Blitzschutz
Seebachgärten, Schönaich
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Auftraggeber: Böblinger Baugesellschaft mbH Wilhelmstraße 33 71034  Böblingen Planer/Ausschreiber Elektroanlage: Wilfried EHREISER GmbH Alois-Gratz-Str. 13 72160 Horb Tel. 07486 963720 info@wilfried-ehreiser.de Projektdaten: Neubau mit 5 Mehrfamilienhäusern und 7 Reihenhäusern Ausführungsort: Ringstraße 71101 Schönaich LV: Blitzschuz Abgabetermin: 01.09.2025 Ausführungs- zeitraum: Baubeginn Erdarbeiten: vrs. 01.04.2026 Beginn Rohbau UG (Beginn BZ): vrs. 01.07.2026 Fertigstellung gesamt: Q1/2028 Es gilt der Bauzeitenplan
Deckblatt
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Bauschutt ist wöchentlich oder auf Aufforderung der Bauleitung zu entsorgen. Dabei sind die gesetzlichen Richtlinien der Abfallentsorgung zu beachten. Die Baustelle ist in besenreinem Zustand zu halten. Kommt der Auftragnehmer einer einmaligen Aufforderung der Bauleitung zur Baustellenreinigung nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Sicherheit Den Anordnungen des vom Bauherrn beauftragten Sicherheitskoordinators ist Folge zu leisten. Die auf der Baustelle aushängenden Bestimmungen des SIGE Plans sind zu beachten.
Sicherheit
01 DGNB
01
DGNB
01.01 DGNB
01.01
DGNB
02 Erdungsanlagen Blitzschutz
02
Erdungsanlagen Blitzschutz
Vorbemerkungen 1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines (Nebenleistungen) Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit für eine betriebsfertige Ausführung einschließlich allem Zubehör, d.h.: Preise für Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind . Prüfung der Pläne, insbesondere die Leitungsquerschnitte und Rohrweiten sowie die verantwortliche Abklärung von Rückfragen mit der Bauleitung. Die Leistungsfeststellung erfolgt allgemein durch ein örtliches Aufmaß: D.h. der Aufragnehmer fertigt ein schriftliches Aufmaß an, aufgegliedert nach den Titeln und Positionen des LV's sowie getrennt nach Gebäuden und Stockwerken, die Prüfung erfolgt gemeinsam durch Stichproben mit der Bauleitung. Für die Aufmaßprüfung sind die entsprechenden Aufmaßpläne zur Verfügung zu stellen Das Aufmaß ist einfach anzufertigen und vorzulegen. Revisionsunterlagen: Folgende Revisionsunterlagen sind nach Ende des Bauvorhabens 3-fach, jeweils in Ordnern sauber abgeheftet, spätestens 14 Tage nach Schlußabnahme, jedoch vor Einreichung der Schlußrechnung an den Auftraggeber zu übergeben. Zur Schlußabnahme selbst sind die Revisionspläne im Konzept vorzulegen. Die Pläne müssen die tatsächlich ausgeführte Leitungsführung in normgerechter Darstellung enthalten. Die Revisionspläne müssen enthalten: - Meßprotokolle - Revisionsplan - Wartungsangebot in Ordnern nach Bereichen abgeheftet; mit CAD-Dateien auf Datenträger im .DXF - Format oder DWG -Format, PDF Format, Die Schlussrechnung wird erst nach Vorlage der vollständigen Revisionsunterlagen bearbeitet Einsatz eines bauleitenden Monteurs, zusätzlich zum Fachbauleiter für die gesamte Ausführungsszeit. Befestigungsmaterial und Zubehör sind in den Einheitspreisen enthalten. Verschnitt und zusätzliche Leitungslängen bei Anschlüssen und Verbindungen gemäß DIN 18382 sind in die Einheitspreise einzurechnen. Haftung für sämtliche Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers bis zur Übergabe des Gebäudes an den Auftraggeber. Bei bauseitigen Lieferungen geschieht der Gefahrübergang mit der Anlieferung der Waren. Der Auftragnehmer hat sich gegebenfalls durch eine eigene Versicherung gegen Schäden durch Diebstahl und Beschädigung, auch an Werkzeugen, zu schützen. Den Auftraggeber trifft diesbezüglich keine Sicherungspflicht. Änderungen und Ergänzungen, die bei der Abnahme verlangt werden, entsprechend der Fachvorschrift und den allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie das Vorhalten von Meßgeräten (wie Feldstärke, Lux-Meter, Isolationsmeßgerät usw.) bei der Abnahme. Rohstoffbedingte Materialpreisaufschläge für Installationsmaterial und Zulieferungen, sofern im Bauvertrag keine besondere Vereinbarung getroffen wird, sind enthalten. Es ist ein vollständiges, funktionierendes System mit allen erforderlichen Komponenten zu liefern, auch wenn nicht alle Positionen im LV enthalten sind. 1.2. Ausführungsbestimmungen - jeweils in der neuesten Fassung Vorschriften: VDE-Vorschriften, TAB-Vorschriften TKO der Telekom, DIN-Vorschriften UVV-Vorschriften, Berufsgenossenschaft VDI-Richtlinien, ABB- Bestimmungen Alle vorstehend genannten behördlichen Vorschriften, örtlichen Auflagen und Richtlinien der Versorgungsunternehmen sind in der jeweils neuesten Auflage zugrunde zulegen. 1.5. Zusätze Vom jeweiligen Auftragnehmer sind grundsätzlich entstandene Abfälle und Verpackungen zu entfernen und zu entsorgen. Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in dessen Eigentum über und ist ordnungsgemäss zu entsorgen. 1.6 Abnahme Vor Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer folgende Dokumente zu übergeben: Zwei Wochen vor Abnahme hat der Auftragnehmer alle Bestandspläne und die Prüfprotokolle zu übergeben. Bei Abnahme u. a. den Funktionsnachweis aller im Vertrag enthaltenen Anlagen. Abnahmeprotokoll eines vereidigten Sachverständigen über die Ausführung der allgemeinen Elektroinstallation einschließlich Stellungnahme von mindestens zwei Baustellenzwischenterminen des Sachverständigen über die Ausführung während der Bauzeit. Abnahmeprotokoll eines vereidigten Sachverständigen über die Ausführung der Blitzschutzanlage. Die Leistungen werden in jedem Fall förmlich abgenommen und zwar: Teilabnahmen für Leistungen, die durch die Arbeit der nachfolgenden Gewerke nicht mehr sichtbar sind (Putz, abgehängte Decken, Fliesen, Fußbodenbelag). Endabnahmen jeweils nur für funktionstüchtige Komplett-Anlagen. Falls die Abnahme Mängel ergeben hat, muss die Beseitigung dieser innerhalb einer gem. bestimmten Frist (spätestens nach 4 Wochen) erfolgen. Die Terminvereinbarung zu Mängelnachbegehung erfolgt durch den Auftragnehmer. Sind weitere Nachbegehungen erforderlich, gehen die Kosten für die nochmalige Anwesenheit des Beauftragten des Auftraggebers zu Lasten des Auftragnehmers. Ein Ersatz der Abnahme durch Ingebrauchnahme der Leistung wird ausgeschlossen Die Endabnahme wird erst bestätigt, wenn alle Mängel behoben sind. 1.7. Abrechnung Die Grundlage der Abrechnung, bei auf Nachweis abgeschlossenen Beauftragungen, stellt das von beiden Seiten unterschriebene Aufmaß der Leistungen dar. Bei Pauschalvergabe werden durch die Bauleitung Stichproben über die Mengen selbst vorgenommen. Für alle Materialien und Leistungen die nicht im LV enthalten sind, ist ein Nachtragsangebot je in 1-facher Ausführung bei der Bauleitung vorzulegen. Erst nach Freigabe des Nachtrages (bei kurzen Terminen auch mündlich) darf mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden. Die Rechnungstellung erfolgt 2-fach mit mindestens 2-facher Anlage wie Aufmaßblätter oder Stundennachweise. Bei Teilrechnungen (Abschlagsrechnungen) werden jeweils alle anrechenbaren Abschlagsummen aufgeführt und schon bezahlte auch wieder in Abzug gebracht. (Leistungszeitraum max. 12 Werktage). Bei Schlußrechnungen beträgt die Prüfzeit mindestens 24 Werktage, längstens jedoch 2 Monate nach Zugang, gemäß VOB Teil B Paragraph 16. Bei unvollständigen Abrechnungen bzw. Rechnungsanlagen verlängert sich der Zeitraum für die Prüfung bzw. Bearbeitungszeiten für Skonti/Rabatte bis zur nachgewiesenen vollständigen Vorlage der Unterlagen. Mehr- oder Mindermengen verändern nicht die angebotenen Einzelpreise. DGNB Zertifizierung Zertifizierung Dokumentation nach DGNB Der AG strebt für den Neubau des Gebäudes einen hohen Nachhaltigkeits-Standard an. Dazu wird eine GreenBuilding Zertifizierung nach dem Standard der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) mit dem Zertifizierungsziel Gold durchgeführt. Alle Aufwendungen die in der Anlage "LV Bauökologie Anforderungen DGNB" genannt sind, sind in diese Pauschale einzukalkulieren: - Aufwendung zur Mitwirkung bei der Zertifizierung - Aufwendungen zur Dokumentation und Freigabe von Bauprodukten - Aufwendungen zur Einhaltung der Anforderungen an die Materialien und deren Inhaltsstoffe - Aufwendungen zur Einhaltung der Anforderungen an den Bauprozess und die Baustelle in Hinblick auf Umweltschutz, Lärmschutz, Staubschutz, Abfall Für die lückenlose Dokumentation aller im Projekt verwendeten Produkte (Bauprodukte, Materialien, Hilfsstoffe) ist eine Materialdeklarationstabelle in digitaler Form aufzustellen, mit Angabe von - Exakte Produktbezeichnung, Handelsname, Hersteller - Eingesetzte Menge (kg oder m²) und Anwendungsort - Sämtliche Produktdatenblätter (Technisches Datenblatt, Sicherheitsdatenblatt, à) - Sämtliche verfügbare spezifische Herstellernachweise (wie RAL UZ, Nachhaltigkeits-Datenblatt, Umweltproduktdeklaration EPD, usw.) - Zertifizierungsnachweise (EC1, Blauer Engel, GUT Siegel, RAL etc.) - GIS-Code Klassifizierung / Einstufung nach GIS-Code - VOC-Gehalte von Farben, Beschichtungen, Kleber, Dichtstoffen etc. - Messergebnisse/Konformitätsbescheinigungen Für die Anforderungen an die Materialien und deren Inhaltsstoffe sind die aufgeführten Tabellen zu bauteilbezogenen Materialanforderungen zu beachten. Für die Anforderungen an den Bauprozess und die Baustelle sind in der Anlage die einzuhaltenden Vorschriften und Richtlinien genannt. Es sollen negative Einflüsse wie z.B. Belastung des Bodens, Grundwassers, der Kanalisation, der umliegenden Gebäude und Freiflächen sowie Personal und Nachbarschaft durch Abgasbelastung, Staubentwicklung oder übermäßigen Lärm sowie allgemeine Bauabfälle vermieden werden. Für die gesamten Aufwendungen ist im LV eine separate Position vorgesehen, die zu bepreisen ist
Vorbemerkungen
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN Niederspannungsinstallationen Zu den in DIN 18 299 aufgeführten Nebenleistungen ohne Vergütung zählen auch: - Werkstattzeichnungen, Übersichts-, Belegungs- bzw. Stromlaufpläne für eigene Fertigung und Disposition von erforderlichen Zulieferungen. Übergabe an den Planer in 2facher Fertigung zum Erhalt des Freigabevermerks, ohne den keine Ausführung erfolgen darf. - Teilnahme an festgelegten Baubesprechungen, Koordinationsgesprächen, Abnahmeverhandlungen usw. nebst Protokollierung der Ergebnisse. - Erforderlicher Schriftverkehr mit dem Auftraggeber und dessen Erfüllungsgehilfen sowie Dritten. - Ermittlung der tatsächlichen Stückzahlen, Kabellängen usw. entsprechend den Verhältnissen an Ort und Stelle und aufgrund geführter Verhandlungen. Weitere Grundlagen sind die VDE-Bestimmungen 0 107, 0108 und 0 800. Daneben gelten zusätzlich zu den VDE- und DIN-Normen, FTZ-Bestimmungen, Technischen Anschlußbedingungen (TAB) und Ausführungsrichtlinien der VDEW bzw. des EVU und der Telekom: die Gesetze, Verordnungen und Erlasse des Bundes bzw. der Landesministerien, z.B. Versammlungsstättenverordnung und Elt-Verordnung, Gesetz über technische Betriebsmittel (Maschinenschutzgesetz), VdS-Richtlinien usw.; die Bestimmungen der Baugenehmigung in Verbindung mit der Landesbauordordnung die Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen (VBG) der Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsichtsämter, die Beachtung der Gefahrstoffverordnung. Unterweisung Als Voraussetzung für die Unterweisung des Bedienungspersonals gilt u.a. die Bezeichnung bzw. Beschriftung aller wesentlichen Teile (auch Verteilerfelder), Abgänge, Schalt- und Überstromschutzorgane, Schutzschalter, Klemmen, Leisten und Bedienungselemente. Bezeichnungsschilder sind mind. aus graviertem Zweischicht-Astralon herzustellen. Über personenbezogene Einweisungen ist ein Teilnehmerprotokoll mit Unterschriften vorzulegen. Bei bestehendem Schichtdienst sind Einweisungen 2 mal vorzunehmen. Dübel müssen hinsichtlich Ausführung und Tragkraft für den jeweiligen Verwendungszweck und Verwendungsstelle geeignet und zugelassen sein. Aufmaß Die Ermittlung der erbrachten Leistungen ist nach Absprache raum-, stockwerksweise oder nach Stromkreisen vorzunehmen. Das Aufmaß für örtlich zu messende Leistungen erfolgt unentgeltlich. Die Meßurkunde stellt der Auftragnehmer auf seine Kosten in leicht prüfbarer Form gemäß den Aufgliederungen der Angebotspositionen auf. Abänderungen in Positionen sind durch besonderen Hinweis kenntlich zu machen (z.B. Index). Die Einzelpreise sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und immer anzugeben, auch wenn im einzelnen Fall keine Massen eingesetzt sind.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORSCHRIFTEN
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Bauschutt ist wöchentlich oder auf Aufforderung der Bauleitung zu entsorgen. Dabei sind die gesetzlichen Richtlinien der Abfallentsorgung zu beachten. Die Baustelle ist in besenreinem Zustand zu halten. Kommt der Auftragnehmer einer einmaligen Aufforderung der Bauleitung zur Baustellenreinigung nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen.
Vom Auftragnehmer anfallender Bauschutt geht in das Eigentum des Auftragnehmers über.
Sicherheit Den Anordnungen des vom Bauherrn beauftragten Sicherheitskoordinators ist folge zu leisten. Die auf der Baustelle aushängenden Bestimmungen des SIGE Plans sind zu beachten.
Sicherheit
Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft: Eine Blitzschutz-Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen Blitzschutzsysteme planen, errichten und prüfen kann. Die Bereiche Planung, Prüfung und Errichtung erfordern unterschiedliche Kenntnisse. Eine Blitzschutz-Fachkraft muss sich laufend über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften und die einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln der Technik informieren. Der Nachweis kann durch die regelmäßige Teilnahme an nationalen Weiterbildungsmaßnahmen geführt werden. Die Blitzschutz-Fachkraft verfügt über eine mehrjährige Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes. Die Blitzschutz-Fachkraft erfüllt wenigstens eine der nachfolgenden Anforderungen: Planung: Für den Bereich Planung sind Kenntnisse über umfassende physikalische Zusammenhänge, Einsatz und Anwendung der unterschiedlichen Planungsmethoden und der anzuwendenden normativen Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs- Schutzgeräten sowie der bautechnischen Erfordernisse und grundlegender Montagetechniken erforderlich. Errichtung/Montage: Für den Bereich Errichtung und Montage sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, detaillierte Kenntnisse der Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs- Schutzgeräten sowie umfangreiche bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Prüfung: Für den Bereich Prüfung sind Kenntnisse über physikalische Zusammenhänge, Einsatz der unterschiedlichen Planungsmethoden und anzuwendende normative Berechnungsverfahren, Installationsrichtlinien von Blitzschutzbauteilen und Überspannungs- Schutzgeräten, allgemeine bautechnische Erfordernisse und Montagetechniken erforderlich. Der Errichter der Erdungsanlage hat sämtliche Teile der Erdungsanlage dokumentarisch und fotografisch festzuhalten. Die Dokumentation muss einen vollständigen Gesamtüberblick über die Erdungsanlage ermöglichen Die gemessenen Erdungswiderstände sind in einem Protokoll mit Angabe der Lage der Messpunkte festzuhalten. Der Errichter der Erdungsanlage hat ein Protokoll über die Herstellung der Erdungsanlage zu erstellen. Ohne eine vollständige Dokumentation wird die Erdungsanlage nicht anerkannt und abgenommen
Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft:
Korrosionschutz Alle Bauteile sind mit dem nach den Vorschriften erforderlichen Korrosionsschutz zu versehen. Der Korrosionsschutz ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht besonders vergütet.
Korrosionschutz
02.01 Erdungsanlagen
02.01
Erdungsanlagen
02.02 Blitzschutz
02.02
Blitzschutz
Ausschreibungsanerkennung Ausschreibungsanerkennung Der Bieter erklärt hiermit, - daß er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin geprüft hat, insbesondere auch darauf, daß keine Seiten fehlen. - daß er die Ausschreibungsunterlagen die besonderen Vorbedingungen die zusätzlichen Vertragsbedingungen die Erklärung des Unternehmers die technischen Vorbemerkungen den Bauleistungsbeschrieb mit Massen kennt und anerkennt und sich über alle Teile und maßgebenden Verhältnisse unterrichtet hat, - daß er sich über die Verhältnisse an der Baustelle und über alle Zeichnungen, die sein Gewerk betreffen, unterrichtet hat. - daß er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat. - daß der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist. - daß bei eventuellen Rückfragen eine zufriedenstellende und ausreichende Klärung erfolgte. - daß er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat. - daß er diese Ausschreibung ohne Einschränkung mit seiner Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil verbindlich anerkennt. Ohne rechtsverbindliche Unterschrift kommt kein Angebot zustande. Der Firmenstempel allein genügt nicht. Angebote von Arbeitsgemeinschaften sind von allen Beteiligten zu unterschreiben Ort / Datum ....................................................... Stempel und Unterschrift des Auftragnehmers .......................................................
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