Estricharbeiten
Sozialgebäude EI-B Herne
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines zweigeschossigen Sozialgebäudes für die am Werk beschäftigten Mitarbeiter. Das Gebäude dient der Unterbringung von Umkleideräumen, Sanitäreinrichtungen sowie einem Pausen- und Aufenthaltsraum. Die innere Erschließung erfolgt über ein zentral angeordnetes Treppenhaus, das die vertikale Verbindung zwischen den Geschossen sicherstellt. Die Gründung des Gebäudes erfolgt über umlaufende Streifenfundamente, auf denen eine ca. 20 cm starke Bodenplatte hergestellt wird. Die tragenden Außen- und Innenwände werden in Kalksandsteinmauerwerk ausgeführt. Nichttragende Innenwände werden als Trockenbaukonstruktionen hergestellt. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken mit einer Regelstärke von ca. 22 cm ausgeführt. In einem kleineren Teilbereich beträgt die Deckenstärke 25 cm. Die Dachkonstruktion besteht aus einer etwa 22 cm starken Stahlbetonplatte und wird als Flachdach ausgebildet. Der Dachaufbau umfasst eine Wärmedämmung entsprechend den energetischen Anforderungen, ein Abdichtungssystem sowie eine extensive Dachbegrünung. Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Visualisierung Im wesentlichen sind folgende Leistungen im Umfang berücksichtigt: -  Estricharbeiten Baustellenadresse:  Landgrafenstraße 29, 44652 Herne Ausführungsbeginn: ca. 30 KW Anlagen zur Anfrage: - Grundrisse, Schnitte Die Baustelleneinrichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die EInheitspreise mit einzurechnen. Tackerplatte und Fußbodenheizung werden bauseits geliefert und verlegt. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Estricharbeiten und daher nicht in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
Bei dem vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um den
Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der Leistungen ist die VOB, Teil C, neueste Fassung, (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) sowie besonders alle gültigen DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und Herstellerrichtlinien, welche sich auf die vorgesehenen Leistungen nach den neuesten Kenntnissen der Technik beziehen, wie u.a.         DIN 18 299        Allgemeine Regelungen für                                   Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 353        Estricharbeiten         DIN 18 560        Estriche im Bauwesen         DIN 18 354        Gussasphaltarbeiten         DIN 18 202        Toleranzen im Hochbau         DIN   4 102/       Brandverhalten von         DIN EN 13501   Baustoffen und Bauteilen         DIN   4 108        Wärmeschutz im Hochbau         DIN   4 109        Schallschutz im Hochbau         DIN EN 1991-1-1 Eigengewicht und Nutzlasten                                    im Hochbau         DIN EN 13813    Estrichmörtel und Estrich-                                    massen - Eigenschaften und                                    Anforderungen         DIN 18 195         Abdichtung von Bauwerken                                    - Begriffe         DIN 18 533         Abdichtung von erdberührten                                    Bauteilen         DIN 18 534         Abdichtung von Innenräumen       Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Arbeitsgemeinschaft Industriebau e.V. (AGI),          - Bundesverband Estrich und Belag e.V. (BEB),          - Bundsverband Flächenheizungen und            Flächenkühlungen e.V. (BVF),          - Güteschutzgemeinschaft Hartschaum e.V.,          - Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM),          - Deutsches Institut für Gütesicherung und            Kennzeichnung e.V. (RAL),       - Berufsgenossenschaftlichen Regeln für         Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR),       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes von sämtlichen preisbildenden Faktoren in Kenntnis zu setzen und diese in seinem Angebot zu berücksichtigen. Der Bieter hat sich vor Abgabe des  Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen. Nachforderungen, welche auf mangelhafte Information beruhen, werden nicht anerkannt. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung, d. h., Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sich im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind. Die angebotenen Fabrikate sind in jedem Fall zu nennen. Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn schriftlich dem Auftraggeber/GU zu bestätigen, dass Zulassungsgegenstände hinsichtlich aller Einzelheiten fachgerecht und unter Einhaltung aller Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, sowie der Einbauanleitung, die der Auftragsteller dieser Zulassung bereitstellt, einbaut und fertiggestellt werden, dass die für die Herstellung der Zulassungsgegenstände zuverwendenden Bauprodukte den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung sowie der Einbauanleitung entsprechen und sofort erforderlich gekennzeichnet werden Alle in der VOB, Teil C als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen gelten als vertragliche Leistung und sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch, sofern nicht ausdrücklich hierfürLeistungspositionen vorgesehen sind: Maßnahmen zum Schutz von Bauteile z.B. von Türen, Fenstern, Sichtbetonbauteilen, Gegenständen etc. vor Verunreinigung und  Beschädigung während der Arbeiten einschl. anschließender Beseitigung der Schutzmaßnahmen, verunreinigte Bauteile und Einrichtungsgegenstände sind sofort und ohne Beschädigung zu reinigen. Das Anbringen und Unterhalten von Meterrissen (1,00 m über OKFF) pro Etage mindestens 2 Stück nach Abstimmung mit der Bauleitung, als Meterriss sind dafür konzipierte Kunststoffplättchen zu verwenden, der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit. Die fachgerechte Prüfung und Vorbereitung des Untergrundes durch Reinigen, Vornässen, Haftbrücken etc. zur Aufnahme von Abdichtungen Dämmschichten, Trennlagen etc. Das Liefern u. Einbauen von Randdämmstreifen mit Schleppfolie an Wänden, Türzargen, Rohrleitungen, sonstige Einbauteile etc., in Treppenhäusern aus nichtbrennbarem Material sowie sämtliche weiteren erforderlichen schalltechnischen Trennungen zwischen verschiedenen Nutzungsbereichen, wie z.B. Umkleide/Treppenhaus. Das Liefern u. Einbauen von Brandbarrieren aus nichtbrennbaren Dämmstoffen unter schwimmendem Estrich und als Randdämmstreifen zur brandschutztechnischen Trennung zwischen verschiedenen Nutzungsbereichen, wie z.B.Umkleide/Treppenhaus. Das Abschalen von Estrichrändern. Das Anpassen der Dämmung an Rohrleitungen etc., sowie das Ausfüllen von Hohlräumen mit geeigneten Materialien. Das Anpassen der Estrichnenndicken durch Mehr- oder Minderstärken in Abhängigkeit vom Oberbodenbelag. Das Herstellen von Rand-, Schein- und  Arbeitsfugen in Türdurchgängen, bei Belagwechsel sowie zur Trennung von großflächigen Räumen. Das Verfüllen/Verdübeln von Kellenschnitten, Sollbruchstellen o.ä. und evtl. Schwindrissen nach Trocknung des Estrichs vor Verlegung des Bodenbelags. Das fachgerechte Anarbeiten an alle auf dem Rohboden verlegten Rohrleitungen, Deckendurchführungen und sonstige Einbauteile, sowie das Abschalen evtl. erforderlicher Aussparungen. Das nachträgliche Anarbeiten des Estrichs an angrenzende Bauteile, Rohrdurchführungen etc., sowie das nachträgliche Schließen von Aussparungen. Der Schutz der frischen Estrichbeläge. Bei Heizestrichen das Markieren der in Absprache mit dem AN Heizungstechnik festgelegten Messpunkte für die Feuchtemessungen (mind. 1 Messstelle pro Raum).
Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
1. 10 Reinigen von grober Verschmutzung Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung (Fegen o.ä.), nach besonderer Anordnung des AG, z.B. Verschmutzung mit Mörtelresten, Bauschutt etc. Angefallenen Schmutz fachgerecht entsorgen.
1. 10
Reinigen von grober Verschmutzung
E
277,45
m2
1. 20 Wärmedämmung EPS 040 DEO 100mm - Erdgeschoss Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Heizestrich im Erdgeschoss liefern und einbauen, bestehend aus: - Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum EPS   Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): DEO,   Druckfestigkeit: > = 100 kN/m²,   Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK),   einlagig,   Dicke: 100 mm, Ausführung einschl. - Aussparung der Leitungsverzüge ELT und HLS   sowie Auffüllung mit Schüttung gem. ZTV. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
1. 20
Wärmedämmung EPS 040 DEO 100mm - Erdgeschoss
141,00
m2
1. 30 Wärmedämmung EPS 040 DEO 30mm - Obergeschoss Wärmedämmschicht als Unterlage für schwimmenden Heizestrich im Obergeschoss liefern und einbauen, bestehend aus: - Polystyrol-Hartschaum als Partikelschaum EPS   Anwendungsgebiet (DIN 4108-10): DEO,   Druckfestigkeit: > = 100 kN/m²,   Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,040 W/(mK),   einlagig,   Dicke: 30 mm, Ausführung einschl. - Aussparung der Leitungsverzüge ELT und HLS   sowie Auffüllung mit Schüttung gem. ZTV. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
1. 30
Wärmedämmung EPS 040 DEO 30mm - Obergeschoss
137,00
m2
1. 40 Randdämmstreifen PE-Schaum Herstellen einer Randfuge mit geeignetem Randdämmstreifen mit Folienschleppstreifen o.ä. an allen aufgehenden Bauteilen gem. ZTV, Dicke 10 mm, Höhe entsprechend Fußbodenaufbau min. 25 cm.
1. 40
Randdämmstreifen PE-Schaum
256,00
m
1. 50 Randdämmstreifen, MiWO Treppenhaus Liefern und Einbauen von Randdämmstreifen aus nichtbrennbarer Mineralwolle zur schalltechnischen Entkopplung des Estrichs von allen aufgehenden Bauteilen (Wände, Stützen, Türzargen, Rohrdurchführungen) im Treppenhaus, Höhe entsprechend Fußbodenaufbau min. 25 cm.
1. 50
Randdämmstreifen, MiWO Treppenhaus
25,00
m
1. 60 Heizestrich CT-C30-F5 Zementestrich als Heizestrich DIN 18560 CT-C30-F5 liefern und einbauen auf bauseits verlegter Rohr-Fußbodenheizung, bestehend aus: Zementestrich (CT), Estrichnenndicke: 65 mm Biegezugfestigkeitsklasse (DIN EN 13813): F5 Angenommene Flächenlast: 3 kN/m², gem. Herstellerrichtlinien in Abstimmung mit dem AN Heizungstechnik, Ausführung einschl. Herstellen einer Randfuge mit geeignetem Randdämmstreife mit Folienschleppstreifen o.ä. an allen aufgehenden Bauteilen gem. ZTV, einschließlich Herstellen von Schein- und Bewegungsfugen inkl. Verschließen, Dicke 10 mm, Höhe entsprechend Fußbodenaufbau, Oberfläche:  geglättet, bereit zur Aufnahme von Fliesen/ VInyl Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tab.3, Zeile 3. Die Fußbodenheizung darf nicht beschädigt werden, verursachte Schäden muss der AN unaufgefordert dem Heizungsbauer melden und auf eigene Kosten beheben lassen.
1. 60
Heizestrich CT-C30-F5
261,00
m2
1. 70 Zulage Belegreife in 14 Tage Zulage zu den Zementestrichen der Vorpositionen, Dicke 65 mm, Zugabe von Estrichzusatzmittel als Schnellhärter/-beschleuniger für Belegreife des Estriches innerhalb 14 Tagen.
1. 70
Zulage Belegreife in 14 Tage
E
278,00
m2
1. 80 Gefälleestrich für bodengleiche Dusche mit baus. Duschrinne Zulage bzw. Mehrpreis zu o.g. Heizestrich für: Ausbilden der bodengleichen Duschen mit bauseitigem Bodenablauf (Duschrinne) durch fachgerechtes Aufbringen eines geeigneten Gefälleestrichs auf die Dämmstoffschicht, Abmessungen: ca. 120 x 120 cm je Dusche, Ausführung bestehend aus: ggf. Entfernen der Trittschalldämmlage, Ausbilden der Knickpunkte mit Dämmkeilen, Verlegung einer dünneren EPS-Lage (ca. 20 mm), Ausrichten der bauseitigen Duschrinnen (Bodenabläufe), Einbau des Gefälleestrichs stufenlos angeschlossen an den umgebenden ebenen Estrich, Dicke min. 50 mm, mit Gefälle vierseitig zum Bodenablauf hin, Anarbeiten an den Bodeneinlauf etc., als Zulage; Menge ist in der Vorposition "Heizestrich" bereits enthalten.
1. 80
Gefälleestrich für bodengleiche Dusche mit baus. Duschrinne
11,52
m2
1. 90 Aussparung für baus. Eingangsmatte ca. 3,0 m² Aussparung für baus. EIngangsmatte herstellen, Größe: ca. 3,00 m² (rechteckig) Rahmenhöhe: ca. 25 mm
1. 90
Aussparung für baus. Eingangsmatte ca. 3,0 m²
1,00
Stck
1. 100 Estrich als Nutzestrich im Technikraum, CT C30 F5 65 mm Estrich auf Trennschicht liefern und einbauen, mit geglätteter, verschleißfester Oberfläche vorbereitet für bauseitige Beschichtung, bestehend aus: Zementestrich (CT), Estrichnenndicke: ca. 70 mm, Druckfestigkeitsklasse (DIN EN 13813): C30, Biegezugfestigkeitsklasse (DIN EN 13813): F5, Verschleißwiderstand A12 (cm³/50cm²), Angenommene Flächenlast: 5 kN/m², Ausführung im vierseitigen Gefälle zum Bodenablauf in der Mitte des Raumes Oberfläche:  geglättet, Ebenheitstoleranz nach DIN 18202 Tab.3, Zeile 3.
1. 100
Estrich als Nutzestrich im Technikraum, CT C30 F5 65 mm
17,00
m2
2 Sonstiges
2
Sonstiges
2. 10 Facharbeiterstunden zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz eines Facharbeiters. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 10
Facharbeiterstunden zum Nachweis
E
1,00
h
2. 20 Helferstunden zum Nachweis Auf Anforderung des AG können Arbeiten zur Ausführung kommen, die über Einzelstundennachweis abgerechnet werden. Hier: Stundensatz eines Helfers. Sämtliche Stundenlohnarbeiten müssen mit dem AG und der örtlichen Bauleitung im Vorfeld abgesprochen und vom AG angeordnet werden. Stundenlohnarbeiten aus eigener Veranlassung, ohne vorherige Absprache werden nicht anerkannt.
2. 20
Helferstunden zum Nachweis
E
1,00
h