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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
Anhänge zum LV
- Ausführungsplanungen Aufzugsanlagen
- Baupläne
- Anforderungen DGNB-Zertifizierung
- allg. Baubeschreibung
Ausführungstermine
Beginn Rohbau: 01.04.2026
Bodenplatte: 01.08.2026
Gesamtfertigstellung: 01.03.2028
Technische Anschlussbedingungen
Die zu berücksichtigen sind Schnittstellen zwischen Aufzugstechnik und Gebäudetechnik. Diese dienen dem späteren Betrieb und der Wartung. Folgende Schnittstellen sind generell zu berücksichtigen.
Zuleitung mit Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443ggf. FI Schutzschalter allstromsensitiv Typ B ausführenBeleuchtung vor der Steuerung min. 200LuxZuleitung für Beleuchtung Fahrkorb/KabineZuleitung Beleuchtung SchachtBMA-Meldung für Aufzugssteuerung als potenzialfreier MeldekontaktBMA-Meldung für RWA-Steuereinheit im Schachtkopf als potenzialfreier MeldekontaktPotenzialausgleich in der Schachtgrube und im Maschinenraum Verschließen von Spalten zwischen Schachttüren und Bauwerk
Schachtentrauchungs-/-entlüftungsöffnung
Höhengleicher Bodenanschluss an den Schachttürschwellen
Beleuchtung an den Schachtzugängen (mind. 50 lx am Boden)
Meterrisse an allen Schachtzugängen in der Laibung
Erstellen der Fahrschächte einschließlich aller erforderlichen Aussparungen Absichern des Fahrschachtes bis zum Montagebeginn
Geltende Vorschriften, Bestimmungen, Richtlinien
Für die Lieferung der Aufzuganlagen liegen folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zugrunde:
Die Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EGDie Aufzugrichtlinie 2014/33/EUDie DIN EN 81-20/50Die DIN 18040-1 und -2Die DIN EN 81-70, mit Anhängen A-D und AZAlle weitere DIN EN 81 xx Vorschriften die zur Anwendung kommen.Die für das Bauvorhaben / den Standort relevante Landesbauordnung LBODie EMV-Richtlinie 2014/30/EU Die DIN- VDE Normen und VDI-Richtlinien / VorschriftenDGUV Information 209-053BGI 779 Information Die Gewerbeordnung (GewO)Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften BGV A2Die DIN 8989 Schallschutz in Gebäuden - AufzügeDie LARDie Aufzählung der genannten Vorschriften und Normen entbindet den Bieter nicht, eigenverantwortlich zu prüfen, ob weitere Vorschriften und Normen im Bedarfsfall anzuwenden und kostenmäßig zu berücksichtigen sind.
Erweiterte Toleranzgrenze
Bauliche Abweichungen und Abweichungen zur bestehenden Technik von +/- 2,0 cm sind ohne Auswirkung auf die ausgeschriebene Technik auszugleichen.
Abweichungen außerhalb der Toleranzgrenzen welche eine Aufzugsmontage nach Ausschreibungsvorgabe wiedersprechen sind der Fachplanung gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Gefährdungsbeurteilung
Es ist eine Gefährdungsbeurteilung gem. §5 Arbeitsschutzgesetz für Montagearbeiten an Aufzugsanlagen vorzuhalten und auf Verlangen vorzulegen. Alle darin beschriebenen Maßnahmen sind von Auftragnehmer eigenverantwortlich einzuhalten und umzusetzen. Maßnahmen welche nicht im Leistungsverzeichnis beschrieben sind sowie Leistungen welche in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen sind dem Auftraggeber und dem Projektleiter der Fachplanung vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen.
Montagehilfsmittel
Alle erforderlichen Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Aus- und Einbau der beschriebenen Leistungen sind im Lieferumfang des Auftragnehmer enthalten. Hierzu gehören auch die Hilfsmittel die für die Transportwege durch die Gebäude erforderlich werden. Die entsprechenden UVV-Vorschriften sind einzuhalten. Im Einzelnen sind beispielhaft zu stellen:
Lieferung sowie Ein- und Ausbau der Montagerüstungen im Fahrschacht inkl. der Gerüstbügel komplett gemäß DIN EN 12811-1
Gerüste und Bühnen über 2 Meter Arbeitshöhe Hebezeuge und TransportmittelAbschrankung des Fahrschachtes 3-teilige gem. DIN EN 12811-1 nach Bauübernnahme Verlegeplatten zur Lastverteilung
Dokumentation
Die Anlagendokumentation ist konform mit der Aufzugrichtlinie zu erstellen und spätestens 10 Arbeitstage vor der Abnahme bei der Fachplanung zur Prüfung vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind auf CD / DVD Datenträger, im Dateiformat PDF und 2-fach in einem Stehordner, in Papierform zu übergeben.
AnlagezeichnungAusführungs- und DetailpläneWartungs- und BedienungsanleitungenAnlagenbeschreibung.Schalt- und Funktionspläne (Stromlaufpläne).Ersatzteillisten der Verschleißteile.Prüfzeugnisse aller Sicherheitsbaugruppen und der Tragseile.Gefahrenanalysen (sofern erforderlich)GefährdungsbeurteilungAlle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Nachweise.
Elektroinstallation allgemein
Im Allgemeinen sind folgende Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften bezüglich der Elektroinstallation zu beachten, auch bei Montage baumustergeprüfter Aufzugsanlagen.
Normenreihe DIN VDE 0100, Errichten von NiederspannungsanlagenNormenreihe DIN VDE 0105, Betrieb von elektrischen AnlagenVdS 2046, Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1000 VoltVdS 2349-2, EMV-gerechte Errichtung von NiederspannungsanlagenGrundsätzliche zu berücksichtigende Anforderungen aus vorstehend aufgeführten Normen, Richtlinien und Sicherheitsvorschriften sind:
notwendiger Biegeradien in Abhängigkeit von Leitungsart und -querschnitt Befestigungsabständen in Abhängigkeit von Leitungsart und -querschnittmaximalen Leitungslänge in Abhängigkeit des Spannungsfalls Schutzes gegen elektrischen Schlagzusätzlicher mechanischer Schutz, z. B. Kanäle, insbesondere in Fahrbereichen Grundsätzlich gilt, alle Kabel und Leitungen im Schacht sind in Kabelkanälen zu verlegen. Alle Kabel und Leitungen sind an den Endgeräten mit Verschraubungen einzuführen. Mehr wie ein Kabel je Verschraubung ist nicht zugelassen. Montagen mittels Kabelbinder sind nur innerhalb von Kabelkanälen zugelassen. Eine freie Verlegung von Leitungen mittels Kabelbinder ist nicht zugelassen.
Potentialausgleich
Alle elektrisch leitenden Bauteile und Baugruppen innerhalb der Aufzugsanlage sind vom Auftragnehmer in einen bauseitig herzustellenden Potentialausgleich mit einzubeziehen
Der Übergabepunkt liegt entweder im Maschinenraum oder in der Schachtgrube. Die Leitungsführung ab dem Übergabepunkt ist im Leistungsumfang des Auftragnehmers enthalten.
Folgende Bauteile sind in den Potentialausgleich mit einzubeziehen.
Antriebsmaschine, mit Profilrahmen.Führungsschienen für Gegengewicht und FahrkorbAlle Schachttüren. Steuerschränke
Korrosionsschutz
Sofern nicht ausdrücklich anders gefordert sind sämtlicher Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingten Flächen durch verzinken oder durch einen Grundanstrich zu Schützen.
Der Grundanstrich ist qualitativ so auszuführen das kein Deckanstrich notwendig ist. Als Richtqualität ist Korrosivitätskategorie C 1", mit der Schutzdauer "lang" (mehr als 15 Jahre) anzusetzen.
Edelstahlbleche sind in einer Stärke von min. 1,5 mm zu verwenden. Alle Edelstahlteile sind aus nicht rostendem Chrom-Nickel-Stahl, Werkstoffnummer 1.4301 herzustellen,insofern im LV nicht anders beschrieben.
Feuerverzinkte Teile sind zu passivieren und Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle nach Möglichkeit mit Spritzverzinkung zu beseitigen.
Beschilderung / Schilder
Vom Auftragnehmer sind alle erforderlichen Schilder die aus der Errichtung der neuen Aufzugsanlage für eine mängelfreie Abnahme resultieren sind als dauerhafte Arbeitsstellenbeschilderung zu liefern und zu montieren. Hierzu zählen auch Warn- und Verbotsschilder einer Aufzugsnutzung im Brandfall für die baurechtliche Abnahme.
Vorbemerkungen
01 Aufzugsanlagen
01
Aufzugsanlagen
01.01 DGNB-ZERTIFIZIERUNG
01.01
DGNB-ZERTIFIZIERUNG
Beschreibung Die folgende Ausstattung gilt für alle Aufzugsanlagen und ist in den Angebotspreis mit einzukalkulieren.
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer maschinenraumlosen Aufzugsanlage entsprechend der nachfolgenden Beschreibung.
ACHTUNG: Spätestens 14 Tage VOR Montagebeginn ist unaufgefordert eine vollständig dokumentierte Schachtabnahme inklusive Lotprotokolle vorzulegen!
Schachtausrüstung
Führungsschienen
Lieferung und Montage von Führungsschienen gem. DIN 15311 mit bearbeiteten Laufflächen sowie Nut und Feder-verbindung.
Eine Führungsschienenberechnungen gemäß EN 81-20/50 ist mit der Dokumentation einzureichen.
Die Führungsschienen sind komplett von Konservierungs- und Schmiermitteln zu reinigen.
Die Führungsschienenbefestigung muss so ausgebildet sein, dass Knickspannungen durch mögliche Gebäudesetzungen abgebaut werden können.
Die maximale Schienendurchbiegung im Normalbetrieb und beim Ansprechen der Sicherheitseinrichtung darf <= 2 mm betragen. Der Nachweis ist mit der Führungsschienen-berechnung zu erbringen
Am unteren Ende der Führungsschienen sind leicht abnehmbare Ölauffangbehälter zu installieren.
Querbeschleunigungen > 8 mg in der horizontalen und vertikalen Ebene werden nicht akzeptiert. Im Streitfall wird dies messtechnisch überprüft. Kostenträger ist bei negativem Ergebnis der Auftragnehmer.
Gegengewicht
Das Gegengewicht ist systembedingt im Schacht anzuordnen und mittels Gleitführungen an den vorgesehenen Führungsschienen zu führen. Der Rahmen des Gegengewichtes ist aus Profilstahl herzustellen. Die Befüllung erfolgt mittels Stahl oder Betonwerkstein. Die Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube ist vorschriftsmäßig vollflächig zu verkleiden.
Puffer
In der Schachtgrube sind energieverzehrender Puffer unter dem Fahrkorb und dem Gegengewicht zu installieren
Werden hydraulische Puffer verwendet, muss der Ölstand leicht kontrollierbar sein.
Zulassungsdokumente sind Bestandteil der Dokumentation.
Geschwindigkeitsbegrenzer
Derdoppelseitig wirkende Geschwindigkeitsbegrenzer ist abgestimmt auf die Fahrgeschwindigkeit und die Anforderungen nach EN 81-20/50 Dazu gehört auch das Seil und die Spannrolle.
Schachtschalter und Schachtkopierung
Die Schachtkopierung ist in digitaler Absolutwertgeber-technik oder gleichwertig auszuführen. Die Haltegenauigkeit dieser Wegkopierung muss mindestens +/- 2,0 mm betragen. Eine separate Justierfahrt nach einem Energieausfall darf nicht erforderlich werden.
Alle neuen Schachtschalter sind in der Schutzart IP54 zu liefern.
Schachtgrubenabstiegsleiter
Kontaktgesicherte Abstiegsleiter
Steuergerät am Zugang zur Schachtgrube
Direkt am Zugang / Abgang zur Schachtgrube ist ein Steuergerät mit folgenden Funktionen zu installieren.
- Nothaltschalter
- Notruftaster
- Schukosteckdose 230V / 50Hz
Die Schukosteckdose ist über einen FI- Schutzschalter abzusichern. Das Gerät ist so zu installieren, dass ein Monteur jederzeit einen Notruf auslösen kann.
Inspektionsfahrgerät
In der Schachtgrube ist ein bewegliches Inspektionsfahrgerät nach EN 81-20/50 zu installieren
Schutzanstrich
Nach Abschluss aller Montagen ist die Schachtgrube vom Auftragnehmer mit einem staubbindend, abriebfestem Anstrich zu versehen. Höhe an den Schachtwänden rundum ca. 10 cm.
Schachtinstallation
Kabel- und Leitungsführung in Kabelkanälen.
Stark- und Schachstromleitungen und Kabel sind getrennt zu verlegen und zu führen.
Sprechstellen
Sprechstelle zwischen
Kabine - Triebwerksraum - Schaltschrank
Schachtbeleuchtung
Zur gleichmäßigen Ausleuchtung des Aufzugschachtes ist ein 4-teiliges LED-Band mit folgenden Merkmalen vorzusehen:
Mantel aus selbstverlöschendem PVCmindestens 55 60 Stück LED's je Meter Längejeweils zwei LEDs parallel geschaltet Zertifiziert nach EN81-20
Die Schaltung der Schachtbeleuchtung erfolgt von:
der Steuerungvon der Schachtgrubevom Kabinendach
Potentialausgleich
Alle elektrisch leitenden Bauteile und Baugruppen sind innerhalb der Aufzugsanlage in einen Potentialausgleich einzubeziehen. Das gilt insbesondere für folgende Bauteile.
Antriebsmaschine mit Profilrahmen.FührungsschienenAlle Schachttüren.SteuerschränkeSchachtgerüstusw.
Der Anschluss der Aufzugstechnik an den bauseitigen Potentialausgleich erfolgt durch den Auftragnehmer in der Schachtgrube.
Beschilderung
Lieferung und Anbringen aller erforderlichen Warn- und Hinweisschilder, Kennzeichnungen und Bedienungs-anleitungen müssen - bei Bedarf mit Hilfe von Zeichen oder Symbolen - dauerhaft, lesbar und gut verständlich sein. Sie müssen reisfest, aus dauerhaftem Material, gut sichtbar in der Sprache des Landes, in dem sich der Aufzug befindet, abgefaßt sein.
Die Texte der Beschilderung
ist nach EN 81-21; TRA 107;
BGV A3, entsprechend der DIN
4844-1 auszuführen.
In der Nähe jeder Schachttür
muss eine Schild nach DIN
4066 mit folgendem Hinweis
angebracht werden: "Aufzug im
Brandfall nicht benutzen"
Antrieb
Ausführung als Seilaufzug mit einem permanentmagnet-erregt getriebelosem Antrieb oben im Aufzugsschachtkopf. Anordnung des Antriebes auf bzw. an den Fahrkorb-führungsschienen oder auf einem Rahmen im Schachtkopf.
Auslegung für Fahrtenzahl von 180 F/h, die Seilaufhängung ist 2:1 auszuführen.
Die gesamte Antriebseinheit einschließlich Rahmen muss schwingungsisoliert zum Bauwerk hin installiert werden.
Für die Statik innerhalb des Aufzugsystems ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Die Ausführung der Bremseinrichtung kann wahlweise als 2- Kreis- Backen oder Scheibenbremse erfolgen, mit einer Verschleißüberwachung. Besitzt die Bremseinrichtung am Triebwerk eine Zulassung für den Absturz nach oben gemäß Aufzugrichtlinie, kann im Abschnitt Fangvorrichtung auf das Fangen nach oben verzichtet werden.
Treibscheibe
Die Treibscheibe ist in gehärteter Ausführung zu liefern.
Seil- und Ablenkrollen
Alle Ablenkrollen sind wartungsarm auszuführen. Es werden ausschließlich Rollen mit Wälzlager zugelassen. Kunststoffrollen sind zugelassen.
Tragmittel / Tragseile
Die Seilaufhängungen sind federnd gelagert und schallisoliert mit Elastomeren auszuführen.
Lieferung und Montage von neuen Tragseilen in er-forderlichem Durchmesser, mit Kausche und Augen-schrauben, Federn, mit Tellern am Gegengewicht, Seilschlösser, Seilklemmen und schallisoliert mit Elastomeren am Fahrkorb. Die Seile sind gegen Verdrehung zu sichern.
Die Tragseile sind entsprechend der DIN EN 12385-5 Litzenseile für Aufzüge zu liefern.
Antriebsinstallation
Alle Kabel und Leitungen sind in Kabelkanälen zu verlegen. Kabel und Leitungen in denen hochfrequente Ströme fließen, sind zusätzlich abgeschirmt auszuführen. Es sind nur Kabel und Leitungen zulässig die die Anforderungen an einen Feuchtraum erfüllen.
Steuerung / FU
Die Aufzugssteuerung ist in der Türzarge der obersten Haltestelle anzuordnen.
Die FU-Regelung ist an geeigneter Stelle im Schachtkopf anzubringen.
Die Steuerungen ist in Mikroprozessortechnik auszuführen. Der Antrieb wird mit einem Frequenzumrichter geregelt, der den Fahrtverlauf wegabhängig ausführt.
Der Fahrkorb muss ohne Schleichfahrt in die Haltestelle einfahren. Raum-/ Schachttemperaturen von + 5 ° C/ + 40 °C dürfen keinen Einfluss auf das Fahrverhalten haben. Alle elektrischen Geräte und Einrichtungen die unmittelbar zur Aufzugsteuerung gehören sind im Schaltschrank einzubauen.
Funktionalitäten der Steuerung allgemein:
1-Knopf-Steuerung abwärts sammelndautomatisches Nachholen bei Unbündigkeit der KabineNachholeinrichtung reagierend ab ca. 5 mmFunktion Abschaltung Steuerung und FahrkorblichtBrandfallsteuerung statischRückholsteuerung in der Schaltschranktüre Bündiganzeige in der SchaltschranktüreSchachtlichttaster in der SchaltschranktüreVollastfunktion einstellbar ab 60 % Kabinenzuladung Überlastmesseinrichtung optisch und akkustisch Schukosteckdose in der Steuerung, FI- abgesichert.Schaltschrankbeleuchtung.
Klartextdisplay zur Anzeige folgender Betriebszustände:
Betriebsstundenzähler / FahrtenzählerParametrierung über Tastatur an der SteuerungFehlerspeicher (letzten 99 Fehler,Datum u. Uhrzeit)
Verfügt die angebotene Aufzugsteuerung nicht über ein fest eingebaute Klartextanzeige ist das zugehörige Servicemodul mit Anleitung mitzuliefern und fest im Schaltschrank einzubauen.
Es ist ein stromvektorgeregelte Frequenzumrichter mit folgenden Leistungsmerkmalen zu verwenden:
elektronische BremsansteuerungenNetzfilter und Netzdrosselelektronischen Fahrschützeelektronische Bremsansteuerungintegrierter Geschwindigkeitsüberwachung Standby-Betrieb und Sleep-Modus mit Bedientableau mit Bedientableau und LCD-AnzeigeHaltegenauigkeit +/- 2mmDirekteinfahrt. (Ohne Schleichfahrt)Schnellstart Einrichtung mit Motorvormagnetisierung
Schnittstellen
Folgende Störmeldungen sind getrennt voneinander weiterzuleiten:
Folgende sind Schnittstellen zwischen Aufzugstechnik und Gebäudetechnik sind (sofern vorhanden) zu berücksichtigen. Diese dienen dem späteren Betrieb und der Wartung.
Die Verbindungsleitungen bauseitig zur Aufzugsanlage sind mit gesonderten Trennklemmen auszuführen so das eine Steuerungssimulation leicht möglich ist.
Die Funktionsprüfung / Steuerungssimulation ist bei der Abnahme zu protokollieren.
Der AN hat eine Abruf- und Koordinationsverantwortung bezüglich der erforderlichen bauseitigen Meldeleitungen.
Brandfallsteuerung
Die Brandfallsteuerung wird über einen potentialfreien Kontakt von der Brandmeldezentrale ausgelöst.
Nach Ansprechen der Meldung an die Aufzugssteuerung beendet der Aufzug seine Fahrt in der nächsten Haltestelle ohne die Türen zu öffnen. Eventuell dreht er seine Fahrtrichtung und fährt unverzüglich in die Evakuierungshaltestelle ein, bleibt dort mit geöffneten Türen stehen und setzt sich außer Betrieb.
Die Brandfallhaltestelle muss frei programmierbar sein.
Beim Ansprechen der Brandfallmeldung müssen alle Funktionen die eine Fahrt des Aufzugs verhindern überbrückt werden können. Erst nachdem die Meldung Brandfall von der Brandmeldeanlage nicht mehr an der Steuerung ansteht geht der Aufzug wieder in seinen Normalbetrieb zurück.
Die Verbindungsleitungen von der Brandfallsteuerung zur Aufzugsanlage sind mit gesonderten Trennklemmen auszuführen so das eine Steuerungssimulation für den Brandfall leicht möglich ist.
Die Funktionsprüfung (Steuerungssimulation für den Brandfall) ist bei der Abnahme zu protokollieren.
Der AN hat eine Abruf- und Koordinationsverantwortung bezüglich der erforderlichen bauseitigen Meldeleitungen.
Die Brandfallsteuerung kann in der Aufzugssteuerung integriert sein, oder aber als zusätzliche Steuerung in eigenem separaten Schaltschrank, direkt neben dem Steuerschrank der Aufzugssteuerung montiert werden.
Fahrkorb
Tragrahmen
Der Tragrahmen für die Aufzugkabine ist äußerst steif herzustellen und mittels Gleitführungen mit automatischen Schmierapparaten an den vorgesehenen Führungsschienen zu führen. Die Fangvorrichtung - ausgelegt auf das Kabinengesamtgewicht, einschließlich der Nennlast - mit zugehörigem Geschwindigkeitsbegrenzer muss bauartgeprüft sein. Auf den Fang nach oben kann verzichtet werden, wenn die Bremseinrichtung des Antriebes diese Funktion erfüllt und übernimmt.
Der Fahrkorbrahmen ist austariertaufzuhängen, um eine einseitige Schienenbelastungen zu vermeiden bzw. diese so gering wie möglich zu halten!
Kabine
Zu liefern und zu montieren ist eine Kabine mit Abmessungen gemäß den Technischen Daten Neuanlage.
Dem Auftraggeber ist vor Fertigungsbeginn eine detaillierte Kabinen- Ausstattungszeichnung mit Details (Werkplanung) im Maßstab 1:20 oder 1:25 vorzulegen welche durch Genehmigungsvermerke freigegeben wird. Erst nach dieser Freigabe darf die Produktion anlaufen. Die Zeichnung muss auch konstruktive Details enthalten die für den Nutzer von Bedeutung sind.
Die Einsatzkabine ist im Tragrahmen schwingungsisoliert zu montieren. Das Fahrkorb ist gewichtsmäßig so auszutarieren, dass bei Leerfahrt theoretisch keine Momente auf die Führungsschienen übertragen werden.
Kabinenwände und Kabinenportal
Die Kabinenseitenwände sind vom Auftraggeber frei wählbar aus Edelstahlpaneelen V2a mit dem Dekor Raute, Karo, Leinen oder Korn 240 herzustellen. Die Rückseiten der Wandfelder sind vollflächig mit einem Antidröhnbelag zu belegen. Die massliche Einteilung der Wandfelder erfolgt gemeinsam mit dem AG.
Kabinentür
Zu liefern und zu montieren sind Kabinenabschlusstüren in Abmessungen gemäß den Technischen Daten Neuanlage.
Die Kabinentürschwelle aus Aluminiumlprofil ist rutschfest auszuführen und muss einer Radlast von 40% der Kabinennennlast stand halten.
Die Kabinentürblätter sind aus vertikalen Edelstahlpaneelen vom Auftraggeber frei wählbar aus Edelstahlpaneelen V2a mit dem Dekor Raute, Karo, Leinen oder Korn 240 herzustellen.
Erfolgt keine explizite Festlegung des Oberflächenmaterials der Kabinentüren so sind diese zunächst in gleicher Oberfläche wie die Kabinenwände auszuführen.
Die Türblätter sind auf massiven Gehängeführungen zu führen. Der Rollendurchmesser der Tragrollen der Türblattführungen beträgt ca. 60 mm.
Türantrieb der Fahrkorbabschlusstür
Die Fahrkorb- und Schachttür werden durch einen gemeinsamen Türantrieb spielfrei über ein Spreizschwert zu geöffnet und geschlossen. Die Verbindung zwischen Fahrkorbtür und Türantrieb muss in jeder Phase des Bewegungsvorgangs formschlüssig sein.
Der Türantrieb ist linear geregelt mittels eines Zahnriemens auszuführen. Der Öffnen und Schließvorgang erfolgt wegabhängig. Auf dem Fahrkorbdach muss eine Handsteuerung zum öffnen und schließen der Tür vorhanden sein.
Das Öffnen der Tür erfolgt bereits im Zonenbereich der entsprechenden Haltestelle. Die Zeit, wie lange die Tür geöffnet bleibt, ist frei einstellbar und von zwei Kriterien abhängig :
- Türzeit 1 "durch ein Innenkommando" (0 bis 12 sec.)
- Türzeit 2 "durch einen Außenruf" (0 bis 12 sec.)
Wurde das Öffnen durch beide Befehle ausgelöst ist die länger Türzeit wirksam. Durch den Tür- Zu- Taster werden beide Türzeiten gelöscht und der Tür- Schließvorgang wird umgehend eingeleitet. Die Öffnungs- und Schließgeschwindigkeiten sind unabhängig voneinander einstellbar. Das gleiche gilt für die Beschleunigungs- und Verzögerungsrampe.
Schachttür
Zu liefern sind zweiflüglige, seitlich öffnende Schachtabschlusstüren. Die Schachttürschwellen sind aus Aluminium ist rutschfest auszuführen und muss einer Radlast von 50% der Kabinennennlast stand halten.
Türrahmen und Türblätter der Schachttüren sind in Dekor nach Wahl des AG herzustellen , Dekor Raute oder Leinen.
Die Türblätter sind auf massiven Gehängeführungen zu führen. Der Rollendurchmesser der Tragrollen der Türblattführungen beträgt ca. 60 mm.
Alle Schachttüren müssen mit einer Notentriegelung versehen sein, die nur von fachkundigem Personal bedient werden kann. Die entsprechenden Notentriegelungs -schlüssel sind 2-fach mitzuliefern.
Die Schachttüren müssen über eine geräuschlose automatische Zuzieheinrichtung verfügen.
Der Türverschluss der Schachttüren ist als Hakenriegelverschluss auszubilden.
Der Zwischenraum zwischen den Türblättern und Rahmenteilen ist so herzustellen, dass mit dem vorhandenen Türspiel der Abstand 3,0 mm nicht überschritten wird.
Die Führungen in den Türschwellen müssen selbstreinigend sein. Die Schachttürblätter sind durch eine gegenseitige mech. Verriegelung, die bei Seilbruch verhindert, dass die nicht angetriebenen Türblätter bei abwesendem Fahrkorb aufgeschoben werden können, zu sichern.
Der Spalt zwischen Schachttürrahmen und Bauwerk ist schachtseitig an jeder Tür rundum mit verzinkten 1,5 mm starkem Blechen vollflächig zu schließen. Im Bereich der Schachttürschelle ist ein zusätzliches Blech über die gesamte Breite der Maueraussparung zur Abstellung des Estrichs zu montieren.
Türdurchgangssicherung / Lichtgitter
Das Lichtgitter muss mit ca. 190 gekreuzten Strahlen einen Überwachungsbereich von 1,80 Höhe gewährleisten. Kreuzstrahlen müssen bis zur vollständigen Schliessung der Tür aktiv bleiben.
Funktionsmerkmale:
Infrarotlichtvorhang Fremdlichtunempfindlichkeit bis 50000 Lux EMC getestet
Ruftableau
Die konstruktive Ausführung ( Werkplanung ) ist mit dem AG abzustimmen und mittels einer Zeichnung mit Detailansichten zur Genehmigung vorzulegen.
Die Anordnung der Rufgeräte erfolgt nach DIN-EN 81-70. Befestigung der Deckplatten aus V2a, Korn 240 erfolgt mittels Zylinderschrauben mit Innensechskant aus Edelstahl.
Folgende Tasten und Funktionen müssen enthalten sein:
Stand- und Weiterfahrtsanzeige in in allen HaltestellenRuftaster mit Quittierung optisch und akustisch Außerbetriebsanzeige
Alle Taster sind als Kurzhubtaster mit umlaufender LED- Quittierung und Edelstahlkappe (ø 30 mm) auszuführen.
Die Tastplatten sind wie folgt für alle Tasten auszuführen:
Chrom/V2A blackPrägung erhaben mit einer Zeichenhöhe von 15 mmQuittierung mit Leuchtrand
Weiterfahrtanzeigen in gleicher Ausführung wie die Taster.
Auf der Deckplatte ist folgender Text zu gravieren und rot auszulegen (Aufzug im Brandfall nicht benutzen):
-- Verbotszeichen nach EN 81-27 5.13 --
Kabinengrunddecke
Die Kabinengrunddecke ist aus Stahlblech trittsicher herzustellen. Öffnungen für die Be- und Entlüftung sind unsichtbar anzuordnen. Lackiert im Farbton RAL 9010 oder RAL 9016 auszuführen.
Kabinendach- Schachtseitig
Auf dem Kabinendach ist ein Geländer nach Vorschrift zu installieren. Das Fahrkorbdach ist begehbar auszuführen.
Elektrische Kabineninstallation
Installationen auf dem Fahrkorb sind trittsicher auszuführen. Alle Kabel und Leitungen sind in flexiblem Metallrohr oder Metallkabelkanälen zu verlegen.
Kabinenlüfter
Der installierte Lüfter muss in einer Stunde für einen ca. 10-fachen Luftwechsel sorgen. Schallpegel max. 35dB(A).
Der Lüfter ist als langsam laufender Lüfter mit einer einstellbaren Nachlaufzeit von 10 Sec. - 2 Min. auszuführen.
Spiegel
An der Kabinenrückwand ist ein Spiegel ab Sockelleiste aufwärts bis zur Kabinendecke zu montieren. Befestigung geklebt mit Edelstahlhalterungen, als Leisten oben und unten.
Handlauf
An der Kabinenrückwand ist
ein runder Handlauf aus
geschliffenem Edelstahl, in
behindertengerechter Höhe
anzubringen.
Der Handlaufdurchmesser soll
ca. 38 - 42 mm betragen. Die
Enden sind stumpf oder
gebogen auszuführen. Die
detallierte Ausführung ist in
einer Bemusterung mit dem
Auftraggeber zu klären.
Sockelleiste
Nach Einbringen Bodenbelags in die Kabine ist eine umlaufende Sockelleiste, als Abschluss zu den Kabinenbelagsfeldern und dem Bodenbelag anzubringen. Ausführung in Edelstahl Korn 220.
Die Sockelleiste hat die Maße von ca. 60 x 10 mm. Öffnungen für die Zuluft sind unter der Sockelleiste in den Kabinenwandfeldern vorzusehen
Kabinentableau
In der Kabinenseitenwand befindet sich bündig eingelassen ein kabinenhohes vertikales Tableau in Paneelausführung (ca. 250 bis 300 mm breit) mit allen Bedien- und Anzeigenelementen. Das Paneel ist drehbar in Edelstahl V2a - K240 auszuführen und öffnet ca 10 cm über dem Boden und 5 cm unterhalb der Decke. Die Deckplatte ist schraubenlos mittels Kugelverschlüssen zu befestigen. Die konstruktive Ausführung ist anhand der Werkplanung mit dem Auftraggeber abzustimmen und mittels einer Zeichnung mit Detailansichten zur Genehmigung vorzulegen. Die Anordnung des Tableaus in dem Fahrkorb erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ist unter Berücksichtigung der DIN-EN 81-70 anzuordnen.
Die Edelstahldeckplatte ist
in Korn 240 mit der
Beschriftung "Aufzug im
Brandfall nicht benutzen"
und einem entsprechenden
Brandfall Logo nach EN 81-73
vorzusehen.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen:
Befehlsannahme seh- und hörbare zwischen 35 dB(A) bis 65 dB(A) einstellbarGröße und Höhenlage der Fahrkorbstandanzeige mind. 35 mm hochAktives Tasterteil muss min. 40 x 40 mm bzw. Durchmesser min. 40 mm besitzenLED-Leuchtrand (Farbe wahlweise rot, blau, grün, weiß).Markierung taktil nach EN 81-70:2003, Anhang GSprachansageÜberlastanzeige optisch und akustischSprechstelle für den Fernnotruf und zusätzlich für die GegensprechanlageEin Schlüsselschalter für Innenvorzug, mit Standard-Profilhalbzylinder des AuftragnehmersEin Schlüsselschalter, mit Standard-Profilhalbzylinder muss optional nachrüstbar seinNotruftaster mit gelber RosetteHaupthaltestelle mit grüner RosetteTür ”Auf” Taster Tür ” Zu” Taster LüftertasterTaster für die Zielhaltestellen.Tastflächen sind wie folgt auszuführen:
Edelstahl V2a
Schutz nach Norm EN 81-71 Klasse 1
Prägung erhaben nicht eingefärbt, glänzend
Grundfläche schwarz eingefärbt
Quittierung als Leuchtrand rot
Beschreibung
01.02 Aufzug Haus A
01.02
Aufzug Haus A
01.03 Aufzug Haus B
01.03
Aufzug Haus B
01.04 Aufzug Haus C
01.04
Aufzug Haus C
01.05 Aufzug Haus D
01.05
Aufzug Haus D
01.06 Aufzug Haus E
01.06
Aufzug Haus E
02 Abnahmen
02
Abnahmen
02.01 ZÜS-Abnahme
02.01
ZÜS-Abnahme
02.02 PVI-Prüfung
02.02
PVI-Prüfung
03 Wartung und Fernnotrufbereitschaft
03
Wartung und Fernnotrufbereitschaft
Hinweis In den nachfolgenden Preispositionen sind unter EP die Jahreskonditionen für die Dienstleistungen innerhalb der Gewährleistungszeit und nach der Gewährleistungszeit anzubieten.
Die Gewährleistungszeit beträgt 5 Jahre. Es wird beabsichtigt für die Dauer der Gewährleistungszeit mit dem AN ein Wartungsvertrag abzuschliessen. Der AN hat jedoch keinen Anspruch auf diesen Vertrag.
Hinweis
03.01 Wartung in der Gewährleistungszeit
03.01
Wartung in der Gewährleistungszeit
03.02 Fernnotrufbereitschaft
03.02
Fernnotrufbereitschaft
04 Stundenlohnsätze+ Zusatzleistungen
04
Stundenlohnsätze+ Zusatzleistungen
04.01 Montagelohnarbeiten
04.01
Montagelohnarbeiten
04.02 Servicelohnarbeiten
04.02
Servicelohnarbeiten
04.03 Schachtreinigung
04.03
Schachtreinigung
04.04 Pauschale Personenbefreiung
04.04
Pauschale Personenbefreiung
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