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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens:
Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist der schlüsselfertige Neubau von
2 mehrgeschossigen barrierefreien Wohnhäusern in Holzhybrid-Bauweise auf
der Grundlage der beiliegenden Pläne.
Konstruktion:
Fundamente: Streifenfundamente für Balkonstützen
Decken TH: Filigrandecken
Geschossdecken: DENNERT DX Fertigteildecken
Außenwände TH: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Außenwände: Holzrahmenwände (Zimmerer)
Innenwände: Stahlbeton-Halbfertigteilwände
Treppen: Stahlbeton (Fertigteile)
1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung,
Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür
notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente
sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und
umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor
Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in
das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen
Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren
und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420
und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der
Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften
zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des
AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den
Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum
Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der
zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle
lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es
obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu
sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan
sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten
Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der
Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten
neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche
bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber
dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden.
Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und
genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen
ständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen
und Wege, mindestens jedoch täglich;
Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte
Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;
Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung
gestellt
10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor
Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die
nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag vor Ausführung der
Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich
Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende
Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle
zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne,
Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und
3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig,
jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN
folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,
Revisionspläne / Bestandspläne,
vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von
Baustoffen etc.
eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige
Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige
Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnung
lückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und
Bauzeitraum.
Beschreibung des Bauvorhabens:
VOB Teil B+C
ATV DIN 18365 Bodenbelagsarbeiten
2 BESONDERER TEIL - Bodenbelagsarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie
die technische Ausführung grundsätzlich aus DIN 18 365
- Bodenbelagsarbeiten.
Bezüglich der Nutzungsanforderung (Einteilung nach
Klassen) gilt DIN EN 685 - Elastische Bodenbeläge;
Klassifizierung.
2.2 Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen
Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien
der Hersteller sind grundsätz in diese zu gewähren.
Bodenbeläge, die der Baustoffklasse A oder B1
entsprechen, sind prüfzeichenpflichtig und müssen
entsprechend gekennzeichnet sein. Das Prüfzeugnis darf
nur von einer im Verzeichnis des Instituts für
Bautechnik aufgeführten und zugelassenen Prüfstelle
erteilt worden sein.
Neben dem Belag müssen auch die verwendeten Kleber und
Spachtelmassen für den vorgesehenen Zweck geeignet
sein (z.B. Fußbodenheizung, elektrisch ableitende und
isolierende Eigenschaften,Treppen-, Feuchtraum- und
Stuhlrolleneignung).
Auf Anforderung sind Muster der Angebote vorzulegen.
Dies gilt
auch für Sockelleisten, Schweißschnur u.dgl.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen;
eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den
Bauherren sollte eingeholt werden.
In Räumen, die dem zeitweiligen Aufenthalt von Menschen
dienen, dürfen Klebstoffe folgende Bestandteile nicht
enthalten:
Benzol, Di- und Tetrachloräthan, Trichloräthylen,
Methanol, Dioxan, Tetrahydrofuran, Schwefel-
Kohlenstoff, Formaldehyd, Toluol sowie weitere
zwischenzeitlich als gesundheitsgefährdend eingeordnete
Lösungsmittel.
2.3 Ausführung
Bei Belagsarbeiten über Fußbodenheizungen wird vom
Auftraggeber ein Aufheizprotokoll übergeben.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die
Beheizung der Räume durch den Auftraggeber.
Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind
Absauggeräte zu verwenden.
Bei der Verlegung von ableitfähigem Bodenbelag ist ein
spezieller Zahnspachtel für den Auftrag des
ableitfähigen Klebers zu verwenden.
Beläge sind an durchdringende Bauteile sorgfältig
anzuarbeiten.
Abdeckrosetten dürfen nur nach Rücksprache mit dem
Auftraggeber eingebaut werden.
Begrenzungen zu anderen Belägen sind durch
Trennschienen herzustellen.
Trenn- oder Abdeckschienen im Bereich von Türen sind so
einzubauen, dass das geforderte Schalldämmmaß oder die
vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse beibehalten
werden.
Innerhalb eines Raumes dürfen Beläge keine Farb- und
Strukturabweichungen aufweisen. Auf gleiche
Chargen-Nummer ist zu achten.
Der Auftragnehmer übergibt nach Fertigstellung eine
Aufstellung
der verwendeten Materialien mit Hinweis auf
Hersteller, Fabrikat und Chargen-Nummer zwecks
eventuell erforderlicher Nachbestellung.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer
zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht
zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen
unvermeidbar, dass leichte Struktur- und
Farbunterschiede auftreten können, so sind die
Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen
und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen
Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu
ersuchen.
Das Belagsmaterial soll so frühzeitig angeliefert
werden, dass es beim Verlegen die Temperatur des Raumes
angenommen hat.
Bei PVC-Belägen hat der Auftragnehmer auf die künftige
Nutzung des Raumes abgestimmte Materialien anzubieten,
die ein Wandern von Weichmachern verhindern.
PVC-Sockelleisten sind sowohl mit dem PVC-Belag als
auch an den Stößen zu verschweißen (nach Trocknung des
Klebers).
Alle Bodenbeläge müssen für die geplanten
Nutzungsanforderungen geeignet sein. Dazu ist auf
Verlangen der Herstellernachweis über
- Verschleißgruppe
- Eignungsklasse
- Komfortwert
- antistatisches Verhalten (Aufladbarkeit)
- Ableitfähigkeit
- Stuhlrolleneignung
- Treppeneignung
- Feuchtraumeignung
- Fußbodenheizungseignung
zu führen.
Entsprechend den Forderungen des Auftraggebers sind auf
Verlangen die Herstellernachweise bzw. Gütezertifikate
über
- Brandverhalten
- Trittschallverbesserungsmaß
- Schallabsorptionsgrad
- Wärmedurchlasswiderstand
- Eigengewicht
zu erbringen.
Soweit erforderlich sind Gutachten über
- schmutzabweisende Eigenschaften
- antibakterielle Wirkung
- elektrische Eigenschaften (Isolierwert,
Aufladefähigkeit)
- Licht- und Wasserechtheit
- rutschhemmende Eigenschaften
vorzulegen.
Farbabweichungen an den Stoßstellen sowie
Verschmutzungen oder Beschädigungen vor Übergabe der
Leistung gelten als wesentliche Mängel.
In den zu belegenden Räumen ist während und nach
Ausführung der Arbeiten das Rauchen untersagt.
Entgegen Nr. 3.4.4 DIN 18365 wird die Verlegerichtung
durch den
Auftraggeber festgelegt. Die Bahnen müssen in gleicher
Richtung
verlaufen.
Entgegen Nr. 3.4.6 Satz 2 DIN 18365 dürfen Türnischen
nicht mit Streifen belegt werden, es sei denn, dass
dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird.
Werden Verspannungen auf Trockenbauelementen
erforderlich, sind die Nagelleisten vollflächig zu
kleben und zusätzlich zu verdübeln.
Eingangsmatten müssen verrottungsfest und aufrollbar
sein.
Randeinfassungen dürfen nicht mit zerstörender Wirkung
korrodieren.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten
vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten,
so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen.
Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den
Nebenleistungen.
Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von
Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass
durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht
sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die
Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die
Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen
und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur
Übergabe auf geeignete Weise (Abdeckung,
Hinweisschilder, Verschluss) zu schützen.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18365 gelten als
Nebenleistung:
- Das Ein- und Aushängen der Türen.
- Der Schutz frischer Spachtelaufträge gegen Begehen.
- Das Herstellen von Aussparungen in Sockelleisten,
z.B. für vertikalen Durchgang von Heizungsrohren.
Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18365 gelten als Besondere
Leistung:
Räume mit "besonderer Installation" im Sinne von Nr.
4.2.7 DIN
18365 sind u.a.
- Räume in Produktionsstätten oder Werkstätten mit
technologischen Einbauten.
- Räume mit Lüftungsrohren, deren Durchmesser größer
ist als bei üblichen Sanitärinstallationen.
- Räume mit Bodenauslässen für veränderbare Leitungen
und Rohre.
Zusätzlich - als Besondere Leistungen - sind die unter
Nr. 5.1.3 DIN 18365 erfassten Teile zu berechnen.
Weitere Besondere Leistungen:
- Das Herstellen von Aussparungen für Bodenkanäle.
- Das Belegen der Sohle von Bodenkanälen.
- Das erstmalige Einwachsen oder Bohnern bzw. Polieren
elastischer oder plastischer Beläge.
2.5 Abrechnungshinweise
Alle Preise nach m² gelten für die fertige Leistung,
einschließlich Überdeckung und Verschnitt.
VOB Teil B+C
1 Bodenbelagsarbeiten
1
Bodenbelagsarbeiten
1. 1 Bodenbelag
1. 1
Bodenbelag
1. 2 Stundenlohnarbeiten
1. 2
Stundenlohnarbeiten