Baustrom
Schulkomplex Wenzenbach
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Angebot einreichen

bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
2 Baumeisterarbeiten
2
Baumeisterarbeiten
---- A l l g e m e i n e B a u b e s c h r e i b u ng ---- 01. Angaben zur Baustelle: Baumaßnahme: Neubau Schulkomplex am Roither Weg Roither Weg 15, 15a 93173 Wenzenbach Leistung: BA 1 - Baumeisterarbeiten Auftraggeber: Gemeinde Wenzenbach, vertr. d. H. Ersten Bürgermeister Sebastian Koch Hauptstraße 40 93173 Wenzenbach 02. Allgemeine Beschreibung des Projektes: Städtebau - Entwurfskonzept allgemein Die Gemeinde Wenzenbach plant die Generalsanierung der Mittelschule Wenzenbach. In diesem Zuge soll eine Zusammenlegung von Grundschule und Mittelschule am Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach - derzeitiger Mittelschulstandort- erfolgen, sowie der Ausbau der Grund- und Mittelschule zur offenen Ganztagsschule als QNG geförderte Maßnahme. Ausgangssituation, Angabe IST-Zustand Bei dem bestehenden Schulgebäude handelt es sich um einen mehrgeschossigen, unterkellerten Schulhausbau aus dem Jahre 1972/73. Die angeschlossenen Bauteile (westlicher Anbau) aus dem Jahre 2000 und Bibliothek werden abgebrochen um den 1. Bauabschnitt Neubau Lernhaus Mittelschule zu erstellen. Durch Teilabbrüche der nördlich bestehenden Schulbaukörper (Abbruch bestehender Verbindungsbau, westlicher Anbau und Teile der Außenanlagen) wird das erste Baufeld geschaffen und die Lernbausteine für Grundschule und Mittelschule in getrennten Bauabschnitten erstellt. Somit entsteht für beide Schulen eine identitätsstiftende Heimatbasis (Homebase). Lernhäuser Die beiden neuen zweigeschossigen Schulbaukörper, die sogenannten Lernhäuser, werden mit separaten überdachten Zugängen an den Bestand angeschlossen. In den Lernhäusern werden um den lichtdurchfluteten Marktplatz herum, die Klassen-Gruppen und Differenzierungsräume angeordnet. Lehrerstützpunkte und kompakte WC-Kerne ergänzen den funktionalen Baukörper. Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden das Areal neu strukturieren und differenzierte und getrennte Pausenhöfe für die Grundschule und Mittelschule geschaffen. Das Foyer kann somit die Mensa bespielen, aber auch die Turnhalle bei Veranstaltungen. Das Schülercafe liegt zentral zur Mitbenutzung der offenen Ganztagsschule im Erdgeschoss an die Mensa angegliedert. Sanierung bestehendes Gebäude/Fachraumtrakt und Verwaltung Grundschule und Mittelschule sind durch verglaste Verbindungsgänge mit dem zu sanierenden Altbau verbunden. Im bestehenden dreigeschossigen massiven Gebäude ist nach Sanierung die Verwaltung mit Fachräumen untergebracht. Teile des Südturms werden erhalten, hier ist die Ganztagesbetreuung untergebracht. 3-Fach-Turnhalle Die gewünschte 3-Feld-Halle wird im Osten zeitlich etwas versetzt zum BA1 Grundschule mit dem Hauptschulbaukörper verortet. Umgesetzt wurden überdachte Zugangs- und Pausenbereiche für 9 Grundschulklassen und 9 Mittelschulklassen mit Gruppen- und Differenzierungräumen unter Berücksichtigung des gesamten Raumprogramms und in Abstimmung mit dem Fördergeber (Förderbandbreiten). Die Umsetzung des neuen Konzepts wird in 4 Bauabschnitten erfolgen: Die Errichtung der Neubauten erfolgt in sinnvollen Bauabschnitten, in Abstimmung mit der Schulfamilie und im laufenden Schulbetrieb. Während der Bauphasen werden Ausweichflächen geschaffen, um den normalen Schulablauf zu gewährleisten. Die außerschulischen Nutzungen, welche der Fachklassenriegel beherbergt, werden einstweilen in der Grundschule statt finden(BA 3). Dies wurde bereits mit den Fachlehrern abgestimmt. Für die Schulküche muss es eine Interimslösung geben. BA 1 Neubau Mittelschule West (Umfang des derzeitigen QNG Förderantrags) BA 2 Neubau 3- Feld- Sporthalle BA 3 Neubau Grundschule BA 4 Generalsanierung des best. Fachklassentrakts mit Anbindung Neubau Grundschule und Mittelschule 03. Angaben zur Ausführung Bauablauf: Bauseitige Vorleistungen: Roden von Bewuchs, Rückbau Bestandsgebäude, Abbruch Beläge + Einfassungen innerhalb Baugrube, Ausführung von April 2025 - bis Mitte Juli 2025 Termine: Baumeisterarbeiten:Vorarbeitung/BaustelleneinrichtungBe ginn ab 18.08.2025 04. Auszuführende Leistungen Die vorliegende Ausschreibung umfasst im wesentlichen die nachfolgenden Leistungen : Baumeister BA 1: - Baustelleneinrichtung - Erdarbeiten - Wasserhaltung - Baugrubenverbau - Regenwasserkanal - Abwasserkanal innerhalb des Gebäudes - Beton- und Stahlbetonarbeiten - Abdichtungsarbeiten - Vorbereitende Arbeiten ELT , HLS - Sonstige Arbeiten
---- A l l g e m e i n e B a u b e s c h r e i b u ng ----
Angaben zur Baustelle 01. Lage der Baustelle/Objekt: Roither Weg 15, 15 a 93173 Wenzenbach Siehe Lageplan Siehe Übersichtsplan Zufahrts- und Abfahrtsweg Gelände und Höhenlage: Das Gelände liegt auf ca. 359 NHN 02. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle: Die Baustelle ist über die öffentlichen Straßen gut erreichbar, die vorhandenen Verkehrsbeschränkungen sind zu beachten und bei den zuständigen Stellen (Landratsamt / Stadt) zu erfragen. Die Gemeinde Wenzenbach ist über die B16 zu erreichen. Über die öffentlichen Verkehrsstraßen kann das Baufeld direkt angefahren werden. Baustellenzugänge / Baustellenzufahrt: Die Baustelle ist über die, an das Baugelände, nördlich angrenzende Straße (Roither Weg) erreicht werden. Sollte es im Rahmen der Baumaßnahme erforderlich werden, dass Zufahrt teilweise oder komplett zu Sperrren sind, ist diese mit entsprechendem Vorlauf mit dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen. Verkehrssicherung / Verkehrsführung: Auf Grund von temporären bedürfnissen könnten kurzzeitige Teilsperrung oder Vollsperrungen des Roither Wegs erforderlich sein. Weitere Information und Vergütung dazu im Positionsteil. Verkehrsrechtliche Anordnungen: Allgemeine Hinweise zur Baustellennutzung und Einschränkungen beim Parken Vergütung dazu im Positionsteil 03. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen: Siehe BE-Plan. 04. Kranstandorte / Transporteinrichtungen: Siehe BE-Plan 05. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser: Die Anschlüsse für Bauwasser, Abwasser und Strom sind durch den AN nach Erfordernis selbst zu erstellen und bis zur Baustelle heranzuführen. Die Entnahmestellen können aus dem beigefügten BE-Plan entnommen werden. Die Verbrauchskosten trägt der AG, ein sparsamer Umgang wird vorausgesetzt. 06. Lager und Arbeitsplätze / Containerstandplätze: Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelleneinrichtung über die vertragliche Leistungszeit, die für die Erbringung der eigenen Leistungen notwendig sind, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, wenn nichts Anderes angegeben ist. Vom AG wird hierzu eine Fläche auf dem Grundstück zur Verfügung gestellt. Diese Flächen sind auf dem BE-Plan dargestellt. (Lagerflächen, Containerstandorte) Einschränkungen der Flächen aufgrund bestehender baulicher Anlagen und Betriebseinrichtungen sind zu beachten. Die Baustelleneinrichtung ist gemäß BE-Plan auszuführen und mit der Objektüberwachung des AG's abzusprechen. Mannschaftsunterkünfte als Tagesunterkünfte dürfen auf dem Baustellengelände aufgestellt werden. Wohncontainer für die Belegschaft des AN sind auf dem Baustellengelände nicht zulässig. Aufgrund der Platzverhältnisse und dem laufenden Schulbetrieb auf dem Gelände, ist das Abstellen von Privatfahrzeugen untersagt. Die Anzahl der Firmenfahrzeuge ist auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der AG oder die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Es ist keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Das vor Ort gelagerte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortliche gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem AG besteht nicht. Entsprechende Sanitärcontainer mit WC- und Duschanlagen für Damen und Herren sind durch den AN gemäß Beschreibung eigenständig bereitzustellen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren.~Nach Abbau der Baustelle, so wie während der Baumaßnahme hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Zufahrten und der Baustellenumgriff, soweit diese durch die Baumaßnahme betroffen sind, regelmäßig gereinigt werden. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude sind in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. 07. Grundwasser, Gewässer: Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und Dokumentation durch die Bauleitung): - Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen. - Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle) Zu berücksichtigen sind insbesondere: - Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle Oberböden müssen auf Mieten abgeschoben werden. - Vermeidung von Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen - Die Bundes- Bodenschutz und Altlastenverordnung ist zu befolgen - Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen: R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 - diese Stoffe sind in auslaufsicheren Behältern gesichert zu lagern. Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden 08. Schutzmaßnahmen: Siehe Bauleistungsversicherung Vergabeformblätter - Ergänzungen Schutz der Straßen-u. Gehwegbeläge: Einschlägige Vorschriften der Gemeinde Wenzenbach sind zu beachten und eigenverantwortlich abzustimmen und einzuhalten. 09. Hindernisse im Baustellenbereich: - Rohrleitung, Sparten, etc. n 10. Maßnahmen gemäß der Baustellenverordnung: Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt. 11. Besondere Maßnahmen und Anordnungen zum Schutz von Leitungen, Kabeln, Bauteilen etc. im Bereich der Baustelle: Aufgrund der hohen Installationsdichte an Leitungen, Kabel, Kanäle im direkten Umfeld sind aufgrund fehlender Bestandsunterlagen "Erdarbeiten / Suchschürfen" nur in vorheriger Abstimmung mit der Objektüberwachung durchzuführen.
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung 01. Bauablauf, vorgesehene Arbeitsabschnitte: Die Realisierung der Maßnahme erfolgt im laufenden Schulbetrieb. Durch das Gewerk Baumeister ist der Grundgerüst aus Stahlbeton des BA1 zu erstellen. Folgende Arbeitsabschnitte sind vorgesehen: - Einrichten der Baustelle - Vorbereitende Erdarbeiten - Herstellen Baugrubenverbau - Aushub bis UK Schotterschicht - Herstellen tragfähiger Untergrund - Wasserhaltung während der Bauphase - Beton- & Stahlbetonarbeiten - Abdichtungsarbeiten - Baugelände auf Niveau herstellen - Bodenmaterial beproben und fachgerecht entsorgen 02. Besondere Erschwernisse während der Ausführung: Das Baufeld befindet sich in leichter Hanglage, sowie mit Einschränkungen durch den laufenden Schulbetrieb ist zu rechnen. Die Platzverhältnisse sind beengt. 03. Aufmassverfahren, Abrechnung nach Zeichnungen oder Tabellen: Sofern Positionen mit dem Zusatz "Zulage" ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen Leistung dar. Aufmaß und Abrechnung ist baubegleitend vorzunehmen, Rechnungen sind grundsätzlich zu belegen. Im Aufmaß sind nur gemeinsam vor Ort festgestellte Leistungen festzuhalten, die nicht aus Zeichnungen zu ermitteln sind. (DIN 18299, Nr. 5). Der AN hat mit der örtlichen Objektüberwachung die später nicht mehr oder nur schwer feststellbaren Leistungen sofort und gemeinsam aufzumessen. Erfolgt keine oder eine verspätete Mitteilung an die Objektüberwachung, ist mit der Ablehnung der Anerkennung dieser Leistung zu rechnen. Alle Rechnungen sind digital als E-Rechnung dem AG zu übermitteln. (Genaues Vorgehen siehe hierzu Formblatt 214 H) Rechnungen die ungeordnet und unvollständig eingereicht werden, gehen unverzüglich als nicht prüfbar an den AN zurück. Die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege sind beizufügen. -Rechnungen müssen der Gliederung gemäß LV entsprechen -Abschnittsummen sind zu bilden -Auf jeder Abschlags- und Schlussrechnung müssen am Anfang die darin enthaltenen Leistungen mit Stichwort aufgeführt sein. -Die Rechnungen müssen den Ausführungszeitraum der Leistung enthalten -Aufmasse, Abrechnungszeichnungen, Materiallieferscheine, Wiegescheine etc. zum Nachweis der Massenermittlung müssen beiliegen. -Teilleistungen aufgrund von Vertragsänderungen (Nachtrag) sind am Ende des LVs aufzuführen, als Ordnungszahlen sind die Pos.-Nr. des LV zu verwenden. -Zusätzliche Leistungen (Nachträge) sind je Nachtrag und Bauteil/Titel als extra Titel ohne Index aufzuführen. Zur Beschleunigung der Rechnungsprüfung sind die Rechnung bzw. die Massenermittlung zusätzlich als GAEB-Austauschformat zur Verfügung zu stellen. 04. Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Die Arbeiten sind mit dem bestellten Sicherheits- und Gesundheitskoordinator im Vorfeld abzustimmen. Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist dem Bauherrn bzw. dem bestellten Sicherheitskoordinator eine Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsdokumentation zu übergeben. Spätestens bei Arbeitsbeginn sind die erforderlichen Ersthelfer zu benennen. 05. Bautagebuch: An der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, von dem die Objektüberwachung des AG mindestens wöchentlich einen Durchschlag erhält. Angaben des Architekten bzw. der Objektüberwachung die von den Plänen abweichen bzw. nicht genau dem Leistungsbeschrieb entsprechen, sind hierin zu vermerken und bestätigen zu lassen. 06. VOB Es gilt die derzeit gültige Fassung der VOB!
Angaben zur Ausführung
Algemeine Vorbemerkungen QNG/BNB~Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben - Generalsanierung Mittelschule Wenzenbach und Neubau von Lernhäusern - nach den Zertifizierungsanforderungen des BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen) ,Nutzungsvariante Unterrichtsgebäude (BNB_UN V2017) zu zertifizieren. Die Zertifizierungsstufe ist mindestens BNB "Bronze" Weiter wird eine Förderung im Programm BEG KFN (Klimafreundlicher Neubau) beantragt. Für diese Förderung sind einerseits der Energiestandard EG40 und andererseits die besonderen Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für Nichtwohngebäude einzuhalten. Allgemeiner Hinweis Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und seinem Auditor bereit zu stellen: < Die Übergabe BNB /QNG relevanter Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form. < Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWGFormat bereitzustellen. Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (BNB) sind Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne gesonderte Aufforderung zu übergeben: Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baumaterialien < Im Hinblick auf die BNB/QNG-Zertifizierung sind alle Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten < Für alle einzubauenden Produkte und Materialien, außer reine Metalle und rein mineralische Baumaterialien, ist hinsichtlich materialökologischer Anforderungen vor Bestellung eine Freigabe durch den Auditor einzuholen. < Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und Zusammenstellung aller dafür gefordertenUnterlagen und Nachweise. Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4 Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung, mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration), und wenn nötig Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung und dem Auditor (GLE) unaufgefordert und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. < Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2 Wochen berücksichtigt werden. < Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom Auditor freigegeben und BNB/QNG-konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. < Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von GLE Anforderungen gemäß BNB_UN 5.2.1 / Bauprozess Abfallarme Baustelle Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und Dokumentation durch die Bauleitung): Nach dem KrWAbfG und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Dazu sind die Abfälle auf der Baustelle nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung vom 1.8.2017, Anpassung vom 1.1.2019, zu trennen. Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen < Mineralische Abfälle < Wertstoffe (Metalle) < Problemabfälle / Schadstoffhaltige Abfälle < Holz < gemischte Baustellenabfälle getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Lärmminderung Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN): < Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Lärmvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen. < Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich Lärmvermeidung schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: < Die 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) in Verbindung mit der EU Richtlinie 2000/14/EG < Nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 < Alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen Staubvermeidung Es sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG, vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN): < Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Staubvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen. < Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle hinsichtlich Staubvermeidung schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: < Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. < Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. < Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. < Einsatz Staubschutzmasken gemäß TRGS 500 < Einsatz Lüftungsanlagen Bodenschutz und Gewässerschutz Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und Dokumentation durch die Bauleitung): < Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen. < Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung dokumentieren (Protokolle). Zu berücksichtigen sind insbesondere: < Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle Oberböden müssen auf Mieten abgeschoben werden. < Vermeidung von Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen < Kontaminierte Böden getrennt behandeln / lagern und fachgerecht entsorgen. < Die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung ist zu befolgen < Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen: R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 - diese Stoffe sind in auslaufsicheren Behältern gesichert zu lagern. < Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Materialanforderungen für BNB_UN 1.1.6 Für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten sind die Anforderungen zur Schadstofffreiheit nach Kriterium BNB 1.1.6 / ENV_1.2 einzuhalten und nachzuweisen. Diese sind nach Produktgruppen aufgeschlüsselt nachstehend angegeben. Es gilt die Qualitätsstufe in diesem Indikator: Qualitätsstufe 4 < Der AN hat für folgende Produktgruppen die geforderten Nachweise in Form von Produkt- und Sicherheitsdatenblättern und ggf. Herstellererklärungen unaufgefordert mind. 2 Wochen vor Materialbestellung der Bauleitung und dem Auditor (GLE) vorzulegen (Die "Zeile" bezieht sich auf die Materialmatrix der BNB - diese wird hier auszugsweise wiedergegeben). < Es dürfen keine Materialien eingebaut werden, die nicht durch den Auditor ausdrücklich hinsichtlich BNB-Anforderungen freigegeben wurden. < Die Anforderungen gelten nicht für rein mineralische Baustoffe, Mineralfaserdämmungen, PE-Folien,Bitumenbahnen. < Nur Produktgruppen, die verwendet werden, sind zu deklarieren: ZeileRelevante Bauteile u.MaterialieBetrachteter StoffAnforderung14Schalöle undBetontrennmittelVOCGISCODE BTM5~25Bauwerksabdichtung: Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B. Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber, Versiegelung)BitumenGISCODE BBP10~39Montageschäume fürDämmstoffe z.B. für die Verklebung von WDVS, Peimeter-, Kellerdecken- und Flachdachdämmung. Nur in Fugen von WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne Halogenierte Treibmittel eingesetzt werdenHalogenierte und sonstige TreibmittelKeine Verwendung von Montageschäumen (Ausnahme: WDVS, s.links)~40Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik (PS/XPS/PUR-Dämmprodukte, flexible TGA-Dämmungen (Kautschuk, Treibmittel und PE)Halogenierte TreibmittelFrei von halogenierten Treibmitteln (Herstellererklärung)~41Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haustechnik ink. Heiz und Kühlfächen, Hier PerimaterdämmungHexabromcyclododecan (HBCD) FlammschutzHBCDD-frei (Herstellererklärung)44Erzeugnisse aus Kunststoffen: Außenwand- und Dachabdichtunge, Wandbekleidungen, Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge, Tapeten, Kunststoff-Fenster, KabelummantelungenSVHC, Phthalate (Weichmacher) SVHC<0,1% (Herstellererklärung) Tab. 1: Auszug Materialmatrix aus DGNB-Tool ENV 1.2 / BNB 1.1.6 Tabelle 2
Algemeine Vorbemerkungen QNG/BNB~Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben -
2.01 Baustelleneinrichtung
2.01
Baustelleneinrichtung

Ihre Angebotsdetails

Gesamtbetrag netto
Nachlass
0,00
Gesetzl. Mehrwertsteuer
%
0,00
Gesamtbetrag brutto
0,00
Skonto
%
Skontofrist
Tage
0,00
Gesamtbetrag brutto (skontiert)
0,00
Gesamtbetrag netto inkl. Nachlass
0,00

Ihre Dokumente

Anmerkungen