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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsumfang Leistungsumfang dieses Leistungsverzeichnisses:
Im Einzelnen handelt es sich um folgende, kurz beschriebene Leistungen:
- Werkstatt- und Montageplanung
- Abhangdecken
- Deckenkoffer
- Trennwände
- Schachtwände
- Vorsatzschalen
- Vorhangschienen
- Revisionsklappen
- Rolladenkasten
Leistungsumfang
Plan- und Anlagenliste Plan- und Anlagenliste
Allgemein
Baustellenlogistikhandbuch (10-2023).pdf
Bearbeitungshinweise Baubestandsdokumentation (03-2021).pdf
BE-Konzept BA1 (Stand 07-2025).pdf
Brandschutznachweis - Pläne (02-2023).pdf
Brandschutznachweis - Text (02-2023).pdf
Materialökologie (10-2024).pdf
SiGe-Plan (06-2023).pdf
Übersicht Hohlkörperdecken (09-2024).pdf
Übersichtspläne Decken
FHN_5_731001_H3_EG_GR_050_5015_00_C
FHN_5_731001_H3_EG_GR_050_5016_00_C
FHN_5_731001_H3_U1_GR_050_5011_00_C
FHN_5_731001_H3_U1_GR_050_5012_00_C
FHN_5_731001_ME_EG_GR_050_5017_00_C
FHN_5_731001_ME_U1_GR_050_5013_00_C
FHN_5_731001_MS_EG_GR_050_5014_00_C
FHN_5_731001_MS_O1_GR_050_5018_00_C
FHN_5_731001_MS_O2_GR_050_5019_00_C
FHN_5_731001_MS_O3_GR_050_0020_00_C
Übersichtspläne Wände
FHN_5_731001_H3_EG_UE_100_5004_00_C
FHN_5_731001_H3_U1_UE_100_5001_00_C
FHN_5_731001_ME_EG_UE_100_5005_00_C
FHN_5_731001_ME_U1_UE_100_5002_00_C
FHN_5_731001_MS_EG_UE_100_5003_00_C
FHN_5_731001_MS_O1_UE_100_5006_00_C
FHN_5_731001_MS_O2_UE_100_5007_00_C
FHN_5_731001_MS_O3_UE_100_5008_00_C
FHN_5_731001_MS_U1_UE_100_5000_00_C
Details Decken
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5040_00_C #HWL
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5041_00_C #GKBA+GKBI
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5042_00_C #Schlitzdurchlässe Typen
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5043_00_C #Schlitzdurchlässe Prinzipskizze, am Rand der Platte
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5044_00_C #Revisionsklappe 400x400
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5046_00_C #LED Lichtkanal
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5050_00_C #MZR Leinwand
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5051_00_C #Beamer, Bühnenvorhang und -beleuchtung
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5052_00_C #Schlitzdurchlass und Einbaudownlight
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5054_00_C #Vorhangschiene 2-läufig Standardraum
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5055_00_C #Forum Vorhangschiene 2-läufig+Beamer
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5056_00_C #Wandanschlüsse
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5045_00_C #Verstärkungsplatte An- und Einbauteile
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5047_00_C #Oberlicht Speisesaal
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5048_00_C #Oberlicht Sporthalle
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5053_00_C #Sporthalle Reviklappe 600x1200, ballwurfsicher
FHN_5_731001_MS_XX_DP_050_5049_00_C #Speisesaal+MZR Deckenspiegel+Querschnitt
Details Wände
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5015_00_C #Medienkanal
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5017_00_C #Anschluss GK-Wand Stb. stütze
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5018_00_C #Heizkreisverteiler
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5025_00_C #Anschlüsse Innenhof Süd 1.OG
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5026_00_C #Anschlüsse Innenhof Süd 2.+3.OG
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5027_00_C #Anschlüsse Innenhof Nord EG
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5028_00_C #Akustik Schallabsorber
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5029_00_C #Waschbecken Verwaltung
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5030_00_C #Feuerlöscher Installationswand
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5031_00_C #Schiebetüre Lehrküche
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5032_00_C #Trennwand Forum-Team
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5033_00_C #mobile Trennwand Ganztag
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5034_00_C #mobile Trennwand Personal
FHN_5_731001_MS_XX_DP_005_5035_00_C #mobile Trennwand Mensa
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5016_00_C #Pylonentafel
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5019_00_C #Garderobenleiste
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5020_00_C #Einspeisekasten+Trinkbrunnen OG2+OG3
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5021_00_C #Einspeisekasten+Trinkbrunnen OG1
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5022_00_C #Feuerlöscher Flur 4
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5023_00_C #Feuerlöscher Flur 5
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5024_00_C #Feuerlöscher Forum
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5036_00_C #Unter- und Medienverteiler Pausenverkauf u.THV-Wohnung
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5037_00_C #WDB Trasse ELT bzw. Lüftungskanal
FHN_5_731001_MS_XX_DP_010_5038_00_C #Rolladenkasten Verkauf
Musterräume
FHN_5_731001_MS_XX_UE_020_5009_00_C #Musterräume Klassenzimmer
FHN_5_731001_MS_XX_UE_020_5010_00_C #Musterräume Ganztag
FHN_5_731001_MS_XX_UE_020_5011_00_C #Sanitärkern
FHN_5_731001_MS_XX_UE_020_5012_00_C #Konditionsraum
Plan- und Anlagenliste
Technische Spezifikationen Technische Spezifikationen
Für alle Ausführungen sind die einschlägigen Gesetze, Regelungen und Vorgaben des Gesetzgebers, der Fachverbände, der Berufsgenossenschaften und Hersteller sowie der VOB Teil B und C einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Der Stand der Technik und die anerkannten Regeln der Technik sind Grundlage der Ausführung.
Soweit in der Leitungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Euopäische Normen umesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Die Gleichwertigkeit ist bei der Angebotsangabe gesondert nachzuweisen.
Technische Spezifikationen
ATV Angaben zur Baustelle Allgemeine Technische Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück befindet sich am äußersten westlichen Stadtrand Münchens im Stadtbezirk 22, Aubing im Südteil des 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord. Das Baugebiet befindet sich auf den Grundstücken Flur-Nummer 868/4, 869/1, 869/5, 870/3, 871/3, 894/1, 881/2 und 3531/46 der Gemarkung Aubing.
Im 1. Bauabschnitt (nördlicher Teil des Baufeldes) ist
eine 5-zügige Mittelschuleeine 3-fach-Sporthalle,eine THV-Dienstwohnung,eine Mensa undeine Fahrrad-Tiefgarage geplant,
im 2. Bauabschnitt (südlicher Teil des Baufeldes)eine 5-zügigen Grundschule,eine 1-fach-Sporthalle undein Haus für Kinder.
Der AN hat sich unbedingt vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und das Baufeld bzw. die Verkehrsinfrastruktur zu besichtigen, um sich von der Form, der Größe der Flächen und den Logistikmöglichkeiten ein Bild zu machen. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht anerkannt werden.
Die örtliche Situation kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.
0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen
In mittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle befinden sich Bildungs- und Wohnbauten. Auf die Anrechte der Anwohner sowie den laufenden Betrieb der Bildungsbauten, insbesondere verkehrende Kinder, ist während der gesamten Maßnahme Rücksicht zu nehmen. Die Baustelle ist entsprechend dauerhaft und zuverlässig zu beschildern und zu sichern.
Auf Grund des großen öffentlichen Interesses am Baufortschritt ist insbesondere an Wochenenden und feiertags mit Schaulustigen und interessierten Bürgern zu rechnen. Entsprechend dürfen außerhalb des gesicherten Baustellenbereichs keine Materialien, Werkzeuge oder Geräte gelagert werden.
Die an die Baustelle angrenzende Straße wird regelmäßig befahren. Weitere Baustellen können während des laufenden Baubetriebs im näheren Umfeld hinzukommen. Der AN hat die damit verbundenen Umstände zu berücksichtigen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlage
Gebäudekennzahlen
Im Zuge des Bauvorhabens ist aufgrund der Grundwassersituation eine Geländeaufschüttung um rund 1,3 bis 2,0 m vorgesehen auf ca. 531,5 m u. NN im südlichen Grundstücksbereich bzw. 531,0 m u. NN im Norden.
Grundstücksfläche: ca. 36.500 qm
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF): ca. 18.700 qm
- Mittelschule: ca. 11.000 qm
- Mensa: ca. 2.200 qm
- Sporthalle: ca. 3.800 qm
- THV-Wohnung: ca. 100 qm
- Tiefgarage: ca. 1.600 qm
Brutto-Rauminhalt gesamt (BRI): 93.700 cbm
- Mittelschule: ca. 49.500 cbm
- Mensa: ca. 10.600 cbm
- Sporthalle: ca. 27.200 cbm
- THV-Wohnung: ca. 400 cbm
- Tiefgarage: ca. 6.000 cbm
Mittelschule
Über einen 2-geschossigen Aulabereich mit großer Freitreppe führt der Weg vom Eingang zur zentralen Treppe der Lernhauscluster und in den leicht auffindbaren Verwaltungsbereich im 1.OG. Die Lernhauscluster in den Obergeschossen sind über die mittig angeordnete Treppe beidseitig erschlossen. Die beiden Cluster der Förderschule sind übereinander gestapelt. Das gesamte Erdgeschoß der Mittelschule bietet Raum für die gemeinschaftlichen Nutzungen mit verschiedenen Fachraumen. Der Einschnitt ab 1.OG im Bereich des mittleren Treppenhauses lässt eine Nutzung der Terrasse als Freibereich zu. Im Untergeschoß befinden sich Technikraume und die Fahrradtiefgarage für den Schulcampus.
3-fach-Sporthalle
Die 3-fach-Sporthalle ist zur Hälfte eingegraben. Über einen überdachten Übergang im Pausenhofbereich der Mittelschule ist die Sporthalle und die sich im UG befindlichen Umkleidebereiche angeschlossen. Externe Nutzer gelangen im Norden, unabhängig von der Schule sowohl in den Bereich der Zuschauertribüne als auch über eine Treppe in den Umkleidebereich, somit ist eine leichte Erreichbarkeit vom öffentlichen Raum und von der U-Bahn gegeben. Ein direkter Zugang aus der Tiefgarage unter der Mittelschule zur Sporthalle ermöglicht eine optimale Erschließung für den Vereinssport. Das Dach der 3-fach-Sporthalle wird als Biodiversitätsgründach geplant und kann über eine außenliegende Freitreppe erreicht werden. Im hinteren Teil der Kubatur der 3-fach Sporthalle ist die THV-Wohnung integriert und kann ebenfalls von Norden separat erschlossen werden.
Mensa
Das zentrale Mensagebäude beider Schulen ist über die Mensa und Pausenhalle baulich direkt mit der Grundschule verbunden. Die Mittelschüler gelangen über den Campusweg in das Mensagebäude. Die räumlich voneinander getrennten Mensen haben eine gemeinsame Küche. Die Mensa der Mittelschule ist zusätzlich räumlich mit dem Mehrzweckraum verknüpft. Sie können gemeinsam als Veranstaltungsraum genutzt werden. Der Musikraum inkl. Nebenraum ist ebenfalls im Mensagebäude nahe dem Veranstaltungsraum angeordnet.
Dächer
Das Dach der Mensaräume ist begrünt. Die Erschließung erfolgt über einen ausklappbaren Dachausstieg. Zusätzlich (nach Fertigstellung des 2. BA) über einen Fluchtbalkon.
Die Lernhauscluster sind nach Vorgabe des Münchner Lernhauskonzeptes aufgebaut. Die räumliche Anordnung des zentralen multifunktionalen Mehrzweckbereichs zum Lichthof schafft einen Außenbezug. Durch flexible Wände wird das „Lernhausforum“ auch zu einer großen zusammenhängenden Lernlandschaft, mit Durchblicken und Ausblicken für einen inspirierenden Lebens- und Lernraum für ganztägigen Unterricht.
Auf den Schuldächern befinden sich Aufstellflächen für RLT-Geräte, sowie Aufstellflächen für eine Photovoltaikanlage. In der Entwurfsplanung werden die Dächer so geplant, dass sowohl ein Kiesdach als auch ein extensiv begrüntes Dach ausgebildet werden kann. Die Dachflächen sind über die außenliegenden Treppenläufe der Fluchtbalkone zu erreichen.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Baustellenzufahrt
Im 1. Bauabschnitt kann das Baufeld ausschließlich über den provisorischen Autobahn-Zubringer (A99 - Westumfahrung München - Ausfahrt 6 Germering Nord) angefahren werden.
Das Baufeld ist mittels eines Bauzaunes umschlossen, die Zufahrt erfolgt von Westen her durch ein Bauzauntor.
0.1.5 Freizuhaltende Flächen / Räume
Die an das Baufeld angrenzenden / umliegenden Verkehrs- und Grünflächen (Flächen außerhalb des durch den Bauzaun umschließenden Baufeldes) stehen für die Baumaßnahme nicht zur Verfügung.
Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahrten, auch durch den Nutzer dürfen nicht gefährdet werden.
Die Anlieferzonen auf der BE-Fläche sind ausschließlich für Ladetätigkeiten zu nutzen und ansonsten jederzeit freizuhalten. In einem 5 m breiten Streifen entlang der Neubaugebäude dürfen aus Brandschutzgründen keine brennbaren Materialien gelagert werden.
Sämtliche Innenräume, die nicht als Lagerflächen ausgewiesen sind, sind freizuhalten.
0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege
Der AN hat sämtliche Materialtransporte selbst zu tätigen und zu organisieren. Alle Aufwendungen hierfür, auch das evtl. erforderliche Vertragen von Hand, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vertikale und horizontale Transporthilfen hat der AN zu stellen. Mögliche Standorte und Aufbauzeiten sind von ihm mit der Objektüberwachung (OÜ) abzustimmen.
Nähere Angaben zu den vorzufindenden Rahmenbedingungen können dem beiliegenden BE-Konzept entnommen werden.
0.1.7 Wasser, Energie und Abwasser
Allgemein
Die Anschlüsse für die Baumedien (Strom, Bauwasser, Abwasser) werden bauseitig zur Verfügung gestellt.
Alle AN verpflichten sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen, die Anschlüsse dürfen ausschließlich für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der jeweils beauftragten Leistung verwendet werden.
Die Weiterleitung der Medien von den bauseitigen Verteilungen zu deren Verwendungsstelle ist Sache des einzelnen AN.
Baustrom
Die Einrichtung und der Unterhalt der Baustromversorgung und Baubeleuchtung während der Rohbauarbeiten (nach den Erdbauarbeiten) wird vom AN Baumeister übernommen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Baustromversorgung und Baubeleuchtung während der Ausbauarbeiten wird vom AN Baulogistik übernommen. Fortlaufend mit dem Baufortschritt werden auf dem Baufeld und im Gebäude Unterverteiler und Beleuchtung installiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle 50 m ein Baustrom-Unterverteiler erreichbar ist.
Das Laden von E-Automobilen über Baustromanschlüsse ist generell nicht zulässig.
Bauwasser und Abwasser
Die Einrichtung und der Unterhalt der Bauwasser- und Abwasserversorgung während der Rohbauarbeiten (nach den Erdbauarbeiten) wird vom AN Baumeister übernommen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Bauwasser- und Abwasserversorgung während der Ausbauarbeiten wird vom AN Baulogistik übernommen.
Abrechnung
Mit Ausnahme der Kosten für den Stromverbrauch der eigenen Container (s. u.), werden die Verbrauchs- und Zählerkosten für Baustrom, Bauwasser und Abwasser allen AN vom AG bei der Schlussrechnung über eine prozentuale Pauschale in Abzug gebracht.
Die prozentuale Pauschale für den AN beträgt 0,5 % der jeweiligen Auftragssumme.
Stromverbrauch Container
Die Stromverbrauchskosten der Büro- und Mannschaftscontainer werden über Einzelzähler des AN erfasst. Hierfür stellt der AN einen Verteiler für die Containeranlagen mit eingebauten Stromzählern. Jedem AN wird von der OÜ ein Zähler zugeordnet. An diesen Zähler hat der AN seine Container anzuschließen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Zählerstand abgelesen und die Stromkosten dem AN zum Selbstkostenpreis (d.h. 0,50 €/kWh zzgl. MwSt.) zusätzlich zur vereinbarten Pauschale (s. o.) in Abzug gebracht.
Ausfall
Arbeitsunterbrechungen auf Grund eines kurzzeitigen Ausfalls der Medienversorgung werden nicht vergütet.
0.1.8 Zur Benutzung überlassene Flächen und Räume
Baufeld
Dem AN stehen für die Erbringung seiner Leistung, das Stellen seiner Container und das Lagern seines Materials nur die Flächen auf dem Baufeld zur Verfügung. Das Baufeld ist durch den AN Erdbau während der Erdarbeiten und nach Abschluss der Erdarbeiten durch den AN Baumeister mit einem Bauzaun und Toranlagen gesichert.
Der Bauzaun darf nicht ohne vorherige Abstimmung mit der OÜ geöffnet oder in seiner Lage verändert werden. Geöffnete Bauzaunelemente müssen von dem AN, der den Bauzaun geöffnet hat, umgehend, spätestens vor Feierabend, wieder mit Schellen fachgerecht und dauerhaft verschlossen werden.
Außerhalb der Container ist auf dem Baufeld, im Gebäude und auf den angrenzenden Grundstücksflächen das Umkleiden, Ruhen und Speisen nicht gestattet. Zudem gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverbot.
Lagerflächen
Soweit benötigt, werden dem AN von der OÜ auf dem Baufeld Lagerflächen zugewiesen. Das zweimalige Umsetzten der Lagerflächen gem. Baufortschritt ist erforderlich und einzukalkulieren. Auf diesen Außenlagerflächen ist in Abstimmung mit der OÜ das Lagern von Material und das Aufstellen von Containern möglich. Die eigene Lagerfläche ist vom AN auf eigene Kosten durch Gitterbauzäune abzutrennen und abzusperren.
Abschließbare Räume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Versperren von Räumen im Gebäude ist generell nicht gestattet.
Sofern Lagermöglichkeiten außerhalb des Baufelds benötigt werden, sind diese vom AN auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten. Hierbei ist die Fläche vor Nutzung durch den AN zu begutachten. Eventuelle Schäden sind vom AN zu dokumentieren. Die Dokumentation ist vor Nutzung der OÜ zu übergeben.
Außerhalb der zugewiesenen Lagerflächen sind aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse auf dem Baufeld nur zeitweise und kurzfristig Materiallagerungen nach gesonderter Genehmigung durch die OÜ möglich.
Für den Ausbau ist die Anlieferung von Materialien „just in time“ (d.h. sehr zeitnah zum jeweiligen Einbau und in kleinen Mengen z. B. nur der Tages- oder Wochenbedarf) durchzuführen.
Container
Büro-, Mannschafts-, Lager- und Müllcontainer werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Sollten entsprechende Container vom AN gestellt werden, so werden mögliche Stellflächen von der OÜ zugewiesen (s. o.).
Grundsätzlich sind von allen Firmen Container nur in der Größe ca. L 6,0m x B 2,5m x H 2,6m (mit stirnseitigen Türen und Fenstern) in die Containeranlage integriert aufzustellen.
Das Stellen von Unterkunftscontainern und das Übernachten auf dem Baufeld ist nicht zulässig.
WC-Anlagen
Der AN Baulogistik errichtet eine zentrale WC- und Waschcontaineranlage im Bereich der Containerstadt. Diese Einrichtungen werden vom AN Baulogistik für die anderen am Bau beteiligten Firmen kostenfrei nutzbar gemacht.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Hierbei wird auf das Baugrundgutachten verwiesen. Generell ist mit Schmelzwasserschotter (quartäre Kiese), Bodengruppe GU, GU* gem. DIN 18196 zu rechnen. Die Frosttiefe ist bei 1,2 m unter GOK anzunehmen. Lehmeinschlüsse können vorgefunden werden. Die angetroffenen Böden sind nach DIN 4030 als nicht betonangreifend einzustufen.
0.1.10 Grundwasser
Hierbei wird auf das Baugrundgutachten verwiesen. Die Grundwasserstände liegen im Mittel zwischen 524,5 m ü. NN im südwestlichen Grundstücksbereich und 523,7 m ü. NN im Nordosten. Das Grundwasser fließt in nordöstliche Richtung.
Der Bemessungswasserstand liegt bei 526,45 bis 527,35 m ü. NN.
0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Der AN hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen. Allgemeingültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beachten.
0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Gemäß DIN 18299 hat der AN alle von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und dergleichen als Nebenleistung zu beseitigen und gemäß den Entsorgungssatzungen sowie den geltenden gesetzlichen Auflagen und Verordnungen den entsprechenden Verwendungsstellen zuzuführen.
Jeder AN hinterlässt dementsprechend seinen Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein. Der damit verbundene Aufwand ist einzukalkulieren. Benötigte Entsorgungsbehälter sind innerhalb der zugewiesenen, und vom AN eingezäunten, Lagerflächen aufzustellen.
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind der OÜ vorzulegen.
Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht arbeitstäglich sauber gehalten und / oder unterlassen AN trotz Aufforderung durch die OÜ die Schutt- bzw. Abfallberäumung, werden der Schutt bzw. die Abfälle auf Kosten und zu Lasten des jeweiligen AN ohne nochmalige Fristsetzung bauseits entsorgt.
Hinterlässt der AN die Baustelle im unaufgeräumten Zustand, ist der AG berechtigt, die Abnahme zu verweigern (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB, § 12 Nr.3 VOB/B).
Ist aus Platzgründen eine Trennung nicht oder nur teilweise möglich, können vermischte Wertstoffe auch über geeignete Sortier- und Aufbereitungsanlagen einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Die Mehrkosten sind vom AN zu tragen und einzukalkulieren.
Beim Reinigen und Auswaschen von Behältern, Werkzeugen und Geräten ist der AN dafür verantwortlich, dass auf diesem Weg keine unzulässigen Stoffe in die Kanalisation oder das Baufeld eingeleitet werden. Kann das Auswaschen nicht über die bauseits bereitgestellte Einrichtung (Waschwanne) erfolgen, hat das Reinigen und Auswaschen im eigenen Betrieb zu erfolgen.
0.1.13 Schutzgebiete und Schutzzeiten
Baulärm
Für den Schutz vor Baulärm gelten außer den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetztes, der allgemeinen Verwaltungsvorschriften für den Baulärm - Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festlegungen:
- Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
- Beschränkung der Betriebszeit lauter Maschinen
- Ggfs. erforderliche Nachtarbeiten sind voranzumelden, mit dem AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
Zu den für die auszuführenden Arbeiten zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten wird auf Punkt 0.1.2 besondere betriebliche Bedingungen verwiesen.
Baumbestand
Bei Entladung oder Arbeiten im Bereich von Bäumen und Bepflanzung in der näheren Umgebung des Baufeldes und auf dem Baufeld ist mit erhöhter Sorgsamkeit zu arbeiten. Ggf. ist die Bepflanzung zu schützen.
Bestehende Bäume und Pflanzungen sind vor Beschädigung zu schützen.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzgebietes
Entfällt.
0.1.15 Verkehrsregelung
Auf dem Baufeld gilt §1 der Straßenverkehrsordnung. Das Parken von Handwerker- und Werkstattfahrzeugen ist nur auf dem Baufeld gestattet. Es dürfen nur LKW mit Rechtsabbiegeassistenten zum Einsatz kommen.
Wenn LKW rückwärtsfahren oder rangieren, muss zwingend eine einweisende Person aus dem eigenen Unternehmen vorausgehen.
Fußverkehr ist auf dem Baufeld nur im Bereich der festgelegten Verkehrswege zulässig. Ein Aufenthalt im unmittelbaren Gefährdungsbereich von Gerüsten (herabfallende Gegenstände) ist nicht zulässig.
0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen
Entfällt.
0.1.17 Vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Entfällt.
0.1.18 Kampfmittel
Die Kampfmittelfreiheit des Baugeländes ist bauseits nachgewiesen.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der AG hat einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) beauftragt (§4 BaustellV). Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Er hat die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn neuer Arbeiten (z. B. Gerüststellung) rechtzeitig vor Ausführung eigenverantwortlich anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich sicherheitstechnischer Belange zu übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt (§5 Abs. 3 BaustellV).
Der AN legt dem Koordinator und der OÜ 12 Werktage nach Beauftragung eine Gefährdungsbeurteilung und, soweit erforderlich und / oder vom Koordinator gefordert, ein Montagekonzept vor und stimmt dieses mit dem Koordinator und der OÜ ab.
Der vom AG bestellte Koordinator wird durch fortlaufende Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheitstechnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den AN und den AG in schriftlichen Berichten und / oder mündlicher Form unterrichten.
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der BaustellV einen Ansprechpartner zu benennen, der für die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen (auch von eventuellen Nachunternehmern) verantwortlich ist.
Bei Ablaufänderungen ist der Koordinator vom AN eigenverantwortlich einzubeziehen.
Vorhandene Schutz- und Sicherungseinrichtungen dürfen ohne Genehmigung der OÜ nicht eigenständig und nicht ohne Schaffung von Ersatzmaßnahmen beseitigt werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Der aktuelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist dem LV als Anlage beigefügt. Das örtlich eingesetzte Personal ist seitens des AN gemäß ArbSchG in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuweisen.
Spätestens 12 Werktage nach Beauftragung ist vom AN ein Nachweis über die Einweisung ausgefüllt und von jeder unterwiesenen Person unterschrieben an den Sicherheitskoordinator und die OÜ zu übersenden. Dies entbindet den AN jedoch nicht von der baustellenspezifischen Sicherheitseinweisung des eingesetzten Personals von Fall zu Fall.
Des Weiteren hat jeder AN eine verantwortliche Person zu benennen und innerhalb von 12 Werktagen nach Beauftragung dem AG, dem Sicherheitskoordinator und der OÜ zu übermitteln.
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung)
Der Einsatz von krebserzeugenden oder krebsverdächtigen Gefahrstoffen ist soweit möglich zu vermeiden. Der sichere Umgang mit unverzichtbaren Gefahrstoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung in Betriebsanweisungen anzugeben. Die Betriebsanweisungen und die Sicherheitsdatenblätter für die auf der Baustelle einzusetzenden Gefahrstoffe sind der OÜ vorzulegen und vom AN ständig auf der Baustelle vorzuhalten.
0.1.20 Sparten im Bereich der Baustelle
Entfällt.
0.1.21 Schadstoffbelastung
Entfällt.
0.1.22 Vom AG veranlasste Vorarbeiten
Vor Beginn der Arbeiten des AN werden im Bereich seiner Leistungserbringung insbesondere folgende Arbeiten ausgeführt:
- Rohbauarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Techn. Ausbauarbeiten
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Der AN hat sich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen, im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen, zu koordinieren, so daß ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist.
Während der Arbeiten des AN sind regelmäßig andere Firmen auf der Baustelle tätig, deren Leistungen zeitlich wie auch räumlich ineinandergreifen. Insbesondere sind dies:
- Techn. Ausbauarbeiten, Elektroarbeiten
0.1.24 Baustellenüberwachung
Der AG beabsichtigt eine Baustellenüberwachung einzurichten. Es besteht in dieser Zeit für alle im Baustellenbereich Tätigen die Verpflichtung die ausgegebenen Ausweise gut sichtbar zu tragen. Ein Betreten des Baustellenbereichs ohne Genehmigung und Ausweis ist untersagt. Eine Haftung des AG für Diebstähle ist damit nicht verbunden.
Das Baustellengelände wird permanent mit Kameras dokumentiert und überwacht. Informationen zum Überwachungssystem werden auf Nachfrage gestellt. Mit Abgabe eines Angebots stimmt der Bieter o.g. Dokumentation und Baustellensicherung auf dem Baufeld durch Videokameras des AG zu.
ATV Angaben zur Baustelle
ATV Angaben zur Ausführung Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Ausführung
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Bauablauf
Die Arbeiten sind vom AN mit den baubeteiligten Firmen abzustimmen und mit möglichen Arbeitsunterbrechungen in den Arbeitsabschnitten nach Baufortschritt der Vorleistungen auszuführen.
Die Arbeiten des AN werden in Einzelabschnitten und in vorgesehener Reihenfolge entsprechend der terminlichen Planung ausgeführt. Von einer durchgehenden, kontinuierlichen Baustellentätigkeit kann nicht grundsätzlich ausgegangen werden. Die Baustellenbesetzung ist nach jeweiliger Erfordernis anzupassen, zahlreiche Unterbrechungen sind zu berücksichtigen.
Bauablaufplan
Nach Beauftragung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen ein detaillierter Ablaufplan unter Berücksichtigung der Vertragstermine, der Baukörper und Ebenen zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Korrespondierend zum Bauablauf sind die eingeplanten Kapazitäten aufzuzeigen. Der Bauablaufplan des AN beinhaltet sämtliche Einzelvorgänge in zeitlicher Abfolge. Neben den relevanten Arbeitsschritten beim Einbau gehören hierzu auch die Planungs-, Bestell-, Produktions- und Lieferzeiten.
BE-Plan
Nach Beauftragung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen ein detaillierter BE-Plan, unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen sowie der bereits vorhandener BE anderer Unternehmen, zu erstellen und mit der OÜ abzustimmen. Der BE-Plan gibt mindestens die geplanten Container, Transportgeräte, Großgeräte und Lagerorte des AN wieder. Hierbei sind auch die Mischplätze / Silostandplätze etc. zu kennzeichnen.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung
Folgende Erschwernisse sind zu berücksichtigen:
- Die Freihaltung von Fluchtwegen, insbesondere den Treppenhäusern.
Die Freihaltung von Anfahrts- und Rettungswegen.
Die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, der Nachschau und Kontrolle nach Arbeiten mit offener Flamme, Trennschneidern etc.; für diese Arbeiten ist beim AG eine Anmeldung vorzulegen und diese genehmigen zu lassen. Hierzu sind Schweißnachweise durch den AN vorzulegen.
Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten wie z. B. Schweißen, Trennschleifen u. ä.) sind nur mit Genehmigung des AG möglich. Bei feuergefährlichen Arbeiten mit erhöhtem Brand- oder Brandschadensrisiko ist der SiGeKo hinsichtlich der Genehmigungsauflagen mit einzubeziehen. Sollen Gefahrstoffe in größeren Mengen (i.d.R. mehr als 1 Liter) zum Einsatz kommen, ist dies mit dem SiGeKo rechtzeitig abzustimmen. Unabhängig von ihrer Menge sind Gefahrstoffe nach Beendigung der Arbeiten in geeigneten Behältern oder Räumen unter Verschluss aufzubewahren.
Im gesamten Zufahrtsbereich zur Baustelle (Autobahnzubringer) darf nicht entladen und nicht geparkt werden
Baustelle und Gebäude stehen ungeschützt auf freiem Feld und sind Wind und Wetter allseitig voll ausgesetzt.
Die Dokumentation ist getreu den Vorgaben der LH München zu erstellen.
Auf dem Baufeld und in den Gebäuden dürfen grundsätzlich nur Materialien verbaut werden, die den materialökologischen Anforderungen an Bauproduktgruppen der LH München entsprechen.
- Die BE wird ab Aufbau der BE Ausbau über den AN Baulogistik gem. Baulogistik-Handbuch betrieben (s. Anlage).
- Die Geschossdecken sind z.T. als Hohlkörperdecken ausgebildet. Dem LV liegt ein Übersihtsplan bei, welche Bereiche hiervon betroffen sind. Die Hohlkörper dürfen nicht angebohrt werden um die Statik des Gebäudes nicht zu gefährden. Wenn doch im Bereich von Hohlkörpern gebohrt werden muss, ist sicherzustellen, dass max. 6.cm in die Hohlkörperdecken gebohrt wird.
- Die Ein- und Ausbringung von Material in die MS erfolgt gem. BE-Konzept über die Decke der Umkleiden im UG Sporthalle. Diese Decke und die Einhebezone vor den Lastabsetzbühnen im Bereich der Leseterrasse MS ist nur mit begrenzten Lasten überfahrbar. Eine Überfahrung mit LKW ist nicht zulässig. Die Be- und Entladung von LKW hat durch den AN westlich der SH zu erfolgen. Das Verfahren und Einheben des Materials erfolgt über den AN selbst (vgl. auch ATV 0.1.6 und ATV 0.2.7).
- Die Montagen im Deckenbereich SH sind vom bauseitigen Flächengerüst aus zu tätigen.
- Z.T sind bei Einbau der Trennwände bereits ELT-Trassen bauseitig montiert. Der Mehraufwand für die TB-Montage ist in einer separaten Position zu kalkulieren.
- Die Trennwand-Anschlüsse an die Holzfassade sind vorab herzustellen. Der Mehraufwand für die TB-Montage ist in einer separaten Position zu kalkulieren.
0.2.3 Vorgaben gemäß SiGe-Plan
Nach Beauftragung der Leistung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen für die beauftragten Arbeiten eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung und ggf. ein Montagekonzept zu erstellen und mit dem Sicherheitskoordinator und der OÜ eigenverantwortlich abzustimmen.
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung für Mitarbeiter anderer Unternehmen
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, soweit sie dem AN übertragen werden kann, dem AN.
Maßnahmen (Bauzaun, Tore, Beschilderung) zur Regelung und Sicherung des Verkehrs während der Bauzeit der Bauhauptarbeiten obliegen dem AN Baustelleneinrichtung. Dieser besitzt hier Weisungsbefugnis.
Dies entbindet die restlichen AN jedoch nicht von der Verpflichtung in Bereichen in denen nur sie oder hauptsächlich sie tätig sind, oder zu Zeiten, zu denen nur noch ein bestimmter AN tätig ist, die Baustelle oder den Arbeitsbereich einem Zustand zuzuführen, so dass kein Gefahrenpotential für Baustellenbeteiligte entsteht. Dies betrifft insbesondere Bauzaunfelder und Tore, Bautüren, Absturzsicherungen u. ä. wieder herzustellen und zu verschließen.
Notwendige Leitbaken und Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich sowie die Beleuchtung der Verkehrsflächen im Innenbereich einschl. der Not- und Fluchtbeleuchtung hat der AN Baumeister zu liefern und über seinen eigenen Leistungszeitraum hinaus vorzuhalten.
Für die ordnungsgemäße Ausleuchtung des unmittelbaren Arbeitsbereichs ist der jeweils ausführende AN verantwortlich.
Die Zufahrten, die Fahrbereiche in der BE-Fläche und die öffentliche Straße sind vom AN von Verschmutzungen freizuhalten und bei Bedarf sofort zu reinigen.
Grundsätzlich gelten neben den UVV auch alle einschlägigen staatlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Technischen Regeln, insbesondere:
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
- ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung)
- GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- BioStoffV (Biostoffverordnung)
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- BaustellV (Baustellenverordnung)
0.2.5 Besondere Anforderungen - Kontaminierte Bereiche
Entfällt.
0.2.6 Besondere Anforderungen - Baustellen- und Entsorgungseinrichtungen
Die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) geforderte Trennung von Bauabfällen ist einzuhalten. Demontierte oder abgebrochene Bauteile oder Baustoffe müssen gegen Entsorgungsnachweis vom AN entsorgt werden, sofern nicht ausdrücklich in der Position eine davon abweichende Aussage getroffen wird. Jede Firma ist für die Entsorgung eigener Verpackungs- und Restmaterialien verantwortlich. Entsorgungscontainer sind in der dem AN zugewiesenen Materiallagerfläche aufzustellen.
Die OÜ hat das Recht, Verpackungsmaterialien, solange sie nicht eindeutig zuzuordnen sind, zu kennzeichnen. Verpackungsmaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden.
Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma in gutem Zustand zu halten. Abfallbehälter, welche der Sammlung von Speise- und Brotzeitresten dienen, sind als geschlossene Behälter auszuführen und geschlossen zu halten.
Die Reinigung der vom AN genutzten Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen einschließlich aller Zu- und Abfahrten und das Abfahren des Bauschuttes und der Verpackungsmaterialien ist vom AN täglich, bei geringen Mengen min. 1x wöchentlich als Nebenleistung zu erbringen.
0.2.7 Besondere Anforderungen Gerüste
Vom AG werden grundsätzlich keine Arbeitsgerüste für die Ausführung der Arbeitenzur Verfügung gestellt. Eine Ausnahme bilden hier bauseitige Flächengerüste in der Sporthalle und über den Treppenhäusern. Diese Flächengerüste dienen den AN als Aufstellfläche für deren Fahrgerüste.
Notwendige Arbeits-, Schutz- und Traggerüste hat der AN selbst anzuliefern und aufzustellen. Eine Mitbenutzung durch andere AN muss mit dem ANabgesprochen werden. Die Gerüste sind vom AN jederzeit verkehrssicher zu halten. Die Benutzung der Gerüste durch den AG und seine Beauftragten für Kontrollen und Abnahmen, bedarf keiner besonderen Erlaubnis des AN.
Der AN ist für sämtlichen Materialientransport eigenverantwortlich (s. a. ATV 0.1.6). Alle Aufwendungen hierfür, auch das evtl. erforderliche Vertragen von Hand, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vertikale und horizontale Transporthilfen hat der AN zu stellen, die Standpunkte sind in Absprache mit der OÜ festzulegen.
0.2.8 Mitbenutzung durch Auftragnehmer
Es kann grundsätzlich nicht von einer Mitnutzung von Gerüsten, Hebezeugen (z. B. Krane), Aufzügen, Aufenthalts- und Lagerräumen, Einrichtungen etc. anderer AN ausgegangen werden.
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
entfällt.
0.2.10 Verwendung / Mitverwendung wiederaufbereiteten Stoffen
Die Anforderungen aus der Materialökologie der LH München sind zwingend einzuhalten.
0.2.11 Anforderung an wiederaufbereitete Stoffe
Nicht genormte Stoffe und Bauteile kommen nicht zur Ausführung.
0.2.12 Besondere Anforderung an Stoffe
Die Anforderungen aus der Materialökologie der LH München sind zwingend einzuhalten.
0.2.13 Vom AG verlangte Nachweise
Die Papier- und digitale Dokumentation ist einzeln im Bauablauf (Einzelnachweise) und als Gesamtpaket zusammengefasst vor Abnahme der Objektüberwachung des AG zu übergeben.
Einzelnachweise
Damit die OÜ ihrem Überwachungsauftrag auf der Baustelle nachkommen kann, sind vom AN die folgenden Dokumente zu Baustoff und Bauart sämtlicher zu verbauender Bauprodukte als sog. Einzelnachweise spätestens 12 Werktage nach Beauftragung der OÜ digital (PDF-Dateien) und strukturiert (Datei-Ordner) zu übermitteln:
- Hersteller- und Produktverzeichnis
- Produktdatenblätter
- Sicherheitsdatenblätter
- Verarbeitungshinweise
- Zulassungen (CE bzw. ETA, AbP, AbZ, ZiE, LE (Leistungserklärung), aBG bzw. vBG)
Sofern mehrere Produkte zu einem Gesamtsystem gehören, ist eine Bestätigung der Hersteller für die Kompatibilität der einzelnen Produkte beizufügen.
Darüber hinaus hat der AN vor Ausführungsbeginn die finale vollständige, freigegebene und gleichgestellte Werkstatt- und Montageplanung (W+M-Planung) digital (PDF-Dateien) und strukturiert (Datei-Ordner) an die OÜ zu übermitteln.
Diesen Plänen ist zusätzlich die vollständige "grüne" W+M-Planung - letzter Stand - mit den finalen Prüf- und Freigabevermerken des zuständigen Planers beizulegen.
Baudokumentation
Die Dokumentation ist für alle Baukörper gemeinsam aufzustellen. Hierzu gehören alle für den späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente und Planunterlagen.
Insbesondere ist vom AN auch die Dokumentation gemäß den Anforderungen Materialökologie der LH München zu erbringen.
Die gesamte Dokumentation muss so rechtzeitig an den AG übergeben werden, dass eine Überprüfung durch die OÜ vor dem Abnahmetermin möglich ist (mindestens 24 Werktage vor Abnahme). Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht vor der Übergabe fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig der OÜ schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen. Die Übergabe der geprüften Dokumentation ist Abnahmevoraussetzung.
Die gesamte Dokumentation ist in digitaler Form als PDF-Dateien, einzelne Unterlagen zusätzlich in bearbeitbarer digitaler Form zu übergeben. Alle vom AN erstellten Unterlagen sind mit "BESTAND, FIRMA, DATUM" zu kennzeichnen.
Die Dokumentation umfasst in der Regel folgende Register und Dokumentengruppen (nicht abschließend und nicht für alle Gewerke vollumfänglich gültig):
Inhaltsverzeichnis
1.1Inhalt der analogen und digitalen Dokumente
2. Nachweise zu Baustoff und Bauart
2.1 Nachweise zur Einhaltung der in den LV vorgegebenen Qualitäten (Nachweise zur Ausführung, Konformität, Eigen- und Fremdüberwachung, ÜH Hersteller, ÜZ, CE).
2.2 Nachweise der Baustoff-, Bauteil- und Bauartprüfungen
2.3 AbZ und Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungsnachweis (Nationaler und Europäischer Nachweis: ABP, ABZ, LE (Leistungserklärung), ETA, aBg, vBg).
2.4 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE gem. BayBO Art. 18)
2.5 Glasliste: Qualitäten, Aufbau, Zwischenräume, Beschichtungen, etc.
3. Berechnungen
3.1 Statische Berechnungen und Nachweise des Auftragnehmers
4. Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis
4.1 Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen aller verwendeten Materialien
4.2 Technische Merkblätter
4.3 Sicherheitsdatenblätter
4.4 Herstellerverzeichnis (einschl. Ersatzteilliste aller Produkte mit Bezugsquellen)
4.5 Liste der verwendeten Farben / Beschichtungen
5. Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Wartung
5.1 Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch)
5.2 Vorgaben zum Betrieb (z. B. Bedienungsanleitung)
5.3 Ersatzteilliste für Sonderanfertigungen und regelm. benötigtes Verbrauchsmaterial
5.4 Vorgaben zur Instandhaltung und Pflege
5.5 Vorgaben zur Reinigung einschl. Bezugsquellen von Pflegemiteln und -geräten
5.6 Sofern vereinbart: Wartungsverträge
6. Prüfprotokolle, Gutachten (soweit sie vom AN zu erbringen sind)
6.1 Prüfberichte, TÜV, DEKRA, Hersteller
6.2 Bescheinigungen Sachverständigenprüfungen
6.3 Bescheinigungen Sachkundigenprüfungen
6.4 Fremdüberwachungsberichte
6.5 Haftzugversuche
6.6 Lastplattendruckversuche
6.7 Güteüberwachung
7. Sonstige Protokolle, Nachweise (soweit sie vom AN zu erbringen)
7.1 Protokolle der Inbetriebnahmen
7.2 Bautagesberichte gem. ATV
7.3 Übergabeprotokolle (Übergabe von Schlüsseln, Reservematerial etc.)
7.4 Einweisungsprotokolle
7.5 Entsorgungsnachweise, Zusammenstellung der Begleit- und Wiegescheine, Aufzeigen und Nachweise der weiteren Verwertungswege
8. Technische Anlagenteile aus KG 300
8.1 Brandschutz technischer Anlagen
8.2 Geräteliste (prüfpflichtige und betriebsrelevante techn. Anlagen und Geräte)
8.3 Prüfbücher mit Erstabnahme (Sicherheitsrelevant)
8.4 Bestandsliste (Feld-, Automations-, GLT-Ebene)
8.5 Parameterliste (Regel-, Steuer-, Parameter, Sollwertliste)
8.6 Mess-, Prüfprotokolle und Bescheinigungen
8.7 Nachweis Verwendung halogenfreie Kabel
8.8 Bestandspläne mit Darstellung aller prüf- und wartungspflichtigen sowie wartungsbedürftigen Anlagen (M 1:100/50)
8.9 Bestandspläne der mit technischen Anlageteilen ausgerüsteten Bauelemente (M 1:100/50)
8.10 Grundrisse mit Kennzeichnug der zu prüfenden Türen
8.11 Werk- und Montagepläne (M 1:20/1:1)
8.12 Anlagenbeschreibung
8.13 Anlagenschemata mit Datenpunkten, Kurzadressen
8.14 Schaltpläne nach DIN 40719
8.15 Anordnungsplan (im Schaltschrank)
8.16 Anschlusskabelplan (ab Schaltschrank)
9. Abnahmen, Einweisungen, Übergaben, Erklärungen
9.1 VOB Abnahmeniederschrift
9.2 Einweisungsprotokolle
9.3 Fachunternehmerbescheinigung
9.4 Fachunternehmererklärung
9.5 Übereinstimmung durch Hersteller
9.6 Konformitätsbescheinigungen
10. Pläne, Zeichnungen, Schemata (letztgültig)
10.1 Planverzeichnis
10.2 Layerliste, Plotstiltabelle, etc.
10.3 Werk- und Montageplanung
11 Foto- und Bilddokumentation
11.1 Foto- und Bilddokumentation (fachlich-, technische Fotodokumentation nach Themenbereichen sortiert)
12 Sonstiges
Alle zu erbringenden Dokumente aus dieser und anderen Positionen und aus Nebenleistungen müssen vom AN als digitale und ausgedruckte Dokumente in eine vom AG vorgegebene 3-stufige Gliederungsstruktur gemäß der "Bearbeitungshinweise zur Checkliste Baubestandsdokumentation“ (s. Anlage) eingeordnet werden.
Dies gilt sowohl für die Papierdokumentation in Aktenordnern als auch für die digitale Dokumentation in Dateiform und das Hochladen auf den Plan- und Dokumentenserver. Alle Einzeldokumente (Papierdokumente und Einzeldateien) sind in Verzeichnissen in der vorgegebenen Gliederungsstruktur zu erfassen.
Die gesamte Papierdokumentation ist in Aktenordnern in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die einzelnen Papierdokumente sind in der vorgegebenen Struktur in die Ordner einzuordnen und mit Trennblättern (Register) und Trennstreifen (Dokumentengruppe) zu unterteilen.
Der Inhalt der Ordner ist jeweils in einem vorangestellten Verzeichnis zu dokumentieren.
Zusätzlich sind alle Einzeldokumente jeweils in digitaler Form als PDF-Datei und ggf. zusätzlich als bearbeitbares Dateiformat auf Datenträger gesammelt zu übergeben.
Einweisung
Grundsätzlich ist ein gesonderter Termin für eine umfassende Nutzereinweisung durch den AN zu koordinieren, durchzuführen und schriftlich bestätigen zu lassen. Siehe auch gesonderte Position.
Nachträge
Zu allen evtl. Nachträgen sind vom AN grundsätzlich offene Kalkulationen, mit detailliert aufgeschlüsselten Lohnsätzen, Einkaufspreisnachweisen sämtlicher nicht unwesentlicher Materialien und die offenen Kalkulationen vergleichbarer LV-Positionen vorzulegen.
Weiteres siehe ZTV und LV-Positionen.
0.2.14 Verwendung gewonnener Stoffe
entfällt.
0.2.15 Zu entsorgende Stoffe aus dem Bereich des AG
entfällt.
0.2.16 Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile
entfällt.
0.2.17 Umfang des AG für Abladen, Lagern, Transport
Vom AG werden grundsätzlich keine Räume, Gerüste, Geräte oder Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen des AN zur Verfügung gestellt (vgl. ATV 0.2.7).
Des Weiteren siehe ATV 0.1.8 (Zur Benutzung überlassene Flächen und Räume).
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Entfällt.
0.2.19 Mitwirkung bei Inbetriebnahme von Anlagen
Entfällt.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Die Arbeiten des AN werden bei laufendem Baubetrieb ausgeführt. Die Leistungen des AN sind somit vom Einbau bis zur Abnahme der möglichen Nutzung und Einwirkung anderer Baubeteiligter ausgesetzt (vgl. ATV 0.1.23).
Die eigene Leistung ist vom AN dem entsprechend bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Diebstahl, aber nicht gegen die reguläre Weiterführung der Arbeiten durch andere AN, zu schützen (vgl. §12 Nr. 5 Abs. 5, Satz 2 VOB/B).
0.2.21 Übertragung der Wartung
Entfällt.
0.2.22 Aufmaß / Abrechnung nach best. Zeichnungen oder Tabellen
Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich (soweit möglich) anhand der Pläne zu fertigen. Leistungen die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind gemeinsam mit der OÜ vor Ort aufzumessen und zu überprüfen solange sie sichtbar sind.
Für die Nachvollziehbarkeit sind:
- die Aufmaße im Aufmaß-Blatt zusammenzufassen
- Aufmaß-Pläne M1:50, positionsweise farbig anzulegen
- die Aufmaß-Pläne mit allen Maßen der Aufmaß-Blätter mit jeder Abschlagsrechnung einzureichen
Aufmaß-Pläne und Aufmaß-Blätter sind vor Rechnungsstellung einzureichen. Die Aufmaß-Blätter werden erst zur Abrechnung gültig, wenn Sie vom AN und der zuständigen OÜ unterzeichnet sind.
Sofern bei den einzelnen Gebäude- und Anlagenteilen Leistungen erforderlich werden, für die im jeweiligen Titel keine Positionen enthalten sind, werden die entsprechenden Leistungspositionen aus den LV-Titeln anderer vergleichbarer Gebäude- und Anlagenteile zur Abrechnung herangezogen.
0.2.23 Bautagesberichte
Bautagesberichte sind der OÜ arbeitstäglich vorzulegen. Der Bautagebuchbericht muss enthalten:
Wetter / Temperatur bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende, dazu die höchsten und niedrigsten Tagestemperaturen. In der Winterperiode die Temperatur um jeweils 9 Uhr an einem windgeschützten Ort auf der Baustelle in einer Höhe von 1,5 m über dem Boden.
- Tägliche Uhrzeiten von Arbeitsbeginn / -ende
- Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
- Besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle etc.)
- Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten mit Qualifikation (bei entspr. Gesetzlichen Auflagen mit namentlicher Nennung)
0.2.24 Meldung bei Behörden
Meldepflichtige Arbeiten sind fristgerecht den entsprechenden Behörden/Ämtern zu melden. Bei Bedarf sind diese Stellen zur Beratung in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutz hinzuzuziehen. Eine Kopie der Anmeldung ist unaufgefordert der Objektüberwachung und dem SiGe-Koordinator auszuhändigen.
0.2.25 Baustellenbesprechungen / Jour-Fixe / Lean-Site-Management
Allgemein
Zu den 2-wöchentlich vor Ort stattfindenden Koordinationsterminen (fachtechnische Koordination, fallweise Terminkontrolle) hat der AN den Fachbauleiter oder einen geeigneten mit der Baustelle vertrauten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand durch den AG auf 1 Woche verkürzt werden. Zusätzlich ist mindestens 1x wöchentlich ein Besprechungs- und Begehungstermin unter Teilnahme Fachbauleitung AN und Objektüberwachung AG wahrzunehmen.
Prozessplanung als Vorschau
Die Prozessplanung (4-Monats-Vorschau aller Aktivitäten auf der Baustelle), als Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen Baustelle und Planung, wird auf Basis der Gesamtprozessplanung und des Terminplans monatlich mit den Beteiligten der Baustelle und der Planung erstellt. Der Fokus liegt hierbei auf der pro-aktiven Erkennung von Hindernissen und der Lösung der Probleme. Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und belastbaren Ablaufplanung.
In diesem monatlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten Projektbeteiligten (Terminplaner, Bauleitung, Firmen-Projektleiter, GU-Vertreter, Bauherren-Vertreter etc.) und ausführende Firmen die Aktivitäten der nächsten 4 Monate zusammen ab. Hauptfokus hierbei ist das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen und die Festlegung eines gemeinsamen Bauablaufes.
Ablaufplanung im Detail
In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle durch einen tagesaktuellen „Produktionsplan" gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt und täglich angepasst. In der wöchentlichen Überarbeitung der Ablaufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten 4 Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf in kleinräumigen Einheiten der Baustelle ausgetaktet. Täglich wird die Planung an die tatsächlichen Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) angepasst und die Austaktung überarbeitet. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen Unternehmen erfasst und ausgehängt.
Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle.
In einem wöchentlichen Abstimmungstermin (i.d.R. im Zuge der Baubesprechung) werden gemeinsam zwischen der Bauüberwachung und den ausführenden Unternehmen die Aktivitäten bis auf Tages und Bereichsbasis zusammen auf der Planungstafel für die nächsten 4 Wochen gesteckt. Dieser Termin muss durch die ausführenden Unternehmen vorbereitet werden, um die geplanten Aktivitäten gemeinsam planen und abbilden zu können und entspricht der Arbeitsvorbereitung der Unternehmen. Eine Vorbereitung und Teilnahme der Obermonteure/Poliere der Firmen als auch der Bauleitung ist zwingend erforderlich. Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer normalen Baubesprechung.
In einem täglichen kurzen Abstimmungstermin werden morgens die Aktivitäten des letzten Tages und des aktuellen Tages durchgesprochen und eventuelle Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die offenen Punkte werden besprochen. Teilnehmer am täglichen Abstimmungstermin sind die Bauleitung und die ausführenden Unternehmen. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschreiten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen täglichen Abstimmungen mit der zuständigen Bauüberwachung vorzunehmen sowie die hierfür als Grundlage der Abstimmungen erforderlichen vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich, wöchentlich, monatlich) rechtzeitig vorab auf Anforderung zu übergeben. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer an den relevanten Schulungen zum LSM System teilzunehmen.
0.2.26 Außenwerbung
Eine Außenwerbung der Projektbeteiligten im Bereich des Bauvorhabens ist nur nach gesonderter Abstimmung und Freigabe durch den AG zulässig.
0.2.27 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anmeldung durch den AN (mit Angabe des voraussichtlichen Zeitaufwands) und schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundennachweise sind der OÜ gem. §15 Abs. 4 VOB/B nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah vorzulegen.
0.2.28 Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Die Verrechnungssätze sind vom AN unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen und dergl. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind jedoch nicht eingerechnet.
Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Bei der Abrechnung ist die Zuordnung der Personen zu den abgerechneten Lohngruppen nachzuweisen
0.2.29 Kleingeräte bei Stundenlohnarbeiten
Kleingeräte, welche unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen, sind in die Gemeinkosten der Baustelle einzukalkulieren und werden nicht - auch nicht bei Leistungen auf Nachweis - gesondert vergütet.
0.2.30 Planverteilung
Die Planunterlagen, die der Ausschreibung beiliegen, werden dem AN nach Beauftragung mit aktuellem Stand als pdf-Datei über einen digitalen Projektraum (Think Project) zur Verfügung gestellt.
Im Verlauf der Baumaßnahmen kann es zu einer Fortschreibung der Planung kommen. Es ist mit bis zu fünf weiteren Planindizes zu rechnen. Aufwendungen bei Nutzung der Pläne im Papierformat sind in den Positionen mit einzukalkulieren. Der AN wird per E-Mail über den digitalen Projektraum über neue vorhandene Planstände benachrichtigt.
Der Austausch, aller projektrelevanten Dokumente (wie z. B. Protokolle, Pläne, Messurkunden) erfolgt auch im Weiteren ausschließlich über den Projektraum. Der AN verpflichtet sich diesen zu nutzen. Hierzu sind vom AN einzustellende Dateien nach einem projektspezifischen Plan- und Dokumentenschlüssel zu benennen.
Der AN erhält bei jeder Dokumenten- oder Planverteilung über den Projektraum eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit einem Link zum Herunterladen der gesendeten Daten.
Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragserteilung durch den AG. Der AN hat sich in die Nutzung und Handhabung des Systems einzuarbeiten. Der AN benennt gegenüber dem AG die Personen, die das Bauvorhaben mit dem Projektraum begleiten und in den E-Mail Verteiler aufgenommen werden sollen.
Die Kosten für die Nutzung des Projektraums werden dem AN vom Betreiber des Projektraums direkt in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind vom AN ohne Aufschläge an den AG weiter zu verrechnen. Damit verbundene Aufwendungen sind vom AN einzukalkulieren.
Bei Fragen zum Projektraum kann sich der AN an den AG wenden.
0.2.31 Allgemeine Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Sanitärcontainer, Medienanschlüsse, AG-Container, Schließdienst, ...) wird in der Zeit des Rohbaus vom AN Baumeister gestellt und vorgehalten, in der Zeit des Ausbaus vom AN Baulogistik.
Nach Fertigstellung der Rohbauleistung baut der AN Baumeister seine allgemeine BE in enger Abstimmung mit dem AN Baulogistik und der OÜ zurück. Der Übergang von der allgemeinen BE des AN Baumeisters zur allgemeinen BE des AN Baulogistik hat in mehreren Abschnitten, fliesend und lückenlos zu erfolgen.
Die dafür erforderliche detaillierte Planungs-, Abstimmungs- und Koordinationsleistung ist von den AN einzukalkulieren.
Mit Aufbau der allgemeinen BE des AN Baulogistik wird die BE gemäß Baulogistik-Handbuch (s. Anlage) betrieben.
ATV Angaben zur Ausführung
ZTV Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Die hier getroffenen Regelungen gelten grundsätzlich und allgemein für sämtliche Gewerke und Teilleistungen des AN einschließlich der jeweils zugehörigen ZTV.
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Herstellerrichtlinien, insbesondere sind folgende Normen zu beachten:
ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die angeführten DIN - Normen und die darin erwähnten DIN - Normen, sowie die Vorschriften der jeweiligen Verbände, und die Praxismerkblätter (Technischen Merkblätter) der Hersteller sind, soweit sie für die jeweilig auszuführende Leistung anzuwenden sind, einzuhalten.
Für die Ausführung der Arbeiten sind zusätzlich die Ausführungspläne der Architektur maßgebend.
1 Umfang der Leistungen
Allgemein
Alle Leistungen verstehen sich als fertige Leistung einschl. Anlieferung der Stoffe, Verschnitt, Befestigungsmaterial, Hilfsstoffe und alle sonstigen Nebenleistungen gem. VOB/C.
Einbauort
Angaben in Positionen zum Einbauort sowie Detailhinweise, sind nur als schwerpunktmäßige, orientierende Angaben zu betrachten.
Leistungsabgrenzung
Im Anschlussbereich der Mobilen Trennwände ist die UK des AN Trennwände im Wand- und Deckenbereich vom AN Trockenbau zu beplanken.
Koordination anderer AN
Der AN hat Abfolgen und Schnittstellen seiner Teilleistungen mit anderen AN eigenverantwortlich entsprechend dem Bauablauf zu planen, zu koordinieren und abzurufen. Der damit verbundene Aufwand ist in einer gesonderten Position zu kalkulieren.
Sicherungsmaßnahmen
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen dürfen grundsätzlich nur unter Einsatz der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgefürt werden.
Schutzmaßnahmen
Der arbeitstägliche Schutz der Leistung während und nach Beendigung der Arbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist unter der Berücksichtigung des jahreszeitlichen Ausführungszeitraumes gem. ATV und Ablaufkonzept in die jeweilige Positionen einzukalkulieren.
Maschinenarbeiten
Der Maschineneinsatz unterliegt der Disposition des AN. Es sind jedoch Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und die Lärm- und Erschüttungsbelastungen auf ein Minimum reduzieren.
Sämtliche Arbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der notwendige Aufwand einer Beihilfe von Hand ist einzurechnen, ebenso das Ein- und Ausbringen der Geräte.
2 Prüfung der Vorleistungen
Allgemein
Der AN ist verpflichtet, die Ausführungsunterlagen und Pläne im Hinblick auf seine Gewährleistung sofort nach Erhalt eigenverantwortlich zu überprüfen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung muss der AN vor Ausführung schriftlich anzeigen. Er hat im Einvernehmen mit dem AG die Voraussetzungen zu schaffen, die es ihm ermöglichen, die volle Verantwortung für seine Leistungen zu übernehmen. Bei Unklarheiten in der Ausführung ist sofort mit dem zuständigen Planer oder der OÜ Rücksprache zu halten.
Der AN hat die Vorleistungen unverzüglich vor Ort zu prüfen. Bedenken wegen Mängeln aller Art (§ 4 Abs. 3 VOB/B) an der Tauglichkeit von Untergründen für die vorgesehene Leistung hat der AN so rechtzeitig schriftlich anzumelden, dass ein termingerechter Beginn der Arbeiten trotz eventuell notwendiger Nacherfüllung durch den Vorunternehmer eingehalten werden kann - mindestens 4 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn der jeweiligen Teilleistung.
Aufmaß
Vor Beginn der Fertigung sind sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten vom AN eigenverantwortlich auszuführen. Hierbei sind vom AN insbesondere die Maße für einzubauende Teile am örtlichen Baukörper zu prüfen und aufzumessen.
Alle zur Lieferung erforderlichen Materiallisten und Massenauszüge hat der Unternehmer in eigener Verantwortung anzufertigen.
3 Achsen und Höhenkoten
Je Geschoß wird vom AN Baumeister in jedem Baukörper eine Höhenkote sowie ggf. mehrere Achspunkte angebracht. Die Übertragung der Höhen bzw. Achsen an den Einbauort hat der AN eigenverantwortlich und selbständig durchzuführen. Diese Übertragung wird nicht separat vergütet.
Der AN ist für die sichere Erhaltung der Messpunkte verantwortlich. Muss aus bauablauftechnischen Gründen ein Messpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung der OÜ einzuholen.
4 Containeranlage
Allgemein
Dem AN wird von der OÜ auf dem Baufeld ein Ort zugewiesen, der von diesem für die Aufstellung seiner Containeranlage genutzt werden kann (s. BE-Konzept). Die Stellung von Unterkunftscontainern und die Übernachtung auf dem Baufeld ist nicht zulässig.
Eigennutzung / Fremdnutzung
Jeder AN stellt seine eigenen Tagesunterkünfte und Lagercontainer und organisiert hierfür seine eigenen Transporte und die erforderlichen Kräne. Bauseitig wird ein Sanitäts- und Sanitärcontainer gestellt.
Stromversorgung
Für die Stromversorgung der eigenen Containeranlage kann sich der AN an das Stromnetz der BV anschließen. Jeder AN hat jedoch seinen eigenen Stromzähler zu stellen und zu betreiben. Vor Auf- und Abbau des Stromzählers ist der Zählerstand vom AN eigenverantwortlich zu dokumentieren und der zur Abrechnung OÜ zu übermitteln (vgl. ATV 0.1.7).
5 Öffentlicher Grund
Das Einholen der öffentlich rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für eine Sondernutzung von Flächen auf öffentlichem Grund (Anmietung etc.) ist im Umfang des beiliegenden BE-Konzepts durch den AG bereits erfolgt.
Sollte der AN darüber hinaus eine Sondernutzung von Flächen auf öffentlichem Grund zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat der AN diese Genehmigung auf eigene Kosten einzuholen. Dies gilt auch für die Einholung und die Gebühren von ggf. erforderlichen verkehrsrechtlichen Erlaubnissen (Mobilkräne, Transporte, ...).
6 Kraftstoffe, Öle, Schmiermittel
Das Lagern und Abfüllen von Kraftstoffen, Ölen, Schmiermitteln und sonstigen wassergefährdenden Stoffen ist so durchzuführen, daß jegliche Verunreinigung des Bodens bzw. des Grundwassers zuverlässig verhindert wird. Die dafür notwendigen Bindemittel sind in ausreichender Menge auf der Baustelle vorzuhalten.
7 Grundlagen / Qualitätsnachweis
Die dem Leistungsverzeichnis beigelegten Planunterlagen dienen als Grundlage der Kalkulation. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen und in den beigefügten Plänen dargestellten technischen und formalen Forderungen sind Angebotsgrundlage und definieren das qualitative Mindestmaß. Darauf aufbauend ist dem AN freigestellt, seine eigenen Anlagen bzw. Systeme kostenneutral anzubieten, sofern sie diese Forderungen erfüllen.
Über die qualitative und formale Gleichwertigkeit entscheiden die Planer.
8 Abschnittsweise Ausführung
Die Arbeiten sind abschnittsweise und zeitversetzt auszuführen. Die daraus ersichtlichen Arbeitsunterbrechungen sind kalkulatorisch in den Einheitspreisen zu erfassen (s. a. ATV 0.2.1).
9 Änderung von Normen, Regelwerken, Gesetzen, Vorschriften
Ändern sich während der Bauausführung die dem Vertrag zugrundeliegenden DIN-Normen, technischen Vorschriften, Hersteller- und Verbandsvorschriften, Erlasse oder Gesetze so ist der AN verpflichtet, die OÜ hierüber unverzüglich zu informieren.
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Leistung und das von ihm erstellte Bauwerk zum Zeitpunkt seiner Abnahme den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
ZTV Allgemein
ZTV Trockenbauarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Trockenbauarbeiten
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften, Insbesondere sind folgende Normen zu beachten:
ATV DIN 18340 - Trockenbauarbeiten
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau
DIN EN 13964 – Abgehängte Decken – Anforderungen und Prüfverfahren
DIN 18181 – Gipsplatten im Hochbau – Begriffe, Anforderungen, Prüfverfahren
DIN 18182‑1 – Metallprofile für Gipsplattenkonstruktionen
DIN 18183 – Gipsfaserplatten – Anforderungen
DIN 4103‑1 – Nichttragende innere Trennwände; Anforderungen und Nachweise
Bundesverband der Gipsindustrie Merkblatt Oberflächenqualitäten im Trockenbau
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Für die Ausführung der Arbeiten sind zusätzlich die Werkpläne des Architekten maßgebend.
1. Bauablauf
Alle Trennwände, Vorsatzschalen etc. werden vor dem Estricheinbau auf der Rohdecke aufgestellt. Ein durchgängiges Arbeiten ist nicht möglich. Das Schließen der Schacht-, Installationsvor- und trennwände erfolgt gem. Bauablauf zeitlich getrennt von der Erstellung der Ständerwerke und nach TGA-Installation nach Freigabe zum Schließen durch die OÜ.
Das Ständerwerk ist in Abstimmung mit der TGA zu erstellen und an die Sanitäreinbauten wie Traggerüste etc. anzupassen. Zusätzliche CW- oder UA-Profile, die für die Aussteifung von Traggerüsten bzw. zur Verstärkung notwendig sind, sind unter separaten Positionen nach tatsächlich ausgeführter Menge abzurechnen.
2. Transport und Lagerung
Unmittelbar nach dem Einbringen des Materials (Platten, Profile, ...) ist dieses an die jeweiligen Einbauorte zu verteilen. Verschnitt und Materialreste sind arbeitstäglich, spätestens nach Fertigstellung der Teilleistung (Einseitige Beplankung, ...) zu entsorgen. Material für nachfolgende Teilleistungen (Schließen von Öffnungen, ...) ist in Abstimmung mit der OÜ so zu lagern oder ggf. geschossweise mehrfach umzulagern, dass Nachgewerke (Estrichleger, ...) nicht behindert sind.
3. Gerüste
Für sämtliche Trockenbauarbeiten werden bauseits grundsätzlich keine Gerüste zur Verfügung gestellt (vgl. ATV 0.2.7), bei allen Wänden und Decken, auch bei Einbauhöhen über 3,50 m, sind durch den AN eigene Arbeitsgerüste, Hebezeuge und Hilfsmittel einzusetzen. Diese sind in den entsprechenden Positionen zu kalkulieren.
4. Schutzmaßnahmen
Bei Ausführung der Spachtelarbeiten sind unmittelbar angrenzende Fensterflächen zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen sind durch den AN in einer gesonderten Position zu kalkulieren.
5. Toleranzen
Für die Ebenheit der Bekleidungen gelten erhöhte Anforderungen nach DIN 18202 Tabelle 3 Zeile 7. Die Qualität der Spachtelung in Q3 hat gem. Merkblatt Nr. 2 "Verspachtelung von Gipsplatten - Oberflächengüten" der Industriegruppe Gipsplatten e. V. zu erfolgen.
6. Systemzulassungen
Es sind bauaufsichtlich zugelassene Systeme zu verwenden. Der Nachweis obliegt dem AN. Bei sämtlichen Bauteilen sind bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse der Systemhersteller für den Einbau verbindlich. Falls Kosten für eine bauaufsichtliche ZiE oder eine vBG anfallen, sind diese im EP der entsprechenden Position zu kalkulieren.
7. Berechnungen
Der AN erbringt, soweit erforderlich, alle statischen und schallschutztechnischen Nachweise / Berechnungen für die nachfolgend aufgeführten Leistungen.
Insbesondere sind zu berücksichtigen: Wandverstärkungen, Wanddicken, Wandhöhen, Bekleidungen, Auswechslungen, Dämmungen, Verstärkungen, Ständerwerk etc. unter Angabe der aufzunehmenden Lasten. Selbiges gilt für die schallschutztechnische Nachweisführung.
Die Einholung der für die Nachweisführung erforderlichen Informationen von Dritten (hinsichtlich Lastannahmen und Anforderungen) erfolgt durch den AN.
O.g. Leistungen sind in der Position W+M-Planung zu kalkulieren.
8. Statische Bemessung
Alle GK-Wände sind als nichttragende Innenwände nach DIN 4103-1 zu planen und auszuführen.
Das Ständerwerk, Winkel, Profile, etc sind in Abstimmung mit den Planern vom AN statisch zu bemessen, zu erstellen und an die Sanitäreinbauten wie Traggerüste etc. anzupassen. Zusätzliche CW- oder UA-Profile für die Aussteifung von Traggerüsten sind unter separaten Positionen nach tatsächlich ausgeführter Menge abzurechnen.
O.g. Leistungen sind in der Position W+M-Planung zu kalkulieren.
9. Schallschutztechnische Bemessung
Bei allen angegebenen Schalldämmmaßen R'whandelt es sich um Werte für den eingebauten Zustand. Dieser Schalldämmwertdarf durch Wand-, Decken- und sonstige Anschlüsse nicht vermindert werden.
Für die Schallschutzanforderung sind amtliche Prüfzeugnisse vorzulegen. Die Plattenstöße der doppellagigen Bekleidungen sind versetzt anzuordnen. Alle Bekleidungslagen sind zu verspachteln.
O.g. Leistungen sind in der Position W+M-Planung zu kalkulieren.
10. Brandschutztechnische Bemessung
Der Feuerwiderstand der Wände und Decken, ist in den einzelnen Positionen angegeben.
Die Montageplanung der Schachtwände (einschl. Durchführungen und Brandschutzabschottungen) ist auf Grundlage der Ausführungsplanung der Architekten und TGA-Fachplaner und gem. Zulassung für der Metallständer-Wandkonstruktionen, der bauseitigen Installationseinbauten und bauseitigen Brandschottungen zu erstellen.
Aussparungen und Öffnungen bei Metallständerwänden, Schachtwänden und Vorsatzschalen mit Brandschutzanforderung sind vom AN unter Berücksichtigung
- der vom AN von Dritten einzuholenden bauaufsichtlichen Zulassungen,
- der bauseitigen Durchführungen und Einbauteile,
- der MLAR,
- der Richtlinien des DIBT,
- der Brandschutzvorschriften und -Normen bei Ausführung,
- der Herstellvorschriften der von ihm zu erstellenden Bauteile
darzustellen, dem AG vorzulegen und ggf. auf Unstimmigkeiten schriftlich hinzuweisen.
O.g. Leistungen sind in der Position W+M-Planung zu kalkulieren.
11. Werkstatt- und Montageplanung
Die W+M-Planung des AN umfasst alle zur Produktion und Durchführung der Leistungen des AN notwendigen Planungen und Berechnungen.
Umfang und Inhalt der geforderten Unterlagen und Detailnachweise sind vorab mit dem AG, der OÜ und der Architektur abzustimmen. Insbesondere sind alle Anschlüsse mit Anschlusssituationen am Rohbau, Fußboden etc. darzustellen bzw. WC Trennwände.
Die Pläne sind als pdf-Datei im Maßstab 1:20, 1:5, 1:2 und 1:1 der Architektur zur Freigabe zu übergeben. Die Prüf- und Genehmigungszeit der Architektur beträgt 2 Wochen (10 Werktage) nach Vorlage der Planunterlagen.
Nach Prüfung hat der AN die W+M-Planung gleichzustellen. D. h., der AN übernimmt die Prüfeinträge in die eigene Planung. Diese resultierende finale Planung wird vom AN als pdf-Datei an die OÜ zu übergeben, sowie über den digitalen Projektraum zu verteilen.
Die Objektüberwachung erhält vom AN außerdem die pdf-Dateien mit den Eintragungen des Architekten.
Es darf nur nach freigegebenen Plänen gefertigt werden.
Die Werkstatt- und Montageplanung ist vom AN gem. den Terminen in den BVB vorzulegen. Die Erstellung der W+M-Planung und der Bestandsdokumentation sind durch den AN in einer gesonderten Position zu kalkulieren.
12. Aufmass und Abrechnung
Vor dem Verschließen der Wände ist mit der OÜ die Art und Anzahl der tatsächlich eingebauten Profile etc. festzustellen.
Wandversätze mit Versatz Wandstärke wird als 1 Eckausbildung abgerechnet. Der Übergang zu einer GK-Wand anderen Typs stellt keinen vergütungsfähigen T-Anschluss dar.
13. Anschlüsse
Der Anschluss von Gipskartonwänden / Ständern an massive Bauteile (Stahlbeton, Mauerwerk) hat durch Einlegen eines Fugentrennstreifens zu erfolgen. Nach Aushärtung der Verspachtelung sind vom AN überstehende Trennstreifen abzuschneiden, zu sammeln und zu entsorgen.
14. Dämmstoffe
Als Dämmung in Wänden, Vorsatzschalen und Decken ist generell, soweit nicht in der Position anders angegeben, nichtbrennbare Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt > 1.000 °C zu verwenden.
Der verwendete Dämmstoffe muss, gemäß DIN, alterungs- und witterungsbeständig, fäulnis- und schimmelfest, feuchtigkeitsunempfindlich und wasserabweisend sein.
ZTV Trockenbauarbeiten
01 Besondere Leistungen
01
Besondere Leistungen
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
01.01 Planung und Dokumentation
01.01
Planung und Dokumentation
01.02 Muster
01.02
Muster
01.03 Gerüst
01.03
Gerüst
01.04 Schutzmaßnahmen
01.04
Schutzmaßnahmen
01.05 Sonstiges
01.05
Sonstiges
02 Wände
02
Wände
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
02.01 Trennwände Einfachständerwerk
02.01
Trennwände Einfachständerwerk
02.02 Trennwände Doppelständerwerk
02.02
Trennwände Doppelständerwerk
02.03 Vorsatzschale
02.03
Vorsatzschale
02.04 WC Trennwände
02.04
WC Trennwände
02.05 Sonstige Wände
02.05
Sonstige Wände
03 Wände: Profile, Wandverstärkungen, Sonstiges, Aussparungen
03
Wände: Profile, Wandverstärkungen, Sonstiges, Aussparungen
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
03.01 Profile, Wandverstärkungen und Zubehör
03.01
Profile, Wandverstärkungen und Zubehör
03.02 Zulagen, Sonstiges
03.02
Zulagen, Sonstiges
03.03 Offnungen, Aussparungen
03.03
Offnungen, Aussparungen
03.04 Sonstiges
03.04
Sonstiges
04 Decken
04
Decken
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
04.01 Unterdecken
04.01
Unterdecken
04.02 Deckenschürzen
04.02
Deckenschürzen
05 Decken: Profile, Sonstiges, Öffnungen, Einbauteile
05
Decken: Profile, Sonstiges, Öffnungen, Einbauteile
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
05.01 Profile, Verstärkungen, Zubehör
05.01
Profile, Verstärkungen, Zubehör
05.02 Zulagen, Sonstiges
05.02
Zulagen, Sonstiges
05.03 Offnungen, Aussparungen
05.03
Offnungen, Aussparungen
05.04 Einbauteile
05.04
Einbauteile
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV und ATV zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten
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