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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am
Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der
Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen
sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere
Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes
Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den
Geschossen sicherstellt.
Die Gründung des Gebäudes erfolgt über umlaufende
Streifenfundamente, auf denen eine ca. 20 cm starke
Bodenplatte hergestellt wird. Die tragenden Außen- und
Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt.
Nichttragende Innenwände werden als
Trockenbaukonstruktionen hergestellt.
Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit
einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem
kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm.
Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm
starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach
ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung
entsprechend den energetischen Anforderungen, ein
Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung.
Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage
vorgesehen.
Visualisierung
Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang
berücksichtigt:
- Holzinnentüren
Baustellenadresse: Landgrafenstraße 29, 44652 Herne
Ausführungsbeginn: ca. 34/ 35 KW
Anlagen zur Anfrage:
- SZGB Herne_Planunterlagen (Grundrisse EG/OG, Schnitt)
Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet
und ist in die EInheitspreise mit einzurechnen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Ausführungsrichtlinien und Normen:
Grundlage ist die VOB sowie alle anwendbaren DIN EN
Normen, die BGV sowie die Hersteller- und
Verarbeitungsrichtlinien in der zum Zeitpunkt der
Auftragsvergabe gültigen Fassung und diese zusätzlichen
Vertragsbedingungen alle von der zu erbringenden
Leistung berührten Verordnungen und Richtlinien zur
Ausführung
alle von der zu erbringenden Leistung berührten
Fachregeln und Merkblätter der zuständigen Verbände und
Gütegemeinschaften
Ausführungs- und Verarbeitungsrichtlinien der
Hersteller
alle von der zu erbringenden Leistung berührten
umwelt-, wärme-, schall- und brandschutztechnischen
Auflagen der zuständigen Genehmigungsbehörden, die
Bauordnung des zuständigen Bundeslandes.
Entgegen der VOB werden folgende Leistungen als
Nebenleistungen vereinbart:
Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen, wenn der
Auftraggeber Räume, die leicht verschließbar gemacht
werden können, nicht zur Verfügung stellt
Einsetzen und Befestigen der Türen und Zargen
einschließlich Vergießen von Ankern und Einputzen der
Zargen sowie evtl. erforderliche Versiegelungen gemäß
Hersteller und Zulassung
die 3-Seitig umlaufenden Hohlkammerdämmpfprofile sind
bis zur Türmontage beim Unternehmen aufzubewahren und
vor Türblattmontage in der Zarge einzubauen
Entsprechend der Baustellenverordnung zum Arbeitsschutz
ist vor Arbeitsbeginn vom Auftragnehmer eine
Gefährdungs- beurteilung und Montageanweisung zu
erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Vor der Arbeitsaufnahme hat der Auftragnehmer
selbstständig eine Einweisung seiner Mitarbeiter durch
den Sigeko zu organisieren und durchzuführen.
Allgemeine Hinweise:
Bei Bedenken gegen die im Leistungsverzeichnis oder in
den angegebenen Unterlagen des Bauherrn gemachten
Angaben, hat der Bieter vor Auftragsannahme seine
Einwände zu äußern und schriftlich zu begründen.
Nach Beginn der Ausführung erhobene Bedenkenanmeldungen
werden nicht anerkannt.
Einheitspreispositionen sind mit anzubieten, da
entsprechende Nachbeauftragungen durch den AG möglich
sind.
Die angegebenen Maße sind Richtwerte, für die keine
Gewähr übernommen wird. Die genauen Maße sind am Bau zu
ermitteln, wobei die Anschlüsse an andere Bauteile zu
berücksichtigen sind.
Alle angrenzenden Bauteile sind vor Beschädigung und
Verschmutzung zu schützen.
Alle zur Verwendung kommenden Materialien müssen
Prüfzeugnisse für die geforderten Baustoffklassen
entsprechend den Anforderungen im Leistungstext bzw.
Landesbauordnung vorweisen.
Die Ausführung der Arbeiten ist ausschließlich von
qualifizierten Fachkräften mit entsprechender
Ausbildung ausführen zu lassen.
Stahlteile für Verankerungen und Basiskonstruktionen
sind entweder aus nichtrostenden Materialien oder in
einwandfreier, d.h. feuerverzinkter Ausführung
vorzusehen.
Alle Befestigungen an die Rohbaukonstruktion sind als
Bohr- und Dübelbefestigung zu kalkulieren.
Beim Zusammenbau verschiedenartiger metallischer
Werkstoffe sind Isolierungen aus Neoprene oder ähnl.
neutralen Werkstoffen vorzunehmen, soweit dieses zur
Vermeidung von Kontaktkorrosion erforderlich ist.
Das ordnungsgemäße hohlraumfreie Verfüllen zwischen
Zarge und Wand als Zargenverguß ist für alle Türen zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind Maßnahmen gemäß
Prüfzeugnis bindend.
Das sachgerechte Dichten der Fugen zwischen Wand und
Baukörper ist in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Zargen müssen lotrecht und rechtwinklig eingebaut
sein. Band- und Schloßteil müssen fluchten.
Zargen, Maulweite entsprechend der Endwanddicke,
werkseitig grundiert und lackiert, inklusive
dreiseitige Anschlagdichtung.
Der Einbau erfolgt in Wänden aus Beton, Mauerwerk oder
GK-Trockenbauwände.
Es dürfen nur Beschläge verwendet werden, die form- und
kraftschlüssig mit dem Türblatt/ Profilen verbunden
sind sowie sicher und einwandfrei die geforderten
Funktionen und Belastungen erfüllen. Die Leistung
beinhaltet generell alle erforderlichen Arbeiten bis
zur funktionstüchtigen Inbetriebnahme.
Wenn es die Maßnahmen erfordern, sind auf Anweisung der
Bauleitung Zargen unabhängig von der Montage der
Türblätter einzubauen.
Dichtstoffe müssen in ihrer Eigenschaft dem
Verwendungszweck entsprechen und auch nach
Beanspruchung plastisch und elastisch sein. Sie dürfen
keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen
alterungs- und witterungsbeständig sein. Die
Vorschriften der Hersteller zur Nachbehandlung sind zu
beachten.
Technische Bearbeitung:
Erstellung der Werkstatt- und Montageplanung für die
gesamte Konstruktion, aus der eindeutig die
Konstruktion, die Maße, Einbau, Befestigung, Beschläge,
E-Anschlüsse etc. hervorgehen.
Beistellung und Veranlassung aller erforderlichen
Abnahmen, Zulassungen und Prüfungen bzw. Zulassungen in
Einzelfällen.
Koordination und Abstimmung mit den anderen, am
Bauvorhaben beteiligten Gewerken.
Die technische Bearbeitung ist vom Auftragnehmer
rechtzeitig vor dem geplanten Zeitpunkt der Fertigung
zur Prüfung und Freigabe beim Auftraggeber vorzulegen.
Leistungsumfang:
In den Einheitspreisen enthalten und einzukalkulieren
sind insbesondere alle für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erforderlichen
Baustelleneinrichtung, Maschinen, Geräte, Absperrungen
und dgl..
Mit den Einheitspreisen sind folgende Leistungen
abgegolten:
- Lieferung aller zur vollständigen Leistung
notwendigen
Materialien zur Baustelle.
- Transporte auf der Baustelle und zum entsprechenden
Einbauort.
- Fachgerechter Einbau.
- Hintermörtelung/ -füllung der Zargen.
- Elastische Verfugung nach Anforderung und
Prüfzeugnis.
Ausführung der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen
Abschnitten, die nach Abstimmung mit dem AN vom AG
festgesetzt werden, einschließlich dem Umsetzen der
Geräte und Materialien.
Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und
Einrichtungsgegenständen sowie dessen spätere
Entfernung und Entsorgung.
Dokumentation und Technische Bearbeitung.
Mustervorlage (Türen, Beschläge, Einbauteile etc.).
Stundenlohnarbeiten sind dem Auftraggener (Bauleiter)
rechtzeitig vor der Ausführung des Auftragnehmers
anzukündigen und erst nach einer Beauftragung
durchzuführen.
Sofort nach der Ausführung ist die erbrachte Leistung
vom Auftragnehmer per Stundenzettel festzuhalten und
beim Auftraggeber (Bauleiter) innerhalb einer Woche zum
Gegenzeichnen einzureichen.
Später eingereichte Stundenzettel werden nicht mehr
anerkannt und vergütet.
Zudem gilt: Bei Stundenlohnarbeiten werden die
anfallenden Anfahrtsstunden und Anfahrtskosten nicht
gesondert vergütet.
Ausführungsrichtlinien und Normen:
1 Innentür mit Stahlzarge
1
Innentür mit Stahlzarge
1. 1 Erdgeschoss
1. 1
Erdgeschoss
1. 2 1. Obergeschoss
1. 2
1. Obergeschoss
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2.__. 10 Facharbeiterstunden zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung
kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet
werden. Hier: Stundensatz eines Facharbeiters.
Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der
örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG
angeordnet werden.
Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne
vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2.__. 10
Facharbeiterstunden zum Nachweis
A
1,00
h
2.__. 20 Helfer zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung
kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet
werden. Hier: Stundensatz eines Helfers.
Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der
örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG
angeordnet werden.
Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne
vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2.__. 20
Helfer zum Nachweis
A
1,00
h