Rohbauarbeiten - Werklohn
SKF Marine Halle 9
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G Allgemeine Vorbemerkungen 1.  Vertragsbestandteil ist im Falle des Zuschlags  unter Ausschluß aller evtl. vom Anbieter beigebrachten Vertragsbedingungen und Lieferungsbedingungen nacheinander: 1. Leistungsbeschreibung einschl.  Zusammenstellung mit den eingesetzten Preisen. 2. Die Bauzeichnungen 3. Die beigefügten "Allgemeinen Einkaufsbedingungen 4. Die beigefügten "Besonderen  Vertragsbedingungen". 5. Die VOB Teil C (DIN 18300 - 18451). 6. Die VOB Teil B (DIN 1961), jedoch  beträgt die Gewährleistung 5 Jahre. 2.  Bindefrist Der Bieter hält sich 12 Wochen an sein Angebot  gebunden. 3.  Ausschreibungsunterlagen     1. Leistungsbeschreibung     2. Übersichtsplan mit Kennzeichnung der Baustelle     3. Bestands- und Entwurfsplan 4. Allgemeine Einkaufsbedingungen Leistungsbeschreibung 1.  Allgemeines Die nachstehend beschriebenen Leistungen umfassen die Wiederherstellung der Hallensohle im Abbruchbereich. 2.  Beschreibung der Baustelle 2.1 Lage Im beigefügten Lageplan von Steinwerder mit der Gesamtübersicht der Liegenschaften ist die Baustelle SKF Marine - Halle 9 deutlich markiert. 2.2 Zufahrten Straßentransporte führen über Reiherdamm --> Werkstor SKF Marine. 2.3 Baustelleneinrichtung Für die Baustelleneinrichtung steht nur eingeschränkt Platz zur Verfügung.     Im Hinblick auf die Verhältnisse vor Ort ist eine eingehende Erkundung vor     Angebotsabgabe und eine präzise Planung der Baustelleneinrichtung,     -abwicklung und der Transporte erforderlich.     Für Strom- und Wasserversorgung der Baustelle wird am Baufeld eine An-          schlußmöglichkeit zur Verfügung gestellt.  Baustrom und -wasser werden zur Verfügung  gestellt. 3.  Kurzbeschreibung der Baumaßnahme Für die Erweiterung von Montageflächen wird ein Teilbereich der Hallensohle im Süden der Halle 9 ausgebaut und durch eine tiefgegründete neue Hallensohle ersetzt. Die Teilfläche der  Hallen 9 erhält eine neue Bodenbeschichtung von ca. 890m². In der Halle 9 sind im Baufeld tiefgegründete alte Maschinenfundamente vorhanden die abzubrechen und zu entsorgen sind. Die vorhandene Sohle ist 25 cm stark und auf 10 cm Betonsauberkeitsschicht gelagert. Diese Sohle wird im Bereich einer 730m² großen Hallenfläche ausgebaut und neu mit ca. 60 Pfählen DN 75 cm und neuer 75 cm starken Schwerlastsohlenplatte ersetzt. Die Höhen der angrenzenden vorhandenen Hallensohlen geben die neue OK-Sohle vor. 4.   Termine und Fristen       Die Arbeiten sollen im Q3 und Q4 in 2026 ausgeführt werden.       Die Ausführungsfristen sollen von September bis November 2026  vorgesehen 5.   Schäden an Straßendecken, Halleneinrichtungen etc.    Schäden an Oberflächenbefestigungen, Gebäuden, Maschineneinrichtungen o. ä. durch Baubetrieb oder Transporte hat der  AN auf seine Kosten fachgerecht zu beseitigen. 6.   Ortsbesichtigung    Der Anbieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe seines Angebotes über die    örtlichen Verhältnisse der Baustelle zu unterrichten. Etwaige Unklarheiten sind  durch Rücksprache mit dem Planungsbüro bzw. dem Bauherrn vor Angebotsabgabe zu klären.    Nachträgliche Einwände, gleich welcher Art, die mit  Unkenntnis der    örtlichen Gegebenheiten begründet werden, können später nicht anerkannt werden. 7.    Baureinigung        Bauschutt ist sofort nach Anfall aus dem Baufeld zu schaffen bzw. abzutransportieren. Die offene Zwischenlagerung ist nur in Abstimmung mit der Bauleitung gestattet. Es ist täglich eine Grobreinigung vorzunehmen.        Emissionen in die Helle sind zu vermeiden. 8.    Bauleitung     Der Auftragnehmer hat einen Firmenbauleiter zu stellen,  welcher der Bauleitung des Bauherrn als Ansprechpartner  auf der Baustelle zur Verfügung steht. Der Firmenbauleiter darf nur mit Einverständnis der Bauüberwachung ausgewechselt werden. 9.    Subunternehmer   Der Auftragnehmer darf Subunternehmer nur mit Einverständnis des Bauherren einsetzen. 10.    Preisfindung 10.1  Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise. Lohn- und Preiserhöhungen werden nicht anerkannt. 10.2  Die angebotenen Einheitspreise schließen sämtliche Nebenleistungen gem. VOB sowie das Vorhalten von Aufenthalts- und Lagerräumen für den eigenen Bedarf ein. 11.    Abrechnung Es ist geplant die Leistungen zum Nachweis auf Basis der vereinbarten Einheitspreise gem. vom AN zu erbringendem prüfbarem Aufmaß abgerechnet.
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
01 Schwerlastsohle tiefgegründet in Halle 9 Süd
01
Schwerlastsohle tiefgegründet in Halle 9 Süd
01.01 Halle 730 m²
01.01
Halle 730 m²
01.02 Bestandssohle unterfüttern
01.02
Bestandssohle unterfüttern