Elektro
Siemens AG, 80333 München - MCHW Erweiterung Kasino
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
SIEMENS HEADQUARTER - Erweiterung Kantine Projekt: NNSH Wittelsbacher Platz 1 München LEISTUNGSVERZEICHNIS VE 04 ELT- GA                    Bauherr:       Siemes Real Estate GmbH & Co. OHG                                       Marktplatz 3                                       82031 Grünwald
SIEMENS HEADQUARTER
1 Elektrotechnik
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Elektrotechnik
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Grundlagen, Normen, Richtlinien Normen, Richtlinien Für das Angebot gilt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültige Fassung. Für die Ausführung gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Fassung. Zur Anwendung von Normen, des Standes der Technik und allgemeiner Vorschriften wird auf den Bauvertrag verwiesen. Zum Stand der Technik gehören u. a. auch Richtlinien des VDI, VDE, VdS usw. Die VOB/Teil C gilt, soweit im Folgenden bzw. in den anderen Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmt wird. Kap. 0 der jeweiligen VOB Teil C gilt nicht. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Wartungsfreundlichkeit Die Wartungsfreundlichkeit aller Anlagen ist ein wichtiges Ziel der Projektierung. Alle wartungs-, revisions- und prüfungsbedürftigen Teile müssen leicht erreichbar sein. Die Reinigung bzw. der Austausch von Teilen muss ohne wesentliche Demontagen nicht betroffener Anlagenteile möglich sein. Zur Verminderung der Ersatzteilhaltung und Erhöhung der Wartungs- und Instandhaltungseffektivität, sind soweit möglich einheitliche Fabrikate einzusetzen. Nebenleistung Neben den in VOB/C aufgeführten Nebenleistungen sind folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie im LV nicht gesondert aufgeführt sind: Temporäre Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzesmonatliche Terminplanung seiner gewerkespezifischen Arbeitsabläuferäumliche und zeitliche Koordination seiner Leistungen mit den restlichen Unternehmern, siehe auch Bauvertrag; abschnittsweise Umsetzung seiner Leistungen und der hieraus resultierenden Schnittstellen (Bauabfolgen/Zugänglichkeit/ Materialtransport etc.)Überprüfung vorhandener Fremdleistungen auf Lage, Zustand, Abmessungen und Eignung für seine Leistungfachgerechtes Abdecken und Verschließen nicht zum Auftrag gehörender Leistungen Dritter oder des Bestandessofortige Reinigung bei eventueller Verschmutzung des Bestandes oder Leistungen DritterAnlagen dürfen nur in sauberem Zustand in Betrieb genommen werden, gegebenenfalls sind sie vor Inbetriebnahme gründlich zu reinigenMaßnahmen zum Schutz gegen Beschädigung von bestehenden Gebäudeteilen, Anlagen und deren ZugängenÜberprüfung der Bestandsmaße vor Ort, s. auch Bauvertrag. Kosten für Auslöse und Übernachtungen werden nicht gesondert vergütet. Ausführungsplanung Es werden die folgenden Unterlagen der Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt: Siehe Leistungsbeschreibung "3D_M+W-Planung" Für die Montageplanung erhält der AN die Unterlagen im Datenformat dgn für Planunterlagen und pdf für sonstige Unterlagen, andere Formate nur nach Vereinbarung mit dem AG. Diese Unterlagen sind die Basis für die weitere Bearbeitung und Grundlage für die Werkstatt- und Montageplanung. Schlitz- und Durchbruchspläne sind unverzüglich auf Übereinstimmung mit den M+W-Unterlagen gemäß Pkt. 4. zu überprüfen und mit dem Fachplaner abzustimmen, soweit Änderungen erforderlich sind. Montage und Werkstattunterlagen (M+W) Der Umfang der M+W-Planung als Teil der Bauunterlagen gemäß Bauvertrag ist in der Leistungsposition im Leistungsverzeichnis definiert. Alle über die VOB/C hinausgehenden Anforderungen sind gemäß der Leistungsposition zu kalkulieren und anzubieten. Für Befestigungen sind nur Produkte mit allgemeiner deutscher oder europäischer bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden, für Dübel nur Metallausführungen. Zulassungsbescheinigungen sind vorzulegen. Die Bemessung ist nach DIN 4102 vorzunehmen. Es ist generell von gerissenem Beton (Schwundrisse) auszugehen. Die M+W-Unterlagen und die sonstigen Bauunterlagen sind gemäß Bauvertrag rechtzeitig vor Beginn der Ausführungsarbeiten (spätestens jedoch 4 Wochen nach Vergabe) zur Freigabe vorzulegen. Für den Freigabeprozess beim Auftraggeber und seinen Beauftragten ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen. Die in der Freigabeerklärung enthaltenen Anmerkungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Bei umfangreichem Korrekturbedarf kann der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter eine erneute Vorlage der geänderten M+W-Unterlagen zur Freigabe verlangen. Bei nicht freigegebener bzw. von der Freigabe abweichender Ausführung kann der Auftraggeber die Änderung in die freigegebene Ausführung vom Auftragnehmer wie bei einer Mangelbeseitigung verlangen. Sonstige Rechtsfolgen bleiben unberührt. Bei Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung, gleich aus welchem Grund, sind alle direkten und mittelbaren Folgen einschließlich Umplanungen darzustellen, auch bei anderen Gewerken und insbesondere bei den Kosten. Stellen sich bei der Ausführung genehmigter Änderungen weitere, vorher nicht mitgeteilte Folgen der Änderungen heraus, hat der Auftragnehmer die notwendigen Anpassungen auf seine Kosten zu veranlassen bzw. die entsprechenden Kosten für Leistungen Dritter zu tragen. Datenaustausch Der Austausch von Dateien (Zeichnungen/ Berechnung/ Protokolle) erfolgt per Email eine "Datenplattform" wird seitens des AG nicht zur Verfügung gestellt. Genehmigungsunterlagen Die Baugenehmigung wird durch den AG zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet, diese Unterlagen verantwortlich zu prüfen und ggf. erforderliche Änderungen in Abstimmung mit dem AG oder dessen Beauftragten vorzunehmen. Bauvorbereitung / Baubeginn Im Leistungsumfang „Baustelleneinrichtung“ sind alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und den Unterhalt der Baustelle nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses enthalten. Das umfasst insbesondere auch nachfolgende Punkte : Anlieferung, Aufstellen, Vorhalten und verkehrssicheres Unterhalten, Abbau und Abtransport der erforderlichen Baustelleneinrichtung inkl. aller notwendigen Geräte, Hebezeuge, Kräne usw.Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von VerunreinigungenVorkehrungen für die Sicherheit auf der Baustelle und den Zu- und AbfahrtswegenAufbauen, Vorhalten und Abbauen aller notwendigen Abdeckungen, Umwehrungen von Öffnungen und Schächten, Absturzsicherungen und dergleichen, die das auszuführende Gewerk betreffen Im Einzelnen sind die Festlegungen des Baulogistikkonzept zu berücksichtigen. Alle im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Betrieb erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Anträge, Zulassungen, Kündigungen, einschl. Gebühren sind durch den AN zu erbringen. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Gebäudes und Abstimmung mit dem Auftraggeber in eigener Verantwortung volle Klarheit zu verschaffen über die Möglichkeiten für Transporte/Anfahrten, die Heranführung von Baustrom, Fernmeldeanschluss und Bauwasser. Bauwasser- abwasser und Baustrom werden durch den AG an zentraler Stelle (siehe Baulogistikkonzept) bereitgestellt. Vom AN ist eine Detailabstimmung mit allen Beteiligten vorzunehmen. Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer (AN) durch den AG in die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle einweisen zu lassen. Bei Erfordernis ist eine gemeinsame Begehung vorzunehmen. Bei Umbauarbeiten oder Arbeiten im Bestand sind durch den AN erkennbare Schäden an Bauwerken, Anlagen und Einrichtungen vor Bau- und Montagebeginn festzustellen und dem AG mitzuteilen. Soweit der AN das für erforderlich hält, hat er den Auftraggeber um eine Beweissicherung zu ersuchen. Lager- und Stellplätze hat der AN herzustellen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AN in den Einheitspreis der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Der AG erhebt keine Versorgungsumlage. Der AN hat gemäß Leistungsverzeichnis ein digitales Bautagebuch zu führen und dem AG bzw. dessen Vertreter auf Anforderung vorzulegen. Das Bautagebuch muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, u. a.: Wetter, TemperaturenZahl, Art und Arbeitszeit der auf der Baustelle beschäftigten AK, Maschinen und GeräteArt, Ort und Umfang der geleisteten Arbeiten mit wesentlichen Angaben über den BaufortschrittBehinderung und Unterbrechung der ArbeitenArbeitseinstellung mit Angabe der GründeUnfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse Aufgrund der aktuellen Lieferkettenproblematik ist dafür zu sorgen das die technische Klärung, ggf. die Freigabe und die Bestellung so frühzeitig wie möglich erfolgt. Lage und Zufahrtsmöglichkeiten Siehe Baustelleneinrichtungsplan Arbeits-/ Transportwege und Baustelleneinrichtungs (BE) -Flächen Baulogistikkonzept Auf dem Grundstück stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung / Lagerfläche nach Abstimmung mit dem AG zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsflächen, das Gelände und das Bauwerk, sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind durch den AN ständig sauber zu halten. AnlieferungenSiehe Baulogistikkonzept Anlieferungen sind bei der Bauleitung des AG anzumelden und mit diesem abzustimmen. Unangemeldete Anlieferungen können vom AG abgewiesen werden. Alle dadurch eventuell entstehenden Kosten und Terminverzögerungen gehen zu Lasten des AN. Abfallarme BaustelleSiehe Baulogistikkonzept 10. Lärm- und Staubschutz Siehe Baulogistikkonzept Es sind ausschließlich die neuesten Arbeitsmethoden und -geräte anzuwenden, um die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren. Zu beachten sind hinsichtlich Lärm insbesondere das Bundes-Immisionsschutzgesetz, RAL-UZ 53 für Umweltzeichenvergabe lärmarmer Baumaschinen und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Hinsichtlich einer staubarmen Baustelle sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, u.a. zu beachten sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). BodenschutzDer Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen (chemische Verunreinigung) und mechanischen Schäden zu schützen. Zu beachten ist insbesondere die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). GerüsteSofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere Angaben gemacht werden, sind die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Gerüste in die Einheitspreise mit einzurechnen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teile 1 - 4 sowie der weiteren in VOB/C DIN 18451 erwähnten Normen und Vorschriften erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Gerüste und Schutznetze sind nur von eingewiesenem Fachpersonal zu montieren. Noch nicht fertiggestellte Gerüste oder Gerüstteile sind für die Benutzung zu sperren. Eine Benutzung der Gerüste ist erst nach Freigabe durch den Gerüstersteller mit der Aushändigung des Übergabeprotokolls an die Bauleitung und Anbringung der Gerüstkennzeichnung zu gestatten. Freigegebene Gerüste sind unter Angabe der Gerüstgruppe und max. zulässiger Belastung zu kennzeichnen (siehe BGV C45 GM). Der Auftragnehmer hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koordination der Gerüstarbeiten mit den übrigen Gewerken Sorge zu tragen. Schutzmaßnahmen und GefährdungsanalyseVor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsanalyse durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und ihre Dokumentation muss gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erfolgen. Insbesondere sind die Montagekonzepte für die Zentralen, vertikalen und horizontalen Erschliessungswege, die Schachtmontagen mit SiGeKo abzustimmen und freigeben zu lassen. Der für die Montagearbeiten verantwortliche Unternehmer hat vor der Ausführung der Arbeiten die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung zu berücksichtigen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen an Arbeitsplätze sind durch den AN eigenverantwortlich zu treffen und werden nicht gesondert vergütet, siehe auch Leistungsverzeichnis. Absturzsicherungen, z.B. von geöffneten Schächten, nachträglich erstellten Deckendurchbrüchen, usw. sind während der gesamten Bauzeit grundsätzlich durch den AN zu erstellen und zu unterhalten, der die Öffnung erstellt hat. Sollten im Fortgang der Arbeiten die Umwehrungen von Nachfolgegewerken, z.B. für Installationsarbeiten, entfernt werden, geht die Verpflichtung zur Erstellung und Unterhaltung der Absturzsicherung auf die jeweilige Firma über. Bei der Durchführung von Arbeiten mit lösungsmittelhaltigen Substanzen, ist zu beachten, dass die Baustelle über keine natürliche Be- und Entlüftung verfügt. Eine Be- und Entlüftung über die Lüftungsanlage ist während der Bauzeit nicht vorgesehen. Alle Flächen, Gegenstände, Einbauteile und dergleichen, die der Gefahr einer Verunreinigung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen durch sorgfältiges Abdecken, Einfetten, Abkleben oder andere geeignete Maßnahmen geschützt werden. Alle hierfür notwendigen Leistungen sind in die EP's einzukalkulieren bzw. sind mit diesen abgegolten. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle zur Erstellung der nachfolgend in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen erforderlichen Maßnahmen und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschließlich Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials. Die Entsorgung der anfallenden Schuttmaterialien hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Im Hinblick auf mögliche Emissionen, z.B. Staubentwicklung, Gase, Dämpfe, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen und vor Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Besondere Schutzmaßnahmen, z.B. für benachbarte technische Installationen, anschließende Wand- und Deckenbekleidungen o.ä., sind bei Abbrucharbeiten vorzusehen. Durch den Unternehmer ist eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen und der Objektüberwachung zur Kenntnis zu geben. Ein qualifizierter Firmen-Bauleiter für die Abbruchmaßnahmen ist zu benennen. Ausführungsvorgaben, ergänzend zur VOBIn den einzelnen Positionen sind jeweils alle Arbeiten, Materialien und Aufwendungen zu erfassen und einzukalkulieren, auch wenn sie in der Position im Einzelnen nicht mehr genannt werden, die vertraglich vereinbarte Funktionsfähigkeit gewährleisten bzw. für die Erstellung dieser notwendig sind, siehe auch Leistungsverzeichnis. Die örtlichen Verhältnisse, insbesondere auch vorhandene bzw. noch zu installierende Rohrleitungen, Trassen, Anlagen usw., sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, Bestandsaufnahmen sind eigenverantwortlich durchzuführen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der Objektüberwachung zu klären. Dies gilt auch für die Schlitz- und Durchbruchsplanung. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Abmessungen dienen nur zur Kalkulation des Angebots. Mengenermittlungen für Materialbestellung und Leistungsausführung sind auf der Basis der abgestimmten M+W-Planung eigenverantwortlich durch den AN zu erstellen. Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerken Sorge zu tragen. Die in Ausführungsunterlagen und Beschreibungen genannten Mengen, Maße und Angaben sind vor Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Auf das Leistungsverzeichnis wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Kennzeichnung von Leitungen: Alle Kabel/ Leitungen/ Rohre im Erdreich erhalten ein Trassenwarnband Alle Rohre/ Kanäle und jegliche Art von Leitungen, welche nicht Unterputz, in Betondecken, Bodenplatten oder im Erdreich verlegt sind, sind wie folgt ausreichend zu kennzeichnen: FließrichtungspfeileArt des MediumsFarbe nach DIN Offene Enden sind dauerhaft zu verschließen und gegen Beschädigung zu schützen. Alle Kabel sind wie folgt ausreichend in den reversionisierbaren Bereichen zu kennzeichnen: StromkreisKabelnummer bzw. nach dem vorgegebenen Kennzeichnungssystem Die Kennzeichnung ist für alle Gewerke gemäß Vorgabe AG einheitlich vorzunehmen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Fertigungs- und BestandsunterlagenDie über die VOB C hinausgehenden Anforderungen sind in der hierfür im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungsposition zu kalkulieren. Abnahmen, LeistungsmessungenVorlage zur Prüfung Leistungsmessung: Die dem Auftraggeber zugesicherten Leistungen sind durch Leistungsmessungen nachzuweisen. Soweit solche Leistungsmessungen über den nach VOB/C festgelegten Standardumfang hinausgehen, sind sie in Leistungspositionen des LVs beschrieben und zu kalkulieren. Die hierfür notwendigen Messgeräte müssen geeicht sein, sie sind vom Auftragnehmer vorzuhalten. Der Auftraggeber kann Leistungsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die wesentlichen Zustands- und Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht die erforderlichen Werte haben, z. B: Witterung, Nutzungsanforderungen usw., siehe auch Leistungsverzeichnis. Prüfungen sicherheitsrelevanter Anlagen, sonstige Prüfungen: Abnahmen gemäß SPrüfV der sicherheitsrelevanten Anlagen (Lüftungsanlagen, , Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsstromversorgungen) müssen durch Prüfsachverständige erfolgen. Ebenso sind Hygieneprüfungen, z. B. gemäß VDI 6022, VDI 6023, TrinkwV usw. sowie sonstige durch die Baugenehmigung oder andere Vorschriften veranlasste Prüfungen durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Dabei erfolgt die Beauftragung der Sachverständigen durch den Auftragnehmer, die Koordinierung, Terminierung und Unterlagenbeistellung etc. muss ebenfalls durch den AN erfolgen. Es sind die vorgegebenen Sachverständigen zu verwenden (Bestandskenntnis). Nachweispflichtige Bauteile: Zulassungen, Prüfzeichen, Bescheinigungen sind für nachweispflichtige Bauteile wie Brandschutzklappen, Abschottungen, Ummantelungen, Bauteile mit Funktionserhalt und Dübelbefestigungen, vor Montage der Anlagenteile, der Objektüberwachung zu übergeben. Nach erfolgter Montage und Vorabnahme durch die Objektüberwachung ist die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten zu bestätigen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. AbrechnungDetails sind im Leistungsverzeichnis sowie im Rechnungslauf des AG geregelt. Diese Regelungen sind zwingend zu beachten. Vor Rechnungsstellung ist zusammen mit der Objektüberwachung ein Aufmaß, nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses, zu erstellen. Massenermittlungen, mit oder ohne gemeinsamen Aufmaß, sind vor der Rechnungsstellung der Objektüberwachung in prüfbarer, vollständiger Darstellung mit nachvollziehbarer Ermittlung des aktuellen Zuwachses und der jeweiligen Gesamtmengen (kumuliert), zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der jeweilige Leistungsstand der Abrechnung ist mit Aufmaßplänen zu dokumentieren, die in 2-facher Ausfertigung beizulegen sind. Der Rechnung gemäß Leistungsverzeichnis an den Auftraggeber sind die von der Objektüberwachung freigegebenen Massenermittlungen sowie gegebenenfalls gemeinsame Aufmaße im Original beizulegen. Das Aufmaß ist außerdem im Datenformat DA 11 (Datenart 11) beizulegen bzw. zu übermitteln. Elektromagnetische Verträglichkeit und FrequenzumrichterElektromagnetische Verträglichkeit (EMV): EMV - entsprechend den geltenden Deutschen bzw. Europäischen Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Bestimmungen: hinsichtlich leitungsgebundener und abgestrahlter Emissionen,hinsichtlich Störfestigkeit gegen leitungsgebundene und eingestrahlte Störgrößen,hinsichtlich Netzrückwirkungen, insbesondere für geregelte Verbraucher höherer Leistung. Als Mindestforderung gilt: Alle Anlagenteile müssen funkentstört nach DIN EN bzw. nach VDE sein. Zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit des Gesamtsystems elektrischer und elektronischer Geräte müssen geeignete EMV-Maßnahmen festgelegt werden. Um die Einflussfaktoren erkennen und bewerten zu können und Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß zu ergreifen, sind im Rahmen der Planung vom AN folgende Informationen zu übergeben: Mögliche bzw. zu erwartende Störaussendung der eingesetzten GeräteSpannungsschwankungenNieder- und hochfrequente StöraussendungenHäufungen von Geräten mit NetzrückwirkungenGrenzwerte der Störfestigkeit der eingesetzten GeräteVorgaben zu vorbeugenden EMV-Maßnahmen und EMV-Grundanforderungen, wie z.B. Abstandsforderungenbesondere Blitzschutz- und ErdungsmaßnahmenEntkoppelungsmaßnahmenSchnittstellendatenFrequenzumrichter Auf folgende Vorschriften wird besonders hingewiesen: Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind vom AN auf Anforderung folgende Messkurven über die Einhaltung der EMV-Normen vorzulegen: Oberwellenströme bei verschiedenen Betriebszuständen Oberschwingungsspannungen, wobei hier die Impedanz des speisenden Netzes und die Prüfbedingungen bei der Messung (z. B. Labor) anzugeben sindStöraussendung GehäuseDie Netzimpedanzwerte an der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) sind vom AN vor der Messung beim AG abzufragen. Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind für das Lastkabel geschirmte Kabel mit einer Transferimpedanz von < 10 mOhm/m bei 10 MHz einzusetzenDer Auftragnehmer muss vor Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme seiner Kabel und Geräte das Umfeld, d.h. Störleistungen und Störempfindlichkeit klären und dementsprechend eigene Störleistungen reduzieren oder eigene Geräte ausreichend schützenDer Auftragnehmer hat nach Beendigung seiner Leistungen die von ihm erstellten Elektroanlagen auf EMV-Verträglichkeit zu überprüfen. Bei der Ausführung mehrerer Anlagen durch den Auftragnehmer hat sich die vom Auftragnehmer durchzuführende Überprüfung auch auf die Verträglichkeit der Anlagen untereinander zu er-       strecken Die Messungen und Überprüfungen sind durch den Auftragnehmer zu protokollierenDie Protokolle sind dem AG zu übergeben Es darf nur serienmäßige Industrieware, modular modifiziert und auf die speziellen Belange des AG bzw. des zu liefernden Leistungsumfanges, eingesetzt werden. Gewerkespezifische Ergänzungen VDE-Konformität Es dürfen grundsätzlich nur elektrische Geräte, Kabel und Leitungen mit eingetragenem VDE-Zeichen verwendet werden. In allen anderen Fällen muss unaufgefordert ein Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anschlussbedingungen: Für das Angebot und die Ausführung sind die Anschlussbedingungen der zuständigen EVUs, TK- und IT-Dienstleister sowie der zuständigen Feuerwehr und sonstiger Versorgungsunternehmen zu Grunde zu legen. Bei Eigenversorgung sind für den Anschluss der elektrischen Verbrauchsgeräte folgende Bedingungen vorgegeben: Wechselstrommotoren dürfen nur bis zu einer Nennleistung von 1,4 kW eingesetzt werden(darüber Drehstrommotoren) Drehstrommotoren mit einer Nennleistung ab 10 kW sowie Motoren mit schwerem Anlauf und häufig geschaltete Motoren mit einer Nennleistung ab 5 kW sind einzeln zu benennenAnlassschaltungen und Regelungen sind anzugebenFür Elektrowärmegeräte mit einem Anschlusswert von mehr als 4,6 kW und für Geräte zur Heizung oder Klimatisierung über 2 kW ist Drehstromanschluss vorzusehen Leistungsgrenzen / Schnittstellen zu anderen Gewerken Die Schnittstellendefinitionen für die in diesem Projekt jeweils zutreffenden Anlagenbestandteile sind zu beachten, Stundenlohnarbeiten Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 15 Absatz 3 VOB/B Stundenlohnarbeiten vor Beginn mit einem vorgegebenen Formular anzuzeigen sind und der vorherigen Freigabe der Fachbauleitung sowie der schriftlichen Zustimmung des AG bedürfen. Die zu erwartenden Stunden inkl. Materialkosten sind zu schätzen und in diesem Formular anzugeben/zu beziffern. Stundenlohnberichte inklusive einer Liste der fortlaufenden Regienachweise (ausgeschriebene Menge, anerkannte Menge, offene Menge) sind zukünftig bis spätestens Dienstagvormittag bei der zuständigen Bauleitung abzugeben und von den jeweiligen Bauleitern zu prüfen. Stundenlohnberichte werden einmal wöchentlich, immer Mittwochs, durch die Bauleitung dem Bauherrn vorgelegt und von diesem anerkannt oder abgelehnt. Es können nur Stundenlohnberichte anerkannt werden, deren Leistungen innerhalb der letzten 8 Werktage ausgeführt wurden. Weiter zurückliegende Stundenlohnberichte werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt, es ist die Pflicht des AN und der für ihn zuständigen Bauleitung für eine termingerechte Vorlage und Abwicklung, wie vor beschrieben, zu sorgen. Dies gilt nicht, wenn eine verspätetet Vorlage der Stundenberichte durch den AG verursacht wurde oder der Bauherr durch Krankheit oder sonstige Umstände verhindert ist. In diesem Fall verlängern sich die Fristen entsprechend.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Terminplan: NNSH_PK_HuP_Bauablaufterminplan_00.pdf Baulogistikkonzept: NNSH_PK_HLA_Lageplan Erschließung.pdf NNSH_PK_PWB_Logistikbericht.PDF NNSH_PK_PWB_Baubeschreibung.pdf NNSH_PK_PWB__Baulogistikpläne, Spartenplan.pdf M+W Planung in Ergänzung zur VOB Teil C 20211202_M+W-Planung.pdf Aufmaßrichtlinie Aufmaßrichtlinie.pdf Planunterlagen: Grundrisse ELT SHK-GP-KBP-PG-XX0200EB3A00_Fundamenterder.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200EL3A00_Demontage Bestand.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200ES3A00_ELT und Bel und Trasse.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200EW3A00_NT und IT.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100EL3A00_Demontage Bestand.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100ES3A00_ELT und Bel und Trasse.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100EW3A00_NT und IT.pdf
Anlagen zum LV
Anlagenbeschreibung Allgemein: Erweiterung der Restaurantfläche um ca. 109 m² und ca. 68 Personen In der bestehenden Anlagentechnik der Küchen- und Versorgungsgewerke im Bestand erfolgt keine Anpassung. 440 - Elektrotechnik 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen Keine Maßnahmen geplant. 442 Eigenstromversorgungsanlagen Keine Maßnahmen geplant. 443 Niederspannungsschaltanlagen Es sind keine Leistungsanschlüsse bzw. Änderungen an der Bestandanlage geplant. 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 4441 Kabel und Leitungen Folgende Leistungen sind für die Erweiterungsflache erforderlich: Demontage der Pergula-ELT-Anschlüsse und Teilbereiche der Rinnenheizung im Außenbereich. Nachrüsten von neuen ELT-Anschlüsse im Aussenbereich für angepasste Rinnenheizungen und neue Kameraanlagen. Nachrüsten Einzelstromkreise im Gebäudeneubau für MSR, Türsteuerung etc. aus dem Bestands-Küchenverteiler im EG, Nachrüsten Beleuchtungsstromkreise einschl. DALI-Bus im Gebäudeneubau aus dem Bestands-Küchenverteiler im EG, Reserve-Stromkreise vorhanden. Die DALI-Bus-Schnittstelle muss auf Reserve geprüft werden. Nachrüsten Stromkreise für die Sicherheitsbeleuchtung im Gebäudeneubau aus dem Bestands-SIBe-Verteiler im 1.UG, Platzreserve für Reserve-Stromkreise vorhanden. Stromversorgung der neuen Lüftungsanlage im UG1 über den bestehenden Küchenhauptverteiler im UG1. 442 Unterverteiler Die Bestands-Küchenverteiler EG / UG1 stehen noch ausreichend Leistungsreserven für die Gebäudeerweiterung zur Verfügung. Reserve-Stromkreise sind laut Bestandsunterlagen noch vorhanden. 4443 Verlegesysteme Die Bestandskabeltrassen in der Zwischendecke Restaurant werden bis in die Fläche der Gebäudeerweiterung verlängert / erweitert. Weiterhin sind Leitungswege über Sammelhalter in der Zwischendecke zur flächenseitigen Verkabelung ab der Kabeltrasse geplant. Zusätzlich ist eine Trassenanbindung im UG1 für die neue Lüftungsanlage nachzurüsten. 4444 Installationsgeräte Umsetzen der bestehenden RWA-Anschlüsse aus der Bestandsfassade an die neuen Dachfensterpositionen. (die bestehende RWA-Steuerung verbleibt unverändert) Nachrüsten von Putzsteckdosen in der Gebäudeerweiterung. Zusätzliche Bodentanks werden nach aktueller Abstimmung in der Neubaufläche nicht erforderlich. 4449 Niederspannungsinstallationsanlagen, sonstiges Ertüchtigung geöffneter Brandschotts bzw. Neuerrichtung von Brandschotts für die ELT/NT/MSR-Gewerke 445 Beleuchtungsanlagen 4451 Ortsfeste Leuchten für Allgemeinbeleuchtung In der Fläche der Gebäudeerweiterung wird eine Beleuchtung auf Basis des bisherigen Bestands-Beleuchtungskonzepts errichtet. Die vereinbarten Beleuchtungskennwerte (Lichtstärke etc.) und die Lichtszenen-Definitionen des Bestandskonzepts werden im Neubau analog umgesetzt. Ergänzen von Pendelleuchten über 7 wandseitigen Tischen in der Gebäudeerweiterung, in Anlehnung an die bisherigen Bestands-Pendelleuchten-Typen. Abweichend zum Bestandskonzept wird die Gesamt-Fläche der Gebäudeerweiterung über einrichtungsunabhängige Einbaudownlights beleuchtet. Die zugehörigen Einbaudownlights werden als Flächenstrahler geplant, abweichend zum Bestands-Leuchtentyp Punktstrahler. Der Flächenstrahler wurde allerdings Gehäuse- und Herstellergleich zum Bestands-Typ gewählt, so dass die Leuchtenoptik zwischen Bestand und Neubau hinsichtlich der verwendeten Leuchten gleich ausfällt. Im Bestandsbereich müssen einige Einbaudownlights hinsichtlich des neuen Übergangs vom Bestand zum Neubau neu positioniert werden. 4452 Ortsfeste Leuchten für Sicherheitsbeleuchtung Ergänzen von Fluchtwegeleuchten bzw. Rettungszeichenleuchten in Anlehnung an die Bestands-Leuchten-Typen in der Fläche der Gebäudeerweiterung. Im Bestandsbereich müssen die Kennzeichnungen (Pfeilrichtung) der Rettungszeichenleuchten an die neuen Fluchtwegeführung angepasst werden. Die Fluchtwegeleuchten im Bestandsbereich, am Übergang vom Bestand zum Neubau, sind geringfügig neu zu positionieren. 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen Die neue Dachfläche der Gebäudeerweiterung benötigt keine Blitzschutz-Fangeinrichtungen, da durch deren Lage im Innenhof bereits ein ausreichender Schutz durch die angrenzenden Gebäude besteht. 4463 Potentialausgleich Die Fassadenneugestaltung bzw. die Attikaverblechung der Gebäudeerweiterung einschl. der Stahlträger in der Neubaufläche benötigen eine Anbindung an die bestehende Erdungs- / Potentialausgleichsanlage. Hierzu wird in der Bodenplatte des Neubaus ein Fundamenterder vorgesehen, der an die bestehende Bestands-Erdungsanlage angebunden wird. Für die Stahlträger bzw. Rahmenkonstruktion der Fassaden werden Anschlussfahnen aus dem Fundamenterder ca. alle 5m bereitgestellt. 4469 - Blitzschutzzonen – Konzept koordinierter Überspannungsschutz Zum Schutz der elektrischen / elektronischen Systeme im Gebäude vor blitzinduzierten Überspannungen werden Überspannungsschutzgeräte im neuen Lüftungssteuerschrank 1.UG platziert. Da die Flächen-Stromversorgung der Gebäudeerweiterung aus bereits bestehenden elektrischen Verteilern erfolgt und diese bereits mit entsprechende Überspannungsschutzmaßnahmen im Bestand ausgerüstet wurden, sind keine weitere Maßnahmen erforderlich.
Anlagenbeschreibung
1.01 Beleuchtungsanlage (liefern und montieren)
1.01
Beleuchtungsanlage (liefern und montieren)
1.02 Sicherheitsbeleuchtung (liefern und montieren)
1.02
Sicherheitsbeleuchtung (liefern und montieren)
1.03 Einbau-Schaltgeräte
1.03
Einbau-Schaltgeräte
1.04 Kabel / Leitungen / Rohre / Dosen
1.04
Kabel / Leitungen / Rohre / Dosen
1.05 Anschlüsse v. Kabel u. Leitungen
1.05
Anschlüsse v. Kabel u. Leitungen
1.06 Kabelbahnen / Steigetrassen / Sonstiges
1.06
Kabelbahnen / Steigetrassen / Sonstiges
1.07 E30/E90 Funktionserhalt
1.07
E30/E90 Funktionserhalt
1.08 Installationsrohre aus Metall
1.08
Installationsrohre aus Metall
1.09 Installationsgeräte
1.09
Installationsgeräte
1.10 Potentialausgleich
1.10
Potentialausgleich
1.11 Anlagentechnik
1.11
Anlagentechnik
1.12 Brandabschottung
1.12
Brandabschottung
1.13 Besondere Leistungen
1.13
Besondere Leistungen
2 Nachrichtentechnik
2
Nachrichtentechnik
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Grundlagen, Normen, Richtlinien Normen, Richtlinien Für das Angebot gilt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültige Fassung. Für die Ausführung gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Fassung. Zur Anwendung von Normen, des Standes der Technik und allgemeiner Vorschriften wird auf den Bauvertrag verwiesen. Zum Stand der Technik gehören u. a. auch Richtlinien des VDI, VDE, VdS usw. Die VOB/Teil C gilt, soweit im Folgenden bzw. in den anderen Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmt wird. Kap. 0 der jeweiligen VOB Teil C gilt nicht. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Wartungsfreundlichkeit Die Wartungsfreundlichkeit aller Anlagen ist ein wichtiges Ziel der Projektierung. Alle wartungs-, revisions- und prüfungsbedürftigen Teile müssen leicht erreichbar sein. Die Reinigung bzw. der Austausch von Teilen muss ohne wesentliche Demontagen nicht betroffener Anlagenteile möglich sein. Zur Verminderung der Ersatzteilhaltung und Erhöhung der Wartungs- und Instandhaltungseffektivität, sind soweit möglich einheitliche Fabrikate einzusetzen. Nebenleistung Neben den in VOB/C aufgeführten Nebenleistungen sind folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie im LV nicht gesondert aufgeführt sind: Temporäre Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzesmonatliche Terminplanung seiner gewerkespezifischen Arbeitsabläuferäumliche und zeitliche Koordination seiner Leistungen mit den restlichen Unternehmern, siehe auch Bauvertrag; abschnittsweise Umsetzung seiner Leistungen und der hieraus resultierenden Schnittstellen (Bauabfolgen/Zugänglichkeit/ Materialtransport etc.)Überprüfung vorhandener Fremdleistungen auf Lage, Zustand, Abmessungen und Eignung für seine Leistungfachgerechtes Abdecken und Verschließen nicht zum Auftrag gehörender Leistungen Dritter oder des Bestandessofortige Reinigung bei eventueller Verschmutzung des Bestandes oder Leistungen DritterAnlagen dürfen nur in sauberem Zustand in Betrieb genommen werden, gegebenenfalls sind sie vor Inbetriebnahme gründlich zu reinigenMaßnahmen zum Schutz gegen Beschädigung von bestehenden Gebäudeteilen, Anlagen und deren ZugängenÜberprüfung der Bestandsmaße vor Ort, s. auch Bauvertrag. Kosten für Auslöse und Übernachtungen werden nicht gesondert vergütet. Ausführungsplanung Es werden die folgenden Unterlagen der Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt: Siehe Leistungsbeschreibung "3D_M+W-Planung" Für die Montageplanung erhält der AN die Unterlagen im Datenformat dgn für Planunterlagen und pdf für sonstige Unterlagen, andere Formate nur nach Vereinbarung mit dem AG. Diese Unterlagen sind die Basis für die weitere Bearbeitung und Grundlage für die Werkstatt- und Montageplanung. Schlitz- und Durchbruchspläne sind unverzüglich auf Übereinstimmung mit den M+W-Unterlagen gemäß Pkt. 4. zu überprüfen und mit dem Fachplaner abzustimmen, soweit Änderungen erforderlich sind. Montage und Werkstattunterlagen (M+W) Der Umfang der M+W-Planung als Teil der Bauunterlagen gemäß Bauvertrag ist in der Leistungsposition im Leistungsverzeichnis definiert. Alle über die VOB/C hinausgehenden Anforderungen sind gemäß der Leistungsposition zu kalkulieren und anzubieten. Für Befestigungen sind nur Produkte mit allgemeiner deutscher oder europäischer bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden, für Dübel nur Metallausführungen. Zulassungsbescheinigungen sind vorzulegen. Die Bemessung ist nach DIN 4102 vorzunehmen. Es ist generell von gerissenem Beton (Schwundrisse) auszugehen. Die M+W-Unterlagen und die sonstigen Bauunterlagen sind gemäß Bauvertrag rechtzeitig vor Beginn der Ausführungsarbeiten (spätestens jedoch 4 Wochen nach Vergabe) zur Freigabe vorzulegen. Für den Freigabeprozess beim Auftraggeber und seinen Beauftragten ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen. Die in der Freigabeerklärung enthaltenen Anmerkungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Bei umfangreichem Korrekturbedarf kann der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter eine erneute Vorlage der geänderten M+W-Unterlagen zur Freigabe verlangen. Bei nicht freigegebener bzw. von der Freigabe abweichender Ausführung kann der Auftraggeber die Änderung in die freigegebene Ausführung vom Auftragnehmer wie bei einer Mangelbeseitigung verlangen. Sonstige Rechtsfolgen bleiben unberührt. Bei Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung, gleich aus welchem Grund, sind alle direkten und mittelbaren Folgen einschließlich Umplanungen darzustellen, auch bei anderen Gewerken und insbesondere bei den Kosten. Stellen sich bei der Ausführung genehmigter Änderungen weitere, vorher nicht mitgeteilte Folgen der Änderungen heraus, hat der Auftragnehmer die notwendigen Anpassungen auf seine Kosten zu veranlassen bzw. die entsprechenden Kosten für Leistungen Dritter zu tragen. Datenaustausch Der Austausch von Dateien (Zeichnungen/ Berechnung/ Protokolle) erfolgt über das AG seitige PKM System. Genehmigungsunterlagen Die Baugenehmigung wird durch den AG zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet, diese Unterlagen verantwortlich zu prüfen und ggf. erforderliche Änderungen in Abstimmung mit dem AG oder dessen Beauftragten vorzunehmen. Bauvorbereitung / Baubeginn Im Leistungsumfang „Baustelleneinrichtung“ sind alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und den Unterhalt der Baustelle nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses enthalten. Das umfasst insbesondere auch nachfolgende Punkte : Anlieferung, Aufstellen, Vorhalten und verkehrssicheres Unterhalten, Abbau und Abtransport der erforderlichen Baustelleneinrichtung inkl. aller notwendigen Geräte, Hebezeuge, Kräne usw.Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von VerunreinigungenVorkehrungen für die Sicherheit auf der Baustelle und den Zu- und AbfahrtswegenAufbauen, Vorhalten und Abbauen aller notwendigen Abdeckungen, Umwehrungen von Öffnungen und Schächten, Absturzsicherungen und dergleichen, die das auszuführende Gewerk betreffen Im Einzelnen sind die Festlegungen des Baulogistikkonzept zu berücksichtigen. Alle im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Betrieb erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Anträge, Zulassungen, Kündigungen, einschl. Gebühren sind durch den AN zu erbringen. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Gebäudes und Abstimmung mit dem Auftraggeber in eigener Verantwortung volle Klarheit zu verschaffen über die Möglichkeiten für Transporte/Anfahrten, die Heranführung von Baustrom, Fernmeldeanschluss und Bauwasser. Bauwasser- abwasser und Baustrom werden durch den AG an zentraler Stelle (siehe Baulogistikkonzept) bereitgestellt. Vom AN ist eine Detailabstimmung mit allen Beteiligten vorzunehmen. Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer (AN) durch den AG in die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle einweisen zu lassen. Bei Erfordernis ist eine gemeinsame Begehung vorzunehmen. Bei Umbauarbeiten oder Arbeiten im Bestand sind durch den AN erkennbare Schäden an Bauwerken, Anlagen und Einrichtungen vor Bau- und Montagebeginn festzustellen und dem AG mitzuteilen. Soweit der AN das für erforderlich hält, hat er den Auftraggeber um eine Beweissicherung zu ersuchen. Lager- und Stellplätze hat der AN herzustellen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AN in den Einheitspreis der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Der AG erhebt keine Versorgungsumlage. Der AN hat gemäß Leistungsverzeichnis ein digitales Bautagebuch zu führen und dem AG bzw. dessen Vertreter auf Anforderung vorzulegen. Das Bautagebuch muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, u. a.: Wetter, TemperaturenZahl, Art und Arbeitszeit der auf der Baustelle beschäftigten AK, Maschinen und GeräteArt, Ort und Umfang der geleisteten Arbeiten mit wesentlichen Angaben über den BaufortschrittBehinderung und Unterbrechung der ArbeitenArbeitseinstellung mit Angabe der GründeUnfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse Aufgrund der aktuellen Lieferkettenproblematik ist dafür zu sorgen das die technische Klärung, ggf. die Freigabe und die Bestellung so frühzeitig wie möglich erfolgt. Lage und Zufahrtsmöglichkeiten Siehe Baustelleneinrichtungsplan Arbeits-/ Transportwege und Baustelleneinrichtungs (BE) -Flächen Baulogistikkonzept Auf dem Grundstück stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung / Lagerfläche nach Abstimmung mit dem AG zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsflächen, das Gelände und das Bauwerk, sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind durch den AN ständig sauber zu halten. AnlieferungenSiehe Baulogistikkonzept Anlieferungen sind bei der Bauleitung des AG anzumelden und mit diesem abzustimmen. Unangemeldete Anlieferungen können vom AG abgewiesen werden. Alle dadurch eventuell entstehenden Kosten und Terminverzögerungen gehen zu Lasten des AN. Abfallarme BaustelleSiehe Baulogistikkonzept 10. Lärm- und Staubschutz Siehe Baulogistikkonzept Es sind ausschließlich die neuesten Arbeitsmethoden und -geräte anzuwenden, um die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren. Zu beachten sind hinsichtlich Lärm insbesondere das Bundes-Immisionsschutzgesetz, RAL-UZ 53 für Umweltzeichenvergabe lärmarmer Baumaschinen und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Hinsichtlich einer staubarmen Baustelle sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, u.a. zu beachten sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). BodenschutzDer Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen (chemische Verunreinigung) und mechanischen Schäden zu schützen. Zu beachten ist insbesondere die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). GerüsteSofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere Angaben gemacht werden, sind die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Gerüste in die Einheitspreise mit einzurechnen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teile 1 - 4 sowie der weiteren in VOB/C DIN 18451 erwähnten Normen und Vorschriften erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Gerüste und Schutznetze sind nur von eingewiesenem Fachpersonal zu montieren. Noch nicht fertiggestellte Gerüste oder Gerüstteile sind für die Benutzung zu sperren. Eine Benutzung der Gerüste ist erst nach Freigabe durch den Gerüstersteller mit der Aushändigung des Übergabeprotokolls an die Bauleitung und Anbringung der Gerüstkennzeichnung zu gestatten. Freigegebene Gerüste sind unter Angabe der Gerüstgruppe und max. zulässiger Belastung zu kennzeichnen (siehe BGV C45 GM). Der Auftragnehmer hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koordination der Gerüstarbeiten mit den übrigen Gewerken Sorge zu tragen. Schutzmaßnahmen und GefährdungsanalyseVor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsanalyse durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und ihre Dokumentation muss gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erfolgen. Insbesondere sind die Montagekonzepte für die Zentralen, vertikalen und horizontalen Erschliessungswege, die Schachtmontagen mit SiGeKo abzustimmen und freigeben zu lassen. Der für die Montagearbeiten verantwortliche Unternehmer hat vor der Ausführung der Arbeiten die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung zu berücksichtigen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen an Arbeitsplätze sind durch den AN eigenverantwortlich zu treffen und werden nicht gesondert vergütet, siehe auch Leistungsverzeichnis. Absturzsicherungen, z.B. von geöffneten Schächten, nachträglich erstellten Deckendurchbrüchen, usw. sind während der gesamten Bauzeit grundsätzlich durch den AN zu erstellen und zu unterhalten, der die Öffnung erstellt hat. Sollten im Fortgang der Arbeiten die Umwehrungen von Nachfolgegewerken, z.B. für Installationsarbeiten, entfernt werden, geht die Verpflichtung zur Erstellung und Unterhaltung der Absturzsicherung auf die jeweilige Firma über. Bei der Durchführung von Arbeiten mit lösungsmittelhaltigen Substanzen, ist zu beachten, dass die Baustelle über keine natürliche Be- und Entlüftung verfügt. Eine Be- und Entlüftung über die Lüftungsanlage ist während der Bauzeit nicht vorgesehen. Alle Flächen, Gegenstände, Einbauteile und dergleichen, die der Gefahr einer Verunreinigung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen durch sorgfältiges Abdecken, Einfetten, Abkleben oder andere geeignete Maßnahmen geschützt werden. Alle hierfür notwendigen Leistungen sind in die EP's einzukalkulieren bzw. sind mit diesen abgegolten. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle zur Erstellung der nachfolgend in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen erforderlichen Maßnahmen und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschließlich Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials. Die Entsorgung der anfallenden Schuttmaterialien hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Im Hinblick auf mögliche Emissionen, z.B. Staubentwicklung, Gase, Dämpfe, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen und vor Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Besondere Schutzmaßnahmen, z.B. für benachbarte technische Installationen, anschließende Wand- und Deckenbekleidungen o.ä., sind bei Abbrucharbeiten vorzusehen. Durch den Unternehmer ist eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen und der Objektüberwachung zur Kenntnis zu geben. Ein qualifizierter Firmen-Bauleiter für die Abbruchmaßnahmen ist zu benennen. Ausführungsvorgaben, ergänzend zur VOBIn den einzelnen Positionen sind jeweils alle Arbeiten, Materialien und Aufwendungen zu erfassen und einzukalkulieren, auch wenn sie in der Position im Einzelnen nicht mehr genannt werden, die vertraglich vereinbarte Funktionsfähigkeit gewährleisten bzw. für die Erstellung dieser notwendig sind, siehe auch Leistungsverzeichnis. Die örtlichen Verhältnisse, insbesondere auch vorhandene bzw. noch zu installierende Rohrleitungen, Trassen, Anlagen usw., sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, Bestandsaufnahmen sind eigenverantwortlich durchzuführen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der Objektüberwachung zu klären. Dies gilt auch für die Schlitz- und Durchbruchsplanung. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Abmessungen dienen nur zur Kalkulation des Angebots. Mengenermittlungen für Materialbestellung und Leistungsausführung sind auf der Basis der abgestimmten M+W-Planung eigenverantwortlich durch den AN zu erstellen. Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerken Sorge zu tragen. Die in Ausführungsunterlagen und Beschreibungen genannten Mengen, Maße und Angaben sind vor Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Auf das Leistungsverzeichnis wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Kennzeichnung von Leitungen: - Alle Kabel/ Leitungen/ Rohre im Erdreich erhalten ein Trassenwarnband - Alle Rohre/ Kanäle und jegliche Art von Leitungen, welche nicht Unterputz, in Betondecken, Bodenplatten oder im Erdreich verlegt sind, sind wie folgt ausreichend zu kennzeichnen: FließrichtungspfeileArt des Mediums Farbe nach DIN Offene Enden sind dauerhaft zu verschließen und gegen Beschädigung zu schützen. Alle Kabel sind wie folgt ausreichend in den reversionisierbaren Bereichen zu kennzeichnen: StromkreisKabelnummer bzw. nach dem vorgegebenen Kennzeichnungssystem Die Kennzeichnung ist für alle Gewerke gemäß Vorgabe AG einheitlich vorzunehmen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Fertigungs- und BestandsunterlagenDie über die VOB C hinausgehenden Anforderungen sind in der hierfür im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungsposition zu kalkulieren. Abnahmen, LeistungsmessungenVorlage zur Prüfung Leistungsmessung: Die dem Auftraggeber zugesicherten Leistungen sind durch Leistungsmessungen nachzuweisen. Soweit solche Leistungsmessungen über den nach VOB/C festgelegten Standardumfang hinausgehen, sind sie in Leistungspositionen des LVs beschrieben und zu kalkulieren. Die hierfür notwendigen Messgeräte müssen geeicht sein, sie sind vom Auftragnehmer vorzuhalten. Der Auftraggeber kann Leistungsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die wesentlichen Zustands- und Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht die erforderlichen Werte haben, z. B: Witterung, Nutzungsanforderungen usw., siehe auch Leistungsverzeichnis. Prüfungen sicherheitsrelevanter Anlagen, sonstige Prüfungen: Abnahmen gemäß SPrüfV der sicherheitsrelevanten Anlagen (Lüftungsanlagen, , Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsstromversorgungen) müssen durch Prüfsachverständige erfolgen. Ebenso sind Hygieneprüfungen, z. B. gemäß VDI 6022, VDI 6023, TrinkwV usw. sowie sonstige durch die Baugenehmigung oder andere Vorschriften veranlasste Prüfungen durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Dabei erfolgt die Beauftragung der Sachverständigen durch den Auftragnehmer, die Koordinierung, Terminierung und Unterlagenbeistellung etc. muss ebenfalls durch den AN erfolgen. Es sind die vorgegebenen Sachverständigen zu verwenden (Bestandskenntnis). Nachweispflichtige Bauteile: Zulassungen, Prüfzeichen, Bescheinigungen sind für nachweispflichtige Bauteile wie Brandschutzklappen, Abschottungen, Ummantelungen, Bauteile mit Funktionserhalt und Dübelbefestigungen, vor Montage der Anlagenteile, der Objektüberwachung zu übergeben. Nach erfolgter Montage und Vorabnahme durch die Objektüberwachung ist die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten zu bestätigen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. AbrechnungDetails sind im Leistungsverzeichnis sowie im Rechnungslauf des AG geregelt. Diese Regelungen sind zwingend zu beachten. Vor Rechnungsstellung ist zusammen mit der Objektüberwachung ein Aufmaß, nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses, zu erstellen. Massenermittlungen, mit oder ohne gemeinsamen Aufmaß, sind vor der Rechnungsstellung der Objektüberwachung in prüfbarer, vollständiger Darstellung mit nachvollziehbarer Ermittlung des aktuellen Zuwachses und der jeweiligen Gesamtmengen (kumuliert), zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der jeweilige Leistungsstand der Abrechnung ist mit Aufmaßplänen zu dokumentieren, die in 2-facher Ausfertigung beizulegen sind. Der Rechnung gemäß Leistungsverzeichnis an den Auftraggeber sind die von der Objektüberwachung freigegebenen Massenermittlungen sowie gegebenenfalls gemeinsame Aufmaße im Original beizulegen. Das Aufmaß ist außerdem im Datenformat DA 11 (Datenart 11) beizulegen bzw. zu übermitteln. Elektromagnetische Verträglichkeit und FrequenzumrichterElektromagnetische Verträglichkeit (EMV): EMV - entsprechend den geltenden Deutschen bzw. Europäischen Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Bestimmungen: hinsichtlich leitungsgebundener und abgestrahlter Emissionen,hinsichtlich Störfestigkeit gegen leitungsgebundene und eingestrahlte Störgrößen,hinsichtlich Netzrückwirkungen, insbesondere für geregelte Verbraucher höherer Leistung. Als Mindestforderung gilt: Alle Anlagenteile müssen funkentstört nach DIN EN bzw. nach VDE sein. Zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit des Gesamtsystems elektrischer und elektronischer Geräte müssen geeignete EMV-Maßnahmen festgelegt werden. Um die Einflussfaktoren erkennen und bewerten zu können und Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß zu ergreifen, sind im Rahmen der Planung vom AN folgende Informationen zu übergeben: Mögliche bzw. zu erwartende Störaussendung der eingesetzten GeräteSpannungsschwankungenNieder- und hochfrequente StöraussendungenHäufungen von Geräten mit NetzrückwirkungenGrenzwerte der Störfestigkeit der eingesetzten GeräteVorgaben zu vorbeugenden EMV-Maßnahmen und EMV-Grundanforderungen, wie z.B. Abstandsforderungenbesondere Blitzschutz- und ErdungsmaßnahmenEntkoppelungsmaßnahmenSchnittstellendatenFrequenzumrichter Auf folgende Vorschriften wird besonders hingewiesen: Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind vom AN auf Anforderung folgende Messkurven über die Einhaltung der EMV-Normen vorzulegen: Oberwellenströme bei verschiedenen Betriebszuständen Oberschwingungsspannungen, wobei hier die Impedanz des speisenden Netzes und die Prüfbedingungen bei der Messung (z. B. Labor) anzugeben sindStöraussendung GehäuseDie Netzimpedanzwerte an der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) sind vom AN vor der Messung beim AG abzufragen. Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind für das Lastkabel geschirmte Kabel mit einer Transferimpedanz von < 10 mOhm/m bei 10 MHz einzusetzenDer Auftragnehmer muss vor Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme seiner Kabel und Geräte das Umfeld, d.h. Störleistungen und Störempfindlichkeit klären und dementsprechend eigene Störleistungen reduzieren oder eigene Geräte ausreichend schützenDer Auftragnehmer hat nach Beendigung seiner Leistungen die von ihm erstellten Elektroanlagen auf EMV-Verträglichkeit zu überprüfen. Bei der Ausführung mehrerer Anlagen durch den Auftragnehmer hat sich die vom Auftragnehmer durchzuführende Überprüfung auch auf die Verträglichkeit der Anlagen untereinander zu er-       strecken Die Messungen und Überprüfungen sind durch den Auftragnehmer zu protokollierenDie Protokolle sind dem AG zu übergeben Es darf nur serienmäßige Industrieware, modular modifiziert und auf die speziellen Belange des AG bzw. des zu liefernden Leistungsumfanges, eingesetzt werden. Gewerkespezifische Ergänzungen VDE-Konformität Es dürfen grundsätzlich nur elektrische Geräte, Kabel und Leitungen mit eingetragenem VDE-Zeichen verwendet werden. In allen anderen Fällen muss unaufgefordert ein Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anschlussbedingungen: Für das Angebot und die Ausführung sind die Anschlussbedingungen der zuständigen EVUs, TK- und IT-Dienstleister sowie der zuständigen Feuerwehr und sonstiger Versorgungsunternehmen zu Grunde zu legen. Bei Eigenversorgung sind für den Anschluss der elektrischen Verbrauchsgeräte folgende Bedingungen vorgegeben: Wechselstrommotoren dürfen nur bis zu einer Nennleistung von 1,4 kW eingesetzt werden(darüber Drehstrommotoren) Drehstrommotoren mit einer Nennleistung ab 10 kW sowie Motoren mit schwerem Anlauf und häufig geschaltete Motoren mit einer Nennleistung ab 5 kW sind einzeln zu benennenAnlassschaltungen und Regelungen sind anzugebenFür Elektrowärmegeräte mit einem Anschlusswert von mehr als 4,6 kW und für Geräte zur Heizung oder Klimatisierung über 2 kW ist Drehstromanschluss vorzusehen Leistungsgrenzen / Schnittstellen zu anderen Gewerken Die Schnittstellendefinitionen für die in diesem Projekt jeweils zutreffenden Anlagenbestandteile sind zu beachten, Stundenlohnarbeiten Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 15 Absatz 3 VOB/B Stundenlohnarbeiten vor Beginn mit einem vorgegebenen Formular anzuzeigen sind und der vorherigen Freigabe der Fachbauleitung sowie der schriftlichen Zustimmung des AG bedürfen. Die zu erwartenden Stunden inkl. Materialkosten sind zu schätzen und in diesem Formular anzugeben/zu beziffern. Stundenlohnberichte inklusive einer Liste der fortlaufenden Regienachweise (ausgeschriebene Menge, anerkannte Menge, offene Menge) sind zukünftig bis spätestens Dienstagvormittag bei der zuständigen Bauleitung abzugeben und von den jeweiligen Bauleitern zu prüfen. Stundenlohnberichte werden einmal wöchentlich, immer Mittwochs, durch die Bauleitung dem Bauherrn vorgelegt und von diesem anerkannt oder abgelehnt. Es können nur Stundenlohnberichte anerkannt werden, deren Leistungen innerhalb der letzten 8 Werktage ausgeführt wurden. Weiter zurückliegende Stundenlohnberichte werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt, es ist die Pflicht des AN und der für ihn zuständigen Bauleitung für eine termingerechte Vorlage und Abwicklung, wie vor beschrieben, zu sorgen. Dies gilt nicht, wenn eine verspätetet Vorlage der Stundenberichte durch den AG verursacht wurde oder der Bauherr durch Krankheit oder sonstige Umstände verhindert ist. In diesem Fall verlängern sich die Fristen entsprechend.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Terminplan: NNSH_PK_HuP_Bauablaufterminplan_00.pdf Baulogistikkonzept: NNSH_PK_HLA_Lageplan Erschließung.pdf NNSH_PK_PWB_Logistikbericht.PDF NNSH_PK_PWB_Baubeschreibung.pdf NNSH_PK_PWB__Baulogistikpläne, Spartenplan.pdf M+W Planung in Ergänzung zur VOB Teil C 20211202_M+W-Planung.pdf Aufmaßrichtlinie Aufmaßrichtlinie.pdf Planunterlagen: Grundrisse ELT SHK-GP-KBP-PG-XX0200EB3A00_Fundamenterder.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200EL3A00_Demontage Bestand.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200ES3A00_ELT und Bel und Trasse.pdf SHK-GP-KBP-PG-XX0200EW3A00_NT und IT.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100EL3A00_Demontage Bestand.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100ES3A00_ELT und Bel und Trasse.pdf SHK-GP-KBP-PG-XXU100EW3A00_NT und IT.pdf
Anlagen zum LV
Anlagenbeschreibung Nachrichtentechnik Allgemein: Erweiterung der Restaurantfläche um ca. 109 m² und ca. 68 Personen In der bestehenden Anlagentechnik der Küchen- und Versorgungsgewerke im Bestand erfolgt keine Anpassung. 450 - Nachrichtentechnik 451 Telekommunikationsanlagen Keine Maßnahmen geplant. 452 Such- und Signalanlagen 4523 Türsprech- und Türöffneranlagen Versetzen der Stele am Treppenhauszugang Kern A erforderlich, einschl. der Komponenten Kartenleser und Sprechanlage. (Erd- und Pflasterarbeiten in der KG 300) 453 Zeitdienstanlagen Keine Maßnahmen geplant. 454 Elektroakustische Anlagen Keine Maßnahmen für Lautsprecher- / Medientechnikanlagen geplant. 455 Fernseh- und Antennenanlagen Keine Maßnahmen, keine Monitoranschlüsse geplant. 4555 Funk-, Sende- und Empfangsanlagen Keine Maßnahmen für den BOS-Funk bzw. -Erweiterung geplant. 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 4561 Brandmeldeanlagen Folgende Leistungen sind erforderlich: Nachrüsten von Rauchmeldern auf der Zwischendecke und in der Zwischendecke in der Fläche der Gebäudeerweiterung einschl. Sirenen zur Signalisierung, Der Druckknopfmelder vor dem Bestands-WC-Bereich ist in den Neubaubereich zu versetzen, ein weiterer Druckknopfmelder ist am 2.Eingang im Neubaubereich neu zu platzieren.Die neuen Rauchmelder sind an den BMA-Bestands-Loop in der Restaurantfläche anzubinden, soweit absehbar ist keine BMA-Anlagenerweiterung notwendig.Die bestehende BMA-Parametrierung ist zu erweitern, die Laufkartendarstellungen und die GMA-Visualisierung ist zu aktualisieren. 4562 Überfall-, Einbruchmeldeanlagen Folgende Leistungen sind erforderlich: Rückbau bestehender Fassadentürüberwachungen.Neuerrichtung der EMA-Türüberwachung Treppenhaus am neuen nördlichen Treppenhauszugang. (Türausstattung in der Kg 300)Neuerrichtung von EMA-Türüberwachungen an beiden Fassadentür-Neugestaltungen im Gebäudeanbau. (Türausstattung in der Kg 300)Ergänzung Bewegungsmelder-Überwachung in den Neubauflächen, an beiden Eingangstüren.Aktualisierung der bestehenden EMA-Parametrierung und der zugehörigen GMA-Visualisierung. 4564 Zugangskontrollanlagen Folgende Leistungen sind erforderlich: Rückbau bestehender Kartenleser einschl. Stele vor dem bisherigen Treppenhauszugang.Neuerrichtung der Kartenleser einschl. Stele am neuen nördlichen Treppenhauszugang. (Türausstattung in der Kg 300)Rückbau bestehender Kartenleser im WC-Vorbereich.Neuerrichtung von Kartenlesern an beiden Fassadentür-Neugestaltungen im Gebäudeanbau. (Türausstattung in der Kg 300)Aktualisierung der ZuKo-Parametrierung und der GMA-VisualisierungZusätzliche Zugangskontrollanlagen wie z.B. Fluchtwegeterminals sind nicht geplant. 4565 Raumbeobachtungsanlagen Auf Grund der Erweiterungsfläche ist die Ergänzung einer Kamera in der Außenanlage zur Überwachung des Nischen-Bereiches vor der VAH erforderlich. 457 Übertragungsnetze 4571 Passive Netze Folgende Leistungen sind erforderlich: Nachrüsten von 3 Datendosen a 2 Ports für die WLAN-Access Points in der Decke. Anbindung an die Bestands-Racks im 1.UG, keine Anlagenerweiterung notwendig.
Anlagenbeschreibung Nachrichtentechnik
2.01 Brandmeldeanlagen
2.01
Brandmeldeanlagen
2.02 Einbruchmeldeanlagen
2.02
Einbruchmeldeanlagen
2.03 Zugangskontrollanlagen
2.03
Zugangskontrollanlagen
2.04 Raumbeobachtungsanlagen
2.04
Raumbeobachtungsanlagen
2.05 Verkehrsbeeinflussungsanlagen
2.05
Verkehrsbeeinflussungsanlagen
2.06 Passive Netze
2.06
Passive Netze
2.07 Besondere Leistungen
2.07
Besondere Leistungen
3 Gebäudeautomation (GA)
3
Gebäudeautomation (GA)
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Grundlagen, Normen, Richtlinien Normen, Richtlinien Für das Angebot gilt die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jeweils gültige Fassung. Für die Ausführung gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Fassung. Zur Anwendung von Normen, des Standes der Technik und allgemeiner Vorschriften wird auf den Bauvertrag verwiesen. Zum Stand der Technik gehören u. a. auch Richtlinien des VDI, VDE, VdS usw. Die VOB/Teil C gilt, soweit im Folgenden bzw. in den anderen Vertragsunterlagen nichts anderes bestimmt wird. Kap. 0 der jeweiligen VOB Teil C gilt nicht. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Wartungsfreundlichkeit Die Wartungsfreundlichkeit aller Anlagen ist ein wichtiges Ziel der Projektierung. Alle wartungs-, revisions- und prüfungsbedürftigen Teile müssen leicht erreichbar sein. Die Reinigung bzw. der Austausch von Teilen muss ohne wesentliche Demontagen nicht betroffener Anlagenteile möglich sein. Zur Verminderung der Ersatzteilhaltung und Erhöhung der Wartungs- und Instandhaltungseffektivität, sind soweit möglich einheitliche Fabrikate einzusetzen. Nebenleistung Neben den in VOB/C aufgeführten Nebenleistungen sind folgende Leistungen in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie im LV nicht gesondert aufgeführt sind: Temporäre Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzesmonatliche Terminplanung seiner gewerkespezifischen Arbeitsabläuferäumliche und zeitliche Koordination seiner Leistungen mit den restlichen Unternehmern, siehe auch Bauvertrag; abschnittsweise Umsetzung seiner Leistungen und der hieraus resultierenden Schnittstellen (Bauabfolgen/Zugänglichkeit/ Materialtransport etc.)Überprüfung vorhandener Fremdleistungen auf Lage, Zustand, Abmessungen und Eignung für seine Leistungfachgerechtes Abdecken und Verschließen nicht zum Auftrag gehörender Leistungen Dritter oder des Bestandessofortige Reinigung bei eventueller Verschmutzung des Bestandes oder Leistungen DritterAnlagen dürfen nur in sauberem Zustand in Betrieb genommen werden, gegebenenfalls sind sie vor Inbetriebnahme gründlich zu reinigenMaßnahmen zum Schutz gegen Beschädigung von bestehenden Gebäudeteilen, Anlagen und deren ZugängenÜberprüfung der Bestandsmaße vor Ort, s. auch Bauvertrag. Kosten für Auslöse und Übernachtungen werden nicht gesondert vergütet. Ausführungsplanung Es werden die folgenden Unterlagen der Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt: Siehe Leistungsbeschreibung "3D_M+W-Planung" Für die Montageplanung erhält der AN die Unterlagen im Datenformat dgn für Planunterlagen und pdf für sonstige Unterlagen, andere Formate nur nach Vereinbarung mit dem AG. Diese Unterlagen sind die Basis für die weitere Bearbeitung und Grundlage für die Werkstatt- und Montageplanung. Schlitz- und Durchbruchspläne sind unverzüglich auf Übereinstimmung mit den M+W-Unterlagen gemäß Pkt. 4. zu überprüfen und mit dem Fachplaner abzustimmen, soweit Änderungen erforderlich sind. Montage und Werkstattunterlagen (M+W) Der Umfang der M+W-Planung als Teil der Bauunterlagen gemäß Bauvertrag ist in der Leistungsposition im Leistungsverzeichnis definiert. Alle über die VOB/C hinausgehenden Anforderungen sind gemäß der Leistungsposition zu kalkulieren und anzubieten. Für Befestigungen sind nur Produkte mit allgemeiner deutscher oder europäischer bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden, für Dübel nur Metallausführungen. Zulassungsbescheinigungen sind vorzulegen. Die Bemessung ist nach DIN 4102 vorzunehmen. Es ist generell von gerissenem Beton (Schwundrisse) auszugehen. Die M+W-Unterlagen und die sonstigen Bauunterlagen sind gemäß Bauvertrag rechtzeitig vor Beginn der Ausführungsarbeiten (spätestens jedoch 4 Wochen nach Vergabe) zur Freigabe vorzulegen. Für den Freigabeprozess beim Auftraggeber und seinen Beauftragten ist eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Arbeitstagen zu berücksichtigen. Die in der Freigabeerklärung enthaltenen Anmerkungen sind in der Ausführung zu berücksichtigen. Bei umfangreichem Korrekturbedarf kann der Auftraggeber bzw. sein Beauftragter eine erneute Vorlage der geänderten M+W-Unterlagen zur Freigabe verlangen. Bei nicht freigegebener bzw. von der Freigabe abweichender Ausführung kann der Auftraggeber die Änderung in die freigegebene Ausführung vom Auftragnehmer wie bei einer Mangelbeseitigung verlangen. Sonstige Rechtsfolgen bleiben unberührt. Bei Änderungen gegenüber der Ausführungsplanung, gleich aus welchem Grund, sind alle direkten und mittelbaren Folgen einschließlich Umplanungen darzustellen, auch bei anderen Gewerken und insbesondere bei den Kosten. Stellen sich bei der Ausführung genehmigter Änderungen weitere, vorher nicht mitgeteilte Folgen der Änderungen heraus, hat der Auftragnehmer die notwendigen Anpassungen auf seine Kosten zu veranlassen bzw. die entsprechenden Kosten für Leistungen Dritter zu tragen. Datenaustausch Der Austausch von Dateien (Zeichnungen/ Berechnung/ Protokolle) erfolgt über das AG seitige PKM System. Genehmigungsunterlagen Die Baugenehmigung wird durch den AG zur Verfügung gestellt. Der AN verpflichtet, diese Unterlagen verantwortlich zu prüfen und ggf. erforderliche Änderungen in Abstimmung mit dem AG oder dessen Beauftragten vorzunehmen. Bauvorbereitung / Baubeginn Im Leistungsumfang „Baustelleneinrichtung“ sind alle Kosten für die Baustelleneinrichtung und den Unterhalt der Baustelle nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses enthalten. Das umfasst insbesondere auch nachfolgende Punkte : Anlieferung, Aufstellen, Vorhalten und verkehrssicheres Unterhalten, Abbau und Abtransport der erforderlichen Baustelleneinrichtung inkl. aller notwendigen Geräte, Hebezeuge, Kräne usw.Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von VerunreinigungenVorkehrungen für die Sicherheit auf der Baustelle und den Zu- und AbfahrtswegenAufbauen, Vorhalten und Abbauen aller notwendigen Abdeckungen, Umwehrungen von Öffnungen und Schächten, Absturzsicherungen und dergleichen, die das auszuführende Gewerk betreffen Im Einzelnen sind die Festlegungen des Baulogistikkonzept zu berücksichtigen. Alle im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung und dem Betrieb erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Anträge, Zulassungen, Kündigungen, einschl. Gebühren sind durch den AN zu erbringen. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Gebäudes und Abstimmung mit dem Auftraggeber in eigener Verantwortung volle Klarheit zu verschaffen über die Möglichkeiten für Transporte/Anfahrten, die Heranführung von Baustrom, Fernmeldeanschluss und Bauwasser. Bauwasser- abwasser und Baustrom werden durch den AG an zentraler Stelle (siehe Baulogistikkonzept) bereitgestellt. Vom AN ist eine Detailabstimmung mit allen Beteiligten vorzunehmen. Vor Baubeginn hat sich der Auftragnehmer (AN) durch den AG in die örtlichen Gegebenheiten der Baustelle einweisen zu lassen. Bei Erfordernis ist eine gemeinsame Begehung vorzunehmen. Bei Umbauarbeiten oder Arbeiten im Bestand sind durch den AN erkennbare Schäden an Bauwerken, Anlagen und Einrichtungen vor Bau- und Montagebeginn festzustellen und dem AG mitzuteilen. Soweit der AN das für erforderlich hält, hat er den Auftraggeber um eine Beweissicherung zu ersuchen. Lager- und Stellplätze hat der AN herzustellen. Die dadurch entstehenden Kosten hat der AN in den Einheitspreis der entsprechenden Leistungspositionen einzukalkulieren. Der AG erhebt keine Versorgungsumlage. Der AN hat gemäß Leistungsverzeichnis ein digitales Bautagebuch zu führen und dem AG bzw. dessen Vertreter auf Anforderung vorzulegen. Das Bautagebuch muss alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung von Bedeutung sein können, u. a.: Wetter, TemperaturenZahl, Art und Arbeitszeit der auf der Baustelle beschäftigten AK, Maschinen und GeräteArt, Ort und Umfang der geleisteten Arbeiten mit wesentlichen Angaben über den BaufortschrittBehinderung und Unterbrechung der ArbeitenArbeitseinstellung mit Angabe der GründeUnfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse Aufgrund der aktuellen Lieferkettenproblematik ist dafür zu sorgen das die technische Klärung, ggf. die Freigabe und die Bestellung so frühzeitig wie möglich erfolgt. Lage und Zufahrtsmöglichkeiten Siehe Baustelleneinrichtungsplan Arbeits-/ Transportwege und Baustelleneinrichtungs (BE) -Flächen Baulogistikkonzept Auf dem Grundstück stehen Flächen für die Baustelleneinrichtung / Lagerfläche nach Abstimmung mit dem AG zur Verfügung. Die Baustelleneinrichtungsflächen, das Gelände und das Bauwerk, sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen sind durch den AN ständig sauber zu halten. AnlieferungenSiehe Baulogistikkonzept Anlieferungen sind bei der Bauleitung des AG anzumelden und mit diesem abzustimmen. Unangemeldete Anlieferungen können vom AG abgewiesen werden. Alle dadurch eventuell entstehenden Kosten und Terminverzögerungen gehen zu Lasten des AN. Abfallarme BaustelleSiehe Baulogistikkonzept 10. Lärm- und Staubschutz Siehe Baulogistikkonzept Es sind ausschließlich die neuesten Arbeitsmethoden und -geräte anzuwenden, um die Lärm- und Staubentwicklung auf ein Minimum zu reduzieren. Zu beachten sind hinsichtlich Lärm insbesondere das Bundes-Immisionsschutzgesetz, RAL-UZ 53 für Umweltzeichenvergabe lärmarmer Baumaschinen und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Hinsichtlich einer staubarmen Baustelle sind die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, u.a. zu beachten sind die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). BodenschutzDer Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen (chemische Verunreinigung) und mechanischen Schäden zu schützen. Zu beachten ist insbesondere die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). GerüsteSofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich andere Angaben gemacht werden, sind die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Gerüste in die Einheitspreise mit einzurechnen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Gerüste dürfen nur unter Beachtung der geltenden Normen, insbesondere der DIN 4420 "Arbeits- und Schutzgerüste" Teile 1 - 4 sowie der weiteren in VOB/C DIN 18451 erwähnten Normen und Vorschriften erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" (ZH 1/534.0-10) sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Gerüste und Schutznetze sind nur von eingewiesenem Fachpersonal zu montieren. Noch nicht fertiggestellte Gerüste oder Gerüstteile sind für die Benutzung zu sperren. Eine Benutzung der Gerüste ist erst nach Freigabe durch den Gerüstersteller mit der Aushändigung des Übergabeprotokolls an die Bauleitung und Anbringung der Gerüstkennzeichnung zu gestatten. Freigegebene Gerüste sind unter Angabe der Gerüstgruppe und max. zulässiger Belastung zu kennzeichnen (siehe BGV C45 GM). Der Auftragnehmer hat für eine ausreichende und rechtzeitige Koordination der Gerüstarbeiten mit den übrigen Gewerken Sorge zu tragen. Schutzmaßnahmen und GefährdungsanalyseVor Beginn der Arbeiten ist eine Gefährdungsanalyse durch den Auftragnehmer zu erstellen. Die Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und ihre Dokumentation muss gemäß §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) erfolgen. Insbesondere sind die Montagekonzepte für die Zentralen, vertikalen und horizontalen Erschliessungswege, die Schachtmontagen mit SiGeKo abzustimmen und freigeben zu lassen. Der für die Montagearbeiten verantwortliche Unternehmer hat vor der Ausführung der Arbeiten die Hinweise des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung zu berücksichtigen, siehe auch Leistungsverzeichnis. Alle notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen an Arbeitsplätze sind durch den AN eigenverantwortlich zu treffen und werden nicht gesondert vergütet, siehe auch Leistungsverzeichnis. Absturzsicherungen, z.B. von geöffneten Schächten, nachträglich erstellten Deckendurchbrüchen, usw. sind während der gesamten Bauzeit grundsätzlich durch den AN zu erstellen und zu unterhalten, der die Öffnung erstellt hat. Sollten im Fortgang der Arbeiten die Umwehrungen von Nachfolgegewerken, z.B. für Installationsarbeiten, entfernt werden, geht die Verpflichtung zur Erstellung und Unterhaltung der Absturzsicherung auf die jeweilige Firma über. Bei der Durchführung von Arbeiten mit lösungsmittelhaltigen Substanzen, ist zu beachten, dass die Baustelle über keine natürliche Be- und Entlüftung verfügt. Eine Be- und Entlüftung über die Lüftungsanlage ist während der Bauzeit nicht vorgesehen. Alle Flächen, Gegenstände, Einbauteile und dergleichen, die der Gefahr einer Verunreinigung oder Beschädigung ausgesetzt sind, müssen durch sorgfältiges Abdecken, Einfetten, Abkleben oder andere geeignete Maßnahmen geschützt werden. Alle hierfür notwendigen Leistungen sind in die EP's einzukalkulieren bzw. sind mit diesen abgegolten. Die Schutzmaßnahmen gelten für alle zur Erstellung der nachfolgend in den Einzelpositionen beschriebenen Leistungen erforderlichen Maßnahmen und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, einschließlich Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials. Die Entsorgung der anfallenden Schuttmaterialien hat nach den örtlichen Vorschriften zu erfolgen. Im Hinblick auf mögliche Emissionen, z.B. Staubentwicklung, Gase, Dämpfe, sind geeignete Schutzmaßnahmen vorzusehen und vor Ausführung mit der Objektüberwachung abzustimmen. Besondere Schutzmaßnahmen, z.B. für benachbarte technische Installationen, anschließende Wand- und Deckenbekleidungen o.ä., sind bei Abbrucharbeiten vorzusehen. Durch den Unternehmer ist eine schriftliche Abbruchanweisung zu erstellen und der Objektüberwachung zur Kenntnis zu geben. Ein qualifizierter Firmen-Bauleiter für die Abbruchmaßnahmen ist zu benennen. Ausführungsvorgaben, ergänzend zur VOBIn den einzelnen Positionen sind jeweils alle Arbeiten, Materialien und Aufwendungen zu erfassen und einzukalkulieren, auch wenn sie in der Position im Einzelnen nicht mehr genannt werden, die vertraglich vereinbarte Funktionsfähigkeit gewährleisten bzw. für die Erstellung dieser notwendig sind, siehe auch Leistungsverzeichnis. Die örtlichen Verhältnisse, insbesondere auch vorhandene bzw. noch zu installierende Rohrleitungen, Trassen, Anlagen usw., sind bei der Ausführung zu berücksichtigen, Bestandsaufnahmen sind eigenverantwortlich durchzuführen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der Objektüberwachung zu klären. Dies gilt auch für die Schlitz- und Durchbruchsplanung. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Abmessungen dienen nur zur Kalkulation des Angebots. Mengenermittlungen für Materialbestellung und Leistungsausführung sind auf der Basis der abgestimmten M+W-Planung eigenverantwortlich durch den AN zu erstellen. Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerken Sorge zu tragen. Die in Ausführungsunterlagen und Beschreibungen genannten Mengen, Maße und Angaben sind vor Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Auf das Leistungsverzeichnis wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Kennzeichnung von Leitungen: - Alle Kabel/ Leitungen/ Rohre im Erdreich erhalten ein Trassenwarnband - Alle Rohre/ Kanäle und jegliche Art von Leitungen, welche nicht Unterputz, in Betondecken, Bodenplatten oder im Erdreich verlegt sind, sind wie folgt ausreichend zu kennzeichnen: FließrichtungspfeileArt des Mediums Farbe nach DIN Offene Enden sind dauerhaft zu verschließen und gegen Beschädigung zu schützen. Alle Kabel sind wie folgt ausreichend in den reversionisierbaren Bereichen zu kennzeichnen: StromkreisKabelnummer bzw. nach dem vorgegebenen Kennzeichnungssystem Die Kennzeichnung ist für alle Gewerke gemäß Vorgabe AG einheitlich vorzunehmen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. Fertigungs- und BestandsunterlagenDie über die VOB C hinausgehenden Anforderungen sind in der hierfür im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungsposition zu kalkulieren. Abnahmen, LeistungsmessungenVorlage zur Prüfung Leistungsmessung: Die dem Auftraggeber zugesicherten Leistungen sind durch Leistungsmessungen nachzuweisen. Soweit solche Leistungsmessungen über den nach VOB/C festgelegten Standardumfang hinausgehen, sind sie in Leistungspositionen des LVs beschrieben und zu kalkulieren. Die hierfür notwendigen Messgeräte müssen geeicht sein, sie sind vom Auftragnehmer vorzuhalten. Der Auftraggeber kann Leistungsmessungen auch in Abwesenheit des Auftragnehmers durchführen. Ferner kann der Leistungsnachweis auch noch nach erfolgter Abnahme - innerhalb der Gewährleistungszeit - verlangt werden, wenn die wesentlichen Zustands- und Störgrößen zum Zeitpunkt der Abnahme nicht die erforderlichen Werte haben, z. B: Witterung, Nutzungsanforderungen usw., siehe auch Leistungsverzeichnis. Prüfungen sicherheitsrelevanter Anlagen, sonstige Prüfungen: Abnahmen gemäß SPrüfV der sicherheitsrelevanten Anlagen (Lüftungsanlagen, , Feuerlöschanlagen, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsstromversorgungen) müssen durch Prüfsachverständige erfolgen. Ebenso sind Hygieneprüfungen, z. B. gemäß VDI 6022, VDI 6023, TrinkwV usw. sowie sonstige durch die Baugenehmigung oder andere Vorschriften veranlasste Prüfungen durch Sachverständige vornehmen zu lassen. Dabei erfolgt die Beauftragung der Sachverständigen durch den Auftragnehmer, die Koordinierung, Terminierung und Unterlagenbeistellung etc. muss ebenfalls durch den AN erfolgen. Es sind die vorgegebenen Sachverständigen zu verwenden (Bestandskenntnis). Nachweispflichtige Bauteile: Zulassungen, Prüfzeichen, Bescheinigungen sind für nachweispflichtige Bauteile wie Brandschutzklappen, Abschottungen, Ummantelungen, Bauteile mit Funktionserhalt und Dübelbefestigungen, vor Montage der Anlagenteile, der Objektüberwachung zu übergeben. Nach erfolgter Montage und Vorabnahme durch die Objektüberwachung ist die fachgerechte Ausführung aller Arbeiten zu bestätigen. Generell ist bei Zulassungen von Dübeln und Befestigungen auf die Betonqualität zu achten. Es ist immer gerissener Beton zu kalkulieren. AbrechnungDetails sind im Leistungsverzeichnis sowie im Rechnungslauf des AG geregelt. Diese Regelungen sind zwingend zu beachten. Vor Rechnungsstellung ist zusammen mit der Objektüberwachung ein Aufmaß, nach Maßgabe des Leistungsverzeichnisses, zu erstellen. Massenermittlungen, mit oder ohne gemeinsamen Aufmaß, sind vor der Rechnungsstellung der Objektüberwachung in prüfbarer, vollständiger Darstellung mit nachvollziehbarer Ermittlung des aktuellen Zuwachses und der jeweiligen Gesamtmengen (kumuliert), zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Der jeweilige Leistungsstand der Abrechnung ist mit Aufmaßplänen zu dokumentieren, die in 2-facher Ausfertigung beizulegen sind. Der Rechnung gemäß Leistungsverzeichnis an den Auftraggeber sind die von der Objektüberwachung freigegebenen Massenermittlungen sowie gegebenenfalls gemeinsame Aufmaße im Original beizulegen. Das Aufmaß ist außerdem im Datenformat DA 11 (Datenart 11) beizulegen bzw. zu übermitteln. Elektromagnetische Verträglichkeit und FrequenzumrichterElektromagnetische Verträglichkeit (EMV): EMV - entsprechend den geltenden Deutschen bzw. Europäischen Richtlinien, Verordnungen, Vorschriften, Normen und Bestimmungen: hinsichtlich leitungsgebundener und abgestrahlter Emissionen,hinsichtlich Störfestigkeit gegen leitungsgebundene und eingestrahlte Störgrößen,hinsichtlich Netzrückwirkungen, insbesondere für geregelte Verbraucher höherer Leistung. Als Mindestforderung gilt: Alle Anlagenteile müssen funkentstört nach DIN EN bzw. nach VDE sein. Zur Sicherstellung der elektromagnetischen Verträglichkeit des Gesamtsystems elektrischer und elektronischer Geräte müssen geeignete EMV-Maßnahmen festgelegt werden. Um die Einflussfaktoren erkennen und bewerten zu können und Maßnahmen zur Begrenzung der Rückwirkungen auf ein nicht störendes Maß zu ergreifen, sind im Rahmen der Planung vom AN folgende Informationen zu übergeben: Mögliche bzw. zu erwartende Störaussendung der eingesetzten GeräteSpannungsschwankungenNieder- und hochfrequente StöraussendungenHäufungen von Geräten mit NetzrückwirkungenGrenzwerte der Störfestigkeit der eingesetzten GeräteVorgaben zu vorbeugenden EMV-Maßnahmen und EMV-Grundanforderungen, wie z.B. Abstandsforderungenbesondere Blitzschutz- und ErdungsmaßnahmenEntkoppelungsmaßnahmenSchnittstellendatenFrequenzumrichter Auf folgende Vorschriften wird besonders hingewiesen: Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind vom AN auf Anforderung folgende Messkurven über die Einhaltung der EMV-Normen vorzulegen: Oberwellenströme bei verschiedenen Betriebszuständen Oberschwingungsspannungen, wobei hier die Impedanz des speisenden Netzes und die Prüfbedingungen bei der Messung (z. B. Labor) anzugeben sindStöraussendung GehäuseDie Netzimpedanzwerte an der Niederspannungs-Hauptverteilung (NSHV) sind vom AN vor der Messung beim AG abzufragen. Beim Einsatz von Frequenzumrichtern sind für das Lastkabel geschirmte Kabel mit einer Transferimpedanz von < 10 mOhm/m bei 10 MHz einzusetzenDer Auftragnehmer muss vor Anlieferung, Montage und Inbetriebnahme seiner Kabel und Geräte das Umfeld, d.h. Störleistungen und Störempfindlichkeit klären und dementsprechend eigene Störleistungen reduzieren oder eigene Geräte ausreichend schützenDer Auftragnehmer hat nach Beendigung seiner Leistungen die von ihm erstellten Elektroanlagen auf EMV-Verträglichkeit zu überprüfen. Bei der Ausführung mehrerer Anlagen durch den Auftragnehmer hat sich die vom Auftragnehmer durchzuführende Überprüfung auch auf die Verträglichkeit der Anlagen untereinander zu er-       strecken Die Messungen und Überprüfungen sind durch den Auftragnehmer zu protokollierenDie Protokolle sind dem AG zu übergeben Es darf nur serienmäßige Industrieware, modular modifiziert und auf die speziellen Belange des AG bzw. des zu liefernden Leistungsumfanges, eingesetzt werden. Gewerkespezifische Ergänzungen VDE-Konformität Es dürfen grundsätzlich nur elektrische Geräte, Kabel und Leitungen mit eingetragenem VDE-Zeichen verwendet werden. In allen anderen Fällen muss unaufgefordert ein Prüfzeugnis einer zugelassenen Prüfstelle vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass das elektrische Betriebsmittel den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Anschlussbedingungen: Für das Angebot und die Ausführung sind die Anschlussbedingungen der zuständigen EVUs, TK- und IT-Dienstleister sowie der zuständigen Feuerwehr und sonstiger Versorgungsunternehmen zu Grunde zu legen. Bei Eigenversorgung sind für den Anschluss der elektrischen Verbrauchsgeräte folgende Bedingungen vorgegeben: Wechselstrommotoren dürfen nur bis zu einer Nennleistung von 1,4 kW eingesetzt werden(darüber Drehstrommotoren) Drehstrommotoren mit einer Nennleistung ab 10 kW sowie Motoren mit schwerem Anlauf und häufig geschaltete Motoren mit einer Nennleistung ab 5 kW sind einzeln zu benennenAnlassschaltungen und Regelungen sind anzugebenFür Elektrowärmegeräte mit einem Anschlusswert von mehr als 4,6 kW und für Geräte zur Heizung oder Klimatisierung über 2 kW ist Drehstromanschluss vorzusehen Leistungsgrenzen / Schnittstellen zu anderen Gewerken Die Schnittstellendefinitionen für die in diesem Projekt jeweils zutreffenden Anlagenbestandteile sind zu beachten, Stundenlohnarbeiten Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 15 Absatz 3 VOB/B Stundenlohnarbeiten vor Beginn mit einem vorgegebenen Formular anzuzeigen sind und der vorherigen Freigabe der Fachbauleitung sowie der schriftlichen Zustimmung des AG bedürfen. Die zu erwartenden Stunden inkl. Materialkosten sind zu schätzen und in diesem Formular anzugeben/zu beziffern. Stundenlohnberichte inklusive einer Liste der fortlaufenden Regienachweise (ausgeschriebene Menge, anerkannte Menge, offene Menge) sind zukünftig bis spätestens Dienstagvormittag bei der zuständigen Bauleitung abzugeben und von den jeweiligen Bauleitern zu prüfen. Stundenlohnberichte werden einmal wöchentlich, immer Mittwochs, durch die Bauleitung dem Bauherrn vorgelegt und von diesem anerkannt oder abgelehnt. Es können nur Stundenlohnberichte anerkannt werden, deren Leistungen innerhalb der letzten 8 Werktage ausgeführt wurden. Weiter zurückliegende Stundenlohnberichte werden grundsätzlich nicht mehr anerkannt, es ist die Pflicht des AN und der für ihn zuständigen Bauleitung für eine termingerechte Vorlage und Abwicklung, wie vor beschrieben, zu sorgen. Dies gilt nicht, wenn eine verspätetet Vorlage der Stundenberichte durch den AG verursacht wurde oder der Bauherr durch Krankheit oder sonstige Umstände verhindert ist. In diesem Fall verlängern sich die Fristen entsprechend.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Anlagen zum LV Terminplan: NNSH_PK_HuP_Bauablaufterminplan_00.pdf Baulogistikkonzept: NNSH_PK_HLA_Lageplan Erschließung.pdf NNSH_PK_PWB_Logistikbericht.PDF NNSH_PK_PWB_Baubeschreibung.pdf NNSH_PK_PWB__Baulogistikpläne, Spartenplan.pdf M+W Planung in Ergänzung zur VOB Teil C 20211202_M+W-Planung.pdf Aufmaßrichtlinie Aufmaßrichtlinie.pdf Planunterlagen: MSR Schemata: KG 480_MSR-Schema_SHQ-K.pdf
Anlagen zum LV
GA- Anlagenbeschreibung Allgemein: Erweiterung der Restaurantfläche um ca. 109 m² und ca. 68 Personen In der bestehenden Anlagentechnik der Küchen- und Versorgungsgewerke im Bestand erfolgt keine Anpassung. 480 Gebäudeautomation Bestand Die Steuerung und Regelung der bestehenden Sekundäranlagen erfolgt über das Raumautomationssystem, das über das GA-Netzwerk an die Gebäudeleittechnik angebunden ist. Systemerweiterung In der Kantinen-Erweiterung kommen folgende, zuvor beschriebene technische Anlagen zum Einsatz: LüftungHeizung/KühlungBeleuchtung Systemerweiterung Lüftung Das Lüftungsgerät für die Kantinen-Erweiterung wird im UG positioniert. Das Gerät erhält einen eigenen Schaltschrank, der für die GLT-Aufschaltung an das GA-Netzwerk angebunden wird. Wie im Bestand wird zwischen den Betriebsarten Komfort, Pre-Komfort, Economy und Protection-Betrieb unterschieden. Über Luftqualitätsfühler (QMX3.P70) wird die Luftmenge gemäß den Anforderungen variiert. Die Bedienung der Anlage erfolgt zentral von der GLT. Systemerweiterung Heizung/Kühlung Die Temperierung der Kantinen-Erweiterung erfolgt über Fußbodenheizung/-kühlung (4-Rohr-System). Die Umschaltventile für den Heiz-/Kühlbetrieb sind in der RLT-Zentrale im UG angeordnet. Die Aufschaltung erfolgt auf den oben beschriebenen RLT-Schaltschrank. Das Signal für den Heiz- bzw. Kühlbetrieb kommt vom bestehenden Verteiler, von dem die bestehenden Fußbodenheiz/-kühlkreise im Betriebsrestaurant umgeschaltet werden. Die Raumtemperaturregelung erfolgt über Raumtemperaturfühler. Wie im Bestand wird bei der Raumtemperaturregelung zwischen den Betriebsarten Komfort, Pre-Komfort, Economy und Protection-Betrieb unterschieden. Die Umschaltung von Pre-Komfort in Komfort erfolgt über einen Decken-präsenzmelder (UP258D12) und über Zeitprogramm. Die Bedienung der Anlage erfolgt zentral von der GLT und örtlich über das bestehende Touch Panel (Luna10). Systemerweiterung Beleuchtung Die Beleuchtungssteuerung erfolgt über DALI. Die hierfür erforderlichen Komponenten sind in dem ELT-Verteiler im EG montiert. Der bestehende Verteiler wird mit der Beleuchtungssteuerung der Kantinen-Erweiterung ergänzt. Über Zeitschaltprogramm werden die Lichtszenen Tag/Nacht aktiviert. Über das örtliche Raumbediengerät (Luna10) kann die Deckenbeleuchtung geschaltet und gedimmt werden. Wie im bestehenden Betriebsrestaurant wird zwischen zwei Lichtszenarien (LSZ) unterschieden, die von Montag bis Freitag wie folgt eingestellt werden: von 06:00 Uhr bis 20:00 UhrLSZ1von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr LSZ2 Die Lichtszenen können über das Tableau bedient werden. Die Dimmwerte der einzelnen Regelgruppen können gruppenweise über das Tableau per Hand übersteuert werden. Anschluss an Bestand Der neue MSR-Schaltschrank im UG wird an das bestehende GA-Netzwerk angebunden. Demontage- und Umbaumaßnahmen Im Gewerk MSR werden keine Demontage-Arbeiten erforderlich. Durch die Kantinen-Erweiterung werden an folgenden bestehenden Anlagen Anpassungsmaßnahmen erforderlich: SW-seitige Anpassung und Erweiterung am bestehenden Touch Panel (Luna10)SW-seitige Anpassung und Erweiterung an der bestehenden GLT Feldebene Es kommen ausschließliche Feldgeräte, die dem Fabrikat der Bestandsanlagen entsprechen, zum Einsatz. Automationsebene Fabrikat und Typ der Automationsstation entsprechen ebenfalls dem Bestand. Es kommt eine Automationsstation vom Fabrikat Siemens zum Einsatz. Optional kann die bestehende Automationsstation im Gebäude F mit I/O-Bausteinen erweitert werden. Informationsschwerpunkt Der Umfang der Datenpunkte wird anhand der Informationspunktlisten nach VDI 3814 dokumentiert. Neben den Datenpunkten für die neue Lüftungsanlage laufen auf den ISP noch die Datenpunkte der Fußbodenheizung/-kühlung auf. Schaltschränke Die Schaltschrankbezeichnung orientiert sich an den Bestand (ISP.__F.RLTxx). Der Ausbaustandard entspricht den bestehenden Schaltschränken. Es wird keine lokale Vorrangbedienebene (LVB) vorgesehen. Eine Vorort-Bedienung kann ausschließlich über Laptop mit Netzwerkanbindung vorgenommen werden. Hierfür ist im Schaltschrank eine Netzwerkdose vorzusehen. Management und Bedieneinrichtung Das bestehende Managementsystem vom Fabrikat Siemens DESIGO wird um folgende neu errichtete Anlagen ergänzt: Lüftungsanlage RLT.__F000xxFußbodenheizung/-kühlung WRM.__F.000xx / ERR_F_00RxxBeleuchtung
GA- Anlagenbeschreibung
3.01 Automationssysteme
3.01
Automationssysteme
3.02 Schaltschränke
3.02
Schaltschränke
3.03 Management- und Bedieneinrichtungen
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Management- und Bedieneinrichtungen
3.04 Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
3.04
Kabel, Leitungen und Verlegesysteme
3.05 Übertragungsnetze
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Übertragungsnetze
3.06 Besondere Leistungen
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Besondere Leistungen

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