Verkehrssicherung
Sömmerda - Weißensee, Trinkwasserleitung
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den gesamten bautechnischen und maschinentechnischen Leistungsumfang der Baumaßnahme
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den
Vorbemerkungen: Vorbemerkungen: ACHTUNG: In einigen Positionen des Leistungsverzeichnisses wurden zur besseren Verdeutlichung der beschriebenen Leistungen Fotos und Zeichnungen eingefügt. Bei der Konvertierung in ein anderes Datenaustauschformat werden diese Fotos und Zeichnungen nicht mit exportiert. Die Darstellungen können aber aus dem Leistungsverzeichnisausdruck (schwarz/ weiß) und aus der zusätzlich mitgelieferten PDF- Datei (Fotos farbig) entnommen werden. Auszuführende Leistungen Der Trinkwasserzweckverbandes "Thüringer Becken" plant die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich der Bahnquerung Salzstraße in Sömmerda.
Vorbemerkungen:
Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden Vorbemerkungen ergeben, sind bei der Kalkulation der Einheitspreise aufzunehmen. Vor Angebotsabgabe ist es von Vorteil sich vor Ort über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Kenntnis über vorhandene Bauwerks- und Geländeausbildungen usw. sind bei der Kalkulation von Bedeutung. Die bei der Vorortbegehung gewonnenen Erkenntnisse sind bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Dementsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Schwierigkeiten, Probleme usw. die vor Angebotsabgabe erkennbar gewesen wären sind nicht mit Unkenntnis entschuldbar und gehen zu Lasten des AN's. Es ist sich von der Vollständigkeit und Übereinstimmung der Planungsunterlagen zu überzeugen. Sämtliche Positionen dieses LV´s verstehen sich, auch wenn nicht extra erwähnt, einschließlich Lieferung aller zur Herstellung benötigten Materialien, Herstellung, fix und fertige betriebsfertige Montage, einschließlich aller erforderlicher Hilfsmaterialien, Schnitte, Anpassarbeiten, Kleinteile sowie erforderlicher Abtrag- und Abbrucharbeiten und fachgerechter Entsorgung. Alle im Leistungstext angegebenen Maße und Mengen sind "ca. Angaben" und dienen nur zur Kalkulation. Alle Angaben sind vor Bestellung und Fertigung in Eigenverantwortung durch den AN (örtliches Aufmaß) zu überprüfen um Fehlbestellungen zu vermeiden. Sämtliche in Anspruch genommenen Flächen außerhalb des Baugeländes sind entsprechend dem vorgefundenen Zustandes wiederherzustellen. Alle Betonarbeiten verstehen sich einschließlich der erforderlichen Schalungs- und Absteifungsarbeiten. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle eingesetzten wasserberührten Materialien müssen trinkwasserzugelassen sein. Wasser- und Stromverbrauch ist zu zählen und dem AG zu erstatten. Die Reihenfolge des Bauablaufes sowie der Montageablauf mit Inbetriebnahme von Teiltechnologieabschnitten erfolgt nur in Absprache mit dem AG und der örtlichen Bauleitung. Bestandteil des Vertrages werden: - das Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der Bauleistung - die Besonderen Vertragsbedingungen, - die Zusätzlichen Vertragsbedingungen, - die Bedingungen der VOB A/ B/ C. 2. Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibungen Die Beschreibungen der einzelnen Bauleistungen des Leistungsverzeichnisses sind dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (StLB) entnommen und rechtskräftig, soweit sie durch eine Standardleistungsnummer gekennzeichnet sind. Sollte der Text im Leistungsverzeichnis mit dem der Standardleistungsnummer zugeordneten Text des StLB nicht übereinstimmen, gilt der Text im Leistungsverzeichnis. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen. In der Leistungsbeschreibung bedeutet "Nach besonderer Anordnung des AG", dass auch  mit der Vorbereitung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Rechtsträgern anhand der ausliegenden Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu unterrichten. Mit der Abnahme der Baustelleneinrichtung, Gerüstarbeiten, Baugrubenverkleidungsarbeiten, Wasserhaltungsarbeiten,geht - entgegen der Bedingung der VOB/B Paragraph 12 Nummer 6 - die Gefahr  nicht auf den Auftraggeber über. Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung ermittelt. Für die Ausführung gelten: -    Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im     Straßenbau (ZTVE-StB), -   die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von    Tragschichten im Straßenbau (TVT), -    die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von    Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Straßenbau (TVV), -    die Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min), -    das Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben, -    die Hinweise des AG. -    VV Bau -    ZiE, UiG und Zustimmung/ Freigabe der DB AG -    Kreuzungsrichtlinie 877 -    Kreuzungsvertrag zwischen dem TWZV "Thüringer Becken" und der Thüringe           Eisenbahngesellschaft -   DB Sicherheitsvorschriften, DGUV Vorschrift 78 "Arbeiten im Bereich von Gleisen" Weitere Vorschriften, die Vertragsbestandteil sind: ZVB / E - StB 06 ZTV - SA 97 ZTV SoB-StB 04 ZTV-Asphalt - StB 07 ZTV Beton - StB 07 ZTV Pflaster - StB 06 ZTV Fug-StB 01 ZTV BEA-StB 09/13 ZTV La-StB 05 ZTVT - StB 95/02 ZTVE - StB 09 ZTVA - StB 12 ZTVEw - StB 91 TL G SoB-StB 04 TL G Asphalt - StB 07 TL Geok E-StB 05 - StB 95 TL Gestein-StB 04 TL G BE-StB 02 TL SoB-StB 04 TL Pflaster-StB 06 RAP Stra 10 RSA 95 RStO 12 ZTV - ING12 ZTV - W (Wasserbauwerke aus Beton/Stahlbeton) Richtzeichnung für Brücken- und Ingenieurbauwerke Merkblatt für die Hinterfüllung von Bauwerken Für den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen gilt DIN 18 920. Werden hierzu Bauleistungen erforderlich, ist deren Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung mit dem AG zu vereinbaren. Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach "Bodenklassen gemäß Baugrundbeurteilung". 3. Abkürzungen Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für Abrechnungseinheiten (Einh): d   = Tag h   = Stunde Jr   = Jahr kg   = Kilogramm km   = Kilometer km²    = Quadratkilometer l    = Liter m    = Meter m²   = Quadratmeter m³   = Kubikmeter Mt   = Monat psch  = pauschal St   = Stück t    = Tonne 4. Lieferung von Baustoffen und Bauteilen Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN/EN-Normen zu erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen einer anerkannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft vorliegt. 5. Schuttbeseitigung Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Die Schuttbeseitigung wird nicht gesondert vergütet. 6. Planungs- und Bestandsunterlagen Planwerke für die Versorgungswirtschaft, Wasserwirtschaft und Fernleitungen nach DIN 2425 Teil 1 und 3. Vom Auftragnehmer sind in Anlehnung an die DIN 2425, Teil 1, Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die Wasserwirtschaft und für Fernleitungen bzw. nach dem Regelwerk des DVGW, Technische Mitteilung, Hinweis GW 120 vom November 2010 aufzustellen. Es gilt die Einmess- und Zeichenvorschrift des Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken". Dazu sind in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung bis zur Einmessung aller Knickpunkte, aller Gefällewechsel, sowie alle 50 m die Rohrleitung und das Kabel freizuhalten. Technische Unterlagen, bestehend aus Anlagenbeschreibungen, Abnahme- und Messprotokolle, sind in 3 facher Ausfertigung, in Mappen geordnet mit Inhaltsangabe vor Abnahme zu übergeben. 7. Sonstige Hinweise zur Ausführung Bei Bauarbeiten in Trinkwasserschutzzonen I, II und III ist zu beachten: Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe § 19 g des WHG vom 31.07.09) ist untersagt. Im Rahmen der Bauausführung sind nicht zulässig: -    die Durchführung von Wartungs- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen,     Geräten und Fahrzeugen -    die Errichtung von Werkstätten -    das Lagern von Kraftstoffen, Ölen und Schmierstoffen -    die Betankung aus Kanistern, Fässern und sonstigen mobilen Anlagen. Bei allen Arbeiten ist eine Kontamination des Erdreiches mit Mineralölen und anderen Wasserschadstoffen sicher zu verhindern. Alle eingesetzten Maschinen und Geräte sind mit umweltverträglichen Ölen auszurüsten. Havarien sind unverzüglich der zuständigen Unteren Wasserbehörde beim Landratsamt anzuzeigen. Grundsätzlich sind laut § 9 der TWVO durch den Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an wasserführenden Anlagen, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser Auswirkungen haben können, spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahmne dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Dies bezieht sich auch auf eine erstmalige oder Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen. Aufwendungen und Kosten die sich aus den Vorbemerkungen ergeben, sind bei der Kalkulation der Einzelpreise mit aufzunehmen.
Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung Für den Antransport, den Aufbau, die Vorhaltung, den Abbau und den Abtransport der kompletten Baustelleneinrichtung zum Neubau der bezeichneten Bauvorhaben für die gesamte Bauzeit.
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung
Erdarbeiten (Gräben) Erdarbeiten (Gräben) - Allgemeines - Für die Ausführung gelten die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im Strassenbau (ZTVE-StB 09), die Technischen Vorschriften und Richtlinien für die Ausführung von Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im Strassenbau  (TVV), und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTVA - StB 12. Die Leistungen werden abgerechnet nach DIN 18 300 Erdarbeiten. Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung ermittelt. Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Bodenbewegungen erfolgt nach Aufmass an der Entnahmestelle. Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung ermittelt. Bei der Mengenermittlung für Bodenaushub wird abgezogen das Raummaß der Leitungen mit einem äusseren Querschnitt von mehr als 0,1 m2, das Raummaß von Baukörpern mit einem Rauminhalt von mehr als 0,10 m3. In der Leistungsbeschreibung bedeutet  profilgerecht, dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung vom Sollmass zugelassen ist: Für Sohlen und Böschungen +- 2 cm. Bei der Ausführung von erdverlegten Trinkwasserleitungen sind vor allem die DIN 4124, DIN EN 805 und DVGW A 400-2 zu beachten. Die Rohrgrabenherstellung hat nach DIN EN 805 und 4124 zu erfolgen. Die Preise für das Aufbrechen und das behelfsmäßige Wiederherstellen befestigter Straßenoberflächen sind im Gewerk Straßen, Wege, Plätze angesetzt. Die Klassifizierung der unterschiedlichen Bodenarten erfolgt nach DIN 18 300. Die Bodenmassen der Rohrgräben werden nach den tatsächlichen Längen in der angeordneten Tiefe aufgemessen und nach m³ abgerechnet. Die Rohrgrabenbreite richtet sich nach den Vorgaben der DIN 4124. Die Bodenarten nach DIN 18 300 nach den Klassen 3 bis 7 werden dabei nach dem jeweils tatsächlichen Vorkommen erfasst, jedoch werden Schichten bis zu 10 cm Grabentiefe und Oberflächenbefestigungen nicht in Betracht gezogen, Trümmerschutt wird grundsätzlich als Bodenklasse 5 gewertet. Bei Leitungsgräben, errechnet sich die Rohrgrabenbreite aus äußerem Rohrdurchmesser zuzüglich Mindestarbeitsraumbreite nach DIN 4124, Abschnitt 9.2.4. und 9.2.5. und zuzüglich der Bohlendicke für die Verbaukonstruktion. Bei Schächten und anderen Baukörpern errechnet sich die Baugrubentiefe deren Grundflächen zuzüglich 10 cm für jede Schalungskonstruktion (nur bei eingeschalteten Baukörpern), zuzüglich 50 cm bei betretbaren Arbeitsräumen gemäß DN 4124, Abschnitt 5.1 und zuzüglich der Bohlendicke für die Verbaukonstruktion. Einfache Gerüstbauarbeiten wie z. B. Leitern zur Begehung von Schächten, Rohrgräben usw. werden nicht zusätzlich vergütet. Die dafür benötigten Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren - Rohrgraben - Beim Lösen von Fels und vergleichbaren Bodenarten, von Hindernissen im Boden, ist sprengen verboten. Vorhalten aller notwendigen Geräte, Werkzeuge, Absperrungen und Beleuchtungen, ferner Wasserhaltung, soweit sie mit Handpumpe und anderen normalen Schöpfgeräten möglich ist, sowie Leistungen nach DIN 18 299, Ziffer 4.1. Durch die Preise abgegolten ist auch das Aufladen und Abfahren des durch das Rohr und durch bleibende Auflockerung verdrängten Bodens. Generell ist auf der gesamten Rohrleitungsstrecke mit parallel laufenden bzw. kreuzenden Kabeln und Rohrleitungen zu rechnen, die Mehraufwendungen für Hand- und Suchschachtungen sind in die entsprechenden Erdbaupositionen (wie ausgewiesen) einzurechnen. Der AN muß vor Baubeginn eigenverantwortlich alle Schachtgenehmigungen bei den zuständigen Versorgungsträgern einholen. Hand- und Suchschachtungen werden nicht zusätzlich vergütet. Es sind Rohrgräben im Boden der anstehenden Bodenklasse bis zu der erforderlichen Tiefe und in der erforderlichen Breite nach DIN 18 300 für die Verlegung der Leitungen nach Zeichnung und Angabe dem angegebenen Gefälle entsprechend auszuheben. Die letzten 10 cm bis zum Rohrauflager bzw. bis zur Grabensohle sind ausschließlich in Handschachtung auszuführen und in die Preise für den Bodenaushub für Gräben einzurechnen, sofern diese Leistung nicht als " Bodenaushub der belassenen Schutzschicht " als gesonderte Position ausgeschrieben ist. Die mittlere Gesamttiefe für den Bodenaushub und für den Einbau der Leitung errechnet sich aus der mittleren Tiefe am Anfang und Ende der Leitung, gemessen zwischen Geländeoberkante, bzw. Geländeoberkante nach Abtrag der Oberflächenbefestigung oder des Oberbodens, und der Grabensohle. Die max. Abrechnungsbreiten für die Rohrgräben einschließlich des Verbaues werden nach DIN 4124 für die einzelnen Rohrdimensionen festgelegt. Eine Überschreitung der Mindestgrabenbreite geht zu Lasten des AN und wird nicht gesondert vergütet. Der zusätzliche Bodenaushub sowie die zusätzliche Verfüllung für Bereiche von Muffen, Flanschverbindungen und Armaturen ist einzukalkulieren. Die insgesamt für den Einbau nicht geeigneten Aushub - und Abbruchmassen werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu beseitigen, einschließlich Transport- und Deponiegebühren. Im Preis enthalten ist das Beseitigen von Feldsteinen bis zur Hubkraft des Baggers und die erforderliche Wasserhaltung für Tagwasser. - Verbau - Wenn in den LV- Positionen ein Grabenverbau vorgesehen ist, kann der nach Wahl des AN unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften ausgeführt. Um Folgeschäden zu verhindern, ist im Bereich kritischer, fließfähiger Erdschichten und enger Platzverhältnisse, sowie bei Näherung an Gebäuden der Verbau so auszuführen, daß während des Grabenaushubes keine Entwässerung der wasserführenden Erdschichten eintreten kann und mögliche Folgeschäden mit Sicherheit vermieden werden. Bei Abschachtungen nahe vorhandener Gebäude und Mauern hat der AN deren Grund- und Geländebruchsicherheit nach DIN 4084 zu gewährleisten und die Kosten dafür einzukalkulieren. Der Rohrgraben ist erddruckhaltend und verformungsarm zu verbauen. Bei allen Bauarbeiten im Bereich des Baumbestandes sind die Bestimmungen DIN 18 920 zu beachten. - Rohrverlegung, Rohrauflager, Verfüllung - Die Verlegung der Rohre hat nach den Vorschriften der DIN EN 805/DVGW A 400-2 zu erfolgen. Sofern in der Gründungssohle weiche bzw. aufgeweichte bindige Partien angetroffen werden, muss zur Schaffung eines tragfähigen Rohrauflagers nach DIN EN 805/ DVGW A 400-2 eine Untergrundverbesserung erfolgen. Dazu ist es erforderlich, einen Mehraushub von i.M. 40 cm vorzunehmen und dafür ein Gründungspolster aus gut abgestuften rolligen Material wie Kies-, Schotter- oder Recyclingmaterial mit Geotextil einzubauen. Das Gründungspolster ist ausschließlich statisch zu verdichten und mit einem Lastausbreitungswinkel von 120° einzubauen. Auf die trittfeste bzw. stabilisierte Grabensohle ist eine sandige kiesige Bettungsschicht einzubauen. Danach kann die Rohrverlegung nach DIN EN 805/DVGW A 400-2 erfolgen. Nach bestandener Dichtheitsprüfung der neu verlegten Rohrleitung ist unverzüglich mit der Grabenverfüllung zu beginnen. Im Baubereich außerhalb von öffentlichen Verkehrswegen ist der Aushuberdstoff als Rohrgrabenverfüllung wieder einzubauen. Im Baubereich innerhalb von öffentlichen Verkehrswegen ist der Aushuberdstoff zu entsorgen und zur Verfüllung des Rohrgrabens Bodenaustauschmaterial zu verwenden. Die Rohr- und Leitungsteile sind nach erfolgter Rohrverlegung und Dichtigkeitsprüfung mit stein- und geröllfreiem, nicht bindigen Boden (gebrochenes Material) oder geeignetem Ersatzboden satt zu unterstopfen (mittels Rohrstampfer). Das Verfüllen und Verdichten der Rohrgräben hat entsprechend den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und der DIN EN 805, Abs. 8/9 zu erfolgen. ("Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben") Es wird eine Mindestverdichtung von 97 % einfache Proctordichte gefordert, die nachzuweisen ist. Es ist zu beachten, dass vor der Verdichtung eine Eignungsprüfung des Einbaumaterials vorgenommen werden muss. Der Rohrgraben ist bis 30 cm über Rohrscheitel (Leitungszone) in Schichten von höchstens 20 cm mit steinfreiem, nichtbindigen, gut verdichtbaren und tragfähigen Bodenaustauschmaterial (gebrochnes Material) zu verfüllen und je Schicht zweimal von Hand zu stampfen. Das maschinelle Verdichten darf erst bei ausreichender Überdeckung der Rohrleitung erfolgen. Die restliche Verfüllung bis OK Planum erfolgt mit nichtbindigen bis schwachbindigen Böden. Weiter sind im EPrs alle im LV nicht besonders aufgeführten Zusatzpositionen zur Herstellung der betriebsfertigen Rohrleitung einschließlich der erforderlichen Nebenleistungen und Nebenarbeiten enthalten.
Erdarbeiten (Gräben)
Vorbemerkungen Wasserhaltung Vorbemerkungen Wasserhaltung Art und Ausführung der Wasserhaltung ist dem AN freigestellt. Die Wasserhaltungsarbeiten sind so auszuführen, dass alle Erd- und Rohrverlegungsarbeiten in trockengehaltenen Rohrgräben erfolgen können. In den Einheitspreisen für Wasserhaltung mit offener Wasserhaltung sind die Betriebskosten der Pumpen (Pumpe mit Antrieb, Bedienung und Betriebsstoffe) mit abgegolten. Ferner ist mit abgegolten die An- und Abfuhr, der Ein- bzw. Ausbau, Um- und Abbau und die Vorhaltung und Instandhaltung aller erforderlichen Wasserhaltungsgeräte einschl. der Pumpenaggregate und der zu schadenfreiem Abfluss des abgepumpten Wassers geeigneten Einrichtungen. Für die Abrechnung der Einzelpositionen "Offene bzw. Geschlossene Wasserhaltung" ist die zusammenhängende Gesamtlänge der Wasserhaltung, unabhängig von den Absenktiefen, maßgebend. Die für die Wasserhaltung notwendigen Genehmigungen hat der Auftragnehmer einzuholen. Die hierfür anfallenden Kosten sind in die Einzelpreise einzurechnen.
Vorbemerkungen Wasserhaltung
Vorbemerkungen Trinkwasser Vorbemerkungen Trinkwasser Mit den Verlegearbeiten dürfen nur Rohrleitungsbaufirmen betraut werden, die über eine DVGW-Bescheinigung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301 verfügen. Für die Baumaßnahme ist Verlegepersonal einzusetzen, das nach den DVGW-Merkblättern GW 326 sowie GW 330 ausgebildet ist. Bei den Verlegearbeiten sind u.a. die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. der Arbeitsschutzinspektion, die Straßenverkehrsordnung, die allgemeinen technischen Vorschriften der Verdingungsunterlagen für Bauleistungen (VOB) sowie DIN 19630 zu beachten.
Vorbemerkungen Trinkwasser
Vorbemerkungen Armaturen: Vorbemerkungen Armaturen: Korrosionsschutz Beim Korrosionsschutz für Armaturen gilt: innen und außen: EWS-Epoxy-Beschichtung nach DIN 30677 nach GSK-Richtlinien mit mind. 250 µm mit RAL-Gütezeichen Anpassung Einbauteile Einbauteile (Hydranten-, Schieberkappen u.dgl.) sind auf die Geländehöhe anzupassen. Der nach DVGW erforderliche Abstand des Unterflurhydranten zwischen Klaue und Straßenkappe muss zwischen 9 und 22 cm liegen.
Vorbemerkungen Armaturen:
Vorbemerkungen Rohrleitungen Vorbemerkungen Rohrleitungen Anzuwendendes technisches Regelwerk für Druckrohrleitungen: DIN EN 805 "Anforderungen an Wasserversorgungssysteme und deren Bauteile außerhalb von Geländen" W 400  1 "Planung" W 400  2 "Prüfung" W 400  3 "Betrieb und Instandhaltung" DVGW-Arbeitsblatt W 403 Wasserversorgung/Wasserverteilung/ Wasserrohrnetze
Vorbemerkungen Rohrleitungen
Vorbemerkung duktiles Gussrohr: Vorbemerkung duktiles Gussrohr: Kalkulation: Im Preis inbegriffen ist das Abladen und Verteilen der Rohre auf der Baustelle, das Schneiden der Paßlängen, das Streichen aller Schrauben und nicht isolierten Teile mit Inertol W 49 dick (vom Auftragnehmer zu liefern), die zur ordnungsgemäßen Verlegung notwendigen Nebenarbeiten und der beim Entkeimen der Leitung entstehende Aufenthalt. Sämtliche Muffen- und Flanschverbindungen (wenn nicht in separater Position erwähnt) sind in den Preis einzukalkulieren, einschließlich das Umwickeln mit Fettbinden der Muffen und Flanschverbindungen und erdberührten Edelstahlflächen. Rohre: Duktile Gussrohre DN 250 nach DIN EN 545, PFA 40, mit längs- und formkraftschlüssiger Steckmuffenverbindung nach DIN 28 603 und DVGW-Baumusterprüfzertifikat nach GW 337 / VP 545 einschl. TYTON - Dichtung aus EPDM Die Muffenverbindung sind auf der gesamten Trasse längskraftschlüssig herzustellen. Rohraußenschutz:    Zink-Aluminium-Überzug (400 g/m²) und       Epoxidharz-Deckbeschichtung       (Duktus Zink-Plus) Rohrinnenschutz:   Zementmörtel-Auskleidung nach DVGW W 342 =>   grundsätzlich sind die Verarbeitungs- und Verlegevorschriften der            Hersteller zu beachten!! =>   Die eingesetzten Materialien müssen grundsätzlich das DVGW    -Prüfzeichen aufweisen! Formstücke Form- und Verbindungsstücke aus duktilem Gusseisen (GGG) mit Flanschen oder Muffen nach DIN EN 545, DIN EN 1092-2 bzw. DIN 28600ff (Beschichtung: Epoxy- Pulverbeschichtung nach EN 14 901 vorrangig im EWS-Verfahren (EpoxyWirbelSinter) oder EKB-Verfahren nach den Richtlinien der "Gütegemeinschaft schwerer Korrosionsschutz" mit einer Mindestschichtstärke von 250 µ) Aus Gründen der Gewährleistung und Austauschbarkeit dürfen Rohre, Formstücke und Original-Zubehör nur von einem Hersteller/-gruppe angeboten und eingebaut werden.
Vorbemerkung duktiles Gussrohr:
Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser Im Preis einbegriffen ist das Abladen und Verteilen der Rohre auf der Baustelle, das Schneiden der Passlängen, das Streichen aller Schrauben und nicht isolierten Teile mit Inertol W 49 dick (vom Auftragnehmer zu liefern), die zur ordnungsgemäßen Verlegung notwendigen Nebenarbeiten und der beim Entkeimen der Leitung entstehende Aufenthalt. In Steilstrecken muß durch geeignete Sicherungen vermieden werden, daß der verfüllte Rohrgraben als Drän wirkt und dadurch die Rohrbettung abgeschwemmt und die Rohrleitung unterspült wird. In Hang- und Steilstrecken ist die Rohrleitung auch gegen Abrutschen zu sichern z. B. durch Betonriegel. Bei wechselnden Schichten und damit verbundenen Tragfähigkeitsänderungen der Grabensohle sind an den Übergangsstellen entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig, um überlagerte Beanspruchungen zu vermeiden. Möglich ist dies z. B. durch eine Verstärkung des Sandbettes. Zur Richtungsänderung in der Rohrtrasse werden Rohrbögen eingesetzt. In begrenztem Maße kann die Elastizität des Rohrwerkstoffes ausgenutzt und das Rohr auch ohne Erwärmung gebogen werden. Dabei dürfen die in der nachfolgenden Tabelle angegebenen Werte für den kleinsten zulässigen Biegeradius nicht unterschritten werden. Gußeiserne Formstücke und schwere Armaturen sind so einzubauen, daß sie die Rohrleitung nicht durch ihr Gewicht belasten. Der Anschluß von abgehenden Leitungen erfolgt über entsprechende Formstücke. Von der Hauptleitung (PE-HD) abzweigende Hausanschlußleitungen werden mit Anbohrarmaturen hergestellt. An diese Anbohrarmaturen werden Rohre aus PE-HD angeschlossen. Anbohrarmaturen für Hauptleitungen aus PE-HD müssen breite Auflageflächen und besonders ausgebildete Dichtelemente besitzen, um die Flächenpressung gering zu halten. Für das Anbohren der Hauptleitung sind die entsprechenden Richtlinien für den jeweiligen Werkstoff zu beachten. Zum Anbohren dürfen nur geeignete Bohrwerkzeuge, z. B. Kronenbohrer mit ausreichend bemessenen Spannuten, benutzt werden. Die Ausführung des Bohrers muß ein Hineinfallen der ausgefrästen Scheibe verhindern. Die Breite des Bügels der Anbohrarmatur richtet sich nach dem jeweiligen Rohrwerkstoff der Hauptleitung. Die Hausanschlußleitung ist so zu führen, daß Längenänderungen die Anschlußstellen am Hauptrohr nicht zusätzlich beanspruchen. Sofern die Temperatur der Leitung infolge direkter Sonneneinstrahlung wesentlich über der Rohrgrabentemperatur liegt, ist die Leitung zur Erreichung einer spannungsarmen Verlegung vor dem endgültigen Verfüllen des Rohrgrabens mit Erde einzudecken. Für das Verfüllen des Grabens bis 0,3 m über Rohrscheitel ist Bodenmaterial zu verwenden, dessen Größtkorn 20 mm nicht überschreitet. Die Verfüllung und Verdichtung ist von Hand vorzunehmen. Geeigneter Boden muß ggf. angefahren werden. Beim Anschluß mittels Vorschweißbunden und Losflanschen an Leitungen aus anderen Werkstoffen, die in ein Bauwerk einmünden, ist bei Gefahr von Bodensetzungen grundsätzlich darauf zu achten, daß keine Biegemomente und Scherspannnungen auf den Vorschweißbund einwirken können. Dies erreicht man in der Regel dadurch, daß man die Verbindung auf eine Betonplatte stellt und den PE-seitigen Teil mittels Schelle befestigt oder aber die Verbindung ganz einbetoniert.
Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser
Vorbemerkungen Flanschverbindung: Vorbemerkungen Flanschverbindung: Bei allen Flanschverbindungen gilt folgendes: Flachdichtung nach DIN EN 1514-1 aus EPDM mit Stahleinlage (Typ G-ST) Bei allen Schraubverbindungen ist Edelstahl einzusetzen. Dabei müssen zwecks Vermeidung von Kaltverschweißungen Schrauben aus V2A und Muttern sowie Unterlegscheiben aus V4A wie folgt verwendet werden:Schraube aus V2A (1.4301) inkl. V4A- und Glasfaser-Unterlegscheiben (3,2 mm verstärkt) mit PVC-Umhüllung (Isolierhülse) Muttern aus V4A (1.4571) inkl. V4A- und Glasfaser-Unterlegscheiben - Epoxidharz gebundenes Glasgewebe (3,2 mm verstärkt). Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur unter der Mutter, sondern auch unter dem Schraubenkopf je eine Unterlegscheibe aus V4A sowie eine Glasfaser-Unterlegscheibe einzubauen ist (AN muss Zertifikat über die Edelstahlgüte vorlegen, dieser Nachweis wird nicht seperat vergütet und ist in die Einheitspreise mit einzurechnen). Bei Flanschverbindungen ist darauf zu achten, dass die Schrauben auf der Mutterseite mindestens zwei Gewindegänge überstehen müssen. Ist ein Überstand > 2 Gewindegänge zwingend nötig, sind Schutzkappen zu verwenden, welche die Gewindegänge vollständig umschließen. Schraubverbindungen sind mit Unterlegscheiben auszustatten. Alle Schraubverbindungen sind mit Teflonband abzudichten. Schrauben und Muttern im Vollbad gebeizt und passiviert. Alle Oberflächen poliert (keine Zunderoberflächen zugelassen)! Sämtliche Muffen- und Flanschverbindungen (wenn nicht in separater Position erwähnt) sind in den Preis einzukalkulieren, einschließlich das Umwickeln mit Fettbinden der Muffen und Flanschverbindungen und erdberührten Edelstahlflächen.
Vorbemerkungen Flanschverbindung:
001 BAUSTELLENEINRICHTUNG, VERKEHRSSICHERUNG, BEWEISSICHERUNG, SONSTIGES
001
BAUSTELLENEINRICHTUNG, VERKEHRSSICHERUNG, BEWEISSICHERUNG, SONSTIGES
001.02 VERKEHRSSICHERUNG
001.02
VERKEHRSSICHERUNG