Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung 1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
1.1 Allgemeine Projektangaben
Bezeichnung:LaS "Leben am Sonenpark"
Bauherr:Theaterplatz Vermögensverwaltungs GbR, Aachener-und-Münchener-Allee 9,
52074 Aachen
Lage Grundstück:Kölner Straße 311-319, 40227 Düsseldorf.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
1.2 Allgemeine Baubeschreibung
Bezahlbarer Wohnraum in sehr guter Qualität und ein Mehrwert für den ganzen Stadtteil: "Leben am Sonnenpark" schafft eine attraktive Verbindung zwischen der lebendigen Kölner Straße und dem Sonnenpark als grünem Herz von Düsseldorf-Oberbilk.
Neben Wohnungen für Familien werden auch Apartments für Studierende und Auszubildende entstehen, außerdem sieben Atelierwohnungen für Künstlerinnen und Künstler. Diese sind so konzipiert, dass die Integration einer Galerie innerhalb der Einheiten möglich ist. In Kooperation mit dem Kulturamt der Stadt Düsseldorf soll hier ein Zentrum für Kreativität entstehen. Ein Mobilitätskonzept zur Reduktion von PKW-Verkehren und zur optimalen Vernetzung urbaner Angebote gehört ebenfalls dazu. Davon und von den Gewerbeeinheiten für Nahversorgung und Gastronomie wird das ganze Quartier profitieren.
Architektonisch fügt sich das Projekt belebend in die städtebaulichen Strukturen des Umfelds ein. Dafür sorgte ein qualitätssicherndes Verfahren mit Wettbewerb, aus dem das Büro KSG Kister Scheithauer Gross Architekten als Sieger hervorging. In deren Entwurf wird die Allee des Parks in der neuen Heerstraße fortgeführt und durch grüne Atrien bzw. Lichthöfe ergänzt. Die begrünten Wohnhöfe brechen die Blockrandbebauung auf, stellen eine optische Verbindung zum Park her und erhöhen den Wohnwert: Viele Wohnungen - mehr als 50 Prozent des Wohnraums wird öffentlich gefördert sein - haben einen schönen Blick ins Grüne.
1.3 Gebäudedaten
Auf dem Grundstück zwischen der Kölner Straße und der Heerstraße im Bereich des Sonnenparks im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk ensteht auf einer Grundfläche von ca. 5.600m² eine hochwertige fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung mit 209 Wohnungen, sowie Gewerbeeinheiten für Einzelhandel im Erdgeschoss, einem CO-Working-Space und einer Tiefgarage mit 105 Stellplätzen.
Insgesamt entstehen hier eine BGF 25.500 m², wovon 19.200 m² oberirdisch und 6.330 m² unterirdisch errichtet werden. 3.000 m² sind dem Gewerbe zugeordnet.
1.4 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand der Ausschreibung sind die Estricharbeiten.
1. Projekt- und Leistungsbeschreibung
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
2.1 Angaben und Anforderungen an das Bauvorhaben
2.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten
Die Baustelle befindet sich auf der Kölner Straße 311-319, im Düsseldorfer Stadtteil Oberbilk.
Die Erschließung erfolgt über die Kölner Straße.
Es wird angeraten, die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu
besichtigen, um alle Einflussfaktoren abwägen und einkalkulieren zu können
2.1.2 Besondere Belastungen aus Immission udgl.
- keine -
2.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen
Das Baufeld ist nahezu ebenerdig und wird rechts von Gebäuden begrenzt. Rückseitig grenzt das Grundstück an den Sonnenpark. Die Vorderseite des Baufelds liegt unmittelbar an der Kölner Straße.
- Siehe Projektbeschreibung -
2.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle
Die Verkehrswege auf der Baustelle sind freizuhalten und auf wechselnde Nutzungen abzustimmen. Die Koordination der Verkehrsführung auf dem Baufeld erfolgt durch den Baulogistiker bzw. die Bauleitung in Abstimmung mit den beteiligten Gewerken.
Transportwege, Lagerflächen und Bewegungszonen sind untereinander abzustimmen und stets freizuhalten.
Die innerbetrieblichen Verkehrsverhältnisse sind entsprechend der Baustellenverordnung (BaustellV) und den Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) einzuhalten.
2.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
- Siehe Baustelleneinrichtungsplan - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.6 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie, Abwasser
Nach Abschluss der Rohbauarbeiten übernimmt der AN die Vorhaltung der Anschlüsse für Baustrom und -Wasser vom Rohbau-GU bis zur Fertigstellung der Ausbauarbeiten
.
Erforderliche Unterverteilungen sind in eigener Zuständigkeit in der erforderlichen Anzahl und Dimensionierung durch den AN selbst zu installieren. Dies ist im Angebot mit einzukalkulieren
2.1.7 Lage und Ausmaß der dem AN für die Ausführung seiner Leistungen zur
Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume
Flächen für die Baustelleneinrichtung werden vom AG im abgesperrten Bereichen im begrenzten Maße zur Verfügung gestellt.
- Siehe Baustelleneinrichtungsflächen und Arbeitsflächen - wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht
2.1.8 Emissionsschutz und umweltrechtliche Vorschriften
Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind sowie nach dem Stand der Technik vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Die Emissionen, die durch den Baulärm der Abbrucharbeiten entstehen, müssen die vorgegebenen Richtwerte der AVV- Baulärm einhalten. Sollte es im Rahmen der Bauarbeiten zu Beschwerden kommen und die Richtwerte überschritten werden, muss mit nachträglichen Einschränkungen bzw. organisatorischen Maßnahmen gerechnet werden.
2.1.9 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Die Beseitigung von Schutt, Abfall, Verpackungs- und Abdeckmaterial hat laufend und arbeitstäglich durch Auftragnehmer zu erfolgen. Für die Entsorgung werden seitens des Baulogistikers Sammelbehälter zur Verfügung gestellt. Das Entleeren der Sammelbehälter am Wertstoffhof wird durch den Baulogistiker durchgeführt. Erfolgt die Schuttbeseitigung nicht nach einer angemessenen Fristsetzung (im Regelfall 2 Werktage), veranlasst die AG-Bauleitung die Beseitigung durch eine Fremdfirma. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
2.1.10 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle
In unmittelbarer Umgebung der Baustelle befinden sich Wohngebäude. Hinsichtlich der Lärmbelästigungen ist hierauf Rücksicht zu nehmen.Lärmintensive Arbeiten dürfen nach 20:00 Uhr nur in Ausnahmefällen, nach Zustimmung durch den AG, ausgeführt werden. Das Gesetz gegen Baulärm hat volle Gültigkeit und ist einzuhalten
2.1.11 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Grenzsteine
- keine -
2.1.12 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
- keine -
2.1.13 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer von Leitungen, Kabel udgl.
Freigelegte Kabel und Leitungen sind gegen Beschädigungen zu schützen.
Überfahrbare öffentliche Flächen sind zu schützen und gegebenenfalls wie im Ursprung herzustellen. Öffentliche Flächen sind ständig sauber zu halten.
Anschlusspunkte für Bekämpfung von Gefahren ( Hydranten, Schieber udgl. ) müssen dauerhaft ungehindert zugänglich sein
2.1.14 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen
- keine -
2.1.15 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Das Baufeld befindet sich in der Rohbauphase. Auf dem Gelände stehen derzeit ausschließlich die Rohbaukonstruktionen. Während der Ausführungszeit der ausgeschriebenen Leistungen werden zeitgleich Arbeiten durch den Rohbauunternehmer, den Fassadenbauer sowie im Bereich der Außenanlagen durchgeführt. Zusätzlich finden im Gebäudeinneren Ausbauarbeiten durch verschiedene Gewerke parallel statt.
2.2 Angaben zur Ausführung
2.2.1 Bauausführung
Der AN haftet für alle Schäden an Oberflächen des Geländes sowie an Gebäuden und Einrichtungen, welche nicht eindeutig als Baufeld im Vorfeld seiner Arbeiten bestimmt sind.
Technische Ausführungsgrundlagen sind alle zu den Leistungen gehörigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Bestimmungen und Normen in den jeweils gültigen Fassungen. Insbesondere müssen nach Vorgabe der folgenden Vorschriften beachtet werden:
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft
das Bundesimmissionsschutzgesetz
das Landesimmissionsschutzgesetz
die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien
die Vorschriften des Verbandes Deutscher Elektrotechniker
Verordnung über gefährliche Stoffe (GefStoffV)
Vor Fertigungsbeginn sind aktuelle Planunterlagen beim Auftraggeber (Architekten) anzufordern.
Sofort nach Auftragserteilung hat der AN das Aufmaß für jedes Bauteil eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen.
Alle Maße sind vor Beginn der Arbeiten bzw. Anfertigen der Werkstattpläne und der Materialbestellung vom AN vor Ort selbstverantwortlich zu überprüfen bzw. fertigzustellen.
Bauseits ist in jeder Etage mind. ein Meterriss als Höhenfestpunkt fixiert angelegt.
Vor Beginn der Arbeiten hat der AN rechtzeitig die bauseitigen Vorleistungen zu prüfen und eventuelle Bedenken schriftlich bei der Bauleitung anzumelden.
Die Anforderungen von Wärmeschutz nach DIN 4108, Schallschutz nach DIN 4109 sowie Brandschutz und Rauchschutz sind zulassungsgemäß einzuhalten.
Bautoleranzen: Alle Konstruktionen sind so zu bemessen, dass die zu erwartenden Rohbautoleranzen nach DIN 18202 in allen Bereichen problemlos aufgenommen werden können.
2.2.2 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeits beschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen
Der AN hat für die Dauer seiner Leistungen einen detaillierten Bauablaufplan, unter Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfrist zu erstellen, aus dem auch ersichtlich ist, wann Vorleistungen erforderlich sind, die für die Ausführung seiner Leistungen benötigt werden.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Leistungen ohne Stillstandszeiten, in Abstimmung mit den anderen Gewerken durchgängig ausgeführt werden können.
Verlängerungen der Ausführungsfristen wegen Unterbrechungen der Ausführung und Behinderungen begründen keine Ansprüche auf besondere Vergütung
Werden der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Nachunternehmer durch Nachbesserungen von Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die von der Bauleitung bzw. dem SiGe-Koordinator gefordert werden, bei der Ausführung ihres Auftrages unterbrochen, kann daraus keine Ausführungsbehinderung geltend gemacht werden.
2.2.3 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
- keine -
2.2.4 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
- keine -
2.2.5 Anforderungen und Vorbemerkungen an die BE
Die hier ausgeschriebene Baustelleneinrichtung beinhaltet Leistungen, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Bauleistungen durch den AN erforderlich sind sowie Leistungen, die gemäß Baustellenverordnung als gemeinsam genutzte Sicherungseinrichtungen aller Gewerke auf der Baustelle vorgesehen sind.
Die Erschließung der Baustelle darf nur über die im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesene Straße erfolgen. Sämtliche notwendige Fluchtwege, Feuerwehraufstellplätze und durch den AG zugewiesene Bereiche sind dauerhaft frei zu halten.
Beseitigung von Schäden, die der AN durch Nutzung an Straßen, Plätzen, Gehwegen und öffentlichen Flächen verursacht hat und Reinigung derselben bei verursachter Verschmutzung
2.2.6 Besonderheiten der Regelung und Sicherheit des Verkehrs
- keine -
2.2.7 Art und Umfang der vom AG verlangten Eignungs-u. Gütenachweise
Eignungs-u. Gütenachweise sind in eigener Zuständigkeit des AN nach den geltenden Vorschriften zu erbringen und dem AG vorzulegen.
2.2.8 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach örtlichen Aufmaß.
2.2.9 SiGe-Koordinator
Der Bauherr stellt den SiGe-Koordinator gemäß der Baustellenverordnung. Der AN hat zur bauseitigen Koordinierung alle erforderlichen Angaben und Unterlagen beizustellen. Der AN hat die Baustellenverordnung einzuhalten.
2.2.10 Nebenleistungen
Nachstehende Leistungen sind Nebenleistungen, welche in die Einheitspreise einzurechnen sind:
Diebstahlsichere Lagerung aller Materialien bis zur Übergabe an den AG.
Schutz des eigenen Gewerkes (des AN) vor Beschädigungen, bis zur Übergabe an den AG,
Wiederherstellung von Baustellenabsicherungen , welche aufgrund von beauftragten Leistungen durch den AN, durch Transport, Montage o. ä. zeitweise entfernt werden mußten.
Der AN hat seine Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung des AG und den übrigen am Bau beteiligten Firmen zu koordinieren. Den Unternehmen der Technikgewerke und übrigen Ausbaugewerke ist ausreichend Gelegenheit zur Montage von Installationen etc. zu gewähren.
Laufende Reinigung der vom AN benutzten öffentlichen Flächen und seiner Zuwegung.
2.2.11 Baustellenordnung
Die Baustellenordnung ist einzuhalten.
2. Allgemeine vertragliche Vereinbarungen
3. ZTV Estricharbeiten 3 ZTV Estricharbeiten
3.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus:
DIN 18560 - Estriche im Bauwesen
DIN 18353 - Estricharbeiten
DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau
DIN 4108 - Wärmedämmung im Hochbau
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen)
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei
Druckbeanspruchung Zur Beurteilung der Qualität dient ggf. die Richtlinie
RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung. Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung verlangt werden.
Die Richtlinien der Herstellerwerke sollen beachtet werden.
3.2 Stoffe, Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung WD) verwendet werden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum kann verlangt werden.
Der AN ist für das Zusammenstellen der je nach Beanspruchung, Untergrund und Bodenbelag erforderlichen Erstrichmischung verantwortlich und hat diese mit einzukalkulieren.
3.3 Ausführung
3.3.1 Allgemeines
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen, bezogen auf das gesamte Ausbausystem, mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Werden Mehrdicken gegenüber dem Leistungsverzeichnis (ohne Eventualposition) erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren.
Ausgleichstoleranzen werden nur dann vergütet, wenn sie die nach DIN 18202 vorgegebenen Werte bzw. bei Fließestrich 20 % der Nenndicke überschreiten. Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind mit dem Baulogistiker und der Bauleitung vorher abzusprechen. Säulen von Schwenkarmaufzügen dürfen nicht zwischen Balkonen oder Kragplatten eingespannt werden; beim Einspannen in Mauerwerksöffnungen sind diese vor Beschädigungen zu schützen, nach Möglichkeit sind Fensterwinkel zu verwenden.
Bei der Verwendung von Fassadenaufzügen oder sonstigen Fördereinrichtungen ist die Fassade einschließlich der Öffnungen vor Verschmutzung zu schützen. Die dazu erforderlichen Leistungen gehören zur Baustelleneinrichtung. Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigung und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Die Art des Materialtransportes ist mit dem Baulogistiker und der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und eine Überlänge über OK-Estrich gewährleistet ist. Der Randstreifenüberstand darf vom Estrichleger grundsätzlich nicht abgeschnitten werden. Er wird vom Bodenleger, Fliesenleger etc. belagbündig abgeschnitten, um zu gewährleisten, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt. Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden.
Bei zweilagigen Dämmschichten ist der abgewinkelte Schenkel des Randstreifens auf die erste Dämmschichtlage zu stellen. Auch bei Rohr- und Kanaldurchführungen sind Randstreifen zu verlegen. Randdämmstreifen sind wie die Dämmung abzudecken. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert vor Ort mit der ausgeschriebenen Konstruktion nicht erreicht wird.
Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u.dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen.
Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist ein Ausgleichsestrich - nach Rücksprache mit der Bauleitung - aufzubringen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindliche Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich. Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter Belastung maximal 25 mm dick sein. Bei Trittschalldämmstoffen mit der Bezeichnung TK - sie haben eine geringere Zusammendrückbarkeit - kann diese Dicke überschritten werden. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc.auszuschließen.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen auszuführen. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht oberflächenvernäht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen. Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen. Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichsschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen. Für Gefälleestrich muss das Gefälle im Unterestrich ausgeführt werden. Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten ("pyramidenstumpfartig") auszuführen.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird. Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Werden Dehnungsfugenprofile in befahrbaren Flächen ausgeschrieben, müssen sie mit auswechselbaren Einlagen versehen sein. Diese Einlagen müssen horizontale und vertikale Bewegungen bis 20 mm aufnehmen können. Eine Anordnung von Schrauben in der befahrbaren Oberfläche ist nicht zulässig. Die feststehenden Profilteile sind mit Epoxydharzmörtel und verdübelt zu befestigen. Metallteile müssen bei zu erwartender Belastung absolut korrosionsgeschützt sein.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Anhydritestrich ist nicht in Feuchträumen einzubauen. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich evtl. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Vorhandene Dehnungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die Felder sollen nicht größer als 40 m2 sein. Es sind auch Unterleibungen vorzunehmen, wenn die Flächen verspringen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen. Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung zu vermeiden ist.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Fugen auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine Bewegung horizontal möglich ist. Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Bewegungs- und Randfugen sollen nur von Anbindeleitungen und nur in einer Ebene überquert werden; die Leitungen sind in diesem Bereich flexibel zu umhüllen.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
3.4 Besondere Nutzungsanforderungen
3.4.1 Toleranzen Estrich
Für die Ebenheit der Estriche (flächenfertige Böden) gilt die DIN 18202, neueste Fassung, Tabelle 3, Zeile 3. Bei Fließestrichen gilt die DIN 18202, neueste Fassung, Tabelle 3, Zeile 4. Mehrdicken wegen Überschreitung der Toleranzen im Unterboden werden zur Vergütung nur anerkannt, wenn sie vor Beginn der Arbeiten durch gemeinsames Nivellement mit AN, Rohbau-AN und Objektüberwachung festgestelltworden sind.
Minderdicken werden entsprechend in Abzug gebracht.
3.5 Bauphysikalische Forderungen
Falls das LV keine anders lautenden Angaben enthält, sind u.a. folgende DIN verbindlich:
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18 560 Estriche im Bauwesen.
Die Werte sind durch Messung einer amtlich anerkannten Güteprüfstelle am eingebauten Estrich nachzuweisen.
Bei der Kalkulation und Bauausführung sind die Auflagen des Bauphysikers zu beachten (s. beil. Bauteilkatalog).
3.6 Mit den Einheitspreisen sind u.a. folgende Leistungen abgegolten:
Einrichten und Räumen der Baustelle sowie Vorhalten der Baustelleneinrichtung für alle Arbeiten des AN.
Erstellen, Vorhalten und Beseitigen aller Lager- und Aufenthaltsräume. Absprache mit Objektüberwachung und Baulogistik ist erforderlich.
Liefern sämtlicher Materialien.
Ausführen der Arbeiten in zeitlichen und örtlichen Abschnitten, die -nach Abstimmung mit dem AN- von der Objektüberwachung bestimmt werden, einschl. Umsetzen des Estrichmischers und Fördereinrichtung.
Lieferung und Verlegung aller Randstreifen zwischen Estrich und aufgehenden Wänden entsprechend DIN.
Schutzanstrich mit Kunstharz-Bleimennige auf nicht isolierten Rohrleitungen in Estrichdicke bei Verarbeitung von synthetischem Anhydrit.
Hochführen der Trennschicht-Aufkantungen bis über die Randstreifen.
Anarbeiten von Estrich an abgesenkte Bodeneinläufe mit scharfkantigen und geradlinigen Kehlen sowie Herstellen von Gefälle. Dafür wird die volle Estrichdicke durchgemessen. Anlegen der erforderlichen Schwind- und Arbeitsfugen in eigener Verantwortung.
Anlegen von konstruktiven Dehnungsfugen.
Unaufgeforderte Vorlage von Prüfzeugnissen einschl. aller damit verbundenen Prüfgebühren zum Nachweis der geforderten Estrichfestigkeiten (Biegezugfestigkeit, Druckfestigkeit).
Estrichförderung ohne Entmischung während Transport und Einbringung.
Schutz der Estrichflächen vor Frost- und Feuchtigkeitseinwirkung.
Feinreinigung der Stahlbetonrohdecken einschl. Abtragung von minderfesten Schichten, so dass für alle Verbundestriche ausreichende Haftung erzielt wird.
Alle evtl. Nacharbeitungen an den Estrichoberflächen, welche durch den Baustellenverkehr bzw. die späteren Ausbauarbeiten erforderlich werden. Es bleibt dem AN überlassen, vor Beginn der Ausbauarbeiten die fertigen Estrichflächen durch entsprechende Schutzabdeckungen zu schützen.
Schutz aller Fassadenteile und sonstigen Ausbauarbeiten im Bereich von auszuführenden Estricharbeiten bzw. Außentransportaufzügen.
Abreiben und Abglätten aller Estrichbeläge. Ausführen der Arbeiten ohne Zulage in Räumen unter 3,00 qm Grundfläche.
Anarbeiten des Estriches an Einbauteile wie Kabel-, Bodenkanäle, Leerrohre, Unterflurdosen und dergl. sowie deren Markierungen im Zuge der Estricharbeiten. Verschnitt aller Materialien.
Scharfkantiges Abschalen bzw. Begrenzen der Tagesfugen (rechtwinklig zur Raumflucht).
Mehr- und Minderdicken von + / - 1 cm durch Rohbautoleranzen werden weder vergütet noch abgezogen.
Arbeiten in nicht rechtwinkligen Räumen ohne Zulage.
Einbauen des Estriches in zwei Arbeitsgängen bei Estrichdicken von mehr als 8 cm lt. Herstellervorschrift.
Aufräumen und Säubern des Mischplatzes nach Beendigung der Arbeiten.
Trennen des Estriches von angrenzenden Bauteilen und Installationen durch Trennstreifen; bei Anhydritestrich durch 10 mm dicke Randstreifen.
Herstellen von Estrich unter Feuerschutztüren mit Abstand zwischen OK fertigem Fußboden und Türblatt von 5 +/- 1 mm.
Herstellen von scharfkantigen Estrichkanten bei offen bleibenden Aussparungen.
Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken, werden nicht gesondert vergütet.
Der bei korrekter Verlegung von Rohrleitungen in der Dämmschicht entstehende Aufwand für Anpassung und Verschnitt ist in den Preis einzurechnen.
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen ist einzukalkulieren.
Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
Messtellenmarkierungen in den einzelnen Flächen sind mit einzukalkulieren.
Herstellen sämtlicher Arbeits- u. Scheinfugen z.B. an Türen etc. sind mit einzukalkulieren.
3. ZTV Estricharbeiten
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
Dokumentation und Nachverfolgung vor und nach der Abnahme.
Der AG setzt zur strukturierten Kommunikation auf der Baustelle sowie zur Erfassung, Dokumentation und Nachverfolgung von Mängeln, Zusatzleistungen und Restarbeiten die App PlanRadar ein.
Die App ist sowohl über einen Webbrowser als auch über mobile Endgeräte nutzbar.
Sie dient als zentrales Werkzeug zur digitalen Erfassung aller relevanten Themen auf der Baustelle.
Dazu gehören insbesondere:
Mängel:
Erfasst werden sämtliche baulichen oder technischen Abweichungen von den vertraglich
geschuldeten Leistungen.
Diese werden mit Ort, Beschreibung, Foto und Bearbeitungsstatus
dokumentiert.
Zusatzleistungen:
Leistungen, die über den ursprünglich beauftragten Leistungsumfang hinausgehen und durch
den AG beauftragt oder vom AN angezeigt wurden, können ebenfalls in der App erfasst und
nachvollziehbar dargestellt werden.
Auch hier erfolgt die Dokumentation durch Fotos, Beschreibung und Fortschrittsstatus.
Restarbeiten:
Noch nicht ausgeführte, aber bereits vertraglich geschuldete Arbeiten, werden gesondert
aufgeführt, terminiert und zur fristgerechten Fertigstellung nachverfolgt.
Alle Vorgänge werden über ein digitales Ticketsystem abgebildet.
Sobald ein neuer Vorgang (z.B. ein Mangel, eine Zusatzleistung oder eine Restarbeit) angelegt wurde, erhält der zuständige AN automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Link zum entsprechenden Ticket.
Der AN ist verpflichtet, den Vorgang nach erfolgter Abarbeitung in der App freizumelden und dabei aussagekräftige Bilder als Nachweis hochzuladen.
Zusätzlich sind entsprechende Notizen zu hinterlegen und der Bearbeitungsstatus ist zu aktualisieren.
Die in der App PlanRadar vom AG hinterlegten Fristen und Nachfristen gelten als verbindlich und sind in ihrer Wirkung einer offiziellen schriftlichen Mangelanzeige gleichzusetzen.
Der AN ist verpflichtet, diese Fristen einzuhalten und termingerecht zu reagieren.
Der AG wertet die erfassten Vorgänge regelmäßig aus und behält somit einen transparenten Überblick über den Projektfortschritt sowie alle noch offenen Punkte.
Der AN verpflichtet sich sicherzustellen, dass auf jeder seiner Baustellen mindestens ein Vorarbeiter mit einem mobilen Endgerät ausgestattet ist, auf dem die App PlanRadar lauffähig ist.
Der AN trägt die Verantwortung dafür, dass alle relevanten Vorgänge zeitnah, vollständig und nachvollziehbar in der App dokumentiert werden. Insbesondere wird erwartet, dass zu jeder Freimeldung aussagekräftige Bilder hochgeladen werden.
Diese digitale Vorgehensweise dient der effizienten Kommunikation auf der Baustelle, reduziert Abstimmungsaufwand und ermöglicht eine klare, revisionssichere Dokumentation aller projektrelevanten Sachverhalte.
4. Baustellenkommunikation, Mängelmanagement sowie Erfassung von Zusatzleistungen u. Restarbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02
Allgemeine Bereiche / Tiefgarage
02.01 Vorbereitende Arbeiten, Allgemeine Bereiche
02.01
Vorbereitende Arbeiten, Allgemeine Bereiche
02.02 Schwimmender Estrich, Allgemeine Bereiche
02.02
Schwimmender Estrich, Allgemeine Bereiche
02.03 Sonstiges, Allgemeine Bereiche
02.03
Sonstiges, Allgemeine Bereiche
03 POHA Bereiche
03
POHA Bereiche
03.01 Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
03.01
Vorbereitende Arbeiten, POHA Bereiche
03.02 Schwimmender Estrich, POHA Bereiche
03.02
Schwimmender Estrich, POHA Bereiche
03.03 Heizestrich, POHA Bereiche
03.03
Heizestrich, POHA Bereiche
03.04 Trockenestrich, POHA Bereiche
03.04
Trockenestrich, POHA Bereiche
03.05 Sonstiges, POHA Bereiche
03.05
Sonstiges, POHA Bereiche
04 Geförderter Wohnraum
04
Geförderter Wohnraum
04.01 Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
04.01
Vorbereitende Arbeiten, Geförderter Wohnraum
04.02 Schwimmender Estrich, Geförderter Wohnraum
04.02
Schwimmender Estrich, Geförderter Wohnraum
04.03 Heizestrich, Geförderter Wohnraum
04.03
Heizestrich, Geförderter Wohnraum
04.04 Sonstiges, Geförderter Wohnraum
04.04
Sonstiges, Geförderter Wohnraum
05 Rossmann
05
Rossmann
05.01 Vorbereitende Arbeiten, Rossmann
05.01
Vorbereitende Arbeiten, Rossmann
05.02 Schwimmender Estrich, Rossmann
05.02
Schwimmender Estrich, Rossmann
05.03 Sonstiges, Rossmann
05.03
Sonstiges, Rossmann
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden gilt. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B).
Vorbemerkungen zu Stundenlohnarbeiten
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten