Fertigteile
SPITZNAGEL Lauchringen - Neubau einer Logistikhalle mit Bürogebäude
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer Logistikhalle mit Bürogebäude der Firma Spitznagel GmbH & Co KG Industriestraße / 79787 Lauchringen/Oberlauchringen Gebäudeeckdaten: Halle Büro Länge / Breite: ca.67,24x37,34m / ca.17,26x11,50 m Erdgeschossebene: OK FFB = ±0,00 / 366,80 m NHN Attikahöhen: ca. 12,71 m / 5,34 m Die Hallenfassaden besteht aus vertikal gespannten Sandwichelementen mit einer Unterkonstruktion aus Stahlbetonfertigteilstützen mit innenliegenden Auswechslungen bestehend aus C-Profilen. Die Dachkonstruktion ist ein Sandwichdach in Satteldachform mit einer 10 Grad Neigung. Diese wird mit der Möglichkeit ausgeführt eine PV-Anlage bauseits auszuführen.
Baubeschreibung
Inhalt der Ausschreibung FERTIGTEILE: (bestehend aus folgenden Teilen) - Fertigteilstützen in den Hauptachsen mit angeformten Fundamenten,   nach Angabe des Positionsplan und statischer Berechnung 5.1    Einspannstützen Achse 1+9 5.1.1 Einspannstützen Achse 1+9/B 5.2    Einspannstützen Achse A+C/1-9 5.3    Einspannstützen Achse B/3+5+7 - Zwischenstützen zwischen den Achsen mit angeformten Fundamente nach Angabe der Positionsplan und statischer Berechnung 6.1   Zwischenstützen Achse 1-9 /A+C 6.1   Zwischenstützen Achse 1+9/A-C Wandplatten inkl. Sockel mit Anschluß zwischen die Stützen 6.2   Wandplatten inkl.Sockel Achse A/1-9 6.2.  Wandplatten inkl.Sockel Achse 9/A-C 6.2   Wandplatten inkl.Sockel Achse C/1-9 6.2   Wandplatten inkl.Sockel Achse 1/A-C - Fertigteilpfetten mit Anschluß zwischen den Bindern 3.1    Pfetten Achsen 1-9/A-C (siehe Positionsplan Dach) - Fertigteilbinder (T-Binder) 3.2   Binder Achsen A-C/1+2+3+4+5+6+7+8+9 als Alternative wurde in der statischen Berechnung ein Doppel T-Binder angegeben. - Fertigteilabfangträger 3.3   Abfangträger Achse B/1-9 - Fertigteilrandträger 3.4   Randträger (Giebelwand) Achse 1+9 3.5   Randträger (Traufwand) Achse A+C/1-9
Inhalt der Ausschreibung
Anlagen Folgende Unterlagen liegen der Ausschreibung bei: - BA 01b Grundriss EG - BA 02a Grundriss OG Büro - BA 03a Ansichten Nord, Ost mit Anpassungen 2026-07-13 - BA 04a Ansichten Süd, West mit Anpassungen 2026-07-14 - BA 05a Schnitte mit Anpassungen 2026-07-14 - 2026-07-31 Dachgrundriss - 2026-07-31 Querschnittsangaben - Vorplanung - 2026-07-31 Übersicht Stütze, Gründung - Brandschutznachweiß 1
Anlagen
010 BAUSTELLENEINRICHTUNG
010
BAUSTELLENEINRICHTUNG
010.0001 Baustelleneinrichtung den Erfordernissen entsprechend. Einrichten der Baustelle gem. Gewerbeaufsicht sowie der UVV, inkl. erforderl. Krananlagen sowie deren Vorhaltung über die Rohbauzeit. Des Weiteren herstellen und vorhalten eines Schnurgerüstes für bauseitige Einmessung. Sämtl.  Absturzsicherungen, notwendige Gerüste sowie einhalten der UVV  sind einzukalkulieren. Ein Baustelleneinrichtungsplan (gem. beiliegendem Lageplan) ist bis 2 Wochen nach Auftragserteilung zu erstellen.
010.0001
Baustelleneinrichtung den Erfordernissen entsprechend.
1,00
psch
050 STAHLBETONFERTIGTEILE
050
STAHLBETONFERTIGTEILE
Allgemeine Vorbemerkungen Die Ausführungsbeschreibungen und Hinweise im nachfolgenden Teil der Vorbemerkungen sind Bestandsteil der Einheitspreise / des Angebotes und werden nicht gesondert vergütet. Für das Angebot ist in jedem Fall das beiliegende Leistungsverzeichnis auszufüllen. Alternativen und Änderungen sind auf besonderen Anlagen beizufügen und müssen zur Vergleichbarkeit einen eindeutigen Bezug zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses haben. Änderungen an den Vorbemerkungen sowie alle Anlagen sind Bestandteil des Angebotes und sind mit einzureichen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftragsnehmer (AN) vor Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse und die ausgeschriebenen Arbeiten eigenverantwortlich zu informieren hat. Spätere Ansprüche, die aus Unkenntnis resultieren, werden nicht anerkannt. Die Preise beinhalten die Herstellung der kompletten Leistung. Diese umfasst auch die Lieferung aller Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und Lagern auf der Baustelle, Transporte, Vorbereitungs- und Neben- arbeiten sowie der dazu erforderlichen Maschinen, Geräte und Genehmigungen. Die Preise beinhalten auch die Vermessungsleistungen, soweit sie der AN zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Leistungen, die nicht im Auftrag enthalten sind, können erst nach einer schriftlichen Anordnung durch den Auftraggeber (AG) ausgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten sind die notwendigen Maße und baulichen Voraussetzungen vom AN eigenverantwortlich vor Ort zu prüfen und auf Übereinstimmung mit den Ausführungsunterlagen zu prüfen. Konstruktions- bzw. Massenänderungen sind vom AN beim AG schriftlich anzuzeigen. Vor Ausführungsbeginn hat der AN alle Ausführungsbedenken dem AG schriftlich anzuzeigen (z.B. mangelnde Fremdleistungen etc.). Der Bieter hat Ausführungsbedenken die er im Rahmen der Angebotserstellung erkennt mit Abgabe seines Angebotes anzuzeigen. Baustellenbedingte Arbeitsunterbrechungen, ein mehrmaliges Anrücken zur Baustelle (Montageunterbrechungen), Veränderungen der vorgesehenen Arbeitsabschnitte oder Arbeitsbeschränkungen sind im Rahmen der Ausführung zu berücksichtigen. Witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG. Mit der Leistungsfertigstellung sind die Dokumentationsunterlagen nach Gliederung des AGs zu übergeben. Die Konstruktion sowie die technische Ausführung muss den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten über Bauart, Bauteil, Baustoffe und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und der Ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der der anerkannten Regeln der Technik und der Ausführungsbestimmungen der DIN-Normen als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart: das Herstellen durch Zusammenfügen der Baustoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Zur Vermeidung von Verschmutzungen und Beschädigung sind geeignete Maßnahmen durchzuführen. Besondere Sorgfalt ist auf das Abdecken von Glasflächen und lackierten Bauteile zu verwenden. Alle Schutzmaßnahmen sind bis zur Abnahme zu unterhalten und kurz vor der Abnahme bzw. nach Aufforderung durch die Bauleitung zu entfernen. Beschädigungen am Bestand und an Fremdgewerken, die durch den AN verursacht werden sind durch das gewährleistungstragende Unternehmen fachgerecht zu beheben. Entstehende Verschmutzungen sind zu beseitigen. Die verwendeten Materialien dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten oder in Verbindung untereinander gesundheitsschädliche Reaktionen verursachen. Restmaterial, Verschnitt, Verpackungsmaterial etc. ist täglich vom AN zu entfernen. Die einschlägigen Vorschriften über Sondermüll sind streng einzuhalten. Sollte dieses nach einmaliger Aufforderung durch AG nicht erfolgen, wird der AG die Beseitigung kostenpflichtig für den AN vornehmen. Alles Lagergut muss ordentlich, übersichtlich und materialgerecht gelagert werden. Sämtliche Materialien sind gemäß Herstellervorschriften zu liefern und zu lagern sowie gegen Feuchtigkeit zu schützen. Das Herstellen und Vorhalten von dauerhaft markierten Meterrissen im Maximalabstand von 20 m in jedem Geschoss, ist vom Auftragnehmer Rohbau in der Kalkulation und im Angebotspreis zu berücksichtigen. Der AN Rohbau ist verantwortlich für die Maßhaltigkeit der Meterrisse bis zur Übergabe. Stundenlohnarbeiten müssen im Voraus angemeldet werden und bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch den AG, vertreten durch die Bauleitung. Entsprechende Rapporte sind täglich zur schriftlichen Anerkennung durch den AG, vertreten durch die Bauleitung, vorzulegen. Durch unsachliche Ausführung oder verspätete Mängelbeseitigung entstehenden Mehrkosten bei den Nachfolgegewerke gehen ebenfalls zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner Baustelle, Tauglichkeit und Betriebssicherheit eigener und mitzubringender Geräte, Gerüste und sonstiger Baustelleneinrichtungen, sowie die Überwachung der Einhaltung aller einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen. Auf der Baustelle lagert das Material bis zur Übergabe der Anlage bzw. Schlussabnahme der Arbeiten auf alleinige Verantwortung des Auftragsnehmer. Mit den am Bau tätigen Firmen ist ein gutes Einvernehmen herzustellen. Für alle Beschädigungen, Verschmutzungen und sonstigen Sach- und Personalschäden, welche durch den AN bzw. seine Mitarbeiter oder vom AN beauftragten Personen verursacht werden, haftet der Auftragnehmer auch Dritten gegenüber. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen. Die Tätigkeit anderer Firmen an der Baustelle und damit einhergehende Behinderungen im baustellenüblichen Umfang sind zu berücksichtigen. Die Abrechnung der Arbeiten erfolgt nach den tatsächlichen, örtlich gemeinsam mit der Bauleitung gemessenen Leistungen. Die Werkplanung, die statische Berechnung und Schal- und Bewehrungspläne für Ortbeton werden bauseitig erstellt und dem AN digital (PDF- bzw. DWG und IFC) zur Verfügung gestellt. Die Fertigteilübersichts-/Montagepläne sowie die entsprechenden Einzelbauteilpläne sind Leistung des AN (siehe entsprechende Position im LV)! Grundlage für die Abrechnung der erbrachten Leistungen sind die Ausführungs- bzw. Werkpläne des AG.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen für Betonarbeiten Technische Vorbemerkungen Betonarbeiten Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. DIN 18331:2019-09 VOB Vergabe- und Vetragsordnung für Bauleistungen - Teil C Allgemeine Technische Vetragsbedingungen für Bauleistungen - Betonarbeiten DIN 18299 VOB/C - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN EN 822 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN 823 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN 824 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 826 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN 1168 DIN 1045-1:2023-08 Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 1-3 Betonfertigteile - Hohlplatten DIN EN 1602 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte DIN EN 1607 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 12089 Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 12620 Gesteinskörnungen für Beton DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Mineralwolle (MW) - Spezifikation DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus expandiertem Polystyrol (EPS) - Spezifikation DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) - Spezifikation DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Polyurethan-Hartschaum (PU) - Spezifikation DIN EN 13166 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Phenolharzschaum (PF) - Spezifikation DIN EN 13167 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Schaumglas (CG) - Spezifikation DIN EN 13168 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzwolle (WW) - Spezifikation DIN EN 13169 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Blähperlit (EPB) - Spezifikation DIN EN 13171 Wärmedämmstoffe für Gebäude - Werkmäßig hergestellte Produkte aus Holzfasern (WF) - Spezifikation DIN EN 13747 Betonfertigteile - Deckenplatten mit Ortbetonergänzung DIN EN 14199 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau -  Mikropfähle DIN EN 14844 Betonfertigteile - Hohlkastenelemente DIN EN 15037-1 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 1: Balken DIN EN 15037-3 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 3: Keramische Zwischenbauteile DIN EN 15037-4 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 4: Zwischenbauteile aus Polystyrolhartschaum DIN EN 15037-5 Betonfertigteile - Balkendecken mit Zwischenbauteilen - Teil 5: Leichte Zwischenbauteile für einfache Schalungen DIN EN 15191 Betonfertigteile - Klassifizierung der Leistungseigenschaften von Glasfaserbeton DIN EN 15258 Betonfertigteile - Stützwandelemente DIN EN 15564 Betonfertigteile - Kunstharzbeton - Anforderungen und Prüfverfahren DAfStb-Richtlinie Richtlinie Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton (Alkali-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von Trockenbeton und Trockenmörtel (Trockenbeton-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Selbstverdichtender Beton (SVB-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für die Herstellung von Beton unter Verwendung von Restwasser, Restbeton und Restmörtel Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie Stahlfaserbeton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Qualität der Bewehrung - Ergänzende Festlegungen zur Weiterverarbeitung von Betonstahl und zum Einbau der Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Verstärken von Betonbauteilen mit geklebter Bewehrung Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DAfStb-Richtlinie Richtlinie  Wärmebehandlung von Beton Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) DBV-Merkblatt Sichtbeton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Unterstützungen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Rückbiegen von Betonstahl und Anforderungen an Verwahrkästen nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV Merkblatt Betondeckung und Bewehrung. Sicherung der Betondeckung beim Entwerfen, Herstellen und Einbauen der Bewehrung sowie des Betons nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonierbarkeit von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton - Planungs- und Ausführungsempfehlungen für den Betoneinbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Beton und Betonstahl Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Begrenzung der Rissbildung im Stahlbeton- und Spannbetonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonieren im Winter Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Betonschalungen und Ausschalfristen Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Fugenausbildung für ausgewählte Baukörper aus Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Gleitbauverfahren Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochdruckwasserstrahltechnik im Betonbau Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) DBV-Merkblatt Hochfester Beton Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) IVD-Merkblatt Nr. 27: Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 866 Merkblatt 866: Nichtrostender Betonstahl Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei Zement-Merkblatt B 2 Gesteinskörnungen für Normalbeton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 3 Betonzusätze. Zusatzmittel und Zusatzstoffe Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 4 Frischbeton. Eigenschaften und Prüfungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 5 Überwachen von Beton auf Baustellen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 7 Bereiten und Verarbeiten von Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 8 Nachbehandlung und Schutz des jungen Betons Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 9 Expositionsklassen für Betonbauteile im Geltungsbereich des EC2 Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 18 Risse im Beton Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie Zement-Merkblatt B 27 Ausblühungen Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Zement-Merkblatt H 8 Sichtbeton - Techniken der Flächengestaltung Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH Angaben zur Ausführung Allgemeine Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann. Es obliegt grundsätzlich dem Auftragnehmer, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen. Auf frisch betonierten Decken dürfen keine Arbeiten ausgeführt werden. Dies gilt im Besonderen für das Lagern von Material, Aufstellen von Gerüsten etc.; bei niedrigen Temperaturen verlängern sich die Belastungsfristen auf frisch betonierten Decken entsprechend. Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten. Vor dem Betonieren sind die Hohlräume von Hochlochziegeln so abzudecken, dass kein Beton in die Hohlräume eindringen kann. Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten. Tragende Innenwände sollen zusammen mit den Außenwänden hergestellt werden. Beim Einziehen von Stahlbetondecken in vorhandene Bausubstanz sind die statischen Berechnungen für die Auflager - falls nicht Bestandteil der Ausführungsunterlagen - anzufordern. Falls aus den Unterlagen nicht ersichtlich, sind die technologischen Vorgänge, Größe und Tiefe der Aussparungen im Bereich der Auflager sowie die Maßnahmen für den kraftschlüssigen Verbund mit Tragwerksplaner und Bauleitung abzustimmen. Einfüllöffnungen für die Auflager sind nach oben abzuschrägen. Die Flächen von Konstruktionsteilen, die Gleitlager aufnehmen sollen, sind grundsätzlich eben und glatt herzustellen. Weil die Lage vorhandener Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Vermarkungen und sonstiger Hindernisse vor der Ausführung der Arbeiten nicht angegeben werden kann, hat der Auftragnehmer das Vorhandensein und die Lage entsprechend Abschnitt 3 der ATV zu erkunden. Schalung Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen. Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt. Hilfsstützen sind grundsätzlich als verbleibende Teile der Schalung auszubilden. Ein nachträgliches Einziehen ist nur mit Zustimmung der Bauleitung zulässig. Tragende Bauteile wie Balken und Unterzüge, die durch die Schalung und das zu betonierende Bauteil belastet werden und die noch nicht die erforderliche Tragfähigkeit erreicht haben, sind abzustützen. Sichtbeton Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt. Bewehrung Abstandhalter müssen dem DBV-Merkblatt Abstandhalter entsprechen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) DBV-Merkblatt Abstandhalter nach Eurocode 2 Herausgeber: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e.V. (DBV) Die Angaben über die Überdeckung der Bewehrung sind den Ausführungsplänen für die Bewehrung und den Schalungszeichnungen zu entnehmen. Aus Gründen des Brandschutzes oder der Gefahr der schnellen Karbonatisierung des Betons können wesentlich höhere Werte als die Mindestwerte nach EC2 gefordert sein. Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist. Wird (spätestens) beim Einbau der Bewehrung im Bereich von Kreuzungspunkten, z.B. an Stützen mit Unterzügen oder Haupt- und Nebenunterzügen, erkannt, dass ein ordnungsgemäßes Einbringen oder Verdichten des Betons nicht möglich ist und keine Vorgaben für Rüttellücken und Betoniergassen in den Ausführungsunterlagen vorhanden sind, ist unverzüglich der Tragwerksplaner zu konsultieren, um solche festzulegen. Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit der Baubehörde bzw. dem Statiker oder Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben. Stahlbetonfertigteile Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-8 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern. Werden statische Nachweise vom Auftragnehmer gefordert, so umfasst die Leistung auch: - Anforderungen an die Auflager - Berücksichtigung der Anhängelasten - Angabe der Verbindungsmittel - Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen - Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein. Fuge Wenn in den Projektunterlagen nichts anderes gefordert wird, bleibt die Herstellung von Arbeitsfugen dem Grunde nach dem Auftragnehmer überlassen. Das Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen ist zu beachten. Wenn sie bei Sichtbeton nicht vermieden werden können, sind sie in Abstimmung mit der Bauleitung anzuordnen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 22 Arbeitsfugen Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V. Transportbeton Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. (Unter Mitgeltende Normen und Regeln: Allgemeines) Zement-Merkblatt B 6 Transportbeton - Festlegung, Bestellung, Lieferung, Abnahme Herausgeber: InformationsZentrum Beton GmbH
Technische Vorbemerkungen für Betonarbeiten
050.0001 FT-Stütze 40/60 cm, Achse 1+9 Pos. 5.1 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilstützen wie vor beschrieben. Gesamtlänge 10,25 m Einbauort Achse 1+9 Betongüte: Stützen C35/45 ÜK2 Fdt. C25/30 ÜK1 Expositionsklassen : Stützen XC1 Fundament XC2 Stütze: 0,40/0,60 m, L=10,25 m bis                 L=13,15 m dem Satteldach folgend 10° Fundamentplatte 4,00/2,00/0,60 m Einbauteile HTU-Schiene (sep.Pos.) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 5.1 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0001
FT-Stütze 40/60 cm, Achse 1+9 Pos. 5.1
8,00
St
050.0002 FT-Stütze 50/60 cm, Achse 1+9/B Pos. 5.1.1 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilstützen wie vor beschrieben. Gesamtlänge 12,15 m Einbauort Achse 1+9/B (Firstachse) Betongüte: Stützen C35/45 ÜK2 Fdt. C25/30 ÜK1 Expositionsklassen : Stützen XC1 Fundament XC2 Stütze: 0,50/0,60 m, L=12,15 m Fundamentplatte 3,40/2,00/0,60 m Einbauteile HTU-Schiene (sep.Pos.) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 5.1.1 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0002
FT-Stütze 50/60 cm, Achse 1+9/B Pos. 5.1.1
2,00
St
050.0003 FT-Stütze 50/70 cm, Achse A+C/1-9 Pos. 5.2 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilstützen wie vor beschrieben. Gesamtlänge 10,25 m Einbauort Achse A+C/1-9 Betongüte: Stützen C35/45 ÜK2 Fdt. C25/30 ÜK1 Expositionsklassen : Stützen XC1 Fundament XC2 Stütze: 0,50/0,70 m, L=10,25 m Fundamentplatte 3,40/2,00/0,60 m (13 Stk.) 3,50/2,40/0,60 m (3 Stk. Ecken) Einbauteile:                HTU-Schiene (sep.Pos.) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 5.2 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0003
FT-Stütze 50/70 cm, Achse A+C/1-9 Pos. 5.2
16,00
St
050.0004 FT-Stütze 70/70 cm, Achse B/3+5+7 Pos. 5.3 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilstützen wie vor beschrieben. Gesamtlänge 12,15 m Einbauort Achse B/3+5+7 Betongüte: Stützen C35/45 ÜK2 Fdt. C25/30 ÜK1 Expositionsklassen : Stützen XC1 Fundament XC2 Stütze: 0,70/0,70 m, L=12,15 m Fundamentplatte 2,60/2,60/0,60 m (angepasst nach Angabe der statischen Berechnung) Einbauteile:                HTU-Schiene (sep.Pos.) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 5.3 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0004
FT-Stütze 70/70 cm, Achse B/3+5+7 Pos. 5.3
3,00
St
050.0005 FT-Stütze 30/50 cm, Achse 1+9 & A+C Pos. 6.1 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilstützen wie vor beschrieben, zur Aufnahme der FT-Wandplatten/Sockel. Gesamtlänge 2,10 m Einbauort Achse 1+9 & A+C (Zwischenstützen) Betongüte: Stützen C35/45 ÜK2 Fdt. C25/30 ÜK1 Expositionsklassen : Stützen XC4, XD1, XF2 Fundament XC2 Stütze: 0,30/0,50 m, L=1,40 m Fundamentplatte 3,00/2,00/0,60 m Einbauteile HTU-Schiene (sep.Pos.) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 6.1 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0005
FT-Stütze 30/50 cm, Achse 1+9 & A+C Pos. 6.1
25,00
St
050.0006 FT-Wandplatten / Sockel 25 cm, Achse A-C/1-9 Pos. 6.2 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilwandplatten als Sockel, zwischen den Hauptstützen eingespannt, vor den Zwischenstützen . Die Wandplatten sitzen auf den Fundamenten auf und werden ausgeklinkt. Einbauort Achse A-C/1-9 umlaufend um das Gebäude Betongüte: C35/45 ÜK2 Expositionsklassen : XC4, XD1, XF2 Stärke : 0,25 m Höhe: 2,50 m Ausklinkung: ca.0,20 m Einbauteile: HTU-Schiene (sep.Pos) Stabdübel in Hüllwellrohr Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 6.2 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0006
FT-Wandplatten / Sockel 25 cm, Achse A-C/1-9 Pos. 6.2
210,00
m
050.0007 FT-Dachpfette, Achse A-C/1-9 Pos. 3.1 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteilpfetten im Dachbereich. Die Pfetten werden mit den unterliegenden Fertigteilbindern verbunden. Gesamtlänge 8,30 m Einbauort Achse A-C/1-9 Betongüte : C35/45 ÜK2 Expositionsklassen : XC1 Abmessungen : siehe statische Berechnung Einbauteile : HTU-Schiene (sep.Pos) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 3.1 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0007
FT-Dachpfette, Achse A-C/1-9 Pos. 3.1
80,00
St
050.0008 FT-Doppel-T Binder, Achse A-C/2-8 Pos. 3.2 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteil Doppel-T Binder im Dachbereich. Gesamtlänge 18,60 m Einbauort Achse A-C/2-8 Betongüte : C50/60 ÜK2 Ausführung: Doppel-T Binder Expositionsklassen : XC1 Abmessungen : siehe statische Berechnung Einbauteile : HTU-Schiene (sep.Pos) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 3.2 (Alternativ) Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0008
FT-Doppel-T Binder, Achse A-C/2-8 Pos. 3.2
14,00
St
050.0009 FT-Abfangträger, Achse B/1-9 Pos. 3.3 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteil Abfangträger im Dachbereich. Gesamtlänge 66,40 m Einbauort Achse B/1-9 Betongüte : C35/45 ÜK2 Ausführung: Abfangträger (Einfeldträger) Expositionsklassen : XC1 Abmessungen : 0,50/1,40 m Einbauteile : HTU-Schiene (sep.Pos) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 3.3 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0009
FT-Abfangträger, Achse B/1-9 Pos. 3.3
1,00
St
050.0010 FT-Randträger (Giebel), Achse A-C/1+9 Pos. 3.4 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteil Randträger im Giebel des Dachbereich. Gesamtlänge 6,20 m Einbauort Achse A-C/1+9 Betongüte : C35/45 ÜK2 Ausführung: Randträger (Giebelwände) Expositionsklassen : XC1 Abmessungen : 0,25/0,50 m Einbauteile : HTU-Schiene (sep.Pos) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 3.3 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0010
FT-Randträger (Giebel), Achse A-C/1+9 Pos. 3.4
12,00
St
050.0011 FT-Randträger (Traufe), Achse A+C/1-9 Pos. 3.5 Liefern und lotrecht aufstellen von Fertigteil Randträger im Giebel des Dachbereich. Gesamtlänge 8,30 m Einbauort Achse A+C/1-9 Betongüte : C35/45 ÜK2 Ausführung: Randträger (Traufwände) Expositionsklassen : XC1 Abmessungen : 0,25/0,50 m Einbauteile : HTU-Schiene (sep.Pos) Feuerwiderstandskl.: R30 Position in der statischen Berechnung: 3.3 Einbauteile nach Schalplan positionieren. Einbauteile werden jedoch gesondert vergütet.
050.0011
FT-Randträger (Traufe), Achse A+C/1-9 Pos. 3.5
12,00
St
050.0012 Liefern und einbauen von Rohrhülse Ø=15 mm Liefern und einbauen von Rohhülse in Fertigteilfundamente der Stb-Stützen zur Aufnahme der Wandplatten / Sockel gem. Statik und Planunterlagen von Rohrhülse Ø=15 mm. Standardlänge L = 500 mm
050.0012
Liefern und einbauen von Rohrhülse Ø=15 mm
50,00
St
050.0013 Liefern und einbauen von Hüllrohr Ø=10mm Liefern und einbauen von Hüllrohr Ø=15 mm. in Fertigteilwandplatten  Aufnahme der Wandplatten / Sockel in Rohrhülse Ø=15 mm. der Fundamente gem. Statik und Planunterlagen. Standardlänge L = 500 mm
050.0013
Liefern und einbauen von Hüllrohr Ø=10mm
50,00
St
050.0014 Liefern und einbauen HAZ-TU 60/22/3 Liefern und einbauen von Befestigungsschienen HAZ-TU 60/22/3, zu Befestigung der Thermowandpaneele sowie der Wandsockelelemnten Abmessungen: 60/22/3
050.0014
Liefern und einbauen HAZ-TU 60/22/3
1.350,00
m
050.0015 Winkelstahl 100/100/7,5 Liefern und einbauen vón Winkelstahl zur Besfestigung der Wandplatten/Sockel an die Zwischenstützen Abmessungen: 100/100/7,5 mm
050.0015
Winkelstahl 100/100/7,5
50,00
St
050.0016 Betonstahl BST 500 S, Stabstahl Liefern, schneiden, biegen und einbauen von Betonstahl, BST 500 S, entsprechend den Bewehrungsplänen. Unterstützungskörbe, Abstandhalter, Verschnitt etc. werden nicht vergütet. Bereich: Fundamente, Wände, Decken, Stützen, Unterzüge etc.
050.0016
Betonstahl BST 500 S, Stabstahl
73,00
to
050.0017 Dauerelastische Verfugung Wandplatten/Sockel Liefern und einbauen einer dauerelastischen Verfugung der Wandplatten/Sockel mit geeignetem, witterungs und altersbeständigem Dichtstoff. Einschliesslich der Vorreinigung der Fugenflanken, Hinterfüllmaterial und Primer gem. Herstellerangaben.
050.0017
Dauerelastische Verfugung Wandplatten/Sockel
150,00
m
050.0018 Erder in Beton-Fertigteilstützen, D=12 mm, V4A Liefern und in der Schalung im Fertigteilwerk verlegen von Erder in den aufgehenden Beton-Fertigteilstützen nach VDE-Richtlinien, korrosionsbeständig aus Edelstahl, Werkstoff-Nr. 1.4571, als Rundstahl, Durchmesser 12 mm,sach- und fachgerecht einbauen, einschl. sämtl. Verbindungs- und Anschlussschellen, Messstellen sowie dem Anbringen von Fundamenterderfahnen am unteren und oberen Ende der Stützen nach Angabe der Bauleitung und Planunterlagen.
050.0018
Erder in Beton-Fertigteilstützen, D=12 mm, V4A
E
200,00
m
050.0019 Zulage zu Fundamenterder für Erdungsfestpunkt Zulage zu Fundamenterder für Liefern und Einbauen von Erdungsfestpunkt zum Erdungsanschluss über die Kreuzklemme, zum schalungsbündigen Einbau im Bereich des Stützenfußes sowie der Stützenköpfe. Maße: Leiterkern: rund, Ø 25 mm; Kontaktscheibe: Ø 72 mm; Abstand zwischen Kontaktscheibe und Kreuzklemme: 120 mm Werkstoff: Leiterkern und Kontaktscheiben: Edelstahl V4A (AISI 316L); Schalungsscheibe: PE; Kreuzklemme 70x70 mm mit Gewindebolzen: St 37 verzinkt Prüfungen/Normen: Nach DIN 18014; DIN EN 62305-3; VDE 0185-305-3 (mitBlitzschutzanwendung) Gewindeanschluss: M12 Eigenschaften: patentierte Verdrehsicherung durch spezielle Kontur der Kontaktscheibe Bestellbezeichnung: HEA-P-M12 Artikelnummer: 1700100010 Fabrikat: Hauff-Technik o.glw. Angebotens Fabrikat: .................................
050.0019
Zulage zu Fundamenterder für Erdungsfestpunkt
E
30,00
Stck
050.0020 Herstellen der prüffähigen Fertigteilzeichnungen Herstellen der prüffähigen Fertigteilzeichnungen der Fertigteilstützen
050.0020
Herstellen der prüffähigen Fertigteilzeichnungen
P
1,00
psch
050.0021 Herstellen der prüffähigen statischen Berechnung Herstellen der prüffähigen statischen Berechnung zu den zuvor genannten Fertigteilelementen sowie deren Einbauteile. Die Unterlagen sind dem Prüstatiker über die Plattform ELBA bereitzustellen.
050.0021
Herstellen der prüffähigen statischen Berechnung
P
1,00
psch
070 TAGLOHNARBEITEN
070
TAGLOHNARBEITEN
070.0001 Facharbeiterstunden Nur für besonders angeordnete Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten), werden die nachstehenden Stundenlohnsätze einschl. sämtl. Zuschläge sowie Auslöse- und Wegegelder in Anrechnung gebracht. Fahr- und Pausezeiten ohne Vergütung. Aufsichtspersonen (z. B. Vorarbeiter) werden nicht vergütet. Überstunden-, Feiertags-, und Sonntagszuschläge werden im Rahmen der geltenden tariflichen Bestimmungen nur gezahlt, wenn solche Leistungen von uns ausdrücklich angeordnet sind. Bei den zu erstellenden Taglohnrapporten sind solche Stunden besonders auszuwerten. Taglohnbelege sind  t ä g l i c h  der Bauleitung zur Prüfung  v o r z u l e g e n. Facharbeiterstunden
070.0001
Facharbeiterstunden
E
10,00
Std
070.0002 Bauhelferstunden Nur für besonders angeordnete Stundenlohnarbeiten (Regiearbeiten), werden die nachstehenden Stundenlohnsätze einschl. sämtl. Zuschläge sowie Auslöse- und Wegegelder in Anrechnung gebracht. Fahr- und Pausezeiten ohne Vergütung. Aufsichtspersonen (z. B. Vorarbeiter) werden nicht vergütet. Überstunden-, Feiertags-, und Sonntagszuschläge werden im Rahmen der geltenden tariflichen Bestimmungen nur gezahlt, wenn solche Leistungen von uns ausdrücklich angeordnet sind. Bei den zu erstellenden Taglohnrapporten sind solche Stunden besonders auszuwerten. Taglohnbelege sind  t ä g l i c h  der Bauleitung zur Prüfung  v o r z u l e g e n. Bauhelferstunden
070.0002
Bauhelferstunden
E
10,00
Std
070.0003 Kernbohrung, 100 mm Durchmesser Kernbohrung durch Fundamente, Wände und Decken aus Stahlbeton bis 30 cm Stärke, einschl. Maschinen- transport, Baustelleneinrichtung, An- und Abfahrt, Gerüste etc.. Für Baustahl und Wasserabsaugung wird kein Zuschlag vergütet. Die Kernbohrung wird von der Bauleitung angegeben! Kernbohrung 100 mm Durchmesser
070.0003
Kernbohrung, 100 mm Durchmesser
E
5,00
Stk
070.0004 Kernbohrung, 150 mm Durchmesser Kernbohrung durch Fundamente, Wände und Decken aus Stahlbeton bis 30 cm Stärke, einschl. Maschinen- transport, Baustelleneinrichtung, An- und Abfahrt, Gerüste etc.. Für Baustahl und Wasserabsaugung wird kein Zuschlag vergütet. Die Kernbohrung wird von der Bauleitung angegeben! Kernbohrung 150 mm Durchmesser
070.0004
Kernbohrung, 150 mm Durchmesser
E
5,00
Stk