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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. GEBÄUDE
Gegenstand der Baumaßnahme ist das "Kulturhaus
Spandauer Damm" am Spandauer Damm 19, 14059
Berlin-Charlottenburg - gegenüber des Schlosses
Charlottenburg. Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Das 666 m2 große Grundstück ist rechteckig und
straßenseitig U-förmig mit Vorderhaus und zwei
Seitenflügeln bebaut.
Das Gebäude wurde ca. 1892 als 5-geschossiges
Mietshaus (+ Kellergeschoss) errichtet.
Seit 1987 ist das Gebäude Bestandteil des
Museumsstandortes zusammen mit dem Bröhan-Museum und
dem Museum Berggruen im Stülerbau West und dem
Spandauer Damm 17.
Die Grundstücke sind infrastrukturell verbunden. Der
gemeinsame Hof dient als Parkplatz mit einer Zufahrt
über die Schloßstraße.
2. BESCHREIBUNG DER BAUMASSNAHME
Das Gebäude ist Sitz von zwei Stiftungen mit zusammen
ca. 90 Mitarbeitenden Weiterhin befinden sich dort
Künstlerateliers und zwei Wohnungen. Der letzte große
Umbau der Geschoss EG 3.OG für eine
Kulturstiftung wurde kürzlich abgeschlossen.
Für den Betrieb eines Veranstaltungsraumes soll eine
Lüftungsanlage im KG eingebaut werden. Das
Rohrsystem im EG ist bereits vorhanden.
Weiterhin sind die Sanitäranlagen im KG, die dem EG
dienen, zu erneuern.
Um diese Anlagen herzustellen muss eine
Feuchtesanierung des Kellergeschosses erfolgen.
Die Arbeiten umfassen Abdichtungsarbeiten an
erdberührten Außenwänden sowie die Sohlabdichtung
einzelner Kellerräume einschließlich der umfassenden
Innenwände.
AUSSENARBEITEN
Ein Großteil der Abdichtungsarbeiten an den
Außenwänden erfolgt von außen.
Die Kellerwände sind bis zu einer Tiefe von ca. 2,90 m
freizulegen. Dafür werden Arbeitsgräben von 1 m
Breite ausgehoben. Als Verbau sind sägeraue Bretter
und Bohlen geplant, die an der Außenwand abgesteift
werden. Für die vollflächige Abdichtung sind die
Steifen umzusetzen.
Geplant sind mehrere Baufelder, die aufeinanderfolgend
bearbeitet werden.
Zu Baufeld 3 (Straßenfassade) wird eine
Baustelleneinrichtungsfla¨che (BE) hergerichtet. Nach
Fertigstellung
der Baufelder wird der Gehweg derart angehoben, dass
der Haupteingang
Baufeld 1 befindet sich im Innenhof des Gebäudes
Die Arbeiten im Innenhof werden in 2 Abschnitte
ausgeführt.
Die Zuwegung erfolgt über die Schloßstraße. Außentüren
sind während der Bauzeit im offenen Arbeitsgraben
teilweise mit temporären Brüstungen aus
Holzwerkstoffen zu sichern und teilweise mit Brücken
freizuhalten.
Der Zugang zum Aufzug ist mit einer Brücke
freizuhalten.
Baufeld 2 Ostgiebel liegt auf dem Nachbargrundstück
des Bröhan-Museums.
Im Bereich des Grabens befindet sich die Kellertreppe
zum Baubüro im Bröhan-Museum. Diese Treppe wird
während der Bauarbeiten nicht genutzt und der Zugang
während der Arbeitszeiten gesperrt. Der
Kellerzugang ist mit einer Brücke bestehend aus 2
Abstufungen außerhalb der Arbeitszeiten freizuhalten.
Der
Angriffsweg der Feuerwehr muss jederzeit gewährleistet
sein.
Baufeld 3 betrifft die Straßenfassade.
Im Erdreich befinden sich Versorgungsleitungen: Trink-
und Schmutzwasser, Strom und Datenleitungen von
Telekom und Vodafone/Kabel Deutschland sowie des ITDz.
Die am nächsten liegenden Leitungen befinden sich ca.
1,70 m vor dem Gebäude, Leitungsauskünfte
wurden aufgerufen. Einige Versorgungsleitungen sind
durch behutsame Erkundungsschachtungen zu
eruieren. Der Haupteingang des Gebäudes ist während
der Bauzeit mittels Brücke über dem Arbeitsgraben
freizuhalten.
Umgang mit Aushub
Da im Straßenland (Baufeld 3) keine Möglichkeit der
Lagerung besteht, muss hier der Aushub direkt
abgefahren und fachgerecht entsorgt werden.
Im Vorfeld der Arbeiten findet eine
Rasterfeldbeprobung durch einen Schadstoffgutachter
statt und der
Entsorgungsschlüssel wird zugewiesen. Erst im
Anschluss wird mit den Aushubarbeiten an der
Straßenseite
begonnen. Der Aushub wird dann täglich abgefahren.
Da auf dem Nachbargrundstück (Baufeld 2) keine
maschinelle Aushubmöglichkeit besteht, muss der Aushub
mittels Handschachtung durchgeführt werden.
Hofseitig ist in Abstimmung mit der Bauleitung eine
kurzfristige Lagerung in Mulden auf den Flächen der BE
möglich, bevor er fachgerecht entsorgt wird.
Sämtliche Entsorgungsscheine sind dem AG vorzulegen.
Vorhandene Kellerlichtschächte werden erneuert.
Eine erste Mauerwerkstrocknung in den Kellerräumen
erfolgt parallel zu den Abdichtungsarbeiten im
Außenbereich.
Nach der Sanierung der Ab- und Regenwasserleitung auf
der Seite des Treppenhauses A werden die beiden
Hebeanlagen im Hof zurückgebaut und entsorgt
Nach der Sanierung der Ab- und Regenwasserleitung auf
der Seite des Treppenhause C, wird ein Teil vom
Regenwasser in den neu einbauten Rigolen versickert.
Die Hoffläche zwischen den Seitenflügeln wird
anschließend neu gepflastert.
INNENARBEITEN
Zu Baubeginn sind die Kellerräume vollständig bauseits
beräumt. Als erste Maßnahme erfolgt die Freilegung
der Abwasser- und Regenwasserleitungen unter der
bestehenden Bodenplatte sowie deren Erneuerung.
Parallel dazu wird die bestehende Sanitäranlage im
Rondell zurückgebaut.
Im Anschluss werden fehlende Querschnittsabdichtungen
sowohl Horizontal- als auch Vertikalsperren
durch Injektage- und Sägeverfahren ergänzt. Danach
erfolgt die Abdichtung der Wand-Boden-Anschlüsse
sowie der Sockelbereiche der Wände. Abschließend wird
die Sohlabdichtung auf der Bestandssohle
ausgeführt.
Danach werden die Sanitäranlagen incl. Innenwände und
Türen neu errichtet.
NUTZUNG DES GEBÄUDES
Das Haus ist während der geplanten Baumaßnahmen in
Nutzung! Die notwendigen Zugänge sind während
der Bauzeit ständig für Nutzer und Besucher
freizuhalten.
Das EG bis 3.OG wird durch mehrere Stiftungen genutzt.
Im 4.OG befinden sich Künstlerateliers und im 5.
OG zwei Wohnungen.
Bauwege können nicht vollständig von Nutzerwegen
getrennt werden, weshalb im Gebäude mit Umsicht und
Rücksichtnahme zu agieren ist; Staub und Lärm sind
durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw.
zeitlich mit den Nutzern über die Hochbauleitung
abzustimmen.
Das Kellergeschoss ist bis auf Raum KG15 (HAR Wasser)
und KG16 (HAR Elektro) von den Arbeiten
betroffen.
Für die Baumaßnahmen im Kellergeschoss stehen die
hofseitigen Treppenhäuser A und C zur Verfügung. Im
Zuge der Baumaßnahmen wird der Zugang zum Treppenhaus
B durch eine F90-Wand provisorisch
geschlossen. Der Lastenaufzug neben Treppenhaus C
besitzt keine Haltestelle im Kellergeschoss.
Auf dem Hof erfolgt die Baustelleneinrichtung für die
Umbaumaßnahmen Spandauer Damm 19; die Zufahrt
erfolgt über die Schloßstraße.
3. ARBEITSZEITEN UND TERMINE
Die Baumaßnahme am Spandauer Damm 19 erfolgt im
laufenden Betrieb. Eine tägliche Arbeitszeit von 6:30
bis 18:30 Uhr ist möglich.
Für das jeweilige Gewerk gelten die in den
Ausschreibungsunterlagen des AG angegebenen Anfangs-
Zwischen- und Endtermine.
Der dieser Ausschreibung beigefügte Terminplan ist
verbindlicher Vertragsgegenstand.
Es gelten die darin geplanten Termine, inkl. der
Zwischentermine.
Für die Erreichung der Terminziele ist die Baustelle
personell entsprechend zu besetzen.
4. BAUSTELLENEINRICHTUNG
Die Baustelleneinrichtung erfolgt auf dem Hof des
Hauses Spandauer Damm 19, die Zufahrt erfolgt über eine
Zufahrt von der Schloßstraße.
Vor Beginn der Baumaßnahme wird von der Bauleitung ein
Pflasterprotokoll der Hoffläche angefertigt, das
vom AN abgerufen werden kann. Jeder Auftragnehmer ist
für die von ihm verursachten Schäden und
Verschmutzungen verantwortlich und
schadensersatzpflichtig.
Alle Materialien, die im Zuge von Abbruch,
Stemmarbeiten und Staubentfernung entstehen, sowie
Materialreste und Verpackungsmaterial, sind ohne
Zwischenlagerung im Gebäude oder im Bereich der BE
direkt in den Container des AN zu verbringen,
abzufahren und fachgerecht entsorgen, incl. der
anfallenden
Entsorgungsgebühren. Dies gilt auch, wenn in den
entsprechenden Positionen die Abfuhr und Entsorgung
nicht ausdrücklich vermerkt ist.
Schutt- und Materialentsorgungscontainer, die ohne
Abstimmung mit der Bauleitung aufgestellt werden,
werden auf Veranlassung der Bauleitung unverzüglich
und kostenpflichtig für den AN entfernt, auch wenn die
Container nicht vollständig befüllt sind.
Strom- und Wasser- Anschlüsse für die Baustelle, sowie
ein Sanitärcontainer werden bauseits unentgeltlich
zur Verfügung gestellt, incl. der Verbrauchskosten für
die Baustelle.
Anfallendes Schmutzwasser nach der Reinigung von
Arbeitsgeräten o.ä. ist in Sammelbehältern des AN
aufzunehmen und von diesem vorschriftsmäßig zu
entsorgen.
Unterkünfte innerhalb des Gebäudes oder auf dem
Grundstück werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt.
Bauwagen für den Personalaufenthalt müssen von den
Auftragnehmern - sofern erforderlich - im öffentlichen
Straßenland abgestellt werden. Hierfür erforderliche
Genehmigungen sind von den Auftragnehmern
eigenständig einzuholen, incl. Übernahme der damit
entstehenden Verwaltungs-/ und
Genehmigungsgebühren sowie Kosten für Beschilderungen
und Beleuchtungen, und deren Unterhalt. Die
Kosten sind mit den Positionen des
Leistungsverzeichnisses abgegolten.
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für
die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, auf der sich
die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
Für private KFZ und firmeneigene Fahrzeuge stehen auf
dem Gelände keine Parkplätze zur Verfügung.
Firmenfahrzeuge bzw. Zulieferer dürfen nur zum Be- und
Entladen von Material und Geräten auf die
Liegenschaft und müssen ihre Fahrzeuge danach
unverzüglich entfernen.
Eventuell anfallende Kosten für gebührenpflichtige
Parkplätze sind vom Auftragnehmer zu tragen.
Vom AN abschließbare Werkzeugkisten können im Gebäude
nach Absprache mit der Bauleitung abgestellt
werden.
5. ABBRUCH - UND RÜCKBAUARBEITEN
Die Auftragnehmer sind in einem besonderen Maße
verpflichtet, ihre Arbeitsweise auf den Schutz und die
Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz des Gebäudes
abzustimmen.
Abbruch- und Rückbauarbeiten sind substanzschonend,
erschütterungsfrei und unter Vermeidung von
unnötigen Staubentwicklungen vorzunehmen. Die vom
Auftragnehmer geplante Technik von
Rückbauarbeiten ist mit der Bauleitung des
Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen.
6. VERHALTEN AUF DER BAUSTELLE
Die Mitarbeiter des Auftraggebers und die vom
Auftraggeber beauftragte Bauleitung sind auf der
Baustelle
weisungsberechtigt.
Der Genuss von Alkohol und das Rauchen sind im
gesamten Gebäude ohne Ausnahmen untersagt. Das
Betreiben von Rundfunkgeräten und Geräten zur
Tonwiedergabe ist im Gebäude untersagt.
Treppenhäuser und Fluchtwege aus dem Gebäude bzw. aus
dem Baustellenbereich sind während der
gesamten Bauzeit freizuhalten und dürfen nicht durch
Materialien verstellt werden, auch nicht zum Zweck der
Zwischenlagerung.
Arbeiten, die innerhalb des Gebäudes stattfinden,
dürfen grundsätzlich erst dann begonnen und ausgeführt
werden, wenn ausreichende Schutzmaßnahmen der
jeweiligen Boden- und Wandflächen sowie
Staubschutzwände hergestellt sind. Der Beginn der
vertraglichen Arbeiten darf erst erfolgen, wenn der
jeweilige Bereich für den Arbeitsbeginn von der
Bauleitung freigegeben ist.
Bei allen Arbeiten sind Verfahren zu wählen, die den
gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheits-, Arbeits- und
Umweltschutz Rechnung tragen. Die UVV in ihrer
neuesten Fassung sind konsequent einzuhalten.
Ein Nachweis dafür ist der Bauleitung vor Beginn der
Arbeiten vorzulegen.
Gefährdungsbeurteilungen zu den auszuführenden
Arbeiten sind vor Baubeginn unaufgefordert vorzulegen.
Flex- und Schweißarbeiten im Gebäude sind nicht
zulässig. Trennarbeiten sind mit Werkzeugen ohne
Funkenflug durchzuführen. Unabhängig davon ist vom
Auftragnehmer grundsätzlich ein eigener
Handfeuerlöscher am unmittelbaren Arbeits- /
Montageplatz vorzuhalten.
Die Führung von Bautagesberichten ist
Vertragsbestandteil. Diese müssen deutlich lesbar und
in deutscher
Sprache enthalten:
- Wetter, Temperaturen, Oberflächentemperatur (sofern
für die Leistungen relevant)
- Name + Qualifikation der ausführenden Arbeitskräfte
(auch der Nachunternehmer)
- Genaue Beschreibung der durchgeführten Arbeiten
- Die Bautagesberichte sind der Bauleitung wöchentlich
zu übergeben
Die Durchführung der Arbeiten ist von einem
verantwortlichen Bauleiter oder Polier des AN zu
überwachen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Teilnahme an
Baubesprechungen, vertreten durch den
verantwortlichen Bauleiter des AN.
Die Baustellenordnung ist für alle am Bau Beteiligten
verbindlich.
7. UMWELTVERTRÄGLICHE BESCHAFFUNG
Es wird auf die Einhaltung und Umsetzung der
Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt - VwVBU
verwiesen.
Informationen hierzu finden sich unter:
www.berlin.de/vergabeservice/nachhaltige-beschaffung/ve
rwaltungsvorschrift-beschaffung-und-umwelt/
Planungsunterlagen für die Kalkulation und
Angebotserstellung
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH und AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGEN 1. GELTUNGSBEREICH und AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGEN
Für die vorbereitenden und begleitenden Arbeiten
gelten die aktuell gültigen Fassungen der einschlägig
bekannten Rechtsvorschriften, u.a.
DIN 18300 Erdarbeiten
DIN 18303 Verbauarbeiten
DIN 18330 Mauerarbeiten
DIN 18331 Betonarbeiten
DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten und
DIN 18533 - Abdichtung von erdberührten Bauteilen
sowie
- den BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen, der
Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung (BFA
BWA) im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Richtlinien der Deutschen Bauchemie e.V.:
- Richtlinie für Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen
- Richtlinie für Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit polymermodifizierten
Bitumendickbeschichtungen (PMBC)
Die Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen
Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege (WTA e.V.) insbesondere:
Merkblatt 4-6 Ausgabe: 11.2014/D (Gelbdruck 09.2023/D)
Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile
Merkblatt 4-7 Ausgabe: 04.2015/D Nachträgliche
mechanische Horizontalsperre
Merkblatt 4-9-Ausgabe: 11.2019/D Abdichten und
Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln
Merkblatt 4-10 Ausgabe: 03.2015/D (Gelbdruck
07.2023/D) Injektionsverfahren mit zertifizierten
Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport
- Technische Regeln für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit Polymerbitumen- und
Bitumenbahnen, hrsg. vom Industrieverband
Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. (vdd)
1. GELTUNGSBEREICH und AUSFÜHRUNGSGRUNDLAGEN
Innenabdichtungsarbeiten Innenabdichtungsarbeiten
Innenabdichtungsarbeiten
4 Innenabdichtungsarbeiten
4
Innenabdichtungsarbeiten
Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind
die Abdichtungssysteme und
Produkte der Firma Saint Gobain Weber GmbH
Es können vom Bieter Abdichtungssysteme anderer
Hersteller angeboten werden,
wenn der Bieter die Gleichwertigkeit der
Abdichtungssysteme und der angebotenen
Komponenten dieser Systeme nachweist.
In jedem Fall werden nur geeignete Produkte
akzeptiert, die aufeinander abgestimmt
sind und aus dem Abdichtungssystem jeweils eines
Herstellers stammen.
Die Verarbeitungsrichtlinen der vom Hersteller
angebotenen Abdichtungssysteme bzw.
deren Einzelkomponenten werden Vertragsbestandteil -
erfolgreicher Nachweis der
Gleichwertigkeit vorausgesetzt.
Die technischen Merkblätter des Herstellers der
angegebotenen Produkte sind zu
beachten.
Der Bieter ist verpflichtet, im Auftragsfall eine
Überwachung der Abdichtungsarbeiten
durch den Hersteller der verarbeiteten Produkte
vornehmen zu lassen. Die
Ausführungsschritte und die verarbeiteten
Materialmengen sind zu dokumentieren und
der Bauleitung des Auftraggebers zu übergeben. Die
Kosten der Überwachung sind
mit den angeboteten Einheitspreisen abgegolten.
Innenabdichtung der Aussenwände Kellergeschoss:
Zur Anwendung kommt im Innenbereich eine 2-kompentige
flexible
Dichtungsschlämme mit einem weißen Sanierputzsystem
mit hohem
Porenvolumenanteil. Diese Innenabdichtung dient dem
Anschluss der
nachbeschriebenen Sohlabdichtung an die
Querschnittsabichtungen (Horizontal- und
Vertikalsperren).
Als Horizontalsperre in den Außenwänden ist vorgesehen:
Eine hydrophobierende, lösemittelfreie
Horizontalsperre in Cremeform auf Silanbasis
für Durchfeuchtungsgrade bis maximal 95% mit
WTA-Zertifikat gemäß WTA-Merkblatt
4-10-15/D- Injektionsverfahren mit zertifizierten
Injektionsstoffen gegen kapillaren
Feuchtetransport.
Die neue Horizontalsperre ist oberhalb etwaiger
Bestandssperren und horizontal
einzubauen.
Auf den fertiggestellten Sanierputz dürfen nur
hochwasserdampfdurchlässige
Materialien zur Oberflächengestaltung aufgebracht
werden. Entsprechende
Maßnahmen, wie z.B. Beschichtungen, sind gegenwärtig
jedoch nicht geplant.
Bei der Ausführung der Wandabdichtungen sind folgende
Regelwerke u.a. zu
beachten:
WTA-Merkblatt: Nachträgliches Abdichten
erdberührterBauteile, 4-6-14/D
WTA-Merkblatt: Sanierputzsysteme, 2-9-20/D
WTA-Merkblatt: Innendämmung nach WTA,
Planungsleitfaden 6-4-16/D
WTA-Merkblatt: Injektionsverfahren mit
zertifiziertenInjektionsstoffen gegen
kapillaren Feuchtetransport, 4-10-15/D
WTA-Merkblatt: Beurteilung von Mauerwerk
Mauerwerksdiagnostik, 4-5-99/D
Richtlinie für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen mit
polymermodifizierten
Bitumendickbeschichtungen (PMBC) - erdberührte
Bauteile - 4. Ausgabe, Stand:
Dezember 2018
Richtlinie für die Planung und Ausführung von
Abdichtungen erdberührter Bauteile
mit flexiblen Dichtungsschlämmen, 2. Ausgabe, Stand:
April 2006
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach
Biostoffverordnung der BG
Bau
Leitfaden zur Vorbeugung, Bewertung und Sanierung
Schimmelpilzwachstum in
Innenräumen vom Umweltbundesamt
Innenabdichtung des Kellerfussbodens:
Flächenabdichtung der Wasserbeanspruchungsklassse
W1.1-E mit einer
kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung (PMBC)
einlagig ohne Gewebeeinlag
mit einer Mindeststrockenschichtdicke von 3 mm.
Bei der Ausführung der Bodenabdichtungen sind folgende
Regelwerke u.a. zu
beachten:
DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche - Begriffe
DIN EN 13813 Estrichmörtel und Estrichmassen -
Eigenschaften und
Anforderungen
DIN EN 13892 Prüfverfahren für Estrichmörtel und
Estrichmassen
WTA-Merkblatt: Nachträgliches Abdichten erdberührter
Bauteile, 4-6-14/D
WTA-Merkblatt: Beurteilung von Mauerwerk -
Mauerwerksdiagnostik, 4-5-99/D
Zur Abrechnung:
In den Positionen, die nach Fläche (m2) abgerechnet
werden, sind die Ausführungen
von Innen- und Außecken, Leibungen, Vor- und
Rücksprüngen etc. kalkulativ zu
berücksichtigen. Zulagen - sofern nicht im LV
enthalten - werden nicht gesondert
vergütet.
Grundlage der vorliegenden Leistungsbeschreibung sind
Innenabdichtung Wand Sockebereich Innenabdichtung Wand Sockebereich
Innenabdichtung Wand Sockebereich
4. 2 Innenabdichtung Wand Sockebereich
4. 2
Innenabdichtung Wand Sockebereich
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