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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Sofern in den einzelnen Positionstexten nichts
abweichendes beschrieben ist, sind die Kosten für die
Lieferung aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Einbauteile
und Betriebsstoffe frei Baustelle in die jeweiligen
Positionen einzurechnen.
Der Antransport, das Vorhalten, Betreiben und Umsetzen
sowie der Abtransport aller notwendigen Geräte und
Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten sind
Nebenleistungen und sind gem. VOB/C in die
Einheitspreise einzurechnen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige technische
Spezifikationen zugelassen.
Alle verwendeten Bauprodukte müssen eine gültige
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder
gleichwertig vorweisen.
Generell werden die angebotenen Lieferprodukte vor dem
Einbau auf die Übereinstimmung mit dem LV durch die BL
geprüft. Stimmen Lieferprodukte nicht vollständig zu
den Angaben in der LV-Position überein, so werden diese
nicht anerkannt. Nachforderungen auf Mehrkosten
aufgrund der Nichtakzeptanz von falsch angebotenen
Lieferprodukten werden von Seiten des AG nicht
akzeptiert.
Das Baufeld ist landseitig der projektierten Bohrpfahlwand zum Teil sehr beengt. Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe eines Angebots vor Ort über die vorhandenen Zufahrtsmöglichkeiten informiert.
Wenn der Auftragnehmer eine selbstgefertigte Abschrift
oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom
Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis
verbindlich.
Bautagebuch
Ein Bautagebuch ist zu führen und wöchentlich von der
Bauleitung des AG gegenzeichnen zu lassen.
Nachtragsangebote
Nachtragsangebote sind gem. VOB schriftlich zu stellen und
bedürfen der Genehmigung des AG.
Erschwernisse
Für die gesamten Bauarbeiten sind die aus
Erschwernissen resultierenden Kosten, soweit hierfür
keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, bei den
einzelnen Positionen einzurechnen, bei denen sie
anfallen. Erschwerniskosten können entstehen, z.B.
durch:
a) Zeitvorgabe, entsprechend der Termine aus den
Verdingungsunterlagen
b) Maschinenumstellung; beim Aufstellen, Betreiben und
Umsetzen von Maschinen und Geräten hat der AN auf die
anderen auf der Baustelle befindlichen Firmen Rücksicht
zu nehmen.
c) Vermeidung von Behinderungen; der Baubetrieb anderer
Unternehmer muss mit dem AG gemeinsam abgesprochen und
anschließend koordiniert werden.
Stillstandszeiten bei Aufmaß
Arbeitsunterbrechungen beim Erstellen von Aufmaßen
werden nicht vergütet.
Koordination
die Planung und Koordination des Bauablaufes sind
grundsätzlich Sache des AN. Vom behördlichen Vorschlag abweichende Bauablaufplanungen sind dem AG vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Der AN hat sämtliche
Arbeiten eigenverantwortlich mit auf der Baustelle
befindlichen Firmen zu koordinieren.
Mengenermittlung (Abtrag, Auftrag, Zwischenlager,
Abtransport).
Die Mengenermittlung bei den Schüttmaterialien
erfolgt nach Vergleich der Geländemodelle, wo erforderlich auch nach Abtragsprofilen, ggf. dem Aufmaß an
Zwischendeponien und den Auftragsprofilen. Die
Lagerungsdichte der Zwischendeponie ist ggf. mit Hilfe
von Versuchen festzulegen. Die Erschwernisse und
Verzögerungen bei der Zwischendeponierung (Feststellen
des Aufmaßes vor Abtrag) müssen in die jeweiligen
Einheitspreise eingerechnet werden und werden nicht
gesondert vergütet.
Die Einbaumengen von Liefermaterial müssen anhand von
Lieferscheinen nachgewiesen werden können. Eine
entsprechende Massenbilanz ist auf Verlangen der
örtlichen Bauüberwachung vom AN vorzulegen. Die Lieferscheine sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden vom AG zweifach
geliefert. Während der Ausführungszeit hat der AN auf
der Baustelle ständig einen zur Ausführung freigegeben
Satz Pläne bereitzuhalten.
Abrechnung
Außer den im LV dafür vorgesehenen Positionen wird die
Anfertigung für die Abrechnung erforderlichen
Unterlagen nicht vergütet.
Die Arbeiten sind so zu gestalten, dass die Aufrechterhaltung des Hochwasser-Sicherheitsniveaus immer gewährleistet ist.
Alle Geräte und Materialien sind täglich in den
arbeitsfreien Zeiten auf die BE-Flächen abzurücken.
Definition Baufeld
Das Baufeld befindet sich im Ortsgebiet Simbach am Inn,
flussauf der Kreuzbergerweg Brücke bis flussab der Brücke Passauer Straße. Weiters sind die planlich dargestellten BE-Flächen Teil des Baufelds. Fahrten, Transporte, etc. innerhalb des Baufelds und zwischen den BE-Flächen und dem unmittelbaren Baubereich sind einzukalkulieren.
Im Baufeld notwendige Baustraßen, Baubehelfe sowie
Lager- und Einrichtungsplätze sind, soweit hierfür
keine gesonderten Positionen vorhanden sind,
Nebenleistungen und sind vom AN in die
Baustelleneinrichtungspositionen miteinzukalkulieren.
Dazu gehören auch alle notwendigen Aufschüttungen
(Aufkiesungen) zur Erstellung der Kranstandorte
bzw. zur Erstellung einer Planie für die Lagerflächen
und BE Flächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
04 Baufeld freimachen / Baustraßen
04
Baufeld freimachen / Baustraßen
04.01 Baufeld freimachen / Baustraßen
04.01
Baufeld freimachen / Baustraßen
05 Rohre, Drainagen und Schächte
05
Rohre, Drainagen und Schächte
05.01 Mischwasserkanal
05.01
Mischwasserkanal
05.02 Druckwasserleitung
05.02
Druckwasserleitung
05.03 sonstige Leistungen Rohre, Drainagen, Schächte
05.03
sonstige Leistungen Rohre, Drainagen, Schächte
06 Wege- und Straßenbauarbeiten
06
Wege- und Straßenbauarbeiten
06.01 Wege- und Straßenbauarbeiten
06.01
Wege- und Straßenbauarbeiten
06.02 Wegebau Gestaltungsflächen
06.02
Wegebau Gestaltungsflächen
07 Erdarbeiten
07
Erdarbeiten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
08 Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08
Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08.01 Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08.01
Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
09 Abbrucharbeiten
09
Abbrucharbeiten
09.01 Abbrucharbeiten
09.01
Abbrucharbeiten
12 Wasserhaltung
12
Wasserhaltung
12.01 Wasserhaltung
12.01
Wasserhaltung
13 Spezialtiefbauarbeiten
13
Spezialtiefbauarbeiten
13.01 Spundwandarbeiten
13.01
Spundwandarbeiten
13.02 Bohrarbeiten
13.02
Bohrarbeiten
14 Brücke Bachstraße
14
Brücke Bachstraße
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Sofern in den einzelnen Positionstexten nichts
abweichendes beschrieben ist, sind die Kosten für die
Lieferung aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Einbauteile
und Betriebsstoffe frei Baustelle in die jeweiligen
Positionen einzurechnen.
Der Antransport, das Vorhalten, Betreiben und Umsetzen
sowie der Abtransport aller notwendigen Geräte und
Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten sind
Nebenleistungen und sind gem. VOB/C in die
Einheitspreise einzurechnen.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder
gleichwertig" immer gleichwertige technische
Spezifikationen zugelassen.
Alle verwendeten Bauprodukte müssen eine gültige
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des
Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder
gleichwertig vorweisen.
Generell werden die angebotenen Lieferprodukte vor dem
Einbau auf die Übereinstimmung mit dem LV durch die BL
geprüft. Stimmen Lieferprodukte nicht vollständig zu
den Angaben in der LV-Position überein, so werden diese
nicht anerkannt. Nachforderungen auf Mehrkosten
aufgrund der Nichtakzeptanz von falsch angebotenen
Lieferprodukten werden von Seiten des AG nicht
akzeptiert.
Das Baufeld ist landseitig der projektierten
Bohrpfahlwand zum Teil sehr beengt. Es wird empfohlen,
dass sich der Bieter vor Abgabe eines Angebots vor Ort
über die vorhandenen Zufahrtsmöglichkeiten informiert.
Wenn der Auftragnehmer eine selbstgefertigte Abschrift
oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom
Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis
verbindlich.
Bautagebuch
Ein Bautagebuch ist zu führen und wöchentlich von der
Bauleitung des AG gegenzeichnen zu lassen.
Nachtragsangebote
Nachtragsangebote sind gem. VOB schriftlich zu stellen
und
bedürfen der Genehmigung des AG.
Erschwernisse
Für die gesamten Bauarbeiten sind die aus
Erschwernissen resultierenden Kosten, soweit hierfür
keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, bei den
einzelnen Positionen einzurechnen, bei denen sie
anfallen. Erschwerniskosten können entstehen, z.B.
durch:
a) Zeitvorgabe, entsprechend der Ecktermine aus den
Verdingungsunterlagen
b) Maschinenumstellung; beim Aufstellen, Betreiben und
Umsetzen von Maschinen und Geräten hat der AN auf die
anderen auf der Baustelle befindlichen Firmen Rücksicht
zu nehmen.
c) Vermeidung von Behinderungen; der Baubetrieb anderer
Unternehmer muss mit dem AG gemeinsam abgesprochen und
anschließend koordiniert werden.
Stillstandszeiten bei Aufmaß
Arbeitsunterbrechungen beim Erstellen von Aufmaßen
werden nicht vergütet.
Koordination
die Planung und Koordination des Bauablaufes ist
grundsätzlich Sache des AN. Der AN hat sämtliche
Arbeiten eigenverantwortlich mit auf der Baustelle
befindlichen Firmen zu koordinieren.
Mengenermittlung (Abtrag, Auftrag, Zwischenlager,
Abtransport)
Die Mengenermittlung bei den Schüttmaterialien
erfolgt nach Vergleich der Geländemodelle, wo
erforderlich auch nach Abtragsprofilen, ggf. dem Aufmaß
an
Zwischendeponien und den Auftragsprofilen. Die
Lagerungsdichte der Zwischendeponie ist ggf. mit Hilfe
von Versuchen festzulegen. Die Erschwernisse und
Verzögerungen bei der Zwischendeponierung (Feststellen
des Aufmaßes vor Abtrag) müssen in die jeweiligen
Einheitspreise eingerechnet werden und werden nicht
gesondert vergütet.
Die Einbaumengen von Liefermaterial müssen anhand von
Lieferscheinen nachgewiesen werden können. Eine
entsprechende Massenbilanz ist auf Verlangen der
örtlichen Bauüberwachung vom AN vorzulegen. Die
Lieferscheine sind dem AG unaufgefordert vorzulegen.
Ausführungszeichnungen
Die Ausführungszeichnungen werden vom AG zweifach
geliefert. Während der Ausführungszeit hat der AN auf
der Baustelle ständig einen zur Ausführung freigegeben
Satz Pläne bereitzuhalten.
Abrechnung
Außer den im LV dafür vorgesehenen Positionen wird die
Anfertigung für die Abrechnung erforderlichen
Unterlagen nicht vergütet.
Die Arbeiten sind so zu gestalten, dass die
Aufrechterhaltung des Hochwasser-Sicherheitsniveaus
immer gewährleistet ist.
Alle Geräte und Materialien sind täglich in den
arbeitsfreien Zeiten auf die BE-Flächen abzurücken.
Definition Baufeld
Das Baufeld befindet sich im Ortsgebiet Simbach am Inn.
Weiters sind die planlich dargestellten BE-Flächen Teil
des Baufelds. Fahrten, Transporte, etc. innerhalb des
Baufelds und zwischen den BE-Flächen und dem
unmittelbaren Baubereich sind einzukalkulieren.
Im Baufeld notwendige Baustraßen, Baubehelfe sowie
Lager- und Einrichtungsplätze sind, soweit hierfür
keine gesonderten Positionen vorhanden sind,
Nebenleistungen und sind vom AN in die
Baustelleneinrichtungspositionen miteinzukalkulieren.
Dazu gehören auch alle notwendigen Aufschüttungen
(Aufkiesungen) zur Erstellung der Kranstandorte
bzw. zur Erstellung einer Planie für die Lagerflächen
und BE Flächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
14.01 Erdarbeiten - Objekt Brücke
14.01
Erdarbeiten - Objekt Brücke
14.04 Beton und Stahlbeton - Objekt Brücke
14.04
Beton und Stahlbeton - Objekt Brücke
14.08 Bauwerksentwässerung - Objekt Brücke
14.08
Bauwerksentwässerung - Objekt Brücke
14.11 Spartenverlegung - Objekt Brücke
14.11
Spartenverlegung - Objekt Brücke
15 Beleuchtung
15
Beleuchtung
15.01 Beleuchtung
15.01
Beleuchtung
16 Leitungsarbeiten
16
Leitungsarbeiten
16.01 Leitungsarbeiten
16.01
Leitungsarbeiten
17 Freianlagenplanung
17
Freianlagenplanung
17.04 Gewässerbau
17.04
Gewässerbau