Holz-Innentüren
Sozialgebäude EI-B Herne
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den Geschossen sicherstellt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über umlaufende Streifenfundamente, auf denen eine ca. 20 cm starke Bodenplatte hergestellt wird. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktionen hergestellt. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm. Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung entsprechend den energetischen Anforderungen, ein Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Visualisierung Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang berücksichtigt: -  Holzinnentüren Baustellenadresse:  Landgrafenstraße 29, 44652 Herne Ausführungsbeginn: ca. 34/ 35 KW Anlagen zur Anfrage: - SZGB Herne_Planunterlagen (Grundrisse EG/OG, Schnitt) Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die EInheitspreise mit einzurechnen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Ausführungsrichtlinien und Normen: Grundlage ist die VOB sowie alle anwendbaren DIN EN Normen, die BGV sowie die Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien in der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe gültigen Fassung und diese zusätzlichen Vertragsbedingungen alle von der zu erbringenden Leistung berührten Verordnungen und Richtlinien zur Ausführung alle von der zu erbringenden Leistung berührten Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und Gütegemeinschaften Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller alle von der zu erbringenden Leistung berührten umwelt-, wärme-, schall- und brandschutztechnischen Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden, die Bauordnung des zuständigen Bundeslandes. Entgegen der VOB werden folgende Leistungen als Nebenleistungen vereinbart: Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht werden können, nicht zur Verfügung stellt Einsetzen und Befestigen der Türen und Zargen einschließlich Vergießen von Ankern und Einputzen der Zargen sowie evtl. erforderliche Versiegelungen gemäß Hersteller und Zulassung die 3-Seitig umlaufenden Hohlkammerdämmpfprofile sind bis zur Türmontage beim Unternehmen aufzubewahren und vor Türblattmontage in der Zarge einzubauen Entsprechend der Baustellenverordnung zum Arbeitsschutz ist vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer eine Gefährdungs- beurteilung und Montageanweisung zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen. Vor der Arbeitsaufnahme hat der Auftragnehmer selbstständig eine Einweisung seiner Mitarbeiter durch den Sigeko zu organisieren und durchzuführen. Allgemeine Hinweise: Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine Einwände zu äußern und schriftlich zu begründen. Nach Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen werden nicht anerkannt. Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich sind. Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind am Bau zu ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu berücksichtigen sind. Alle angrenzenden Bauteile sind vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen Prüfzeugnisse für die geforderten Baustoffklassen entsprechend den Anforderungen im Leistungstext bzw. Landesbauordnung vorweisen. Die Ausführung der Arbeiten ist ausschließlich von qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Ausbildung ausführen zu lassen. Stahlteile für Verankerungen und Basiskonstruktionen sind entweder aus nichtrostenden Materialien oder in einwandfreier, d.h. feuerverzinkter Ausführung vorzusehen. Alle Befestigungen an die Rohbaukonstruktion sind als Bohr- und Dübelbefestigung zu kalkulieren. Beim Zusammenbau verschiedenartiger metallischer Werkstoffe sind Isolierungen aus Neoprene oder ähnl. neutralen Werkstoffen vorzunehmen, soweit dieses zur Vermeidung von Kontaktkorrosion erforderlich ist. Das ordnungsgemäße hohlraumfreie Verfüllen zwischen Zarge und Wand als Zargenverguß ist für alle Türen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind Maßnahmen gemäß Prüfzeugnis bindend. Das sachgerechte Dichten der Fugen zwischen Wand und Baukörper ist in die Einheitspreise einzurechnen. Die Zargen müssen lotrecht und rechtwinklig eingebaut sein. Band- und Schloßteil müssen fluchten. Zargen, Maulweite entsprechend der Endwanddicke, werkseitig grundiert und lackiert, inklusive dreiseitige Anschlagdichtung. Der Einbau erfolgt in Wänden aus Beton, Mauerwerk oder GK-Trockenbauwände. Es dürfen nur Beschläge verwendet werden, die form- und kraftschlüssig mit dem Türblatt/ Profilen verbunden sind sowie sicher und einwandfrei die geforderten Funktionen und Belastungen erfüllen. Die Leistung beinhaltet generell alle erforderlichen Arbeiten bis zur funktionstüchtigen Inbetriebnahme. Wenn es die Maßnahmen erfordern, sind auf Anweisung der Bauleitung Zargen unabhängig von der Montage der Türblätter einzubauen. Dichtstoffe müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck entsprechen und auch nach Beanspruchung plastisch und elastisch sein. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen alterungs- und witterungsbeständig sein. Die Vorschriften der Hersteller zur Nachbehandlung sind zu beachten. Technische Bearbeitung: Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung für die gesamte Konstruktion, aus der eindeutig die Konstruktion, die Maße, Einbau, Befestigung, Beschläge, E-Anschlüsse etc. hervorgehen. Beistellung und Veranlassung aller erforderlichen Abnahmen, Zulassungen und Prüfungen bzw. Zulassungen in Einzelfällen. Koordination und Abstimmung mit den anderen, am Bauvorhaben beteiligten Gewerken. Die technische Bearbeitung ist vom Auftragnehmer rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Fertigung zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen. Leistungsumfang: In den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren sind insbesondere alle für die Ausführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen und dgl.. Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen abgegolten: - Lieferung aller zur vollständigen Leistung notwendigen   Materialien zur Baustelle. - Transporte auf der Baustelle und zum entsprechenden   Einbauort. - Fachgerechter Einbau. - Hintermörtelung/ -füllung der Zargen. - Elastische Verfugung nach Anforderung und Prüfzeugnis. Ausführung der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die nach Abstimmung mit dem AN vom AG festgesetzt werden, einschließlich dem Umsetzen der Geräte und Materialien. Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie dessen spätere Entfernung und Entsorgung. Dokumentation und Technische Bearbeitung. Mustervorlage (Türen, Beschläge, Einbauteile etc.). Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggener (Bauleiter) rechtzeitig vor der Ausführung des Auftragnehmers anzukündigen und erst nach einer Beauftragung durchzuführen. Sofort nach der Ausführung ist die erbrachte Leistung vom Auftragnehmer per Stundenzettel festzuhalten und beim Auftraggeber (Bauleiter) innerhalb einer Woche zum Gegenzeichnen einzureichen. Später eingereichte Stundenzettel werden nicht mehr anerkannt und vergütet. Zudem gilt: Bei Stundenlohnarbeiten werden die anfallenden Anfahrtsstunden und Anfahrtskosten nicht gesondert vergütet.
Ausführungsrichtlinien und Normen:
1 Innentür mit Stahlzarge
1
Innentür mit Stahlzarge
1. 1 Erdgeschoss
1. 1
Erdgeschoss
1. 2 1. Obergeschoss
1. 2
1. Obergeschoss
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.__. 10 Facharbeiterstunden zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz eines Facharbeiters. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2.__. 10
Facharbeiterstunden zum Nachweis
A
1,00
h
2.__. 20 Helfer zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz eines Helfers. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2.__. 20
Helfer zum Nachweis
A
1,00
h