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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Sicherheitstechnik - Sicherheitsbeleuchtung und Brandwarnanlage H-P Molls Bau GmbH & Co. KG | Rettungswache Jüchen | Drei getrennte Vergaben, Rev03 | 22.10.2026
Dieses Leistungsverzeichnis ist eine eigenständige Nachunternehmeranfrage für das nachfolgend bezeichnete Los. Die ursprünglichen Ordnungszahlen und technischen Positionstexte bleiben erhalten. Die ergänzenden NU-Bedingungen regeln Preisermittlung und Leistungsgrenzen; öffentliche Originalunterlagen werden nicht verändert.
1. Nachunternehmeranfrage und eigener Losumfang
Auftraggeber dieser Nachunternehmeranfrage ist H-P Molls Bau GmbH & Co. KG. Für den Neubau der Rettungswache Jüchen wird das Los Sicherheitstechnik - Sicherheitsbeleuchtung und Brandwarnanlage im Rahmen unserer Angebotsbearbeitung einer öffentlichen Generalunternehmerausschreibung angefragt. H-P Molls Bau befindet sich in der Angebotsphase; diese Anfrage ist noch keine Beauftragung.
Dieses Los enthält ausschließlich die Originaltitel 14 Sicherheitsbeleuchtung und 18 Brandwarnanlage einschließlich deren Untertitel und zugeordneten Neben-/Dokumentationsleistungen. Es ist eine von drei getrennten Nachunternehmeranfragen: Elektroinstallation einschließlich PV, Erdungs- und Blitzschutzanlage sowie Sicherheitstechnik. Die Original-OZ bleiben zur eindeutigen Quellenzuordnung erhalten; Nummernlücken sind Folge dieser Aufteilung. Originale Positionsbeschreibungen, Mengen, Einheiten und Bedarfskennzeichnungen bleiben unverändert.
Die nachfolgend übernommenen allgemeinen und technischen Vorbemerkungen gelten gewerkbezogen für die in dieser Datei enthaltenen Positionen und die ausdrücklich beschriebenen Mitwirkungen. Sie übertragen keine vollständige Lieferung oder Montage eines anderen Loses. Für die Angebotsart, Preisüberleitung und Kommunikation dieser eigenen NU-Anfrage gelten die vorangestellten Festlegungen. Die öffentlichen Original-Vergabeunterlagen werden nicht geändert.
2. Pauschalangebot und Preisaufschlüsselung
Für den ausdrücklich beschriebenen, anhand der bereitgestellten Unterlagen geprüften und vor Beauftragung abgestimmten Umfang dieses einzelnen Loses ist ein eigenständiges Pauschalangebot abzugeben. Sämtliche Positionen mit EP und GP ausfüllen und Titelsummen bilden. EP, GP und Mengen dienen als Kalkulations- und Preisaufschlüsselung. Die Summe der einbezogenen Positionsgesamtpreise ist unter gesondertem Ausweis bezifferter Korrekturen und Nachlässe nachvollziehbar zur angebotenen Los-Gesamtpauschale überzuleiten. Preisanteile nicht doppelt addieren.
Die EP-/GP-Aufgliederung und übernommene Aufmaßhinweise begründen für den vereinbarten Pauschalumfang keine Abrechnung nach tatsächlichem Aufmaß. Die Pauschalvereinbarung wird ausdrücklich im Auftrag festgehalten. EP dienen außerdem als Kalkulationsgrundlage zur Bewertung vereinbarter Änderungen. Ansprüche wegen geänderter oder zusätzlicher Leistungen und sonstige Anpassungsrechte richten sich nach den vereinbarten Vertragsbestimmungen und dem anwendbaren Recht.
3. Unterlagen und Mengenprüfung
Kalkulationsgrundlage ist der bezeichnete Auszug aus Elektro-LV 05, KG 440/450, Stand 21.09.2026, zusammen mit den für das eigene Los bereitgestellten Fachplänen, Schemata, Stromlaufplänen, GU-Beschreibungen, Architektur-/Tragwerks-, Brandschutz- und Terminunterlagen einschließlich übergebener Bieterinformationen. Erhaltenen Dateisatz und Planstände im Angebot bestätigen. Fehlende Dateien und erkennbare Widersprüche rechtzeitig über H-P Molls Bau anzeigen.
Mengen, Leitungswege, Betriebsmittel, Höhen, Anschlussdaten, Systemzusammenstellung und Schnittstellen gewerkbezogen prüfen. Die vorgegebenen Fachplanermengen sind Vergleichs- und Kalkulationsmengen ohne automatisch hinzuzurechnenden Sicherheitszuschlag. Vergleichsmengen nicht stillschweigend verändern. Eigene Mengenänderungen, erforderliche Ergänzungen und technische Preisannahmen mit OZ, Bezugsunterlage, Rechenweg und Preiswirkung gesondert angeben und zur Los-Gesamtpauschale überleiten. Optionen außerhalb der Grundpauschale kennzeichnen.
Im bezeichneten Losumfang sind auch die zur beschriebenen Funktion erforderlichen, gewerkbezogenen Leistungen aus den übergebenen Beschreibungen und Plänen zu prüfen. Die Mengenprüfpflicht ersetzt keine fehlende Fachplanung und keine konkrete Leistungsabgrenzung. Nicht bestimmbare Leistungen und widersprüchliche Anforderungen vor Pauschalbeauftragung ausdrücklich abgleichen.
4. Leistungsumfang Sicherheitstechnik
Sicherheitsbeleuchtung einschließlich der beschriebenen zentralen Stromversorgung, Rettungszeichen-/Sicherheitsleuchten, Rettungszeichen und Schrankkomponenten nach Titel 14 sowie Brandwarnanlage mit Zentrale, Akkus, Bedien-/Anzeigeeinrichtungen, Webserver, Meldern, Alarmierung, Ein-/Ausgabemodul, Laufkarten, Depot und Beschriftungen nach Titel 18 vollständig im jeweils beschriebenen Umfang liefern, montieren, parametrieren, prüfen und in Betrieb nehmen.
Die Brandwarnanlage ist nach dem ausgeschriebenen Funktionsumfang anzubieten. Eine weitergehende behördlich aufgeschaltete Brandmeldeanlage darf daraus nicht ungeprüft abgeleitet werden. Die im Original ausdrücklich beschriebenen Feuerwehr-Bedien-/Anzeigeteile, Laufkarten und Abstimmungen bleiben gleichwohl enthalten. Klingel-/Signalanlage des Titels 15 und passive Datentechnik verbleiben im Elektroinstallationslos.
5. Schnittstellen zur Elektroinstallation und übrigen Gewerken
Allgemeine Kabel-/Leitungspositionen, Kabeltragwerke und Gebäude-Verteilungen werden im Elektroinstallationslos geführt. Die Original-Standardbeschreibung der Brandwarnanlage legt fest, dass die notwendige Leitungsinfrastruktur bauseits erstellt wird. Der Sicherheitstechnik-AN hat benötigte Leitungsarten, Systemeigenschaften, Wege, Mengenprüfung, Endpunkte und Anschlussdaten rechtzeitig anzugeben und mit dem Elektrogewerk über H-P Molls Bau abzustimmen.
Die in den eigenen Fachpositionen ausdrücklich enthaltene Verdrahtung und Anschlusstechnik bleibt Bestandteil des Sicherheitstechnikloses. Versorgungseinspeisungen, Klemmen-/Busübergabepunkte, Geräteanschlüsse, Kennzeichnungen, Vorprüfungen und gemeinsame Systemtests vor Preisbindung eindeutig zuordnen. Dieselbe Kabelverlegung oder Anschlussarbeit nur einmal berechnen; erkennbare Lücken mit Preiswirkung anbieten. Eine stillschweigende doppelte Übernahme sämtlicher Gebäudeleitungen ist nicht vorgesehen.
Gerätestandorte, Durchführungen, Abschottungen, Decken-/Wandanschlüsse und Zugänglichkeit mit Elektroinstallation, Trockenbau, Rohbau und Brandschutzplanung koordinieren. Die im Elektro-Titel 17 beschriebenen Brandschutzabschottungen werden dort geführt; zusätzliche erforderliche Abschottungen oder besondere Anforderungen positionsbezogen benennen. Die Gesamtbaustromanlage wird nur im Elektroinstallationslos abgefragt.
6. Planung, Fachbauleitung und Baustellenabwicklung
Auf Grundlage der bereitgestellten Ausführungsplanung die für den eigenen Losumfang erforderliche Fortschreibung, Werk-/Montageplanung, Anschluss-/Detailplanung und Koordination mit den Nachbargewerken erbringen. Geforderte Montagepläne, Grundrisse und Schnitte im Maßstab 1:50 vorlegen und vor Ausführung freigeben lassen. Freigaben ersetzen nicht die eigene Prüfungs- und Hinweispflicht.
Verantwortlichen fachkundigen Fachbauleiter/Montageleiter mit den in den Originalvorbemerkungen verlangten Qualifikationen benennen, einschließlich mindestens fünfjähriger einschlägiger Berufserfahrung und Deutschkenntnissen C1 für die dort bezeichnete Aufsicht. Einen bevollmächtigten Vertreter zu den für die eigenen Arbeiten relevanten regelmäßigen Baubesprechungen stellen. Bautagesberichte führen und wöchentlich digital übermitteln; bereitgestellten Projektplanserver für Planabruf und Ablage nutzen.
Geräte, Werkzeuge, Montage-/Hebehilfen, Transporte, Schutzmaßnahmen, gewerkbezogene Baustelleneinrichtung, Verpackungs-/Reststoffentsorgung und Reinigung entsprechend dem eigenen Leistungsumfang einrechnen. Ausdrücklich bereitgestellte Einrichtungen und Kostenumlagen vor Beauftragung abgleichen; keine unbenannten Umlagesätze unterstellen. Eigenen Leistungsumfang nicht zusätzlich als vollständige Einrichtung eines anderen Loses berechnen.
Bestehenden Feuerwehrbetrieb einschließlich Alarmausfahrt berücksichtigen. Eingriffe in Bestandsversorgung, Abschaltungen und sicherheitsrelevante Sperrungen nur nach vorheriger Abstimmung mit H-P Molls Bau und dokumentierter Freigabe. Rückfragen, technische Abstimmungen mit externen Planern und Änderungen über H-P Molls Bau führen. Angebote und Rechnungen des NU sind an H-P Molls Bau zu richten.
7. Prüfungen, Revision und Einweisung
Die für den eigenen Losumfang beschriebenen Messungen, Prüfungen, Funktions-/Systemtests, Kennzeichnungen und Prüfprotokolle sowie die gewerkbezogenen Fachunternehmerbescheinigungen berücksichtigen. Verdeckte Leistungen rechtzeitig zur Prüfung anmelden. Vom NU zu beauftragende Prüfungen und eigene Mitwirkungen an Abnahmen einrechnen. Kosten durch den Bauherrn unmittelbar beauftragter Sachverständiger bleiben entsprechend den GU-Unterlagen bauseits; vom NU zu vertretende Wiederholungen trägt der NU.
Für die eigenen Leistungen vollständige Bestands-/Revisionsunterlagen, Lage-/Anschlusspläne, Prüfprotokolle, Produkt-/Zulassungsnachweise und Bedienungs-/Wartungsunterlagen übergeben. Den speziellen GU-Umfang für TGA-Unterlagen dreifach als farbige Plots und digital DWG/PDF berücksichtigen; zusätzliche positionsbezogene Formate und Fristen bleiben maßgebend. Anlagenübergreifende Schnittstellen mit den anderen Losen gemeinsam prüfen und dokumentieren, ohne dieselbe Prüfung mehrfach als vollständige Leistung zu berechnen.
Die geforderten Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Alarmierungs- und zugehöriger Sicherheitsstromfunktionen im eigenen Losumfang berücksichtigen. Versorgungs-/Überwachungsfunktionen, Betriebsdauer, Umschaltung und Meldefunktionen nach den bereitgestellten Projekt- und Fachvorgaben prüfen, protokollieren und gemeinsam mit den zugeordneten Versorgungsleistungen des Elektrogewerks in Betrieb nehmen.
Für Brandwarnanlage insbesondere OZ 18.3.1 und 18.3.2 erfüllen: Anlagen-/Melderdokumentation und Betriebsbuch, Bedienungs-/Wartungsunterlagen, Zugangsmittel, Belegungs-/Rangierpläne, Abnahme-/Sachverständigennachweise und farbige Installationspläne M 1:50. Revisionspläne, Schaltpläne und Schemata als DWG ACAD 2010, übrige Unterlagen als PDF dreifach auf Datenträger. Spätestens zwei Wochen vor Übergabe/Abnahme zur Prüfung vorlegen. Die dreistündige Einweisung vor Ort für bis zu fünf Personen und deren Nachweis bleiben enthalten.
Die Fachpositionen zu Laufkarten, Depot und Melderbeschriftung vollständig berücksichtigen und erforderliche Abstimmungen mit der Brandschutzdienststelle über H-P Molls Bau organisieren. Der vorgeschriebene Umfang wird nicht durch die allgemeine Bezeichnung Brandwarnanlage reduziert.
8. Wartung und Kalkulationsaufschlüsselung
Soweit im eigenen Losumfang wartungspflichtige Anlagen oder Bauteile enthalten sind, die erforderlichen Wartungsangebote vor Übergabe vorlegen und die notwendigen Wartungskosten der ersten sechs Monate der Gewährleistungsdauer gemäß GU-Vorgabe im Angebot berücksichtigen. Anlagen, Tätigkeiten, Intervalle und bereits enthaltenen Preisanteil gesondert ausweisen, ohne ihn erneut zu addieren. Spätere Wartungszeiträume und Betreiberleistungen ausdrücklich abgrenzen; aus diesem Hinweis entsteht keine unbezeichnete Wartung fremder Anlagen.
Mit Beauftragung die für die GU-Urkalkulation erforderliche Aufschlüsselung der eigenen Leistungen nach Lohn, Material, Geräten, sonstigen Kosten, Aufwandwerten und Zuschlägen bereitstellen.
9. Stundenbudgets und technische Preisannahmen
Die je fünf Stunden der OZ 18.3.3 und 18.3.4 als enthaltenes Budget für entsprechend angeordnete zusätzliche Arbeiten kalkulieren; diese Stunden nicht nochmals zusätzlich zur Pauschale abrechnen. Über dieses vereinbarte Budget hinausgehende Stundenlohnarbeiten nur nach vorheriger ausdrücklicher Beauftragung durch H-P Molls Bau und mit prüffähigem Nachweis. Die Unterzeichnung eines Stundenbelegs bestätigt allein keine zusätzliche Beauftragung. Eine Nur-EP-Position enthält dieses Los nach dem Original nicht.
Für die Sicherheitsbeleuchtung bestehen widersprüchliche Systemangaben: OZ 14.1 beschreibt Verbraucher 230 V AC/216 V DC, die Leuchtenbeschreibungen der OZ 14.2 und 14.3 nennen 24 V DC; OZ 14.5 bezeichnet einen CLS-Fusion-Power-Schrank. Mit dem Angebot die kalkulierte Systemzusammenstellung, Versorgungsspannungen und Kompatibilität unter Angabe der OZ und Preiswirkung ausdrücklich erklären und vor Pauschalbeauftragung abgleichen. Die Originalpositionen werden hierfür nicht umgeschrieben oder mengenmäßig verändert.
Anlagenfunktion, Alarmierung und erforderliche behördliche Abstimmungen anhand der bereitgestellten Brandschutz-/Fachplanung prüfen. Unklare Anschluss-/Schnittstellenleistungen und erkennbare weitere Widersprüche mit Quellen und Preiswirkung anzeigen. Die Preisannahmenliste ersetzt keine technische Freigabe oder Fachplanerklärung.
10. Termine, Rückgabe und Vertragsabgleich
Angebotsabgabe bis 12.11.2026, 14:30 Uhr, über Cosuno; Angebotsbindung mindestens bis 18.12.2026. Preise netto in EUR. Dies ist die NU-Rückgabefrist und keine Änderung der öffentlichen GU-Abgabefrist.
Ausführung nach abgestimmtem Bauzeitenplan auf Grundlage der Rahmenplanung vom 18.09.2026, koordiniert mit der Elektro-Hauptmontage vorläufig KW 23 bis 45/2027. Benötigte Leitungs-/Versorgungs- und Rohbauvorleistungen frühzeitig angeben. Zeit für Montage, Programmierung, gemeinsame Funktionstests, Prüfungen, Einweisung und die rechtzeitige Revisionsvorlage einplanen. Eigene Vorläufe und Etappen im Angebot benennen; konkrete Einsatz- und Abnahmetermine werden abgerufen und vertraglich abgestimmt.
Die gesonderte GU-Vertragsterminanlage nennt BA1 bis 26.11.2027 und Gesamtfertigstellung bis 23.12.2027. Der abweichende Satz zu beiden Bauabschnitten bis 26.11.2027 in den allgemeinen GU-Vorbemerkungen ist vor Festlegung der NU-Vertragstermine abzugleichen. Den Preis des eigenen Loses nachvollziehbar nach BA1 und BA2 aufteilen, soweit Leistungen in beiden Abschnitten anfallen.
Vor Beauftragung Unterlagenstand, technische Ausführung, Mengenannahmen, Übergabepunkte, Leistungsgrenzen, Preisüberleitung, Ausnahmen und Los-Gesamtpauschalsumme ausdrücklich festhalten. VOB/B und einschlägige ATV der VOB/C sind als Vertragsgrundlagen vorgesehen und vor Vertragsschluss vollständig zugänglich zu machen. Individuelle Vereinbarungen gehen vor. Für Vergütungsart und NU-Kommunikation gelten die Festlegungen dieser Anfrage; technische Leistungsanforderungen der übernommenen Fachtexte bleiben innerhalb des bezeichneten Losumfangs erhalten.
Sicherheitstechnik - Sicherheitsbeleuchtung und Brandwarnanlage
Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024) Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024)
Allgemeine Vorbemerkungen
1. Auftraggeber dieser Nachunternehmeranfrage:
H-P Molls Bau GmbH & Co. KG
2. Allgemeine Beschreibung des Bauvorhabens:
Objektart
Errichtung einer Rettungswache
geographische Lage:
Jüchen-Garzweiler, Kelzenberger Str. 91 (Flur 008, Flurstück 705/706)
Grobe geometrische Beschreibung (Geschosse, Funktion):
Freistehendes 1-geschossiges (Erdgeschoss) Rettungswachengebäude
3. Angaben zur Örtlichkeit
Zufahrten und Stellplätze:
Anfahrt über die Kelzenberger Str in Jüchen
4. Entsorgung - Verschmutzungen - lmmissionsschutz
Abfallentsorgung:
Für die Entsorgung der Abfälle auf der Baustelle werden vom Auftraggeber
keine Müllmulden zur Verfügung gestellt. Jeder an der Baustelle tätige
Betrieb ist für die Entfernung und Entsorgung der anfallenden
Materialien im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen der
Abfallentsorgung verantwortlich.
Die genannten Bedingungen im Formblatt 214a zur Bauschuttbeseitigung und
im Formblatt 241 zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und
Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen sind zu beachten.
Verschmutzung des öffentlichen Verkehrsraumes:
Auftretende Verschmutzungen im öffentlichen und privaten - gemeinsam
genutzten - Verkehrsraum sind auf eigene Kosten sofort
eigenverantwortlich zu beseitigen, der AN haftet für Forderungen
Dritter.
Umweltschutz:
Die Baustelle ist vom AN so einzurichten und zu betreiben, dass die
Pflichten, die sich aus §22 des Bundes-lmmisionsschutzgesetzes ergeben,
insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen wie z.B. Staub und Lärm auf
ein technisch mögliches Mindestmaß zu vermindern oder zu vermeiden,
erfüllt werden.
Es gilt die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm".
lmmissionsrichtwerte:
Tagsüber (7.00 - 20.00 Uhr)
Nachts (20.00 - 7.00 Uhr)
Im Falle einer Überschreitung der Grenzwerte trägt der AN die Kosten
einer behördlich angeordneten Messung. Die vom AN eingesetzten Geräte
und Maschinen müssen der 32. BlmSchV entsprechen.
Es sind nur langsam laufende, staubarm arbeitende Bearbeitungsgeräte zu
verwenden.
5. Technische Aufsicht / Bauleiter LBO/ Fachbauleiter
Der Bauleiter gemäß LBO wird vom Auftraggeber durch den von ihm
beauftragten Fachingenieur gestellt.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner
Tätigkeit auf der Baustelle (während der gesamten Zeit, während der
gebaut wird) eine der Art und dem Umfang der Maßnahme entsprechende
sachverständige technische Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Poliere)
zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und Baustellenabwicklung
erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss, auch im Verhältnis zu
anderen Auftragnehmern.
Der Auftragnehmer hat den verantwortlichen Fachbauleiter vor Baubeginn
schriftlich zu benennen. Die vom AN gestellte Aufsichtsperson muss
mindestens die Deutschkenntnisse C1 besitzen.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber in vollem Umfang
hinsichtlich der Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen der LBO.
Dem Auftragnehmer obliegt die Wahrnehmung aller gemäß öffentlich
rechtlichen Vorschriften den AG treffenden Anzeigepflichten
(insbesondere gemäß LBO).
Die Fachbauleiter und Abschnittsbauleiter müssen jeweils über mindestens
fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen und der deutschen
Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Der Austausch des Fachbauleiters kann nur mit Zustimmung des Bauherrn
erfolgen.
Erweisen sich die Fach- und Abschnittsbauleiter aufgrund des
Nichtvorliegens der vorbeschriebenen Anforderungen oder aus mangelnder
Fachkompetenz sowie aus anderen vom Auftraggeber, hinlänglich
dargestellten Gründen, als ungeeignet, kann der Auftraggeber verlangen,
dass innerhalb einer angemessenen Frist ein Austausch erfolgt.
6 Baustellensicherheit / SiGeKo
Der SiGeKo wird vom Auftraggeber gestellt. Eine Baustellenordnung wird
als Anlage zur Ausschreibung übergeben. Diese Baustellenordnung ist
verbindlich für alle Projektbeteiligte.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des SiGeKo Folge zu
leisten.
Befugnisse des SiGeKo
Der SiGeKo koordiniert den Bauablauf auf Grundlage der Baustellenordnung
und schreitet bei
erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
Grundpflichten des Auftragnehmers
Die Pflicht des Auftragnehmers zur Verhütung von Arbeitsunfällen (§2 BGV
A1) und die Pflicht zur Koordinierung von Arbeiten (§6 BGV A1) wird
durch die Tätigkeit des SiGeKo nicht berührt.
Folgende Punkte hat der Auftragnehmer beim Treffen von Maßnahmen zum
Arbeitsschutz (Schutz von Beschäftigten) besonders zu beachten:
1. Zusammenarbeit zwischen den ausführenden Firmen bezogen auf
sicherheitstechnische Einrichtungen,
2. Wechselwirkung zwischen den Arbeiten auf der Baustelle und anderen
betrieblichen Tätigkeiten auf dem
Baugelände oder in der Nähe,
3. lnstandhalten der Arbeitsmittel,
4. Einsatz der erforderlichen personlichen Schutzausrüstung (PSA),
5 Vorkehrungen zur Lagerung und Entsorgung der Arbeitsstoffe und
Abfälle, insbesondere der Gefahrstoffe,
6. Anpassung der Ausführungszeiten für die Arbeiten unter
Berücksichtigung der Gegebenheiten an der
Baustelle.
7. Flucht- und Rettungswege sind zu gewährleisten und ggf. durch
Gerüsttreppen zu ergänzen und immer
freizuhalten.
8. Vor Beginn der Arbeiten hat der beauftragte Unternehmer eine
Gefährdungs- und Belastungsanalyse
vorzulegen (nach Arbeitsschutzgesetz).
9. Bei Anlieferung und Abtransport von Baustoffen, Baumaterial,
Baumaschinen usw. über öffentliche
Straßen sowie auch beim Rückwartsfahren (auch auf der Baustelle)
sind unbedingt Einweiser mit
Warnwesten einzusetzen.
vorbeugender Brandschutz
Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und zur Vermeidung von
Fehlalarmen ist auf der Baustelle das Rauchen in den lnnenbereichen und
auf den Dachflächen verboten ! Bei Schweißarbeiten ist darauf zu achten,
dass sämtliche angrenzenden Bauteile ausreichend gegen Hitze und
Funkenflug abgeschirmt werden.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel haben den geltenden Normen sowie dem Stand der Technik zu
entsprechen. Sie dürfen nur bestimmungsgemäß eingesetzt und nur von
unterwiesenen Personen aufgebaut und bedient werden.
Mitteilungspflichten
Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo auf dessen Aufforderung den
verantwortlichen Fachbauleiter, den/die Ersthelfer und die
Sicherheitsfachkraft zu benennen.
Der Auftragnehmer hat dem SiGeKo, der örtlichen Bauleitung und dem
Auftraggeber unaufgefordert alle Unfälle mit Personenschaden (mit/ohne
Arbeitsausfall) oder schwerem Sachschaden zu melden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet aufgrund rechtlicher Bestimmungen
geforderte Anzeigen, Meldungen und Genehmigungen bei den zuständigen
Stellen einzureichen bzw. zu beantragen und unaufgefordert den SiGeKo
und den Auftraggeber zu informieren.
Notwendige Prüfprotokolle von Arbeitsmitteln, Nachweise über Sachkunde
und Eignung des Personals hat der Auftragnehmer auf Verlangen dem SiGeKo
vorzulegen.
Unterweisung
Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Tätigkeit diese Allgemeinen
Hinweise sowie die für das Bauvorhaben erlassenen Regeln
(Baustellenordnung, Sicherheitsregeln) nachweislich jedem seiner
Mitarbeiter, die auf der Baustelle tätig werden, zur Kenntnis zu geben.
Dies gilt für den Einsatz von Nachunternehmern sinngemäß.
7 Projektkommunikation
Für den Planversand dient ein Internet-Planserver (PLANFRED) als
Kommunikationsbasis. Diese ist vom AN für die Ablage von Plänen und
Berechnungen ausschließlich zu verwenden.
lnformationen, die über den Internet-Planserver versendet werden, gelten
wechselseitig als mit Upload-Zeitpunkt zugestellt.
Dem AN obliegt in diesem Fall wie allen übrigen Projektbeteiligten eine
lnformationsholschuld durch arbeitstäglichen Aufruf der lnhalte des
lnternet-Planservers.
Für den Austausch von Plänen ist der vom AG eingerichtete PKM-Server
verbindlich und ausschließlich zu verwenden. Pläne werden rein digital
übermittelt. Ein Anspruch auf geplottete Pläne besteht nicht.
Der AN hat zu den wöchentlich stattfindenden Baustellenbesprechungen
zwingend einen bevollmächtigten und weisungsbefugten Vertreter zu
entsenden.
8. Sonstiges
Meterrisse
Es werden durch den öffentlich bestellten Vermesser für jedes Gebäude in
jeder Etage eine Messmarke gesetzt.
Fassadengerüst
Die Fassadengerüste bilden eine eigene Vergabeeinheit und werden den
Unternehmen bauseitig zur Verfügung gestellt.
Eigenverantwortung
Der Auftragnehmer ist für die Einhaltung aller relevanten technischen
Vorschriften und DIN-Normen, sowie die Einhaltung der Maße It.
Zeichnungen, allein verantwortlich. Die Arbeiten sind in Abstimmung und
Koordination mit allen beteiligten Gewerken durchzuführen.
Materialien / Baustoffe
Es sind nur aufeinander abgestimmte Materialien zu verwenden. Sämtliche
Ausführungsvorschriften der Hersteller sind einzuhalten.
Der Auftragnehmer garantiert die Verwendung ausschließlich fabrikneuer,
mangelfreier und einwandfreier Baustoffe und Materialien in der
vereinbarten Qualitat, auch soweit ihm diese vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden, da er zu deren Überprüfung vor Verarbeitung
verpflichtet ist.
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG übergehen, müssen
ungebraucht sein, wenn nichts anderes in der Leistungsbeschreibung
vorgeschrieben ist.
Zulassungen
Soweit eine Zulassung im Einzelfall erforderlich sein sollte, trägt der
Auftragnehmer die dabei anfallenden Kosten und Gebühren. Er stellt
sicher, dass die Zulassungen unverzüglich erfolgen.
allgemeine Arbeitszeiten
die allg. Arbeitszeiten sind:
- Montag - Freitags von 7:00 - 20:00 Uhr
- Samstags nach Vereinbarung von 7:00 - 13:00 Uhr
Bautagesberichte
Durch den AN sind Bautagesberichte zu führen. Diese sind dem AG
unaufgefordert, wöchentlich in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
Wird durch unzureichend geführte Bautagesberichte die Geltendmachung von
Mangelhaftungs- und / oder Schadenersatzansprüchen des AG erschwert oder
vereitelt, haftet der AN. Die Berichte müssen nachfolgend genannte
Angaben enthalten:
- Tägliche Arbeitszeit (Beginn und Ende)
- Witterung (Niederschlagsmengen, Luftfeuchtigkeit, Temperaturen)
- Qualifikation und Anzahl der auf der Baustelle arbeitenden
Handwerker/Fachleute
- andere Gewerke, Betriebe, mögliche Nachunternehmer
- Wesentliche Angaben des Baufortschritts (Beginn und Ende
umfangreicherer Bauleistungen wie
beispielsweise Betonierarbeiten)
- Umfang und Anlieferungsdatum von Hauptbaustoffen
- Umfang, Ort und Art (Bauteil, Station) der ausgeführten Arbeiten
- Beziffern eingesetzter Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
- Unterbrechungen und Behinderungen der Bauausführung
- Angaben zur Arbeitseinstellung unter Nennung von Gründen
- Relevante Vorkommnisse wie beispielsweise Arbeitsunfälle
9.. Rechnungslegung
Rechnungen sind in digitaler Form u. Papierform zu erstellen
alle Abschlagsrechnung sind in Papierform ohne Anlage an den Bauherrn
zu senden. Nur die
Schlussrechnung ist in Papierform mit Anlage an den Bauherrn zu
senden. Der Posteingang
(Stempel) löst die Fristen aus.
Alle Rechnungen sind parallel mit Anlage in digitaler Form an den
Generalplaner bzw. Fachplaner
und an den Bauherrn zu senden.
sämtliche Rechnungen sind in kumulierter Form zu erstellen, der
Massen-, u. Leistungszuwachs ist
bei jeder Rechnung separat auszuweisen.
bei jeder Rechnung ist LV-Struktur zu übernehmen (Obertitel, Titel,
Untertitel, Pos. etc.)
10. ATV und weitere Regelungen
Neben den Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen des AG sind
nachfolgende Vorgaben, ohne Wertung der Rang- und Reihenfolge, Grundlage
der Leistungsbeschreibung und damit nach Auftragserteilung Grundlage der
Ausführung durch den AN:
sämtliche nationalen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen
sämtliche europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens nationale Geltung besitzen
sämtliche regionale und kommunale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und
Durchführungsbestimmungen, sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens Geltung besitzen
sämtliche nationale und europäische Normen und technische Richtlinien
(DIN, DIN EN, VDE, VDI, etc.) sofern diese für den Standort des
Bauvorhabens Geltung besitzen
Verarbeitungsrichtlinien und Anwendungsvorschriften nationaler
öffentlich-rechtlicher Organisationen und Fachverbände (DVGW, RAL, VdS,
TÜV, VDMA, UVV, ASR etc.)
Sämtliche regionale und kommunale Vorgaben für das Bauvorhaben
einschließlich der Baugenehmigung sowie aller dazu gehörenden, geprüften
Bauvorlagen, Sachverständigen-Gutachten und aller sonstigen, von der
zuständigen Baubehörde einschließlich seiner nachgeordneten Ämter und
Einrichtungen (z.B. Feuerwehr) getroffenen Festlegungen
Die neue Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung,
zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur
Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung ist
einzuhalten (Inkrafttreten am 01.08.2023).
Alle technischen Vorschriften der am Standort des Bauvorhabens tätigen
Ver- und Entsorgungs unternehmen, sofern diese für die Anbindung des
Bauvorhabens an die öffentliche Ver- und Entsorgung maßgebend sind.
Im Übrigen gelten alle Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bestimmungen,
Normen und Richtlinien etc., soweit diese für das beschriebene
Bauvorhaben anwendbar sind bzw. zu den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (aaRdT) gehören.
lnfolge der im Zeitraum der Planung und Ausführung des Bauvorhabens noch
nicht abgeschlossenen europäischen Harmonisierung der vorgenannten
Vorgaben sowie einer ständigen Fortschreibung der nationalen
Gesetzgebung wird besonders darauf hingewiesen, dass unabhängig von den
der Technik- und Genehmigungsplanung sowie den Leistungsbeschreibungen
zugrunde liegenden Vorgaben, die Leistung des Bieters / Auftragnehmers
den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) zur Zeit der
Abnahme entsprechen muss.
Nachforderungen des Bieters / Auftragnehmers oder zusätzliche
Vergütungen, die aus der Missachtung der zuvor beschriebenen allgemeinen
Ausführungsvorgaben resultieren, sind von vornherein ausgeschlossen.
Die Aufzählungen von allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV)
für die Ausführung der einzelnen Leistungen sind jeweils nicht
abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass Teilleistungen, die zur
Erbringung der geforderten Gesamtleistung erforderlich werden, nicht
immer in einem Zuge bzw. in technologischer Folge erbracht werden
können.
Amtssprache in der Projektabwicklung und auf der Baustelle ist: Deutsch.
Maßtoleranzen
Für die Maßgenauigkeit der Ausführung aller Gewerke sind die
einschlägigen DIN-Vorschriften maßgebend. Die Angaben der
Leistungsbeschreibung im Bezug auf Toleranzen haben nur Vorrang, soweit
die Vorgaben der DIN im Bezug auf Toleranzen unterschritten werden.
Allgemeine Vorbemerkungen (Stand 10.07.2024)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur die erforderlichen
Ausführungspläne M 1:50 oder teilweise M 1:100 und
Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den
Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur diese Pläne haben
Gültigkeit. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den Auftragnehmer
nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt
unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf
ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige
Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber voll
verantwortlich. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber
keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern nichts Abweichendes
vereinbart wurde, nach VOB, Teil C zu erfolgen.
a) für die Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV : DIN 18382
b) für Blitzschutz- und Überspannungsanlagen : DIN 18384
c) für Gebäudeautomation : DIN 18386
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter und Geräte ist auf
eine einwandfreie Zugänglichkeit zur Wartung, bei der Bedienung und bei
etwaigen Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe der
erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen Durchbiegung vom
Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme
vom Unternehmer auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis ist
zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau gründlich zu
reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind die Enden mit Schutzkappen zu
versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers. Die zum
Schwingungsschutz erforderlichen baulichen Fundamente werden nach seinen
Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen müssen
körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt bzw. an ihm befestigt
werden mittels körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus
geeigneten Materialien.
2.7 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und
dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen
Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll sind streng einzuhalten.
2.8 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen
und Zeitabläufe aller übrigen Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen Aussparungen oder
Belegen von Schlitzen und Kanälen, ebenso die Trassenführung, die vom
Auftraggeber zu koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Endabnahme, nach vollständiger Erbringung aller Leistungen inkl.
Dokumentation
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber und der
Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die Kontaktaufnahme erfolgt
unaufgefordert durch den Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert unmittelbar nach
Fertigstellung der Arbeiten, spätestens jedoch mit der Abnahme, der
Bauleitung (Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu
übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen sind Leistung (liefern und montieren)
abgegolten, falls nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne
Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im Zweifel gelten zur Abgrenzung
von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts
anderes vorgesehen ist, gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die
folgenden Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen Preisen
abgegolten:
das Prüfen der Pläne auf richtige Anordnung von Aussparungen
das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und Fräsarbeiten für
Durchbrüche und Schlitze
die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen Leitungen
die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung von Gräben,
Masthülsen, Durchbrüchen, für Arbeiten zum Schließen von
Bauteilöffnungen
das Durchführen von Messungen nach DIN VDE und die zur Verfügungstellung
von entsprechenden Messprotokollen.
Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung
seiner Leistungen zu erbringen hat.
Standard-Befestigungsmittel wie Holzschrauben, Kunststoffdübel,
metrische Schrauben, Unterlegscheiben, Muttern. Alle metallischen
Befestigungsmittel sind in der Ausführung verzinkt einzukalkulieren.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV)
14 Sicherheitsbeleuchtung
14
Sicherheitsbeleuchtung
14._.01 Sicherheitsbeleuchtung Zentrale Zentrales Stromversorgungssystem mit
Leistungsbegrenzung (LPS) DIN EN 50171 (VDE 0558-508)
für Sicherheitsbeleuchtungsanlage, eingebaut in
Kombigehäuse mit Batteriefach, Bemessungs-
Versorgungsspannung am Netzeingang 230 V AC,
Bemessungsbetriebsdauer 3 h, Verbraucherleistung 500 W,
Umschaltbetrieb kleiner gleich 1 s, zum Anschluss der
Spannungswächter mit systemspezifischem Datenbus, mit
Wächtereinzelkennung, selektives Einschalten der
Stromkreise, ein Ausfall des Datenbusses muss zum
sicheren Einschalten der Stromkreise führen, als
verschlossener ortsfester Akkumulator einschl.
Kapazitätsreserve für Alterung DIN EN 50171,
Sicherheitsanforderungen DIN EN 50272-2 (VDE 0510-2),
Bemessungsbetriebsspannung der Verbraucher 230 V AC/216
V DC, Mischbetrieb innerhalb eines Stromkreises, mit 4
Stromkreisen frei programmierbar im Mischbetrieb mit
Dauerlicht, Bereitschaftslicht oder geschaltetes
Dauerlicht, Gesamtbelastung bis 1 A (entspricht max. 60
% des Bemessungsbetriebsstromes der Überstrom-
Schutzeinrichtung), mit Leuchten-Einzelerkennung, ohne
separate Meldeleitung, mit einem galvanisch getrennten
Schalteingängen mit Eingangsspannungen 18 bis 250 V DC
oder 230 V AC, 3 Relaisausgänge als potentialfreie
Wechselkontakte, Kontaktbelastbarkeit 230V AC 6 A, mit
automatischer Prüfeinrichtung ATS, DIN EN 62034 (VDE
0711-400) Typ ER, einschl. Datenschnittstelle, mit
Anschluss für Fernanzeige DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-
560). System mittels Ethernet über Twisted-Pair-
Datenkabel mit zweiter Zentrale in Verbund
verschaltbar.
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Innotec
System: Joker
komplett liefern und montieren
oder gleichwertiger Art nach Wahl des Bieters im
Bieterangabenverzeichnis eintragen.
14._.01
Sicherheitsbeleuchtung Zentrale
1,00
Stck
14._.02 Piktogramm Hochwertige Rettungszeichen-Rahmenleuchten aus
pulverbeschichtetem Aluminiumprofil mit einer
Profilstärke von nur 14,5mm. Flache Bauform und
homogene Piktogrammausleuchtung durch optimierte LED
Technik mit einer Leuchtdichte > 500 cd/m².
Folgende Merkmale sind einzuhalten:
LED-Betriebsgerät mit integrierter Einzel-LED-
Überwachung zur Erkennung einzelner defekter LEDs bei
Kurzschluss oder Unterbrechung. Permanente Einzel-LED-
Überwachung von Leuchten in Dauerlicht (DL). Frei
programmierbare Schaltungsart für Bereitschaftslicht
(BL) und Dauerlicht (DL) jeder einzelnen Leuchte ohne
separate Busleitung. Leuchten einzeln schalt- und
dimmbar über das Steuerteil der Anlage. Hohe
Funktionssicherheit durch Einhaltung internationaler
Standards zur Sicherheit und Arbeitsweise,
elektromagnetische Verträglichkeit und Störsicherheit.
Auswechselbares Betriebsgerät zur vereinfachten Wartung
und Instandhaltung.
- Erkennungsweite: 20 m
- Befestigungsart: Deckeneinbaumontage
- Material: Aluminium pulverbeschichtet
- Abm.: Länge x Breite x Höhe: 237 mm x 137 mm x 65 mm
ca.
- Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,
5mm² Litze mit Aderendhülse
- Leuchtmittel: auswechselbares 12 x 0,1W LED-Modul
- Lichtfarbe: 6500 K
- Lebensdauer: 50.000 h
- Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-
Schritten
- Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit
detaillierter Klartext- / Zielortangabe
- Schutzart: IP40
- Schutzklasse: III
- Nennspannung: 24 V DC +/-25 %
- Stromaufnahme Batteriebetrieb: 70 mA
- Zulässiger Temperaturbereich: -15...+40 °C
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Innotec
Typ: SNP 1520.1E LED 24V RAL 9016
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
liefern und montieren.
oder gleichwertig liefern und betriebsfertig
14._.02
Piktogramm
3,00
St
14._.03 Sicherheitsleuchte LED-Sicherheitsleuchte mit optimierter Lichtverteilung
zur Ausleuchtung von Flächen mit großen
Lichtpunkthöhen. Gehäuse aus pulverbeschichtetem
Aluminium zur Deckenaufbaumontage mit optionaler
seitlicher Kabeleinführung.
Lichtverteilung: Symmetric High Bay zur Ausleuchtung
von Flächen mit großen Lichtpunkthöhen. Für
Lichtpunkthöhen bis: 10,0 m. Maximal 17,7 m
Leuchtenabstand bei flächiger Ausleuchtung mit 1 lx
nach EN 1838 unter Berücksichtigung eines
Wartungsfaktors von 0,8.
- Befestigungsart: Deckenmontage
- Material: Aluminium-Druckguss pulverbeschichtet
- Blendenform: rund
- Abm.: Durchmesser: 88 mm, Höhe: 41 mm ca.
- Eingangsklemmen: max. 2,5mm² eindrähtig oder max. 1,
5mm² Litze mit Aderendhülse
- Leuchtmittel: auswechselbares 1 x 3,5W LED-Modul
- Lichtfarbe: 4000 K
- Lichtverteilung: Symmetric High Bay
- Lebensdauer: 50.000 h
- Dimmung: im Netzbetrieb logarithmisch in 10%-
Schritten
- Überwachungsart: Einzelleuchtenüberwachung mit
detaillierter Klartext- / Zielortangabe
- Schutzart: IP40
- Schutzklasse: III
- Nennspannung: 24 V DC +/-25 %
- Stromaufnahme Batteriebetrieb: 190 mA
- Zulässiger Temperaturbereich: -15...+40 °C
Ausführung der oben genannten Leuchte gem. DIN VDE V
0108-100-1, IEC 60598-1, IEC 60598-2-22, DIN 4844 und
EN 1838. Funkentstörung gem. DIN EN 55015.
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Innotec
Typ: SN 8424-12 SHB LED 24V rund RAL 9016
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
liefern und montieren.
oder gleichwertig liefern und betriebsfertig
14._.03
Sicherheitsleuchte
11,00
St
14._.04 Rettungszeichen Notausgang, Richtungspfeil unten Temperaturbereich max
70 °C
Temperaturbereich min
-20 °C
Normen & Gesetze
ASR A1.3, ASR A2.3, DIN 67510, DIN EN ISO 7010
Form
Rechteck
Eigenschaften
chemikalienbeständig, kratzsicher, stabil,
widerstandsfähig, wischfest
Leuchtdichte
150 / 22 - PERMALIGHT® power
Symbol
E001 Notausgang links, Richtungspfeil, unten
Klasse nach DIN 67510
Klasse C
Nachleuchtdauer
35 Stunden
Farbe
grün
Einsatzgebiet
Innen- und Außeneinsatz
14._.04
Rettungszeichen Notausgang, Richtungspfeil unten
1,00
St
14._.05 E30 Schaltschrank E30 Schaltschrank
Dimension 1369x669x425,5mm ca.
Den vorgenannten Anforderungen entspricht zum Beispiel
folgendes Fabrikat:
Fabrikat: Innotec
Typ: CLS Fusion Power 24ah Ei60 BRS50-VKF
oder gleichwertig
Fabrikat des Bieters:
Typ des Bieters:
liefern und montieren.
oder gleichwertig liefern und betriebsfertig
14._.05
E30 Schaltschrank
1,00
Stck
18 Brandwarnanlage
18
Brandwarnanlage
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) ELT Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) ELT
1. Bauunterlagen
1.1 Der Auftragnehmer erhält vom beratenden Ingenieur
die erforderlichen Ausführungspläne M 1:50 oder
teilweise M 1:100 und Berechnungsunterlagen.
1.2 Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um
Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nur
diese Pläne haben Gültigkeit. Nicht freigegebene
Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
1.3 Die Erteilung des Freigabevermerkes entbindet den
Auftragnehmer nicht von seiner eigenen Prüfungs- und
Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt.
1.4 Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung,
Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau
laufend zu überprüfen.
1.5 Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen
und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber
dem Auftraggeber voll verantwortlich. Durch seine
Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine
Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit.
Vorgeschriebene Abnahmen sind nachzuweisen.
2. Ausführung
2.1 Die Ausführung der einzelnen Gewerke hat, sofern
nichts Abweichendes vereinbart wurde, nach VOB, Teil C
zu erfolgen.
a) für die Nieder- und Mittelspannungsanlagen bis 36 kV
: DIN 18382
b) die Gebäudeautomation : DIN 18386
c) für Blitzschutzanlagen : DIN 18384
2.2 Bei der Montage der Armaturen, Apparate, Schalter
und Geräte ist auf eine einwandfreie Zugänglichkeit zur
Wartung, bei der Bedienung und bei etwaigen
Auswechslungsarbeiten zu achten.
2.3 Die Unterstützungskonstruktionen sind nach Maßgabe
der erforderlichen Festigkeit bzw. der zulässigen
Durchbiegung vom Unternehmer auszuwählen. Ebenso sind
die Maßnahmen zur Dehnungsaufnahme vom Unternehmer
auszuwählen und festzulegen. Der Festigkeitsnachweis
ist zu führen.
2.4 Jede Art von Rohren und Kanälen ist vor dem Einbau
gründlich zu reinigen. Bei Montageunterbrechungen sind
die Enden mit Schutzkappen zu versehen.
2.5 Der Schwingungsschutz ist Sache des Auftragnehmers.
Die zum Schwingungsschutz erforderlichen baulichen
Fundamente werden nach seinen Angaben hergestellt.
2.6 Alle körperschallführenden Versorgungsleitungen
müssen körperschalldämmend durch das Bauwerk geführt
bzw. an ihm befestigt werden mittels
körperschalldämmender Einlagen und Umwicklung aus
geeigneten Materialien.
2.7 Alle Verteilungen sind mit Plantaschen und darin
untergebrachten Schaltplänen auszustatten, die
Funktion, techn. Daten, Schaltungen, Sollwerte,
Messstellen und Kontrolleinrichtungen enthalten.
2.8 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,
Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer
kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften
über die Entsorgung von Sondermüll sind streng
einzuhalten. Werden Container bauseits bereitgestellt,
erfolgt eine Umlage der Kosten, dessen Höhe zuvor mit
dem Auftragnehmer vereinbart wird. Das Einfüllen in
Arbeitsräume ist untersagt.
2.9 In Abstimmung mit der Bauleitung sind die
technischen Bedingungen und Zeitabläufe aller übrigen
Gewerke zu beachten.
Dies gilt auch für die Benutzung von gemeinsamen
Aussparungen oder Belegen von Schlitzen und Kanälen,
ebenso die Trassenführung, die vom Auftraggeber zu
koordinieren ist.
3. Abnahme
3.1 Es finden folgende Abnahmen statt:
Rohabnahme (nach Fertigstellung der Rohmontage, vor dem
Verschließen von Schlitzen, Wänden, Decken, usw.)
Endabnahme (nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der
Anlage)
3.2 Der Zeitpunkt der Abnahmen ist mit dem Auftraggeber
und der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Die
Kontaktaufnahme erfolgt unaufgefordert durch den
Auftragnehmer.
3.3 Die Fachunternehmerbescheinigung ist unaufgefordert
unmittelbar nach Fertigstellung der Arbeiten,
spätestens jedoch mit der Abnahme, der Bauleitung
(Architekt), zwecks Weiterleitung an die Baubehörde zu
übergeben.
4. Abrechnung
4.1 Mit den vereinbarten Preisen ist die komplette
Leistung abgegolten, falls nichts Abweichendes
vereinbart wurde.
4.2 Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und
gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung. Im
Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen
Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).
4.3 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben
sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber
gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
einzurechnen. Dies gilt auch für das Herstellen,
Unterhalten, Vorhalten und Beseitigen von temporären
Baubeleuchtung (tragbare Strahler), Lager- und
Vormontageplätzen einschließlich von
Zwischenlagerkosten sowie der Maßnahmen für Umwelt- und
Gewässerschutz. Die Kosten für den Verbrauch von Strom,
Wärmeenergie und Wasser sowie für das Heranführen von
Versorgungsleitungen ab bauseitig bereitgestelltem
Anschluss sind Bestandteil der Preise, soweit sie der
Herstellung der vertraglichen Leistung dienen.
4.4 Soweit in der Ausschreibung und dem
Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist,
gelten in Ergänzung der DIN-Vorschriften die folgenden
Leistungen als mit den vereinbarten vertraglichen
Preisen abgegolten:
das Prüfen der Pläne auf richtige Anordnung von
Aussparungen
das Anzeichnen nachträglich vorzunehmender Stemm- und
Fräsarbeiten für Durchbrüche und Schlitze, sowie das
Überwachen der Einsetzarbeiten durch Dritte
die Schutzmaßnahmen bei Kreuzungen mit anderen
Leitungen
die erforderlichen Angaben zur bauseitigen Herstellung
von Gräben, Masthülsen, Durchbrüchen, für Arbeiten zum
Schließen von Bauteilöffnungen
das Durchführen von Messungen nach DIN VDE und die zur
Verfügungstellung von entsprechenden Messprotokollen.
Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur
Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat.
Standard-Befestigungsmittel wie Holzschrauben,
Kunststoffdübel, metrische Schrauben, Unterlegscheiben,
Muttern. Alle metallischen Befestigungsmittel sind in
der Ausführung verzinkt einzukalkulieren.
4.5 Nicht abgegolten sind:
Kosten für das Herstellen der Baufreiheit, wenn es sich
nicht um Nebenleistungen handelt
Kosten für zusätzliche Aufbereitung bauseits gestellten
Materials
das mehrmalige Montieren von Rahmen und Abdeckungen zum
Zweck der Malerarbeiten und dgl.
Herstellen von Bauprovisorien
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) ELT
18.1 Zentrale und Peripherie
18.1
Zentrale und Peripherie
18.2 Meldertechnik/Alarmierung
18.2
Meldertechnik/Alarmierung
18.3 Sonstiges
18.3
Sonstiges