Abdichtungs-/Injektionsarbeiten (beschr. Ausschr.)
Spandauer Damm
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN 1. GEBÄUDE Gegenstand der Baumaßnahme ist das "Kulturhaus Spandauer Damm" am Spandauer Damm 19, 14059 Berlin-Charlottenburg - gegenüber des Schlosses Charlottenburg. Das Objekt steht unter Denkmalschutz. Das 666 m2 große Grundstück ist rechteckig und straßenseitig U-förmig mit Vorderhaus und zwei Seitenflügeln bebaut. Das Gebäude wurde ca. 1892 als 5-geschossiges Mietshaus (+ Kellergeschoss) errichtet. Seit 1987 ist das Gebäude Bestandteil des Museumsstandortes zusammen mit dem Bröhan-Museum und dem Museum Berggruen im Stülerbau West und dem Spandauer Damm 17. Die Grundstücke sind infrastrukturell verbunden. Der gemeinsame Hof dient als Parkplatz mit einer Zufahrt über die Schloßstraße. 2. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME Das Gebäude ist Sitz von zwei Stiftungen mit zusammen ca. 90 Mitarbeitenden Weiterhin befinden sich dort Künstlerateliers und zwei Wohnungen. Der letzte große Umbau der Geschoss EG  3.OG für eine Kulturstiftung wurde kürzlich abgeschlossen. Für den Betrieb eines Veranstaltungsraumes soll eine Lüftungsanlage im KG eingebaut werden. Das Rohrsystem im EG ist bereits vorhanden. Weiterhin sind die Sanitäranlagen im KG, die dem EG dienen, zu erneuern. Um diese Anlagen herzustellen muss eine Feuchtesanierung des Kellergeschosses erfolgen. Die Arbeiten umfassen Abdichtungsarbeiten an erdberührten Außenwänden sowie die Sohlabdichtung einzelner Kellerräume einschließlich der umfassenden Innenwände. AUSSENARBEITEN Ein Großteil der Abdichtungsarbeiten an den Außenwänden erfolgt von außen. Die Kellerwände sind bis zu einer Tiefe von ca. 2,90 m freizulegen. Dafür werden Arbeitsgräben von 1 m Breite ausgehoben. Als Verbau sind sägeraue Bretter und Bohlen geplant, die an der Außenwand abgesteift werden. Für die vollflächige Abdichtung sind die Steifen umzusetzen. Geplant sind mehrere Baufelder, die aufeinanderfolgend bearbeitet werden. Zu Baufeld 3 (Straßenfassade) wird eine Baustelleneinrichtungsfla¨che (BE) hergerichtet. Nach Fertigstellung der Baufelder wird der Gehweg derart angehoben, dass der Haupteingang Baufeld 1 befindet sich im Innenhof des Gebäudes Die Arbeiten im Innenhof werden in 2 Abschnitte ausgeführt. Die Zuwegung erfolgt über die Schloßstraße. Außentüren sind während der Bauzeit im offenen Arbeitsgraben teilweise mit temporären Brüstungen aus Holzwerkstoffen zu sichern und teilweise mit Brücken freizuhalten. Der Zugang zum Aufzug ist mit einer Brücke freizuhalten. Baufeld 2 Ostgiebel liegt auf dem Nachbargrundstück des Bröhan-Museums. Im Bereich des Grabens befindet sich die Kellertreppe zum Baubüro im Bröhan-Museum. Diese Treppe wird während der Bauarbeiten nicht genutzt und der Zugang während der Arbeitszeiten gesperrt. Der Kellerzugang ist mit einer Brücke bestehend aus 2 Abstufungen außerhalb der Arbeitszeiten freizuhalten. Der Angriffsweg der Feuerwehr muss jederzeit gewährleistet sein. Baufeld 3 betrifft die Straßenfassade. Im Erdreich befinden sich Versorgungsleitungen: Trink- und Schmutzwasser, Strom und Datenleitungen von Telekom und Vodafone/Kabel Deutschland sowie des ITDz. Die am nächsten liegenden Leitungen befinden sich ca. 1,70 m vor dem Gebäude, Leitungsauskünfte wurden aufgerufen. Einige Versorgungsleitungen sind durch behutsame Erkundungsschachtungen zu eruieren. Der Haupteingang des Gebäudes ist während der Bauzeit mittels Brücke über dem Arbeitsgraben freizuhalten. Umgang mit Aushub Da im Straßenland (Baufeld 3) keine Möglichkeit der Lagerung besteht, muss hier der Aushub direkt abgefahren und fachgerecht entsorgt werden. Im Vorfeld der Arbeiten findet eine Rasterfeldbeprobung durch einen Schadstoffgutachter statt und der Entsorgungsschlüssel wird zugewiesen. Erst im Anschluss wird mit den Aushubarbeiten an der Straßenseite begonnen. Der Aushub wird dann täglich abgefahren. Da auf dem Nachbargrundstück (Baufeld 2) keine maschinelle Aushubmöglichkeit besteht, muss der Aushub mittels Handschachtung durchgeführt werden. Hofseitig ist in Abstimmung mit der Bauleitung eine kurzfristige Lagerung in Mulden auf den Flächen der BE möglich, bevor er fachgerecht entsorgt wird. Sämtliche Entsorgungsscheine sind dem AG vorzulegen. Vorhandene Kellerlichtschächte werden erneuert. Eine erste Mauerwerkstrocknung in den Kellerräumen erfolgt parallel zu den Abdichtungsarbeiten im Außenbereich. Nach der Sanierung der Ab- und Regenwasserleitung auf der Seite des Treppenhauses A werden die beiden Hebeanlagen im Hof zurückgebaut und entsorgt Nach der Sanierung der Ab- und Regenwasserleitung auf der Seite des Treppenhause C, wird ein Teil vom Regenwasser in den neu einbauten Rigolen versickert. Die Hoffläche zwischen den Seitenflügeln wird anschließend neu gepflastert. INNENARBEITEN Zu Baubeginn sind die Kellerräume vollständig bauseits beräumt. Als erste Maßnahme erfolgt die Freilegung der Abwasser- und Regenwasserleitungen unter der bestehenden Bodenplatte sowie deren Erneuerung. Parallel dazu wird die bestehende Sanitäranlage im Rondell zurückgebaut. Im Anschluss werden fehlende Querschnittsabdichtungen sowohl Horizontal- als auch Vertikalsperren durch Injektage- und Sägeverfahren ergänzt. Danach erfolgt die Abdichtung der Wand-Boden-Anschlüsse sowie der Sockelbereiche der Wände. Abschließend wird die Sohlabdichtung auf der Bestandssohle ausgeführt. Danach werden die Sanitäranlagen incl. Innenwände und Türen neu errichtet. NUTZUNG DES GEBÄUDES Das Haus ist während der geplanten Baumaßnahmen in Nutzung! Die notwendigen Zugänge sind während der Bauzeit ständig für Nutzer und Besucher freizuhalten. Das EG bis 3.OG wird durch mehrere Stiftungen genutzt. Im 4.OG befinden sich Künstlerateliers und im 5. OG zwei Wohnungen. Bauwege können nicht vollständig von Nutzerwegen getrennt werden, weshalb im Gebäude mit Umsicht und Rücksichtnahme zu agieren ist; Staub und Lärm sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw. zeitlich mit den Nutzern über die Hochbauleitung abzustimmen. Das Kellergeschoss ist bis auf Raum KG15 (HAR Wasser) und KG16 (HAR Elektro) von den Arbeiten betroffen. Für die Baumaßnahmen im Kellergeschoss stehen die hofseitigen Treppenhäuser A und C zur Verfügung. Im Zuge der Baumaßnahmen wird der Zugang zum Treppenhaus B durch eine F90-Wand provisorisch geschlossen. Der Lastenaufzug neben Treppenhaus C besitzt keine Haltestelle im Kellergeschoss. Auf dem Hof erfolgt die Baustelleneinrichtung für die Umbaumaßnahmen Spandauer Damm 19; die Zufahrt erfolgt über die Schloßstraße. 3. ARBEITSZEITEN UND TERMINE Die Baumaßnahme am Spandauer Damm 19 erfolgt im laufenden Betrieb. Eine tägliche Arbeitszeit von 6:30 bis 18:30 Uhr ist möglich. Für das jeweilige Gewerk gelten die in den Ausschreibungsunterlagen des AG angegebenen Anfangs- Zwischen- und Endtermine. Der dieser Ausschreibung beigefügte Terminplan ist verbindlicher Vertragsgegenstand. Es gelten die darin geplanten Termine, inkl. der Zwischentermine. Für die Erreichung der Terminziele ist die Baustelle personell entsprechend zu besetzen. 4. BAUSTELLENEINRICHTUNG Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf dem Hof des Hauses Spandauer Damm 19, die Zufahrt erfolgt über eine Zufahrt von der Schloßstraße. Vor Beginn der Baumaßnahme wird von der Bauleitung ein Pflasterprotokoll der Hoffläche angefertigt, das vom AN abgerufen werden kann. Jeder Auftragnehmer ist für die von ihm verursachten Schäden und Verschmutzungen verantwortlich und schadensersatzpflichtig. Alle Materialien, die im Zuge von Abbruch, Stemmarbeiten und Staubentfernung entstehen, sowie Materialreste und Verpackungsmaterial, sind ohne Zwischenlagerung im Gebäude oder im Bereich der BE direkt in den Container des AN zu verbringen, abzufahren und fachgerecht entsorgen, incl. der anfallenden Entsorgungsgebühren. Dies gilt auch, wenn in den entsprechenden Positionen die Abfuhr und Entsorgung nicht ausdrücklich vermerkt ist. Schutt- und Materialentsorgungscontainer, die ohne Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden, werden auf Veranlassung der Bauleitung unverzüglich und kostenpflichtig für den AN entfernt, auch wenn die Container nicht vollständig befüllt sind. Strom- und Wasser- Anschlüsse für die Baustelle, sowie ein Sanitärcontainer werden bauseits unentgeltlich zur Verfügung gestellt, incl. der Verbrauchskosten für die Baustelle. Anfallendes Schmutzwasser nach der Reinigung von Arbeitsgeräten o.ä. ist in Sammelbehältern des AN aufzunehmen und von diesem vorschriftsmäßig zu entsorgen. Unterkünfte innerhalb des Gebäudes oder auf dem Grundstück werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Bauwagen für den Personalaufenthalt müssen von den Auftragnehmern - sofern erforderlich - im öffentlichen Straßenland abgestellt werden. Hierfür erforderliche Genehmigungen sind von den Auftragnehmern eigenständig einzuholen, incl. Übernahme der damit entstehenden Verwaltungs-/ und Genehmigungsgebühren sowie Kosten für Beschilderungen und Beleuchtungen, und deren Unterhalt. Die Kosten sind mit den Positionen des Leistungsverzeichnisses abgegolten. Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, auf der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden. Für private KFZ und firmeneigene Fahrzeuge stehen auf dem Gelände keine Parkplätze zur Verfügung. Firmenfahrzeuge bzw. Zulieferer dürfen nur zum Be- und Entladen von Material und Geräten auf die Liegenschaft und müssen ihre Fahrzeuge danach unverzüglich entfernen. Eventuell anfallende Kosten für gebührenpflichtige Parkplätze sind vom Auftragnehmer zu tragen. Vom AN abschließbare Werkzeugkisten können im Gebäude nach Absprache mit der Bauleitung abgestellt werden. 5. ABBRUCH - UND RÜCKBAUARBEITEN Die Auftragnehmer sind in einem besonderen Maße verpflichtet, ihre Arbeitsweise auf den Schutz und die Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz des Gebäudes abzustimmen. Abbruch- und Rückbauarbeiten sind substanzschonend, erschütterungsfrei und unter Vermeidung von unnötigen Staubentwicklungen vorzunehmen. Die vom Auftragnehmer geplante Technik von Rückbauarbeiten ist mit der Bauleitung des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen. 6. VERHALTEN AUF DER BAUSTELLE Die Mitarbeiter des Auftraggebers und die vom Auftraggeber beauftragte Bauleitung sind auf der Baustelle weisungsberechtigt. Der Genuss von Alkohol und das Rauchen sind im gesamten Gebäude ohne Ausnahmen untersagt. Das Betreiben von Rundfunkgeräten und Geräten zur Tonwiedergabe ist im Gebäude untersagt. Treppenhäuser und Fluchtwege aus dem Gebäude bzw. aus dem Baustellenbereich sind während der gesamten Bauzeit freizuhalten und dürfen nicht durch Materialien verstellt werden, auch nicht zum Zweck der Zwischenlagerung. Arbeiten, die innerhalb des Gebäudes stattfinden, dürfen grundsätzlich erst dann begonnen und ausgeführt werden, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen der jeweiligen Boden- und Wandflächen sowie Staubschutzwände hergestellt sind. Der Beginn der vertraglichen Arbeiten darf erst erfolgen, wenn der jeweilige Bereich für den Arbeitsbeginn von der Bauleitung freigegeben ist. Bei allen Arbeiten sind Verfahren zu wählen, die den gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheits-, Arbeits- und Umweltschutz Rechnung tragen. Die UVV in ihrer neuesten Fassung sind konsequent einzuhalten. Ein Nachweis dafür ist der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten vorzulegen. Gefährdungsbeurteilungen zu den auszuführenden Arbeiten sind vor Baubeginn unaufgefordert vorzulegen. Flex- und Schweißarbeiten im Gebäude sind nicht zulässig. Trennarbeiten sind mit Werkzeugen ohne Funkenflug durchzuführen. Unabhängig davon ist vom Auftragnehmer grundsätzlich ein eigener Handfeuerlöscher am unmittelbaren Arbeits- / Montageplatz vorzuhalten. Die Führung von Bautagesberichten ist Vertragsbestandteil. Diese müssen deutlich lesbar und in deutscher Sprache enthalten: - Wetter, Temperaturen, Oberflächentemperatur (sofern für die Leistungen relevant) - Name + Qualifikation der ausführenden Arbeitskräfte (auch der Nachunternehmer) - Genaue Beschreibung der durchgeführten Arbeiten - Die Bautagesberichte sind der Bauleitung wöchentlich zu übergeben Die Durchführung der Arbeiten ist von einem verantwortlichen Bauleiter oder Polier des AN zu überwachen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an Baubesprechungen, vertreten durch den verantwortlichen Bauleiter des AN. Die Baustellenordnung ist für alle am Bau Beteiligten verbindlich. 7. UMWELTVERTRÄGLICHE BESCHAFFUNG Es wird auf die Einhaltung und Umsetzung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU verwiesen. Informationen hierzu finden sich unter: www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/verwaltungsvorschrift-beschaffung-und-umwelt/ Planungsunterlagen für die Kalkulation und Angebotserstellung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. BAUABLAUF 1. BAUABLAUF Vor Beginn der Arbeiten im Baufeld 3, ist ein Pflasterprotokoll anzulegen. Innerhalb eines Baufelds erfolgen die Arbeiten abschnittsweise: Herstellen eines Arbeitsgrabens mit Verbau Die Außenwände werden bis zur Fundamentsohle freigelegt und anschließend fachgerecht gereinigt und vorbereitet. Schadstoffbelastete Altanstriche werden separat gesammelt und gem. Entsorgungsschlüssel fachgerecht entsorgt Grundierung und Abdichtung mit Polymermodifizierter Bitumendickbeschichtung (PMBC), zweilagig mit Verstärkungseinlage Aufbringen der Schutzschichten   Wiederverfüllen mit vorhandenem und neuem Erdreich, Verdichten, Wiederherstellen der Beläge 2. GELTUNGSBEREICH und AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGEN Für die vorbereitenden und begleitenden Arbeiten gelten die aktuell gültigen Fassungen der einschlägig bekannten Rechtsvorschriften, u.a. DIN 18300 Erdarbeiten DIN 18303 Verbauarbeiten DIN 18330 Mauerarbeiten DIN 18331 Betonarbeiten DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten und DIN 18533 - Abdichtung von erdberührten Bauteilen sowie - den BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen, der Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Richtlinien der Deutschen Bauchemie e.V.: - Richtlinie für Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen - Richtlinie für Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC) Die Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA e.V.) insbesondere: Merkblatt 4-6 Ausgabe: 11.2014/D (Gelbdruck 09.2023/D) Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile Merkblatt 4-7 Ausgabe: 04.2015/D Nachträgliche mechanische Horizontalsperre Merkblatt 4-9-Ausgabe: 11.2019/D Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln Merkblatt 4-10 Ausgabe: 03.2015/D (Gelbdruck 07.2023/D) Injektionsverfahren mit zertifizierten Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport - Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen, hrsg. vom Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. (vdd)
1. BAUABLAUF
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
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Baustelleneinrichtung
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Bauwerksabdichtung von außen Baufeld 1 ( Bauwerksabdichtung von außen Baufeld 1 (
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Bauwerksabdichtung von außen Baufeld 3 (
Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof) Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof)
Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof)
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6
Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof)
Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof) Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof)
Lichtschächte aus Stahlbeton und Barrierefreie Eingänge Baufeld 1 (Innenhof)
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Arbeiten im Sockelbereich Baufeld 1 (Inn Arbeiten im Sockelbereich Baufeld 1 (Inn
Arbeiten im Sockelbereich Baufeld 1 (Inn
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Arbeiten im Sockelbereich Baufeld 3 (Str Arbeiten im Sockelbereich Baufeld 3 (Str
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