Allgemeine Vorbemerkungen Grundlage für die Ausführung sind die VOB Teil C, insbesondere die ATV DIN 18350 "Putz- und Stuckarbeiten" in ihrer neuesten Fassung, sowie die anerkannten Regeln der Technik. Alle Materialien müssen den geltenden DIN-Normen und technischen Vorschriften entsprechen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Wasser- und Stromanschlüsse werden bauseits zur Verfügung gestellt.
Allgemeine Vorbemerkungen
01 Vorbereitende Arbeiten
01.__.0010 Bauteile schützen Schützen von Fenstern, Türen, Böden und anderen angrenzenden Bauteilen vor Verschmutzung und Beschädigung durch die Putzarbeiten. Dies umfasst das sorgfältige Abkleben und Abdecken mit geeigneten Folien oder Planen. Nach Beendigung der Arbeiten sind alle Schutzmaßnahmen rückstandslos zu entfernen und der Bereich besenrein zu hinterlassen.
Abrechnung nach DIN 18350, Abschnitt 4.1.3.
01.__.0020 Eckschutzschienen liefern und setzen Liefern und fachgerechtes Anbringen von Eckschutzschienen an allen ausspringenden Ecken im Putzbereich. Die Schienen sind lot- und fluchtgerecht zu versetzen, um eine exakte Kantenausbildung zu gewährleisten. Material: korrosionsgeschütztes Stahlblech oder gleichwertig.
Eckschutzschienen liefern und setzen
01.__.0030 Putzabschlussprofile liefern und setzen Liefern und Anbringen von Putzabschlussprofilen für saubere und gerade Abschlüsse der Putzflächen an Bauteilanschlüssen (z.B. Fenster, Türen). Die Profile sind lot- und fluchtgerecht zu montieren. Material: korrosionsgeschütztes Stahlblech, Kunststoff oder gleichwertig.
Putzabschlussprofile liefern und setzen
02 Innenputz
02.__.0010 Einlagiger Gipsputz an Innenwänden Herstellen eines einlagigen Gipsputzes (z.B. MP 75 oder gleichwertig) auf Wandflächen aus Mauerwerk oder Beton. Ausführung in der Qualitätsstufe Q2, geglättet. Die Putzdicke beträgt im Mittel 10 mm. Die Untergrundvorbehandlung (z.B. Aufbrennsperre, Haftbrücke) ist in die Position einzukalkulieren und richtet sich nach den Anforderungen des Untergrunds und den Herstellervorgaben.
Öffnungen und Aussparungen bis 2,5 m² Einzelgröße werden gemäß VOB/C übermessen.
Einlagiger Gipsputz an Innenwänden
02.__.0020 Zulage für Putz an Leibungen und Stürzen Zulageposition zur Position Gipsputz für das Herstellen von Putzflächen an Fenster- und Türleibungen sowie Stürzen. Die Ausführung erfolgt wie in der Hauptposition beschrieben, einschließlich aller erforderlichen Anschlüsse und Kantenausbildungen. Putzbreite bis 25 cm.
Zulage für Putz an Leibungen und Stürzen
02.__.0030 Zulage für Feuchtraumputz in Bädern Zulageposition zur Position Gipsputz für die Ausführung der Wandflächen in Bädern und/oder Feuchträumen mit einem feuchtigkeitsunempfindlichen Putz (z.B. Kalk-Zement-Putz). Die Ausführung erfolgt in der Qualitätsstufe Q2, gefilzt oder geglättet, wie in der Hauptposition beschrieben. Die Abrechnung erfolgt als Zulage auf die bereits erfassten Wandflächen.
Material: Kalk-Zement-Leichtputz (LW) oder gleichwertig, abgestimmt auf den Anwendungsbereich nach DIN 18550.
Zulage für Feuchtraumputz in Bädern
02.__.0040 Putzunterhaltung Ausführung von Ausbesserungsarbeiten an fertiggestellten Putzflächen, die durch nachfolgende Gewerke oder andere Einflüsse beschädigt wurden. Die Arbeiten umfassen das Beiputzen von Schlitzen, Löchern und anderen kleineren Beschädigungen.
In den Einheitspreis sind alle Kosten für den Facharbeiter, Werkzeug und Kleinmaterial einzukalkulieren. Grundlage ist die VOB/C, ATV DIN 18350.