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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
2 Baumeisterarbeiten
2
Baumeisterarbeiten
---- A l l g e m e i n e B a u b e s c h r e i b u ng ----
01. Angaben zur Baustelle:
Baumaßnahme:
Neubau Schulkomplex am Roither Weg
Roither Weg 15, 15a
93173 Wenzenbach
Leistung:
BA 1 - Baumeisterarbeiten
Auftraggeber:
Gemeinde Wenzenbach,
vertr. d. H. Ersten Bürgermeister Sebastian Koch
Hauptstraße 40
93173 Wenzenbach
02. Allgemeine Beschreibung des Projektes:
Städtebau - Entwurfskonzept allgemein
Die Gemeinde Wenzenbach plant die Generalsanierung der
Mittelschule Wenzenbach. In diesem Zuge soll eine
Zusammenlegung von Grundschule und Mittelschule am
Standort Roither Weg 15 in 93173 Wenzenbach -
derzeitiger Mittelschulstandort- erfolgen, sowie der
Ausbau der Grund- und Mittelschule zur offenen
Ganztagsschule als QNG geförderte Maßnahme.
Ausgangssituation, Angabe IST-Zustand
Bei dem bestehenden Schulgebäude handelt es sich um
einen mehrgeschossigen, unterkellerten Schulhausbau aus
dem Jahre 1972/73. Die angeschlossenen Bauteile
(westlicher Anbau) aus dem Jahre 2000 und Bibliothek
werden abgebrochen um den 1. Bauabschnitt Neubau
Lernhaus Mittelschule zu erstellen.
Durch Teilabbrüche der nördlich bestehenden
Schulbaukörper (Abbruch bestehender Verbindungsbau,
westlicher Anbau und Teile der Außenanlagen) wird das
erste Baufeld geschaffen und die Lernbausteine für
Grundschule und Mittelschule in getrennten
Bauabschnitten erstellt. Somit entsteht für beide
Schulen eine identitätsstiftende Heimatbasis
(Homebase).
Lernhäuser
Die beiden neuen zweigeschossigen Schulbaukörper, die
sogenannten Lernhäuser, werden mit separaten
überdachten Zugängen an den Bestand angeschlossen. In
den Lernhäusern werden um den lichtdurchfluteten
Marktplatz herum, die Klassen-Gruppen und
Differenzierungsräume angeordnet. Lehrerstützpunkte und
kompakte WC-Kerne ergänzen den funktionalen Baukörper.
Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen werden das
Areal neu strukturieren und differenzierte und
getrennte Pausenhöfe für die Grundschule und
Mittelschule geschaffen.
Das Foyer kann somit die Mensa bespielen, aber auch die
Turnhalle bei Veranstaltungen. Das Schülercafe liegt
zentral zur Mitbenutzung der offenen Ganztagsschule im
Erdgeschoss an die Mensa angegliedert.
Sanierung bestehendes Gebäude/Fachraumtrakt und
Verwaltung
Grundschule und Mittelschule sind durch verglaste
Verbindungsgänge mit dem zu sanierenden Altbau
verbunden. Im bestehenden dreigeschossigen massiven
Gebäude ist nach Sanierung die Verwaltung mit
Fachräumen untergebracht. Teile des Südturms werden
erhalten, hier ist die Ganztagesbetreuung
untergebracht.
3-Fach-Turnhalle
Die gewünschte 3-Feld-Halle wird im Osten zeitlich
etwas versetzt zum BA1 Grundschule mit dem
Hauptschulbaukörper verortet.
Umgesetzt wurden überdachte Zugangs- und Pausenbereiche
für 9 Grundschulklassen und 9 Mittelschulklassen mit
Gruppen- und Differenzierungräumen unter
Berücksichtigung des gesamten Raumprogramms und in
Abstimmung mit dem Fördergeber (Förderbandbreiten).
Die Umsetzung des neuen Konzepts wird in 4
Bauabschnitten erfolgen:
Die Errichtung der Neubauten erfolgt in sinnvollen
Bauabschnitten, in Abstimmung mit der Schulfamilie und
im laufenden Schulbetrieb. Während der Bauphasen werden
Ausweichflächen geschaffen, um den normalen Schulablauf
zu gewährleisten. Die außerschulischen Nutzungen,
welche der Fachklassenriegel beherbergt, werden
einstweilen in der Grundschule statt finden(BA 3). Dies
wurde bereits mit den Fachlehrern abgestimmt. Für die
Schulküche muss es eine Interimslösung geben.
BA 1 Neubau Mittelschule West (Umfang des derzeitigen
QNG Förderantrags)
BA 2 Neubau 3- Feld- Sporthalle
BA 3 Neubau Grundschule
BA 4 Generalsanierung des best. Fachklassentrakts mit
Anbindung Neubau Grundschule und Mittelschule
03. Angaben zur Ausführung
Bauablauf:
Bauseitige Vorleistungen:
Roden von Bewuchs, Rückbau Bestandsgebäude, Abbruch
Beläge + Einfassungen innerhalb Baugrube,
Ausführung von April 2025 - bis Mitte Juli 2025
Termine:
Baumeisterarbeiten:Vorarbeitung/BaustelleneinrichtungBe
ginn ab 18.08.2025
04. Auszuführende Leistungen
Die vorliegende Ausschreibung umfasst im wesentlichen
die nachfolgenden Leistungen :
Baumeister BA 1:
- Baustelleneinrichtung
- Erdarbeiten
- Wasserhaltung
- Baugrubenverbau
- Regenwasserkanal
- Abwasserkanal innerhalb des Gebäudes
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Vorbereitende Arbeiten ELT , HLS
- Sonstige Arbeiten
---- A l l g e m e i n e B a u b e s c h r e i b u ng ----
Angaben zur Baustelle
01. Lage der Baustelle/Objekt:
Roither Weg 15, 15 a
93173 Wenzenbach
Siehe Lageplan
Siehe Übersichtsplan Zufahrts- und Abfahrtsweg
Gelände und Höhenlage:
Das Gelände liegt auf ca. 359 NHN
02. Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle:
Die Baustelle ist über die öffentlichen Straßen gut
erreichbar, die vorhandenen Verkehrsbeschränkungen sind
zu beachten und bei den zuständigen Stellen
(Landratsamt / Stadt) zu erfragen.
Die Gemeinde Wenzenbach ist über die B16 zu erreichen.
Über die öffentlichen Verkehrsstraßen kann das Baufeld
direkt angefahren werden.
Baustellenzugänge / Baustellenzufahrt:
Die Baustelle ist über die, an das Baugelände, nördlich
angrenzende Straße (Roither Weg) erreicht werden.
Sollte es im Rahmen der Baumaßnahme erforderlich
werden, dass Zufahrt teilweise oder komplett zu
Sperrren sind, ist diese mit entsprechendem Vorlauf mit
dem AG abzustimmen und genehmigen zu lassen.
Verkehrssicherung / Verkehrsführung:
Auf Grund von temporären bedürfnissen könnten
kurzzeitige Teilsperrung oder Vollsperrungen des
Roither Wegs erforderlich sein. Weitere Information und
Vergütung dazu im Positionsteil.
Verkehrsrechtliche Anordnungen:
Allgemeine Hinweise zur Baustellennutzung und
Einschränkungen beim Parken
Vergütung dazu im Positionsteil
03. Für den Verkehr freizuhaltende Flächen:
Siehe BE-Plan.
04. Kranstandorte / Transporteinrichtungen:
Siehe BE-Plan
05. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser:
Die Anschlüsse für Bauwasser, Abwasser und Strom sind
durch den AN nach Erfordernis selbst zu erstellen und
bis zur Baustelle heranzuführen. Die Entnahmestellen
können aus dem beigefügten BE-Plan entnommen werden.
Die Verbrauchskosten trägt der AG, ein sparsamer Umgang
wird vorausgesetzt.
06. Lager und Arbeitsplätze / Containerstandplätze:
Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelleneinrichtung über die vertragliche
Leistungszeit, die für die Erbringung der eigenen
Leistungen notwendig sind, sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet,
wenn nichts Anderes angegeben ist.
Vom AG wird hierzu eine Fläche auf dem Grundstück zur
Verfügung gestellt. Diese Flächen sind auf dem BE-Plan
dargestellt. (Lagerflächen, Containerstandorte)
Einschränkungen der Flächen aufgrund bestehender
baulicher Anlagen und Betriebseinrichtungen sind zu
beachten. Die Baustelleneinrichtung ist gemäß BE-Plan
auszuführen und mit der Objektüberwachung des AG's
abzusprechen.
Mannschaftsunterkünfte als Tagesunterkünfte dürfen auf
dem Baustellengelände aufgestellt werden. Wohncontainer
für die Belegschaft des AN sind auf dem
Baustellengelände nicht zulässig.
Aufgrund der Platzverhältnisse und dem laufenden
Schulbetrieb auf dem Gelände, ist das Abstellen von
Privatfahrzeugen untersagt. Die Anzahl der
Firmenfahrzeuge ist auf ein notwendiges Minimum zu
reduzieren.
Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist
nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von
Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für
Materiallagerungen.
Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter -
insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der
Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig
beeinträchtigt, ist der AG oder die Objektüberwachung
unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel
über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden
Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener
Bauwerke oder Bauteile.
Es ist keine Baustellenbewachung durch den AG
vorgesehen. Das vor Ort gelagerte Material und Werkzeug
ist durch den AN eigenverantwortliche gegen Diebstahl
zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber
dem AG besteht nicht.
Entsprechende Sanitärcontainer mit WC- und Duschanlagen
für Damen und Herren sind durch den AN gemäß
Beschreibung eigenständig bereitzustellen.
Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten:
Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der
Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen
derselben zu informieren.~Nach Abbau der Baustelle, so wie während der
Baumaßnahme hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass
sämtliche Zufahrten und der Baustellenumgriff, soweit
diese durch die Baumaßnahme betroffen sind, regelmäßig
gereinigt werden.
Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung
sind unverzüglich zu entfernen.
Das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten
baulichen Anlagen und Gebäude sind in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch
möglich und falls nichts anderes vereinbart ist.
Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß
hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des
Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die
entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen
(z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die
erhöhten Gebühren zu tragen.
07. Grundwasser, Gewässer:
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten
(Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und
Dokumentation durch die Bauleitung):
- Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes
Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen hinsichtlich
Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen.
- Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle
hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und
Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung
dokumentieren (Protokolle)
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
- Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der
Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden
oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte
Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle Oberböden
müssen auf Mieten abgeschoben werden.
- Vermeidung von Kontaminierung durch chemische
Verunreinigungen
- Die Bundes- Bodenschutz und Altlastenverordnung ist
zu befolgen
- Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt
mit der Umwelt kommen:
R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 - diese Stoffe
sind in auslaufsicheren Behältern
gesichert zu lagern.
Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
08. Schutzmaßnahmen:
Siehe Bauleistungsversicherung Vergabeformblätter -
Ergänzungen
Schutz der Straßen-u. Gehwegbeläge:
Einschlägige Vorschriften der Gemeinde Wenzenbach sind
zu beachten und eigenverantwortlich abzustimmen und
einzuhalten.
09. Hindernisse im Baustellenbereich:
- Rohrleitung, Sparten, etc. n
10. Maßnahmen gemäß der Baustellenverordnung:
Durch den AG wird ein Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator beauftragt.
11. Besondere Maßnahmen und Anordnungen zum Schutz von
Leitungen, Kabeln, Bauteilen etc. im Bereich der
Baustelle:
Aufgrund der hohen Installationsdichte an Leitungen,
Kabel, Kanäle im direkten Umfeld sind
aufgrund fehlender Bestandsunterlagen "Erdarbeiten /
Suchschürfen" nur in vorheriger Abstimmung mit der
Objektüberwachung durchzuführen.
Angaben zur Baustelle
Angaben zur Ausführung
01. Bauablauf, vorgesehene Arbeitsabschnitte:
Die Realisierung der Maßnahme erfolgt im laufenden
Schulbetrieb. Durch das Gewerk Baumeister ist der
Grundgerüst aus Stahlbeton des BA1 zu erstellen.
Folgende Arbeitsabschnitte sind vorgesehen:
- Einrichten der Baustelle
- Vorbereitende Erdarbeiten
- Herstellen Baugrubenverbau
- Aushub bis UK Schotterschicht
- Herstellen tragfähiger Untergrund
- Wasserhaltung während der Bauphase
- Beton- & Stahlbetonarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Baugelände auf Niveau herstellen
- Bodenmaterial beproben und fachgerecht entsorgen
02. Besondere Erschwernisse während der Ausführung:
Das Baufeld befindet sich in leichter Hanglage, sowie
mit Einschränkungen durch den laufenden Schulbetrieb
ist zu rechnen. Die Platzverhältnisse sind beengt.
03. Aufmassverfahren, Abrechnung nach Zeichnungen oder
Tabellen:
Sofern Positionen mit dem Zusatz "Zulage"
ausgeschrieben werden, ist der Grundpreis bereits in
einer anderen Position enthalten. Die Zulageposition
beinhaltet entweder eine im Aufmaß übermessene Leistung
oder stellt eine Preisdifferenz zu einer bereits
beschriebenen Leistung dar.
Aufmaß und Abrechnung ist baubegleitend vorzunehmen,
Rechnungen sind grundsätzlich zu belegen. Im Aufmaß
sind nur gemeinsam vor Ort festgestellte Leistungen
festzuhalten, die nicht aus Zeichnungen zu ermitteln
sind. (DIN 18299, Nr. 5). Der AN hat mit der örtlichen
Objektüberwachung die später nicht mehr oder nur schwer
feststellbaren Leistungen sofort und gemeinsam
aufzumessen. Erfolgt keine oder eine verspätete
Mitteilung an die Objektüberwachung, ist mit der
Ablehnung der Anerkennung dieser Leistung zu rechnen.
Alle Rechnungen sind digital als E-Rechnung dem AG zu
übermitteln. (Genaues Vorgehen siehe hierzu Formblatt
214 H)
Rechnungen die ungeordnet und unvollständig eingereicht
werden, gehen unverzüglich als nicht prüfbar an den AN
zurück. Die zum Nachweis von Art und Umfang der
Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen
und andere Belege sind beizufügen.
-Rechnungen müssen der Gliederung gemäß LV entsprechen
-Abschnittsummen sind zu bilden
-Auf jeder Abschlags- und Schlussrechnung müssen am
Anfang die darin
enthaltenen Leistungen mit Stichwort aufgeführt sein.
-Die Rechnungen müssen den Ausführungszeitraum der
Leistung enthalten
-Aufmasse, Abrechnungszeichnungen,
Materiallieferscheine, Wiegescheine
etc. zum Nachweis der Massenermittlung müssen
beiliegen.
-Teilleistungen aufgrund von Vertragsänderungen
(Nachtrag) sind am Ende des LVs aufzuführen, als
Ordnungszahlen sind die Pos.-Nr. des LV zu verwenden.
-Zusätzliche Leistungen (Nachträge) sind je Nachtrag
und Bauteil/Titel als extra Titel ohne Index
aufzuführen.
Zur Beschleunigung der Rechnungsprüfung sind die
Rechnung bzw. die Massenermittlung zusätzlich als
GAEB-Austauschformat zur Verfügung zu stellen.
04. Sicherheits- und Gesundheitsschutz:
Die Arbeiten sind mit dem bestellten Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator im Vorfeld abzustimmen.
Innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung ist dem
Bauherrn bzw. dem bestellten Sicherheitskoordinator
eine Gefährdungsbeurteilung / Gefährdungsdokumentation
zu übergeben. Spätestens bei Arbeitsbeginn sind die
erforderlichen Ersthelfer zu benennen.
05. Bautagebuch:
An der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, von dem
die Objektüberwachung des AG mindestens wöchentlich
einen Durchschlag erhält. Angaben des Architekten bzw.
der Objektüberwachung die von den Plänen abweichen bzw.
nicht genau dem Leistungsbeschrieb entsprechen, sind
hierin zu vermerken und bestätigen zu lassen.
06. VOB
Es gilt die derzeit gültige Fassung der VOB!
Angaben zur Ausführung
Algemeine Vorbemerkungen QNG/BNB~Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben -
Generalsanierung Mittelschule Wenzenbach und Neubau von
Lernhäusern - nach den Zertifizierungsanforderungen des
BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen)
,Nutzungsvariante Unterrichtsgebäude (BNB_UN V2017) zu
zertifizieren. Die Zertifizierungsstufe ist mindestens
BNB "Bronze"
Weiter wird eine Förderung im Programm BEG KFN
(Klimafreundlicher Neubau) beantragt. Für diese
Förderung sind einerseits der Energiestandard EG40 und
andererseits die besonderen Anforderungen des
Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) für
Nichtwohngebäude einzuhalten.
Allgemeiner Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die für eine
Zertifizierung relevanten Unterlagen und Dokumente, wie
im Pflichtenheft beschrieben, dem Auftraggeber und
seinem Auditor bereit zu stellen:
< Die Übergabe BNB /QNG relevanter
Dokumentationsunterlagen erfolgt in digitaler Form.
< Sämtliche Dokumentationen sind entsprechend dem
gebauten Zustand aktualisiert im PDF oder DWGFormat
bereitzustellen.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (BNB) sind
Vertragsbestandteil und die geforderten Nachweise ohne
gesonderte Aufforderung zu übergeben:
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und
Umweltverträglichkeit der Baumaterialien
< Im Hinblick auf die BNB/QNG-Zertifizierung sind alle
Angaben zu Risikostoffen zwingend einzuhalten
< Für alle einzubauenden Produkte und Materialien,
außer reine Metalle und rein mineralische
Baumaterialien, ist hinsichtlich materialökologischer
Anforderungen vor Bestellung eine Freigabe durch den
Auditor einzuholen.
< Leistungsbestandteil des AN ist die Beibringung und
Zusammenstellung aller dafür gefordertenUnterlagen und
Nachweise.
Der AN hat unverzüglich nach Beauftragung, spätestens 4
Wochen nach Vergabe bzw. 2 Wochen vor Bestellung,
mindestens Produktangaben wie Menge, Einsatzort sowie
Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD
(Environmental Product Declaration), und wenn nötig
Herstellererklärung / Prüfzertifikat, der Bauleitung
und dem Auditor (GLE) unaufgefordert und in digitaler
Form zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen werden
dann geprüft und die Materialien schriftlich per E-Mail
freigegeben. Sollten Materialien nicht den
bauökologischen Materialanforderungen entsprechen, ist
der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt
zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann
nochmals den Prüfungsprozess.
< Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit
zwischen Einreichung und Freigabe der Materialen von 2
Wochen berücksichtigt werden.
< Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die vom
Auditor freigegeben und BNB/QNG-konform sind.
Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte
auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
< Die Bauleitung dokumentiert die Verwendung / den
Einbau der Produkte anhand des Materialkatasters von
GLE
Anforderungen gemäß BNB_UN 5.2.1 / Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten
(Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und
Dokumentation durch die Bauleitung):
Nach dem KrWAbfG und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu
vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu
entsorgen. Dazu sind die Abfälle auf der Baustelle nach
den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung vom 1.8.2017,
Anpassung vom 1.1.2019, zu trennen.
Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen
< Mineralische Abfälle < Wertstoffe (Metalle)
< Problemabfälle / Schadstoffhaltige Abfälle < Holz
< gemischte Baustellenabfälle getrennt.
Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten
gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung
kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte
Nutzung der Sammelstellen.
Lärmminderung
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten
(Selbstverpflichtung des AN):
< Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes
Lärmvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen.
< Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle
hinsichtlich Lärmvermeidung schulen und dies der
Bauleitung dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
< Die 32. BImSchV (Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung) in Verbindung mit der EU
Richtlinie 2000/14/EG
< Nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53
< Alle vereinbarten Schutzzeiten und
Lärmschutzmaßnahmen
Staubvermeidung
Es sind folgende Maßnahmen, entsprechend BImSchG,
vorzusehen und einzuhalten (Selbstverpflichtung des
AN):
< Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes
Staubvermeidungskonzept zu erstellen und umzusetzen.
< Der AN muss seine Mitarbeiter auf der Baustelle
hinsichtlich Staubvermeidung schulen und dies der
Bauleitung dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
< Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen
Absaugung versehen, Stäube sind an der
Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und
gefahrlos zu entsorgen.
< Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete
Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch
möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur
Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder
saugende Verfahren durchgeführt.
< Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben
entsprechen dem aktuellen Stand der Technik.Die
Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft.
< Einsatz Staubschutzmasken gemäß TRGS 500
< Einsatz Lüftungsanlagen
Bodenschutz und Gewässerschutz
Es sind folgende Maßnahmen vorzusehen und einzuhalten
(Selbstverpflichtung des AN, Kontrolle und
Dokumentation durch die Bauleitung):
< Der AN hat für seine Arbeiten ein baustellenbezogenes
Konzept zur Vermeidung von Schadensfällen hinsichtlich
Boden- und Gewässerschutz zu erstellen und umzusetzen.
< Der AN muss seine Mitarbeiter ist auf der Baustelle
hinsichtlich der Maßnahmen zum Boden- und
Gewässerschutz schulen und dies der Bauleitung
dokumentieren (Protokolle).
Zu berücksichtigen sind insbesondere:
< Gewachsene Bodenschichten sind zu schützen. Der
Schutz auf dem Baugrund vorhandener wertvoller Böden
oder Biotope ist durch nicht befahrbare, eingezäunte
Schutzflächen zu gewährleisten. Wertvolle Oberböden
müssen auf Mieten abgeschoben werden.
< Vermeidung von Kontaminierung durch chemische
Verunreinigungen
< Kontaminierte Böden getrennt behandeln / lagern und
fachgerecht entsorgen.
< Die Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung ist zu
befolgen
< Stoffe mit folgenden R-Sätzen dürfen nicht in Kontakt
mit der Umwelt kommen:
R50/R51/R52/R53/R54/R55/R56/R57/R58/R59 - diese Stoffe
sind in auslaufsicheren Behältern gesichert zu lagern.
< Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um
Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten
zu vermeiden
Materialanforderungen für BNB_UN 1.1.6
Für die Verwendung von Baumaterialien und Produkten
sind die Anforderungen zur Schadstofffreiheit nach
Kriterium BNB 1.1.6 / ENV_1.2 einzuhalten und
nachzuweisen. Diese sind nach Produktgruppen
aufgeschlüsselt nachstehend angegeben.
Es gilt die Qualitätsstufe in diesem Indikator:
Qualitätsstufe 4
< Der AN hat für folgende Produktgruppen die
geforderten Nachweise in Form von Produkt- und
Sicherheitsdatenblättern und ggf. Herstellererklärungen
unaufgefordert mind. 2 Wochen vor Materialbestellung
der Bauleitung und dem Auditor (GLE) vorzulegen (Die
"Zeile" bezieht sich auf die Materialmatrix der BNB -
diese wird hier auszugsweise wiedergegeben).
< Es dürfen keine Materialien eingebaut werden, die
nicht durch den Auditor ausdrücklich hinsichtlich
BNB-Anforderungen freigegeben wurden.
< Die Anforderungen gelten nicht für rein mineralische
Baustoffe, Mineralfaserdämmungen,
PE-Folien,Bitumenbahnen.
< Nur Produktgruppen, die verwendet werden, sind zu
deklarieren:
ZeileRelevante Bauteile u.MaterialieBetrachteter
StoffAnforderung14Schalöle undBetontrennmittelVOCGISCODE BTM5~25Bauwerksabdichtung:
Kalt verarbeitbare Produkte zur Beschichtung (z.B.
Vorstriche) und Hilfsstoffe zur Belegung (z.B. Kleber,
Versiegelung)BitumenGISCODE BBP10~39Montageschäume fürDämmstoffe z.B. für die Verklebung von WDVS, Peimeter-,
Kellerdecken- und Flachdachdämmung. Nur in Fugen von
WDVS-Dämmplatten dürfen Montageschäume ohne
Halogenierte Treibmittel eingesetzt werdenHalogenierte
und sonstige TreibmittelKeine Verwendung von
Montageschäumen (Ausnahme: WDVS, s.links)~40Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und
Haustechnik (PS/XPS/PUR-Dämmprodukte, flexible
TGA-Dämmungen (Kautschuk, Treibmittel und
PE)Halogenierte TreibmittelFrei von halogenierten
Treibmitteln
(Herstellererklärung)~41Kunstschaum-Dämmstoffe für
Gebäude und Haustechnik ink. Heiz und Kühlfächen, Hier
PerimaterdämmungHexabromcyclododecan (HBCD)
FlammschutzHBCDD-frei
(Herstellererklärung)44Erzeugnisse aus Kunststoffen:
Außenwand- und Dachabdichtunge, Wandbekleidungen,
Fenster, Elektrokabel, Kunststoff-Folien, Wandbeläge,
Tapeten, Kunststoff-Fenster, KabelummantelungenSVHC,
Phthalate (Weichmacher)
SVHC<0,1%
(Herstellererklärung)
Tab. 1: Auszug Materialmatrix aus DGNB-Tool ENV 1.2 /
BNB 1.1.6 Tabelle 2
Algemeine Vorbemerkungen QNG/BNB~Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben -
2.01 Baustelleneinrichtung
2.01
Baustelleneinrichtung
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