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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Beschreibung des Bauvorhabens Beschreibung des Bauvorhabens
Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines Wohnheims für eine Jugendhilfeeinrichtung in Moers. Die Bebauung ist freistehend auf dem Grundstück geplant und erstreckt sich über drei oberirdische Geschosse. Das Objekt wird in konventioneller Massivbauweise errichtet, die Primärkonstruktion besteht aus Stahlbeton und Mauerwerk. Das architektonische Konzept sieht im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss Verwaltungs-, Gemeinschafts- und Bewohnerbereiche vor, im Staffelgeschoss befinden sich Lager, Werk- und Therapieraum sowie Wasch- und Trockenräume.
Adresse: Galgenbergsheide 30
47443 Moers
Es wird empfohlen, die Baustelle vor Abgabe des Angebotes zu besichtigen, um eventuelle Fragen oder Unklarheiten auszuschließen. Die Besichtigungen sollten im Vorhinein mit der Projektleitung der Fa. Runkel Hochbau abgestimmt werden. Nachforderungen aus Unkenntnis und aus nicht durchgeführten Besichtigungen sind ausgeschlossen. Bei Rückfragen, Ergänzungen oder Hinweisen zum LV wenden Sie sich bitte an:
Runkel Hochbau GmbH
Frau Silvia Bredenbeck
Tel.: 0271-695 177
Mobil: 0151-155 573 21
E-Mail: silvia.bredenbeck@runkelbau.de
Beschreibung des Bauvorhabens
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Allgemein
Allgemein
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
Für die angebotene Leistung übernimmt der Bieter die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen, die sich mit der Ausführung der bereits angefragten Leistung zwangsläufig ergeben, hat der Bieter mit einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt sind.
Alle dem AN in Erfüllung der vorgenannten Punkte entstehenden Kosten/ Aufwendungen sind mit den im LV eingetragenen Einheitspreisen/ Vergütungen abgegolten, soweit diese im LV nicht gesondert aufgeführt werden. Dazu zählen u.a. sämtliche Materialien zur Herstellung einer beschriebenen Leistung, auch wenn nicht ausdrücklich beschrieben. Hingewiesen wird im Zusammenhang insbesondere auf die VOB, Teil C, DIN 18299.
Alle EPs verstehen sich als Festpreise inkl. Lieferung und Montage, in fertiger Arbeit, sofern nicht anders beschrieben.
Baustelleneinrichtung und Hilfsmittel
Eingeschlossen sind die für die Durchführung der vertraglichen Leistungen notwendig werdenden Aufwendungen für Sicherheitseinrichtungen für das Absperren der Gefahrenbereiche, Abdeckung von Öffnungen, regelmäßige Reinigen der Arbeitsbereiche, Absperren von Verkehrsflächen im Innen- und Außenbereich.
Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Arbeitshilfsmitteln wie Gerüste im Innenbereich, Schuttrutschen, Hebezeuge, Transportbehälter, Werkzeuge und Entsorgungsbehälter. Herstellen, Vorhalten, Sichern und Schließen der erforderlichen Öffnungen in Böden, Wänden und Dächern für eventuelle Materiallieferungen und Transporte. Hilfseinrichtungen, aufbauen, über den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen Zeitraum vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen, inkl. Entsorgung, falls erforderlich.
Werden Gerüste, Geräte und Einrichtung anderer AN oder des AG mit benutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend UVV und BG Bau-Vorschriften zu prüfen und Bedenken dem AG und dem SiGeKo unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Weitere Sicherheitseinrichtungen sind stets mit einzukalkulieren.
Bei Bedarf Einrichten, Vorhalten und Beseitigen von Lager- und Aufenthaltsräumen für die Zwecke des AN. Die Nutzung von Räumlichkeiten innerhalb der Baustelle ist ausgeschlossen.
Räumlichkeiten der Sanitären Einrichtung sowie Baustrom- und Bauwasserversorgung werden bauseits durch den AG vorgehalten. Bauwasser wird zentral innerhalb des Baufelds eingerichtet. Baustrom-Verteiler befinden sich bis 400 V/16 A, zentral innerhalb des Baufelds / in jeder Etage.
Verschmutzungen der angrenzenden Wege und Straßen sind eigenständig und ohne Aufforderung der Projekt-/ Bauleitung des AG ggf. täglich mit geeigneten Gerätschaften zu beseitigen.
Das Anbringen von Werbeträgern, mit Ausnahme der auf Baustellenfahrzeugen angebrachten Werbung, hat in Absprache mit der örtlichen Bauleitung zu erfolgen und kann ggf. untersagt werden.
Angaben zur Baustelle und Ausführung
Die Montage erfolgt entsprechend dem Baufortschritt. Arbeitsunterbrechungen bzw. Fortführung mit erhöhtem Personaleinsatz sind entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Muss die Ausführung der Arbeiten, bedingt durch Witterungseinflüsse oder aus anderen Gründen unterbrochen werden, berechtigt dies nicht zu Mehrforderungen.
Schuttbeseitigung / Baustellenreinigung
Wir verweisen auf unsere AGB und:
Benötigt der AN zur ordnungsgemäßen Entsorgung Container, so stellt er diese in ausreichendem Umfang. Die Aufstellung hat ausschließlich auf den Aufstellplätzten des AG zu erfolgen. Zum Feierabend ist die gesamte Baustelle besenrein zu verlassen.
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Sofern erforderlich sind dem AG folgende Unterlagen vorzulegen:
- Werkstattzeichnungen/Beschreibungen
- Konstruktionszeichnungen
- statische Nachweise
- Prüfzeugnisse
- usw.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen. Ebenfalls vor Ausführungsbeginn sind unaufgefordert alle Nachweise zur Baustellensicherheit zu erbringen (u.a. Gefährdungsbeurteilung, Teilnahme an der SiGeKo-Unterweisung etc.).
Dokumentation
Spätestens bei Vorlage der Schlussrechnung ist auch die vollständige Dokumentation (Fachunternehmerbescheinigung, Nachweise und Unterlagen der verbauten Materialien, Prüfzeugnisse, Zertifikate, Pflege- und Wartungshinweise, Werkplanung, Revisionspläne etc.) in 1-facher Digitalausfertigung (PDF und Zeichnungen zusätzlich im DWG- bzw. DXF-Format) beim AG einzureichen. Die notwendigen Wartungsverträge sind ebenfalls Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Auf erste Anforderung durch die Projekt-/ Bauleitung sind diese Nachweise unverzüglich auch im Einzelfall sofort zu erbringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Bodenbelag Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Bodenbelag
Allgemeines und Geltungsbereich
Ausführungsgrundlage
Zur technischen Ausführung sind alle nach DIN 18299 (ATV) sowie DIN 18365 gültigen Regeln zu beachten. Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die anerkannten Regeln der Technik und Auflagen der Feuerwehr.
Stoffe und Bauteile
Anzubietende Fabrikate
Materialien sind entspr. den im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Qualitäten und Anforderungen bzw. Sorten anzubieten. Bezüglich der Gleichwertigkeit abweichender technischer Spezifikationen gilt VOB Teil A, Paragraph 13, Nr.2. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, o.ä. Bezug genommen wird, werden auch für den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Ausführungshinweise
Anzufertigende Unterlagen
Als Grundlage für die Ausführung hat der Auftragnehmer vor Beginn der Montagearbeiten alle Angaben zu machen, die für den reibungslosen Einbau erforderlich sind. Folgende Unterlagen sind dem AG vorzulegen:
Montagezeichnungen/Beschreibungen, Konstruktionszeichnungen, Festigkeitsberechnungen, Prüfzeugnisse.
Die genannten Unterlagen müssen mit den anderen Gewerken koordiniert werden und sind vor Beginn der Ausführung dem Auftraggeber zur Einsicht, Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Abstimmung mit anderen Gewerken
Maßgebend für die Ausführung sind die vom Auftraggeber genehmigten Ausführungsunterlagen. Notwendige Änderungen und Detailpunkte der Ausführung sind vor dem Beginn der einzelnen Montageschritte mit dem Auftraggeber und den beteiligten Gewerken abzustimmen.
Nebenleistungen
Schutzabdeckungen für angrenzende Bauteile zur Vermeidung der Verschmutzung.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Bodenbelag
01 Bodenbelag
01
Bodenbelag
01.0010 CM-Messung der Estrichfeuchte CM-Messung der Estrichfeuchte zur Feststellung der Belegreife. Die Orte der Messstellen sind zusammen mit der Bauleitung festzulegen.
01.0010
CM-Messung der Estrichfeuchte
E
1,00
Stck
01.0020 Verschliessen von Scheinfugen Kraftschlüssiges Verschließen von Scheinfugen zur Herstellung einer glatten Oberfläche für die Verlegung des Oberbodens. Inklusive Aufschneiden des Risses, Reinigung, Estrichklammern, Verharzung mit Epoxidharz und Verspachtelung der Oberfläche.
01.0020
Verschliessen von Scheinfugen
E
1,00
m
01.0030 Bodenflächen vorbereiten, inkl. Spachtelung Zementestrichflächen zur Verlegung des Bodenbelages vorbereiten. Das bedeutet Reinigung von groben Verschmutzungen, spachteln und schleifen der Bodenflächen zum Ausgleichen von Unebenheiten bis 5,0 mm, sowie aufbringen eines geeigneten Haftgrundes.
01.0030
Bodenflächen vorbereiten, inkl. Spachtelung
719,00
qm
01.0040 Linoleum-Bodenbelag, 3,2 mm Bodenbelag aus Linoleum als Bahnenware liefern, verlegen, vollflächig verkleben und Nähte verschweißen, einschließlich aller Nebenleistungen sowie Verschnitt.
Nutzungsklasse: 34 (sehr starke Beanspruchung)
Materialstärke: 3,2 mm
Rutschhemmung: Klasse R9
Fabrikat: Forbo Marmoleum real oder fresco oder glw.
Einbauort: Bewohner, Flur, Büros, Aufenthalt
Angebotenes Fabrikat:
01.0040
Linoleum-Bodenbelag, 3,2 mm
719,00
qm
01.0050 Kunststoff-Kernsockelleiste, h = 60 mm Kunststoff-Kernsockelleiste, h = 6 cm, passend zum vorbeschrieben Linoleum-Bodenbelag liefern und fachgerecht durch Kleben montieren.
Angebotenes Fabrikat:
01.0050
Kunststoff-Kernsockelleiste, h = 60 mm
720,00
m
01.0060 Sauberlaufzone, Polyamid mit Vinylrücken, 1,50 x 2,00 m Bodenbelag als Sauberlaufzone aus Polyamid mit wasserundurchlässigem Vinylrücken liefern und vollflächig in einem Rahmen aus Schlüterschienen verlegen.
Abmessungen: 1,50 x 2,00 m
Nutzungsklasse: 33 (stark)
Materialstärke: ca. 10 mm
Rutschhemmung: DS nach DIN En 13893
Desing: meliert
Fabrikat: forbo Coral Classic oder glw.
Angebotenes Fabrikat:
01.0060
Sauberlaufzone, Polyamid mit Vinylrücken, 1,50 x 2,00 m
1,00
Stck
01.0070 Abdeckung der Bodenflächen Die verlegten Bodenflächen sind durch Aufbringen einer Abdeckung (Tetra-Pack) zu schützen. Die Abdeckung ist nach Abchluss der Arbeiten durch den Auftragnehmer rückstandsfrei zu entfernen und zu entsorgen.
01.0070
Abdeckung der Bodenflächen
719,00
qm
01.0080 Dauerelastische Fugenversiegelung Fugenverschluß in Innenräumen, an Bodenanschlüssen zu, Fensteranlagen oder Türzargen.
Fugenbreite: 6 - 8 mm i.M.
Fugenfarbe: nach Bemusterung
Ausführung: auf Silikonbasis
01.0080
Dauerelastische Fugenversiegelung
50,00
m
01.0090 Belagsabschluss, V2A Trennschienen für den Belagswechsel in Edelstahl V2 A liefern und fachgerecht einbauen.
01.0090
Belagsabschluss, V2A
E
1,00
m
01.0100 Zulage für das Herstellen von quadratischen Ausschnitten Zulage für das Herstellen von quadratischen Ausschnitten bis l / b = 300 / 300mm in den zuvor beschriebenen Bodenbelägen.
01.0100
Zulage für das Herstellen von quadratischen Ausschnitten
E
1,00
Stck
01.0110 Zulage für das Herstellen von kreisrunden Ausschnitten Zulage für das Herstellen von kreisrunden Ausschnitten bis d = 300 mm in den zuvor beschriebenen Bodenbelägen.
01.0110
Zulage für das Herstellen von kreisrunden Ausschnitten
E
1,00
Stck
01.0120 Dehnfugenprofil Dehnfugenprofil inkl. beidseitigen Anspachteln.
01.0120
Dehnfugenprofil
E
1,00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten die notwendig werden, sind nur auf ausdrückliche vorherige Genehmigung durch die Projekt-/ Bauleitung auszuführen.
Die Stundenzettel müssen spätestens 5 Tage nach Ausführung (keine Anerkennung bei einer späteren Vorlage) der Projekt-/ Bauleitung vorliegen. Die Vorlage ist auch per E-Mail möglich, sofern der/die Projekt-/ Bauleiter:in des AG innerhalb der 5 Tage-Frist nicht auf der Baustelle anwesend ist.
Stundenlohnarbeiten
02.0010 Verrechnungsatz Vorarbeiter Verrechnungsatz Vorarbeiter.
02.0010
Verrechnungsatz Vorarbeiter
E
1,00
Std
02.0020 Verrechnungssatz Facharbeiter Verrechnungssatz Facharbeiter.
02.0020
Verrechnungssatz Facharbeiter
E
1,00
Std
02.0030 Verrechnungsatz Helfer Verrechnungsatz Helfer.
02.0030
Verrechnungsatz Helfer
E
1,00
Std