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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Für die qualifizierte Kalkulation der notwendigen Leistungen ist es unbedingt erforderlich, die Baustelle vorab zu besuchen und die Örtlichkeit zu erkunden.
Des Weiteren sind die Zeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Details zur Kalkulation mit einzubeziehen. Das LV basiert auf Vorabzugszeichnungen unter Berücksichtigung der aktuellesten Planungsstands aus einem IFC-Modell. Nach Angebotsannahme legt der AG den finalen Planungsstand in einem neuen Leistungsverzeichnis (LV) vor; der Auftragnehmer hat dieses LV zur genauen Kalkulation verbindlich zu bepreisen.
Die Positionen beschreiben die Fertigung in Ortbeton-Bauweise mit konventioneller Schalung. Es sind unterschiedliche Bauweisen/Fertigungsverfahren zulässig. Der Bieter kann, in Rücksprache mit dem Ingenieurbüro Mollenhauer, eigene Vorschläge und Vorgehensweisen, mit ergänzenden Bieterhinweisen in den Positionstexten, bepreisen.
Örtlichkeit
Flächen für den zwischengelagerten Boden sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu nutzen und nach Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß zu räumen sowie in den ursprünglichen Zustand vor den Tiefbauarbeiten zurückzuführen. Transportwege von Lagerfläche zur Arbeitsstätte und umgekehrt von bis zu 350 m sind in die nachstehenden Einheitspreise mit einzurechnen.
Der Baustromanschluss und die Versorgung mit Frischwasser sind vom Auftragnehmer bereitzustellen; alle hierfür anfallenden Kosten und Anschlüsse trägt der Auftragnehmer. Bau- und Schmutzwasser sind fachgerecht abzuführen, einschl. aller erforderlichen Geräte und Arbeitsschritte. Anfallende Kosten hierfür sind einzukalkulieren.
Gerüste und Baubehelfe
Sämtliche Baubehelfe wie Trag-, Arbeits- und Schutzgerüste für diese Maßnahme sind einschließlich Gründung nach statischen, konstruktiven und sicherheitstechnischen Erfordernissen herzustellen, ggf. umzusetzen, vorzuhalten und nach Ausführung der Leistung wieder zu beseitigen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Hebezeuge
Die Stellung geeigneter Hebezeuge einschl. Bedienpersonal für alle anfallenden Arbeiten ist ebenfalls in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Flucht, Rettung, Sicherheit
Ein Flucht- und Rettungswegeplan ist vom AN zu erstellen, mit dem vom AG beauftragten SiGeKo abzustimmen und von diesem genehmigen zu lassen.
Die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) werden durch den AG erbracht. Die Koordination behördlicher Abnahmen und Prüfungen ist Bestandteil der Leistung; die Gebühren trägt der AG.
Betonage
Nachbehandlungsmaßnahmen zum Schutz des jungen Betons vor Austrocknung und Witterungseinfüssen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Für Beton der Überwachungsklasse 2 (ÜK 2) sind sämtliche Kosten der Eigen- und Fremdüberwachung einschließlich Beprobungen, Prüfkörpern, Prüfberichten, erforderlicher Labor- und Prüfeinrichtungen auf der Baustelle sowie aller Nebenleistungen in die Einheitspreise einzurechnen.
Ringerder und Potentialausgleich
Der Anschluss des Ringerders sowie die Herstellung des Potentialausgleichs erfolgen durch ein vom AG beauftragtes Fachunternehmen. Der AN hat in Abstimmung mit dem Unternehmen E&G Lange GmbH rechtzeitig Zugang zu den betroffenen Bauteilen vor der Betonage zu gewährleisten. Erforderliche Leitungen, Verbinder und sonstige Einbauteile sind durch den AN nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Fachplaner einzubauen und abnehmen zu lassen.
Bodenaushub
Auf dem Gelände ist unterhalb einer ca. 0,5 m starken RC2 / Schotter-Schicht belasteter Boden bis BM-F2 mit einer Stärke von ca. 1,5 bis 3,0 m verbaut worden. Darunter ist eine 1,5 m mächtige Bodenschicht unbelasteten Bodens vorzufinden, unter dem Felsboden ansteht.
Der belastete Boden wird komplett auf dem Gelände zwischengelagert und ist seitens des AN in Rücksprache mit dem AG wieder vollständig einzubauen. Ebenso sollen der getrennt zwischengelagerte Schotter / unbelastete Boden nach Möglichkeit wieder zum Verfüllen nach Vorgaben des AGs genutzt werden.
Entsorgungsarbeiten
Überschüssiger Boden, der nicht zwischengelagert und wieder eingebaut werden kann, schadstoffbelasteter Boden sowie sämtliche Reststoffe und Abfälle sind vom AN in Abstimmung mit dem AG gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Satzungen der Gemeinden, Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), EBV usw.) zu sammeln, getrennt nach Wertstoffen zu sortieren, zu befördern und nachweisbar zu verwerten oder entsorgen.
Baugruben
Die Baugrubentiefe beträgt bis zu ca. 21,50 m unter OKG. Die Zufahrt zur Baugrube ist vom AN nach Abschluss der Arbeiten sukzessive zurückzubauen.
Die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen Steinschlag sind während der Baumaßnahmen in Stand zu halten und schrittweise nach Erfordernissen zurückzubauen.
Vermessungsarbeiten
Alle für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der jeweiligen Bauleistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten sind vom Auftragnehmer gemäß den anerkannten Regeln der Technik sowie unter Beachtung der VOB auszuführen. Sämtliche hierfür erforderlichen Messmittel und Hilfsgeräte sind vom AN bereitzustellen.
Erforderliche Vermessungsleistungen einschließlich An- und Abreise, die der Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Ausführung seiner Arbeiten benötigt, sind in die Positionen mit einzukalkulieren.
Die Überprüfung der Genauigkeit der Bauleistungen erfolgt während der Baumaßnahme durch einen vom AG beauftragten Vermesser.
Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.0002 Bauzaun um Baugrube/Baustelle Aufstellen, Unterhalten und Abbauen eines Stahlgewebe
Bauzauns um die Baugrube/Baustelle und Verkehrssicherung
an der Straße einschließlich Beschilderung an Arbeitsstellen.
Inkl. Kontrolle und Reparatur während der Tiefbauarbeiten.
H = 2,00 m
Befestigungsuntergrund: vorhandenes z.T. unbefestigtes Gelände.
Das Anbringen von Bannern am Bauzaun ist nicht zulässig.
Ggf. Übernahme des Bauzauns vom Tiefbauer möglich.
01.__.0002
Bauzaun um Baugrube/Baustelle
650,00
m