Kernbohrung
Sportzentrum Mönchengladbach
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung Im Rahmen des Bauvorhabens Sportzentrum Mönchengladbach sind Kernbohrungen in Stahlbeton- und Mauerwerksbauteilen herzustellen. Gegenstand dieser Vergabeeinheit ist die Lieferung und Ausführung der in den Einzelpositionen beschriebenen Kernbohrungen in unterschiedlichen Durchmessern, Bohrtiefen und Einbausituationen innerhalb des Bauwerks. Hierzu gehören auch das Lösen und Sichern der Bohrkerne, das Sammeln und Lagern der aufgenommenen Stoffe im Behälter des Auftragnehmers, das Verladen auf den LKW des Auftragnehmers sowie Transport und Entsorgung entsprechend der ausgeschriebenen Vorgaben. Ziel der Ausschreibung ist die vollständige, technisch einwandfreie und fachgerechte Herstellung sämtlicher ausgeschriebener Kernbohrungen einschließlich ordnungsgemäßer Entsorgung der anfallenden Bohrkerne und Reststoffe.
Projektbeschreibung
00.01 Vortext / Vorbemerkungen Vertragsgegenstand Gegenstand dieser Vergabeeinheit ist die Lieferung und fachgerechte Ausführung der ausgeschriebenen Kernbohrungen einschließlich aller hierfür erforderlichen Nebenleistungen. Hierzu gehören insbesondere das Ansetzen und Herstellen der Bohrungen, das Lösen der Bohrkerne aus dem Gefüge, das Sichern gegen Absturz, das Sammeln, Lagern, Verladen, Transportieren und Entsorgen der aufgenommenen Stoffe sowie alle zur vollständigen Ausführung erforderlichen Hilfsleistungen. Vertragsgrundlagen Für die Ausführung gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung insbesondere die VOB/B, die einschlägigen ATV der VOB/C, die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die einschlägigen DIN-, EN- und sonstigen technischen Regelwerke für Bohr-, Rückbau- und Entsorgungsleistungen. Maßgeblich sind darüber hinaus die Vergabeunterlagen und die jeweiligen Positionsbeschreibungen. Leistungsumfang Mit den angebotenen Einheitspreisen sind sämtliche Lieferungen und Leistungen abgegolten, die zur vollständigen, fachgerechten und funktionsfähigen Ausführung der ausgeschriebenen Kernbohrungen erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere das Herstellen der Bohrungen in den ausgeschriebenen Materialien und Bauteildicken, die Sicherung der Bohrkerne, die Aufnahme der anfallenden Stoffe ohne Zerkleinerung, das Lagern im Behälter des Auftragnehmers, das Verladen auf den LKW des Auftragnehmers sowie Transport und Entsorgung entsprechend den ausgeschriebenen Vorgaben. Kalkulationshinweis Die Preise sind so zu kalkulieren, dass sämtliche ausgeschriebenen Kernbohrleistungen vollständig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit ausgeführt werden. Sämtliche erkennbar erforderlichen Nebenleistungen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind. Dies gilt insbesondere für üblichen Geräte- und Personalaufwand, Schutzmaßnahmen, Sicherung der Bohrkerne, inneren Transport, Sammeln und Lagern des Bohrguts sowie die ordnungsgemäße Entsorgung. Ausführung / Randbedingungen Die Kernbohrungen sind in den ausgeschriebenen Untergründen, Durchmessern, Bohrtiefen und Lagen fachgerecht herzustellen. Soweit Bohrungen senkrecht zu waagerechten oder senkrechten Untergrundflächen beschrieben sind, sind diese Randbedingungen in die Ausführung und Kalkulation einzubeziehen. Gleiches gilt für Ausführungen innerhalb des Bauwerks, in allen Geschossen bzw. im Kellergeschoss sowie für Arbeitshöhen bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. Entsorgung / Stoffe Die aufgenommenen Stoffe sind entsprechend den ausgeschriebenen Vorgaben zu sammeln, ohne Zerkleinerung zu lagern, zu verladen, zu transportieren und zu entsorgen. Die Vergütung der Entsorgung ist, soweit in den Positionen beschrieben, durch den Auftragnehmer zu übernehmen. Maßgeblich sind die in den Positionen genannten Abfallschlüssel und Zuordnungen. Prüf- und Hinweispflicht Der Auftragnehmer hat die Vergabeunterlagen, die Untergründe, die vorgesehenen Bohrbereiche und die Ausführungsrandbedingungen eigenverantwortlich zu prüfen. Unklarheiten, Widersprüche, fehlende Angaben oder erkennbare Behinderungen sind rechtzeitig vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Später geltend gemachte Mehrkosten aus erkennbaren Umständen, die vor Ausführung hätten angezeigt werden können, werden nicht anerkannt. Koordination / Bauablauf Die Kernbohrarbeiten sind mit der Bauleitung sowie den angrenzenden Gewerken abzustimmen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass der vorgesehene Bauablauf eingehalten und angrenzende Leistungen nicht unnötig behindert werden. Abschnittsweise Ausführung, Zugänglichkeit der Bohrstellen und übliche Erschwernisse innerhalb des Bauwerks sind in die Kalkulation einzubeziehen, soweit sie nach Art der Ausschreibung erkennbar sind. Maßgeblichkeit Maßgeblich für Art, Qualität und Umfang der geschuldeten Leistung sind die jeweiligen Einzelpositionen in Verbindung mit den Vergabeunterlagen. Die Vorbemerkungen ergänzen die Positionsbeschreibungen, ersetzen diese jedoch nicht.
00.01 Vortext / Vorbemerkungen
00.02 Gewerk – Kernbohrungen Allgemeine Beschreibung des Gewerkes Diese Vergabeeinheit umfasst die Lieferung und Ausführung von Kernbohrungen in Stahlbeton- und Mauerwerksbauteilen für das Bauvorhaben Sportzentrum Mönchengladbach. Ausführungsumfang Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Kernbohrungen in Stahlbeton und Kalksandstein in den ausgeschriebenen Durchmesser- und Tiefenbereichen, die Sicherung und das Lösen der Bohrkerne, das Sammeln und Lagern der aufgenommenen Stoffe ohne Zerkleinerung, das Verladen auf den LKW des Auftragnehmers sowie der Transport und die Entsorgung entsprechend den Positionsvorgaben. Untergründe und Ausführungsbereiche Die Arbeiten umfassen Bohrungen in Stahlbeton und in Mauerwerk aus Kalksandstein, jeweils innerhalb des Bauwerks und in den ausgeschriebenen Bereichen und Geschossen. Die jeweiligen Anforderungen an Untergrundlage, Bohrdurchmesser, Bohrtiefe, Arbeitshöhe und Entsorgung sind entsprechend den Einzelpositionen vollständig zu berücksichtigen. Entsorgung und Baustellenordnung Die anfallenden Bohrkerne und Reststoffe sind während der Ausführung geordnet aufzunehmen, sicher zu handhaben und entsprechend den ausgeschriebenen Vorgaben ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Arbeitsbereich ist während und nach Ausführung so zu hinterlassen, dass angrenzende Leistungen nicht beeinträchtigt werden. Maßgeblichkeit Maßgeblich für Art, Qualität und Umfang der geschuldeten Leistungen sind die jeweiligen Einzelpositionen. Die Vorbemerkungen ergänzen die Positionsbeschreibungen, ersetzen diese jedoch nicht.
00.02 Gewerk – Kernbohrungen
1 LEISTUNGSVERZEICHNIS 17
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 17
1.09 KERNBOHRUNGEN - ÖFFNUNGEN HERSTELLEN/SCHLIESSEN
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KERNBOHRUNGEN - ÖFFNUNGEN HERSTELLEN/SCHLIESSEN