Hinweis zum Bauabablauf Das Bauvorhaben wird in drei Bauabschnitte unterteilt.
Bauabschnitt 1: 47 Wohneinheiten (29.06.2026 bis 07.05.2027)
Bauabschnitt 2: 72 Wohneinheiten (10.05.2027 bis 05.05.2028)
Bauabschnitt 3: 78 Wohneinheiten (08.05.2028 bis 30.03.2029)
Ausführungszeiten Anbauten:
Hauseingang SEL 2: 09.11.2026 - 30.04.2027
Wintergarten und Hauseingang SEL 4: 03.05.2027 – 03.09.2027
Kellerabgangstreppe: Ausführung innerhalb des 2. Bauabschnitts
Lichtschächte und Balkonfundamente: Ausführung entsprechend ihrer Lage innerhalb der jeweiligen Bauabschnitte
Die Leistungen sind gemäß den vorgesehenen Bauabschnitten und den genannten Terminen auszuführen. Terminliche Verschiebungen zwischen den Abschnitten sind möglich und vom Auftragnehmer einzuplanen.
02 300-91 Baustelleneinrichtung und Vorbereitende Arbeiten
300-91 Baustelleneinrichtung und Vorbereitende Arbeiten
02.__.0010 Baustelleneinrichtung allgemein Baustelleneinrichtung, für die Ausführung der im Folgenden beschriebenen Bauleistungen, Aufbauen, Einrichten, Herstellen, Vorhalten über die gesamte Bauzeit, Abbauen, Beräumen und Abfahren nach Bauende.
Maschinen, Geräte, Werkzeuge einschl. Reparatur- und Wartungskosten sowie Kleinmaterial
Gerüstgestellungen bis 2m (nach VOB)
Transporte, Handtransporte innerhalb der Baustelle
Beräumung und Reinigung der Außenanlagen nach Abschluss der Arbeiten.
Hinweis:
Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden bauseits zur Verfügung gestellt, Umlagen für die Verbrauchskosten.
Eine Baustellentoilette wird bauseits zur Verfügung gestellt
Baustelleneinrichtung allgemein
04 300-02 Erdarbeiten
04.01 Erdarbeiten Wintergarten
04.02 Erdarbeiten Eingangsbereiche
Erdarbeiten Eingangsbereiche
04.03 Erdarbeiten Kellerabgangstreppe
Erdarbeiten Kellerabgangstreppe
04.04 Erdarbeiten Lichtschächte
Erdarbeiten Lichtschächte
04.05 Erdarbeiten Balkonfundamente
Erdarbeiten Balkonfundamente
04.06 Entsorgung Schadstoffbelasteten Boden
Entsorgung Schadstoffbelasteten Boden
04.07 Lieferung von Verfüllmaterial
Lieferung von Verfüllmaterial
09 Stundenlohnarbeiten
09.__.0010 Facharbeiterstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen, werden für einen Facharbeiter berechnet.
Eine Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des Stundennachweises innerhalb 1–2 Werktagen (bezgl. der Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
09.__.0020 Helferstunden Für evtl. anfallende Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfasst sind und gegen Nachweis auf Anweisung der Bauleitung zur Ausführung kommen, werden für einen Hilfsarbeiter berechnet.
Eine Abrechnung erfolgt nur durch Vorlage des Stundennachweises innerhalb 1–2 Werktagen (bezgl. der Nachvollziehbarkeit) und von der Bauleitung bestätigt.
10 Dokumentation
10.__.0010 Dokumentation Der AN herstellt eine Dokumentation aller seiner auszuführenden Leistungen über die gesamte Bauzeit. Fotos des Ursprungszustandes und Neuherstellung der einzelnen Leistungen, dazu alle verdeckten Leistungen, vorbereitende Leistungen und Hauptleistungen sind über die gesamte Bauzeit zu dokumentieren/erstellen und der BL vor, während und nach der einzelnen Leistungen zu übergeben in Form von z.B. CD/DVD.
Der AN legt der BL seine Unternehmererklärung vor, sowie die Produktdatenblätter der Hersteller aller von ihm verwendeten Materialien und Hilfsstoffe vor jeder auszuführenden Leistung, Entsorgungsnachweise, die entsprechenden Pflege- und Wartungsempfehlungen, sowie die Bautagesberichte während der gesamten Bauzeit.
Weitere Dokumentationspflicht des Auftragnehmers sind vorzulegen/zu übergeben:
- bauaufsichtliche Zulassungen der Hersteller für alle verarbeitenden Produkte
- die technischen Datenblätter der Hersteller
- die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
- Lieferscheine
Mit Abschluss aller Leistungen ist eine „Übereinstimmungserklärung“ mit Angaben zum Produkt vom Auftragnehmer/Bauleiter des AN rechtsverbindlich zu unterschrieben und vorzulegen/einzureichen. Nach Abschluss aller Leistungen ist vom AN eine „Bauleitererklärung“ vorzulegen/einzureichen.
10.__.0020 Entsorgungsdokumentation gefährl. Abfälle Entsorgungsdokumentation über angefallene gefährliche Abfälle. Übergabe bei jeder Abschlagsrechnungsstellung digital in einem Dokument.
Die Entsorgungsdokumentation hat folgende Punkte zu beinhalten:
Tabelle mit folgenden Angaben:
- Abfallschlüsselnummern (ASN) nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Abfallart (Bauteil / Baustoff)
- Abfallherkunft
- Menge
Entsorgungsnachweis (vollständig ausgefüllt u. signiert):
per Sammelentsorgungsnachweis: Übernahmeschein, Begleitschein, Sammelentsorgungsnachweis
per Einzelentsorgungsnachweis: Begleitschein, Einzelentsorgungsnachweis
Entsorgungsdokumentation gefährl. Abfälle
10.__.0030 Entsorgungsdokumentation nicht gefährl. Abfälle Entsorgungsdokumentation über die angefallenen nicht gefährlichen Abfälle. Dokumentation gem. GewAbfV. Übergabe bei jeder Abschlagsrechnungsstellung digital in einem Dokument.
Die Entsorgungsdokumentation hat folgende Punkte zu beinhalten:
Tabelle mit folgenden Angaben:
- Abfallschlüsselnummern (ASN) nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Abfallart (Bauteil / Baustoff)
- Abfallherkunft
- Menge
Entsorgungsdokumentation nicht gefährl. Abfälle