Bodenbelagsarbeiten
Solweg Trossingen
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens: Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von 2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf der Grundlage der beiliegenden Pläne. Konstruktion: Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen Decken TH: Filigrandecken Geschossdecken:  DENNERT DX Fertigteildecken Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer) Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände Treppen: Stahlbeton (Fertigteile) 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc. 2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten. 3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über. 4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten. 5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren: Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen. 6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten. 7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen. 8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden. 9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen: witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich; Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten; Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden. 11. Ausführungsunterlagen / Freigaben Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben. 12. Unterlagen zur Abnahme Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben: Fachbauleitererklärungen, Revisionspläne / Bestandspläne, vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc. eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Beschreibung des Bauvorhabens:
VOB Teil B+C ATV DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten 2 BESONDERER TEIL  -  Bodenbelagsarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung grundsätzlich aus  DIN 18 365 - Bodenbelagsarbeiten. Bezüglich der Nutzungsanforderung (Einteilung nach Klassen) gilt DIN EN 685  - Elastische Bodenbeläge; Klassifizierung. 2.2 Stoffe, Bauteile Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind grundsätz in diese zu gewähren. Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1 entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf nur von einer im Verzeichnis des Instituts für Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle erteilt worden sein. Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und Spachtelmassen für den vorgesehenen  Zweck geeignet sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und isolierende Eigenschaften,Treppen-, Feuchtraum- und Stuhlrolleneignung). Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen. Dies gilt auch für Sockelleisten, Schweißschnur  u.dgl. Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren sollte eingeholt werden. In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen dienen, dürfen Klebstoffe folgende  Bestandteile nicht enthalten: Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen, Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel- Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete Lösungsmittel. 2.3 Ausführung Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Beheizung der Räume durch den Auftraggeber. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des ableitfähigen Klebers zu verwenden. Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig anzuarbeiten. Abdeckrosetten dürfen nur nach  Rücksprache mit dem Auftraggeber eingebaut werden. Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch Trennschienen herzustellen. Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so einzubauen, dass das geforderte  Schalldämmmaß oder die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten werden. Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche Chargen-Nummer ist zu achten. Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine Aufstellung der verwendeten Materialien mit Hinweis  auf Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks eventuell erforderlicher Nachbestellung. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich  nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Das Belagsmaterial soll so frühzeitig angeliefert werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes angenommen hat. Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien  anzubieten, die ein Wandern von Weichmachern verhindern. PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem  PVC-Belag als auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des Klebers). Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf Verlangen der Herstellernachweis über   - Verschleißgruppe   - Eignungsklasse   - Komfortwert   - antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit)   - Ableitfähigkeit   - Stuhlrolleneignung   - Treppeneignung   - Feuchtraumeignung   - Fußbodenheizungseignung zu führen. Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf Verlangen die Herstellernachweise bzw.  Gütezertifikate über   - Brandverhalten   - Trittschallverbesserungsmaß   - Schallabsorptionsgrad   - Wärmedurchlasswiderstand   - Eigengewicht zu erbringen. Soweit erforderlich sind Gutachten über   - schmutzabweisende Eigenschaften   - antibakterielle Wirkung   - elektrische Eigenschaften (Isolierwert, Aufladefähigkeit)   - Licht- und Wasserechtheit   - rutschhemmende Eigenschaften vorzulegen. Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der Leistung gelten als wesentliche Mängel. In den zu belegenden Räumen ist während und nach Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt. Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung durch den Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen  müssen in gleicher Richtung verlaufen. Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen nicht mit Streifen belegt werden, es sei denn,  dass dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Werden Verspannungen auf Trockenbauelementen erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu kleben und zusätzlich zu verdübeln. Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar sein. Randeinfassungen dürfen nicht mit  zerstörender Wirkung korrodieren. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so  ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge  sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung, Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als Nebenleistung: - Das Ein- und Aushängen der Türen. - Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen. - Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten, z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere Leistung: Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr. 4.2.7 DIN 18365 sind u.a. - Räume in Produktionsstätten oder Werkstätten mit technologischen Einbauten. - Räume mit Lüftungsrohren, deren Durchmesser größer ist als bei üblichen Sanitärinstallationen. - Räume mit Bodenauslässen für veränderbare Leitungen und Rohre. Zusätzlich - als Besondere Leistungen - sind die unter Nr. 5.1.3 DIN 18365 erfassten Teile zu berechnen. Weitere Besondere Leistungen: - Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle. - Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen. - Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw. Polieren elastischer oder plastischer Beläge. 2.5 Abrechnungshinweise Alle Preise nach m² gelten für die fertige Leistung, einschließlich Überdeckung und Verschnitt.
VOB Teil B+C
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
1. 1 Bodenbelag
1. 1
Bodenbelag
1. 2 Stundenlohnarbeiten
1. 2
Stundenlohnarbeiten