Wasser- und Abwasserversorgung
SIPGO_Nordwest-Cluster_1_Hannover
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Wasser- und Abwasserversorgung
01
Wasser- und Abwasserversorgung
01.__.0010 Wasserversorgung Gegenstand dieser Leistung ist die Bereitstellung und der Betrieb der Wasserversorgung der Unterkunftsgebäude. Dies umfasst die Versorgung mit Trinkwasser sowie die ordnungsgemäße Funktion aller wasserführenden Leitungen, Armaturen und angeschlossenen Einrichtungen. Die Wasserversorgungsanlagen sind unter Einhaltung der geltenden hygienischen Anforderungen sowie der technischen und rechtlichen Vorgaben zu betreiben. Die Versorgung muss jederzeit bedarfsgerecht, hygienisch einwandfrei und zuverlässig erfolgen. Die Leistung schließt die Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Wasserversorgungsanlagen während der gesamten Nutzungsdauer ein. Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 61 bis 62.
01.__.0010
Wasserversorgung
1,00
psch
01.__.0020 Abwasserversorgung Die Abwasserversorgung umfasst den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und Abwasser aus den Unterkunftsgebäuden. Ziel ist die sichere und störungsfreie Ableitung des anfallenden Abwassers. Die Leistung beinhaltet den Betrieb, die Überwachung und die Funktionssicherung aller abwasserführenden Leitungen, Anschlüsse und Anlagenteile. Die Ausführung erfolgt gemäß den geltenden technischen Regelwerken sowie den gesetzlichen Anforderungen. Die Abwasserversorgung ist dauerhaft so sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen der Nutzung oder Gefährdungen entstehen. Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 62.
01.__.0020
Abwasserversorgung
1,00
psch
01.__.0030 Sonstige anlagentechnische Leistungen Unter die sonstigen anlagentechnischen Leistungen fallen alle weiteren technischen Einrichtungen und Anlagen, die für den Betrieb der Unterkunftsgebäude erforderlich sind und nicht gesondert den Bereichen Strom-, Wärme-, Wasser- oder Abwasserversorgung zugeordnet sind. Die Leistung umfasst den ordnungsgemäßen Betrieb, die Überwachung sowie die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit dieser Anlagen. Sämtliche anlagentechnischen Einrichtungen sind entsprechend den Herstellerangaben, den geltenden Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik zu betreiben. Ziel ist die dauerhafte Gewährleistung der Betriebssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der technischen Anlagen. Alle weiteren Angaben zu den Leistungen finden Sie im Dokument "Vergabeunterlagen_Vergabe_25-Nordwest_Aenderungspaket_65173" auf Seite 62.
01.__.0030
Sonstige anlagentechnische Leistungen
1,00
psch