Los 2 Außenanlagen
Sofidel Wernshausen Pförtnerhaus
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen zum LV VORBEMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
Vorbemerkungen zum LV
Gemäß VOB ... Gemäß VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertrags- bedingungen für Bauleistungen (ATV); DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art; 0.            Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung,                Abschnitt 0.3 2.            Stoffe, Bauteile; Abschnitt 2.1.1                umfassen die Leistungen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle. Wenn andere als die in den ATV DIN 18299 ff. vorgesehenen Regelungen getroffen werden sollen, sind diese in der Leistungsbeschreibung eindeutig und im einzelnen angegeben. Abweichende Regelungen können insbesondere in Betracht kommen, -              wenn die Lieferung von Stoffen und Bauteilen nicht zur Leistung gehören soll, -              wenn nur gebrauchte Stoffe und Bauteile vorgehalten werden dürfen, -              wenn auch gebrauchte Stoffe und Bauteile geliefert werden dürfen. Der Auftragnehmer hat zu garantieren, dass nur mit staatlich anerkanntem Gütezeichen versehene Baustoffe Verwendung finden.
Gemäß VOB ...
Hinweis VOB/C 09-2023 Hinweis VOB/C 09-2023: Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Hinweis VOB/C 09-2023
Abrechnung Aufmaß Abrechnung Aufmaß: Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmaß. Die Vorlage der Aufmaße ist Voraussetzung für die Rechnungs-prüfung und Zahlung der Rechnungen.
Abrechnung Aufmaß
Örtliche Verhältnisse - Allgemein Örtliche Verhältnisse - Allgemein: Dem Auftragnehmer wird empfohlen sich vor Abgabe seines Angebotes von den örtlichen Verhältnissen zu überzeugen und sich über Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze und sonstige, die Preishöhe beeinflussende Umstände zu unterrichten.
Örtliche Verhältnisse - Allgemein
Lage von Leitungen u.ä. Lage von Leitungen u.ä.: Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten und Schachtscheine einzuholen. Die Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet.
Lage von Leitungen u.ä.
Erkennbare Positionen [...] mitteilen Erkennbare Positionen, die im Leistungsverzeichnis oder in der Baubeschreibung aus Sicht des AN's nicht erfasst wurden oder Leistungspositionen, die dem AN nicht realisierbar erscheinen, sind dem AG vor Angebotsabgabe mitzuteilen.
Erkennbare Positionen [...] mitteilen
Beweissicherung Beweissicherung: Vor Baubeginn ist eine Beweissicherung erforderlich. Die Beweissicherung obliegt dem Auftragnehmer und wird gesondert vergütet. Zum Zustand der Straßen und Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen sowie der baulichen Anlagen im Baubereich ist ein Beweissicherungsgutachten durch einen  Sachverständigen zu erstellen.
Beweissicherung
Beweisführung bei Sicherungsmaßnahmen Beweisführung bei Sicherungsmaßnahmen: Bei Sicherungsmaßnahmen obliegt die Beweisführung dem AN und ist vor Baubeginn zu erbringen.
Beweisführung bei Sicherungsmaßnahmen
Witterungsbedingungen Witterungsbedingungen: Beim Eintreten von Witterungsbedingungen, die das Fortführen der Bauleistung nicht mehr zulassen oder nur mit Minderung der Qualität, sind die Arbeiten unter Berücksichtigung aller erforderlichen Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Winterfestmachung und nach Absprache mit der Bauleitung einzustellen. Der Stand der Bauleistung ist zu Beginn und Ende der Unterbrechung / Winterbauzeit gemeinsam festzustellen. Die ausgeführten Leistungen sind gegen Schäden / Winterschäden zu schützen. Erforderliche Mehraufwendungen, auch für das Bauen und Unterbrechungen in Frost- und Winterzeit, werden nicht gesondert vergütet. Beim Eintritt in eine Winterpause sind funktionsfähige Versorgungs- und Verkehrsanlagen vorzuweisen. Es sind sinnvolle Trassenabschnitte abzuschließen. Die Baugruben sind vor Wintereinbruch mit einem Deckenschluss zu versehen, so dass die Stadt ihrer Verkehrssicherungs-, Räum- und Streupflicht nachkommen kann und die Wertstoff- und Restmüllentsorgung entsprechend der vorgegebenen Zyklen erfolgen kann.
Witterungsbedingungen
Verunreinigungen, beseitigen Verunreinigungen, beseitigen: Verunreinigungen, die von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren, bzw. die als Folge der Baustellentätigkeit anfallen (u.a. beim Abtransport der Massen), sind ohne gesonderte Vergütung zu beseitigen (ATV DIN 18299, 4.1.11).
Verunreinigungen, beseitigen
Prüfungen Prüfungen: Der AN ist verpflichtet, im Rahmen seiner Eigenüberwachung alle notwendigen Kontrollen (Dichteprüfung, Druckprüfung, Verdichtungsnachweis u.a.) zu erstellen und zu dokumentieren, so dass jederzeit eine Überprüfung durch den AG erfolgen kann.
Prüfungen
Qualitätsnachweise Qualitätsnachweise: z.B. TV-Inspektion, Dichtigkeitsprüfung, Druckprüfung, Verdichtungsnachweise, Kontrollmessung, sind der Bauüberwachung / dem Auftraggeber rechtzeitig vor weiteren Bauschritten, wie Straßenbau, Überbauungen, Verlegung anderer Leitungen usw. zur Prüfung zu übergeben. Die vorgenannten weiteren Bauschritte dürfen erst nach Freigabe der Bauüberwachung / des Auftraggebers erfolgen.
Qualitätsnachweise
Hinweis Abnahme Hinweis Abnahme: Voraussetzung für die Abnahme der Leistungen sind: - die Vorlage der Zuarbeit zu den Bestandsunterlagen - die Vorlage aller Prüf- und Nachweisprotokolle - die Vorlage der Lieferscheine/Materialnachweise
Hinweis Abnahme
Register Entsorgung Register Entsorgung: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/Abfg) schreibt die Nachweispflichten für die Entsorgung von Abfällen vor. Die Nachweisführung hat gemäß Nachweisverordnung (NachwV) zu erfolgen. Gemäß NachwVgilt für nicht gefährliche Abfälle die sogenannte Registerpflicht und für gefährliche Abfälle die Nachweispflicht. (Die Registerführung wird gesondert vergütet) Durch den AN ist ein Abfallliste für nicht gefährlichen Abfall zu führen. Die Leistung umfasst die Führung der Abfalliste für alle nicht gefährlichen Abfälle, die infolge Aufbruch, Verdrängung, fehlender Eignung oder mangels Wiederverwendungs-möglichkeit nicht innerhalb der Baustelle verbleiben.
Register Entsorgung
Förderung von Boden Förderung von Boden: Die Förderung von Böden > 50m (DIN 18300, Punkt 4.1.4) und anderen Materialien innerhalb der Baustelle wird nicht gesondert vergütet.
Förderung von Boden
Bauabschnitte Bauabschnitte: Die Baustelle wird in mehrere Bauabschnitte unterteilt (siehe Bauzeitenplan) 1. Bauabschnitt: "Einfahrtsbereich" Verbreiterung der Trompete im Kreuzungsbereich "Unterm Bahnhof - Am Gries" inkl. Herstellung des Gehweges bis zur Bahnschranke. Zudem wird die Baustraße für die späteren Bauabschnitte hergestellt. Parallel wird im Bereich der Gesamtbaustelle das Pförtnerhaus errichtet. Dieses ist separat eingezäunt und mit einer separaten Baustelleneinrichtung versehen. Die Herstellung des Pförtnerhaus ist nicht Leistungsbestandteil! 2. Bauabschnitt: Südlich angrenzend zum "Rosabach" bis zu den späteren LKW-Stellplätzen. Herstellen der Regenrückhaltung 2 inkl. Drosselschacht, Lamellenklärer und Kontrollschächte sowie die Entwässerung in den "Rosabach" und die dazugehörigen Rohrleitungen. Herstellen einer Frostschicht und Schotterschicht bis OK Gelände. Nördlich des Pförtnerhaus befindet sich zum Zeitpunkt des 2. Bauabschnitts die BE-Fläche. Der Zugang zur BE-Fläche und Bauabschnitt erfolgt über die Baustellenstraße. 3. Bauabschnitt: Die BE-Fläche wird umgesetzt auf die Fläche des 2. Bauabschnitts. Im 3. Bauabschnitt, bis nördlich zum Pförtnerhaus, werden die restlichen Kanäle für die Regenrückhaltung 2 verlegt. Zudem kommen noch Leerrohre für zukünftige Nutzungen und Anschlussleitungen für die Beleuchtung der Parkfläche Danach erfolgt die Herrichtung der LKW-Parkflächen und -Verkehrsflächen inkl. jeglicher Regenentwässerungsanschlüsse. 4. Bauabschnitt: Im letzten Bauabschnitt wird die Fläche um das Pförtnerhaus und die südliche Fläche bis zur Straße "Am Gries" hergerichtet. Zudem wird die provisorische Baustraße zurückgebaut, um die Zufahrt für die zukünftigen PKW-Stellplätze zu bauen. Um das Pförtnerhaus wird ein Gehweg mit zwei Rampen und einer Treppe angebaut. Außerdem erhält das Pförtnerhaus noch PKW-Stellplätze. Auf der Fläche südlich des Pförtnerhauses befindet sich die Regenrückhaltung 1 inkl. Drosselschacht, Lamellenklärer und Kontrollschächten. Dazu gehören wieder einige Kanäle, an die die Regenentwässerung von den Verkehrs- und Parkflächen angeschlossen wird. Auch hier werden noch Leerrohre für zukünftige Nutzung sowie die Anschlussleitungen der Beleuchtung verlegt. Die Beleuchtung der gesamten Fläche wird hergerichtet gem. des Belichtungskonzeptes. Der Anschluss des Pförtnerhaus wird über das "Omega"-Gebäude erfolgen und ist während des letzten Bauabschnitts durchzuführen.
Bauabschnitte
Kampfmittelsondierung/Kampfmittelfreiheit Kampfmittelsondierung/Kampfmittelfreiheit: Vor Beginn der Erdarbeiten findet auf dem gesamten Baufeld eine Kampfmittelerkundung durch die Fa. Tauber statt. Diese erfolgt im September 2025. Die Kampfmittelfreigabe des Baufeldes wird schriftlich dokumentiert und rechtzeitig an die Baubeteiligten als Voraussetzung für den Baubeginn übergeben.
Kampfmittelsondierung/Kampfmittelfreiheit
01 Vorbereitende Leistungen
01
Vorbereitende Leistungen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Baufeldfreimachung
01.02
Baufeldfreimachung
01.03 Sicherungsmaßnahmen
01.03
Sicherungsmaßnahmen
01.04 Bauvorbereitung
01.04
Bauvorbereitung
01.05 Verkehrssicherung
01.05
Verkehrssicherung
01.06 Wasserhaltung
01.06
Wasserhaltung
01.07 Sicherheit- und Gesundheitskoordinator
01.07
Sicherheit- und Gesundheitskoordinator
02 Erdarbeiten
02
Erdarbeiten
Vorbemerkungen Vorbemerkungen: In den nachfolgenden Positionen sind alle Erdarbeiten für Verkehrsanlagen, Rohrgraben, Baugruben etc erfasst. Die maximalen Abrechnungsbreiten für den Rohrgraben einschließlich des Verbaus werden gemäß den vorliegenden Regelquerschnitten festgelegt. Eine ggf. erforderliche Auffülung über das Straßenplanum hinaus (je nach Technologie AN) geht zu Lasten des AN und wird NICHT gesondert vergütet! Die Abrechnungslänge wird von Schachtmitte zu Schachtmitte gemessen. Schächte werden übermessen. Zum jeweiligen planmäßigen Ende einer Leitung wird eine Zulage entsprechend dem halben Schachtaußendurchmesser gewährt. Mehraushub und Mehrverfüllung für Schächte sind einzu-kalkulieren. In der Leistungsbeschreibung bedeutet 'profilgerecht', dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung vom Sollmaß zugelassen ist: für Sohlen + - 3 cm. Das Herstellen des Planums für Gräben und Schächte wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die entspr. Einheitspreise einzukalkulieren. Der Schutz des Planums gegen Niederschlagswasser bzw. die Gewährleistung der Planumsentwässerung während der Bauphase ist einzukalkulieren. Für die vorgeschriebene Verdichtung sind die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Aufwendungen sind einzukalkulieren. HINWEIS ZU DEN ERDBAUPOSITIONEN Werden vom Baugrundgutachten abweichende oder unklare Verhältnisse vorgefunden, so ist der AG bzw. dessen Bauleitung hierüber unverzüglich zu informieren. Danach werden Entscheidungen zur weiteren Verfahrensweise getroffen!
Vorbemerkungen
02.01 Erdarbeiten bis UK Planum Straße
02.01
Erdarbeiten bis UK Planum Straße
02.02 Erdarbeiten für Straßen- u. Oberflächenentwässerung
02.02
Erdarbeiten für Straßen- u. Oberflächenentwässerung
02.03 Erdarbeiten Regenrückhaltung
02.03
Erdarbeiten Regenrückhaltung
02.04 Anschluss an Gebäude Omega
02.04
Anschluss an Gebäude Omega
02.05 Bodenverfestigung
02.05
Bodenverfestigung
02.06 Umverlegung Gasleitungen und Kabel
02.06
Umverlegung Gasleitungen und Kabel
03 Regenentwässerung
03
Regenentwässerung
Vorbemerkungen Vorbemerkungen: Die Verlegung der Entwässerungskanäle erfolgt nach DIN EN 1610 und entsprechend den Planungsanforderungen und Angaben der Rohrhersteller. Für die statische Berechnung der Rohrleitungen gelten Arbeitsblatt  ATV-DVWK-A 127 - Statische Berechnungen von Entwässerungskanälen und -leitungen, die ZTV A-StB12 sowie folgende Angaben: - Boden gemäß beiliegendem Baugrundgutachten - Verlegung in senkrecht verbauten Gräben - Scheitelüberdeckung nach Planunterlagen Die Rohrstatik ist durch den AN in geprüfter Form rechtzeitig vor der Ausführung vorzulegen. Die Statik für die gewählte Ausführung muss mit den Planvorgaben übereinstimmen. Die Kosten für die Rohrstatik sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Rohre und Formstücke aus allen Materialien müssen gütegesichert sein durch anerkannte Güteschutzgemeinschaft. Ringsteifigkeit nach DIN EN IS0 9969 für Rohre und Formstücke SN 10; SN 16
Vorbemerkungen
03.01 Rohrleitungen inkl. Formstücke
03.01
Rohrleitungen inkl. Formstücke
03.02 Schächte
03.02
Schächte
03.03 Auslauf in Gewässer (Rosabach)
03.03
Auslauf in Gewässer (Rosabach)
03.04 Regenrückhaltung
03.04
Regenrückhaltung
03.05 Behandlungsanlage
03.05
Behandlungsanlage
04 Oberflächenentwässerung
04
Oberflächenentwässerung
04.01 Sickerstränge
04.01
Sickerstränge
04.02 Straßenabläufe
04.02
Straßenabläufe
04.03 Dränagekontrollschächte
04.03
Dränagekontrollschächte
04.04 Schlitzrinne Bereich Pförtnerhaus
04.04
Schlitzrinne Bereich Pförtnerhaus
04.05 Schlitzrinnen
04.05
Schlitzrinnen
04.06 Kastenrinnen
04.06
Kastenrinnen
04.07 Anschlussleitungen DN/OD 160
04.07
Anschlussleitungen DN/OD 160
04.08 Anschlussleitungen DN/OD 200
04.08
Anschlussleitungen DN/OD 200
04.09 Regiestunden
04.09
Regiestunden
05 Oberflächenherstellung
05
Oberflächenherstellung
05.01 Verkehrswege Asphalt
05.01
Verkehrswege Asphalt
05.02 Verkehrswege Beton
05.02
Verkehrswege Beton
05.03 Nebenflächen
05.03
Nebenflächen
05.04 Borde und Rinnen
05.04
Borde und Rinnen
06 Stark- und Schwachstromanlagen
06
Stark- und Schwachstromanlagen
06.01 Tiefbauarbeiten für NS-Kabel
06.01
Tiefbauarbeiten für NS-Kabel
06.02 NS-Zuleitungskabel
06.02
NS-Zuleitungskabel
06.03 Außenbeleuchtung
06.03
Außenbeleuchtung
06.04 Installation
06.04
Installation
06.05 Leerrohre
06.05
Leerrohre
06.06 Kabelschächte
06.06
Kabelschächte
07 Qualitätsprüfung und Dokumentation
07
Qualitätsprüfung und Dokumentation
07.01 Kontrollprüfungen und Qualitätsnachweise
07.01
Kontrollprüfungen und Qualitätsnachweise
07.02 Bestandsdokumentation
07.02
Bestandsdokumentation