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Angebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen
01
Vorbemerkungen
Bietererklärung Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift im Leistungsverzeichnis ausdrücklich,
1. dass die Ausschreibungsunterlagen ausreichend waren, um alle für die Vertragserfüllung maßgeblichen
Umstände beurteilen und die geforderten Leistungen nach Ausführungsart und -umfang erbringen zu
können,
2. dass er sich durch gründliche Besichtigung der Baustelle mit den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht
und sich über etwaige Schwierigkeiten ausreichend unterrichtet hat,
3. dass er mit sämtlichen Vertragsbedingungen einverstanden ist und diese bei der Ausarbeitung seines
Angebotes im ganzen Umfang berücksichtigt und zugrunde gelegt hat,
4. dass das Angebot ohne Preisabsprache oder sonstige Abstimmungen mit Mitbewerbern zustande
gekommen ist.
5. Angebote sind im unterschrieben per Post oder per E-mail (PDF und GAEB) einzureichen.
6. Angebotspreise sind als Einheitspreise und Gesamtpreis einzutragen.
7. Das Leistungsverzeichnis darf durch Eintragungen nicht verändert werden. Alternativ- oder Nebenangebote
sind gesondert einzureichen und eindeutig und erschöpfend zu beschreiben.
8. Das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Bietererklärung
Vorbemerkungen Die Ausschreibung, Auftragsvergabe und Auftragserteilung erfolgt im Namen und auf Rechnung:
Michael Schneider c/o IMBRO Bau GmbH, Stuttgarter Straße 92, 72250 Freudenstadt,
1. Besichtigungstermin:
1.1 Das Baugrundstück kann jederzeit besichtigt werden.
2. Einzelheiten der Vergabe:
2.2 Zuschlagsfrist- Ende: 2 Wochen
Auf Verlangen ist vor der Auftragserteilung dem Auftraggeber ein Bauzeitenplan vorzulegen.
2.3 Zeichnungen und Unterlagen:
Die dem Leistungsverzeichnis zugrunde liegenden Unterlagen werden als Anlage beigefügt.
2.4 Preise des Angebotes:
Nebenangebote werden vom AG zugelassen.
Nebenangebote/ Änderungsvorschläge sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot
zugelassen.
Der Änderungsvorschlag/ das Nebenangebot muss den Konstruktionsprinzipien und den vom
AG vorgesehenen Planungsvorgaben entsprechen.
Der Bauherr schließt für dieses Objekt eine Haftpflicht und
Bauwesenversicherung ab. Hierfür werden dem Auftragnehmer 0,7% der
Abrechnungssumme an der Schlussrechnung in Abzug gebracht.
2.5 Ausfüllen der Leistungsbeschreibung
Macht der Bieter zu einer Position, in der vom AG ein Produkt, bzw. ein Hersteller oder ein Fabrikat
verlangt wird oder
„Gleichwertige: '.............“ zulässt, keine Angaben, so gilt das vom AG vorgeschriebene Produkt als
zwingend vorgeschrieben
und als Vertragsbestandteil.
Zum Ausfüllen der Leistungsbeschreibung sind ausschließlich
Dokumenten geeignete Schreibmittel zu verwenden.
Die Anzahl der Nebenangebote ist auf der letzten Seite anzugeben.
2.6 Vor Auftragserteilung sind folgende Unterlagen dem AG vorzulegen:
1.- Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkassen (z.B. AOK)
2.- Nachweis über die Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
3.- Versicherungsschein über eine abgeschlossene
Haftpflichtversicherung (quittierte Prämienrechnung)
4.- Nachweis über die Mitgliedschaft der zuständigen Handwerkskammer
oder über die Registrierung bei der Industrie- und Handelskammer für
die entsprechende Ausführung
5. Zur Prüfung der Fachkunde geeignete Nachweise ( z.B. Referenzliste in den drei letzten Jahren,
Umsatz in den drei letzten Jahren, Fachpersonal in den letzten drei Jahren)
2.7 Kalkulation
Der AG kann bei Zuschlagserteilung vom AN verlangen, dessen Preisermittlung (Kalkulation) in
einem versiegelten Umschlag bei dem AG bis zur Vertragsabwicklung zu hinterlegen.
2.8 Bauabzugssteuer:
Der AN ist verpflichtet, bei Auftragserteilung dem AG eine
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48b ESTG vorzulegen.
3. Vertragsbestandteile sind (vgl. § 1 VOB/B)
Die VOB, Teil B u. C, in der derzeit gültigen Version.
4. Reklame auf der Baustelle
Gewerbliche Reklame auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AG zulässig.
Der AG kann verlangen, dass der AN nur auf gemeinsamen Reklameflächen zusammen mit
anderen am Bau beteiligten Firmen, Reklame- oder Firmenschilder mit einheitlicher Größe und
Form anbringt. Bei Erstellung durch den AG werden die Kosten anteilig auf die AN umgelegt.
5. Sicherheitsleistung (vgl. § 17 VOB/B)
5.1 Um die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die
Mängelansprüche sicherzustellen, ist der AG berechtigt, eine
Sicherheit zu verlangen.
In jedem Fall ist der AG berechtigt, bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist der Mängelansprüche 5 % der Gesamtbrutto -
Abrechnungssumme einzubehalten. Dieser Betrag kann durch eine
unbefristete selbstschuldnerische Bankbürgschaft abgelöst werden.
5.2 Der AG verlangt von dem AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft
oder einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 10% von der Gesamtauftragssumme.
Es wird vereinbart, dass die Sicherheit in Teilbeträgen von den Zahlungen einbehalten wird.
6. Ausführungsfristen und Haftung
6.1 Ausführungsbeginn: September 2026
Ausführungsende: Dezember 2026
Einzelfristen werden im Zuge der Erstellung des gewerksbezogenen Bauablaufplans mit dem
Bieter schriftlich vereinbart.
6.2 Bei schuldhafter Überschreitung der festgesetzten und vom AN mit der Vertragsannahme
garantierten Ausführungsfristen ist neben der weiter bestehenden Pflicht zur Vertragserfüllung
folgende Vertragsstrafe fällig: 5 ‰ der Vertragssumme für jeden Werktag der Verspätung,
mindestens jedoch € 200 für jeden Werktag der Verspätung.
Entsteht dem AG durch Überschreiten der Ausführungsfristen ein über die Vertragsstrafe
hinausgehender Schaden, so ist dieser unter Einbeziehung der Summe der Vertragsstrafe
ebenfalls vom AN zu tragen.
Die Höchstsumme der Vertragsstrafe beträgt 10% der Auftragssumme.
7. Planradar
7.1 Für die Ausführung und die Organisation der Baustelle wird der
Planradar verwendet. Der Anbieter erhält von der Bauleitung einen
entsprechenden Zugang ist dazu verpflichtet die Anfallenden aufgaben
zu Bearbeiten, nach Abschluss diese auch als Erledigt markieren. Unter
dem folgenden Link kann eine kurze Anleitung abgerufen werden:
https://www.planradar.com/de/wissensdatenbank/app-kurzanleitung-fuer-nachunternehmer/
Vorbemerkungen
Kurzbeschreibung des Projektes Ziele und Maßnahmen:
Neubau von 5 Wohngebäuden mit darunterliegenden Tiefgaragen auf dem Spatzenhof Areal in Obersulm-Willsbach.
Angaben nach VOB Teil C
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Das Baugrundstück befindet liegt innerhalb
eines bebauten innerörtlichen Bereichs von Willsbach
und wird im Norden durch die Pestalozzistraße sowie die
Sulmstraße begrenzt. Östlich grenzt das Plangebiet an das
Schwabengäßle, südlich an die St.Georgsgasse.
Das Areal wird über die bestehende öffentliche Verkehsfläche erschlossen.
0.1.2 Das zu bebauende Areal befindet sich in Hanglage und weist im Osten eine Höhe von ca. 187,80 mNHN und im Südwesten eine Geländehöhe von ca. 198,20 mNHN auf. Der maximale Höheunterschied liegt somit bei ca. 10,40 m.
0.1.3
Haus 3-5:
4-geschossige Gebäude
Untergeschoss: Ausführung in WU-Bauweise
Haus 1-2:
Art 3-geschossige Gebäude
Nutzung / Wohneinheiten:
Pro Geschoss: jeweils 2-3 Wohneinheiten
Gesamtzahl: 45 Wohneinheiten
Stellplätze: 56 Kfz-Stellplätze; 40 Fahrradstellplätz
Untergeschoss:
Gemeinsame Tiefgarage
Nebenräume für Fahrräder, Kellerräume und Haustechnik
Dachform:
Flachdach mit Dachbegrünung
0.1.4 Ein Bodengutachten wird vor Ausführung der Arbeiten vom AG zur Verfügung gestellt.
0.1.5 Informationen bzgl. Grundwasser können dem Bodengutachten entnommen werden.
0.1.6 Grenzen zu Nachbargrundstücken und zugehörige Grenzsteine sind zu schützen.
0.1.7 Bestehende Abwasser- und Versorgungsleitungen werden im Zuge des Abrisses zurückgebaut und gekappt.
0.1.8 Alle baulichen Anlagen, Bauwerksreste und Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle werden im Zuge des Abrisses entfernt.
0.1.9 Es besteht kein Grund zur Annahme für die Präsenz von Kampfmitteln. Im Falle eines Fundes ist die Bauleitung unverzüglich zu benachrichtigen.
0.1.10 Eventuelle Schadstoffbelastungen des Bodens sind dem Bodengutachten zu entnehmen.
3. Einzelmaßnahmen:
Roh- und Ausbau
301-Rohbauarbeiten
Erdarbeiten
Aushub der Arbeitsräume und Leitungsgräben, Rohplanie der Baugrubensohle, Wiedereinfüllen und Verdichten mit geeignetem Material.
Eine freie Böschung darf ca. 4 Monate bis ca. 3,5 m Tiefe
mit einer zulässigen Böschungsneigung von ß = 50° hergestellt werden.
Es empfiehlt sich die Böschung mit Hilfe von Planen während der Standzeit vor Witterungseinflüssen zu schützen.
Die Böschungsschultern sind auf mindestens 2 m lastfrei ausgebildet sein.
Schwere Lasten müssen entsprechend von der Baugrube entfernt aufgestellt sein.
Baustraße Behelfsmäßige Baustraße aus Schotter-Kies-Gemisch für die Erschließung der Baustelle für den Baustellenverkehr.
Grundleitungen und Formstücke aus KG- Rohren. Kontrollschächte gemäß DIN. Anschluss der Schmutz- und Regenwasserleitungen an öffentlichen Abwasser- und. Regenwasserkanal (Trennsystem).
Zugangswege, Entwässerung über Hofeinläufe/ Entwässerungsrinnen, angeschlossen an Grundleitungen.
Rohbauarbeiten
Die Tragwerksstruktur besteht aus Stahleton für die Tiefgaragen und Mauerwerkswänden und Stahlbetonteilen für die Oberschosse.
Gründung auf Streifen und Einzelfundamenten
Die Gründung erfolgt auf Streifen- und Einzelfundamenten und ist aufgrund der unterschiedlichen Höhenniveaus der Tiefgarage gestuft ausgebildet.
Die Bodenplatten der tieferliegenden Bereiche werden in Stahlbeton mit 30 cm Stärke sowie 50 cm Verdickungen unter den Stützen ausgeführt.
Im Bereich der oberen Gebäude (Haus 1 und 2) ist der Tiefgaragenbereich gepflastert vorgesehen, die Kellerbereiche erhalten flügelgeglättete Bodenplatten.
Aussenwände im Untergeschoss Stahlbeton; in den Obergeschossen Mischkonstruktion aus Stahlbeton- und Kalksandsteinwänden 20 cm. Abmessungen nach statischen Erfordernissen.
Tragende Innennwände Stahlbetonwände 20 bis 25 cm stark/ Kalksandsteinmauerwerk 20 bis 24 cm, gemäß statischen und schallschutztechnischen Erfordernissen.
Fahrstuhlschacht Stahlbetonwände 30 cm stark.
Decken Stahlbetondecke, gemäß statischen Erfordernissen.
Geschosstreppe Treppenläufe inklusive Treppenpodeste aus Stahlbetonfertigteilen mit schallschutztechnischer Abtrennung, Untersichten glatt, Sichtbetonoberfläche
Abdichtungsarbeiten Haus 1 und 2:
Feuchtigkeitsabdichtung UG: 2-Komponenten Bitumen-Dickbeschichtung gem. DIN 18195 bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Abdichtungsarbeiten Haus 3, 4 und 5:
Die Gebäude Haus 3, 4 und 5 werden als WU-Konstruktion ausgeführt. Die Abdichtungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Rohbauausschreibung, da diese bereits bauherrenseitig an die Firma Drytech vergeben wurden.
Kurzbeschreibung des Projektes
02 Vorbereitende Maßnahmen
02
Vorbereitende Maßnahmen
02.__.001 Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 8mm
(über UG1) Schutzlage über der Dachbahn, aus Bautenschutzmatten
oder
-platten, aus Gummigranulat, Dicke 8 mm.
02.__.001
Schutzlage über Dachbahn Bautenschutzmatte D 8mm
(über UG1)
274,74
m2
03 Gerüstbauarbeiten
03
Gerüstbauarbeiten
03.__.001 Erstellen Abbau Arbeitsgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 2kN/m2
SW06 H 10m Erstellen und Abbauen Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN
12810-1,
Lastklasse 3 (2 kN/m2), Breitenklasse SW06,
Höhenklasse H 1,
alle Gerüstlagen genutzt,
Abstand der inneren Belagkante zum Bauwerk
0,48 m - Gerüstverbreiterungen in Separater Position.
Entsprechende Verankerungen sind in die Preise mit
einzukalkulieren.
Inkl. verankern, Befestigung in der Tragkonstruktion
der
Fassade aus Beton, Kalksandsteinmauerwerk, Einrüstung
für
WDVS-Arbeiten und Dacharbeiten, an senkrechten
Bauwerksaußenflächen, Erstellung zeitlich gestaffelt
in 7
Höhenabschnitten, aufstellen auf Gelände, Höhe der
obersten
Gerüstlage bis 14 m, Standfläche geneigt, über
Lastverteiler
belastbar,
Höhe Gerüst/-bauteil bis 14 m.
03.__.001
Erstellen Abbau Arbeitsgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 2kN/m2
SW06 H 10m
3.364,19
m2
03.__.002 Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Standgerüst längenorientiert
2kN/m2 SW06 H18 m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für
Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1,
Positionsmenge = Produkt aus
3.364 m²
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
45 Wo
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
03.__.002
Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst Standgerüst längenorientiert
2kN/m2 SW06 H18 m
W
151.388,55
m2Wo
03.__.003 Anbringen Abnehmen Gerüstbekleidung 4Wo Netze Gerüstverankerung Anbringen und Abnehmen der Gerüstbekleidung, einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
als Passantenschutz mit engmaschigen Netzen, einschl.
zusätzlich erforderlicher Gerüstverankerungen,
Bekleidungshöhe von/bis in m
bis 14 m
03.__.003
Anbringen Abnehmen Gerüstbekleidung 4Wo Netze Gerüstverankerung
E
1,00
m2
03.__.004 Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Netze Gebrauchsüberlassung für Gerüstbekleidung,
Positionsmenge = Produkt aus
300 m²
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
45 Wo
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
03.__.004
Gebrauchsüberlassung Gerüstbekleidung Netze
E
W
1,00
m2Wo
03.__.005 Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m Aufbauen und Abbauen Belagverbreiterung wandseitig,
einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,3 m,
Ausführung zeitlich versetzt.
03.__.005
Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,3m
E
1,00
m
03.__.006 Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit
für
Belagverbreiterung wandseitig,
Positionsmenge = Produkt aus
1.100 m
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
30 Wo
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
03.__.006
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B 0,3m
E
W
1,00
mWo
03.__.007 Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,19m Aufbauen und Abbauen Belagverbreiterung wandseitig,
einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
für Standgerüste, längenorientiert, Konsolbreite 0,19
m,
Ausführung zeitlich versetzt.
03.__.007
Aufbau Abbau Belagverbreiterung wandseitig 4Wo B 0,19m
1.775,24
m
03.__.008 Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B 0,19m Gebrauchsüberlassung ohne vereinbarte Grundeinsatzzeit
für
Belagverbreiterung wandseitig,
Positionsmenge = Produkt aus
1.175 m
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
30 Wo
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
03.__.008
Gebrauchsüberlassung Belagverbreiterung wandseitig B 0,19m
W
53.257,20
mWo
03.__.009 Aufbau Abbau Treppenaufgang 4Wo H 10-14m Aufbauen und Abbauen Treppenaufgang für Gerüst,
einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
Verankerung am Gerüst, Treppenaufgang von Standfläche
bis
zur obersten Gerüstlage, Höhe bis zu 14 m.
03.__.009
Aufbau Abbau Treppenaufgang 4Wo H 10-14m
8,00
St
03.__.010 Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang H 10-14m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für
Treppenaufgang für Gerüst,
Positionsmenge = Produkt aus
8 St
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
45 Wo
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
Treppenaufgang von Standfläche bis zur obersten
Gerüstlage,
Höhe über 10 bis 14 m.
03.__.010
Gebrauchsüberlassung Treppenaufgang H 10-14m
W
53,00
StWo
03.__.011 Aufbau Abbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m
H bis 4m Aufbauen und Abbauen der Überbrückung in Gerüst,
einschl.
Grundeinsatzzeit (4 Wochen),
aus Systemgitterträgern inkl. aller notwendigen
Befestigungsmittel, Länge des überbrückten
Zwischenraumes
(Spannweite) bis 5 m, Höhe über Standfläche bis 4 m.
03.__.011
Aufbau Abbau Überbrückung 4Wo Systemgitterträger L bis 5m
H bis 4m
8,00
St
03.__.012 Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus
für
Überbrückung in Gerüst,
Positionsmenge = Produkt aus
8 St
(Gebrauchsüberlassungsmenge)
mal
45
(Gebrauchsüberlassungsdauer)
03.__.012
Gebrauchsüberlassung Überbrückung Systemgitterträger L bis 5m H bis 4m
W
360,00
StWo
04 Rapport- / Umbauarbeiten
04
Rapport- / Umbauarbeiten
04.__.001 Umbauen Standgerüst Flächenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen Umbauen Standgerüst, Flächenorientiert,
durch Aus- und Einbauen von Gerüstlagen.
04.__.001
Umbauen Standgerüst Flächenorientiert Aus-/Einbau
Gerüstlagen
102,55
m2
04.__.002 Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge (Mittellohnposition) Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten,
Lohn-
und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten,
Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
04.__.002
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge (Mittellohnposition)
20,00
h