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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den
gesamten bautechnischen und maschinentechnischen
Leistungsumfang der Baumaßnahme
Das nachfolgende Leistungsverzeichnis beinhaltet den
Vorbemerkungen: Vorbemerkungen:
ACHTUNG:
In einigen Positionen des Leistungsverzeichnisses
wurden zur besseren Verdeutlichung der beschriebenen
Leistungen Fotos und Zeichnungen eingefügt.
Bei der Konvertierung in ein anderes
Datenaustauschformat werden diese Fotos und Zeichnungen
nicht mit exportiert.
Die Darstellungen können aber aus dem
Leistungsverzeichnisausdruck (schwarz/ weiß) und aus
der zusätzlich mitgelieferten PDF- Datei (Fotos farbig)
entnommen werden.
Auszuführende Leistungen
Der Trinkwasserzweckverbandes "Thüringer Becken" plant
die Erneuerung der Trinkwasserleitung im Bereich der
Bahnquerung Salzstraße in Sömmerda.
Vorbemerkungen:
Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden
Vorbemerkungen ergeben, sind bei der Kalkulation der
Einheitspreise aufzunehmen.
Vor Angebotsabgabe ist es von Vorteil sich vor Ort über
die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Kenntnis
über vorhandene Bauwerks- und Geländeausbildungen usw.
sind bei der Kalkulation von Bedeutung.
Die bei der Vorortbegehung gewonnenen Erkenntnisse sind
bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Dementsprechende Aufwendungen sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Schwierigkeiten, Probleme usw. die vor Angebotsabgabe
erkennbar gewesen wären sind nicht mit Unkenntnis
entschuldbar und gehen zu Lasten des AN's.
Es ist sich von der Vollständigkeit und Übereinstimmung
der Planungsunterlagen zu überzeugen.
Sämtliche Positionen dieses LV´s verstehen sich, auch
wenn nicht extra erwähnt, einschließlich Lieferung
aller zur Herstellung benötigten Materialien,
Herstellung, fix und fertige betriebsfertige Montage,
einschließlich aller erforderlicher Hilfsmaterialien,
Schnitte, Anpassarbeiten, Kleinteile sowie
erforderlicher Abtrag- und Abbrucharbeiten und
fachgerechter Entsorgung.
Alle im Leistungstext angegebenen Maße und Mengen sind
"ca. Angaben" und dienen nur zur Kalkulation.
Alle Angaben sind vor Bestellung und Fertigung in
Eigenverantwortung durch den AN (örtliches Aufmaß) zu
überprüfen um Fehlbestellungen zu vermeiden.
Sämtliche in Anspruch genommenen Flächen außerhalb des
Baugeländes sind entsprechend dem vorgefundenen
Zustandes wiederherzustellen.
Alle Betonarbeiten verstehen sich einschließlich der
erforderlichen Schalungs- und Absteifungsarbeiten. Dies
ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle eingesetzten wasserberührten Materialien müssen
trinkwasserzugelassen sein.
Wasser- und Stromverbrauch ist zu zählen und dem AG zu
erstatten.
Die Reihenfolge des Bauablaufes sowie der Montageablauf
mit Inbetriebnahme von Teiltechnologieabschnitten
erfolgt nur in Absprache mit dem AG und der örtlichen
Bauleitung.
Bestandteil des Vertrages werden:
- das Leistungsverzeichnis mit Beschreibung der
Bauleistung
- die Besonderen Vertragsbedingungen,
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen,
- die Bedingungen der VOB A/ B/ C.
2. Allgemeine Regelungen der Leistungsbeschreibungen
Die Beschreibungen der einzelnen Bauleistungen des
Leistungsverzeichnisses sind dem Standardleistungsbuch
für das Bauwesen (StLB) entnommen und rechtskräftig,
soweit sie durch eine Standardleistungsnummer
gekennzeichnet sind. Sollte der Text im
Leistungsverzeichnis mit dem der
Standardleistungsnummer zugeordneten Text des StLB
nicht übereinstimmen, gilt der Text im
Leistungsverzeichnis.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben
über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten
auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung, unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und
behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei
bedeutet Bauart das Herstellen durch Zusammenfügen der
Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung.
Punktfolgen in den Beschreibungen des
Leistungsverzeichnisses sind vom Bieter auszufüllen.
In der Leistungsbeschreibung bedeutet "Nach besonderer
Anordnung des AG", dass auch mit der Vorbereitung erst
nach besonderer Anordnung zu beginnen ist.
Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u. ä. beim
AG und bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen
zuständigen Rechtsträgern anhand der ausliegenden
Bestandspläne und den dazu ergangenen Anweisungen zu
unterrichten.
Mit der Abnahme der Baustelleneinrichtung,
Gerüstarbeiten, Baugrubenverkleidungsarbeiten,
Wasserhaltungsarbeiten,geht - entgegen der Bedingung
der VOB/B Paragraph 12 Nummer 6 - die Gefahr nicht auf
den Auftraggeber über.
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen
erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen.
Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß
abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung
ermittelt.
Für die Ausführung gelten:
- Die Zusätzlichen Technischen Vorschriften und
Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau (ZTVE-StB),
- die Technischen Vorschriften und Richtlinien für
die Ausführung von
Tragschichten im Straßenbau (TVT),
- die Technischen Vorschriften und Richtlinien für
die Ausführung von
Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im
Straßenbau (TVV),
- die Technischen Lieferbedingungen für
Mineralstoffe im Straßenbau (TL Min),
- das Merkblatt für das Verfüllen von
Leitungsgräben,
- die Hinweise des AG.
- VV Bau
- ZiE, UiG und Zustimmung/ Freigabe der DB AG
- Kreuzungsrichtlinie 877
- Kreuzungsvertrag zwischen dem TWZV "Thüringer
Becken" und der Thüringe
Eisenbahngesellschaft
- DB Sicherheitsvorschriften, DGUV Vorschrift 78
"Arbeiten im Bereich von Gleisen"
Weitere Vorschriften, die Vertragsbestandteil sind:
ZVB / E - StB 06
ZTV - SA 97
ZTV SoB-StB 04
ZTV-Asphalt - StB 07
ZTV Beton - StB 07
ZTV Pflaster - StB 06
ZTV Fug-StB 01
ZTV BEA-StB 09/13
ZTV La-StB 05
ZTVT - StB 95/02
ZTVE - StB 09
ZTVA - StB 12
ZTVEw - StB 91
TL G SoB-StB 04
TL G Asphalt - StB 07
TL Geok E-StB 05 - StB 95
TL Gestein-StB 04
TL G BE-StB 02
TL SoB-StB 04
TL Pflaster-StB 06
RAP Stra 10
RSA 95
RStO 12
ZTV - ING12
ZTV - W (Wasserbauwerke aus Beton/Stahlbeton)
Richtzeichnung für Brücken- und Ingenieurbauwerke
Merkblatt für die Hinterfüllung von Bauwerken
Für den Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen gilt DIN 18 920.
Werden hierzu Bauleistungen erforderlich, ist deren
Art, Umfang und Vergütung vor der Ausführung mit dem AG
zu vereinbaren.
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen
erfolgt nach "Bodenklassen gemäß Baugrundbeurteilung".
3. Abkürzungen
Abkürzungen im Leistungsverzeichnis für
Abrechnungseinheiten (Einh):
d = Tag
h = Stunde
Jr = Jahr
kg = Kilogramm
km = Kilometer
km² = Quadratkilometer
l = Liter
m = Meter
m² = Quadratmeter
m³ = Kubikmeter
Mt = Monat
psch = pauschal
St = Stück
t = Tonne
4. Lieferung von Baustoffen und Bauteilen
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschließlich
Abladen und Lagern auf der Baustelle, wenn in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben
ist.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe und Bauteile
entsprechend den betreffenden DIN/EN-Normen zu
erbringen. Diese Forderung gilt für nicht genormte
Stoffe und Bauteile als erfüllt, wenn ein Gütezeichen
einer anerkannten Überwachungs-/ Güteschutzgemeinschaft
vorliegt.
5. Schuttbeseitigung
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt
(Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle)
ist in Schuttbehältern des AN zu sammeln. Die
Schuttbeseitigung wird nicht gesondert vergütet.
6. Planungs- und Bestandsunterlagen
Planwerke für die Versorgungswirtschaft,
Wasserwirtschaft und Fernleitungen nach DIN 2425 Teil 1
und 3.
Vom Auftragnehmer sind in Anlehnung an die DIN 2425,
Teil 1, Planwerke für die Versorgungswirtschaft, die
Wasserwirtschaft und für Fernleitungen bzw. nach dem
Regelwerk des DVGW, Technische Mitteilung, Hinweis GW
120 vom November 2010 aufzustellen. Es gilt die
Einmess- und Zeichenvorschrift des
Trinkwasserzweckverband "Thüringer Becken".
Dazu sind in Abstimmung mit der örtlichen
Bauüberwachung bis zur Einmessung aller Knickpunkte,
aller Gefällewechsel, sowie alle 50 m die Rohrleitung
und das Kabel freizuhalten.
Technische Unterlagen, bestehend aus
Anlagenbeschreibungen, Abnahme- und Messprotokolle,
sind in 3 facher Ausfertigung, in Mappen geordnet mit
Inhaltsangabe vor Abnahme zu übergeben.
7. Sonstige Hinweise zur Ausführung
Bei Bauarbeiten in Trinkwasserschutzzonen I, II und III
ist zu beachten:
Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (siehe § 19 g
des WHG vom 31.07.09) ist untersagt.
Im Rahmen der Bauausführung sind nicht zulässig:
- die Durchführung von Wartungs- und
Reparaturarbeiten an Baumaschinen,
Geräten und Fahrzeugen
- die Errichtung von Werkstätten
- das Lagern von Kraftstoffen, Ölen und
Schmierstoffen
- die Betankung aus Kanistern, Fässern und sonstigen
mobilen Anlagen.
Bei allen Arbeiten ist eine Kontamination des
Erdreiches mit Mineralölen und anderen
Wasserschadstoffen sicher zu verhindern. Alle
eingesetzten Maschinen und Geräte sind mit
umweltverträglichen Ölen auszurüsten. Havarien sind
unverzüglich der zuständigen Unteren Wasserbehörde beim
Landratsamt anzuzeigen. Grundsätzlich sind laut § 9 der
TWVO durch den Unternehmer oder sonstige Inhaber einer
Wasserversorgungsanlage bauliche oder
betriebstechnische Veränderungen an wasserführenden
Anlagen, die auf die Beschaffenheit des Trinkwasser
Auswirkungen haben können, spätestens zwei Wochen vor
Beginn der Maßnahmne dem Gesundheitsamt anzuzeigen.
Dies bezieht sich auch auf eine erstmalige oder
Wiederinbetriebnahme von Wasserversorgungsanlagen.
Aufwendungen und Kosten die sich aus den Vorbemerkungen
ergeben, sind bei der Kalkulation der Einzelpreise mit
aufzunehmen.
Aufwendungen und Kosten die sich aus den nachfolgenden
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung
Für den Antransport, den Aufbau, die Vorhaltung, den
Abbau und den Abtransport der kompletten
Baustelleneinrichtung zum Neubau der bezeichneten
Bauvorhaben für die gesamte Bauzeit.
Vorbemerkungen zu Baustelleneinrichtung
Erdarbeiten (Gräben) Erdarbeiten (Gräben)
- Allgemeines -
Für die Ausführung gelten die Zusätzlichen Technischen
Vorschriften und Richtlinien für Erdarbeiten im
Strassenbau (ZTVE-StB 09), die Technischen Vorschriften
und Richtlinien für die Ausführung von
Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen im
Strassenbau (TVV), und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen ZTVA - StB 12.
Die Leistungen werden abgerechnet nach DIN 18 300
Erdarbeiten.
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen
erfolgt nach Aufmass und Ausführungszeichnungen.
Mengen, die nach dem Längen- und/oder Flächenmaß
abzurechnen sind, werden durch horizontale Messung
ermittelt.
Die Mengenermittlung für die Abrechnung der
Bodenbewegungen erfolgt nach Aufmass an der
Entnahmestelle. Mengen, die nach dem Längen- und/oder
Flächenmaß abzurechnen sind, werden durch horizontale
Messung ermittelt.
Bei der Mengenermittlung für Bodenaushub wird abgezogen
das Raummaß der Leitungen mit einem äusseren
Querschnitt von mehr als 0,1 m2, das Raummaß von
Baukörpern mit einem Rauminhalt von mehr als 0,10 m3.
In der Leistungsbeschreibung bedeutet profilgerecht,
dass bei den Erdarbeiten folgende Abweichung vom
Sollmass zugelassen ist: Für Sohlen und Böschungen +- 2
cm.
Bei der Ausführung von erdverlegten
Trinkwasserleitungen sind vor allem die DIN 4124, DIN
EN 805 und DVGW A 400-2 zu beachten. Die
Rohrgrabenherstellung hat nach DIN EN 805 und 4124 zu
erfolgen.
Die Preise für das Aufbrechen und das behelfsmäßige
Wiederherstellen befestigter Straßenoberflächen sind im
Gewerk Straßen, Wege, Plätze angesetzt. Die
Klassifizierung der unterschiedlichen Bodenarten
erfolgt nach DIN 18 300. Die Bodenmassen der Rohrgräben
werden nach den tatsächlichen Längen in der
angeordneten Tiefe aufgemessen und nach m³ abgerechnet.
Die Rohrgrabenbreite richtet sich nach den Vorgaben der
DIN 4124. Die Bodenarten nach DIN 18 300 nach den
Klassen 3 bis 7 werden dabei nach dem jeweils
tatsächlichen Vorkommen erfasst, jedoch werden
Schichten bis zu 10 cm Grabentiefe und
Oberflächenbefestigungen nicht in Betracht gezogen,
Trümmerschutt wird grundsätzlich als Bodenklasse 5
gewertet.
Bei Leitungsgräben, errechnet sich die Rohrgrabenbreite
aus äußerem Rohrdurchmesser zuzüglich
Mindestarbeitsraumbreite nach DIN 4124, Abschnitt
9.2.4. und 9.2.5. und zuzüglich der Bohlendicke für die
Verbaukonstruktion.
Bei Schächten und anderen Baukörpern errechnet sich die
Baugrubentiefe deren Grundflächen zuzüglich 10 cm für
jede Schalungskonstruktion (nur bei eingeschalteten
Baukörpern), zuzüglich 50 cm bei betretbaren
Arbeitsräumen gemäß DN 4124, Abschnitt 5.1 und
zuzüglich der Bohlendicke für die Verbaukonstruktion.
Einfache Gerüstbauarbeiten wie z. B. Leitern zur
Begehung von Schächten, Rohrgräben usw. werden nicht
zusätzlich vergütet. Die dafür benötigten Aufwendungen
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren
- Rohrgraben -
Beim Lösen von Fels und vergleichbaren Bodenarten, von
Hindernissen im Boden, ist sprengen verboten.
Vorhalten aller notwendigen Geräte, Werkzeuge,
Absperrungen und Beleuchtungen, ferner Wasserhaltung,
soweit sie mit Handpumpe und anderen normalen
Schöpfgeräten möglich ist, sowie Leistungen nach DIN 18
299, Ziffer 4.1. Durch die Preise abgegolten ist auch
das Aufladen und Abfahren des durch das Rohr und durch
bleibende Auflockerung verdrängten Bodens.
Generell ist auf der gesamten Rohrleitungsstrecke mit
parallel laufenden bzw. kreuzenden Kabeln und
Rohrleitungen zu rechnen, die Mehraufwendungen für
Hand- und Suchschachtungen sind in die entsprechenden
Erdbaupositionen (wie ausgewiesen) einzurechnen.
Der AN muß vor Baubeginn eigenverantwortlich alle
Schachtgenehmigungen bei den zuständigen
Versorgungsträgern einholen.
Hand- und Suchschachtungen werden nicht zusätzlich
vergütet.
Es sind Rohrgräben im Boden der anstehenden Bodenklasse
bis zu der erforderlichen Tiefe und in der
erforderlichen Breite nach DIN 18 300 für die Verlegung
der Leitungen nach Zeichnung und Angabe dem angegebenen
Gefälle entsprechend auszuheben.
Die letzten 10 cm bis zum Rohrauflager bzw. bis zur
Grabensohle sind ausschließlich in Handschachtung
auszuführen und in die Preise für den Bodenaushub für
Gräben einzurechnen, sofern diese Leistung nicht als "
Bodenaushub der belassenen Schutzschicht " als
gesonderte Position ausgeschrieben ist.
Die mittlere Gesamttiefe für den Bodenaushub und für
den Einbau der Leitung errechnet sich aus der mittleren
Tiefe am Anfang und Ende der Leitung, gemessen zwischen
Geländeoberkante, bzw. Geländeoberkante nach Abtrag der
Oberflächenbefestigung oder des Oberbodens, und der
Grabensohle.
Die max. Abrechnungsbreiten für die Rohrgräben
einschließlich des Verbaues werden nach DIN 4124 für
die einzelnen Rohrdimensionen festgelegt. Eine
Überschreitung der Mindestgrabenbreite geht zu Lasten
des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Der zusätzliche Bodenaushub sowie die zusätzliche
Verfüllung für Bereiche von Muffen, Flanschverbindungen
und Armaturen ist einzukalkulieren. Die insgesamt für
den Einbau nicht geeigneten Aushub - und Abbruchmassen
werden Eigentum des AN und sind fachgerecht zu
beseitigen, einschließlich Transport- und
Deponiegebühren. Im Preis enthalten ist das Beseitigen
von Feldsteinen bis zur Hubkraft des Baggers und die
erforderliche Wasserhaltung für Tagwasser.
- Verbau -
Wenn in den LV- Positionen ein Grabenverbau vorgesehen
ist, kann der nach Wahl des AN unter Beachtung der
entsprechenden Vorschriften ausgeführt.
Um Folgeschäden zu verhindern, ist im Bereich
kritischer, fließfähiger Erdschichten und enger
Platzverhältnisse, sowie bei Näherung an Gebäuden der
Verbau so auszuführen, daß während des Grabenaushubes
keine Entwässerung der wasserführenden Erdschichten
eintreten kann und mögliche Folgeschäden mit Sicherheit
vermieden werden.
Bei Abschachtungen nahe vorhandener Gebäude und Mauern
hat der AN deren Grund- und Geländebruchsicherheit nach
DIN 4084 zu gewährleisten und die Kosten dafür
einzukalkulieren. Der Rohrgraben ist erddruckhaltend
und verformungsarm zu verbauen.
Bei allen Bauarbeiten im Bereich des Baumbestandes sind
die Bestimmungen DIN 18 920 zu beachten.
- Rohrverlegung, Rohrauflager, Verfüllung -
Die Verlegung der Rohre hat nach den Vorschriften der
DIN EN 805/DVGW A 400-2 zu erfolgen. Sofern in der
Gründungssohle weiche bzw. aufgeweichte bindige Partien
angetroffen werden, muss zur Schaffung eines
tragfähigen Rohrauflagers nach DIN EN 805/ DVGW A 400-2
eine Untergrundverbesserung erfolgen. Dazu ist es
erforderlich, einen Mehraushub von i.M. 40 cm
vorzunehmen und dafür ein Gründungspolster aus gut
abgestuften rolligen Material wie Kies-, Schotter- oder
Recyclingmaterial mit Geotextil einzubauen.
Das Gründungspolster ist ausschließlich statisch zu
verdichten und mit einem Lastausbreitungswinkel von
120° einzubauen.
Auf die trittfeste bzw. stabilisierte Grabensohle ist
eine sandige kiesige Bettungsschicht einzubauen. Danach
kann die Rohrverlegung nach DIN EN 805/DVGW A 400-2
erfolgen.
Nach bestandener Dichtheitsprüfung der neu verlegten
Rohrleitung ist unverzüglich mit der Grabenverfüllung
zu beginnen.
Im Baubereich außerhalb von öffentlichen Verkehrswegen
ist der Aushuberdstoff als Rohrgrabenverfüllung wieder
einzubauen. Im Baubereich innerhalb von öffentlichen
Verkehrswegen ist der Aushuberdstoff zu entsorgen und
zur Verfüllung des Rohrgrabens Bodenaustauschmaterial
zu verwenden.
Die Rohr- und Leitungsteile sind nach erfolgter
Rohrverlegung und Dichtigkeitsprüfung mit stein- und
geröllfreiem, nicht bindigen Boden (gebrochenes
Material) oder geeignetem Ersatzboden satt zu
unterstopfen (mittels Rohrstampfer).
Das Verfüllen und Verdichten der Rohrgräben hat
entsprechend den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen und der DIN EN 805, Abs. 8/9 zu
erfolgen. ("Merkblatt für das Verfüllen von
Leitungsgräben")
Es wird eine Mindestverdichtung von 97 % einfache
Proctordichte gefordert, die nachzuweisen ist.
Es ist zu beachten, dass vor der Verdichtung eine
Eignungsprüfung des Einbaumaterials vorgenommen werden
muss.
Der Rohrgraben ist bis 30 cm über Rohrscheitel
(Leitungszone) in Schichten von höchstens 20 cm mit
steinfreiem, nichtbindigen, gut verdichtbaren und
tragfähigen Bodenaustauschmaterial (gebrochnes
Material) zu verfüllen und je Schicht zweimal von Hand
zu stampfen. Das maschinelle Verdichten darf erst bei
ausreichender Überdeckung der Rohrleitung erfolgen.
Die restliche Verfüllung bis OK Planum erfolgt mit
nichtbindigen bis schwachbindigen Böden.
Weiter sind im EPrs alle im LV nicht besonders
aufgeführten Zusatzpositionen zur Herstellung der
betriebsfertigen Rohrleitung einschließlich der
erforderlichen Nebenleistungen und Nebenarbeiten
enthalten.
Erdarbeiten (Gräben)
Vorbemerkungen Wasserhaltung Vorbemerkungen Wasserhaltung
Art und Ausführung der Wasserhaltung ist dem AN
freigestellt. Die Wasserhaltungsarbeiten sind so
auszuführen, dass alle Erd- und Rohrverlegungsarbeiten
in trockengehaltenen Rohrgräben erfolgen können.
In den Einheitspreisen für Wasserhaltung mit offener
Wasserhaltung sind die Betriebskosten der Pumpen (Pumpe
mit Antrieb, Bedienung und Betriebsstoffe) mit
abgegolten.
Ferner ist mit abgegolten die An- und Abfuhr, der Ein-
bzw. Ausbau, Um- und Abbau und die Vorhaltung und
Instandhaltung aller erforderlichen
Wasserhaltungsgeräte einschl. der Pumpenaggregate und
der zu schadenfreiem Abfluss des abgepumpten Wassers
geeigneten Einrichtungen.
Für die Abrechnung der Einzelpositionen "Offene bzw.
Geschlossene Wasserhaltung" ist die zusammenhängende
Gesamtlänge der Wasserhaltung, unabhängig von den
Absenktiefen, maßgebend.
Die für die Wasserhaltung notwendigen Genehmigungen hat
der Auftragnehmer einzuholen. Die hierfür anfallenden
Kosten sind in die Einzelpreise einzurechnen.
Vorbemerkungen Wasserhaltung
Vorbemerkungen Trinkwasser Vorbemerkungen Trinkwasser
Mit den Verlegearbeiten dürfen nur
Rohrleitungsbaufirmen betraut werden, die über eine
DVGW-Bescheinigung gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 301
verfügen. Für die Baumaßnahme ist Verlegepersonal
einzusetzen, das nach den DVGW-Merkblättern GW 326
sowie GW 330 ausgebildet ist.
Bei den Verlegearbeiten sind u.a. die
Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
bzw. der Arbeitsschutzinspektion, die
Straßenverkehrsordnung, die allgemeinen technischen
Vorschriften der Verdingungsunterlagen für
Bauleistungen (VOB) sowie DIN 19630 zu beachten.
Vorbemerkungen Trinkwasser
Vorbemerkungen Armaturen: Vorbemerkungen Armaturen:
Korrosionsschutz
Beim Korrosionsschutz für Armaturen gilt:
innen und außen: EWS-Epoxy-Beschichtung nach DIN 30677
nach GSK-Richtlinien mit mind. 250 µm mit
RAL-Gütezeichen
Anpassung Einbauteile
Einbauteile (Hydranten-, Schieberkappen u.dgl.) sind
auf die Geländehöhe anzupassen.
Der nach DVGW erforderliche Abstand des
Unterflurhydranten zwischen Klaue und Straßenkappe muss
zwischen 9 und 22 cm liegen.
Vorbemerkungen Armaturen:
Vorbemerkungen Rohrleitungen Vorbemerkungen Rohrleitungen
Anzuwendendes technisches Regelwerk für
Druckrohrleitungen:
DIN EN 805 "Anforderungen an Wasserversorgungssysteme
und deren Bauteile außerhalb von Geländen"
W 400 1 "Planung"
W 400 2 "Prüfung"
W 400 3 "Betrieb und Instandhaltung"
DVGW-Arbeitsblatt W 403
Wasserversorgung/Wasserverteilung/ Wasserrohrnetze
Vorbemerkungen Rohrleitungen
Vorbemerkung duktiles Gussrohr: Vorbemerkung duktiles Gussrohr:
Kalkulation:
Im Preis inbegriffen ist das Abladen und Verteilen der
Rohre auf der Baustelle, das Schneiden der Paßlängen,
das Streichen aller Schrauben und nicht isolierten
Teile mit Inertol W 49 dick (vom Auftragnehmer zu
liefern), die zur ordnungsgemäßen Verlegung notwendigen
Nebenarbeiten und der beim Entkeimen der Leitung
entstehende Aufenthalt.
Sämtliche Muffen- und Flanschverbindungen (wenn nicht
in separater Position erwähnt) sind in den Preis
einzukalkulieren, einschließlich das Umwickeln mit
Fettbinden der Muffen und Flanschverbindungen und
erdberührten Edelstahlflächen.
Rohre:
Duktile Gussrohre DN 250 nach DIN EN 545, PFA 40, mit
längs- und formkraftschlüssiger Steckmuffenverbindung
nach DIN 28 603 und DVGW-Baumusterprüfzertifikat nach
GW 337 / VP 545 einschl. TYTON - Dichtung aus EPDM
Die Muffenverbindung sind auf der gesamten Trasse
längskraftschlüssig herzustellen.
Rohraußenschutz: Zink-Aluminium-Überzug (400 g/m²)
und
Epoxidharz-Deckbeschichtung
(Duktus Zink-Plus)
Rohrinnenschutz: Zementmörtel-Auskleidung nach DVGW W
342
=> grundsätzlich sind die Verarbeitungs- und
Verlegevorschriften der
Hersteller zu beachten!!
=> Die eingesetzten Materialien müssen grundsätzlich
das DVGW
-Prüfzeichen aufweisen!
Formstücke
Form- und Verbindungsstücke aus duktilem Gusseisen
(GGG) mit Flanschen oder Muffen nach DIN EN 545, DIN EN
1092-2 bzw. DIN 28600ff (Beschichtung: Epoxy-
Pulverbeschichtung nach EN 14 901 vorrangig im
EWS-Verfahren (EpoxyWirbelSinter) oder EKB-Verfahren
nach den Richtlinien der "Gütegemeinschaft schwerer
Korrosionsschutz" mit einer Mindestschichtstärke von
250 µ)
Aus Gründen der Gewährleistung und Austauschbarkeit
dürfen Rohre, Formstücke und Original-Zubehör nur von
einem Hersteller/-gruppe angeboten und eingebaut
werden.
Vorbemerkung duktiles Gussrohr:
Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser
Im Preis einbegriffen ist das Abladen und Verteilen der
Rohre auf der Baustelle, das Schneiden der Passlängen,
das Streichen aller Schrauben und nicht isolierten
Teile mit Inertol W 49 dick (vom Auftragnehmer zu
liefern), die zur ordnungsgemäßen Verlegung notwendigen
Nebenarbeiten und der beim Entkeimen der Leitung
entstehende Aufenthalt.
In Steilstrecken muß durch geeignete Sicherungen
vermieden werden, daß der verfüllte Rohrgraben als Drän
wirkt und dadurch die Rohrbettung abgeschwemmt und die
Rohrleitung unterspült wird. In Hang- und Steilstrecken
ist die Rohrleitung auch gegen Abrutschen zu sichern z.
B. durch Betonriegel.
Bei wechselnden Schichten und damit verbundenen
Tragfähigkeitsänderungen der Grabensohle sind an den
Übergangsstellen entsprechende Schutzmaßnahmen
notwendig, um überlagerte Beanspruchungen zu vermeiden.
Möglich ist dies z. B. durch eine Verstärkung des
Sandbettes.
Zur Richtungsänderung in der Rohrtrasse werden
Rohrbögen eingesetzt. In begrenztem Maße kann die
Elastizität des Rohrwerkstoffes ausgenutzt und das Rohr
auch ohne Erwärmung gebogen werden. Dabei dürfen die in
der nachfolgenden Tabelle angegebenen Werte für den
kleinsten zulässigen Biegeradius nicht unterschritten
werden.
Gußeiserne Formstücke und schwere Armaturen sind so
einzubauen, daß sie die Rohrleitung nicht durch ihr
Gewicht belasten.
Der Anschluß von abgehenden Leitungen erfolgt über
entsprechende Formstücke.
Von der Hauptleitung (PE-HD) abzweigende
Hausanschlußleitungen werden mit Anbohrarmaturen
hergestellt. An diese Anbohrarmaturen werden Rohre aus
PE-HD angeschlossen.
Anbohrarmaturen für Hauptleitungen aus PE-HD müssen
breite Auflageflächen und besonders ausgebildete
Dichtelemente besitzen, um die Flächenpressung gering
zu halten.
Für das Anbohren der Hauptleitung sind die
entsprechenden Richtlinien für den jeweiligen Werkstoff
zu beachten.
Zum Anbohren dürfen nur geeignete Bohrwerkzeuge, z. B.
Kronenbohrer mit ausreichend bemessenen Spannuten,
benutzt werden. Die Ausführung des Bohrers muß ein
Hineinfallen der ausgefrästen Scheibe verhindern.
Die Breite des Bügels der Anbohrarmatur richtet sich
nach dem jeweiligen Rohrwerkstoff der Hauptleitung.
Die Hausanschlußleitung ist so zu führen, daß
Längenänderungen die Anschlußstellen am Hauptrohr nicht
zusätzlich beanspruchen.
Sofern die Temperatur der Leitung infolge direkter
Sonneneinstrahlung wesentlich über der
Rohrgrabentemperatur liegt, ist die Leitung zur
Erreichung einer spannungsarmen Verlegung vor dem
endgültigen Verfüllen des Rohrgrabens mit Erde
einzudecken.
Für das Verfüllen des Grabens bis 0,3 m über
Rohrscheitel ist Bodenmaterial zu verwenden, dessen
Größtkorn 20 mm nicht überschreitet. Die Verfüllung und
Verdichtung ist von Hand vorzunehmen. Geeigneter Boden
muß ggf. angefahren werden.
Beim Anschluß mittels Vorschweißbunden und Losflanschen
an Leitungen aus anderen Werkstoffen, die in ein
Bauwerk einmünden, ist bei Gefahr von Bodensetzungen
grundsätzlich darauf zu achten, daß keine Biegemomente
und Scherspannnungen auf den Vorschweißbund einwirken
können. Dies erreicht man in der Regel dadurch, daß man
die Verbindung auf eine Betonplatte stellt und den
PE-seitigen Teil mittels Schelle befestigt oder aber
die Verbindung ganz einbetoniert.
Vorbemerkungen PE Rohr für Trinkwasser
Vorbemerkungen Flanschverbindung: Vorbemerkungen Flanschverbindung:
Bei allen Flanschverbindungen gilt folgendes:
Flachdichtung nach DIN EN 1514-1 aus EPDM mit
Stahleinlage (Typ G-ST)
Bei allen Schraubverbindungen ist Edelstahl
einzusetzen. Dabei müssen zwecks Vermeidung von
Kaltverschweißungen Schrauben aus V2A und Muttern sowie
Unterlegscheiben aus V4A wie folgt verwendet
werden:Schraube aus V2A (1.4301) inkl. V4A- und
Glasfaser-Unterlegscheiben (3,2 mm verstärkt) mit
PVC-Umhüllung (Isolierhülse) Muttern aus V4A (1.4571)
inkl. V4A- und Glasfaser-Unterlegscheiben - Epoxidharz
gebundenes Glasgewebe (3,2 mm verstärkt).
Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur unter der
Mutter, sondern auch unter dem Schraubenkopf je eine
Unterlegscheibe aus V4A sowie eine
Glasfaser-Unterlegscheibe einzubauen ist (AN muss
Zertifikat über die Edelstahlgüte vorlegen, dieser
Nachweis wird nicht seperat vergütet und ist in die
Einheitspreise mit einzurechnen).
Bei Flanschverbindungen ist darauf zu achten, dass die
Schrauben auf der Mutterseite mindestens zwei
Gewindegänge überstehen müssen. Ist ein Überstand > 2
Gewindegänge zwingend nötig, sind Schutzkappen zu
verwenden, welche die Gewindegänge vollständig
umschließen. Schraubverbindungen sind mit
Unterlegscheiben auszustatten.
Alle Schraubverbindungen sind mit Teflonband
abzudichten.
Schrauben und Muttern im Vollbad gebeizt und
passiviert.
Alle Oberflächen poliert (keine Zunderoberflächen
zugelassen)!
Sämtliche Muffen- und Flanschverbindungen (wenn nicht
in separater Position erwähnt) sind in den Preis
einzukalkulieren, einschließlich das Umwickeln mit
Fettbinden der Muffen und Flanschverbindungen und
erdberührten Edelstahlflächen.
Vorbemerkungen Flanschverbindung:
001 BAUSTELLENEINRICHTUNG,
VERKEHRSSICHERUNG, BEWEISSICHERUNG,
SONSTIGES
001
BAUSTELLENEINRICHTUNG,
VERKEHRSSICHERUNG, BEWEISSICHERUNG,
SONSTIGES
001.02 VERKEHRSSICHERUNG
001.02
VERKEHRSSICHERUNG