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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Auftraggeber: Böblinger Baugesellschaft mbH
Wilhelmstraße 33
71034 Böblingen
Planer/Ausschreiber
Elektroanlage: Wilfried EHREISER GmbH
Alois-Gratz-Str. 13
72160 Horb
Tel. 07486 963720
info@wilfried-ehreiser.de
Projektdaten: Neubau mit 5 Mehrfamilienhäusern und 7 Reihenhäusern
Ausführungsort: Ringstraße 71101 Schönaich
LV: Blitzschuz
Abgabetermin: 01.09.2025
Ausführungs-
zeitraum: Baubeginn Erdarbeiten: vrs. 01.04.2026
Beginn Rohbau UG (Beginn BZ): vrs. 01.07.2026
Fertigstellung gesamt: Q1/2028
Es gilt der Bauzeitenplan
Deckblatt
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Der Bauschutt ist wöchentlich oder auf Aufforderung der Bauleitung zu entsorgen.
Dabei sind die gesetzlichen Richtlinien der Abfallentsorgung zu beachten.
Die Baustelle ist in besenreinem Zustand zu halten.
Kommt der Auftragnehmer einer einmaligen Aufforderung der Bauleitung zur Baustellenreinigung nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Sicherheit Den Anordnungen des vom Bauherrn beauftragten
Sicherheitskoordinators ist Folge zu leisten.
Die auf der Baustelle aushängenden Bestimmungen des
SIGE Plans sind zu beachten.
Sicherheit
01 DGNB
01
DGNB
01.01 DGNB
01.01
DGNB
02 Erdungsanlagen Blitzschutz
02
Erdungsanlagen Blitzschutz
Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines (Nebenleistungen)
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die
Verpflichtung der Vollständigkeit für eine betriebsfertige Ausführung
einschließlich allem Zubehör, d.h.: Preise für Leistungen und
Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind .
Prüfung der Pläne, insbesondere die Leitungsquerschnitte und
Rohrweiten sowie die verantwortliche Abklärung von Rückfragen mit der Bauleitung.
Die Leistungsfeststellung erfolgt allgemein durch ein örtliches Aufmaß:
D.h. der Aufragnehmer fertigt ein schriftliches Aufmaß an, aufgegliedert nach den Titeln und Positionen des LV's sowie getrennt nach Gebäuden und Stockwerken, die Prüfung erfolgt gemeinsam durch Stichproben
mit der Bauleitung.
Für die Aufmaßprüfung sind die entsprechenden Aufmaßpläne zur Verfügung zu stellen
Das Aufmaß ist einfach anzufertigen und vorzulegen.
Revisionsunterlagen:
Folgende Revisionsunterlagen sind nach Ende des Bauvorhabens
3-fach, jeweils in Ordnern sauber abgeheftet, spätestens 14 Tage nach Schlußabnahme, jedoch vor Einreichung der Schlußrechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Zur Schlußabnahme selbst sind die
Revisionspläne im Konzept vorzulegen. Die Pläne müssen die
tatsächlich ausgeführte Leitungsführung in normgerechter Darstellung enthalten.
Die Revisionspläne müssen enthalten:
- Meßprotokolle
- Revisionsplan
- Wartungsangebot
in Ordnern nach Bereichen abgeheftet; mit CAD-Dateien auf
Datenträger im .DXF - Format oder DWG -Format, PDF Format,
Die Schlussrechnung wird erst nach Vorlage der vollständigen Revisionsunterlagen bearbeitet
Einsatz eines bauleitenden Monteurs, zusätzlich zum Fachbauleiter für die gesamte Ausführungsszeit.
Befestigungsmaterial und Zubehör sind in den Einheitspreisen enthalten.
Verschnitt und zusätzliche Leitungslängen bei Anschlüssen und Verbindungen gemäß DIN 18382 sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Haftung für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers bis zur Übergabe des Gebäudes an den Auftraggeber. Bei bauseitigen Lieferungen geschieht der Gefahrübergang mit der Anlieferung der
Waren. Der Auftragnehmer hat sich gegebenfalls durch eine eigene Versicherung gegen Schäden durch Diebstahl und Beschädigung, auch an Werkzeugen, zu schützen. Den Auftraggeber trifft diesbezüglich
keine Sicherungspflicht.
Änderungen und Ergänzungen, die bei der Abnahme verlangt werden, entsprechend der Fachvorschrift und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie das Vorhalten von Meßgeräten (wie Feldstärke, Lux-Meter, Isolationsmeßgerät usw.) bei der Abnahme.
Rohstoffbedingte Materialpreisaufschläge für Installationsmaterial und Zulieferungen, sofern im Bauvertrag keine besondere Vereinbarung
getroffen wird, sind enthalten.
Es ist ein vollständiges, funktionierendes System mit allen erforderlichen Komponenten zu liefern, auch wenn nicht alle Positionen im LV
enthalten sind.
1.2. Ausführungsbestimmungen - jeweils in der
neuesten Fassung
Vorschriften:
VDE-Vorschriften, TAB-Vorschriften
TKO der Telekom, DIN-Vorschriften
UVV-Vorschriften, Berufsgenossenschaft
VDI-Richtlinien, ABB- Bestimmungen
Alle vorstehend genannten behördlichen Vorschriften, örtlichen
Auflagen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen sind in der
jeweils neuesten Auflage zugrunde zulegen.
1.5. Zusätze
Vom jeweiligen Auftragnehmer sind grundsätzlich entstandene Abfälle und Verpackungen zu entfernen und zu entsorgen.
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in dessen Eigentum über und ist ordnungsgemäss zu entsorgen.
1.6 Abnahme
Vor Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber hat der
Auftragnehmer folgende Dokumente zu übergeben:
Zwei Wochen vor Abnahme hat der Auftragnehmer alle Bestandspläne und die Prüfprotokolle zu übergeben. Bei Abnahme u. a. den
Funktionsnachweis aller im Vertrag enthaltenen Anlagen.
Abnahmeprotokoll eines vereidigten Sachverständigen über die
Ausführung der allgemeinen Elektroinstallation einschließlich
Stellungnahme von mindestens zwei Baustellenzwischenterminen des Sachverständigen über die Ausführung während der Bauzeit.
Abnahmeprotokoll eines vereidigten Sachverständigen über die
Ausführung der Blitzschutzanlage.
Die Leistungen werden in jedem Fall förmlich abgenommen und zwar: Teilabnahmen für Leistungen, die durch die Arbeit der nachfolgenden Gewerke nicht mehr sichtbar sind (Putz, abgehängte Decken, Fliesen, Fußbodenbelag).
Endabnahmen jeweils nur für funktionstüchtige Komplett-Anlagen.
Falls die Abnahme Mängel ergeben hat, muss die Beseitigung dieser
innerhalb einer gem. bestimmten Frist (spätestens nach 4 Wochen) erfolgen. Die Terminvereinbarung zu Mängelnachbegehung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Sind weitere Nachbegehungen erforderlich, gehen die Kosten für die nochmalige Anwesenheit des Beauftragten des Auftraggebers zu Lasten des Auftragnehmers.
Ein Ersatz der Abnahme durch Ingebrauchnahme der Leistung
wird ausgeschlossen
Die Endabnahme wird erst bestätigt, wenn alle Mängel behoben sind.
1.7. Abrechnung
Die Grundlage der Abrechnung, bei auf Nachweis abgeschlossenen
Beauftragungen, stellt das von beiden Seiten unterschriebene Aufmaß der Leistungen dar.
Bei Pauschalvergabe werden durch die Bauleitung Stichproben über die Mengen selbst vorgenommen.
Für alle Materialien und Leistungen die nicht im LV enthalten sind, ist ein Nachtragsangebot je in 1-facher Ausführung bei der Bauleitung
vorzulegen. Erst nach Freigabe des Nachtrages (bei kurzen Terminen auch mündlich) darf mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden.
Die Rechnungstellung erfolgt 2-fach mit mindestens 2-facher Anlage wie Aufmaßblätter oder Stundennachweise.
Bei Teilrechnungen (Abschlagsrechnungen) werden jeweils alle
anrechenbaren Abschlagsummen aufgeführt und schon bezahlte auch wieder in Abzug gebracht.
(Leistungszeitraum max. 12 Werktage).
Bei Schlußrechnungen beträgt die Prüfzeit mindestens 24 Werktage, längstens jedoch 2 Monate nach Zugang, gemäß VOB Teil B Paragraph 16.
Bei unvollständigen Abrechnungen bzw. Rechnungsanlagen verlängert sich der Zeitraum für die Prüfung bzw. Bearbeitungszeiten für Skonti/Rabatte bis zur nachgewiesenen vollständigen Vorlage der Unterlagen.
Mehr- oder Mindermengen verändern nicht die angebotenen
Einzelpreise.
DGNB Zertifizierung
Zertifizierung Dokumentation nach DGNB
Der AG strebt für den Neubau des Gebäudes einen hohen
Nachhaltigkeits-Standard an. Dazu wird eine
GreenBuilding Zertifizierung nach dem Standard der
Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB)
mit dem Zertifizierungsziel Gold durchgeführt.
Alle Aufwendungen die in der Anlage "LV Bauökologie
Anforderungen DGNB" genannt sind, sind in diese
Pauschale einzukalkulieren:
- Aufwendung zur Mitwirkung bei der Zertifizierung
- Aufwendungen zur Dokumentation und Freigabe von
Bauprodukten
- Aufwendungen zur Einhaltung der Anforderungen an
die Materialien und deren Inhaltsstoffe
- Aufwendungen zur Einhaltung der Anforderungen an
den Bauprozess und die Baustelle in Hinblick auf
Umweltschutz, Lärmschutz, Staubschutz, Abfall
Für die lückenlose Dokumentation aller im Projekt
verwendeten Produkte (Bauprodukte, Materialien,
Hilfsstoffe) ist eine Materialdeklarationstabelle in
digitaler Form aufzustellen, mit Angabe von
- Exakte Produktbezeichnung, Handelsname, Hersteller
- Eingesetzte Menge (kg oder m²) und Anwendungsort
- Sämtliche Produktdatenblätter (Technisches
Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, à)
- Sämtliche verfügbare spezifische
Herstellernachweise (wie RAL UZ,
Nachhaltigkeits-Datenblatt,
Umweltproduktdeklaration EPD, usw.)
- Zertifizierungsnachweise (EC1, Blauer Engel, GUT
Siegel, RAL etc.)
- GIS-Code Klassifizierung / Einstufung nach GIS-Code
- VOC-Gehalte von Farben, Beschichtungen, Kleber,
Dichtstoffen etc.
- Messergebnisse/Konformitätsbescheinigungen
Für die Anforderungen an die Materialien und deren
Inhaltsstoffe sind die aufgeführten Tabellen zu
bauteilbezogenen Materialanforderungen zu beachten.
Für die Anforderungen an den Bauprozess und die
Baustelle sind in der Anlage die einzuhaltenden
Vorschriften und Richtlinien genannt. Es sollen
negative Einflüsse wie z.B. Belastung des Bodens,
Grundwassers, der Kanalisation, der umliegenden
Gebäude und Freiflächen sowie Personal und
Nachbarschaft durch Abgasbelastung, Staubentwicklung
oder übermäßigen Lärm sowie allgemeine Bauabfälle
vermieden werden.
Für die gesamten Aufwendungen ist im LV eine separate Position vorgesehen, die zu bepreisen ist
Vorbemerkungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Niederspannungsinstallationen
Zu den in DIN 18 299 aufgeführten Nebenleistungen ohne Vergütung zählen auch:
- Werkstattzeichnungen, Übersichts-, Belegungs- bzw. Stromlaufpläne für eigene Fertigung und Disposition von erforderlichen Zulieferungen. Übergabe an den Planer in 2facher Fertigung zum Erhalt des
Freigabevermerks, ohne den keine Ausführung erfolgen darf.
- Teilnahme an festgelegten Baubesprechungen,
Koordinationsgesprächen, Abnahmeverhandlungen
usw. nebst Protokollierung der Ergebnisse.
- Erforderlicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber und dessen
Erfüllungsgehilfen sowie Dritten.
- Ermittlung der tatsächlichen Stückzahlen, Kabellängen usw.
entsprechend den Verhältnissen an Ort und Stelle und
aufgrund geführter Verhandlungen.
Weitere Grundlagen sind die VDE-Bestimmungen
0 107, 0108 und 0 800.
Daneben gelten zusätzlich zu den VDE- und DIN-Normen,
FTZ-Bestimmungen, Technischen Anschlußbedingungen (TAB) und Ausführungsrichtlinien der VDEW bzw. des EVU und der Telekom:
die Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes bzw. der
Landesministerien, z.B. Versammlungsstättenverordnung und
Elt-Verordnung, Gesetz über technische Betriebsmittel
(Maschinenschutzgesetz), VdS-Richtlinien usw.; die Bestimmungen der Baugenehmigung in Verbindung mit der Landesbauordordnung die
Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen (VBG) der
Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter,
die Beachtung der Gefahrstoffverordnung.
Unterweisung
Als Voraussetzung für die Unterweisung des Bedienungspersonals gilt u.a. die Bezeichnung bzw. Beschriftung aller wesentlichen Teile (auch Verteilerfelder), Abgänge, Schalt- und Überstromschutzorgane,
Schutzschalter, Klemmen, Leisten und Bedienungselemente.
Bezeichnungsschilder sind mind. aus graviertem Zweischicht-Astralon herzustellen.
Über personenbezogene Einweisungen ist ein Teilnehmerprotokoll mit Unterschriften vorzulegen.
Bei bestehendem Schichtdienst sind Einweisungen 2 mal vorzunehmen.
Dübel müssen hinsichtlich Ausführung und Tragkraft für den
jeweiligen Verwendungszweck und Verwendungsstelle geeignet
und zugelassen sein.
Aufmaß
Die Ermittlung der erbrachten Leistungen ist nach Absprache raum-, stockwerksweise oder nach Stromkreisen vorzunehmen. Das Aufmaß für örtlich zu messende Leistungen erfolgt unentgeltlich.
Die Meßurkunde stellt der Auftragnehmer auf seine Kosten in leicht prüfbarer Form gemäß den Aufgliederungen der Angebotspositionen auf. Abänderungen in Positionen sind durch
besonderen Hinweis kenntlich zu machen (z.B. Index).
Die Einzelpreise sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und immer anzugeben, auch wenn im einzelnen Fall keine Massen eingesetzt sind.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Der Bauschutt ist wöchentlich oder auf Aufforderung der Bauleitung zu entsorgen.
Dabei sind die gesetzlichen Richtlinien der Abfallentsorgung zu beachten.
Die Baustelle ist in besenreinem Zustand zu halten.
Kommt der Auftragnehmer einer einmaligen Aufforderung der Bauleitung zur Baustellenreinigung
nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Sicherheit Den Anordnungen des vom Bauherrn beauftragten
Sicherheitskoordinators ist folge zu leisten.
Die auf der Baustelle aushängenden Bestimmungen des
SIGE Plans sind zu beachten.
Sicherheit
Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft:
Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten
und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung
erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Eine Blitzschutz-Fachkraft
muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen
Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln
der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden.
Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes.
Die Blitzschutz-Fachkraft erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden
Anforderungen:
Planung:
Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende
physikalische Zusammenhänge, Einsatz und Anwendung der
unterschiedlichen Planungsmethoden und der anzuwendenden
normativen Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von
Blitzschutzbauteilen und Überspannungs- Schutzgeräten sowie der
bautechnischen Erfordernisse und grundlegender Montagetechniken
erforderlich.
Errichtung/Montage:
Für den Bereich Errichtung und Montage sind Kenntnisse über
physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der
Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und
Überspannungs- Schutzgeräten sowie umfangreiche bautechnische
Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich.
Prüfung:
Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische
Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren,
Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und
Überspannungs- Schutzgeräten,
allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken
erforderlich.
Der Errichter der Erdungsanlage hat sämtliche Teile der Erdungsanlage
dokumentarisch und fotografisch festzuhalten.
Die Dokumentation muss einen vollständigen Gesamtüberblick über die Erdungsanlage ermöglichen
Die gemessenen Erdungswiderstände sind in einem Protokoll mit
Angabe der Lage der Messpunkte festzuhalten.
Der Errichter der Erdungsanlage hat ein Protokoll über die Herstellung der Erdungsanlage zu erstellen.
Ohne eine vollständige Dokumentation wird die Erdungsanlage nicht
anerkannt und abgenommen
Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft:
Korrosionschutz Alle Bauteile sind mit dem nach den Vorschriften
erforderlichen Korrosionsschutz zu versehen.
Der Korrosionsschutz ist in die Einheitspreise einzurechnen
und wird nicht besonders vergütet.
Korrosionschutz
02.01 Erdungsanlagen
02.01
Erdungsanlagen
02.02 Blitzschutz
02.02
Blitzschutz
Ausschreibungsanerkennung Ausschreibungsanerkennung
Der Bieter erklärt hiermit,
- daß er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit
hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, daß keine
Seiten fehlen.
- daß er die Ausschreibungsunterlagen
die besonderen Vorbedingungen
die zusätzlichen Vertragsbedingungen
die Erklärung des Unternehmers
die technischen Vorbemerkungen
den Bauleistungsbeschrieb mit Massen
kennt und anerkennt und sich über alle Teile und
maßgebenden Verhältnisse unterrichtet hat,
- daß er sich über die Verhältnisse an der Baustelle
und über alle Zeichnungen, die sein Gewerk betreffen,
unterrichtet hat.
- daß er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat.
- daß der Text in der Ausschreibung nicht
unverständlich und nicht mehrdeutig ist.
- daß bei eventuellen Rückfragen eine
zufriedenstellende und ausreichende Klärung erfolgte.
- daß er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände
geprüft und gewertet hat.
- daß er diese Ausschreibung ohne Einschränkung mit
seiner Unterschrift als maßgeblichen
Vertragsbestandteil verbindlich anerkennt.
Ohne rechtsverbindliche Unterschrift kommt kein
Angebot zustande.
Der Firmenstempel allein genügt nicht. Angebote von
Arbeitsgemeinschaften sind von allen Beteiligten zu
unterschreiben
Ort / Datum
.......................................................
Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers
.......................................................
Ausschreibungsanerkennung
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