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Kalkulationsangebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Sofern in den einzelnen Positionstexten nichts abweichendes beschrieben ist, sind die Kosten für die Lieferung aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Einbauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Antransport, das Vorhalten, Betreiben und Umsetzen sowie der Abtransport aller notwendigen Geräte und Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten sind Nebenleistungen und sind gem. VOB/C in die Einheitspreise einzurechnen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen zugelassen. Alle verwendeten Bauprodukte müssen eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder gleichwertig vorweisen. Generell werden die angebotenen Lieferprodukte vor dem Einbau auf die Übereinstimmung mit dem LV durch die BL geprüft. Stimmen Lieferprodukte nicht vollständig zu den Angaben in der LV-Position überein, so werden diese nicht anerkannt. Nachforderungen auf Mehrkosten aufgrund der Nichtakzeptanz von falsch angebotenen Lieferprodukten werden von Seiten des AG nicht akzeptiert. Das Baufeld ist landseitig der projektierten Bohrpfahlwand zum Teil sehr beengt. Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe eines Angebots vor Ort über die vorhandenen Zufahrtsmöglichkeiten informiert. Wenn der Auftragnehmer eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. Bautagebuch Ein Bautagebuch ist zu führen und wöchentlich von der Bauleitung des AG gegenzeichnen zu lassen. Nachtragsangebote Nachtragsangebote sind gem. VOB schriftlich zu stellen und bedürfen der Genehmigung des AG. Erschwernisse Für die gesamten Bauarbeiten sind die aus Erschwernissen resultierenden Kosten, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, bei den einzelnen Positionen einzurechnen, bei denen sie anfallen. Erschwerniskosten können entstehen, z.B. durch: a) Zeitvorgabe, entsprechend der Termine aus den Verdingungsunterlagen b) Maschinenumstellung; beim Aufstellen, Betreiben und Umsetzen von Maschinen und Geräten hat der AN auf die anderen auf der Baustelle befindlichen Firmen Rücksicht zu nehmen. c) Vermeidung von Behinderungen; der Baubetrieb anderer Unternehmer muss mit dem AG gemeinsam abgesprochen und anschließend koordiniert werden. Stillstandszeiten bei Aufmaß Arbeitsunterbrechungen beim Erstellen von Aufmaßen werden nicht vergütet. Koordination die Planung und Koordination des Bauablaufes sind grundsätzlich Sache des AN. Vom behördlichen Vorschlag abweichende Bauablaufplanungen sind dem AG vorzulegen und mit diesem abzustimmen. Der AN hat sämtliche Arbeiten eigenverantwortlich mit auf der Baustelle befindlichen Firmen zu koordinieren. Mengenermittlung (Abtrag, Auftrag, Zwischenlager, Abtransport). Die Mengenermittlung bei den Schüttmaterialien erfolgt nach Vergleich der Geländemodelle, wo erforderlich auch nach Abtragsprofilen, ggf. dem Aufmaß an Zwischendeponien und den Auftragsprofilen. Die Lagerungsdichte der Zwischendeponie ist ggf. mit Hilfe von Versuchen festzulegen. Die Erschwernisse und Verzögerungen bei der Zwischendeponierung (Feststellen des Aufmaßes vor Abtrag) müssen in die jeweiligen Einheitspreise eingerechnet werden und werden nicht gesondert vergütet. Die Einbaumengen von Liefermaterial müssen anhand von Lieferscheinen nachgewiesen werden können. Eine entsprechende Massenbilanz ist auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung vom AN vorzulegen. Die Lieferscheine sind dem AG unaufgefordert vorzulegen. Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden vom AG zweifach geliefert. Während der Ausführungszeit hat der AN auf der Baustelle ständig einen zur Ausführung freigegeben Satz Pläne bereitzuhalten. Abrechnung Außer den im LV dafür vorgesehenen Positionen wird die Anfertigung für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen nicht vergütet. Die Arbeiten sind so zu gestalten, dass die Aufrechterhaltung des Hochwasser-Sicherheitsniveaus immer gewährleistet ist. Alle Geräte und Materialien sind täglich in den arbeitsfreien Zeiten auf die BE-Flächen abzurücken. Definition Baufeld Das Baufeld befindet sich im Ortsgebiet Simbach am Inn, flussauf der Kreuzbergerweg Brücke bis flussab der Brücke Passauer Straße. Weiters sind die planlich dargestellten BE-Flächen Teil des Baufelds. Fahrten, Transporte, etc. innerhalb des Baufelds und zwischen den BE-Flächen und dem unmittelbaren Baubereich sind einzukalkulieren. Im Baufeld notwendige Baustraßen, Baubehelfe sowie Lager- und Einrichtungsplätze sind, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind, Nebenleistungen und sind vom AN in die Baustelleneinrichtungspositionen miteinzukalkulieren. Dazu gehören auch alle notwendigen Aufschüttungen (Aufkiesungen) zur Erstellung der Kranstandorte bzw. zur Erstellung einer Planie für die Lagerflächen und BE Flächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
04 Baufeld freimachen / Baustraßen
04
Baufeld freimachen / Baustraßen
04.01 Baufeld freimachen / Baustraßen
04.01
Baufeld freimachen / Baustraßen
05 Rohre, Drainagen und Schächte
05
Rohre, Drainagen und Schächte
05.01 Mischwasserkanal
05.01
Mischwasserkanal
05.02 Druckwasserleitung
05.02
Druckwasserleitung
05.03 sonstige Leistungen Rohre, Drainagen, Schächte
05.03
sonstige Leistungen Rohre, Drainagen, Schächte
06 Wege- und Straßenbauarbeiten
06
Wege- und Straßenbauarbeiten
06.01 Wege- und Straßenbauarbeiten
06.01
Wege- und Straßenbauarbeiten
06.02 Wegebau Gestaltungsflächen
06.02
Wegebau Gestaltungsflächen
07 Erdarbeiten
07
Erdarbeiten
07.01 Erdarbeiten
07.01
Erdarbeiten
08 Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08
Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08.01 Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
08.01
Sohl- und Böschungssicherungsarbeiten
09 Abbrucharbeiten
09
Abbrucharbeiten
09.01 Abbrucharbeiten
09.01
Abbrucharbeiten
12 Wasserhaltung
12
Wasserhaltung
12.01 Wasserhaltung
12.01
Wasserhaltung
13 Spezialtiefbauarbeiten
13
Spezialtiefbauarbeiten
13.01 Spundwandarbeiten
13.01
Spundwandarbeiten
13.02 Bohrarbeiten
13.02
Bohrarbeiten
14 Brücke Bachstraße
14
Brücke Bachstraße
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen Sofern in den einzelnen Positionstexten nichts abweichendes beschrieben ist, sind die Kosten für die Lieferung aller Baustoffe, Bauhilfsstoffe, Einbauteile und Betriebsstoffe frei Baustelle in die jeweiligen Positionen einzurechnen. Der Antransport, das Vorhalten, Betreiben und Umsetzen sowie der Abtransport aller notwendigen Geräte und Maschinen für die ausgeschriebenen Arbeiten sind Nebenleistungen und sind gem. VOB/C in die Einheitspreise einzurechnen. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige technische Spezifikationen zugelassen. Alle verwendeten Bauprodukte müssen eine gültige allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder gleichwertig vorweisen. Generell werden die angebotenen Lieferprodukte vor dem Einbau auf die Übereinstimmung mit dem LV durch die BL geprüft. Stimmen Lieferprodukte nicht vollständig zu den Angaben in der LV-Position überein, so werden diese nicht anerkannt. Nachforderungen auf Mehrkosten aufgrund der Nichtakzeptanz von falsch angebotenen Lieferprodukten werden von Seiten des AG nicht akzeptiert. Das Baufeld ist landseitig der projektierten Bohrpfahlwand zum Teil sehr beengt. Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Abgabe eines Angebots vor Ort über die vorhandenen Zufahrtsmöglichkeiten informiert. Wenn der Auftragnehmer eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt hat, ist allein das vom Auftraggeber verfasste Leistungsverzeichnis verbindlich. Bautagebuch Ein Bautagebuch ist zu führen und wöchentlich von der Bauleitung des AG gegenzeichnen zu lassen. Nachtragsangebote Nachtragsangebote sind gem. VOB schriftlich zu stellen und bedürfen der Genehmigung des AG. Erschwernisse Für die gesamten Bauarbeiten sind die aus Erschwernissen resultierenden Kosten, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind, bei den einzelnen Positionen einzurechnen, bei denen sie anfallen. Erschwerniskosten können entstehen, z.B. durch: a) Zeitvorgabe, entsprechend der Ecktermine aus den Verdingungsunterlagen b) Maschinenumstellung; beim Aufstellen, Betreiben und Umsetzen von Maschinen und Geräten hat der AN auf die anderen auf der Baustelle befindlichen Firmen Rücksicht zu nehmen. c) Vermeidung von Behinderungen; der Baubetrieb anderer Unternehmer muss mit dem AG gemeinsam abgesprochen und anschließend koordiniert werden. Stillstandszeiten bei Aufmaß Arbeitsunterbrechungen beim Erstellen von Aufmaßen werden nicht vergütet. Koordination die Planung und Koordination des Bauablaufes ist grundsätzlich Sache des AN. Der AN hat sämtliche Arbeiten eigenverantwortlich mit auf der Baustelle befindlichen Firmen zu koordinieren. Mengenermittlung (Abtrag, Auftrag, Zwischenlager, Abtransport) Die Mengenermittlung bei den Schüttmaterialien erfolgt nach Vergleich der Geländemodelle, wo erforderlich auch nach Abtragsprofilen, ggf. dem Aufmaß an Zwischendeponien und den Auftragsprofilen. Die Lagerungsdichte der Zwischendeponie ist ggf. mit Hilfe von Versuchen festzulegen. Die Erschwernisse und Verzögerungen bei der Zwischendeponierung (Feststellen des Aufmaßes vor Abtrag) müssen in die jeweiligen Einheitspreise eingerechnet werden und werden nicht gesondert vergütet. Die Einbaumengen von Liefermaterial müssen anhand von Lieferscheinen nachgewiesen werden können. Eine entsprechende Massenbilanz ist auf Verlangen der örtlichen Bauüberwachung vom AN vorzulegen. Die Lieferscheine sind dem AG unaufgefordert vorzulegen. Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden vom AG zweifach geliefert. Während der Ausführungszeit hat der AN auf der Baustelle ständig einen zur Ausführung freigegeben Satz Pläne bereitzuhalten. Abrechnung Außer den im LV dafür vorgesehenen Positionen wird die Anfertigung für die Abrechnung erforderlichen Unterlagen nicht vergütet. Die Arbeiten sind so zu gestalten, dass die Aufrechterhaltung des Hochwasser-Sicherheitsniveaus immer gewährleistet ist. Alle Geräte und Materialien sind täglich in den arbeitsfreien Zeiten auf die BE-Flächen abzurücken. Definition Baufeld Das Baufeld befindet sich im Ortsgebiet Simbach am Inn. Weiters sind die planlich dargestellten BE-Flächen Teil des Baufelds. Fahrten, Transporte, etc. innerhalb des Baufelds und zwischen den BE-Flächen und dem unmittelbaren Baubereich sind einzukalkulieren. Im Baufeld notwendige Baustraßen, Baubehelfe sowie Lager- und Einrichtungsplätze sind, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorhanden sind, Nebenleistungen und sind vom AN in die Baustelleneinrichtungspositionen miteinzukalkulieren. Dazu gehören auch alle notwendigen Aufschüttungen (Aufkiesungen) zur Erstellung der Kranstandorte bzw. zur Erstellung einer Planie für die Lagerflächen und BE Flächen.
Allgemeine Vorbemerkungen
14.01 Erdarbeiten - Objekt Brücke
14.01
Erdarbeiten - Objekt Brücke
14.04 Beton und Stahlbeton - Objekt Brücke
14.04
Beton und Stahlbeton - Objekt Brücke
14.08 Bauwerksentwässerung - Objekt Brücke
14.08
Bauwerksentwässerung - Objekt Brücke
14.11 Spartenverlegung - Objekt Brücke
14.11
Spartenverlegung - Objekt Brücke
15 Beleuchtung
15
Beleuchtung
15.01 Beleuchtung
15.01
Beleuchtung
16 Leitungsarbeiten
16
Leitungsarbeiten
16.01 Leitungsarbeiten
16.01
Leitungsarbeiten
17 Freianlagenplanung
17
Freianlagenplanung
17.04 Gewässerbau
17.04
Gewässerbau