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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Im Rahmen des BV Sanierung Wohnheim BS13 am SRH Campus Heidelberg erfolgt der Umbau und die Sanierung eines bestehenden Wohnheims zu einer modernen Immobilie mit fortgeführter Wohnnutzung. Der Auftraggeber (nachfolgend: AG) strebt für dieses Projekt eine DGNB-Zertifizierung (Gold) in Kombination mit Einhaltung der Anforderungen des QNG-Siegels an.
Das Gebäude besteht aus einem Untergeschoss, einem Erdgeschoss und ist ab dem 1. Obergeschoss in drei Bauteile (Wohnbereich) aufgeteilt:
- Bauteil A: 1. bis 9. Obergeschoss
- Bauteil B: 1. bis 7. Obergeschoss
- Bauteil C: 1. bis 5. Obergeschoss
Im Erd- und Untergeschoss (Nichtwohnbereich) sind mehrere Büroeinheiten und Allgemeinflächen, sowie Technikflächen, vorgesehen.
Die bestehenden Gebäude BS11 und BS12 sind über das Untergeschoss mit dem BS13 verbunden.
Während der Baumaßnahme soll der Weiterbetrieb des Wasserlabors im Untergeschoss ermöglicht werden. Weiterhin müssen Verknüpfungen der Anlagentechnik mit den angrenzenden Gebäuden BS11 und BS12 berücksichtigt werden, sowie das Nahwärmenetz mit Übergabepunkt in BS13, welches 7 weitere Gebäude auf dem SRH-Areal versorgt. Ein reibungsloser Weiterbetrieb der Anlage muss auch hier während der gesamten Bauphase gewährleistet sein.
Allgemeine Projektbeschreibung
Anlagenbeschreibung Lüftung / Kühlung
Lüftung Baustelle
Es ist keine mechanische Be- und Entlüftung während der Bauphase vorgesehen.
Lüftung Wohnbereiche 1.OG bis 9.OG
Die Be- und Entlüftung erfolgt gemäß den Anforderungen DIN 18017-1 bzw. DIN 1946. In den Appartements wird eine feuchtegeführte Abluftanlage mit zentralem Dachventilator eingebaut. Die Nachströmung erfolgt in beiden Fällen über Fensterfalzlüfter und wo aus schallschutztechnischen Gründen erforderlich über Leibungslüfter. Die Ausführung der Lüftungsleitungen erfolgt mittels Wickelfalzrohr. Wo erforderlich werden Lüftungsschalldämpfer als Telefonie Schalldämpfer eingebaut. Die horizontale Brandschutzabschottung erfolgt mit einem wartungsfreien Brandschott. Revisionsöffnungen für Wartungszwecke sind somit nicht erforderlich und nicht geplant. Die Lüftungs- installation muss mindestens in der Luftdichtigkeits- klasse C / ATC 3 gemäß DIN EN 1507 ausgeführt werden.
Hier ist die höhere Dichtheitsklasse C für die Lüftungsinatallation notwendig, die die Abluftanlage über abfalende Druck in der Anlage angesteuert wird.
Lüftung Foyer EG
Das Foyer ist nicht als Versammlungsstätte geplant und wird nicht als solche betrieben. Auf Wunsch der SRH soll ein eigenes Lüftungsgerät, ausgelegt auf einen 0,5-fachen Luftwechsel, vorgesehen werden.
Lüftung Büros EG und UG
Jede Mieteinheit ABC erhält eine eigene Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Lüftungsinstallation muss mindestens in der Luftdichtigkeitsklasse B gemäß DIN EN 1507 ausgeführt werden.
Kühlung Büros EG
Jede Mieteinheit erhält eine eigene VRV-Anlage zur Kühlung mit
Außengerät auf dem Dach und Kassettengeräten an der Bürodecke.
Lüftung Untergeschoss
Jede Mieteinheit erhält eine eigene Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Weitere Luftbehandlungen sind nicht vorgesehen. Die Auslegung ist mit 30 m³/h pro Arbeitsplatz vorgesehen. Genaue Personenbelegungen der Räume sind noch nicht bekannt. Die Auslegung erfolgte auf maximal 20 Personen. Es ist ODA 1 bei der Planung angenommen. Die Lüftungsinstallation muss mindestens in der Luftdichtigkeitsklasse B gemäß DIN EN 1507 ausgeführt werden.
Lüftung Müllraum
Eigene Lüftungsanlage mit Geruchs- und Keimreduktion, mit entsprechend hohem Luftwechsel. Weitere Luftbehandlungen sind nicht vorgesehen. Fortluft und Außenluft über Lichtschacht. Die Lüftungsinstallation muss mindestens in der Luftdichtigkeitsklasse B gemäß DIN EN 1507 ausgeführt werden.
Anlagenbeschreibung
Technik Standards der SRH Holding Das zwischen Bauherrschaft und Generalunternehmer abgestimmte Dokument " SRH - Standards für die HLSK-Gebäudetechnik für das Sanierungsobjekt am SRH Campus Heidelberg BS13 " mit Datum vom 13.04.2026 ist zu beachten und umzusetzen.
Technik Standards der SRH Holding
Hinweis zur Gebäudeautomation Für die Gebäudeautomation relevante Lüftungskomponenten sind frühzeitig mit dem ausführenden Unternehmen für die Gebäudeautomation und der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Bestellung dieser Komponenten darf erst nach Freigabe des AG erfolgen.
Die grundlegenden Funktionen sind in den Regelschemata und zugehörigen Funktionslisten dargestellt.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, werden M-Bus Zähler und, wenn möglich, Geräte mit BACnet-Schnittstellen vorgesehen.
Hinweis zur Gebäudeautomation
Technischer Vertrangsbestandteil DGNB QNG 1. Zertifizierung nach DGNB Anforderungen QNG
Für das Projekt SRH BS13 wird eine DGNB-Zertifizierung mit dem Nutzungsprofil Sanierung Wohnen (SWO) angestrebt. Zudem wird für das Projekt die Einhaltung der sog. besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) bzw. die NH-Klasse für Wohngebäude angestrebt.
Zum Erreichen dieser Ziele ist während der Planung und Bauausführung des Vorhabens die Einhaltung der
- unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an zu verwendende/die verwendeten Baumaterialien und -produkte,
- unter Abschnitt 5 genannten Anforderungen auf Gebäudeebene,
- unter Abschnitt 6 genannten Anforderungen für den Außenraum
- unter Abschnitt 7 genannten Anforderungen an die Bauausführung und
- unter Abschnitt 8 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen
erforderlich.
Für das Projekt wurden und werden weiterhin projektbegleitende PreChecks zur Abschätzung und Weiterverfolgung der erwartbaren DGNB- Zertifizierungsbewertung sowie der QNG-Konformität erstellt. Derzeit existiert eine vorläufige Zielvereinbarung zur DGNB-Zertifizierung/ QNG-Konformität in Form eines PreCheck-Berichts.
Grds. haben ausführende Firmen, Hersteller und Lieferanten die Anforderungen bzw. DGNB-Qualitäten dieses Berichtsstands zu berücksichtigen und deren Erreichung in ihrem Verantwortungsbereich zu gewährleisten.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Herstellen und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zu-sammenhang stehenden Fragen und Anforderungen.
Ansprechpartner bei der LCEE GmbH ist Herr Dr. Sebastian Pohl
LCEE GmbH, Dr. Sebastian Pohl
Birkenweg 24, 64295 Darmstadt
Tel: 06151-130986-10, Email: S.Pohl@LCEE.de
2. Prüfung der Angebote
Es gelten insbesondere die Anforderungen aus Abschnitt 4 und Abschnitt 7 sowie ggf. die Anforderungen weiterer o.g. Abschnitte gemäß nachfolgender Darstellung.
3. Nachweispflicht
Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 4 gilt das folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Ge-nehmigung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Ein-bau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder ver-gleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Ei-genschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor Bestellung/ Or-der und Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe ist Anlage ENV1.2_1 inkl. der erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
4. Anforderungen an Bauprodukte und -materialien
Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Die Anforderungen sind in Anlage ENV1.2_0a zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB dargestellt. Zulässig sind zudem ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die besonderen QNG-Anforderungen im Förderkontext BEG40 NH-Klasse einhalten. Die Anforderungen sind in Anlage ENV1.2_0b zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB dargestellt. Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung wie folgt.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Roh-stoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compli-ance Richtlinien):
- Keine Korruption/Bestechung
- Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen/sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen
- Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Roh-stoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
5. Anforderungen auf Gebäudeebene
Die Baudurchführung hat so zu erfolgen, dass die im Folgenden dargestellten, für die Zertifizierung bereits in der Planung berücksichtigten Gebäudemerkmale nicht gefährdet werden:
- Schadstofffreiheit, z.B. Vermeidung von Materialien mit TVOC- bzw. Formaldehyd-Gehalt
- Sicherung Raumluftqualität:
o Einhaltung Mindestluftwechsel für Feuchteschutz/ Umsetzung Lüftungskonzept DIN 1946-6
- Anpassungsfähigkeit der technischen Systeme:
o Gute Zugänglichkeit der Anlagentechnik (Transport und Austausch von Komponenten sind ohne bauliche Maßnahmen möglich).
o Zugänglichkeit Schächte und Trassen für spätere Nachrüstungen
- Systemintegration/ Gebäudeautomation
o Aufschaltung Gebäude BS13 auf GLT SRH-Campus
o mind. 5 kommunizierende/ aufgeschaltete Funktionen im Gebäude
- Schallschutz (gemäß letztgültigem Nachweis DIN 4109)
6. Anforderungen für den Außenraum
Nicht für Gewerk: Lüftung
7. Anforderungen an die Bauausführung
Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen des Kriteriums PRO2.1 Baustelle/Bauprozess (siehe auch Anlage PRO2.1_0 zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB) zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und ggf. von Bildern nachzuweisen:
- Abfallarmut der Baustelle
o Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/ wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermei-dung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen:
- Mineralische Abfälle
- Wertstoffe
- Gemischte Baustellenabfälle
- Problemabfälle
- Asbesthaltige Abfälle
Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle, ist seitens der Bauleitung des AN zu kontrollieren und zu dokumentieren.
- Lärmarmut der Baustelle
o Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzen-den Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nach-weislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmver-meidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleich-bare Zertifikate.
o Weiterführende Hinweise und Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in
- §27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
- Richtlinie EG 2000/14/EG
- Staubarmut der Baustelle
o Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen.
Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und ge-fahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren.
- Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung
o Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverord-nung sind einzuhalten. Seitens des AN ist sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz ge-zeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit ei-nem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten.
o Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdich-tung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen. Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen.
o Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherrn nachzuweisen. Der Nachweis ist zudem für die DGNB-Zertifizierung bereitzustellen.
8. Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude
Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstel-lenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
9. Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten
Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind.
10. Hinweispflicht des Auftragnehmers
Liegt es im Vermögen des Auftragnehmers, zu erkennen, dass eine Anforderung in diesem Dokument der Planung und/oder Bauausführung des Auftragnehmers oder der Leistung Drit-ter widerspricht oder einen Leistungsbereich behindert, so ist es nach bestem Wissen und Gewissen seine Pflicht, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
Der Auftragnehmer unterliegt der Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber, sofern eine Anforderung der DGNB-Zertifizierung im Ausführungsverlauf nicht eingehalten werden kann oder deren Einhaltung gefährdet ist.
Technischer Vertrangsbestandteil DGNB QNG
01 Lüftungsanlagen Wohnbereich 1. OG bis 9.OG
01
Lüftungsanlagen Wohnbereich 1. OG bis 9.OG
Hinweis zu Außenluftdurchlässen Die Außenluftdurchlässe in der Fassade der Wohnbereiche sind in Kostengruppe 300 enthalten und nicht Teil dieses Leistungsverzeichnisses.
Hinweis zu Außenluftdurchlässen
01.01 Betriebstechnische Anlagen 1.OG bis 9.OG
01.01
Betriebstechnische Anlagen 1.OG bis 9.OG
01.02 Kanaleinbauten und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.02
Kanaleinbauten und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.03 Kanäle, Formstücke und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.03
Kanäle, Formstücke und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.04 Brandschutz und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.04
Brandschutz und Zubehör 1.OG bis 9.OG
01.05 Dachdurchführungen
01.05
Dachdurchführungen
02 Lüftungsanlagen UG
02
Lüftungsanlagen UG
02.01 Lüftungsanlage 11 - Wärmeabzug UG BT A
02.01
Lüftungsanlage 11 - Wärmeabzug UG BT A
02.02 Lüftungsanlage 12 - Technik UG BT A
02.02
Lüftungsanlage 12 - Technik UG BT A
02.03 Lüftungsanlage 08+09 - Büros UG BT B
02.03
Lüftungsanlage 08+09 - Büros UG BT B
02.04 Lüftungsanlage 10 - Müllraum UG Bauteil C
02.04
Lüftungsanlage 10 - Müllraum UG Bauteil C
02.05 Kanalainbauten UG BT ABC
02.05
Kanalainbauten UG BT ABC
02.06 Kanäle, Formstücke und Zubehör UG BT ABC
02.06
Kanäle, Formstücke und Zubehör UG BT ABC
02.07 Wärmedämmarbeiten UG BT ABC
02.07
Wärmedämmarbeiten UG BT ABC
03 Lüftungsanlagen EG
03
Lüftungsanlagen EG
03.01 Lüftungsanlagen EG BT A
03.01
Lüftungsanlagen EG BT A
03.02 Lüftungsanlagen EG BT B
03.02
Lüftungsanlagen EG BT B
03.03 Lüftungsanlagen EG BT C + Foyer
03.03
Lüftungsanlagen EG BT C + Foyer
04 Umluftkühlanlagen EG
04
Umluftkühlanlagen EG
04.01 Betriebstechnische Anlagen Klima EG
04.01
Betriebstechnische Anlagen Klima EG
04.02 Kälteleitungen und Zubehör Klima EG
04.02
Kälteleitungen und Zubehör Klima EG
04.03 Kondensatleitungen und Zubehör Klima EG
04.03
Kondensatleitungen und Zubehör Klima EG
04.04 Brandschutz und Zubehör Klima EG
04.04
Brandschutz und Zubehör Klima EG
05 Besondere Leistungen
05
Besondere Leistungen
05.__.__.0001 Resopal-Bezeichnungsschilder 100 x 50 mm Resopal-Bezeichnungsschilder 100 x 50 mm,
einschl. Distanzstück und Befestigungsplatte, gravierte Schrift (kein Prägeband).
Grund: weiß
Schrift: schwarz
Siehe SRH Standards HLSK (seite 75). "Alle Maschinen und Armaturen sind zweckmäßig und dauerhaft zu beschriften. (Bezeichnung, Funktion, Einstellwerte). Bei Medien, die nicht umweltverträglich sind, müssen Hinweistafeln angebracht werden. Die umweltgerechte Entsorgung muss gekennzeichnet werden. Die Bezeichnungsschilder sind ohne Logo auszustatten und bei Großkomponenten (Erzeugeranlagen) sind mit technischen Daten einzupflegen. Die Bezeichnungsschilder sind so zu montieren, dass keine Beschädigungen an der Isolierung oder Fremdinstallation entstehen."
Die Schilder sind vor Bestellung vom AG freigeben zu lassen.
05.__.__.0001
Resopal-Bezeichnungsschilder 100 x 50 mm
30,00
Stck
05.__.__.0002 Resopal-Bezeichnungsschilder 150 x 100 mm Resopal-Bezeichnungsschilder 150 x 100 mm,
Leistung wie zuletzt in vollem Wortlaut beschrieben.
05.__.__.0002
Resopal-Bezeichnungsschilder 150 x 100 mm
18,00
Stck
05.__.__.0003 Kunststoffschilder 150x100 mm Kunststoffschilder 150x100 mm, gemäß SRH Standards HLSK. Armaturen, Pumpen, Komponenten und Einbauteile sind mit auswechselbaren Kunststoffschilder ca. 150x100 mm, welche mit einer verzinkten Halterung zu befestigen sind, zu kennzeichnen. Die Anbringung muss bei einem verzinkten Blechmantel, auf das Blech montiert werden.
05.__.__.0003
Kunststoffschilder 150x100 mm
60,00
Stck
05.__.__.0004 Runde Bezeichnungsschilder 40 mm Runde Bezeichnungsschilder 40 mm für Brandschutzklappen, Volumenstromregler und ähnliche Anlagenkomponenten. Siehe SRH Standards HLSK.
Durchmesser: 40 mm
Allgemein: Resopal Schwarz mit weißer Schrift
Brandschutzklappen: Resopal Rot mit weißer Schrift
Die farbliche Gestaltung muss zur Architektur passen und mit den Projektbeteiligten vorabgestimmt werden.
Das Bezeichnungsschild muss dauerhaft bei der Montage auf dem Fußboden, Wände oder an der Decke angebracht werden. Es muss Elementaren (Temperaturen, Nässe, usw.) und mechanische Einflüsse standhalten.
05.__.__.0004
Runde Bezeichnungsschilder 40 mm
120,00
Stck
05.__.__.0005 Luftrichtungspfeile Luftrichtungspfeile
als selbstklebende Alufolie in farbiger
Ausführung, mit dauerhafter Bezeichnung der Luftart (z.B.: Außen-, Fort-, Abluft usw.) und Freifeld zur Eintragung der Luftmenge per Filzschreiber.
05.__.__.0005
Luftrichtungspfeile
250,00
Stck
05.__.__.0006 Luftdichtheitsprüfung Auszug aus den SRH-Standards HLSK:
Bei der Vor-Ort-Prüfung erfolgt die Feststellung des Ist-Zustandes (Luftdichtheit) eines Anlagenabschnittes. Die Messungen müssen während des Montageprozesses, möglichst frühzeitig, zu Beginn des Bauvorhabens durchgeführt werden, so dass eventuelle Nachbesserungen einfach möglich sind. Die Prüfung der Luftdichtheit (LDK C) eines installierten Luftleitungssystems ist in der DIN EN 1507 (rechteckiger Querschnitt) bzw. der DIN EN 12237 (runder Querschnitt) beschrieben. Vor Beginn der Luftdichtheitsprüfung ist der zu prüfende Teilabschnitt vom übrigen System zu trennen und muss sicher abgedichtet (geschlossen) werden. Dazu sind fachgerechte Verschlüsse aller Luftleitungsöffnungen vorzunehmen, z. B. mit Enddeckeln oder Gummiblasen. Der Einsatz von Folien und Klebebändern sowie das Zwischenschieben von Blechen zwischen die Flanschverbindungen zum Verschließen der Öffnungen ist nicht statthaft. Zum Einsatz kommen kalibrierte Messgeräte mit automatischem Protokollierungssystem. Je Teilabschnitt müssen zwei Prüfanschlüsse hergestellt werden. Die Ergebnisse der Messung werden in einem Prüfprotokoll gemäß DIN EN 1507 bzw. DIN EN 12237 bestätigt und sind der Dokumentation beizulegen. Überdruckanlagen sollten mit Überdruck und Unterdruckanlagen mit Unterdruck geprüft werden. Nach DIN EN 12599 soll der Prüfdruck dem mittleren Betriebsdruck des zu prüfenden Teilabschnittes entsprechen. Die Oberfläche wird nach DIN EN 14239 ermittelt. Die Teilstrecken sind ausreichend groß zu wählen. Es ist eine Mindestoberfläche von 10 m² notwendig mit einem repräsentativen Anteil von Kanälen bzw. Rohren und Formstücken. Hinweis: Empfohlene Oberfläche nach Arbeitsbereich des Messgerätes i.d.R. zwischen 30 und 100 m². Ausgenommen von dieser Vorgehensweise sind die Lüftungsanlagen (Abluftanlagen) der Wohnbereiche gemäß DIN 18017.
05.__.__.0006
Luftdichtheitsprüfung
10,00
Stck
05.__.__.0007 Vorhalten von temporären Rohrverschlüssen Aufrechterhaltung der Anlagenhygiene während der gesamten Bau- und Montagephase gemäß VDI 6022.
Liefern, Anbringen und lückenloses Vorhalten von temporären, staub- und feuchtigkeitsdichten Endverschlüssen (z. B. passgenaue Kunststoffdeckel oder reißfeste Schutzfolien mit Spannbändern) an allen offenen Rohrenden, Formteilen und Geräteanschlüssen direkt nach dem Setzen der Bauteile. Die Verschlüsse dürfen erst unmittelbar beim finalen Zusammenbau oder der Apparate-Montage entfernt werden. Verschmutzte Rohrleitungen sind vor der Inbetriebnahme auf Kosten des Auftragnehmers mechanisch zu reinigen.
05.__.__.0007
Vorhalten von temporären Rohrverschlüssen
P
1,00
psch
05.__.__.0008 Profilstahlkonstruktion Profilstahlkonstruktion
Es ist ein spezifischer Kilopreis zu ermitteln, der die
Konstruktionsteile insgesamt erfasst, mit 1
Grundfarbenbehandlung und 1 Fertiganstrich.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gewichtszusammenstellung auf den jeweiligen Stücklisten
der Werkstatt- bzw. Montagezeichnungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Montage- und Befestigungsmaterial der Anlagenteile nicht Gegenstand dieser Position sind.
Profilstahlkonstruktionen werden für folgende Zwecke
vorgesehen:
- Übereinander angeordnete Begehungsflächen
- Montageebenen für große Anlagenteile
- Überbrückungen von Anlagenteilen
- Begehungs- und Einsteigekonstruktion in Schächten
- Ventilatoraufhängungen
- Grundrahmen für Lüftungsgeräte
- Unterkonstruktionen für schwere Bauelemente
- Sonderbefestigung für das in der Zwischendecke
angeordnete Lüftungsgerät
- Unterkonstruktionen für den Schaltschrank
- Sonderkonstruktionen
05.__.__.0008
Profilstahlkonstruktion
260,00
kg
05.__.__.0009 Erstellen einer Kabelzugliste Erstellen einer Kabelzugliste mit Angabe der notwendigen Elektroleitungen Art/Typ für die Geräte aus den vorstehenden Titeln, soweit sie zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören.
Einschließlich Abstimmung mit dem Elektriker und dem Errichter der Gebäudeautomation vor Ort
und Kennzeichnung der betroffenen Geräte.
05.__.__.0009
Erstellen einer Kabelzugliste
P
1,00
psch
05.__.__.0010 Anklemmen Elektroleitungen Anklemmen der verlegten Elektroleitungen an die Klemmen der Geräte aus den Titel 1 bis 4, soweit sie zum Lieferumfang des Auftragnehmers gehören. Neben dem zuvor beschriebenem Anklemmen der Elektroleitungen gehören außerdem folgende Arbeiten zum Leistungsumfang: Elektroleitungen in die Betriebsmittel einführen, zugentlastet befestigen und abmanteln.
05.__.__.0010
Anklemmen Elektroleitungen
P
1,00
psch
05.__.__.0011 Gerüst mit Arbeitsbühnen Gerüst mit Arbeitsbühnen
Gerüst entsprechend den gültigen Normen, Richtlineien sowie den Sicherheitsbestimmungen der Bauberufsgenossenschaft für die Dauer der Ausführung. Gerüst vorhalten, einschließlich Lieferung, Aufbau, Umbau und Abbau an der Baustelle.
Aufstellungsort: im Gebäude
Arbeitsbühne ca. 2,00x1,20 m
Verwendung: Montage Rohrtrasse
Arbeitshöhe: ca. 5,00 m
Gerüsthöhe: ca. 4,50 m
Standhöhe: ca. 3,40 m
Gerüstart: Fahrbares Gerüst / Standgerüst
05.__.__.0011
Gerüst mit Arbeitsbühnen
P
1,00
psch
05.__.__.0012 Anzeichnen zusätzlicher Kernbohrungen Anzeichnen eventuell erforderlicher zusätzlicher Kernbohrungen, die in der Schlitz- und Durchbruchsplanung nicht enhtalten waren.
05.__.__.0012
Anzeichnen zusätzlicher Kernbohrungen
P
1,00
psch
05.__.__.0013 Unterstützung, Koordination Sachverständigenabnahme Abstimmung der Ausführung und Koordination von Baustellenterminen mit einem amtlich anerkannten Prüfsachverständigen für Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen.
Gestellung von qualifiziertem Fachpersonal (Projektleiter und Obermonteur), Werkzeugen, kalibrierten Messgeräten sowie notwendigen Aufstiegshilfen (Leitern, Rollgerüste) zur Unterstützung und Begleitung bei der technischen Abnahme der Lüftungs- und Brandschutzanlagen nach den baurechtlichen Prüfverordnungen. Die Leistung beinhaltet das Vorführen der Anlagenfunktionen, das Auslösen und Rückstellen von Brandschutzklappen (Schnittstellenprüfung), das Demonstrieren von Sicherheitsketten (z. B. Frostschutz, Keilriemen- überwachung) und die gemeinsame Begehung der Zentralen und Leitungswege.
05.__.__.0013
Unterstützung, Koordination Sachverständigenabnahme
P
1,00
psch
05.__.__.0014 Funktionsprüfung und Funktionsmessung Vollständige Funktionsprüfung und Funktionsmessung nach DIN EN 12599 und VDI 2080.
Durchführen der vollständigen Funktionsprüfung und messtechnischen Funktions-Abnahmeprüfung für die kombinierten Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung und die reinen Abluftanlagen. Die Prüfungen sind streng nach den verfahrenstechnischen Vorgaben der DIN EN 12599 (bzw. ehemals VDI 2079) und unter Verwendung der Messverfahren nach VDI 2080 durchzuführen. Die Leistung gliedert sich in folgende Teilschritte:
- Vollständigkeitsprüfung: Abgleich der installierten Anlagenkomponenten (Filter, Ventilatoren, WRG-Systeme, Klappen, Schalldämpfer) mit den Planungs- und Ausführungsunterlagen.
- Funktionsprüfung (Sicherheits- und Steuerketten): Prüfung aller beweglichen Absperrorgane und Brandschutzklappen gegen Feuer und Rauch. Funktionskontrolle sämtlicher Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen (z. B. Frostschutzthermostate, Keilriemenüberwachungen, Filterdifferenzdruckschalter). Nachweis der korrekten Regelungsfunktion bei voller Beaufschlagung der Register.
- Funktionsmessung (Leistungsnachweis): Messtechnischer Nachweis mit kalibrierten Messgeräten der Genauigkeitsklassen nach VDI 2080. Erfassung und Dokumentation von: Gesamtfördervolumenstrom (Zu- und Abluft) sowie stichprobenartige Kontrollen an den Raumauslässen. Statischen und dynamischen Drücken vor und nach den Hauptkomponenten (Ventilator, Filter, WRG).Strom- und Leistungsaufnahmen der Ventilatoren zur Verifizierung der spezifischen Ventilatorleistung (SFP-Wert). Lufttemperaturen und Luftfeuchten vor und nach den Wärmetauschern zur Ermittlung des realen WRG-Wirkungsgrades im Betriebszustand.
Alle Ergebnisse sind in einem anlagenbezogenen Übergabe- und Abnahmebericht inklusive tabellarischer Gegenüberstellung von Soll- und Ist-Werten zusammenzufassen. Die Messungen haben spätestens bis zum 12. Werktag nach der mechanischen Fertigstellung der Anlagen zu erfolgen.
05.__.__.0014
Funktionsprüfung und Funktionsmessung
P
1,00
psch
05.__.__.0015 Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022 (1.500m³/h) Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022
Leistungen der Hygieneinspektion
- Begutachtung der RLT Anlage und Dokumentation
möglicher Mängel
- Entnahme von Abklatschproben nach jeder Filterstufe
und Analyse der Proben
- Raumluftmessung und Analyse des Befeuchterwassers im
Hinblick auf Legionelle und Keime
- Überprüfung der Revisionsöffnungen
- Dokumentation des Anlagenzustandes mit
Handlungsanweisungen
Im Anschluss der Hygieneinspektionen sind folgende Arbeiten noch zu erledigen:
- Reinigung der Anlage
- Filtertausch
- notwendigen Maßnahmen
Anlagengröße/Luftmengen: 1.500m³/h
Diese Leistung kann angefragt werden bei der Firma:
SCHULDT Lüftungsanlagenreinigung GmbH & Co. KG
Technologiezentrum STIC
Gebäude TP 3
Garzauer Chaussee 1 a
15344 Strausberg
Telefon: 0 33 41 - 30 88 90
Telefax: 0 33 41 - 30 88 920
Mail: info@schuldt-lueftungsanlagenreinigung.de
Web: www.schuldt-lueftungsanlagenreinigung.de
05.__.__.0015
Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022 (1.500m³/h)
5,00
Stck
05.__.__.0016 Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022 (900m³/h) Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022
Leistungen der Hygieneinspektion
- Begutachtung der RLT Anlage und Dokumentation
möglicher Mängel
- Entnahme von Abklatschproben nach jeder Filterstufe
und Analyse der Proben
- Raumluftmessung und Analyse des Befeuchterwassers im
Hinblick auf Legionelle und Keime
- Überprüfung der Revisionsöffnungen
- Dokumentation des Anlagenzustandes mit
Handlungsanweisungen
Im Anschluss der Hygieneinspektionen sind folgende Arbeiten noch zu erledigen:
- Reinigung der Anlage
- Filtertausch
- notwendigen Maßnahmen
Anlagengröße/Luftmengen: 900m³/h
Diese Leistung kann angefragt werden bei der Firma:
SCHULDT Lüftungsanlagenreinigung GmbH & Co. KG
Technologiezentrum STIC
Gebäude TP 3
Garzauer Chaussee 1 a
15344 Strausberg
Telefon: 0 33 41 - 30 88 90
Telefax: 0 33 41 - 30 88 920
Mail: info@schuldt-lueftungsanlagenreinigung.de
Web: www.schuldt-lueftungsanlagenreinigung.de
05.__.__.0016
Hygiene-Erstinspektionen von RLT-Anlagen nach VDI 6022 (900m³/h)
4,00
Stck
05.__.__.0017 Wartungskonzept Erstellung eines Wartungskozeptes für die installierten Anlagen gemäß VDMA-Listen. Es sind die Vorlagedateien der SRH Holding anzufordern und anzuwenden.
Das Wartungskonzept ist frühzeitig einzureichen und vom AG freigeben zu lassen. Noch vor den Inbetriebnahmen und Probetrieben.
05.__.__.0017
Wartungskonzept
P
1,00
psch
05.__.__.0018 Laminierte Schemata Auszug aus den SRH-Standards HLSK:
Die Anlagen- und Strangschemata der ausgeführten Gewerke sind farbig angelegt, in Hartkunststoff laminiert, in einem Alu-Rahmen, in den entsprechenden Technikzentralen aufzuhängen. Einschließlich Befestigungsmaterial. Es handelt sich dabei um das Format DIN A0, 1 m Überlänge und Maßstab 1:50 "leserlich".
05.__.__.0018
Laminierte Schemata
P
1,00
psch
05.__.__.0019 Probetrieb 4 Wochen Auszug aus den SRH-Standards HLSK:
Der Probebetrieb der technischen Anlagen dauert 4 Wochen. Der erfolgreiche Probebetrieb ist Abnahmevoraussetzung. Der Probebetrieb kann starten, wenn nach Inbetriebnahme und Durchführung der Funktionsprüfungen die Anlage frei von wesentlichen Störungen oder wesentlichen Mängeln im Automatikbetrieb läuft. Vor dem Probebetrieb müssen alle beteiligten Firmen einen "1 zu 1 Test" mit der Gebäudeautomation durchführen.
Die vereinbarten Überwachungen über anlageninterne oder externe Protokollierungen müssen dokumentiert werden. Der Beginn des Probebetriebs ist vom AN anzumelden und vom AG zu bestätigen.
Der AG kann verlangen, dass die Frist des Probebetriebs erneut beginnt, bei wesentlichen Störungen und nur für einzelne Anlagenteile, nicht für die Gesamtanlage- sofern nach Beginn des Probebetriebs wesentliche Störungen oder wesentliche Mängel festgestellt werden.
Geplante Abschaltungen insbesondere zur Mangelbeseitigung (auch von verbundenen Fremdgewerken) sind zulässig.
05.__.__.0019
Probetrieb 4 Wochen
P
1,00
psch
05.__.__.0020 Technische Einweisung Ausgiebige, detaillierte und praxisbezogene Einweisung des Haustechnikpersonals (ca. 10 Personen) in die Funktion, Bedienung und Wartung der gesamten Heizungsanlage.
Die Durchführung ist zu protokollieren und vom Betreiber gegenzuzeichnen.
Es sind bis zu 3 Termine vor Ort einzukalkulieren.
05.__.__.0020
Technische Einweisung
P
1,00
psch
05.__.__.0021 Revisionsunterlagen Auszug aus den SRH-Standards HLSK:
Erstellen der Revisionsunterlagen nach Vorgaben des AG inklusive Erstellung von Revisionsplänen im CAD- und PDF-Dateiformat.
Es ist 36 Werktage vor der geplanten Abnahme eine Fertigung der kompletten Revisionsunterlagen in digitaler Form zur Prüfung an den Auftraggeber bzw. dessen beauftragten Ingenieur zu übergeben, inkl. Wartungslisten in Anlehnung der VDMA.
12 Werktage vor der geplanten Abnahme ist die geprüfte, ggf. korrigierte Version zu übernehmen. Die Unterlagen sind bis zur Abnahme auf Papier (3-fach) und digital fertigzustellen.
Es ist eine Brandschutzdokumentation zu erstellen, welche nachfolgende Unterlagen beinhaltet:
1. Ausführungserklärung für eingebaute Brandschutzanlagenschotts.
2. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ).
3. Auflistung der Brandschutzdurchführungen mit fortlaufender Nummerierung, Angabe ABZ, Angabe Feuerwehrwiderstandsklasse, Fotodokumentation, Zuordnung in Grundrissplänen.
4. Fotodokumentation mit Zuordnung zu Punkt 3.
5. Grundrisspläne im Maßstab 1:50 mit Angabe Zuordnung der Brandschutzdurchführung gemäß Punkt 3 mit fortlaufender Nummer.
Es ist eine Anlagenbeschreibung für das ausgeführte Gewerk zu erstellen. Die Gliederung erfolgt nach Kostengruppen der DIN 276 bis in die 3. Ebene.
Für alle Vebraucher ist zudem eine Elektro- Verbraucherliste zu erstellen.
Die Vorgaben der SRH-Holding, siehe Dokument " HLSK_08_Objektdokumentation " sind zu erfüllen, inbesondere bezüglich der Aufgliederung der Inhalte.
05.__.__.0021
Revisionsunterlagen
P
1,00
psch
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Für unvorhergesehene Arbeiten bedingt Für unvorhergesehene Arbeiten bedingt durch Änderungen oder Neuerungen während der Bauzeit, werden vorsorglich und unverbindlich einkalkuliert:
Ausführungen von Arbeiten auf Nachweis dürfen nur auf ausdrückliche Anordnung der Bauleitung durchgeführt werden.
Hierbei dürfen Obermonteurstunden nur dann berechnet werden, wenn diese durch die Bauleitung ausdrücklich verlangt werden. Gerätevorhaltungen werden hierbei nicht besonders vergütet.
Die Ausführung erfolgt im Rahmen des Hauptauftrages (wenn auch die Baustelle bereits ganz/teilweise geräumt ist).
Der Nachweis (Stundenlohnzettel) über die ausgeführten Stundenlohnarbeiten muss folgende Angaben enthalten:
a) Vor- und Zuname der Beschäftigten
b) Arbeitsleistung nach Zeit, Ort und
Dauer
c) Material
Die vom Auftragnehmer bzw. seinem Bevollmächtigten unterschriebenen Stundenlohnzettel müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind täglich der Bauleitung in 2-facher Fertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Stundenlohnzettel werden nicht anerkannt.
Die Preisbildung hat in festen Verrechnungssätzen zu erfolgen, d.h., dass Baustellenlöhne Unternehmer- zuschlag, Sozialbeitrag, Vermögensbildung, Lohn-
nebenkosten, Stoffkosten, Fracht, Gewinnund Wagnis, Geräte, Maschinen und Fahrzeugkosten, Bedienung und Vorhaltung enthalten sind.
Für evtl. Arbeitsstunden, die außerhalb der normalen Arbeitszeit auf Anordnung der örtlichen Bauleitung ausgeführt werden müssen, werden die tariflichen
prozentualen Zuschläge verrechnet.
Für unvorhergesehene Arbeiten bedingt
06.__.__.0001 Obermonteurstunden Obermonteurstunden
06.__.__.0001
Obermonteurstunden
10,00
Std
06.__.__.0002 Monteurstunden Monteurstunden
06.__.__.0002
Monteurstunden
10,00
Std
06.__.__.0003 Helferstunden Helferstunden
06.__.__.0003
Helferstunden
10,00
Std
07 Wartung
07
Wartung
Hinweise zum Wartungskonzept Auszug aus den SRH-Standards HLSK:
Der Bieter hat ein Wartungskonzept zu erstellen und dieses für den gesamten Gewährleistungszeitraum als Bedarfspositionen anzubieten. Der AG behält sich vor diese kurz vor Fertigstellung des Gebäudes abzurufen.
Die Wartung ist in Anlehnung an die VDMA-Listen durchzuführen.
Hinweise zum Wartungskonzept
Anlagenwartung als Folgeleistung Die in der nachfolgenden Aufstellung abgefragten Wartungspreise sind als jährliche Wartungspreise der jeweiligen Gesamtanlagen anzugeben.
Die angegebenen Wartungspreise verstehen sich einschließlich der Lieferung des für die fachgerechte Durchführung der Wartung erforderlichen Materials, einschließlich aller Wegegelder sowie Auslösungen und einschließlich der Beistellung des erforderlichen
Werkzeuges.
Anlagenwartung als Folgeleistung
07.__.__.0001 Wartungskosten im 1. Jahr Wartung für die Gesamtanlage,
gemäß vorgenannter Beschreibung:
Wartungskosten im 1. Jahr
07.__.__.0001
Wartungskosten im 1. Jahr
1,00
Psch
07.__.__.0002 Wartungskosten im 2. Jahr Wartung für die Gesamtanlage,
gemäß vorgenannter Beschreibung:
Wartungskosten im 2. Jahr
07.__.__.0002
Wartungskosten im 2. Jahr
1,00
Psch
07.__.__.0003 Wartungskosten im 3. Jahr Wartung für die Gesamtanlage,
gemäß vorgenannter Beschreibung:
Wartungskosten im 3. Jahr
07.__.__.0003
Wartungskosten im 3. Jahr
1,00
Psch
07.__.__.0004 Wartungskosten im 4. Jahr Wartung für die Gesamtanlage,
gemäß vorgenannter Beschreibung:
Wartungskosten im 4. Jahr
07.__.__.0004
Wartungskosten im 4. Jahr
1,00
Psch
07.__.__.0005 Wartungskosten im 5. Jahr Wartung für die Gesamtanlage,
gemäß vorgenannter Beschreibung:
Wartungskosten im 5. Jahr
07.__.__.0005
Wartungskosten im 5. Jahr
1,00
Psch