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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TS Technische Spezifikationen, Fliesenarbeiten TS Technische Spezifikationen Fliesenarbeiten
1. Allgemein
1.1 Es sind die Herstellervorschriften der zur Anwendung kommenden Materialien und Produkte einzuhalten.
1.2 Abdichtung, Spachtelung, Kleber und Fugenmaterial müssen untereinander abgestimmt und verträglich sein. Systemabdichtungen müssen von einem Hersteller bezogen werden.
2. Qualitätsnachweis / Muster
Auf Verlangen des AGs hat der Auftragnehmer Materialproben und Qualitätsnachweise vorzulegen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Materialien sind verbindlich einzuhalten bzw. sind ggf. Nachweise über die Gleichwertigkeit zu erbringen.
3. Leistungsumfang
Lieferung der Materialien frei Baustelle, Transport auf der Baustelle und der Einbau sämtlicher Materialien als betriebsfertige Leistung. Die ausgeschriebenen Flächen sind die Fertigflächen. Der Verschnittanteil hat der AN bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Verschnittanteil wird nicht gesondert vergütet sondern ist in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Musterflächen: jeweils 3 Musterflächen bis zu 1 m²
4. Planprüfung Maßgenauigkeit
Für die Maßgenauigkeit sind die einschlägigen DIN-Vorschriften Maßtoleranzen im Hochbau, jeweils in der letztgültigen Fassung maßgebend, sofern nichts anderes
gefordert wird. Unstimmigkeiten sind vor der Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer verantwortlich zu klären.
5. Ausführung
5.1 In allen Nassräumen werden bauseitig auf den Wänden und Böden Abdichtungen nach DIN 18534 angebracht.
5.2 Wird die Zugabe eines Mörtelzusatzmittels vorgeschrieben, sind die Verarbeitungsrichtlinien des Herstellers einzuhalten.
5.3 Toleranzen
Die bauseitigen Estriche sind nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7.
Oberflächenebenheit der Fliesenbeläge:
Die zulässigen Abmaße nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 bei Wänden dürfen nicht überschritten werden.
5.4 Kantenausbildung
Freie Kanten von Wandbelägen sind mit Kantenplatten
auszuführen (glasierte Kanten oder Jollies); falls diese nicht lieferbar sind, werden die Plattenkanten mit Alu-Profilen geschützt.
5.5 Das Verlegen von schmalen Streifen < 5 cm ist zu vermeiden.
5.6 Abdichtungen sind komplett hinter allen Fliesenflächen hochzuziehen.
5.7 Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden.
5.8 Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
5.9 Fugen
Das Herstellen von notwendigen Arbeits- und Dehnungsfugen hat der AN eigenverantwortlich zu planen und mit dem AG abzustimmen. Die Abstimmungen sind rechtzeitig vor Ausführung mit dem AG herbeizuführen.
Das Anlegen dieser Fugen ist vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden.
Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen.
Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen, die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten.
Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im Einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist.
5.10 Der AN hat Ausführungsmängel an seiner Leistung, die im Zuge von Nachfolgearbeiten festgestellt werden, unverzüglich zu beseitigen.
6. Reinigung
Sämtliche Bekleidungen sind mit vom Hersteller des Bekleidungsmaterials zugelassenen und empfohlenen Reinigungsmitteln zu säubern. Auf die Entfernung von Zementschlämmen und Epoxydharzresten wird besonders hingewiesen.
7. Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende
Leistungen abgegolten, soweit in den Positionen nichts Gegenteiliges gesagt ist:
- Auf Gipskartonplatten und Putz sind Fliesen im Dünnbettverfahren anzusetzen..
- Die Farbe der Fugen ist mit dem AG vor Arbeitsbeginn abzuklären und zu bemustern.
- Grundsätzlich sind fertige Fugmassen namenhafter Hersteller einzusetzen.
- Das Einfliesen von Sanitärobjekten wie Konsolen, etc. und weiteren Einbauteilen ist sorgfältig auszuführen. Die Wand und Bodenfliesenflächen sind symmetrisch aufzuteilen und gem. Fliesenplänen zu verlegen.
- Die Fliesen bzw. Platten sind sorgfältig zu schneiden (ggf. sind die Kanten zu Fasen).
- An allen Türen und Übergängen von Fliesenböden zu anderen Belägen sind Trennschienen, bzw. -Winkel zu setzen. Es ist darauf zu achten, dass die Schienen oder Winkel mittig unter dem späteren Türblatt sitzen. Es sind Spezialprofile und Schienen, Edelstahl zu verwenden, die auf die Unterkonstruktion derart auszurichten sind, dass OK Profil und OK Belag höhenmäßig genau übereinstimmen.
- Es sind nur Platten mit absolut fehlerfreier Oberfläche einzubauen. Bei Unklarheiten ist die Bauleitung vor dem Einbau zu befragen.
- Unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Arbeiten sind Mörtel und Klebereste sowie Zementschleier vollständig zu entfernen.
- Alle Installationseinrichtungen, Rohrdurchführungen und Unterkonstruktionen von Haltegriffen o.ä. sind fachgerecht nach Herstellervorschrift unter Verwendung von Dichtungsmanschetten in die Wandabdichtungen einzuarbeiten.
- An allen Eckfugen Wand / Wand, Wand / Boden, an allen Einrichtungsgegenständen sowie an allen anderen Bauteilen ist die Fuge elastisch mit einem für den Verwendungszweck geeigneten Silikon-Kautschuk Fugendichtungsmaterial zu versiegeln, Farbe nach Wahl des AG. Die Fugen sind mit einem geeigneten Voranstrich zu versehen und mit Schaumstoffrundprofilen vorzufüllen.
- Prüfung aller angegebenen Zeichnungsmaße mit der Örtlichkeit.
- Ausgleich aller Bautoleranzen durch Herstellung von Sonderplattenmaßen entsprechend örtl. Aufmaß.
- Herstellen von Gefälle zu Bodeneinläufen und dergleichen.
- Örtliches Aufmaß zur Feststellung der Ausführungsarbeiten.
- Der Schutz der eigenen Bauleistung und fremder, angrenzender Bauleistungen obliegt dem AN für die Dauer seiner Bauzeit bis zur Abnahme. Transport- und Montageschäden sind durch geeignete Schutzmaßnahmen auszuschließen.
8. Prüfen der Feuchtigkeit des Untergrundes
Feuchtigkeit des Untergrundes im Beisein und in Abstimmung mit der Bauleitung in der erforderlichen Anzahl überprüfen, mind. 4 Messstellen je Ebene.
Das Messverfahren ist vorher zu definieren (CM-Gerät, Darrofen oder glw.). Die Ergebnisse sind in einem Protokoll festzuhalten und in Verbindung mit dem Aufheizprotokoll der Fußbodenheizung der Bauleitung zu übergeben.
Liegen die Werte außerhalb der vom Materialhersteller vorgegebenen Grenzwerte, ist das Messverfahren so lange zu wiederholen bis die erforderlichen Grenzwerte erreicht sind.
Die Maßnahmen sind mit der Bauleitung abzustimmen.
- Ende der TS - Fliesenarbeiten -
TS Technische Spezifikationen, Fliesenarbeiten
01 EG - Turmgeschoss
01
EG - Turmgeschoss
FLB - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten FLB - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
3.12 Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Der Fugenverschluss an allen horizontalen und vertikalen Wand- und Bodenanschlüssen sowie an Türbekleidungen, am Anschluss Wanne/ Wand, WC- Becken und Waschtisch/ Wand hat, einschließlich der Vorreinigung und der Hinterfüllung der Fugen mit geeigneten dauerelastischem Dichtstoff im Farbton
nach Wahl des Bauherrn zu erfolgen. Diese Fugen sind 1 x innerhalb der Gewährleistungszeit bei Abriss der Fuge vom Fliesenbelag zu ersetzen.
Alle Verlegewerkstoffe, Abdichtungen, Fugenmörtel, Montagekleber und Dichtstoffe sehr emissionsarm nach GEV-EMICODE EC1/ EC1plus.
Es sind für die Boden- und Wandfliesen jeweils 25 qm als Ersatzfliesen bereitzustellen.
3.12.1 Bodenfliesen
Die Böden der Bäder und WCs haben glasierte keramische Steinzeugfliesen gemäß DIN EN 176, Nennmaß ca. 30 x 60 cm, Oberfläche eben mit rutschhemmender Glasur (R10), Abriebgruppe Ill, mittel, F abrikat: Ragno, Typ: FZ Patch Beige, Artikelnummer: 3016150530 im Dünnbett verlegt zu erhalten sowie eine Verfugung im Farbton nach Wahl des Bauherrn.
An den Stellen, wo keine Wandfliesen verarbeitet werden, sind Sockelfliesen mit einer Höhe von 5 cm aus dem Material der Bodenfliesen anzubringen.
Die Böden der Bäder und WC's haben eine Streichabdichtung sowie Fugenbändern in den Eckbereichen, als Verbundabdichtung gem. ZDB-Merkblatt,
Beanspruchungsklasse A zu erhalten.
3.12.2 Wandfliesen
Glasierte keramische Steingzeugfliese/ Platten gemäß DIN EN 159, Nennmaß ca. 30 x 60 cm, Oberfläche eben mit vollflächig glasierten Kanten, Fabrikat: Villeroy und Boch, Typ: WFL Unit Two weiss matt, NK, Artikelnummer: 3011250081 im Dünnbett verlegt, Farbe nach Wahl des Bauherrn sowie
eine Verfugung im Farbton nach Wahl des Bauherrn,
Kantenschutzschienen sind an sämtlichen Außenecken (horizontal und vertikal) aus Edelstahl, Fabrikat: Schlüter, Typ: Quadec einzubauen.
Oberhalb der Vorwandinstallationen ist eine Fliesenreihe, h= 5 cm als „Wischkante“ vorzusehen mit glasierter Sichtkante oben.
Die Wände der Bäder und WC 's haben eine Streichabdichtung sowie Fugenbändern in den Eckbereichen und Dichtungsmanschetten des Abdichtungssystems des Fabrikates: TECE, Typ: Seal an den Armaturen als
Verbundabdichtung, gem. ZDB-Merkblatt, Beanspruchungsklasse A zu erhalten.
3.12.3 Bodenbeläge des Aufzuges
Der Boden des Aufzuges hat glasierte keramische Steinzeugfliesen gemäß DIN EN 176, Nennmaß ca. 30 x 60 cm, Oberfläche eben mit rutschhemmender Glasur (R10), Abriebgruppe Ill, mittel, Fabrikat: Ragno, Farbton: Anthrazit, im Dünnbett verlegt zu erhalten sowie eine Verfugung im Farbton nach Wahl des Bauherrn.
FLB - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Vorgaben Bemusterung Vorgaben Bemusterung
gemäß Datei L2_5_ARC_BM_XB_XX_0807_00_F_Bemusterung
Vorgaben Bemusterung
01.01 Untergrundvorbereitung
01.01
Untergrundvorbereitung
01.02 Fliesenarbeiten
01.02
Fliesenarbeiten
01.03 Innen-Fensterbank
01.03
Innen-Fensterbank
01.04 Stundensätze Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
01.04
Stundensätze Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten