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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Errichtung eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Supermarkt und 92 Wohneinheiten in der Silbersteinstraße 146 (Ecke Eschersheimer Straße) in 12051 Berlin.
Der bestehende Supermarkt wird abgerissen und durch den nachfolgend beschriebenen Neubau ersetzt. Die Bebauung wird als Eckgebäude an der Silbersteinstraße, Ecke Eschersheimer Straße errichtet. Im Erdgeschoss wird der neue Supermarkt mit den dazugehörigen Nebenräumen errichtet. Oberhalb des Marktes entsteht eine U-förmige Wohnbebauung. Die beiden langen Schenkel schließen jeweils bündig an das bestehende
Vorder- und Gartenhaus des Nachbargebäudes an. Der geplante Neubau orientiert sich an den Höhen der beiden anschließenden Gebäude. An der Straßenkreuzung wird die Ecke durch ein rückgesetztes Staffelgeschoss betont. Hierdurch ergeben sich für den Neubau 5 - 6 Etagen.
Die Traufhöhe beträgt an der Eckbetonung 21,80m; ansonsten 18.80m. Der Neubau kann in die Gebäudeklasse 5 / Bauwerkslasse 3 eingeordnet werden. Das Gebäude wird nicht
unterkellert.
Allgemeine Projektbeschreibung
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1. Allgemeine Vorbemerkungen
1.1 Baustelleneinrichtung Die Flächen der Baustelleneinrichtung werden durch die örtliche Bauüberwachung vorgegeben. Deren Nutzung ist mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen und wird in letzter Entscheidung durch die örtliche Bauüberwachung festgelegt.
Es dürfen nur soviel Materialien geliefert werden, wie innerhalb der zur Verfügung stehenden Flächen, für die notwendige Zeitdauer gelagert werden können. Die eigene Baustelleneinrichtung ist durch den AN eigenverantwortlich in Absprache mit Projektleitung abzugrenzen und zu sichern, einschl. eventuell erforderlicher Verkehrssicherungen. Weiterhin hat der AN für einen ausreichend sicheren und fachgerechten Baumschutz innerhalb seiner Baustelleneinrichtungsbereiche eigenverantwortlich und zu seinen Lasten zu sorgen.
Außerhalb des mit dem AG abgestimmten Baustelleneinrichtungs- bzw. Baustellenbereiches sind keine Flächen zu belegen bzw. zu verstellen.
Fahrstraßen, Feuerwehrzufahrten, Feuerwehrbewegungsflächen und Umfahrungen dürfen dafür nicht genutzt werden und sind permanent freizuhalten.
Wirtschaftswege, öffentliche Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsbetriebe - Wasser- und Entwässerungswerke, GASAG, Vattenfall, Telekom, Feuerwehr usw. - wie Hydranten, Absperrschieber, Schachtabdeckungen usw. sind für den ungehinderten Zugang ständig freizuhalten und dürfen nicht versperrt werden.
Durch den AN ist sicherzustellen, dass nur zugelasseneund geprüfte Geräte und Werkzeuge verwendet werden.
Jeder AN hat die für seine Leistungerbringung benötigten Beleuchtungsmittel zur Ausleuchtung der Arbeitsbereiche selbst beizustellen und zu betreiben.
Der ordnungsgemäße Betrieb, die arbeitstägliche Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme sowie der Verschluss und die Sicherung der eigenen sowie allgemeinen Baustelleneinrichtung ist Sache des AN.
Vom AN ist die verbleibende Bepflanzung pfleglich zu behandeln und zu schützen. Schäden an der Bepflanzung infolge nicht ausreichenden Schutzes gehen zu Lasten des AN. Der AN hat insbesondere angrenzende Bauteile sowie Gullys, Sickerschächte vor Verschmutzung bzw. Verstopfung zu schützen. Bei Nicht-Beachtung werden alle Schäden, einschl. der Folgeschäden zu Lasten des AN beseitigt.
Der Auftragnehmer übernimmt bis zu dem Tag, an dem der Auftraggeber die Fertigstellung angezeigt wird und der Auftraggeber die Bauleistung mangelfrei abgenommen hat, die Verkehrssicherungspflicht den Baustellenbereich.
Der bestehende Zustand der angrenzenden öffentlichen Bereiche, Nachbargrundstücke und Zuwegungen ist durch den AN ausreichend und nachweislich zu dokumentieren (einschl. Fotos), vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung.
Der bestehende Zustand ndist gemeinsam m¿Arit der örtlich¿Aren Bauleitunnïg orr Beginn der Arbeiten bzw. vor Baustelleneinrichtung protokollarisch festzuhalten und ¿sadurch gegenseitige Unterschrift zu fixieren.
@p
Nach Beendigung des BV sind die Baustellen- und Arbeitsbereiche durch den AN zu beräumen, gründlich zu reinigen und die Außenanlagen in ihren ursprünglichen vorherigen Zustand wieder herzustellen. Kommt der AN dieser Verpflichtung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung nicht nach, wird der AG diese Arbeiten anderweitig vergeben und die Kosten der bauseitigen Durchführung von der Bruttoschlussrechnungssumme des AN abziehen.
Alle Beschädigungen im öffentlichen Gehweg- und Verkehrsbereich sind durch den verursachenden AN zu seinen Lasten wieder instandzusetzen. Die Wiederherstellungsarbeiten sind ausschließlich von einer durch das örtliche Straßen- und Tiefbauamt zugelassenen Tiefbaufirma auszuführen.
1.1 Baustelleneinrichtung
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb Mit der Baustelleneröffnung wird dem Auftragnehmer die gültige Baustellenordnung übergeben. Diese ist strikt einzuhalten. Alle eigenen Arbeitskräfte, sowie der Nachunternehmer sind zum schriftlichen Nachweis über die Baustellenordnung zu belehren. Der Nachweis ist der örtlichen Bauüberwachung zu Beginn des Vorhabens zu übergeben.
Für den An- und Abtransport aller Materialien bis zur jeweiligen Verwendungsstelle/ Einbauort ist der AN selbst verantwortlich und hat die dafür notwendige Technik/Leistung selbst zu erbringen.
Nach täglichem Arbeitsende ist der gesamte Baustellenbereich durch die AN zu sichern und zu verschließen, d.h. alle Türen sind zu schließen und zu verriegeln, vorh. Bauzäune sind zu schließen, Verkehrssicherungen sind zu prüfen und ggf. wieder
korrekt aufzustellen. Bei Nichteinhaltung wird nach einmaliger Aufforderung eine Firma beauftragt und die entstehenden Kosten werden von der Rechnungssumme der AN abgezogen.
Die Klappen der Leitergänge und alle Leitern der unteren Gerüstlage sind täglich nach Arbeitsschluss zu schließen/ sichern.
Der Schutz der ausgeführten Leistungen bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl obliegt dem Auftragnehmer.
1.2 Anforderungen zum Baustellenbetrieb
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Personal- und Geräteeinsatz sowie seine Materiallieferungen dem Baufortschritt so anzupassen, daß alle vereinbarten und festgelegten Termine sowie die im Vertrag festgelegten Zwischen- und Fertigstellungstermine unbedingt eingehalten werden.
Für die Planung der Montagekapazität ist eine tägliche Arbeitszeit von 7.00 bis 18.00 Uhr zu berücksichtigen. Die Arbeitszeit beinhaltet das tägliche Aufräumen, Sichern und Reinigen der Baustellen- und Arbeitsbereiche. Sind zur Sicherstellung der vereinbarten Fertigstellungstermine darüber
hinausgehende Arbeitszeiten erforderlich, so sind diese auf Anforderung durch die örtliche BÜ durch die AN abzusichern und zu realisieren. Die behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Arbeiten in mehreren Schichten/ Nachtarbeit/ Wochenendarbeit sind eigenverantwortlich durch den AN einzuholen. Die anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des AN.
Vor Beginn der Arbeiten ernennt der Auftragnehmer einen geeigneten Bauleiter, mit Befugnis zu rechtskräftigen Abstimmungen, der die gesamte Verantwortung für die Arbeitsausführung/ Auftragsabwicklung des Auftragnehmers auf der Baustelle trägt. Entsprechend der Landesbauordnung muß er die Qualifikation als Fachbauleiter gegenüber der BÜ nachweisen. Eine personelle Auswechslung bis zur mängelfreien Abnahme durch den Auftraggeber kann nur mit Zustimmung der BÜ erfolgen.
Während der Bauausführung ist durch den Auftragnehmer folgendes zu beachten bzw. zu leisten:
Der Bauleiter bzw. ein weisungsberechtigter Vertreter (Vorarbeiter) ist verpflichtet, während der Ausführung der Arbeiten ständig auf der Baustelle zu sein und die Arbeiten fachgerecht zu überwachen. Längere Abwesenheit von der Baustelle ist der örtlichen BÜ vorher anzuzeigen. Für diesen Fall ist vom Auftragnehmer ein geeigneter Stellvertreter zu
benennen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für sämtliche Arbeiten einschließlich Baustelleneinrichtung und -räumung nur erfahrene und geschulte Arbeitskräfte einzusetzen. Arbeitskräfte des Auftragnehmers, die der Auftraggeber aufgrund Ihrer Verhaltensweise als unfähig oder sonst wie ungeeignet erachtet, sind auf Verlangen der örtlichen BÜ sofort von der Baustelle zu entfernen. Sie sind seitens des Auftragnehmers unverzüglich und kostenlos für den Auftraggeber durch akzeptable Arbeitskräfte zu ersetzen.
Der Bauleiter und der Vorarbeiter müssen über ausreichend gute Deutschkenntnisse verfügen.
Es wird mind. wöchentlich 1x eine Bauberatung/ Baubesprechung mit allen Projektbeteiligen AN durchgeführt. An dieser regelmäßigen Besprechung müssen alle AN bindend
teilnehmen. Die Teilnehmer müssen berechtigt sein, rechtskräftige Abstimmungen treffen zu können.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle für die Ausführung seiner Leistungen erfordhmeerlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen und etwai>ge erforderlich¿Are behördliche ¿ArKontrollen ddïurchführen zu lassen.
Schweißarbeiten und sonstige feuergefährliche Arbeiten sind vor Beginn der Arbeiten zwingend bei der örtlichen BÜ anzuzeigen. Durch den AN sind ausreichend Schutzmaßnahmen vorzunehmen (Abdeckung und Schutz aller brennbaren Stoffe/Oberflächen im Arbeitsbereich und dessen Umfeld) und zusätzliche geeignete und funktionsfähige Löschmittel in ausreichender Menge bereitzustellen und im Arbeitsbereich vorzuhalten, ggf. Brandwache.
1.3 Angaben zum Bauablauf / Baustellenorganisation
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über
folgende Punkte gemäß den beiliegenden Anlagen genau zu
informieren:
- Lage und Zufahrt zum Bauvorhaben, einschl. dem Umfeld
- Baustellenverhältnisse
- Bodenverhältnisse
- Flächen, die für die Baustelleneinrichtung zur Verfügung
stehen
- Beschaffenheit der Nachbarbebauung sowie Lage der im
Baubereich vorhandenen Versorgungsleitungen
Texte des Leistungsverzeichnisses und beigefügte Anlagen erläutern das Konstruktionsprinzip im Rahmen der Architekturgestaltung, dementsprechend hat die Konstruktionsausführung zu erfolgen.
Die Anfragen bzw. Nachfragen bei Unklarheiten zu den Ausschreibungsunterlagen bzw. zu den zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich an domoplan zu stellen.
Die Ausführungsunterlagen, die der Auftragnehmer verwendet, müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden.
Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
Alle Positionen verstehen sich grundsätzlich inkl. der Leistungen herstellen, liefern und montieren.
1.4 Angaben zu Angebot / Angebotsunterlagen
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen Die Ausführung hat in jedem Fall nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und Baukunst sowie unter Beachtung und Einhaltung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller, der örtlichen Vorschriften, der örtlichen Verordnungen, aller behördlichen Auflagen, den Hochbaurichtlinien und den Runderlassen der Länder zu erfolgen, sofern sie dieses Bauvorhaben und Gewerk betreffen oder tangieren.
Der AN ist bei seiner Arbeitsausführung auf der Baustelle für die strikte Einhaltung der Arbeits-Sicherheits-, Unfallverhütungsvorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaften allein verantwortlich. Bei Baustelleneröffnung ist der Sicherheitsbeauftragte des AN der Bauüberwachung schriftlich zu benennen. Besonders hingewiesen wird auf aktuell gültige Baustellenverordnung (BStVO).
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die jeweiligen Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zwingend zu beachten und umzusetzen.
1.5 Vorschriften, Richtlinien und Bestimmungen
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung Alle Bauprodukte, Baustoffe und Bauarten müssen gemäß Bauregelliste über die erforderlichen Verwendbar- keitsnachweise, Zulassungen oder Prüfzeugnisse verfügen, der entsprechende Nachweis ist dem AG spätestens mit der Abnahme zu dokumentieren, einschl. aller erforderlichen Übereinstimmungsnachweise/ -erklärungen des AN. Evtl. erforderliche Zustimmungen im Einzelfall sind in Verantwortung und zu Lasten des AN herbeizuführen und zu veranlassen.
Die nachstehenden Leistungen sind grundsätzlich als Komplettleistung zu verstehen, einschl. Entsorgung alles anfallenden Bauschutt, Lieferung aller erforderlichen Materialien und Baustoffe, Verschnitt, Transport zu Verwendungsstellen, aller erforderlichen Untergrund- vorbereitungen, Anpassungen, Herstellung von Anschlüssen, Aussparungen, Schutzmaßnahmen, Versiegelungen usw.
Vor Ausführungsbeginn sind die einzelnen Baustoffe und Ausführungen als Materialmuster zur Bemusterung zur Verfügung zu stellen bzw. Musterflächen an Ort und Stelle in ausreichender Größe und Anzahl anzubringen. Der Umfang der erforderlichen Bemusterungen ist rechtzeitig mit der örtlichen Bauüberwachung abzustimmen.Die Vorlage von Mustern, deren Beschaffung und Vorstellung zur Genehmigung ist vom AN so rechtzeitig vorzunehmen, daß eine termingerechte Disposition der ausgesuchten Stoffe, unter Berücksichtigung von Produktions- und Lieferfristen, erfolgen kann.
1.6 Allgemeine Anforderungen / Angaben zur Ausführung
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen Diese sicherheitstechnischen Vorbemerkungen dienen als grundsätzliche Regelung zur Umsetzung und Einhaltung der Forderungen aus der Baustellenverordnung. Sie entbinden den Auftragnehmer nicht von seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Einhaltung insbesondere folgender Vorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStVO)
- Baustellenverordnung (BStVO)
- Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)
- Technische Regelungen TRGS
sowie den gültigen Vorschriften und Regelungen dergesetzlichen Unfallversicherer, insbesondere den jeweils gültigen
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
- Richtlinien, Sicherheitsregeln und anderen
bauberufsgenossenschaftlichen Schriften für Sicherheit
und Gesundheit bei der Arbeit (ZH 1 -Schriften).
Für die Einhaltung vg. Regelungen bleibt der Auftragnehmer allein verantwortlich.
Mit Auftragserteilung werden folgende Dokumente zum
Vertragsbestandteil:
- SiGe-Plan (Stand - Ausführungsplanung)
- Baustellenordnung (Stand - Ausführungsplanung)
Mit Baubeginn ist vom Bieter gem. § 5 ArbSchG eine Gefährdungsanalyse für die zu seinem Leistungsumfang gehörenden Leistungen und Arbeiten sowie eine Sicherungskonzeption zur Verminderung von Gefährdungen und Risiken seiner Angestellten durch die gewählten Arbeits-/ Produktionsverfahren durchzuführen. Diese ist als Dokumentation vor Baubeginn der Bauüberwachung zu übergeben
Vor Ausführungsbeginn sind, sofern für bestimmte
Arbeiten erforderlich, entsprechende Sachkundenachweise
gem. § 7 ArbSchG für die jeweilig für die Ausführung
vorgesehenen Fachkräfte in Kopie dem SiGe-Koordinator
zu übergeben.
Vor Ausführungsbeginn sind die erforderlichen Montage-
und/ oder Abbruchanweisungen an den zuständigen
SiGe-Koordinator zu übergeben.
Der SiGe-Plan unterliegt erfahrungsgemäß bauablaufbedingt ständigen Anpassungen (Änderungen Planung, hieraus erforderliche Änderungen im Bauablauf, temperaturbedingte Änderung/ Unterbrechung von Ausführungszeiten, Änderungen im Baustellenumfeld durch weitere Baumaßnahmen, usw.).
Spätestens mit Baubeginn ist dem zuständigen SiGe-Koordinator vom AN der nach Bauordnung verantwortliche Bauleiter sowie die Person zu benennen, die entsprechend UVV BGV 1 § 6 der vom AN beauftragten Subunternehmen im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz abstimmt.
@
,Der SiGe-Koordinator ist zur Einstellung sicherheitswidriger Arbeiten berechtigt. Daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des betreffenden AN.
n b
1.7 Sicherheitstechnische Belange und Festlegungen
1.8 Leistungseinschluss In den allgemeinen Vorbemerkungen (Pkt. 1.1 bis 1.7) aufgeführte Leistungen sowie sich aus den allgemeinen Vorbemerkungen ergebende Leistungen sind zu erbringen (Leistungsbestandsteil) und bei der Angbeotsberarbeitung zu berücksichtigen/ einzukalkulieren.
1.8 Leistungseinschluss
01 Rüttelbodenbelag / Fliesen ALDI
01
Rüttelbodenbelag / Fliesen ALDI
Allgemeine Vorbemerkungen Grundsätzlich ist der Fliesenboden im ALDI-Markt im
Rüttelverfahren gem. nachfolgender Beschreibung
auszuführen. Abweichungen können nur in Absprache mit
der Mieterin erfolgen.
Allgemeines
Zu berücksichtigen sind alle relevanten Gesetze und
Verordnungen. Die Ausführung hat nach anerkannten
Regeln der Technik zu erfolgen. Der Ausschreibungstext
neben Vorbemerkungen, sowie die Herstellerangaben sind zu
berücksichtigen.
Es gilt die VOB in der jeweils aktuellsten Ausgabe,
sämtliche gültigen DIN/EN-Normen in Ihrer jeweils
neuesten Fassung sowie Normen, Merkblätter, Regelwerke
von DIN / ZDB / BG gemäß nachfolgender Auflistung:
Vorbemerkungen Fiesen- und Plattenarbeiten NORMEN /
Merkblätter / Regelwerke / Vorgaben
Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6,
10787 Berlin, Tel. 030/2601-2260
· ATV DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
· ATV 18352 Fliesen- Plattenarbeiten DIN EN 14411,
Gruppe B Ia, Anhang G, Trockengepresste keramische
Fliesen und Platten mit niedriger Wasseraufnahme
· DIN EN 14411, Gruppe A IIa - Teil 1 Stranggepresste
keramische Fliesen und Platten
· ATV DIN 18 350 Putz- und Stuckarbeiten
· ATV DIN 18 353 Estricharbeiten
Vorbemerkungen Fliesen- und Plattenarbeiten Normen /
MERKBLÄTTER / Regelwerke / Vorgaben
ZDB-MERKBLÄTTER:
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes
e.V., 10117 Berlin-Mitte; Bezugsquelle:
Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH, Stolberger Str.
84, 50933 Köln, Tel. 0221/954454-27
· Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen
und Platten
· Toleranzen im Hochbau nach DIN 18 201 und DIN 18 202
(Köllen Druck, 53117 Bonn)
· Mechanisch hochbelastbare Bodenbeläge aus keramischen
Fliesen und Platten mit Bemessung von
Lastverteilungsplatten
Vorbemerkungen Fliesen- und Plattenarbeiten Normen /
MERKBLÄTTER / REGELWERKE / VORGABEN
BG-MERKBLÄTTER:
Herausgeber: HVBG- Hauptverband der gewerblichen
Berufsgenossenschaften, 53754 St. Augustin
Bezugsquelle: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger
Straße 449, 50939 Köln, Tel. 0221/512270
"ï»GUV-MERKBLÄTTEialR:
BGR 181 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutsckblhgefahr oder GUV 26.18
Allgemeine Vorbemerkungen
Rüttelboden/Fliesen
Rüttelboden/Fliesen
01.__.0010 Vorbereiten des Untergrundes bei Verbundkonstruktionen Stahlbetonuntergrund von grober Verschmutzung befreien.
Falls erforderlich mechanisches Aufrauen durch Strahlen oder Fräsen. Staubreste gründlich absaugen. Material aufnehmen und entsorgen.
01.__.0010
Vorbereiten des Untergrundes bei Verbundkonstruktionen
1.551,50
m²
01.__.0020 Dämmung einbauen Liefern und einbauen einer für die auftretenden Belastungen geeigneten Wärme- bzw. Trittschalldämmung.
Maximale Zusammendrückbarkeit 3 mm.
01.__.0020
Dämmung einbauen
1.551,50
m²
01.__.0030 Trennlage als PE-Folie Trennlage als PE-Folie 0,2mm 1-lagig liefern und
überlappend verlegen.
01.__.0030
Trennlage als PE-Folie
1.551,50
m²
01.__.0040 Profile und Schienen einbauen Liefern und anbringen von Einbauteilen nach Erfordernis, z. B. Bewegungsfugenprofile, Winkelschienen, Bodenbelags-Anschlussschienen.
Beläge auf Trenn- und Dämmschichten:
Bewegungsfugenabstand 8-12 m,
Bewegungsfugenprofile nach Erfordernissen einbauen.
01.__.0040
Profile und Schienen einbauen
17,00
m
01.__.0050 Estrichverzögerer verwenden Vergüten des konventionellen, hydraulisch abbindenden Bettungsmörtels mit flüssigem Zusatzmittel zur Verlängerung der Verarbeitungszeit und Verzögerung der Anfangserhärtung.
Material:
…………………………
01.__.0050
Estrichverzögerer verwenden
E
1,00
m²
01.__.0060 Bodenfliesen liefern und verlegen, Verkaufsfläche, Argelith „Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit
niedriger Wasseraufnahme“ nach DIN EN 14411, Gruppe B
la, liefern und verlegen
1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen!)
Format = 40cm x 20cm x1,5cm
Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch,
Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband auf
Trennlage
Oberflächentoleranzen: max. ½ Wert DIN 18 202,
Überstände max. 1mm.
Volle Belastbarkeit für Hubwagen mit 40N/mm²
Bodenpressung ist zu gewährleisten.
Einschließlich aller Anarbeiten + Zuschnitte, mit 10mm
Randstreifen, sowie Feldeinteilungen gem. Angabe der
Bauleitung.
Verfugung: PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder
gleichwertig.
a. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNLAGE jedoch Mörtelbettdicke 6cm / i.M.
(Gesamtaufbauhöhe 8cm) als CT-C20-F3, Kontaktschichten
mit PCI-Fleximent, Art.-Nr. 1526/1 oder gleichwertig
Die Mindestdicke des Mörtelbettes darf 4 cm nicht
unterschreiten.
b. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNSCHICHT jedoch als CT-C20-F4-T,
Kontaktschichten mit PCI-Fleximent, Art-Nr. 1526/1 oder
gleichwertig
c. Ausführung DÜNNBETTVERFAHREN gemäß DIN 18157 auf
Estrich mit PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Hersteller: Argelith Bodenkeramik H.Bitter GmbH
20 x 40 cm
Fabrikat: ...............................
01.__.0060
Bodenfliesen liefern und verlegen, Verkaufsfläche, Argelith
1.116,70
m²
01.__.0070 Bodenfliesen liefern und verlegen, Anlieferungsraum / Lager, Argelith „Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit
niedriger Wasseraufnahme“ nach DIN EN 14411, Gruppe B
la, liefern und verlegen
1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen!)
Format = 40cm x 20cm x1,5cm
Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch,
Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband auf
Trennlage
Oberflächentoleranzen: max. ½ Wert DIN 18 202,
Überstände max. 1mm.
Volle Belastbarkeit für Hubwagen mit 40N/mm²
Bodenpressung ist zu gewährleisten.
Einschließlich aller Anarbeiten + Zuschnitte, mit 10mm
Randstreifen, sowie Feldeinteilungen gem. Angabe der
Bauleitung.
Verfugung: PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder
gleichwertig.
a. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNLAGE jedoch Mörtelbettdicke 6cm / i.M.
(Gesamtaufbauhöhe 8cm) als CT-C20-F3, Kontaktschichten
mit PCI-Fleximent, Art.-Nr. 1526/1 oder gleichwertig
Die Mindestdicke des Mörtelbettes darf 4 cm nicht
unterschreiten.
b. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNSCHICHT jedoch als CT-C20-F4-T,
Kontaktschichten mit PCI-Fleximent, Art-Nr. 1526/1 oder
gleichwertig
c. Ausführung DÜNNBETTVERFAHREN gemäß DIN 18157 auf
Estrich mit PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Hersteller: Argelith Bodenkeramik H.Bitter GmbH
20 x 40 cm
Fabrikat: ...............................
01.__.0070
Bodenfliesen liefern und verlegen, Anlieferungsraum / Lager, Argelith
299,50
m²
01.__.0080 Bodenfliesen liefern und verlegen, restlichen Räume, Argelith „Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit
niedriger Wasseraufnahme“ nach DIN EN 14411, Gruppe B
la, liefern und verlegen
1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen!)
Format = 40cm x 20cm x1,5cm
Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch,
Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband auf
Trennlage
Oberflächentoleranzen: max. ½ Wert DIN 18 202,
Überstände max. 1mm.
Volle Belastbarkeit für Hubwagen mit 40N/mm²
Bodenpressung ist zu gewährleisten.
Einschließlich aller Anarbeiten + Zuschnitte, mit 10mm
Randstreifen, sowie Feldeinteilungen gem. Angabe der
Bauleitung.
Verfugung: PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder
gleichwertig.
a. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNLAGE jedoch Mörtelbettdicke 6cm / i.M.
(Gesamtaufbauhöhe 8cm) als CT-C20-F3, Kontaktschichten
mit PCI-Fleximent, Art.-Nr. 1526/1 oder gleichwertig
Die Mindestdicke des Mörtelbettes darf 4 cm nicht
unterschreiten.
b. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNSCHICHT jedoch als CT-C20-F4-T,
Kontaktschichten mit PCI-Fleximent, Art-Nr. 1526/1 oder
gleichwertig
c. Ausführung DÜNNBETTVERFAHREN gemäß DIN 18157 auf
Estrich mit PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Hersteller: Argelith Bodenkeramik H.Bitter GmbH
20 x 40 cm
Fabrikat: ...............................
01.__.0080
Bodenfliesen liefern und verlegen, restlichen Räume, Argelith
135,30
m²
01.__.0090 Bodenfliesen liefern und verlegen, Agrob Buchtal „Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit
niedriger Wasseraufnahme“ nach DIN EN 14411, Gruppe B
la, liefern und verlegen
1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen!)
Format = 40cm x 20cm x1,5cm
Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch,
Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband auf
Trennlage
Oberflächentoleranzen: max. ½ Wert DIN 18 202,
Überstände max. 1mm.
Volle Belastbarkeit für Hubwagen mit 40N/mm²
Bodenpressung ist zu gewährleisten.
Einschließlich aller Anarbeiten + Zuschnitte, mit 10mm
Randstreifen, sowie Feldeinteilungen gem. Angabe der
Bauleitung.
Verfugung: PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder
gleichwertig.
a. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNLAGE jedoch Mörtelbettdicke 6cm / i.M.
(Gesamtaufbauhöhe 8cm) als CT-C20-F3, Kontaktschichten
mit PCI-Fleximent, Art.-Nr. 1526/1 oder gleichwertig
Die Mindestdicke des Mörtelbettes darf 4 cm nicht
unterschreiten.
b. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNSCHICHT jedoch als CT-C20-F4-T,
Kontaktschichten mit PCI-Fleximent, Art-Nr. 1526/1 oder
gleichwertig
c. Ausführung DÜNNBETTVERFAHREN gemäß DIN 18157 auf
Estrich mit PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Hersteller: Agrob Buchtal GmbH (Deutsche Steinzeug)
Art.Nr. 402001
20 x 40 cm
Fabrikat: ...............................
01.__.0090
Bodenfliesen liefern und verlegen, Agrob Buchtal
E
1,00
m²
01.__.0100 Bodenfliesen liefern und verlegen, Röben „Trockengepresste keramische Fliesen und Platten mit
niedriger Wasseraufnahme“ nach DIN EN 14411, Gruppe B
la, liefern und verlegen
1. Sorte, (Fabrikat + Güteklasse sind nachzuweisen!)
Format = 40cm x 20cm x1,5cm
Farbe = grau, mit Grob- und Feinkorn, Kanten konisch,
Rutschhemmung "R9", Verlegung im Halbverband auf
Trennlage
Oberflächentoleranzen: max. ½ Wert DIN 18 202,
Überstände max. 1mm.
Volle Belastbarkeit für Hubwagen mit 40N/mm²
Bodenpressung ist zu gewährleisten.
Einschließlich aller Anarbeiten + Zuschnitte, mit 10mm
Randstreifen, sowie Feldeinteilungen gem. Angabe der
Bauleitung.
Verfugung: PCI-Aquafug, Art.-Nr. PCI 1028 oder
gleichwertig.
a. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNLAGE jedoch Mörtelbettdicke 6cm / i.M.
(Gesamtaufbauhöhe 8cm) als CT-C20-F3, Kontaktschichten
mit PCI-Fleximent, Art.-Nr. 1526/1 oder gleichwertig
Die Mindestdicke des Mörtelbettes darf 4 cm nicht
unterschreiten.
b. Ausführung RÜTTELVERFAHREN analog der AK-QR Regeln
auf TRENNSCHICHT jedoch als CT-C20-F4-T,
Kontaktschichten mit PCI-Fleximent, Art-Nr. 1526/1 oder
gleichwertig
c. Ausführung DÜNNBETTVERFAHREN gemäß DIN 18157 auf
Estrich mit PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Hersteller: Röben Tonbaustoffe GmbH
20 x 40 cm
Fabrikat: ...............................
01.__.0100
Bodenfliesen liefern und verlegen, Röben
E
1,00
m²
01.__.0110 Zulage für nachträgeliche Anarbeitung an Kühl- und Tiefkühlzellen Nachträgliches Verschließen des ca. 35-50cm breiten
Streifens zwischen Bodenbelag und Wänden der Kühl- und
Tiefkühlzellen nach Aufstellung.
01.__.0110
Zulage für nachträgeliche Anarbeitung an Kühl- und Tiefkühlzellen
27,00
m
01.__.0120 Zulage für Mehrstärke je 1cm Zulage für Mörtelbettmehrstärken je 1cm
01.__.0120
Zulage für Mehrstärke je 1cm
E
1,00
m²
01.__.0130 Zulage für Kunstharzverfugung Zulage für Kunstharzverfugung mit PCI-Durapox NT plus,
Art.-Nr. 3844/4 oder gleichwertig.
01.__.0130
Zulage für Kunstharzverfugung
E
1,00
m²
01.__.0140 Sicherheitsmarkierung an Kühlzelle (NK) Lieferung und Einbau einer Sicherheitsmarkierung vor
Kühlzellen (NK-Zelle), einreihig in
Rutschfestigkeitsklasse "R9", diagonal geschnitten
(schräge Schraffur) in schwarz / gelb.
Fliesenstärke: wie übriger Fliesenbelag.
01.__.0140
Sicherheitsmarkierung an Kühlzelle (NK)
20,00
m
01.__.0150 Eingangsmatte einschl. Einbaurahmen 2,40x3,00 m Eingangsmatte einschl. Einbaurahmen
Einbau einer eines Edelstahl-Einbaurahmens zur Aufnahme
einer Eingangsmatte 2,40 x 3,00 m liefern und einbauen
Die Matte ist so einzubauen, so dass die
Sauberlaufzone flächenbündig mit der OKFF des umgebenden Fliesenbodens verläuft. Der Edelstahlrahmen beginnt in einer Entfernung von 200 mm zur Führungsschiene der Ein- / Ausgangsschiebetür.
Fabrikat: EMCO GmbH & Co. KG oder Entrada Fußmatten
Farbe: anthrazit
Fabrikat: '..........'
01.__.0150
Eingangsmatte einschl. Einbaurahmen 2,40x3,00 m
1,00
Stk
01.__.0160 Sockelfliese aus Argelith Fliese geschnitten Sockel aus Fliese Argelith grau geschnitten (Format = 40cm
x 20cm x 1,5cm) in der Vermaßung 40cm x 10cm x 1,5cm
und im Fugenschnitt liefern und verlegen.
01.__.0160
Sockelfliese aus Argelith Fliese geschnitten
350,00
m
01.__.0170 Dauerelastische Versiegelung zwischen Sockel und Boden, hellgrau Weichverfugung / Versiegelung zwischen Sockel und
Boden, hellgrau, 5 / 20mm mittels PCI-Silcoferm S,
Art.-Nr. 2906/0 oder gleichwertig,
Fugen säubern, Vorfüllung mit
PE-Schaumstoffrundschnüren.
01.__.0170
Dauerelastische Versiegelung zwischen Sockel und Boden, hellgrau
350,00
m
01.__.0180 Feldbegrenzungsfugen in Kunststoff Feldbegrenzungsfugen für Rüttelbeläge als
Kunststoff-Fertigprofile, z.B. Fa. Jach, Schlüter,
Kertec oder gleichwertig im Farbton ähnlich RAL 7030 –
steingrau fertig eingebaut.
Fabrikat: '..........'
01.__.0180
Feldbegrenzungsfugen in Kunststoff
100,00
m
01.__.0190 Gebäudetrennfugen Gebäudetrennprofile für rollende Belastung, z.B.
Fa.Migua , liefern und fachgerecht einbauen.
Fabrikat: '..........'
01.__.0190
Gebäudetrennfugen
85,00
m
01.__.0200 Lieferung von Ersatzfliesen Lieferung von Ersatzfliesen.
01.__.0200
Lieferung von Ersatzfliesen
1,00
m²
01.__.0210 Schutzabdeckung oder Trennlage gegen Verschmutzung Schutzabdeckung oder Trennlage / gegen spätere
Verschmutzung und vorzeitige Austrocknung / mittels
0,1mm PE-Folie.
01.__.0210
Schutzabdeckung oder Trennlage gegen Verschmutzung
1.551,50
m²
01.__.0220 Endreinigung Nach Abschluss der Verlege- und Fugarbeiten am
Bodenbelag, rückstandsfreie Abreinigung des
Zementschleiers mit PCI Zementschleierentferner oder
gleichwertig. Dabei ist die Reinigung zwingend durch
das Fliesenverlegeunternehmen durchzuführen.
01.__.0220
Endreinigung
1.551,50
m²
Wand?iesen Wand?iesen
Wand?iesen
01.__.0230 Wandfliesen liefern und verlegen, Argelith Wandbekleidung im Bereich von Schaufenstern und der
Trennwand zum Leergutlager nach Angabe der Mieterin
Untergrund: vorhandener ZM Putz oder Gipskarton, liefern und verlegen
„Stranggepresste keramische Fliesen und Platten“
Präzision, nach DIN EN 14411, Gruppe A IIa – Teil 1,
Argelith Bodenkeramik H.Bitter GmbH
Farbe: weiß-grau
Nennmaß = 30cm x 15cm
Fabrikat: ...............................
Einschl. Herstellung von Löchern, aller Anarbeitungen
und Verlegung liegend im Halbverband im Dünnbett gemäß
DIN 18 157.
Verlegematerial: PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenmaterial: PCI-Durafug NT, Art.-Nr. 3525/2 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenfarbe: Pergamon
01.__.0230
Wandfliesen liefern und verlegen, Argelith
85,00
m²
01.__.0240 Wandfliesen liefern und verlegen, Agrob, 30x15 cm Wandbekleidung im Bereich von Schaufenstern und der
Trennwand zum Leergutlager nach Angabe der Mieterin
Untergrund: vorhandener ZM Putz oder Gipskarton, liefern und verlegen
„Stranggepresste keramische Fliesen und Platten“
Präzision, nach DIN EN 14411, Gruppe A IIa – Teil 1,
Agrob Buchtal GmbH (Deutsche Steinzeug)
Art.Nr. 86640-24270H
Farbe: weiß-grau
Nennmaß = 30cm x 15cm,
Fabrikat: ...............................
Einschl. Herstellung von Löchern, aller Anarbeitungen
und Verlegung liegend im Halbverband im Dünnbett gemäß
DIN 18 157.
Verlegematerial: PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenmaterial: PCI-Durafug NT, Art.-Nr. 3525/2 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenfarbe: Pergamon
01.__.0240
Wandfliesen liefern und verlegen, Agrob, 30x15 cm
E
1,00
m²
01.__.0250 Wandfliesen liefern und verlegen, Röben, 30x15 cm Wandbekleidung im Bereich von Schaufenstern und der
Trennwand zum Leergutlager nach Angabe der Mieterin
Untergrund: vorhandener ZM Putz oder Gipskarton, liefern und verlegen
„Stranggepresste keramische Fliesen und Platten“
Präzision, nach DIN EN 14411, Gruppe A IIa – Teil 1,
Röben Tonbaustoffe GmbH
Farbe: weiß-grau
Nennmaß = 30cm x 15cm,
Fabrikat: ...............................
Einschl. Herstellung von Löchern, aller Anarbeitungen
und Verlegung liegend im Halbverband im Dünnbett gemäß
DIN 18 157.
Verlegematerial: PCI-Nanolight, Art.-Nr. 3773/7 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenmaterial: PCI-Durafug NT, Art.-Nr. 3525/2 oder
gleichwertig
Fabrikat '..........'
Fugenfarbe: Pergamon
01.__.0250
Wandfliesen liefern und verlegen, Röben, 30x15 cm
E
1,00
m²
01.__.0260 Kantenausbildung / Eckschutzschiene (Wandaußenecke) Ausbildung von Eckschutzschienen in Edelstahl, Fabrikat
Schlüter oder gleichwertig, liefern und einbauen
Fabrikat: '..........'
01.__.0260
Kantenausbildung / Eckschutzschiene (Wandaußenecke)
11,50
m
01.__.0270 Dauerelastische Versiegelung Weichverfugung / Versiegelung 10 / 20mm, pergamon,
mittels PCI-Silcoferm S, Art.-Nr. 2906/0 oder
gleichwertig sowie Vorfüllung mit
PE-Schaumstoffrundschnüren.
01.__.0270
Dauerelastische Versiegelung
11,50
m
01.__.0280 Edelstahlwinkel 60 x 60 x 1,5 mm, Wandaußenecke Edelstahlwinkel im Verkaufsraum, Schenkellänge 60mm x
60mm am Übergang zwischen Wandfliesen und übriger
Wandverkleidung im Verkaufsraum, einschließlich
Lieferung, erforderlicher Unterfütterung und Montage.
01.__.0280
Edelstahlwinkel 60 x 60 x 1,5 mm, Wandaußenecke
11,50
m
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde
(§ 2 Nr.1 VOB Teil B).
Es handelt sich um Leistungen, die in der Planung nicht vorhersehbar bzw. nicht erfasst sind, deren Ausführung sich jedoch als notwendig erweist.
Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen sowie
Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten sowie Erschwerniszuschläge
sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht
schon als Teilleistungspositionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu
vereinbaren und gesondert nachzuweisen.
Zusätzliche Leistungen im Auftrage Bauleitung AG - Stundenlohnarbeiten
01.__.0290 Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter Gemittelter Stundenverrechnungssatz für einen
Bauvorarbeiter der an der Leistungsausführung
Fliesen-, Platten und Natursteinarbeiten beteiligten Gewerke.
Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter oder dgl.
(Berufsgruppe II)
01.__.0290
Stundenverrechnungssatz für Bauvorarbeiter
E
1,00
h
01.__.0300 Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
01.__.0300
Stundenverrechnungssatz für einen Baufacharbeiter
E
1,00
h
01.__.0310 Stundenverrechnungssatz für einen Helfer Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
01.__.0310
Stundenverrechnungssatz für einen Helfer
E
1,00
h
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