Malerarbeiten
Spatzenhof Obersulm
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BIETERERKLÄRUNG Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich, dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu können, dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat, dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat, dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande gekommen ist. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
BIETERERKLÄRUNG
Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung: IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt, 1. Besichtigungstermin: 1.1  Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden. 2. Einzelheiten der Vergabe: 2.1  Angebotsabgabe: Das Angebot muss bis spätestens am XX.XX.XXXX, um 1400 Uhr, bei IMBRO Bau GmbH Stuttgarter Straße 92 72250 Freudenstadt eingereicht werden. 2.2  Zuschlagsfrist- Ende:  8 Wochen Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen. 2.3  Zeichnungen und Unterlagen: Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt. 2.4  Preise des Angebotes: Nebenangebote werden vom AG zugelassen. Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen. Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7%  der Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 2.5  Ausfüllen der Leistungsbeschreibung Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat verlangt wird oder "Gleichwertige: '............." zulässt,  keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als zwingend vorgeschrieben und als Vertragsbestandteil. Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden. Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben. 2.6  Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen: 1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK) 2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft 3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung) 4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für die entsprechende Ausführung 5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren, Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren) 2.7  Kalkulation Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen. 2.8  Bauabzugssteuer: Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen. 3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B) Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version. 4. Reklame auf der Baustelle Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher  Genehmigung des AG zulässig. Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit anderen am Bau beteiligten  Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt. 5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B) 5.1  Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine Sicherheit zu verlangen. In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto - Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden. 5.2     Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme. Es wird vereinbart, daß die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird. 6. Ausführungsfristen und Haftung 6.1  Ausführungsbeginn: XX.XX.XXXX Ausführungsende: XX.XX.XXXX Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem Bieter schriftlich vereinbart. 6.2  Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit  der Vertragsannahme garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung folgende Vertragsstrafe fällig: 5 % der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung, mindestens jedoch _ 200 für jeden Werktag der Verspätung. Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe ebenfalls vom AN zu tragen. Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme. 7. Planradar 7.1  Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden: https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurza nleitung-fuer-nachunternehmer 8. QNG Qualifizierung 8.1  Das Bauvorhaben strebt eine Zertifizierung nach QNG an. Die entsprechende Mustererklärung zur Einhaltung der Qualitätsanforderungen an die Schadstoffvermeidung ist unterschrieben mit dem Angebot zu übermitteln. Die Unternehmen verpflichten sich die notwendigen Unterlagen und Nachweise zur verfügung zu stellen und bei der Produktwahl die Schadstoffvermeidung zu berücksichtigen.
Vorbemerkungen
Ziele und Maßnahmen: Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Spatzenhof Areal in Obersulm-Willsbach. Angaben nach VOB Teil C 0.1 Angaben zur Baustelle 0.1.1 Das Baugrundstück befindet liegt innerhalb eines bebauten innerörtlichen Bereichs von Willsbach und wird im Norden durch die Pestalozzistraße sowie die Sulmstraße begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an das Schwabengäßle, südlich an die St.Georgsgasse. Das Areal wird über die bestehende öffentliche Verkehsfläche erschlossen. 0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet sich in Hanglage und weist im Osten eine Höhe von ca. 187,80 mNHN und im Südwesten eine Geländehöhe von ca. 198,20 mNHN auf. Der maximale Höheunterschied liegt somit bei ca. 10,40 m. 0.1.3 Haus 3-5: 4-geschossige Gebäude Untergeschoss: Ausführung in WU-Bauweise Haus 1-2: Art 3-geschossige Gebäude Nutzung / Wohneinheiten: Pro Geschoss: jeweils 2-3 Wohneinheiten Gesamtzahl: 45 Wohneinheiten Stellplätze: 56 Kfz-Stellplätze; 40 Fahrradstellplätz Untergeschoss: Gemeinsame Tiefgarage Nebenräume für Fahrräder, Kellerräume und Haustechnik Dachform: Flachdach mit Dachbegrünung 0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt. 0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden. 0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen. 0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt. 0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt. 0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen. 0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen. 3. Einzelmaßnahmen: Roh- und Ausbau 301-Rohbauarbeiten Erdarbeiten Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material. Eine freie Böschung darf ca. 4 Monate bis ca. 3,5 m Tiefe mit einer zulässigen Böschungsneigung von ß = 50° hergestellt werden. Es empfiehlt sich die Böschung mit Hilfe von Planen während der Standzeit vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Böschungsschultern sind auf mindestens 2 m lastfrei ausgebildet sein. Schwere Lasten müssen entsprechend von der Baugrube entfernt aufgestellt sein. Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr. Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem). Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen. Rohbauarbeiten Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse. Gründung auf Streifen und Einzelfundamenten Die Gründung erfolgt auf Streifen- und Einzelfundamenten und ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus der Tiefgarage gestuft ausgebildet. Die Bodenplatten der tieferliegenden Bereiche werden in Stahlbeton mit 30 cm Stärke sowie 50 cm Verdickungen unter den Stützen ausgeführt. Im Bereich der oberen Gebäude (Haus 1 und 2) ist der Tiefgaragenbereich gepflastert vorgesehen, die Kellerbereiche erhalten flügelgeglättete Bodenplatten. Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 20 cm. Abmessungen nach statischen Erfordernissen. Tragende Innennwände Stahlbetonwände 20 bis 25 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 20 bis 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen. Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 30 cm stark. Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen. Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche Abdichtungsarbeiten Haus 1 und 2: Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abdichtungsarbeiten Haus 3, 4 und 5: Die Gebäude Haus 3, 4 und 5 werden als WU-Konstruktion ausgeführt. Die Abdichtungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Rohbauausschreibung, da diese bereits bauherrenseitig an die Firma Drytech vergeben wurden.
Ziele und Maßnahmen:
01 Schutzabdeckungen & Gerüste
01
Schutzabdeckungen & Gerüste
01.__.02 Schutzabdeckung Fenster und Türen mit Folie Herstellen und nach Abschluss der Maler- und Beschichtungsarbeiten wieder rückstandsfrei entfernen einer Schutzabdeckung an Fenster- und Türelementen einschließlich Rahmen, Beschlägen und Glasflächen. Abdeckmaterial: reißfeste, UV- und lösemittelbeständige Malerfolie, staub- und spritzwasserdicht, allseitig überlappend verlegt und mit rückstandsfrei ablösbarem Klebeband fixiert, sodass Verunreinigungen durch Grundierungen, Streichputze und Beschichtungsstoffe sicher ausgeschlossen werden. Arbeitshöhe der zu bekleidenden Fläche über 1,50 m bis 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. Einschließlich Materialbeistellung, Vorhaltung für die Dauer der angrenzenden Malerarbeiten sowie fachgerechter Entsorgung des Abdeckmaterials nach Ausbau.
01.__.02
Schutzabdeckung Fenster und Türen mit Folie
1.090,654
m2
01.__.03 Schutzabdeckung Fensterbank mit Folie Herstellen und nach Abschluss der Arbeiten wieder entfernen einer Schutzabdeckung auf Fensterbänken (innen) mittels reißfester, rutschhemmender Malerfolie, staubdicht verklebt und gegen Verrutschen sowie Beschädigung durch nachfolgende Gewerke gesichert. Arbeitshöhe der zu bekleidenden Fläche nicht höher als 1,50 m über Fußboden/Gelände, Breite der Fensterbank über 10 bis 20 cm. Einschließlich Materialbeistellung, Vorhaltung während der Bauzeit sowie fachgerechte Entsorgung nach Rückbau.
01.__.03
Schutzabdeckung Fensterbank mit Folie
41,54
m
01.__.04 Standgerüst erstellen und abbauen Auf-, Um- und Abbau eines Arbeits-/Standgerüstes gemäß DIN EN 12811 und den Bestimmungen der DGUV/BetrSichV für die Ausführung der Maler- und Beschichtungsarbeiten je Haus. Gerüst mit ausreichender Belagbreite und Traglastklasse für den vorgesehenen Nutzungszweck, mit vollständigem Seitenschutz (Geländer-, Zwischenholm, Bordbrett), sicheren Zu- und Aufstiegen sowie erforderlicher Verankerung am Bauwerk.
01.__.04
Standgerüst erstellen und abbauen
5,00
Stk
01.__.05 Abdeckungen der Böden im Keller/ Tiefgarage Herstellen einer vollflächigen Schutzabdeckung der Bodenflächen in Kellerräumen und Tiefgarage vor Beginn der Grundierungs- und Beschichtungsarbeiten. Abdeckmaterial: reißfeste, rutschhemmende und diffusionsoffene Schutzabdeckung (z. B. Vlies-/Folienkombination bzw. Malerabdeckvlies), stoßdicht verlegt und an den Stößen überlappend verklebt, sodass ein Durchtritt von Farb- und Grundiermittelspritzern sowie eine Verschmutzung des Bodens sicher verhindert werden. Die Abdeckung ist während der gesamten Dauer der Anstricharbeiten an Wänden und Decken vorzuhalten, bei Beschädigung unverzüglich instand zu setzen und nach Abschluss der Arbeiten vollständig und rückstandsfrei zu entfernen. Einschließlich Materialbeistellung und fachgerechter Entsorgung.
01.__.05
Abdeckungen der Böden im Keller/ Tiefgarage
1.111,894
01.__.06 Abdeckarbeiten Bäder (Wand und Boden) Herstellen einer vollflächigen Schutzabdeckung von Wand- und Bodenflächen sowie eingebauten Sanitärobjekten, Armaturen und Installationsteilen in den Bädern vor Ausführung der angrenzenden Maler- und Beschichtungsarbeiten. Abdeckmaterial staub- und spritzwasserdicht, kantenüberlappend verlegt und mit rückstandsfrei ablösbarem Klebeband fixiert. Abdeckung ist bis zum Abschluss der jeweiligen Arbeitsgänge vorzuhalten und im Anschluss vollständig, ohne Beschädigung der bereits fertiggestellten Oberflächen, zu entfernen. Einschließlich Materialbeistellung, Vorhaltung und Entsorgung. Abrechnung je Bad.
01.__.06
Abdeckarbeiten Bäder (Wand und Boden)
40,00
Bad
01.__.07 Abdeckung Treppenböden, Flure und Podeste für Streichputz Herstellen einer Schutzabdeckung der Bodenflächen in Treppenhäusern, Fluren und auf Podesten sowie im Sockelbereich vor Ausführung der Streichputz- und Anstricharbeiten an Wänden und Decken. Abdeckmaterial reißfest, rutschhemmend und stoßdicht verlegt, Stöße überlappend und staubdicht verklebt, Randanschlüsse an Sockel und Wandflächen sauber abgeklebt. Vorhaltung für die Dauer der Streichputzarbeiten einschließlich Trocknungszeit; nach Abschluss vollständiges, rückstandsfreies Entfernen der Abdeckung sowie Kontrolle der freigelegten Flächen auf Verunreinigungen. Einschließlich Materialbeistellung und Entsorgung.
01.__.07
Abdeckung Treppenböden, Flure und Podeste für Streichputz
241,163
01.__.08 Abdecken der Treppenläufe einschl. Geländer und Sockel für Streichputz Herstellen einer Schutzabdeckung der Treppenläufe einschließlich Handläufe, Geländerkonstruktion und Sockelbereich vor Ausführung der Streichputzarbeiten an Wänden und Decken im Treppenhaus. Abdeckung aus reißfester Folie bzw. Abdeckvlies, an Geländerstäben und -pfosten fest anliegend und gegen Verrutschen gesichert, Übergänge zu Tritt- und Setzstufen sauber abgeklebt. Vorhaltung während der gesamten Ausführungs- und Trocknungszeit der Streichputzarbeiten je Geschoss; anschließend vollständiges Entfernen der Abdeckung und Kontrolle der freigelegten Bauteile auf Verunreinigungen. Einschließlich Materialbeistellung und Entsorgung. Abrechnung je Etage.
01.__.08
Abdecken der Treppenläufe einschl. Geländer und Sockel für Streichputz
24,00
Stk
02 Wände (Wohnungen)
02
Wände (Wohnungen)
02.__.01 Grundierung Innenwand Grundieren der Wandflächen in den Wohnungen zur Egalisierung und Regulierung der Saugfähigkeit des Untergrundes vor Aufbringen von Vlies bzw. Beschichtung. Untergrund: Gipsputz (verputzt), Beton oder Trockenbaukonstruktion (Gipskartonbeplankung). Vor Ausführung ist der Untergrund durch den Auftragnehmer gemäß VOB/C ATV DIN 18363 auf Eignung zu prüfen (Tragfähigkeit, Ebenheit nach DIN 18202, Saugverhalten, Feuchte, Sauberkeit); Bedenken sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Grundierung wasserverdünnbar, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, systemkonform zum nachfolgenden Vlies-/Beschichtungsaufbau; Auftrag vollflächig, gleichmäßig und ohne Fehlstellen. Arbeitshöhe bis 2,50 m über der Standfläche. Einschließlich Materialbeistellung und Schutz angrenzender Bauteile.
02.__.01
Grundierung Innenwand
6.820,995
m2
02.__.02 Rauhvlies in mittlerer Struktur, Liefern und Tapezieren Rauhvliestapete Liefern und fachgerechtes Tapezieren einer Rauhvliestapete mittlerer Struktur an den Wandflächen der Wohnungen, Stoß auf Stoß, faltenfrei und ohne sichtbare Überlappungen verklebt, unter Verwendung eines für den Untergrund und das Vliesgewicht geeigneten, lösemittelfreien Tapezierklebers. Der Untergrund wird durch das Vorgewerk (Gipser bzw. Trockenbauer) in Oberflächengüte Q2 gemäß BFS-Merkblatt Nr. 12 hergestellt und ist vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf Eignung zu prüfen; erkennbare Mängel sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Vliesbahnen sind lotrecht und fluchtgerecht anzusetzen; Anschlüsse an Decken, Ecken und Einbauteile sind sauber und ohne Ausfransungen herzustellen. Einschließlich Materialbeistellung, Kleister sowie Entfernen von Verschnittresten. Einbauort: Wohnräume
02.__.02
Rauhvlies in mittlerer Struktur, Liefern und Tapezieren Rauhvliestapete
5.814,053
m2
02.__.03 Glattvlies an Wänden liefern und tapezieren Liefern und Tapezieren eines Glattvlieses (Malervlies) an Wandflächen, Stoß auf Stoß verklebt, Leitprodukt StoTap Pro 100 P oder gleichwertig. Ausführung ausschließlich nach gesonderter Anordnung der Bauherrschaft/Bauleitung an einzelnen, konkret zu benennenden Wandflächen, sofern dort abweichend von der Regelausführung (Rauhvlies gemäß Position 02.02) ein glatter Vliesuntergrund gewünscht wird, z. B. bei besonderen gestalterischen Anforderungen. Verarbeitung faltenfrei, lotrecht und fluchtgerecht mit lösemittelfreiem, systemkonformem Tapezierkleber; Anschlüsse an Decken, Ecken und Einbauteile sauber ausgeführt. Einbaort: Bad und WC
02.__.03
Glattvlies an Wänden liefern und tapezieren
503,471
m2
02.__.04 Streichputz liefern und auftragen, feine bis mittlere Struktur (Sanitärbereiche) Liefern und maschinelles oder händisches Auftragen eines Streichputzes in feiner bis mittlerer Körnung in den Sanitärbereichen (Bäder) der Wohnungen, als Alternative zur Rauhvliestapezierung an den betroffenen Wandflächen. Untergrund: Gipsputz, Beton oder Trockenbau, durch das Vorgewerk in Q2-Qualität hergestellt und vor Ausführung auf Ebenheit, Tragfähigkeit und Saugverhalten zu prüfen. Streichputz organisch gebunden, streich- und rollfähig, gut füllend, diffusionsoffen und rissüberbrückend; Struktur, Körnung und Farbton sind anhand einer Musterfläche mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn abzustimmen und freizugeben. Verarbeitung in gleichmäßiger Schichtstärke, ohne Ansätze, mit sauberen Anschlüssen an Fliesenspiegel, Decken und Einbauteile. Einschließlich Materialbeistellung, Musterfläche und Grundierung, soweit nicht gesondert ausgeschrieben.
02.__.04
Streichputz liefern und auftragen, feine bis mittlere Struktur (Sanitärbereiche)
611,076
m2
02.__.05 Anstrich Wand Zwischen- und Schlussbeschichtung Liefern und Auftragen einer hochdeckenden, stumpfmatten, sehr gut auszubessernden Innendispersionfarbe, Nassabriebklasse 2, Deckvermögen Klasse 1 nach EN 13300 als Zwischen- und Schlussbeschichtung auf streiflichtempfindlichen Wand- und Deckenflächen. Lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm. TÜV-geprüft. Farbton    weiß. Hersteller/Typ StoColor Rapid Ultramatt. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche nicht höher als 2,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
02.__.05
Anstrich Wand
6.317,524
m2
02.__.06 wie zuvor beschrieben Leibungen bis breite 20 cm wie zuvor beschrieben Leibungen bis breite 20 cm
02.__.06
wie zuvor beschrieben Leibungen bis breite 20 cm
1.442,13
lfm
02.__.07 Pigmentierte Grundierung unter Streichputz an Massivwänden Pigmentierte Grundierung unter Streichputz an Massivwänden
02.__.07
Pigmentierte Grundierung unter Streichputz an Massivwänden
611,076
02.__.08 Leibungen Streichputz in Bädern Leibungen Streichputz in Bädern
02.__.08
Leibungen Streichputz in Bädern
157,00
lfm
03 Decke (Wohnungen)
03
Decke (Wohnungen)
03.__.01 Betonfugen schließen, Decke Betonfugen an Filigrandecken schließen - Fugenbreite bis 5cm - und großflächig ausziehen auf ca. 50cm Breite, Kleinschäden und Kabelauslässe beispachteln bis 5% Fläche. Gesamte Decke vollflächig schleifen. Abrechnung über die gesamte Fläche Filigrandecke und GKB Deckenflächen (Deckenfläche herstellen in Q2)
03.__.01
Betonfugen schließen, Decke
2.844,293
03.__.02 Grundierung Decke Liefern und Auftragen einer verfestigenden, die Saugfähigkeit reduzierenden Universalgrundierung auf Acrylatbasis (Produkt StoPrim Plex oder gleichwertig) auf den Deckenflächen der Wohnungen. Grundierung wasserverdünnbar, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm und schadstoffgeprüft/TÜV-geprüft. Untergrund Beton oder Trockenbau, Arbeitshöhe über 2,50 m. Auftrag vollflächig, gleichmäßig und ohne Fehlstellen entsprechend Herstellervorgabe; die vorgeschriebene Trocknungszeit ist vor nachfolgenden Arbeitsgängen einzuhalten. Einschließlich Materialbeistellung und Schutz angrenzender Bauteile.
03.__.02
Grundierung Decke
2.844,293
m2
03.__.03 Rauvlies mittlerer Struktur an Decken liefern und tapezieren Liefern und fachgerechtes Tapezieren eines Rauvlieses mittlerer Struktur auf Stoß an den hierfür vorgesehenen Deckenteilflächen. Verarbeitung faltenfrei, mit lösemittelfreiem, systemkonformem Kleister, Stöße dicht und ohne Überlappung geklebt; Anschlüsse an Wandflächen und Einbauteile (z. B. Leuchtenauslässe, Lüftungsdurchlässe) sauber ausgeschnitten. Die genaue Zuordnung der mit Rauvlies auszuführenden Deckenteilflächen (im Unterschied zu den mit Glattvlies auszuführenden Flächen gemäß Position 03.04) ist anhand der Ausführungsplanung mit der Bauleitung vor Ausführungsbeginn abzustimmen. Einschließlich Materialbeistellung, Kleister und Entfernen von Verschnittresten. Einbauort: Wohnräume
03.__.03
Rauvlies mittlerer Struktur an Decken liefern und tapezieren
2.583,25
m2
03.__.04 Glattvlies an Decken liefern und tapezieren Liefern und Tapezieren eines Glattvlieses (Malervlies, naturweiß) auf Stoß an den Deckenflächen der Wohnungen, Leitprodukt StoTap Pro 100 P oder gleichwertig. Verarbeitung faltenfrei, lotrecht/fluchtgerecht zu den Wandanschlüssen, Stöße dicht gestoßen und mit lösemittelfreiem, systemkonformem Kleister verklebt. Anschlüsse an Wände, Einbauleuchten, Lüftungs- und Installationsdurchlässe sind sauber und ohne Ausfransungen herzustellen. Einschließlich Materialbeistellung, Kleister sowie Entfernen von Verschnittresten.
03.__.04
Glattvlies an Decken liefern und tapezieren
261,05
m2
03.__.05 Anstrich Decke – Innendispersionsfarbe, hochdeckend Zwischen- und Schlussbeschichtung Liefern und Auftragen einer hochdeckenden, stumpfmatten, sehr gut auszubessernden Innendispersionfarbe, Nassabriebklasse 2, Deckvermögen Klasse 1 nach EN 13300 als Zwischen- und Schlussbeschichtung auf streiflichtempfindlichen Wand- und Deckenflächen. Lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm. TÜV-geprüft. Farbton:    weiß Hersteller/Typ: StoColor Rapid Ultramatt. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche nicht höher als 2,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
03.__.05
Anstrich Decke – Innendispersionsfarbe, hochdeckend
2.844,293
m2
04 Wände TRH Streichputz
04
Wände TRH Streichputz
04.__.01 Wände Treppenhaus schleifen inkl. kleinen Ausbesserungen Vollflächiges Anschleifen der Wandflächen im Treppenhaus zur Vorbereitung auf die nachfolgende Grundierung und den Streichputz. Kleinere Unebenheiten, Kratzer, Dübellöcher und sonstige geringfügige Beschädigungen des Putzuntergrundes sind zu beispachteln, zu schleifen und in die umgebende Fläche einzuarbeiten, sodass eine gleichmäßige, staubfreie und für den nachfolgenden Beschichtungsaufbau geeignete Oberfläche entsteht. Der Auftragnehmer hat den Untergrund vor Ausführung auf Tragfähigkeit, Ebenheit nach DIN 18202 und Sauberkeit zu prüfen; darüber hinausgehende Schäden sind der Bauleitung vor Ausführung schriftlich anzuzeigen und gesondert zu vergüten. Einschließlich Schleifstaubentfernung.
04.__.01
Wände Treppenhaus schleifen inkl. kleinen Ausbesserungen
606,172
04.__.02 Grundierung Innenwand Grundieren der Wandflächen im Treppenhaus, Untergrund Gipsputz (verputzt), Beton oder Trockenbau, Arbeitshöhe bis 3,00 m über der Standfläche. Grundierung weiß pigmentiert zur Egalisierung des Untergrundtons und Verbesserung der Deckkraft des nachfolgenden Streichputzes; wasserverdünnbar, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm. Auftrag vollflächig und gleichmäßig deckend, ohne Fehlstellen, unter Einhaltung der herstellerseitig vorgegebenen Trocknungszeit vor dem nachfolgenden Arbeitsgang. Einschließlich Materialbeistellung und Schutz angrenzender Bauteile.
04.__.02
Grundierung Innenwand
606,172
m2
04.__.03 Streichputz Wände Liefern und Auftragen eines streich- und rollfähigen, gut füllenden, organisch gebundenen Streichputzes mit Struktur (Korngröße ca. 2,0 mm) auf den Wandflächen im Treppenhaus, z. B. StoColor S grob oder gleichwertiges Erzeugnis. Verarbeitung in gleichmäßiger Schichtstärke und einheitlichem Kornbild, rissüberbrückend und diffusionsoffen, ohne Ansätze oder erkennbare Arbeitsfugen; Struktur und Farbton sind anhand einer Musterfläche vor Ausführungsbeginn mit der Bauleitung abzustimmen und schriftlich freigeben zu lassen. Anschlüsse an Decken, Sockel, Geländer und Einbauteile sind sauber und fluchtgerecht auszuführen. Sofern nicht das vorgenannte Leitprodukt angeboten wird, ist das angebotene Fabrikat im Angebot mit Handelsbezeichnung anzugeben. Einschließlich Materialbeistellung und Musterfläche. Angebotenes Erzeugnis:
04.__.03
Streichputz Wände
606,172
m2
04.__.04 Leibung aus Grundierung, Streichputz und Anstrich Ausführung der Fenster- und Türleibungen im Treppenhaus (Breite ca. 25 cm) im Schichtaufbau Grundierung (Position 04.02), Streichputz (Position 04.03) und Anstrich, jedoch ohne Zwischenlage eines Glattvlieses. Kanten und Übergänge zu Rahmen, Wand- und Deckenflächen sind sauber, gratfrei und fluchtgerecht auszuführen; Kornbild und Farbton haben sich nahtlos in die angrenzenden Wandflächen einzufügen. Einschließlich sämtlicher Vor- und Nebenleistungen entsprechend den vorgenannten Regelpositionen.
04.__.04
Leibung aus Grundierung, Streichputz und Anstrich
66,56
m
05 Decke TRH
05
Decke TRH
05.__.01 Fuge Treppenlauf/Treppenpodest anarbeiten Anarbeiten der Fuge zwischen Treppenlauf und Treppenpodest. Fuge mit einer für den Bewegungs- und Schallschutzanspruch geeigneten Dämmung (z. B. Mineralwolle- oder PE-Rundschnur) ausfüllen und beidseitig mit rissüberbrückendem Spachtelmaterial anspachteln, sodass ein optisch homogener, fugenloser Übergang ohne spätere Rissbildung entsteht. Einschließlich Einspachteln der beidseitigen Abschlussprofile (Kantenschutz-/Trennprofile) an der Fuge, sauber und fluchtgerecht in die angrenzenden Oberflächen eingearbeitet. Einschließlich Materialbeistellung.
05.__.01
Fuge Treppenlauf/Treppenpodest anarbeiten
42,726
m
05.__.02 Absätze Treppenlauf/Podest verputzen Verputzen größerer Höhenabsätze zwischen Treppenlauf und Treppenpodesten zur Herstellung eines ebenen, fluchtgerechten Übergangs, einschließlich Vorspachtelung und Egalisierung der Putzoberfläche auf Anschlussniveau der angrenzenden Bauteile. Im erforderlichen Umfang teilweises Anbringen von Kanten- bzw. Übergangsschienen zur Sicherung der Putzkante und zur sauberen Anschlussausbildung an Treppenstufen und Podeste. Einschließlich Materialbeistellung und Befestigungsmittel.
05.__.02
Absätze Treppenlauf/Podest verputzen
19,00
05.__.03 Decke vollflächig schleifen Vollflächiges Anschleifen der Deckenflächen im Treppenhaus zur Vorbereitung des Untergrundes für die nachfolgende Spachtelung, Grundierung und Beschichtung. Herstellung einer gleichmäßigen, ebenen und staubfreien Oberfläche unter Beseitigung von Graten, Ansätzen und kleineren Unregelmäßigkeiten der Rohdecke. Der Untergrund ist vor Ausführung auf Tragfähigkeit und Eignung zu prüfen; erkennbare Mängel sind der Bauleitung vor Arbeitsbeginn anzuzeigen. Einschließlich Schleifstaubentfernung.
05.__.03
Decke vollflächig schleifen
131,308
05.__.04 Decken und Treppenläufe glatt abspachteln Vollflächiges Abspachteln der Decken- und Treppenlaufuntersichten mit einem für den Untergrund geeigneten, rissüberbrückenden Feinspachtel zur Herstellung einer glatten, homogenen Oberfläche in Qualitätsstufe Q3 gemäß BFS-Merkblatt Nr. 12, frei von Ansätzen, Spachtelgraten und Werkzeugspuren, als Untergrund für die nachfolgende Grundierung und Beschichtung. Einschließlich Zwischenschliff und Entfernen des Schleifstaubs sowie Materialbeistellung.
05.__.04
Decken und Treppenläufe glatt abspachteln
131,308
05.__.05 Schaumband an Treppenläufen und Stahlwinkel Treppengeländer anbringen Anbringen eines dauerelastischen, komprimierbaren Schaumbandes zur Trennung bzw. schallentkoppelten Anarbeitung zwischen Treppenlaufuntersicht und angrenzenden Bauteilen sowie zusätzlich am Anschluss zum Stahlwinkel des Treppengeländers. Das Schaumband ist lückenlos, gleichmäßig komprimiert und mit systemkonformem Klebstoff dauerhaft zu fixieren, sodass Bewegungen zwischen den Bauteilen aufgenommen werden, ohne dass es zu Rissbildung oder Ablösungen im angrenzenden Beschichtungsaufbau kommt. Einschließlich Materialbeistellung und Befestigungsmittel.
05.__.05
Schaumband an Treppenläufen und Stahlwinkel Treppengeländer anbringen
42,726
lfm
05.__.06 Grundierung Decke/ Treppenläufe Liefern und Auftragen einer verfestigenden, saugregulierenden Grundierung auf den Deckenflächen und Treppenlaufuntersichten des Treppenhauses. Grundierung wasserverdünnbar, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, systemkonform zur nachfolgenden Zwischen- und Schlussbeschichtung. Auftrag vollflächig, gleichmäßig und ohne Fehlstellen; die Trocknungszeit gemäß Herstellerangabe ist vor dem nachfolgenden Beschichtungsauftrag einzuhalten. Einschließlich Materialbeistellung und Schutz angrenzender Bauteile.
05.__.06
Grundierung Decke/ Treppenläufe
131,308
05.__.07 Anstrich Treppenuntersichten und -podeste – Innendispersionsfarbe, hochdeckend Liefern und Auftragen einer Zwischen- und Schlussbeschichtung mit hochdeckender, stumpfmatter, sehr gut auszubessernder Innendispersionsfarbe auf den Treppenuntersichten und Treppenpodesten. Beschichtungsstoff: Nassabriebbeständigkeitsklasse 2, Deckvermögen Klasse 1 nach DIN EN 13300, lösemittel- und weichmacherfrei, emissionsarm, TÜV-geprüft. Farbton weiß, Hersteller/Typ StoColor Rapid Ultramatt oder gleichwertig. Verarbeitung im mindestens zweischichtigen Systemaufbau gemäß Herstellervorgabe; besonders sorgfältige und schattenfreie Ausführung auf den streiflichtempfindlichen Flächen. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche nicht höher als 2,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. Einschließlich Materialbeistellung und Musterfläche zur Farbtonfreigabe.
05.__.07
Anstrich Treppenuntersichten und -podeste – Innendispersionsfarbe, hochdeckend
131,308
m2
06 Anstrich Kellerräume / Tiefgarage
06
Anstrich Kellerräume / Tiefgarage
06.__.01 Grundierung Kellerräume Wände und Decken Grundieren der Betondecken und Wandflächen in Kellerräumen und Tiefgarage mit weiß pigmentierter Grundierung auf Silikatbasis (Produkt StoPrim SilColor oder gleichwertig), systemkonform zur nachfolgenden Schlussbeschichtung mit Silikatfarbe (StoColor Sil In, Positionen 06.02/06.03). Der Untergrund ist vor Ausführung auf Tragfähigkeit, Sauberkeit und Eignung für den mineralischen Systemaufbau zu prüfen. Auftrag vollflächig, gleichmäßig deckend und ohne Fehlstellen; die Grundierung der Fenster- und Türleibungen ist anteilig in dieser Position mit einzukalkulieren und nicht gesondert abzurechnen. Einschließlich Materialbeistellung und Schutz angrenzender, nicht zu beschichtender Bauteile (z. B. Installationen, Elektroverteiler).
06.__.01
Grundierung Kellerräume Wände und Decken
3.390,157
06.__.02 Anstrich Wand Silikatfarbe weiß – Keller und Nebenräume Liefern und Auftragen einer Schlussbeschichtung mit mineralischer Silikatfarbe an den Wandflächen (innen) in Kellerräumen und sonstigen Nebenräumen, Untergrund Mauerwerk/Beton. Beschichtungsstoff: Nassabriebbeständigkeitsklasse 2 nach DIN EN 13300, hochalkalisch, diffusionsoffen und dauerhaft gegen Schimmelpilzbefall wirksam gemäß den bauphysikalischen Anforderungen an Kellerräume; Farbton weiß, Hersteller/Typ StoColor Sil In oder gleichwertig. Verarbeitung im systemkonformen, vollflächig deckenden Aufbau gemäß Herstellervorgabe. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
06.__.02
Anstrich Wand Silikatfarbe weiß – Keller und Nebenräume
1.793,559
m2
06.__.03 Anstrich Betondecke Keller und Nebenräume Liefern und Auftragen einer Schlussbeschichtung mit mineralischer Silikatfarbe an den Deckenflächen (innen) in Kellerräumen und Nebenräumen, Untergrund Beton. Beschichtungsstoff: Nassabriebbeständigkeitsklasse 2 nach DIN EN 13300, diffusionsoffen. Farbton weiß Hersteller/Typ StoColor Sil In oder gleichwertig. Verarbeitung vollflächig deckend gemäß Herstellervorgabe, unter besonderer Sorgfalt an Durchdringungen (Rohre, Kabeltrassen, Lüftungskanäle) und deren unmittelbarer Umgebung. Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche nicht höher als 3,50 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.
06.__.03
Anstrich Betondecke Keller und Nebenräume
1.596,598
m2
06.__.04 Leibung aus Grundierung und Anstrich Breite Leibung 20 cm Ausführung der Fenster- und Türleibungen (Breite ca. 20 cm) in Kellerräumen und Tiefgarage im Schichtaufbau der zugehörigen Wand-/Deckenflächen (Grundierung gemäß Position 06.01, Schlussbeschichtung gemäß Position 06.02). Kanten und Übergänge zu Rahmen und angrenzenden Flächen sind sauber, fluchtgerecht und ohne Grat auszuführen. Einschließlich sämtlicher Vor- und Nebenleistungen entsprechend den vorgenannten Regelpositionen.
06.__.04
Leibung aus Grundierung und Anstrich Breite Leibung 20 cm
17,68
m
06.__.05 Abkleben/Abdecken abgehängter Rohre und Kabelkanäle unter Kellerdecke/TG-Decke Abkleben und Abdecken von unter der Kellerdecke bzw. Tiefgaragendecke abgehängten Rohrleitungen, Kabelkanälen, Kabeltrassen und sonstigen haustechnischen Installationen vor Ausführung der Grundierungs- und Beschichtungsarbeiten an der Decke. Abdeckmaterial staub- und spritzdicht, mit rückstandsfrei ablösbarem Klebeband an den Installationsbauteilen fixiert, sodass eine Verschmutzung durch Grundier- und Beschichtungsstoffe sicher ausgeschlossen wird. Nach Abschluss der Deckenarbeiten ist die Abdeckung vollständig und rückstandsfrei zu entfernen. Einschließlich Materialbeistellung. Abrechnung je Haus.
06.__.05
Abkleben/Abdecken abgehängter Rohre und Kabelkanäle unter Kellerdecke/TG-Decke
5,00
Haus
06.__.06 Parkplatznummerierung Tiefgarage Anbringen von Stellplatznummerierungen auf den Bodenflächen der Tiefgaragen-Stellplätze. Höhenlage und Ausrichtung der Beschriftung mittels Lasernivelliergerät exakt bestimmen und anzeichnen; Auftrag der Zahlen mittels Schablone (Zahlenhöhe 20 cm) und witterungs- sowie abriebbeständiger, für Bodenbeschichtungen geeigneter Farbe im Streichverfahren sauber und randscharf ausstreichen. Farbton nach Absprache mit der Bauleitung. Einschließlich Schablonenmaterial, Anzeichnen, Farblieferung und Reinigung der Fläche nach Fertigstellung.
06.__.06
Parkplatznummerierung Tiefgarage
40,00
Stk
07 Acrylfugen
07
Acrylfugen
07.__.01 Abdichtung von Bauteilfugen vor Anstrich an Innenwänden Abdichten von Bauteil- und Anschlussfugen an Innenwänden vor Ausführung des Wandanstrichs, insbesondere an Untergrundwechseln (z. B. Putz/Trockenbau) und Fliesenanschlüssen sowie an größeren Anschnitten. Fugen sind vor Verfüllung fachgerecht vorzubereiten (Ausreinigen, Entstauben, ggf. Grundieren gemäß Herstellervorgabe des Dichtstoffsystems). Verfüllung mit elastischem Fugendichtstoff auf Basis Acrylatdispersion, dauerelastisch und überstreichbar, Farbton weiß, Fugenbreite 10 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1 gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Fugenoberfläche glatt und sauber abgezogen. Abrechnung je Wohneinheit; die tatsächliche Fugenlänge je Wohnung ist der Ausführungsplanung zu entnehmen bzw. vor Ort aufzumessen.
07.__.01
Abdichtung von Bauteilfugen vor Anstrich an Innenwänden
40,00
Whg
07.__.02 Anschlussfuge Zarge (Holz) zu Putz/Trockenbau abdichten Herstellen der Anschlussfuge zwischen Türzargen aus Holz und angrenzender Putz- bzw. Trockenbaufläche. Fuge ausreinigen und entstauben, Untergrund ggf. mit systemkonformem Voranstrich (Primer) gemäß Herstellervorgabe des Dichtstoffs vorbehandeln. Verfüllung mit elastischem, dauerelastischem und überstreichbarem Dichtstoff auf Basis Acrylatdispersion, Farbton weiß bzw. nach Vorgabe/Muster der Bauleitung, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1. Fuge sauber, gleichmäßig und ohne Lufteinschlüsse glattziehen.
07.__.02
Anschlussfuge Zarge (Holz) zu Putz/Trockenbau abdichten
262,50
m
07.__.03 Anschlußfugen im Treppenhaus, an Decke Fliesen und Treppensockel Herstellen der Anschlussfugen im Treppenhaus zwischen Wand-/Deckenanstrich und angrenzenden Fliesenflächen sowie am Treppensockel. Fugen ausreinigen, entstauben und – soweit erforderlich – mit systemkonformem Voranstrich vorbehandeln. Verfüllung mit elastischem, dauerelastischem und überstreichbarem Dichtstoff auf Basis Acrylatdispersion, Farbton weiß bzw. nach Vorgabe/Muster der Bauleitung, Fugenbreite entsprechend der jeweiligen Bauteilsituation, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1. Fugen sauber und fluchtgerecht abziehen. Abrechnung je Haus; Menge und Lage der auszuführenden Anschlussfugen sind der Ausführungsplanung zu entnehmen bzw. vor Ort mit der Bauleitung abzustimmen. Einschließlich Materialbeistellung.
07.__.03
Anschlußfugen im Treppenhaus, an Decke Fliesen und Treppensockel
5,00
Stk
08 Rapportarbeiten
08
Rapportarbeiten
08.__.01 Mittellohn für Rapportarbeiten Mittellohn für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden im Mittellohn berechnet für Meister, Gesellen, Lehrlinge, Helfer. Die Arbeiten sind der Bauleitung vor der Ausführung anzuzeigen. Die Stundenzettel sind bis spätestens Ende der Woche, in der die Arbeiten geleistet wurden, eizureichen und von der Bauleitung abzeichnen zu lassen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht anerkannt.
08.__.01
Mittellohn für Rapportarbeiten
60,00
h