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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Projekt
P260207
Los 4 Schultoiletten Stadt Essen
Bauvorhaben
215 STO Schultoiletten in Essen
Sanierungsma ß nahme
Leistung (LV)
KG 410 / 420 / 430
Heizung, L ü ftung und Sanit ä r
Ausf ü hrungsbeginn Ausf ü hrungsende
Mitte Juli 2026 Januar 2027
Planverfasser / Ausschreibung
LOGO-Plan GmbH & Co. KG
Planungsb ü ro f ü r TGA
Kirchplatz 10
57392 Bad Fredeburg
Tel.: 02974 969 359 0
Angebotsaufforderung
Sollten Sie an der Ausf ü hrung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die termingerechte Abgabe Ihres Angebotes.
Auftraggeber Bauherr
Fa. Mees SF-Bau GmbH Grundts ü ckverwaltung
Wigeystra ß e 10 Stadt Essen GmbH
57368 Lennestadt Rottstra ß e 17, 45127 Essen
Bauleitung (gesamt) Bauleitung (TGA)
Fa. Mees SF-Bau GmbH LOGO-Plan GmbH &Co. KG
Wigeystra ß e 10 Kirchplatz 10
57368 Lennestadt 57392 Bad Fredeburg
Telefon: 02723 96 65 0 Telefon: 02974 969 359 0
Mail: sfbau@mees-gmbh.de Mail: info@logo-plan.de
Diese Unterlagen sind vollst ä ndig ausgef ü llt einzureichen. Bitte sorgen Sie f ü r den termingerechten Eingang Ihres Angebots am Abgabeort (siehe Deckblatt).Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Angaben
! Als Vertragsgrundlage f ü r die Ausf ü hrung der Arbeiten, Lieferungen und unentgeltlich zu bewirkender Nebenleistungen gelten die in der Leistungsbeschreibung eingef ü gten Allgemeinen, Zus ä tzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen, die durch Unterschrift auf dieser Seite anerkannt werden.
- Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des Abgabetermins voraus.
- Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollst ä ndig ausgef ü llter Unterlagen m ö glich.
- Alle Einzelpreise (EP) sind Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen einzutragen.
- Ein Bieterangaben-Verzeichnis kann Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sein. Angaben
oder Auspr ä gungen sind dort vollst ä ndig und kompakt einzutragen.
- Ä nderungen oder Alternativen zu diesem Leistungsverzeichnis haben nur dann G ü ltigkeit,
wenn Sie schriftlich vereinbart werden.
- Unterschrift/ Stempel sind auf den Seiten 'Zwei', 'Drei' und der "LV-Zusammenfassung" erforderlich.
- Legen Sie Ihrem Angebot eine g ü ltige Freistellungsbescheinigung (Bauabzugssteuer) bei.
- Legen Sie Ihrem Angebot einen vollst ä ndigen und aktuellen Eignungsnachweis (z.B. PQ) bei.
- Anlagen sind Ausschreibungsbestandteil. Nur vollst ä ndige Angebotsabgaben k ö nnen
ber ü cksichtigt werden.
- Skontovereinbarung: -
- Vertragsstrafe: -
- Sicherheit / Gew ä hrleistung: -
- Vergabeverfahren: Beschr ä nkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Abz ü ge Netto Abz ü ge Brutto
- anteilige Baubeschilderung - - Vertragserf ü llungsb ü rgschaft -
- anteilige Baureinigung -
- anteiliges Bauwasser -
- anteiliger Baustrom -
- Bauleistungsversicherung -
GAEB-Datenaustausch
Grunds ä tzlich ist der Datenaustausch in digitaler Form gew ü nscht, in folgenden Formaten:
1. PDF-/XPS-Datei
2. GAEB 84 / Versionen: 1990 / 2000 / XML 3.1-3.3
Ü bergabe der Austauschdatei per E-Mail oder
Datentr ä ger.
GAEB-Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '11PPP'
Leistungsverzeichnis
Kurzbeschreibung des Objektes Kurzbeschreibung des Objekts
Aufgabenbeschreibung:
Ausf ü hrung der Installationen f ü r die Gewerke Heizung, L ü ftung und Sanit ä r f ü r die Sanierung von Schultoilettenanlagen an ausgew ä hlten Schulen in verschiedenen Stadtteilen in Essen.
Objekte:
St ä dt. Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle), Gesamtschule,Rembrandtstra ß e 32 St ä dt. Gesamtschule Holsterhausen (Anbau), Gesamtschule, B ö cklinstra ß e 27 Hauptschule an der W ä chtlerstra ß e, Hauptschule, W ä chtlerstra ß e 37 Abzweig Hauptschule an der W ä chtlerstra ß e, Hauptschule, Kleine Steubenstra ß e 27 Helene- Lange- Realschule, Realschule, Joseph - Boismard - Weg 10 Abzweig Helene- Lange- Realschule, Realschule, Joseph - Boismard - Weg 3 Abzweig Burggymnasium (Viktoriaschule), Gymnasium, Kurf ü rstenplatz 1 Schule am Steeler Tor, F ö rderschule, Engelbertstra ß e 4
Art der Baustelle:
[ ] Neubau
[x] Altbau
[ ] Anbau
Kurzbeschreibung des Objektes
----- Anlagenbeschreibung Sanitäre Anlagen ----- Anlagenbeschreibung Sanit ä re Anlagen
Abwasseranlagen
Rohrmaterial Abwasser: PP-Kunststoffrohr
Produkt der Planung : Poloplast POLO-Kal NG
Bestehende, nicht mehr ben ö tigte, Schmutzwasser-Leitungen der WC-Anlagen werden zur ü ckgebaut.
Die neu zu erstellenden Entw ä sserungsleitungen der Entw ä sserungsgegenst ä nde wird mit dem n ö tigen
Gef ä lle innerhalb der Installationswand den Grundleitungsstutzen zugef ü hrt.
Die Strangent ü ftungsleitungen werden ü ber Dach gef ü hrt. Hierbei wird an die bestehenden Dachdurchf ü hrung wieder angeschlossen.
Der Brandschutz wird wenn n ö tigt unter Zuhilfenahme von Brandschutzmanschetten sichergestellt.
Wasseranlagen
Rohrmaterial Trinkwasser: Edelstahlrohr in Kombination mit Kunststoffverbundrohr als Objektanschlussleitung
Produkt der Planung : Viega Sanpress Inox, Viega Raxofix
Die Sanierung sieht eine Erneuerung der Trinkwasserinstallation bis zum bestehenden
Bereichsversorgungsleitung am Trinkwasserverteiler oder im Bereich der WC-Anlage vor.
Die neue Trinkwasserinstallation der WC-Anlage ist vor der ersten Entnahmahmestelle durch
einen Wasserfilter zu sch ü tzen. Des Weiteren wird hier ein Absperr- und Probeentnahmeventil vorgesehen.
Die n ö tigen Brandschutzschottungen erfolgen ü ber Brandschutzschalen.
Die D ä mmung wird aus nicht brennbarer Mineralwolle hergestellt.
In Installationw ä nden oder Wandschlitzen k ö nnen D ä mmschl ä uche aus Elastormerschaum eingestzt werden.
Die Trinkwasser-Installation ist in durchgeschliffener Installation zu installieren mit entsprechenden Sp ü lpunkten an den Leitungsenden.
Die Bereitstellung von Warmwasser erfolgt mit Durchlauferhitzern.
Ausstattung:
Die Sanit ä rgegenst ä nde und Ausstattungen sind gem äß Bemusterungsliste der Stadt Essen zum Teil vorgegeben. Wenn keine Voragbe besteht, ist in dieser Position in der Fabrikatsangabe "oder gleichwertig" vermerkt. Hier k ö nnen auch gleichwertige Fabrikate angeboten werden.
Alle Waschtische erhalten Siphons in Unterputzausf ü hrung und Edelstahlausf ü hrung.
Die Waschtische werden je Nutzeinheit mit einem zus ä tzlichen Wasserzapfanschluss
ausgestattet (Schlauchanschluss-M ö glichkeit durch Mehrfach-Ventil (WAS) mit absperrbarem
Kopf).
Die Waschtische erhalten ber ü hrungslose Armaturen mit Netzanschluss. Netzteil als
Wandeinbau-Netzteil. Anschluss der Armatur ü ber eine Schnurauslassdose. Die
Schnurauslassdose an einer unauff ä lligen Position unter dem Waschtisch zu installieren und
zwar unten m ö glichst nah an der Armatur.
Die WC Decke und -Sitzel sind in verst ä rkter Ausf ü hrung mit Edelstahlscharnieren zu
montieren.
Einbauh ö hen:
Bei der Montage der Urinale in Grundschulen gilt zu beachten, das 50% der Urinale auf
eine Schnabelh ö he von 50 cm ü ber OKFFB zu montieren sind, die ü brigen Urinale sind in einer
Schnabelh ö he von 60 cm ü ber OKFFB auszuf ü hren.
F ü r weiterf ü hrende Schulen ist eine Schnabelh ö he von 65 cm ü ber OKFFB zu ber ü cksichtigen.
Bei Waschtischen in Grundschulen ist folgende Montageh ö he zu beachten; die halbe Anzahl der
Waschtische sind mit der Oberkante (OK Porzellan) auf 70 cm ü ber OKFFB zu montieren die ü brigen
Waschtische sind in einer H ö he von 85 cm ü ber OKFFB auszuf ü hren.
F ü r weiterf ü hrende Schulen ist eine H ö he von 85 cm ü ber OKFFB zu ber ü cksichtigen.
Die Montageh ö he f ü r WCs in Grundschulen und Weiterf ü hrenden Schulen betr ä gt 42 cm von
OKFFB bis OK Porzellan.
----- Anlagenbeschreibung Sanitäre Anlagen -----
----- Anlagenbeschreibung Wärmeversorgung ----- Anlagenbeschreibung W ä rmversorgung
Rohrmaterial Heizung: Edelstahlrohr
Produkt der Planung : Viega Temponox
Die W ä rmeverteilung wird f ü r den kompletten WC-Bereich erneuert. Die Sanierung sieht eine Erneuerung der Heizleitungen bis zum bestehenden Bereichsversorgungsstrang im Bereich der WC-Anlage vor.
Die n ö tigen Brandschutzschottungen erfolgen ü ber Brandschutzschalen. Die D ä mmung wird aus nicht brennbarer Mineralwolle hergestellt. In Installationw ä nden, Wandschlitzen usw. k ö nnen auch D ä mmschl ä uche aus Elastormerschaum eingesetzt werden.
Die Beheizung erfolgt ü ber Plattenheizk ö rper. Jeder Heizk ö rper ist mit einem
Thermostatventil und Thermostatkopf als Beh ö rdenmodell sowie einer absperrbaren
R ü cklaufverschraubung auszur ü sten. Die Heizk ö rper sind in Plan-Ausf ü hrung als Ventilheizk ö rper mit Mittelanschluss von unten aus der Wand auszuf ü hren.
----- Anlagenbeschreibung Wärmeversorgung -----
----- Anlagenbeschreibung Lufttechnische Anlagen ----- Anlagenbeschreibung Lufttechnische Anlagen
In den WC-Anlagen wird eine mechanische Bel ü ftung durch Erg ä nzung eines RLT-Ger ä tes vorgesehen. Die Bel ü ftung orientiert sich an der Luftmengenfestlegung Stadt Essen, Abt. Bauunterhaltung und ber ü cksichtigt einen 5fachen Luftwechsel nach AMEV. Eine Anordnung der Zu- und Abluftausl ä sse erfolgt entsprechend im Deckenbereich.
Die RLT Anlage wird als Decken- oder Wandger ä t im Bereich der WC-R ä ume installiert. Dieses ist ausgesattet mir WRG mittel Kreuzstromw ä rmetauscher, EC-Ventilatoren, integrierter Steuerung, Luftfiltern usw.
Die Kan ä le und Rohre werden in verzinktem Stahlblech ausgef ü hrt.
Zum Volumenstromabgleich werden konstante Volumenstromregler eingesetzt. Die Lufteinbringung erfolg ü ber Deckenluftausl ä sse als Tellerventile.
Die Regelung erfolgt ü ber zeitgesteuert und feuchtegef ü hrt:
Anforderung 1: Programmierte L ü ftungszeiten / Betriebszeiten (Die genauen Zeiten werden noch festgelegt) Anforderung 2Au ß erhalb der programmierten L ü ftungszeiten muss ein dauerhafter Betrieb mit reduziertem Volumenstrom m ö glich sein. Anforderung 3: M ö glichkeit der Programmierung bzw. manuellen Eingabe, dass an bestimmten Tagen (z. B. Schulfesten) die Anlage im Volllastbetrieb durchl ä uft. Anforderung 3: M ö glichkeit der Programmierung bzw. manuellen Eingabe, dass an bestimmten Tagen (z. B. Schulfesten) die Anlage im Volllastbetrieb durchl ä uft. Anforderung 5: Feuchtesensoren Die L ü ftungsanlage ist mit einer bedarfsabh ä ngigen Feuchteregelung auszustatten.Hierzu sind in jedem zu l ü ftenden Raum eigenst ä ndige Feuchtef ü hler (Hygrometer) vorzusehen, welche kontinuierlich die relative Raumluftfeuchte erfassen.
Die Regelung der L ü ftungsanlage erfolgt feuchteabh ä ngig unter Ber ü cksichtigung der
Au ß enluftbedingungen. Ü berschreitet die gemessene relative Raumluftfeuchte einen projekt- bzw.
anlagenbezogen festzulegenden Grenzwert, der in Abh ä ngigkeit zur aktuellen Au ß enluftfeuchte definiert
wird, ist die L ü ftungsanlage automatisch in Betrieb zu nehmen bzw. in eine erh ö hte L ü ftungsstufe zu
schalten.
Die L ü ftung ist so lange aufrechtzuerhalten, bis die relative Raumluftfeuchte den definierten Abschaltwert
unterschreitet. Als Richtwert gilt hierbei eine maximale relative Raumluftfeuchte von ca. 60 %, sofern keine
projektspezifischen Anforderungen entgegenstehen.
----- Anlagenbeschreibung Lufttechnische Anlagen -----
Vorbemerkungen HLS Vorbemerkungen Heizung, L ü ftung und Sanit ä r
1 Allgemein
1.1 Erg ä nzungen zum Leistungsverzeichnis
1.1.1
Das Leistungsverzeichnis (LV) wurde maschinell erstellt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das
Leistungsverzeichnis auf Vollst ä ndigkeit zu pr ü fen und gegebenenfalls fehlende Seiten vor Angebotsabgabe nachzufordern.
1.1.2
Im Text des Leistungsverzeichnisses werden aus Gr ü nden der Vereinfachung alle Ausdr ü cke wie "liefern, komplett montieren, verlegen, herstellen, betriebsfertig anschlie ß en, Werkzeuge, Ger ä te und Ger ü ste/Scherenb ü hnen beistellen, Schutzma ß nahmen und Schutzvorkehrungen treffen" als selbstverst ä ndlich und anerkannt verstanden.
1.1.3
Bedenken gegen die Leistungsbeschreibung aus technischen oder anderen Gr ü nden sind vor der
Angebotsabgabe schriftlich gegen ü ber dem AG zu ä u ß ern.
1.1.4
Die Ausf ü hrung jeder einzelnen ausgewiesenen LV-Position versteht sich als komplett fertige Arbeit und als vorschriftsm äß ig, ordentlich ausgef ü hrte Leistung. Prinzipiell beinhaltet jede Position des
Leistungsverzeichnisses die Lieferung, Montage und den betriebsfertigen Anschluss, und aller, aber nicht immer besonders erw ä hnter, Nebenleistungen. Sollten nur Einzelleistungen, wie z.B. "nur Lieferung" oder "nur Montage" verlangt werden, ist dies im Text ausdr ü cklich vermerkt.
1.1.5
Ausf ü hrungspl ä ne k ö nnen vor Angebotsabgabe beim AG eingesehen werden.
1.1.6
Der AN kann und sollte sich bei Bedarf vor Angebotsabgabe von den ö rtlichen Verh ä ltnissen (Beschaffenheit des Grundst ü ckes, Transportm ö glichkeiten, Baustelleneinrichtung usw.) durch eine Besichtigung informieren. Die anfallenden Kosten sind in das Angebot einzukalkulieren und werden nicht gesondert verg ü tet.
1.1.7
Dem AN ist die Heranziehung von Subunternehmen gestattet, jedoch nur mit ausdr ü cklicher Genehmigung des AG und unter der Bedingung, dass der Bieter allein als Vertragspartner auftritt. Die Sprache an der Baustelle ist deutsch.
1.1.8
Die Ausschreibung und Abrechnung erfolgt ü ber EDV. Der AN ist verpflichtet, die Massenaufstellungen f ü r Rechnungen EDV-gerecht auf Formbl ä tter (Muster k ö nnen vom AG zur Verf ü gung gestellt werden), vorzunehmen. In Abschlags- und Schlussrechnungen werden nur bereits vorab gepr ü fte Aufma ß e zugelassen. Die Aufma ß unterlagen und sonstige Abrechnungsunterlagen sind 1-fach als Original und 1-fach als Kopie zu erstellen. Bei der Schlussrechnung muss gem äß den einzelnen ö rtlichen Aufma ß bl ä ttern eine Massenzusammenstellung jeder Position ersichtlich sein.
1.1.9
Vom AG werden nach der Auftragsvergabe folgende Unterlagen zur Verf ü gung gestellt:
• Leistungsbeschreibung / LV
• Ausf ü hrungsplanung
1.2 Ausf ü hrungsbedingungen
1.2.1
Als Grundlage des Angebotes, der Ausf ü hrung und der Abrechnung gilt die VOB (Verdingungsordnung f ü r Bauleistung), Teil A, B und C in ihrer zum Zeitpunkt der Ausschreibung aktuellen Fassung.
1.2.2
Alle ausgeschriebenen Leistungen sind nach den anerkannten Regeln der Technik und dem neuesten Stand auszuf ü hren. Technische Ä nderungsvorschl ä ge sind rechtzeitig dem AG oder seinem Bevollm ä chtigten mitzuteilen und abzustimmen.
1.2.3
Der AN hat eine Pr ü fung der Qualit ä t von Medien und Leistungen aus Nebengewerken und bauseitigen Vorleistungen durchzuf ü hren, die zum ordnungsgem äß en Betrieb der vom AN erstellten Leistungen notwendig sind (Koordinationspflicht).
1.2.4
Erforderliche Abweichungen vom erteilten Auftrag sowie Massen ü berschreitungen nach VOB bed ü rfen der vorherigen Nachbeauftragung durch den AG. Die Ä nderungsleistungen sind dem AG nach Abstimmung mit der ö rtlichen Bauleitung rechtzeitig in Form eines Nachtragsangebotes mitzuteilen. Der AG beh ä lt sich vor, die betroffenen Positionen ggf. nachzuverhandeln.
1.2.5
Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer sich umgehend mit der technischen Bauleitung in Verbindung zu setzen, um die f ü r das Bauvorhaben dringlichsten Ma ß nahmen zu ergreifen.
1.2.6
Der AN ist verpflichtet, alle erforderlichen Genehmigungen f ü r beh ö rdliche Abnahmen der Anlagen
einzuholen und die hierf ü r ben ö tigten Antr ä ge zu stellen. Ebenfalls sind die Versorgungsantr ä ge f ü r die Hausanschl ü sse und Z ä hler zu stellen.
1.2.7
Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial, demontierte Materialien und sonstige Abf ä lle) ist in Schuttbeh ä ltern des AN zu sammeln und zu entsorgen.
Der bei den Arbeiten (Montage/Demontage) des AN anfallende Sonderm ü ll (z.B. Nachtspeicher ö fen,
Ö ltanks, astbesthaltige Materialien, Batterien, Rohre und Leitungen, etc.) ist in vom AN beizustellenden geeigneten Schuttbeh ä lter zu sammeln und ordnungsgem äß zu entsorgen. Die ordnungsgem äß e Entsorgung ist per Nachweis zu belegen. Die Entfernung des vom AN verursachten Schutt und Schmutz ist laufend durchzuf ü hren. Kommt der AN dieser Forderung nicht nach, veranlasst die Bauleitung nach vorheriger Benachrichtigung die Reinigung auf Kosten des AN. Die Baustelle ist nach Beendigung der Installationsarbeiten von allem angefallenen M ü ll zu reinigen und "besenrein" zu hinterlassen.
1.2.8
Die Bauleitung beh ä lt sich vor, demontierte Materialien f ü r die weitere Verwendung einzulagern. Diese
Materialien sind vom AN an die vom Nutzer genannte Lagerstelle zu transportieren und zu ü bergeben.
1.2.9
Die Materialien sind frei Verwendungsstelle zu liefern. D.h., sie sind in einen von der Bauleitung zugewiesenen Raum zu liefern und zu lagern. Das Verpackungsmaterial ist nach Montage der Bauteile, Pumpen, Heizkessel, Rohrleitungen, W ä rme ü bertragern etc. unentgeltlich aus diesem Raum abzuholen und von der Baustelle zu entfernen.
1.2.10
Der AN ist verpflichtet, die Ma ß e f ü r die Ausf ü hrung der Leistungen in Abstimmung mit der Bauleitung,
jedoch auf eigene Verantwortung, an der Baustelle zu nehmen. Ggf. auftretende Unstimmigkeiten sind mit der Bauleitung zu kl ä ren. Ä nderungen bed ü rfen der schriftlichen Best ä tigung.
1.2.11
Der AN verpflichtet sich zur Abkl ä rung und Abstimmung der endg ü ltigen Leistungsausf ü hrung mit dem AG sowie den Fachplanern.
1.2.12
Das Hausrecht auf der Baustelle wird durch die Bauleitung des AG ausge ü bt.
1.2.13
Sollten in Teilbereichen der Bauten gro ß e Mengen von Leitungen, Rohren, Kan ä len und Anlageteilen verlegt werden, sind intensive Koordinationsabsprachen zwischen den beteiligten Unternehmen notwendig.
1.2.14
Die eingesetzten Monteure m ü ssen mit dem Inhalt der Ausschreibung vertraut gemacht werden. Dem
Fachbauleiter muss ein Exemplar der Ausschreibung auf der Baustelle zur Verf ü gung stehen.
1.2.15
Bei Unstimmigkeiten zwischen Leistungsverzeichnis und Ausf ü hrungsplanung ist eine schriftliche oder
m ü ndliche R ü cksprache mit den Verantwortlichen zwingend vorgeschrieben.
1.2.16
Von allen wichtigen Ma ß nahmen und Ereignissen im Baubereich ist der AG rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Insbesondere hat der AN Besch ä digungen, Beschwerden und Hinweise von Anliegern sowie Sch ä den an Geb ä udeteilen unverz ü glich dem AG mitzuteilen. Solche Mitteilungen sind stets unabh ä ngig von den Eintragungen in Bautagesberichten zu machen.
2 Technische Vorbedingungen
2.1 Vorschriften, Richtlinien, Normen
2.1.1
F ü r die Erstellung der Anlagen sind die nachstehend aufgef ü hrten Vorschriften und Bestimmungen in der neuesten Fassung zu beachten:
VOB, Teil A Allgemeine Bestimmungen f ü r die Vergabe von Bauleistungen. VOB, Teil B Allgem.Vertragsbedingungen f ü r die Ausf ü hrung von Baulstg. VOB, Teil C Allgem. technische Vertragsbedingungen f ü r Bauleistungen. DIN 18 017-3 L ü ftung von B ä dern und Toilettenr ä umen DIN 18 306 Entw ä sserungskanalarbeiten DIN 18 307 Druckrohrleitungsarbeiten au ß erhalb von Geb ä uden DIN 18 379 L ü ftungstechnische Anlagen DIN 18 380 Heizanlagen und Zentrale Wassererw ä rmungsanlagen DIN 18 381 Gas-, Wasser- und Entw ä sserungsanlagen innerhalb von Geb ä uden
DIN 18 421 D ä mmarbeiten an technischen Anlagen VDI 3810-2 Betreiben und Instandhalten von Geb ä uden und geb ä udetechnischen Anlagen
Die VDI-Richtlinien und DIN-Vorschriften, insbesondere: DIN 1946 Raumlufttechnik VDI 2035-1+2 Vermeidung von Sch ä den in Warmwasserheizanlagen Blatt 1 - Steinbildung; Blatt 2 - Wasserseitige Korrosion
VDI 6022 Hygieneanforderungen - Raumlufttechnik, Raumluftqualit ä t VDI 6023-1 Hygiene in Trinkwasser-Installationen DIN EN 12056 Schwerkraftentw ä sserungsanlagen innerhalb von Geb ä uden DIN EN 752 Entw ä sserungssysteme au ß erhalb von Geb ä uden DIN EN 1610 Verlegung und Pr ü fung von Abwasserleitungen und -kan ä len DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen DIN 1986 Entw ä sserungsanlagen f ü r Geb ä ude und Grundst ü cke VDI 3806 Dachentw ä sserung mit Druckstr ö mung ZVSHK Fachinformationen und Betriebsanleitungen DIN 1988 Technische Regeln f ü r Trinkwasser-Installationen (TRWI) TrinkwV Trinkwasserverordnung DIN 4753 Trinkwassererw ä rmer, Trinkwassererw ä rmungsanlagen und Speicher DVGW W 557 Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108/4109 W ä rmeschutz und Schallschutz im Hochbau VDI 2078 Berechnung der K ü hllast klimatisierter R ä ume DIN EN 12831 Verfahren zur Berechnung der Norm- Heizlast in Geb ä uden DIN EN 12828 Heizungssysteme in Geb ä uden (u. a. Sicherheitstechnische Ausr ü stung)
DIN 18 195 Bauwerksabdichtung DIN 18 040-1+2 Barrierefreies Bauen - Ö ffentliche Geb ä ude & Wohnungen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik, Energieeinsparverordnung EnEV, Heizungsbauanweisung des Bundeslandes, Feuerungsverordnung, Landes-
bauordnung in der zum Zeitpunkt der Ausf ü hrung g ü ltigen Versionen.
Die Vorschriften der ö rtlichen Versorgungsunternehmen. Die technischen Bestimmungen der Bauaufsicht sowie die erg ä nzenden
Ministerialbl ä tter.
Technische Pr ü fverordnung - TPr ü fVO Die Leitungs-Anlagen-Richtlinie (LAR). Die L ü ftungsanlagenrichtlinie (L ü AR). Die Landesbauordnung -VVBauO- sowie die Baustellenordnung - BaustellV - des Bundeslandes neuester Fassungen.
T Ü V-Bestimmungen und Empfehlungen. Die Verarbeitungsanweisungen der Material- und Ger ä tehersteller sind genaustens zu beachten.
VDI-Richtlinien in der f ü r die jeweilige Anlage g ü ltige Ausf ü hrung. Garagenverordnung in der g ü ltigen Fassung. ASR Arbeitsst ä tten-Richtlinie, neuester Fassung. DVGW-TRGI in der g ü ltigen Fassung. VDE-Vorschriften neuester Fassung. Unfallverh ü tungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, besonders von Bedeutung sind die Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BGV) DGUV Vorschrift 1 - Grunds ä tzliche Pr ä vention DGUV Vorschrift 3 & 4 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Baugenehmigung Baupr ü fverordnung (BauPVO) Beherbergungsrichtlinien
Die zum Einsatz kommenden Betriebsmittel m ü ssen nachweislich den vorgenannten Bestimmungen und Vorschriften entsprechen.
2.1.2
Sicherer Umgang beim Benutzen von Leitern Hubarbeitsb ü hnen d ü rfen nur durch geschultes Personal bedient werden (der Nachweis ist vorzulegen) Ausschlie ß liche Verwendung von gepr ü ften Arbeitsmmitteln
2.1.3
Die im LV angegebenen Grenzwerte der Heizungs-, L ü ftungs- und Sanit ä ranlagen (Raumkonditionen wie z. B. Temperatur, Ger ä uschpegel, Abgaswerte) sind zwingend einzuhalten und k ö nnen den jeweiligen Beschreibungen der Einzelanlagen entnommen werden.
2.1.4
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer unmittelbar nach Auftragserteilung zu erbringen:
Ü berpr ü fung aller im LV vorgesehenen schalltechnischen Ma ß nahmen auf Einhaltung der zul ä ssigen Ger ä usche (innen und au ß en). Einholung und Beauftragung aller erforderlichen Genehmigungen (T Ü V, Bauamt, Gewerbeaufsicht, Feuerwehr, Wasser, Gas, etc.), einschl. Erstellung der hierf ü r ben ö tigten Unterlagen. Die in der Bauzeichnung angegebenen Schlitze, Durchbr ü che und Kernbohrungen sind auf Vollst ä ndigkeit, Ma ß haltigkeit und Gr öß e zu ü berpr ü fen. Fehlende Schlitze und Durchbr ü che sind rechtzeitig anzugeben und in die Bauzeichnungen vollverantwortlich einzutragen. Alle hiermit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers, ebenfalls evtl. Nachstemmen oder Stemmen von ü bersehenen Schlitzen und Durchbr ü chen. Verantwortliche Beaufsichtigung der Leistungen anderer Unternehmer, die mit den eigenen Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, besondere verantwortliche Pr ü fung von Stoffen und Bauteilen, die der Auftraggeber liefert. Verantwortliche Angabe der f ü r das Gewerk erforderlichen Elektroanschl ü sse mit Leistungsdaten, Montageorte und Ger ä tebezeichnungen.
2.1.5
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Herstellung der nach den genehmigten Montagepl ä nen sowie den Schlitz- und Durchbruchszeichnungen bauseits auszuf ü hrenden baulichen Arbeiten, wie Fundamente f ü r Heizkessel, Pumpen, Ventilatoren usw. auf Beschaffenheit, Einhaltung der Abmessung, Vollst ä ndigkeit und auf sachgem äß e Ausf ü hrung laufend zu ü berpr ü fen.
2.1.6
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Anlage nach dem Leistungsverzeichnis und nach dem vom Auftraggeber ü bergebenen Zeichnungen und den darin erl ä uterten und gemachten Angaben zu
erstellen.
Er ist gem äß VOB, DIN 1961-3.3 verpflichtet, die zuvor gemachten Angaben, Zeichnungen, Leistungsdaten und Erl ä uterungen etc. fachlich auf Richtigkeit zu pr ü fen.
Er ist verpflichtet auf entdeckte oder vermutete M ä ngel gegen ü ber den verwendeten Materialien, technischen Daten etc. den Planer/Bauherr unverz ü glich schriftlich hinzuweisen.
Er ü bernimmt dar ü ber hinaus f ü r die vorgesehenen Leistungsdaten und Materialien unter Ausschluss des 13 VOB/B Ziffer 3 die volle Gew ä hr.
Die Anlagen sind in die Montagepl ä ne einzutragen und farbig anzulegen. Wenn erforderlich, sind diese Pl ä ne durch Detailpl ä ne zu erg ä nzen. In den Montagepl ä nen sind alle Anlagenteile aufzuf ü hren. Hierzu geh ö ren z.B., wenn mit beauftragt, auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren etc. Zu den Montagezeichnungen geh ö ren Flie ß -, Strang- und Schaltschemata. In die Flie ß schemata sind alle wesentlichen Leistungsdaten einzutragen. Der Auftragnehmer hat die Berechnungen und die Montagepl ä ne umgehend nach Auftragserteilung zu erstellen und daf ü r zu sorgen, dass alle an der
Erstellung der Gesamtanlagen beteiligten Firmen, die zur einwandfreien Funktion der Anlagen notwendigen Unterlagen erhalten. Das gilt besonders f ü r Angaben f ü r Heiz- und K ü hlleistungen, Druckverluste f ü r W ä rmetauscher und Regelventile, elektrische Anschlusswerte, Lage der Anschl ü sse, etc.
Die Montagearbeiten sind ausschlie ß lich anhand genehmigter Montagepl ä ne durchzuf ü hren.
2.1.7
Alle Leitungen d ü rfen nur horizontal oder vertikal verlegt werden.
2.1.8
Die Installation von K ü chen oder andere von der Einrichtung abh ä ngige Installationen m ü ssen in Absprache mit der Bauleitung oder dem K ü chenplaner erfolgen.
2.1.9
Rohr-, Kabel- und Leitungsf ü hrungen durch Betondecken und Brandw ä nde sind mit Brandabschottungen der Feuer-Schutzklasse F 90 DIN 4102 zu versehen. Das Nachlegen von Rohren und Leitungen muss jederzeit gew ä hrleistet sein.
Alle Brandschutzma ß nahmen sind als Fotodokumentation und mit allen Zulassungsunterlagen am Ende der Bauma ß nahmen zu ü bergeben (Brandschutzdokumentation).
Das angebotene Brandschottungssystem muss bauaufsichtlich und baurechtlich zugelassen sein. Die
Eignung ist ü ber einen Pr ü fbericht des staatl. Materialpr ü fungsamtes Berlin zu erbringen.
2.1.10
Der AN ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise f ü r die von ihm angebotenen Brandschutzma ß nahmen vorzulegen. Amtliche Nachweise k ö nnen sein:
• Pr ü fzeugnis
• Pr ü fbescheid
• allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
2.1.11
Ist es dem AN nicht m ö glich, die Brandschottungen sachgerecht auszuf ü hren, so ist f ü r die Ausf ü hrung bzw. Erstellung der Brandschottungen eine entsprechende Fachfirma zu beauftragen.
2.1.12
Die Tragf ä higkeit der Rohrtragsysteme ist zu beachten. F ü r Tragsysteme sind ausschlie ß lich zugelassene Befestigungssysteme und dessen Abst ä nde entsprechend der Herstellerangaben bzw. bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden.
2.1.13
Der AN ist ausdr ü cklich daf ü r verantwortlich, dass die ortspolizeilichen Vorschriften zum Schutz der auf den Bauten besch ä ftigten Personen und die Unfallverh ü tungsvorschriften der zust ä ndigen Berufsgenossenschaft, der Bauaufsichtsbeh ö rde und alle gesetzlichen Vorschriften bekannt sind und f ü r die gesamte Zeit der Vertragsdauer eingehalten werden.
2.2 Kennzeichnung und Bezeichnung
2.2.1
Die Betriebsmittelkennzeichnung ist bei Ger ä ten und Bauelementen grunds ä tzlich durch ortsfeste Schilder auf jedem Ger ä t vorzusehen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und gut lesbar sein. Die
Betriebsmittelkennzeichnungen und Aufschriften m ü ssen in Ü bereinstimmung mit der Bezeichnung in den Revisionsunterlagen erfolgen.
2.2.2
Alle Rohrleitungen sind in normgerechten Abst ä nden und dauerbest ä ndig leserlich zu kennzeichnen. Die Durchflussrichtung des Stoffes muss mittels Pfeil angezeigt werden
Der Durchflussstoff muss angegeben werden (z.B. durch Wortangabe)
Bei Gefahrstoffen nach dem Chemikaliengesetz m ü ssen die notwendigen und aktuellen Gefahrenpiktogramme nach GHS-/CLP-Verordnung auf der (der Durchflussrichtung entgegengesetzten) Seite angebracht werden Es ist die Kennzeichnungspflicht von Kabeltypen zu beachten. Das Farbsystem gem äß TRGS 201, DIN EN 13779 und DIN EN 12792 ist bei der Kennzeichnung einzuhalten.
2.2.3
Seit dem 1. Juli 2017 ist die CE-Kennzeichnung gem äß Bauprodukteverordnung (CPR) verpflichtend.
Die Anbringung der CE-Kennzeichnung geh ö rt zu den Pflichten des Herstellers. Sie darf nur vom Hersteller oder seinem Bevollm ä chtigten an ein Bauprodukt angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung ist auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett anzubringen. Nur im Falle, dass die Art des Bauprodukts die Anbringung auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett nicht zul ä sst oder rechtfertigt, kann die CE-Kennzeichnung auf der Verpackung oder den Begleitunterlagen angebracht werden. Die Nachweise der CE-Kennzeichnungen sind sp ä testens mit Erstellung der Revisionsunterlagen erforderlich bzw. vorzulegen. Dies gilt auch f ü r Produkte, bei denen die Verpackung von dem Wirtschaftsakteur, der das Bauprodukt auf dem Markt bereitstellt, entfernt oder ver ä ndert wird.
2.2.4
Bei Befestigungsmaterialien wie D ü beln und Schrauben sind nur zugelassene Materialien einzubauen. Die Befestigung ist abh ä ngig vom benutzten Werkstoff (Beton, Stein, Trockenbau etc.) an der Baustelle. Befestigungen f ü r Rohre, Kan ä le, Leitungen m ü ssen zugelassen sein.
2.3 Werk- und Montageplanung
2.3.1
Vom AN sind aufbauend auf die Unterlagen des Fachbauleiters die endg ü ltigen Montagepl ä ne,
Aufbauzeichnungen, Schemata, Berechnungen etc. zu erstellen und 21 Werktage vor Fertigungs- und Montagebeginn 2-fach zur Pr ü fung und Freigabe dem Fachingenieur vorzulegen.
2.3.2
Der AN ist verpflichtet, alle Werk- und Montageplanungen auf Basis der vom Bauherrn vorgeschriebenen Bedingungen zu erbringen. Sollte der AN selbst kein technisches B ü ro besitzen, so hat er die technische Bearbeitung einem leistungsf ä higen Ingenieurb ü ro zu ü bertragen.
Es sind alle g ü ltigen DIN-Bestimmungen, ZVSHK-Bestimmungen, BDH-Richtlinien, VDMA-Richtlinien, VDI-Richtlinien, beh ö rdliche Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen, fachliche Weisungen und Auflagen der Baugenehmigung zu beachten. Noch fehlende beh ö rdliche Genehmigungen sind durch den AN rechtzeitig einzufordern, sodass keine Behinderung des Terminablaufes entsteht. Erforderliche Vorkl ä rungen mit Beh ö rden oder Institutionen, die bei sp ä terer Abnahme mitwirken, sind vom AN eigenverantwortlich in Abstimmung mit dem AG durchzuf ü hren.
Dazu geh ö ren:
• Anfertigung von Planungsunterlagen, die der AN erbringen muss, um seinen Auftrag
durchf ü hren zu k ö nnen (z.B. Beschreibungen, Systemberechnungen, St ü cklisten).
• Einreichung der Genehmigungsunterlagen f ü r Entw ä sserung, sowie Gas- und Wasser-
versorgung etc.
• Alle notwendigen Absprachen mit den Fachunternehmen f ü r Brandschutz,
RWA-Technik, Beleuchtungstechnik, sonstige Elektroanlagen, Aufz ü ge usw.
• Erstellung koordinierter Installations- und Trassenpl ä ne im Ma ß stab 1:50 (Details 1:20
oder 1:25), mit den Eintragungen der Trassenf ü hrung s ä mtlicher betriebstechnischer
Anlagen inkl. Sichtvermerk aller Fachfirmen als Best ä tigung der erfolgten Koordination.
• S ä mtliche notwendige Darstellungen f ü r bauliche Arbeiten und Nebenleistungen anderer
Gewerke (z.B. Fundamente, wasserdichte Rohrdurchf ü hrungen, Sch ä chte, T ü ren / T ü reinbauten, Gewichtsbelastungen, Elektro-Zentralen, Beleuchtungseinrichtung Vorrichtungen f ü r Hebezeuge, Doppelbodendetails, Schallschutzma ß nahmen usw.).
2.3.3
Die Montagepl ä ne m ü ssen au ß er den Fachgebiets-Eintragungen den jeweils neuesten baulichen
Planungsstand darstellen. Alle Werkstatt- und Montagepl ä ne sind auf CAD zu erstellen. Dateien der aktuellen Bauplanung werden auf Anforderung durch den Architekten zur Verf ü gung gestellt. S ä mtliche Pl ä ne m ü ssen auf Basis der projektbezogenen CAD-Organisationsstruktur erfolgen.
Die Montagepl ä ne m ü ssen ferner die Gegebenheiten und Ma ß e der Ö rtlichkeit und der bauseitigen
Ausf ü hrungsunterlagen sowie die Ergebnisse der statischen Berechnungen und die vertraglichen
Vereinbarungen ber ü cksichtigen. Der Austausch der zu pr ü fenden und freizugebenden Pl ä ne und Unterlagen erfolgt im PDF-Format.
2.3.4
Der AN ist gem äß VOB, DIN 1961-3.3 verpflichtet, die zuvor gemachten Angaben, Zeichnungen, Leistungsdaten und Erl ä uterungen etc. fachlich auf Richtigkeit zu pr ü fen.
Er ist verpflichtet, den Bauherrn auf evtl. Abweichungen von diesen Grundlagen schriftlich hinzuweisen.
Er ist verpflichtet auf entdeckte oder vermutete M ä ngel gegen ü ber den verwendeten Materialien, technischen Daten etc. den Planer/Bauherr unverz ü glich schriftlich hinzuweisen.
Er ü bernimmt dar ü ber hinaus f ü r die vorgesehenen Leistungsdaten und Materialien unter Ausschluss des 13 VOB/B Ziffer 3 die volle Gew ä hr.
2.3.5
Ausf ü hrungspl ä ne, Montage- und Detailzeichnungen sind dem AG als Pr ü fexemplare 2-fach als Farbplot einzureichen. Der AG pr ü ft die Exemplare und gibt ein Exemplar an den AN zur ü ck. Der AN korrigiert seine Pl ä ne nach diesem gepr ü ften Exemplar und verteilt Korrekturexemplare an den AG und die Nebengewerke.
2.3.6
Erforderliche Ä nderungen der genehmigten Montageunterlagen sind vom AN in rot darzustellen und durch Wolken als Ä nderung kenntlich zu machen.
2.3.7
Ge ä nderte Planunterlagen sind dadurch zu kennzeichnen, dass die Pl ä ne mit einem Index zu versehen sind. Die Nummer der jeweiligen Zeichnung darf nicht ver ä ndert werden.
2.3.8
Kosten f ü r die Erstellung der kompletten Montage- und Werkplanung einschl. s ä mtlicher Nebenkosten (z.B. Vervielf ä ltigungen) werden nicht gesondert verg ü tet.
3 Kaufm ä nnische Vorbedingungen
3.1 Allgemeine Vertragsbedingungen
3.1.1
S ä mtliche Vertragsbedingungen dieser Ausschreibung gelten f ü r alle Lieferungen und Leistungen des LV sowie der Nachtragsangebote.
3.1.2
Gegenstand des Vertrages ist die betriebsfertige Ausf ü hrung der im LV aufgef ü hrten Lieferungen und
Leistungen.
3.1.3
Art und Umfang ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
• dem Auftragsschreiben,
• der Ausschreibung und den genehmigten Nachtr ä gen,
• den anerkannten Regeln der Technik sowie den entsprechenden Normen, Vorschriften
und Richtlinien, der VOB
3.1.4
Die Ausarbeitung und Abgabe von Angeboten geschieht unverbindlich und kostenlos f ü r den AG. Mit der Abgabe des Angebotes erkl ä rt der AN, dass er sein Gewerbe ordnungsgem äß angemeldet hat, seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt, Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, die Betriebsmitglieder kranken- und sozialversichert sind und er alle entsprechenden Forderungen und Verpflichtungen erf ü llt sowie entsprechend personen- und schadenshaftpflichtversichert ist. Der AN best ä tigt mit der Abgabe des Angebotes, dass er die Verh ä ltnisse, welche zur Erf ü llung des Vertrages ma ß geblich sind, ü berpr ü ft hat. Die Vergabe obliegt dem AG. Er beh ä lt sich vor, ggf. nicht an den Mindestbietenden zu vergeben. Bietet der AN Alternativen zu ausgeschriebenen Positionen an, so darf das nicht zu Lasten der Qualit ä t erfolgen.
3.1.5
Die Ausf ü hrung darf nur nach genehmigten Zeichnungen erfolgen. Die Koordination mit den Nebenfirmen erfolgt nach Abstimmung mit der Bauleitung. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Ausf ü hrung ggf. nicht kontinuierlich durchgef ü hrt werden kann, sondern entsprechend dem Baufortschritt und auf Abruf erfolgen kann. Bestehen Unstimmigkeiten bei der pflichtgem äß en Ü berpr ü fung der Planungsunterlagen oder sonstige Vorbehalte, so ist der Planer / Bauleiter unverz ü glich in Kenntnis zu setzen. Es ist ein verantwortlicher Montageleiter (Amtssprache deutsch) zu benennen, welcher w ä hrend der gesamten Bauzeit nicht abgezogen oder ausgetauscht werden darf, sofern dies nicht schriftlich durch den AG genehmigt wird.
3.1.6
Die Baustelleneinrichtung wird nicht besonders verg ü tet.
3.1.7
Ma ß geblich ist der Terminplan mit allen Zwischenterminen. Sofern der AN in Verzug ist, werden zur
Einhaltung des Fertigungstermins Sonn-, Feiertags- und Ü berstundenzuschl ä ge nicht verg ü tet. Grunds ä tzlich ist der aktuelle Bauzeitenplan zu beachten.
3.1.8
Die im Angebot des LV angegebenen Einheitspreise sind sowohl f ü r Material als auch f ü r Lohn Festpreise ohne MwSt. Diese Festpreise haben G ü ltigkeit f ü r die gesamte Bauzeit. Stundenlohnarbeiten d ü rfen nur auf ausdr ü ckliche Anordnung / Genehmigung der Bauleitung durchgef ü hrt werden. Aufma ß e werden nur gemeinsam mit der Bauleitung durchgef ü hrt.
3.1.9
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen pr ü fbar abzurechnen. Der Auftraggeber kann die
Sicherheitsleistung in H ö he von je 10 % der Abschlagsrechnung abziehen bzw. einbehalten, bis die
Sicherheitsleistung erreicht ist. Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine selbstschuldnerische,
unbefristete B ü rgschaft einer Bank abgel ö st werden. Es wird vom Bauherrn ggf. eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Kosten werden anteilig auf die jeweiligen Gewerke umgelegt, diese betragen jedoch mindestens 0,3 % der Rechnungssumme, wenn dies nicht anders ü ber den Bauvertrag geregelt ist.
3.1.10
Die Gew ä hrleistung richtet sich nach VOB/B und die Verj ä hrungsfrist f ü r M ä ngelanspr ü che betr ä gt 4 Jahre nach Abnahme, BGB 5 Jahre. Es ist eine Sicherheit f ü r die Gew ä hrleistung in H ö he von 5% der Nettorechnungssumme vom AN zu stellen. Die Gew ä hrleistungssicherheit kann durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Gew ä hrleistungsb ü rgschaft einer deutschen Bank abgel ö st werden.
3.1.11
Nachtragsangebote m ü ssen vor ihrer Ausf ü hrung schriftlich vom AG genehmigt werden.
3.1.12
Vertragsstrafen werden ü ber den Bauvertrag geregelt.
3.1.13
Unkenntnis der Sachlage berechtigt nicht zu Nachforderungen.
3.2 Preisbildung
3.2.1
Die Einheitspreise enthalten alle Nebenkosten, die f ü r eine ordnungsgem äß e Funktion der Gesamtanlage bzw. deren Einzelanlagenteile erforderlich sind. Sie m ü ssen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgef ü hrt sein.
Hierzu geh ö ren z.B.:
• Besondere Pr ä mien f ü r Baustellen-Haftpflicht-Versicherung
• Die Vorhaltung und Betriebskosten f ü r Werkzeuge und Hilfsmittel
• Die Anwesenheit des verantwortlichen Fachbauleiters bei Abnahme, Aufma ß,
Baubesprechungen und Ü bergabe der gesamten Anlage
• Alle Messungen und Pr ü fungen, die nach den einschl ä gigen Vorschriften und
Bestimmungen gefordert werden
• Leistungen und Lohnnebenkosten wie z.B. Fahrgelder, Entfernungszulagen,
Ortszuschlag, Ü berstundenzuschl ä ge und sonstige Ausl ö sungen sowie alle f ü r die
Ausf ü hrung erforderlichen Baustelleneinrichtungen
• Lieferung und Montage von erforderlichen Klein- und Befestigungsmaterialien wie z.B.
Gips, Zement, Schellen, Verschraubungen u.a.
• Leistungsmessungen einschlie ß lich der zu erstellenden Protokolle. Die erforderlichen Messger ä te mit Pr ü fzeugnissen, Kennlinien und Eichkurven sind vom AN zu stellen.
• Hydraulischer Abgleich der Anlagenteile untereinander und Einstellung der Mengen- bzw. Druckbegrenzer vor Endmontage
• Ger ü ste und Arbeitsb ü hnen gem äß Objektanforderungen (siehe Baubeschreibung Seite
1-4 dieses LV)
• Erforderliche Bohr-, Fr ä s- und Stemmarbeiten
• Schlitze bis ca. 15 cm Breite, Durchbr ü che in Mauerwerk bis ca. 15 x 15 cm, Bohrungen
in Beton bis ca. 20 mm bei Wand- bzw. Deckenst ä rken bis ca. 30 cm
• Das Ö ffnen und Schlie ß en vorhandener Kan ä le und Verteilungen
• Resopalbezeichnungsschilder (mit Gravur)
• Anlieferung der f ü r die Bauausf ü hrung notwendigen Baustoffe, Materialien und
Maschinen, einschl. Ladearbeiten, Lagern und Verteilen auf der Baustelle
• Wasser- und Abwasseranschl ü sse sind, soweit die Vorarbeiten dieses hergeben, auf Fliesenraster zu montieren
• Entleeren, F ü llen sowie Druckproben der Anlage, auch Abschnittsweise so oft wie erforderlich. Alle Ma ß nahmen zur F ü llung, Druckpr ü fung, Entleerung der Anlage wie Pumpen, Schl ä uche, provisorische
Rohrleitungen sind Nebenleistungen des AN
• Bei Frostgefahr sind die Anlagenteile mit Stickstoff abzudr ü cken
• Durchsp ü len der Anlage so oft erforderlich und Entfernen aller Fremdk ö rper aus der Anlage, einschl. Erstellung der Sp ü lprotokolle
3.2.2
Der AN hat alle im LV notwendigen Materialien und Arbeitsleistungen, die zu einer technisch einwandfreien Ausf ü hrung der einzelnen Positionen geh ö ren und nicht besonders erw ä hnt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Mit den Einheitspreisen ist die komplette Lieferung mit allem Zubeh ö r, die betriebsfertige Montage, sowie Inbetriebnahme und Ü bergabetest der Anlagenteile/Gesamtanlage abgegolten.
3.2.3
Grunds ä tzlich werden Stundenlohnarbeiten nur dann verg ü tet, wenn es sich um zus ä tzliche
(au ß ervertragliche) Arbeiten handelt, welche nicht nach Einheitspreisen abgerechnet werden k ö nnen und auf Anforderung der Bauleitung ausgef ü hrt wurden. Sie m ü ssen per Stundenzettel (w ö chentliche Ausf ü hrung) unmittelbar nach Durchf ü hrung der Arbeiten (sp ä testens an der darauffolgenden Baustellenbesprechung) der Bauleitung zur Unterzeichnung vorgelegt werden. Die Leistungen m ü ssen nach Grad der Qualifikation abgerechnet werden, das Stemmen von Schlitzen ist z.B. von einem Helfer bzw. Auszubildenden auszuf ü hren.
3.2.4
Aufenthalts- und Lagerr ä ume k ö nnen, soweit vorhanden, vom Nutzer zur Verf ü gung gestellt werden. Ein Anspruch auf Aufenthalts- und Lagerr ä ume besteht jedoch nicht.
3.2.5
S ä mtliche Werkzeuge einschl. Spezialwerkzeuge (z.B. Kernbohrger ä t) sind vom AN zu stellen, die Kosten hierf ü r sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
3.2.6
Die Angebotspreise f ü r Rohre und Rohstoffpreis-abh ä ngige Materialien/Bauteile sind Festpreise. Nachforderungen aufgrund von ver ä nderten Rohmaterial-Preisen (z.B. Kupfer) werden nicht anerkannt.
3.2.7
In verschiedenen Positionen sind die technischen Merkmale auf der Basis der dort angebotenen Firma / des Fabrikates vorgegeben. Es wird ausdr ü cklich auf die M ö glichkeit der Abgabe von Nebenangeboten / Ä nderungsvorschl ä gen hingewiesen.
3.2.10
Das Herstellen des Elektroanschlusses f ü r bauseits gelieferte Ger ä te und Verteilungen schlie ß t ein:
• das Einf ü hren der Anschlussleitungen in die Ger ä te,
• das Zuliefern von Isolier-W ü rgenippel oder sonstiges Kleinmaterial,
• das Verklemmen der Anschlussleitungen,
• die Funktionspr ü fung.
Nicht im Anschlusspreis enthalten sind die erforderlichen Kabel, Leitungen, Schalter usw.
Diese Materialien sind gesondert ausgeschrieben und werden separat aufgemessen und abgerechnet.
Das Herstellen des abwasserseitigen Anschlusses f ü r bauseits gelieferte Ger ä te und Anlagen schlie ß t ein:
• das Einf ü hren der Anschlussleitungen in die Ger ä te,
• das Zuliefern von Befestigungsschellen, Siphongummis oder sonstiges Kleinmaterial,
• das anbinden der Anschlussleitungen,
• die Funktionspr ü fung.
Nicht im Anschlusspreis enthalten sind die erforderlichen Rohre, Leitungen, Siphons usw.
Diese Materialien sind gesondert ausgeschrieben und werden separat aufgemessen und abgerechnet.
Das Herstellen des wasser- u. Heizungsseitigen Anschlusses f ü r bauseits gelieferte Ger ä te und Anlagen schlie ß t ein:
• das Einf ü hren der Anschlussleitungen in die Ger ä te,
• das Zuliefern Kleinmaterial,
• das anbinden der Anschlussleitungen,
• die Funktionspr ü fung.
Nicht im Anschlusspreis enthalten sind die erforderlichen Rohre, Leitungen, Regel- und Absperrorgane usw.
Diese Materialien sind gesondert ausgeschrieben und werden separat aufgemessen und abgerechnet.
Das Herstellen des Anschlusses f ü r bauseits gelieferte L ü ftungsger ä te und Druckluftanlagen Anlagen schlie ß t ein:
• das Einf ü hren der Anschlussleitungen in die Ger ä te,
• das Zuliefern von Kleinmaterial,
• das anbinden der Anschlussleitungen,
• die Funktionspr ü fung.
Nicht im Anschlusspreis enthalten sind die erforderlichen Rohre, Leitungen, Regel- und Absperrorgane usw.
Diese Materialien sind gesondert ausgeschrieben und werden separat aufgemessen und abgerechnet.
4 Baubetreuung und Dokumentation
4.1 Baubetreuung
4.1.1
Die Fachbauleiter sind f ü r die Einhaltung der Unfallverh ü tungs- und Arbeitsvorschriften verantwortlich.
4.1.2
Der AN ist verpflichtet, t ä glich Bautageberichte zu f ü hren, die Angaben ü ber die Zahl der besch ä ftigten Kr ä fte, Dauer und Art der durchgef ü hrten Arbeiten, Zahl und Art der eingesetzten Gro ß ger ä te, Verbrauch beigestellter Stoffe und Bauteile enthalten. Die Bautageberichte sind der ö rtlichen Fachbauleitung 14-t ä gig zu ü bergeben.
4.2 Revisionsunterlagen
4.2.1
Der AN hat nach Abschluss seiner Leistungen Bestandszeichnungen nach dem Stand der tats ä chlichen Ausf ü hrung zu fertigen und wie in den entsprechenden Leistungspositionen aufgef ü hrt zu ü bergeben. Die Bestandsunterlagen sind rechtzeitig anzufertigen, sodass sie zur Abnahme vorgelegt werden k ö nnen. Folgende Unterlagen m ü ssen u.a. vom AN angefertigt und eingereicht werden:
• Inhaltsverzeichnis aller Themen
• Facherrichter- / Fachunternehmererkl ä rung (Bescheinigung ü ber fachgerechte
Ausf ü hrung nach DIN- / DVGW-Vorschriften)
• Ü bereinstimmungserkl ä rung (Bescheinigung ü ber fachgerechten Einbau aller
Brandschutzanlagen)
• Abnahmeprotokoll (Nachweis der VOB- und technischen Bauabnahme)
• Ü bersichtsbilder / Schemata (Schmutzwasser, Trinkwasser, Heizmedien, Solar, L ü ftungsleitungen und K ü hlkreisl ä ufe)
• Revisionspl ä ne / Grundrisse / Schemata
• Programm der Geb ä udeautomatisierung
• Bauteilliste
• Wartungs- und Bedienungsanleitungen
• Material- / St ü cklisten, Auslegungsdaten
• Druck und Pr ü fprotokolle (Protokolle nach DIN EN 806-4, DVGW, TRGI, ZVSHK)
Druckprobenprotokoll, Inbetriebnahmeprotokoll, Dokumentation des hydraulischen Abgleichs)
• Nutzereinweisung (Nachweis ü ber die Einweisung von Personen in Bedienung und
Wartung)
• Fotodokumentation (Verlegewege, UP-Installation, Durchbr ü che usw.)
• Beh ö rdlich geforderte Bescheinigungen
• Leerrohrpl ä ne mit Dimensionierung
• Au ß enanlagenpl ä ne
• Technische Daten der Einbauger ä te (Ersatzteilliste, Massenstr ö me, Abmessungen,
Einstellwerte, Fabrikat/Typ, Bestellnummern)
• Pr ü fzeugnisse
Die genauen Unterlagen und Pl ä ne, die f ü r die Revision zu ü bergeben sind, sind im Kapitel „ Sonderarbeiten “ unter der LV-Position „ Revisionspl ä ne “ beschrieben.
4.2.2
Folgende Punkte m ü ssen in der Bedienungsanweisung enthalten sein:
• Funktion und Lage der Bedienungsorgane
• Bedienungsreihenfolge in Abh ä ngigkeit der Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-,
Schutz- und Regelger ä te
• Erl ä uterung der Sicherheitseinrichtungen
• Anweisungen f ü r Betriebsunterbrechungen
• Wirtschaftlichste Betriebsart
4.2.3
Folgende Punkte m ü ssen in der Wartungsanweisung enthalten sein:
• Erl ä uterung der St ö rmeldung
• Fehlersuchetabelle
• Spezialwerkzeuge
• Eigenschaften von Betriebsmitteln
• Beh ö rdliche Kontrollen und Pr ü fungen
• Art und Zeitfolge der Ü berwachung (Inspektionstabelle)
4.2.4
Folgende Punkte m ü ssen in der Ersatzteilaufstellung enthalten sein:
• Reserveeinrichtungen
• Verschlei ß teile
• Ersatzteilliste mit Angabe des Herstellers, Auslieferungslagers und des
Kundendienstst ü tzpunktes mit Anschrift und Telefonnummer, Typ- bzw.
Fabrikatsnummer, Gr öß e, Leistung und Bestelldaten
4.2.5
Erstellung der Bestandspl ä ne f ü r die gesamte, im Rahmen des erbrachten Leistungsumfangs errichtete Anlage in der Qualit ä t und Vollst ä ndigkeit vorbeschriebener Vorbemerkungen mit allen Eintragungen gem äß VDI und BDEW nach DIN 806-1. Die Pl ä ne sind als 3 Farbplots, gefaltet in DIN A4, einschl. Ordner, als CD-ROM mit Plotdateien und als CD-ROM mit DWG-Dateien zu ü bergeben. Pl ä ne, die im Zuge der Planpr ü fung zu korrigieren sind, sind nachzureichen und einzusortieren. Die Datentr ä ger sind komplett neu zu erstellen. Ersatzteillisten, Bedienungs- und Wartungsanweisungen, Systembeschreibungen usw. sind 3-fach in Ordnern sortiert zu ü bergeben. Die Ordnerstruktur ist den Bauherrenvorgaben anzupassen.
5 Inbetriebnahme und Abnahme
5.1 Inbetriebnahme
5.1.1
Alle vor und nach der Inbetriebnahme festgestellten M ä ngel sind vom AN bis zur Abnahme unentgeltlich zu beseitigen.
5.1.2
F ü r die Einweisung des Betriebspersonals sind sp ä testens 10 Tage vor der Inbetriebnahme ausf ü hrliche
Funktions- und Betriebsbeschreibungen f ü r alle Ger ä te und Anlagenteile, sowie Schemata in zweifacher Ausfertigung, zur Verf ü gung zu stellen. Zum Abschluss der Einweisung wird ein Protokoll angefertigt, mit dem das Bedienungspersonal best ä tigt, dass eine ausreichende Einweisung erfolgt ist.
5.1.3
Vor Inbetriebnahme sind alle Betriebsmittel und Anlagenteile innen und au ß en von Schmutz und
Ablagerungen zu reinigen. Bei der Inbetriebnahme sind geeignete, geeichte Messger ä te zu verwenden.
5.2 Abnahme
5.2.1
Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Anlage hat der AN die f ö rmliche Abnahme, ggf. auch die
Teilabnahme, schriftlich zu beantragen. Der Abnahmetermin wird in Abstimmung mit allen Beteiligten
festgelegt.
5.2.2
Leistungsmessungen sind vorgeschrieben und geh ö ren zu den Leistungen des AN. Sie sind grunds ä tzlich vor der M ä ngelpr ü fung durchzuf ü hren und zu protokollieren. Der Leistungsnachweis kann auch nach Abnahme – innerhalb der Gew ä hrleistungszeit – verlangt werden. Der AN hat alle Ma ß nahmen und Arbeiten vorzubereiten und durchzuf ü hren, die f ü r den Nachweis der
zugesicherten Leistung notwendig sind. Die erforderlichen Messger ä te und die anzuwendenden
Messmethoden entscheidet im Zweifelsfall der AG.
5.2.3
Verpflichtend durchzuf ü hrende Pr ü fung f ü r L ü ftungstechnische-, trinkwasser-, sowie Schmutzwasserf ü hrende Anlagen und Betriebsmittel:
Bestimmung: DGUV Vorschriften, BetrSichV, TRBS 1203, DIN 1946 Teil4:2018-09, 600, DIN EN ISO 19458 b:2006-12
Pr ü fumfang: Pr ü fung des ordnungsgem äß en Zustandes
Pr ü fer: Sachverst ä ndiger / bef ä higte Person zum Pr ü fen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Pr ü ffrist: Vor der ersten Inbetriebnahme, nach Ä nderung oder Instandsetzung, vor der
Wiederinbetriebnahme, in regelm äß igen Zeitabst ä nden
Pr ü fnachweis: Protokoll gem äß TRWI, TRGI 2018, DIN 806-4, DIN 1988, ZHSHK-Merkblatt, DIN 1946
5.2.4
Alle bei der Abnahme festgestellten M ä ngel m ü ssen durch den AN innerhalb einer angemessenen Nachfrist unentgeltlich behoben werden. Mehrkosten von evtl. wiederholten Abnahmen aufgrund starker M ä ngel werden nicht verg ü tet.
5.2.5
Gesetzlich bzw. vertraglich vereinbarte Abnahmen durch Sachverst ä ndige sind vor der Abnahme
durchzuf ü hren.
6 Best ä tigung
Mit der Angebotsabgabe werden alle aufgelisteten Vorbedingungen zur Kenntnis genommen und als
Angebotsbestandteil anerkannt. Das Angebot hat nur G ü ltigkeit, wenn die folgenden Erkl ä rungen vom Unternehmer rechtsg ü ltig unterschrieben sind:
Ich / Wir erkl ä re / n, dass ich / wir meinen / unseren Pflichten zur Zahlung der Landes- und
Gemeindesteuern, der Beitr ä ge der Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, sowie meinen / unseren Verpflichtungen aus den Tarifforderungen der Betriebsordnung und dem Schwerbesch ä digtengesetz ordnungsgem äß nachkomme.
Ich / Wir sind Mitglied / er der Bauberufsgenossenschaft:
(vom Anbieter auszuf ü llen – Name und Mitgliedsnr.)
Ich / Wir erkenne / n vorbehaltlos die vorstehenden „ Besonderen, Erg ä nzenden, Zus ä tzlichen
Vertragsbedingungen “ an. Dies gilt auch f ü r alle Vorbemerkungen.
Ich / Wir habe / n, falls im Beischreiben nicht ausdr ü cklich anders namentlich angegeben, keinerlei
Preisabsprachen mit anderen Bietern getroffen.
Ich / Wir erkl ä re / n, dass bei Abgabe dieses Angebotes keinerlei Pf ä ndungen f ü r r ü ckst ä ndige Steuern und sonstige Zahlungen bestehen.
Ich / Wir erkl ä re / n, vor der Kalkulation des Angebotes das Gel ä nde und oder die bestehende bauliche Anlage, der k ü nftigen Baustelle besichtigt zu haben
der Bieter (Stempel)
Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift
Vorbemerkungen HLS
1 215-31-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle)
1
215-31-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Pausenhalle)
1. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
1. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
1. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
1. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
1. 3 430-Lufttechnische Anlagen
1. 3
430-Lufttechnische Anlagen
1. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
1. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
2 215-32-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Anbau)
2
215-32-STO - Gesamtschule Holsterhausen (Anbau)
2. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
2. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
2. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
2. 3 430-Lufttechnische Anlagen
2. 3
430-Lufttechnische Anlagen
2. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
2. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
3 215-33-STO - Hauptschule Wächtlerstraße
3
215-33-STO - Hauptschule Wächtlerstraße
3. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
3. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
3. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
3. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
3. 3 430-Lufttechnische Anlagen
3. 3
430-Lufttechnische Anlagen
3. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
3. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
4 215-34-STO - Hauptschule Wächtlerstraße (Abzweig)
4
215-34-STO - Hauptschule Wächtlerstraße (Abzweig)
4. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
4. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
4. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
4. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
4. 3 430-Lufttechnische Anlagen
4. 3
430-Lufttechnische Anlagen
4. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
4. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
5 215-35-STO - Realschule Helene Lange
5
215-35-STO - Realschule Helene Lange
5. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
5. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
5. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
5. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
5. 3 430-Lufttechnische Anlagen
5. 3
430-Lufttechnische Anlagen
5. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
5. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
6 215-36-STO - Realschule Helene Lange (Abzweig)
6
215-36-STO - Realschule Helene Lange (Abzweig)
6. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
6. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
6. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
6. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
6. 3 430-Lufttechnische Anlagen
6. 3
430-Lufttechnische Anlagen
6. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
6. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
7 215-37-STO - Burggymnasium Abzweig
7
215-37-STO - Burggymnasium Abzweig
7. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
7. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
7. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
7. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
7. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
7. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
8 215-38-STO - Schule am Steeler Tor
8
215-38-STO - Schule am Steeler Tor
8. 1 410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
8. 1
410-Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
8. 2 420-Wärmeversorgungsanlagen
8. 2
420-Wärmeversorgungsanlagen
8. 3 430-Lufttechnische Anlagen
8. 3
430-Lufttechnische Anlagen
8. 4 490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
8. 4
490-Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen