen von
temporären Einrichtungen durchzuführen. Mit Aufbringen
von
Abdichtung und Dämmung sind nach Erfordernis
provisorische Attika- und Dacheinläufe vorzusehen. Die
provisorische
Entwässerung ist so einzurichten, dass eine gezielte
Abführung des Wassers eingehalten wird. Das Wasser
darf nicht
unkontrolliert auf darunterliegende Dach- oder
Geschossflächen, die umliegenden Gehwege und ggf.
Menschen
herabfallen.
Mit Erstellung der dauerhaften Entwässerung sind die
provisorischen Einbauten zurückzubauen und zu
entsorgen.
11. Gewährleistungsfristen
Für die Dacharbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist
von 5 Jahren und sechs Monaten ohne Abschluss eines
Wartungsvertrages. Mit Abschluss eines
Wartungsvertrages - mit dem AN oder einem dritten
fachkundigen Anbieter
für die Durchführung von Wartungsarbeiten - verlängert
sich die Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre und sechs
Monate.
12 Bauteile
Der Planung liegen aufgrund der tragwerksplanerischen
und bauphysikalischen Randbedingungen konkrete
Fabrikate
zugrunde. Diese sind in der Leistungsbeschreibung aus
Gewährleistungsgründen als Systemaufbauten
berücksichtigt.
Auf die Angabe "oder gleichwertig" wurde verzichtet.
Bei Abweichungen von den Produktvorgaben ist die
Gleichwertigkeit der Systeme bei Angebotsabgabe
nachzuweisen.
12.1 Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitzflächen,
400 mm, DA1
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 26 m², Dachfläche
4OG: ca. 29 m².
Die intensiv bepflanzten Hochbeete erhalten eine
Pflanzenauswahl nach Absprache mit dem Bauherren. Für
den
Lieferwert der Pflanzen ist ein Pauschalpreis von i.M.
450 _/m² angesetzt. Die Abrechnung erfolgt nach dem
zur Zeit
gültigen Katalogpreis der Firma Joh. Bruns, Bad
Zwischenahn. Bei abweichendem Sytemgeber ist die
Auswahl der
Pflanzungen auf Grundlage des Lieferanten das
abweichenden Systemgebers heranzuziehen
12.2 Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 41 m², Dachfläche
4OG: keine Fläche.
Der Aufbau des Naturdachs unterliegt einer
Gewichtsbegrenzung von 3 kN/m².
12.3 Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 82 m², Dachfläche
4OG: 73 m².
Der Aufbau des Leichtdachs unterliegt einer
Gewichtsbegrenzung von 1,9 kN/m²
12.4 Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4 und DA5
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 93 m² (DA4) und 158
m² (DA5) , Dachfläche 4OG: keine Fläche und 90 m².
Der Aufbau des Spardächer unterliegt einer
Gewichtsbegrenzung von 1,9 kN/m²
12.5 Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 115 m², Dachfläche
4OG: 242 m².
Der Terrassenbelag ist als System allgemein
bauaufsichtlich zugelassen.
12.6 Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7
Ausführung auf Dachfläche 3OG: ca. 35 m², Dachfläche
4OG: 29 m².
12.7 Lokale Dacharbeiten
Im Titel 03.02 (Lokale Dacharbeiten) sind Arbeiten
beschrieben, die nicht auf den Hauptdachflächen 3OG
und 4 OG
ausgeführt werden. Die Leistungen betreffen die
Öffnung von Bestandsdachaufbauten, den Einbau von
runden
Durchführungen (Dunstrohre, Schwanenhälse), das
Eindichten von runden Durchführungen sowie bauseiig
erbrachten
Dacheinbauten (RLT-Kanäle, Dachhauben) und das
anschließende Ergänzen des Dachaufbaus. Diese Arbeiten
erfolgen
auf den Terrassenflächen im 1.OG, Dach- und
Terrassaenflächen im 3. und 4.OG sowie auf der
obersten Dachfläche.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für
01 Übergeordnete Leistungen
01
Übergeordnete Leistungen
01.01 Technische Bearbeitung
01.01
Technische Bearbeitung
01.02 Baustelleneinrichtung
01.02
Baustelleneinrichtung
01.03 Provisorien
01.03
Provisorien
01.04 Wartung
01.04
Wartung
01.05 Bedarfsleistungen
01.05
Bedarfsleistungen
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 Abbruch/ Rückbau
02
Abbruch/ Rückbau
02.01 Abbruch/ Rückbau
02.01
Abbruch/ Rückbau
03 Warmdachaufbauten Dachflächen 3OG, 4OG u
03
Warmdachaufbauten Dachflächen 3OG, 4OG u
03.01 Warmdachaufbau DA1 bis DA7
03.01
Warmdachaufbau DA1 bis DA7
03.02 Lokale Dacharbeiten
03.02
Lokale Dacharbeiten
04 Vegetationsschichten
04
Vegetationsschichten
Die Optigrün-Systemlösung Spardach verfügt über die
Europäische
Technische Bewertung ETA-13/0557.
Alle als gleichwertig angebotenen Alternativen müssen
über diese
oder eine vergleichbare Bewertung verfügen.
Die Optigrün-Systemlösung Spardach verfügt über die
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den
neuesten Stand der
Technik und Vegetationskunde unter besonderer Beachtung
nachstehender Richtlinien, Anmerkungen und
Qualitätskontrollen in
ihren aktuellen Ausgaben.
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von
Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie)
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn
Gartengestaltung und Landschaftsbau - Begrünung von
Dächern und
Decken auf Bauwerken (ÖNORM L 1131)
Anforderung an Planung, Ausführung und Erhaltung
Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien
Bewertungen von Dachbegrünungen nach FLL
Herausgeber: FLL Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung/Landschaftsbau e.V., Bonn bzw.
Herausgeber: Österreichisches Normungsinstitut, Wien
Prüfung der Wurzelschutzbahn
nach FLL-Verfahren über 2 bzw. 4 Jahre (Prüfmethoden
nach DIN
4038/DIN 4062 sind unzureichend und nicht anwendbar)
Dachbegrünungssubstrate und Dränschichten
entsprechen den besonderen Anforderungen der o.g.
Richtlinien
Vollautomatische Bewässerung
unter Beachtung der Vorschriften des D.V.G.W. in DIN
1988 und
Arbeitsblättern W 501-503
Entwässerung der Pflanzflächen
nach DIN 1986-2 (DIN 4095 gilt nicht für Dachflächen),
1986-100 und
DIN EN 12056-4
Merkblatt über Umgang mit Tetrahydrofuran
Berufsgenossenschaft Chemie
Sicherheitsregeln für gärtnerische Arbeiten auf
Bauwerken
Berufsgenossenschaft Gartenbau (aktueller Stand)
Richtlinien für Planung und Ausführung von Dächern
(Flachdachrichtlinien)
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks
Qualitätskontrolle gleichwertiger Materialien,
insbesondere der
Substrate
Die Kennwerte der vom Bieter als gleichwertig
angebotenen
Materialien sind der ausschreibenden Stelle gemäß VOB
Teil A, § 21
mit dem Angebot nachzuweisen und Materialproben
vorzulegen. Die
Güteüberwachung sollte wegen der Vergleichbarkeit der
Untersuchungsmethoden an eine Landwirtschaftlichen
Untersuchungs- und Forschungsanstalt nach den
FLL-/ÖNORM-Methoden erfolgen.
Ausführung
durch qualifizierte und auf Dachbegrünung
spezialisierte Betriebe des
Garten- und Landschaftsbaues mit dem schriftlichen
Nachweis
ausgeführter Objekte und Fortbildungsnachweisen der
letzten Jahre.
Wasserrückhaltung
Nachweis über wissenschaftlich begleitete Versuche
aufgrund von
langjährigen Freilanduntersuchungen. Idealerweise über
ein
EDV-Simulationsprogramm unter Berücksichtigung der
regionalen
Wetterdaten.
Abnahme
nach FLL-Richtlinie bzw. ÖNORM L 1131 ca. 1 Jahr nach
dem
Aufbringen der Vegetation. Dabei werden ggf.
Materialproben
genommen und auf Kosten des AG analysiert. Bei Bedarf
wird ein
Sachverständiger hinzugezogen.
Liefernachweis
Optigrün International AG
Am Birkenstock 15-19
D-72505 Krauchenwies
Tel.: +49 (7576) 772-0
Fax: +49 (7576) 772-299
E-Mail: info (at) optigruen.de
Die ausgeschriebenen Leistungen beinhalten den
04.01 Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitz
04.01
Dachaufbau Hochbeetkonstruktion mit Sitz
04.02 Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2
04.02
Dachaufbau Naturdach, 180 mm, DA2
04.03 Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3
04.03
Dachaufbau Leichtdach, 140 mm, DA3
04.04 Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4
04.04
Dachaufbau Spardach, 100 mm, DA4
04.05 Dachaufbau Spardach, 80 mm, DA5
04.05
Dachaufbau Spardach, 80 mm, DA5
05 Terrassen, Kiesstreifen und Laufwege
05
Terrassen, Kiesstreifen und Laufwege
05.01 Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6
05.01
Dachaufbau Terrasse, 120 mm, DA6
05.02 Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7
05.02
Dachaufbau Kiesstreifen, 60 mm, DA7
05.03 Laufweg auf Bestandskiesdach und Wartung
05.03
Laufweg auf Bestandskiesdach und Wartung
06 Dichtheitsprüfung/- überwachung
06
Dichtheitsprüfung/- überwachung
06.01 Dichtheitsprüfung
06.01
Dichtheitsprüfung
06.02 Dichtheitsüberwachung
06.02
Dichtheitsüberwachung