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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsumfang Leistungsumfang dieses Leistungsverzeichnisses:
Im Einzelnen handelt es sich um folgende, kurz beschriebene Leistungen:
- Betonarbeiten: Aussparungen / Schlitze schließen, Kernbohrungen
- Betonarbeiten: Ergänzende Arbeiten Aufkantungen/Brüstungen Ortbeto
- KS Mauerwerk: Aussparungen / Schlitze schließen, Kernbohrungen
- Putzarbeiten: Aussparungen / Schlitze im Putz + Kalkglätte schließen, Ergänzen von Flächen an Wänden und Decken, Abklebu
- Bauwasser
- Abwasser
- Baustrom
- Baubeleuchtung
- Baustellencontainer AG
- Sanitärcontainer Ausbauphase
- Sanitätscontainer Ausbauphase
Leistungsumfang
Plan- und Anlagenliste Plan- und Anlagenliste
Allgemein:
Baustellenlogistikhandbuch (10-2023).pdf
Bearbeitungshinweise Baubestandsdokumentation (03-2021).pdf
Brandschutznachweis - Pläne (02-2023).pdf
Brandschutznachweis - Text (02-2023).pdf
Materialökologie (10-2024).pdf
SiGe-Plan (06-2023).pdf
Übersicht Hohlkörperdecken (09-2024).pd
BE-Planung:
BE Planung_FHN_P1Stand: 13.07.2025Maßstab: 1:1000
BE Planung_FHN_P2Stand: 13.07.2025Maßstab: 1:1000
BE Planung_FHN_P3Stand: 13.07.2025Maßstab: 1:1000
BE Planung_FHN_P4Stand: 13.07.2025Maßstab: 1:1000
Grundrisse:
FHN_5_731001_H3_EG_GR_050_0006_07_A.pdf
FHN_5_731001_H3_EG_GR_050_0007_07_A.pdf
FHN_5_731001_H3_O2_GR_050_0012_04_A.pdf
FHN_5_731001_H3_U1_GR_050_0002_06_A.pdf
FHN_5_731001_H3_U1_GR_050_0003_06_A.pdf
FHN_5_731001_H3_XX_GR_050_0013_04_A.pdf
FHN_5_731001_ME_EG_GR_050_0008_07_A.pdf
FHN_5_731001_ME_O1_GR_050_0010_02_A.pdf
FHN_5_731001_ME_U1_GR_050_0004_06_A.pdf
FHN_5_731001_MS_D1_GR_050_0015_01_A.pdf
FHN_5_731001_MS_EG_GR_050_0005_07_A.pdf
FHN_5_731001_MS_O1_GR_050_0009_02_A.pdf
FHN_5_731001_MS_O2_GR_050_0011_02_A.pdf
FHN_5_731001_MS_O3_GR_050_0014_01_A.pdf
FHN_5_731001_MS_U1_GR_050_0001_06_A.pdf
Schnitte:
FHN_5_731001_H3_DD_SN_050_0028_02_A.pdf
FHN_5_731001_H3_FF_SN_050_0030_02_A.pdf
FHN_5_731001_ME_HH_SN_050_0031_02_A.pdf
FHN_5_731001_ME_XX_SN_050_0029_02_A.pdf
FHN_5_731001_MS_AA_SN_050_0025_02_A.pdf
FHN_5_731001_MS_BB_SN_050_0026_02_A.pdf
FHN_5_731001_MS_CC_SN_050_0027_02_A.pdf
FHN_5_731001_XX_XX_SN_050_0032_02_A.pdf
Ansichten:
FHN_5_731001_H3_XX_AN_050_0042_02_F
FHN_5_731001_ME_XX_AN_050_0040_02_F
FHN_5_731001_MS_AN_AN_050_0036_02_F
FHN_5_731001_MS_AO_AN_050_0037_03_F
FHN_5_731001_MS_AS_AN_050_0038_02_F
FHN_5_731001_MS_AW_AN_050_0039_02_F
FHN_5_731001_MS_XX_AN_050_0046_02_F
Baumedien:
Medienleitungsverlauf
Plan- und Anlagenliste
Technische Spezifikationen Technische Spezifikationen
Für alle Ausführungen sind die einschlägigen Gesetze, Regelungen und Vorgaben des Gesetzgebers, der Fachverbände, der Berufsgenossenschaften und Hersteller sowie der VOB Teil B und C einzuhalten und werden Vertragsbestandteil. Der Stand der Technik und die anerkannten Regeln der Technik sind Grundlage der Ausführ
Soweit in der Leitungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Euopäische Normen umesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genomme
Die Gleichwertigkeit ist bei der Angebotsangabe gesondert nachzuweisen.
Technische Spezifikationen
ATV Angaben zur Baustelle Allgemeine Technische Vorbemerkungen - Angaben zur Baustelle
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen
0.1 Angaben zur Baustelle
0.1.1 Lage der Baustelle
Das Grundstück befindet sich am äußersten westlichen Stadtrand Münchens im Stadtbezirk 22, Aubing im Südteil des 2. Realisierungsabschnitt Freiham Nord. Das Baugebiet befindet sich auf den Grundstücken Flur-Nummer 868/4, 869/1, 869/5, 870/3, 871/3, 894/1, 881/2 und 3531/46 der Gemarkung Au
Im 1. Bauabschnitt (nördlicher Teil des Baufeldes) ist
eine 5-zügige Mittelschuleeine 3-fach-Sporthalle,eine THV-Dienstwohnung,eine Mensa undeine Fahrrad-Tiefgarage geplant,
im 2. Bauabschnitt (südlicher Teil des Baufeldes)eine 5-zügigen Grundschule,eine 1-fach-Sporthalle undein Haus für Kinder.
Der AN hat sich unbedingt vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen und das Baufeld bzw. die Verkehrsinfrastruktur zu besichtigen, um sich von der Form, der Größe der Flächen und den Logistikmöglichkeiten ein Bild zu machen. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten können nicht anerkannt we
Die örtliche Situation kann dem beiliegenden Lageplan entnommen werden.
0.1.2 Besondere betriebliche Bedingungen
In mittelbarer Nachbarschaft zur Baustelle befinden sich Bildungs- und Wohnbauten. Auf die Anrechte der Anwohner sowie den laufenden Betrieb der Bildungsbauten, insbesondere verkehrende Kinder, ist während der gesamten Maßnahme Rücksicht zu nehmen. Die Baustelle ist entsprechend dauerhaft und zuverlässig zu beschildern und zu siche
Auf Grund des großen öffentlichen Interesses am Baufortschritt ist insbesondere an Wochenenden und feiertags mit Schaulustigen und interessierten Bürgern zu rechnen. Entsprechend dürfen außerhalb des gesicherten Baustellenbereichs keine Materialien, Werkzeuge oder Geräte gelagert we
Die an die Baustelle angrenzende Straße wird regelmäßig befahren. Weitere Baustellen können während des laufenden Baubetriebs im näheren Umfeld hinzukommen. Der AN hat die damit verbundenen Umstände zu berücksic
0.1.3 �Art und Lage der baulichen Anlage
Gebäudekennzahlen
Im Zuge des Bauvorhabens ist aufgrund der Grundwassersituation eine Geländeaufschüttung um rund 1,3 bis 2,0 m vorgesehen auf ca. 531,5 m u. NN im südlichen Grundstücksbereich bzw. 531,0 m u. NN im Nord
Grundstücksfläche: ca. 36.500 q
Brutto-Grundfläche gesamt (BGF): ca. 18.700 qm
- Mittelschule: ca. 11.000 qm
- Mensa: ca. 2.200 qm
- Sporthalle: ca. 3.800 qm
- THV-Wohnung: ca. 100 qm
- Tiefgarage: ca. 1.600 qm
Brutto-Rauminhalt gesamt (BRI): 93.700 cbm
- Mittelschule: ca. 49.500 cbm
- Mensa: ca. 10.600 cbm
- Sporthalle: ca. 27.200 cbm
- THV-Wohnung: ca. 400 cbm
- Fahrrad-Tiefgarage: ca. 6.000 cbm
Mittelschule
Über einen 2-geschossigen Aulabereich mit großer Freitreppe führt der Weg vom Eingang zur zentralen Treppe der Lernhauscluster und in den leicht auffindbaren Verwaltungsbereich im 1.OG. Die Lernhauscluster in den Obergeschossen sind über die mittig angeordnete Treppe beidseitig erschlossen. Die beiden Cluster der Förderschule sind übereinander gestapelt. Das gesamte Erdgeschoß der Mittelschule bietet Raum für die gemeinschaftlichen Nutzungen mit verschiedenen Fachraumen. Der Einschnitt ab 1.OG im Bereich des mittleren Treppenhauses lässt eine Nutzung der Terrasse als Freibereich zu. Im Untergeschoß befinden sich Technikraume und die Fahrradtiefgarage für den Sc
3-fach-Sporthalle
Die 3-fach-Sporthalle ist zur Hälfte eingegraben. Über einen überdachten Übergang im Pausenhofbereich der Mittelschule ist die Sporthalle und die sich im UG befindlichen Umkleidebereiche angeschlossen. Externe Nutzer gelangen im Norden, unabhängig von der Schule sowohl in den Bereich der Zuschauertribüne als auch über eine Treppe in den Umkleidebereich, somit ist eine leichte Erreichbarkeit vom öffentlichen Raum und von der U-Bahn gegeben. Ein direkter Zugang aus der Tiefgarage unter der Mittelschule zur Sporthalle ermöglicht eine optimale Erschließung für den Vereinssport. Das Dach der 3-fach-Sporthalle wird als Biodiversitätsgründach geplant und kann über eine außenliegende Freitreppe erreicht werden. Im hinteren Teil der Kubatur der 3-fach Sporthalle ist die THV-Wohnung integriert und kann ebenfalls von Norden separat ersch
Mensa
Das zentrale Mensagebäude beider Schulen ist über die Mensa und Pausenhalle baulich direkt mit der Grundschule verbunden. Die Mittelschüler gelangen über den Campusweg in das Mensagebäude. Die räumlich voneinander getrennten Mensen haben eine gemeinsame Küche. Die Mensa der Mittelschule ist zusätzlich räumlich mit dem Mehrzweckraum verknüpft. Sie können gemeinsam als Veranstaltungsraum genutzt werden. Der Musikraum inkl. Nebenraum ist ebenfalls im Mensagebäude nahe dem Veranstaltungsraum
Dächer
Das Dach der Mensaräume ist begrünt. Die Erschließung erfolgt über einen ausklappbaren Dachausstieg. Zusätzlich (nach Fertigstellung des 2. BA) über einen Fluchtba
Die Lernhauscluster sind nach Vorgabe des Münchner Lernhauskonzeptes aufgebaut. Die räumliche Anordnung des zentralen multifunktionalen Mehrzweckbereichs zum Lichthof schafft einen Außenbezug. Durch flexible Wände wird d�Lernhausforum“ auch zu einer großen zusammenhängenden Lernlandschaft, mit Durchblicken und Ausblicken für einen inspirierenden Lebens- und Lernraum für ganztägigen Unter
Auf den Schuldächern befinden sich Aufstellflächen für RLT-Geräte, sowie Aufstellflächen für eine Photovoltaikanlage. In der Entwurfsplanung werden die Dächer so geplant, dass sowohl ein Kiesdach als auch ein extensiv begrüntes Dach ausgebildet werden kann. Die Dachflächen sind über die außenliegenden Treppenläufe der Fluchtbalkone zu
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle / Baustellenzufahrt
Im 1. Bauabschnitt kann das Baufeld ausschließlich über den provisorischen Autobahn-Zubringer (A99 - Westumfahrung München - Ausfahrt 6 Germering Nord) angefahren werde
Das Baufeld ist mittels eines Bauzaunes umschlossen, die Zufahrt erfolgt von Westen her durch ein Bauzauntor.
0.1.5 Freizuhaltende Flächen / Räum
Die an das Baufeld angrenzenden / umliegenden Verkehrs- und Grünflächen (Flächen außerhalb des durch den Bauzaun umschließenden Baufeldes) stehen für die Baumaßnahme nicht zur Verf
Wege für den Personen- bzw. Fahrzeugverkehr auf der Baustelle dürfen nicht durch Bauarbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind stets freizuhalten. Anderweitige betriebliche Tätigkeiten auf der Baustelle und den Zufahrten, auch durch den Nutzer dürfen nicht gefährdet w
Die Anlieferzonen auf der BE-Fläche sind ausschließlich für Ladetätigkeiten zu nutzen und ansonsten jederzeit freizuhalten. In einem 5 m breiten Streifen entlang der Neubaugebäude dürfen aus Brandschutzgründen keine brennbaren Materialien gelagert we
Sämtliche Innenräume, die nicht als Lagerflächen ausgewiesen sind, sind freizuhalte
0.1.6 Transporteinrichtungen und Transportwege
Der AN hat sämtliche Materialtransporte selbst zu tätigen und zu organisieren. Alle Aufwendungen hierfür, auch das evtl. erforderliche Vertragen von Hand, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vertikale und horizontale Transporthilfen hat der AN zu stellen. Mögliche Standorte und Aufbauzeiten sind von ihm mit der Objektüberwachung (OÜ) abzusti
Nähere Angaben zu den vorzufindenden Rahmenbedingungen können dem beiliegenden BE-Konzept entnommen werden
0.1.7 �Wasser, Energie und Abwasser
Allgemein
Die öffentlichen Anschlüsse für die Baumedien (Baustromtrafo, Trinkwasserleitung, Abwasserkanal) aus dem Bereich Annemarie-Renger-Straße / Hans-Dietrich-Genscher-Straße wurden bislang vom AN Baumeister 1 genu
Alle AN verpflichten sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen, die Anschlüsse dürfen ausschließlich für Arbeiten im Zusammenhang mit der Erbringung der jeweils beauftragten Leistung verwendet werd
Die Weiterleitung der Medien von den bauseitigen Verteilungen zu deren Verwendungsstelle ist Sache des einzelnen AN.
Baustrom
Die Einrichtung und der Unterhalt der Baustromversorgung und Baubeleuchtung während der Rohbauarbeiten (nach den Erdbauarbeiten) wird vom AN Baumeister 1 übernommen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Baustromversorgung und Baubeleuchtung während der Ausbauarbeiten wird vom AN Baumeister 2 übernommen. Fortlaufend mit dem Baufortschritt werden auf dem Baufeld und im Gebäude Unterverteiler und Beleuchtung installiert. Es kann davon ausgegangen werden, dass alle 50 m ein Baustrom-Unterverteiler erreichbar
Das Laden von E-Automobilen über Baustromanschlüsse ist generell nicht zulässi
Bauwasser und Abwasser
Die Einrichtung und der Unterhalt der Bauwasser- und Abwasserversorgung während der Rohbauarbeiten (nach den Erdbauarbeiten) wird vom AN Baumeister 1 übernommen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Bauwasser- und Abwasserversorgung während der Ausbauarbeiten wird vom AN Baumeister 2 übernomm
Abrechnung
Mit Ausnahme der Kosten für den Stromverbrauch der eigenen Container (s. u.), werden die Verbrauchs- und Zählerkosten für Baustrom, Bauwasser und Abwasser allen AN vom AG bei der Schlussrechnung über eine prozentuale Pauschale in Abzug gebrac
Die prozentuale Pauschale für den AN beträgt 0,5 % der jeweiligen Auftragssumme
Stromverbrauch Container
Die Stromverbrauchskosten der Büro- und Mannschaftscontainer werden über Einzelzähler des AN erfasst. Hierfür stellt der AN einen Verteiler für die Containeranlagen mit eingebauten Stromzählern. An diesen Zähler hat der AN seine Container anzuschließen. Nach Abschluss der Arbeiten wird der Zählerstand abgelesen und die Stromkosten dem AN zum Selbstkostenpreis (d.h. 0,50 €/kWh zzgl. MwSt.) zusätzlich zur vereinbarten Pauschale (s. o.) in Abzu
Ausfall
Arbeitsunterbrechungen auf Grund eines Ausfalls der Medienversorgung von bis zu 6 Stunden werden nicht vergütet.
0.1.8 �Zur Benutzung überlassene Flächen und Räu
Baufeld
Dem AN stehen für die Erbringung seiner Leistung, das Stellen seiner Container und das Lagern seines Materials nur die Flächen auf dem Baufeld zur Verfügung. Das Baufeld ist durch den AN Erdbau während der Erdarbeiten und nach Abschluss der Erdarbeiten durch den AN Baumeister mit einem Bauzaun und Toranlagen gesiche
Der Bauzaun darf nicht ohne vorherige Abstimmung mit der OÜ geöffnet oder in seiner Lage verändert werden. Geöffnete Bauzaunelemente müssen von dem AN, der den Bauzaun geöffnet hat, umgehend, spätestens vor Feierabend, wieder mit Schellen fachgerecht und dauerhaft verschlossen w
Außerhalb der Container ist auf dem Baufeld, im Gebäude und auf den angrenzenden Grundstücksflächen das Umkleiden, Ruhen und Speisen nicht gestattet. Zudem gilt ein generelles Rauch- und Alkoholverb
Lagerflächen
Soweit benötigt, werden dem AN von der OÜ auf dem Baufeld Lagerflächen zugewiesen. Das zweimalige Umsetzten der Lagerflächen gem. Baufortschritt ist erforderlich und einzukalkulieren. Auf diesen Außenlagerflächen ist in Abstimmung mit der OÜ das Lagern von Material und das Aufstellen von Containern möglich. Die eigene Lagerfläche ist vom AN auf eigene Kosten durch Gitterbauzäune abzutrennen und abz
Abschließbare Räume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Das Versperren von Räumen im Gebäude ist generell nicht gesta
Sofern Lagermöglichkeiten außerhalb des Baufelds benötigt werden, sind diese vom AN auf eigene Kosten zu organisieren und anzumieten. Hierbei ist die Fläche vor Nutzung durch den AN zu begutachten. Eventuelle Schäden sind vom AN zu dokumentieren. Die Dokumentation ist vor Nutzung der OÜ zu über
Außerhalb der zugewiesenen Lagerflächen sind aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse auf dem Baufeld nur zeitweise und kurzfristig Materiallagerungen nach gesonderter Genehmigung durch die OÜ mögl
Für den Ausbau ist die Anlieferung von Materialien „just in time“ (d.h. sehr zeitnah zum jeweiligen Einbau und in kleinen Mengen z. B. nur der Tages- oder Wochenbedarf) durchzufü
Container
Büro-, Mannschafts-, Lager- und Müllcontainer werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt. Sollten entsprechende Container vom AN gestellt werden, so werden mögliche Stellflächen von der OÜ zugewiesen (s.
Grundsätzlich sind von allen Firmen Container nur in der Größe ca. L 6,0m x B 2,5m x H 2,6m (mit stirnseitigen Türen und Fenstern) in die Containeranlage integriert aufzustell
Das Stellen von Unterkunftscontainern und das Übernachten auf dem Baufeld ist nicht zulässig
WC-Anlagen
Der AN Baumeister 2 errichtet eine zentrale WC- und Waschcontaineranlage im Bereich der Containerstadt. Diese Einrichtungen werden vom AN Baumeister 2 für die anderen am Bau beteiligten Firmen kostenfrei nutzbar gemacht.
0.1.9 Bodenverhältnisse
Hierbei wird auf das Baugrundgutachten verwiesen. Generell ist mit Schmelzwasserschotter (quartäre Kiese), Bodengruppe GU, GU* gem. DIN 18196 zu rechnen. Die Frosttiefe ist bei 1,2 m unter GOK anzunehmen. Lehmeinschlüsse können vorgefunden werden. Die angetroffenen Böden sind nach DIN 4030 als nicht betonangreifend einzustuf
0.1.10 �Grundwasser
Hierbei wird auf das Baugrundgutachten verwiesen. Die Grundwasserstände liegen im Mittel zwischen 524,5 m ü. NN im südwestlichen Grundstücksbereich und 523,7 m ü. NN im Nordosten. Das Grundwasser fließt in nordöstliche Ric
Der Bemessungswasserstand liegt bei 526,45 bis 527,35 m ü. NN.
0.1.11 �Besondere umweltrechtliche Vorschriften
Der AN hat die Maßnahmen zum Schutze der Umwelt in eigener Verantwortung durchzuführen. Allgemeingültige gesetzliche und behördliche Bestimmungen sind zu beacht
0.1.12 �Besondere Vorgaben für die Entsorgung
Gemäß DIN 18299 hat der AN alle von seinen Arbeiten herrührenden Verunreinigungen, Abfälle und dergleichen als Nebenleistung zu beseitigen und gemäß den Entsorgungssatzungen sowie den geltenden gesetzlichen Auflagen und Verordnungen den entsprechenden Verwendungsstellen zuzuf�
Jeder AN hinterlässt dementsprechend seinen Arbeitsbereich arbeitstäglich besenrein. Der damit verbundene Aufwand ist einzukalkulieren. Benötigte Entsorgungsbehälter sind innerhalb der zugewiesenen, und vom AN eingezäunten, Lagerflächen aufzuste
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind der OÜ vorzule
Werden die Arbeitsplätze von Unternehmen nicht arbeitstäglich sauber gehalten und / oder unterlassen AN trotz Aufforderung durch die OÜ die Schutt- bzw. Abfallberäumung, werden der Schutt bzw. die Abfälle auf Kosten und zu Lasten des jeweiligen AN ohne nochmalige Fristsetzung bauseits entso
Hinterlässt der AN die Baustelle im unaufgeräumten Zustand, ist der AG berechtigt, die Abnahme zu verweigern (§ 640 Abs. 1 S. 2 BGB, § 12 Nr.3 VOB/B
Ist aus Platzgründen eine Trennung nicht oder nur teilweise möglich, können vermischte Wertstoffe auch über geeignete Sortier- und Aufbereitungsanlagen einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Die Mehrkosten sind vom AN zu tragen und einzukalkul
Beim Reinigen und Auswaschen von Behältern, Werkzeugen und Geräten ist der AN dafür verantwortlich, dass auf diesem Weg keine unzulässigen Stoffe in die Kanalisation oder das Baufeld eingeleitet werden. Kann das Auswaschen nicht über die bauseits bereitgestellte Einrichtung (Waschwanne) erfolgen, hat das Reinigen und Auswaschen im eigenen Betrieb zu erfol
0.1.13 �Schutzgebiete und Schutzzeiten
Baulärm
Für den Schutz vor Baulärm gelten außer den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetztes, der allgemeinen Verwaltungsvorschriften für den Baulärm - Geräuschimmissionen - und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften folgende Festleg
- Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
- Beschränkung der Betriebszeit lauter Maschinen
- Ggfs. erforderliche Nachtarbeiten sind voranzumelden, mit dem AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
Zu den für die auszuführenden Arbeiten zur Verfügung stehenden Arbeitszeiten wird auf Punkt 0.1.2 besondere betriebliche Bedingungen verwiese
Baumbestand
Bei Entladung oder Arbeiten im Bereich von Bäumen und Bepflanzung in der näheren Umgebung des Baufeldes und auf dem Baufeld ist mit erhöhter Sorgsamkeit zu arbeiten. Ggf. ist die Bepflanzung zu schütz
Bestehende Bäume und Pflanzungen sind vor Beschädigung zu schützen
0.1.14 �Art und Umfang des Schutzgebietes
Entfällt.
0.1.15 Verkehrsregelung
Auf dem Baufeld gilt §1 der Straßenverkehrsordnung. Das Parken von Handwerker- und Werkstattfahrzeugen ist nur auf dem Baufeld gestattet. Es dürfen nur LKW mit Rechtsabbiegeassistenten zum Einsatz komme
Wenn LKW rückwärtsfahren oder rangieren, muss zwingend eine einweisende Person aus dem eigenen Unternehmen vorausgehen
Fußverkehr ist auf dem Baufeld nur im Bereich der festgelegten Verkehrswege zulässig. Ein Aufenthalt im unmittelbaren Gefährdungsbereich von Gerüsten (herabfallende Gegenstände) ist nicht zuläs
0.1.16 Im Baugelände vorhandene Anlagen
Entfällt.
0.1.17 �Vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle
Entfällt.
0.1.18 Kampfmittel
Die Kampfmittelfreiheit des Baugeländes ist bauseits nachgewiesen.
0.1.19 Gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahm
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Der AG hat einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) beauftragt (§4 BaustellV). Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne werden dem AN in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt. Er hat die in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen enthaltenen Elemente bei der Ausführungsplanung und bei allen auszuführenden Arbeiten einzuhalten. Der AN hat dem Koordinator den Beginn neuer Arbeiten (z. B. Gerüststellung) rechtzeitig vor Ausführung eigenverantwortlich anzuzeigen und die erforderlichen Unterlagen hinsichtlich sicherheitstechnischer Belange zu übergeben. Die Verantwortlichkeit des AN für die Erfüllung seiner Arbeitsschutzpflichten bleibt unberührt (§5 Abs.
Der AN legt dem Koordinator und der OÜ 12 Werktage nach Beauftragung eine Gefährdungsbeurteilung und, soweit erforderlich und / oder vom Koordinator gefordert, ein Montagekonzept vor und stimmt dieses mit dem Koordinator und der OÜ a
Der vom AG bestellte Koordinator wird durch fortlaufende Kontrollen die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne überwachen und die Aufgaben nach der BaustellV wahrnehmen. Ferner wird der Koordinator durch regelmäßige Begehung der Baustelle die sicherheitstechnischen Einrichtungen und Schutzmaßnahmen des AN überprüfen. Soweit der Koordinator sicherheitstechnische Mängel auf der Baustelle feststellt, wird er den AN und den AG in schriftlichen Berichten und / oder mündlicher Form unter
Der AN ist verpflichtet, die festgestellten Mängel unverzüglich zu beheben. Der AN hat für den Koordinator nach der BaustellV einen Ansprechpartner zu benennen, der für die Erfüllung der erforderlichen Maßnahmen (auch von eventuellen Nachunternehmern) verantwortlich
Bei Ablaufänderungen ist der Koordinator vom AN eigenverantwortlich einzubeziehen.
Vorhandene Schutz- und Sicherungseinrichtungen dürfen ohne Genehmigung der OÜ nicht eigenständig und nicht ohne Schaffung von Ersatzmaßnahmen beseitigt werd
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Der aktuelle Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist dem LV als Anlage beigefügt. Das örtlich eingesetzte Personal ist seitens des AN gemäß ArbSchG in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan einzuweis
Spätestens 12 Werktage nach Beauftragung ist vom AN ein Nachweis über die Einweisung ausgefüllt und von jeder unterwiesenen Person unterschrieben an den Sicherheitskoordinator und die OÜ zu übersenden. Dies entbindet den AN jedoch nicht von der baustellenspezifischen Sicherheitseinweisung des eingesetzten Personals von Fall zu F
Des Weiteren hat jeder AN eine verantwortliche Person zu benennen und innerhalb von 12 Werktagen nach Beauftragung dem AG, dem Sicherheitskoordinator und der OÜ zu übermitteln.
Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe (Gefahrstoffverordnung)
Der Einsatz von krebserzeugenden oder krebsverdächtigen Gefahrstoffen ist soweit möglich zu vermeiden. Der sichere Umgang mit unverzichtbaren Gefahrstoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung in Betriebsanweisungen anzugeben. Die Betriebsanweisungen und die Sicherheitsdatenblätter für die auf der Baustelle einzusetzenden Gefahrstoffe sind der OÜ vorzulegen und vom AN ständig auf der Baustelle vorzu
0.1.20 �Sparten im Bereich der Baustelle
Entfällt.
0.1.21 �Schadstoffbelastung
Entfällt.
0.1.22 Vom AG veranlasste Vorarbeiten
Vor Beginn der Arbeiten des AN werden im Bereich seiner Leistungserbringung insbesondere folgende Arbeiten ausgeführt:
- Erdarbeiten
- Rohbauarbeiten
- Fassadenarbeiten
- Dachabdichtungsarbeiten
- Techn. Ausbauarbeiten
0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer
Der AN hat sich mit den anderen am Bau beteiligten Firmen, im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen, zu koordinieren, so daß ein reibungsloser Bauablauf gewährleistet ist
Während der Arbeiten des AN sind regelmäßig andere Firmen auf der Baustelle tätig, deren Leistungen zeitlich wie auch räumlich ineinandergreifen. Insbesondere sind d
- Trockenbauarbeiten
- Techn. Ausbauarbeiten, Elektroarbeiten
- Putzarbeiten
- Estricharbeiten
- Schreinerarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Schlosserarbeiten
- Malerarbeiten
- Mobile Trennwände
- Feinreigung
0.1.24 Baustellenüberwachung
Der AG beabsichtigt eine Baustellenüberwachung einzurichten. Es besteht in dieser Zeit für alle im Baustellenbereich Tätigen die Verpflichtung die ausgegebenen Ausweise gut sichtbar zu tragen. Ein Betreten des Baustellenbereichs ohne Genehmigung und Ausweis ist untersagt. Eine Haftung des AG für Diebstähle ist damit nicht verbun
Das Baustellengelände wird permanent mit Kameras dokumentiert und überwacht. Informationen zum Überwachungssystem werden auf Nachfrage gestellt. Mit Abgabe eines Angebots stimmt der Bieter o.g. Dokumentation und Baustellensicherung auf dem Baufeld durch Videokameras des AG z
ATV Angaben zur Baustelle
ATV Angaben zur Ausführung Allgemeine Technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Ausführung
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen
0.2. Angaben zur Ausführung
0.2.1 Arbeitsabschnitte / Bauablauf
Die Arbeiten sind vom AN mit den baubeteiligten Firmen abzustimmen und mit möglichen Arbeitsunterbrechungen in den Arbeitsabschnitten nach Baufortschritt der Vorleistungen auszuführen
Die Arbeiten des AN werden in Einzelabschnitten und in vorgesehener Reihenfolge entsprechend der terminlichen Planung ausgeführt. Von einer durchgehenden, kontinuierlichen Baustellentätigkeit kann nicht grundsätzlich ausgegangen werden. Die Baustellenbesetzung ist nach jeweiliger Erfordernis anzupassen, zahlreiche Unterbrechungen sind zu berücksichtige
Bauablaufplan
Nach Beauftragung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen ein detaillierter Ablaufplan unter Berücksichtigung der Vertragstermine, der Baukörper und Ebenen zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Korrespondierend zum Bauablauf sind die eingeplanten Kapazitäten aufzuzeigen. Der Bauablaufplan des AN beinhaltet sämtliche Einzelvorgänge in zeitlicher Abfolge. Neben den relevanten Arbeitsschritten beim Einbau gehören hierzu auch die Planungs-, Bestell-, Produktions- und Lieferze
BE-Plan
Nach Beauftragung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen ein detaillierter BE-Plan, unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen sowie der bereits vorhandener BE anderer Unternehmen, zu erstellen und mit der OÜ abzustimmen. Der BE-Plan gibt mindestens die geplanten Container, Transportgeräte, Großgeräte und Lagerorte des AN wieder. Hierbei sind auch die Mischplätze / Silostandplätze etc. zu kennzei
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführun
Folgende Erschwernisse sind zu berücksichtigen:
- Die Freihaltung von Fluchtwegen, insbesondere den Treppenhäusern.
Die Freihaltung von Anfahrts- und Rettungswegen.
Die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen, der Nachschau und Kontrolle nach Arbeiten mit offener Flamme, Trennschneidern etc.; für diese Arbeiten ist beim AG eine Anmeldung vorzulegen und diese genehmigen zu lassen. Hierzu sind Schweißnachweise durch den AN vorzulegen.
Feuergefährliche Arbeiten (Heißarbeiten wie z. B. Schweißen, Trennschleifen u. ä.) sind nur mit Genehmigung des AG möglich. Bei feuergefährlichen Arbeiten mit erhöhtem Brand- oder Brandschadensrisiko ist der SiGeKo hinsichtlich der Genehmigungsauflagen mit einzubeziehen. Sollen Gefahrstoffe in größeren Mengen (i.d.R. mehr als 1 Liter) zum Einsatz kommen, ist dies mit dem SiGeKo rechtzeitig abzustimmen. Unabhängig von ihrer Menge sind Gefahrstoffe nach Beendigung der Arbeiten in geeigneten Behältern oder Räumen unter Verschluss auf
Im gesamten Zufahrtsbereich zur Baustelle (Autobahnzubringer) darf nicht entladen und nicht geparkt werden
Baustelle und Gebäude stehen ungeschützt auf freiem Feld und sind Wind und Wetter allseitig voll ausgesetzt
Die Dokumentation ist getreu den Vorgaben der LH München zu erstellen.
Auf dem Baufeld und in den Gebäuden dürfen grundsätzlich nur Materialien verbaut werden, die den materialökologischen Anforderungen an Bauproduktgruppen der LH München entsprec
- Die BE wird ab Aufbau der BE Ausbau über den AN Baumeister 2 gem. Baulogistik-Handbuch betrieben (s. Anlage).
0.2.3 Vorgaben gemäß SiGe-Pla
Nach Beauftragung der Leistung ist vom AN innerhalb von 12 Werktagen für die beauftragten Arbeiten eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung und ggf. ein Montagekonzept zu erstellen und mit dem Sicherheitskoordinator und der OÜ eigenverantwortlich abzustimme
0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung für Mitarbeiter anderer Unternehme
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, soweit sie dem AN übertragen werden kann, dem AN.
Maßnahmen (Bauzaun, Tore, Beschilderung) zur Regelung und Sicherung des Verkehrs obliegen dem AN Baulogistik. Dieser besitzt hier Weisungsbefugnis.
Dies entbindet die restlichen AN jedoch nicht von der Verpflichtung in Bereichen in denen nur sie oder hauptsächlich sie tätig sind, oder zu Zeiten, zu denen nur noch ein bestimmter AN tätig ist, die Baustelle oder den Arbeitsbereich einem Zustand zuzuführen, so dass kein Gefahrenpotential für Baustellenbeteiligte entsteht. Dies betrifft insbesondere Bauzaunfelder und Tore, Bautüren, Absturzsicherungen u. ä. wieder herzustellen und zu verschl
Notwendige Leitbaken und Beleuchtungseinrichtungen im Außenbereich sowie die Beleuchtung der Verkehrsflächen im Innenbereich einschl. der Not- und Fluchtbeleuchtung hat der AN Baumeister zu liefern und über seinen eigenen Leistungszeitraum hinaus vorzuhalte
Für die ordnungsgemäße Ausleuchtung des unmittelbaren Arbeitsbereichs ist der jeweils ausführende AN verantwortli
Die Zufahrten, die Fahrbereiche in der BE-Fläche und die öffentliche Straße sind vom AN von Verschmutzungen freizuhalten und bei Bedarf sofort zu reinige
Grundsätzlich gelten neben den UVV auch alle einschlägigen staatlichen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Technischen Regeln, insbesondere
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
- ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz)
- ArbZG (Arbeitszeitgesetz)
- ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung
- GefStoffV (Gefahrstoffverordnung)
- BioStoffV (Biostoffverordnung)
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
- BaustellV (Baustellenverordnung)
0.2.5 Besondere Anforderungen - Kontaminierte Bereiche
Entfällt.
0.2.6 Besondere Anforderungen - Baustellen- und Entsorgungseinrichtungen
Die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) geforderte Trennung von Bauabfällen ist einzuhalten. Demontierte oder abgebrochene Bauteile oder Baustoffe müssen gegen Entsorgungsnachweis vom AN entsorgt werden, sofern nicht ausdrücklich in der Position eine davon abweichende Aussage getroffen wird. Jede Firma ist für die Entsorgung eigener Verpackungs- und Restmaterialien verantwortlich. Entsorgungscontainer sind in der dem AN zugewiesenen Materiallagerfläche aufzuste
Die OÜ hat das Recht, Verpackungsmaterialien, solange sie nicht eindeutig zuzuordnen sind, zu kennzeichnen. Verpackungsmaterialien dürfen nicht zwischengelagert werden
Die Baustelleneinrichtung ist von jeder Firma in gutem Zustand zu halten. Abfallbehälter, welche der Sammlung von Speise- und Brotzeitresten dienen, sind als geschlossene Behälter auszuführen und geschlossen zu halten
Die Reinigung der vom AN genutzten Arbeits- und Baustelleneinrichtungsflächen einschließlich aller Zu- und Abfahrten und das Abfahren des Bauschuttes und der Verpackungsmaterialien ist vom AN täglich, bei geringen Mengen min. 1x wöchentlich als Nebenleistung zu erbring
0.2.7 Besondere Anforderungen Gerüste
Vom AG werden keine Arbeitsgerüste für die Ausführung der Arbeitzur Verfügung gestellt.
Notwendige Arbeits-, Schutz- und Traggerüste hat der AN selbst anzuliefern und aufzustellen. Eine Mitbenutzung durch andere AN muss mit dem ANabgesprochen werden. Die Gerüste sind vom AN jederzeit verkehrssicher zu halten. Die Benutzung der Gerüste durch den AG und seine Beauftragten für Kontrollen und Abnahmen, bedarf keiner besonderen Erlaubnis des A
Der AN ist für sämtlichen Materialientransport eigenverantwortlich (s. a. ATV 0.1.6). Alle Aufwendungen hierfür, auch das evtl. erforderliche Vertragen von Hand, sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Vertikale und horizontale Transporthilfen hat der AN zu stellen, die Standpunkte sind in Absprache mit der OÜ festzuleg
0.2.8 Mitbenutzung durch Auftragnehmer
Es kann grundsätzlich nicht von einer Mitnutzung von Gerüsten, Hebezeugen (z. B. Krane), Aufzügen, Aufenthalts- und Lagerräumen, Einrichtungen etc. anderer AN ausgegangen werd
0.2.9 Vorhaltung für andere Unternehmer
Der AN Baumeister 2 hält die Baumedien sowie AG-Container, Sanitär- und Sanitätscontainer für andere Unternehmer v
0.2.10 Verwendung / Mitverwendung wiederaufbereiteten Stoffen
Die Anforderungen aus der Materialökologie der LH München sind zwingend einzuhalten
0.2.11 Anforderung an wiederaufbereitete Stoffe
Nicht genormte Stoffe und Bauteile kommen nicht zur Ausführung.
0.2.12 Besondere Anforderung an Stoffe
Die Anforderungen aus der Materialökologie der LH München sind zwingend einzuhalten
0.2.13 Vom AG verlangte Nachweise
Die Papier- und digitale Dokumentation ist einzeln im Bauablauf (Einzelnachweise) und als Gesamtpaket zusammengefasst vor Abnahme der Objektüberwachung des AG zu übergeben
Einzelnachweise
Damit die OÜ ihrem Überwachungsauftrag auf der Baustelle nachkommen kann, sind vom AN die folgenden Dokumente zu Baustoff und Bauart sämtlicher zu verbauender Bauprodukte als sog. Einzelnachweise spätestens 12 Werktage nach Beauftragung der OÜ digital (PDF-Dateien) und strukturiert (Datei-Ordner) zu übermit
- Hersteller- und Produktverzeichnis
- Produktdatenblätter
- Sicherheitsdatenblätter
- Verarbeitungshinweise
- Zulassungen (CE bzw. ETA, AbP, AbZ, ZiE, LE (Leistungserklärung), aBG bzw. vBG)
Sofern mehrere Produkte zu einem Gesamtsystem gehören, ist eine Bestätigung der Hersteller für die Kompatibilität der einzelnen Produkte beizufü
Darüber hinaus hat der AN vor Ausführungsbeginn die finale vollständige, freigegebene und gleichgestellte Werkstatt- und Montageplanung (W+M-Planung) digital (PDF-Dateien) und strukturiert (Datei-Ordner) an die OÜ zu übermitt
Diesen Plänen ist zusätzlich die vollständige "grüne" W+M-Planung - letzter Stand - mit den finalen Prüf- und Freigabevermerken des zuständigen Planers beizul
Baudokumentation
Die Dokumentation ist für alle Baukörper gemeinsam aufzustellen. Hierzu gehören alle für den späteren Betrieb und die Nutzung, sowie für Umbauten, Instandsetzungen und Instandhaltungen erforderlichen Einzeldokumente und Planunterl
Insbesondere ist vom AN auch die Dokumentation gemäß den Anforderungen Materialökologie der LH München zu erbring
Die gesamte Dokumentation muss so rechtzeitig an den AG übergeben werden, dass eine Überprüfung durch die OÜ vor dem Abnahmetermin möglich ist (mindestens 24 Werktage vor Abnahme). Können aus technischen oder ablaufbedingten Gründen einzelne Dokumente nicht vor der Übergabe fertiggestellt werden, so ist dies rechtzeitig der OÜ schriftlich mitzuteilen und die Übergabe dieser Dokumente abzustimmen. Die Übergabe der geprüften Dokumentation ist Abnahmevor
Die gesamte Dokumentation ist in digitaler Form als PDF-Dateien, einzelne Unterlagen zusätzlich in bearbeitbarer digitaler Form zu übergeben. Alle vom AN erstellten Unterlagen sind mit "BESTAND, FIRMA, DATUM" zu kennzeichnen
Die Dokumentation umfasst in der Regel folgende Register und Dokumentengruppen (nicht abschließend und nicht für alle Gewerke vollumfänglich gülti
Inhaltsverzeichnis
1.1Inhalt der analogen und digitalen Dokumente
2. Nachweise zu Baustoff und Bauart
2.1 Nachweise zur Einhaltung der in den LV vorgegebenen Qualitäten (Nachweise zur Ausführung, Konformität, Eigen- und Fremdüberwachung, ÜH Hersteller, ÜZ,
2.2 Nachweise der Baustoff-, Bauteil- und Bauartprüfungen
2.3 AbZ und Prüfzeugnisse mit Übereinstimmungsnachweis (Nationaler und Europäischer Nachweis: ABP, ABZ, LE (Leistungserklärung), ETA, aBg, vB
2.4 Zustimmungen im Einzelfall (ZiE gem. BayBO Art. 18)
2.5 Glasliste: Qualitäten, Aufbau, Zwischenräume, Beschichtungen, etc
3. Berechnungen
3.1 Statische Berechnungen und Nachweise des Auftragnehmers
4. Produktdatenblätter, Herstellerverzeichnis
4.1 Bauproduktdatenblätter bzw. Materialdeklarationen aller verwendeten Materialien
4.2 Technische Merkblätter
4.3 Sicherheitsdatenblätter
4.4 Herstellerverzeichnis (einschl. Ersatzteilliste aller Produkte mit Bezugsquellen)
4.5 Liste der verwendeten Farben / Beschichtungen
5. Instandhaltungsvorgaben, Pflegehinweise, Wartung
5.1 Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontrollbuch)
5.2 Vorgaben zum Betrieb (z. B. Bedienungsanleitung)
5.3 Ersatzteilliste für Sonderanfertigungen und regelm. benötigtes Verbrauchsmateria
5.4 Vorgaben zur Instandhaltung und Pflege
5.5 Vorgaben zur Reinigung einschl. Bezugsquellen von Pflegemiteln und -geräten
5.6 Sofern vereinbart: Wartungsverträge�
6. Prüfprotokolle, Gutachten (soweit sie vom AN zu erbringen sind)
6.1 Prüfberichte, TÜV, DEKRA, Herstelle
6.2 Bescheinigungen Sachverständigenprüfunge
6.3 Bescheinigungen Sachkundigenprüfungen
6.4 Fremdüberwachungsberichte
6.5 Haftzugversuche
6.6 Lastplattendruckversuche
6.7 Güteüberwachung
7. Sonstige Protokolle, Nachweise (soweit sie vom AN zu erbringen)
7.1 Protokolle der Inbetriebnahmen
7.2 Bautagesberichte gem. ATV
7.3 Übergabeprotokolle (Übergabe von Schlüsseln, Reservematerial etc
7.4 Einweisungsprotokolle
7.5 Entsorgungsnachweise, Zusammenstellung der Begleit- und Wiegescheine, Aufzeigen und Nachweise der weiteren Verwertungswege
8. Technische Anlagenteile aus KG 300
8.1 Brandschutz technischer Anlagen
8.2 Geräteliste (prüfpflichtige und betriebsrelevante techn. Anlagen und Gerät
8.3 Prüfbücher mit Erstabnahme (Sicherheitsrelevant
8.4 Bestandsliste (Feld-, Automations-, GLT-Ebene)
8.5 Parameterliste (Regel-, Steuer-, Parameter, Sollwertliste)
8.6 Mess-, Prüfprotokolle und Bescheinigungen
8.7 Nachweis Verwendung halogenfreie Kabel
8.8 Bestandspläne mit Darstellung aller prüf- und wartungspflichtigen sowie wartungsbedürftigen Anlagen (M 1:100/5
8.9 Bestandspläne der mit technischen Anlageteilen ausgerüsteten Bauelemente (M 1:100/50
8.10 Grundrisse mit Kennzeichnug der zu prüfenden Türe
8.11 Werk- und Montagepläne (M 1:20/1:1)
8.12 Anlagenbeschreibung
8.13 Anlagenschemata mit Datenpunkten, Kurzadressen
8.14 Schaltpläne nach DIN 40719
8.15 Anordnungsplan (im Schaltschrank)
8.16 Anschlusskabelplan (ab Schaltschrank)
9. Abnahmen, Einweisungen, Übergaben, Erklärunge
9.1 VOB Abnahmeniederschrift
9.2 Einweisungsprotokolle
9.3 Fachunternehmerbescheinigung
9.4 Fachunternehmererklärung
9.5 Übereinstimmung durch Hersteller
9.6 Konformitätsbescheinigungen
10. Pläne, Zeichnungen, Schemata (letztgültig
10.1 Planverzeichnis
10.2 Layerliste, Plotstiltabelle, etc.
10.3 Werk- und Montageplanung
11 Foto- und Bilddokumentation
11.1 Foto- und Bilddokumentation (fachlich-, technische Fotodokumentation nach Themenbereichen sortiert)
12 Sonstiges
Alle zu erbringenden Dokumente aus dieser und anderen Positionen und aus Nebenleistungen müssen vom AN als digitale und ausgedruckte Dokumente in eine vom AG vorgegebene 3-stufige Gliederungsstruktur gemäß der "Bearbeitungshinweise zur Checkliste Baubestandsdokumentation“ (s. Anlage) eingeordnet wer
Dies gilt sowohl für die Papierdokumentation in Aktenordnern als auch für die digitale Dokumentation in Dateiform und das Hochladen auf den Plan- und Dokumentenserver. Alle Einzeldokumente (Papierdokumente und Einzeldateien) sind in Verzeichnissen in der vorgegebenen Gliederungsstruktur zu erfassen
Die gesamte Papierdokumentation ist in Aktenordnern in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die einzelnen Papierdokumente sind in der vorgegebenen Struktur in die Ordner einzuordnen und mit Trennblättern (Register) und Trennstreifen (Dokumentengruppe) zu unterteilen
Der Inhalt der Ordner ist jeweils in einem vorangestellten Verzeichnis zu dokumentieren.
Zusätzlich sind alle Einzeldokumente jeweils in digitaler Form als PDF-Datei und ggf. zusätzlich als bearbeitbares Dateiformat auf Datenträger gesammelt zu übergeb
Einweisung
Grundsätzlich ist ein gesonderter Termin für eine umfassende Nutzereinweisung durch den AN zu koordinieren, durchzuführen und schriftlich bestätigen zu lassen. Siehe auch gesonderte Positio
Nachträge
Zu allen evtl. Nachträgen sind vom AN grundsätzlich offene Kalkulationen, mit detailliert aufgeschlüsselten Lohnsätzen, Einkaufspreisnachweisen sämtlicher nicht unwesentlicher Materialien und die offenen Kalkulationen vergleichbarer LV-Positionen vorzule
Weiteres siehe ZTV und LV-Positionen.
0.2.14 Verwendung gewonnener Stoffe
Entfällt.
0.2.15 Zu entsorgende Stoffe aus dem Bereich des AG
Entfällt.
0.2.16 Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile
Entfällt.
0.2.17 Umfang des AG für Abladen, Lagern, Transport
Vom AG werden keine Räume, Gerüste, Geräte oder Arbeitskräfte für die Ausführung der Leistungen des AN zur Verfügung ges
Des Weiteren siehe ATV 0.1.8 (Zur Benutzung überlassene Flächen und Räume
0.2.18 Leistungen für andere Unternehmer
Entfällt.
0.2.19 Mitwirkung bei Inbetriebnahme von Anlagen
Entfällt.
0.2.20 Benutzung von Teilen der Leistung vor Abnahme
Die Arbeiten des AN werden bei laufendem Baubetrieb ausgeführt. Die Leistungen des AN sind somit vom Einbau bis zur Abnahme der möglichen Nutzung und Einwirkung anderer Baubeteiligter ausgesetzt (vgl. ATV 0.1.23)
Die eigene Leistung ist vom AN dem entsprechend bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Diebstahl, aber nicht gegen die reguläre Weiterführung der Arbeiten durch andere AN, zu schützen (vgl. §12 Nr. 5 Abs. 5, Satz 2 VOB
0.2.21 Übertragung der Wartung
Entfällt.
0.2.22 Aufmaß / Abrechnung nach best. Zeichnungen oder Tabellen
Sämtliche Aufmaße sind grundsätzlich (soweit möglich) anhand der Pläne zu fertigen. Leistungen die aus den Plänen nicht ersichtlich sind, sind gemeinsam mit der OÜ vor Ort aufzumessen und zu überprüfen solange sie sichtb
Für die Nachvollziehbarkeit sind:
- die Aufmaße im Aufmaß-Blatt zusammenzufasse
- Aufmaß-Pläne M1:50, positionsweise farbig anzulege
- die Aufmaß-Pläne mit allen Maßen der Aufmaß-Blätter mit jeder Abschlagsrechnung einzurei
Aufmaß-Pläne und Aufmaß-Blätter sind vor Rechnungsstellung einzureichen. Die Aufmaß-Blätter werden erst zur Abrechnung gültig, wenn Sie vom AN und der zuständigen OÜ unterzeichn
Sofern bei den einzelnen Gebäude- und Anlagenteilen Leistungen erforderlich werden, für die im jeweiligen Titel keine Positionen enthalten sind, werden die entsprechenden Leistungspositionen aus den LV-Titeln anderer vergleichbarer Gebäude- und Anlagenteile zur Abrechnung herangezoge
0.2.23 Bautagesberichte
Bautagesberichte sind der OÜ arbeitstäglich zu erstellen und der OÜ wöchentlich digital vorzulegen. Der Bautagebuchbericht muss enthalt
Wetter / Temperatur bei Arbeitsbeginn und Arbeitsende, dazu die höchsten und niedrigsten Tagestemperaturen. In der Winterperiode die Temperatur um jeweils 9 Uhr an einem windgeschützten Ort auf der Baustelle in einer Höhe von 1,5 m über dem Bod
- Tägliche Uhrzeiten von Arbeitsbeginn / -ende
- Beschreibung der ausgeführten Arbeiten
- Besondere Vorkommnisse (z. B. Unfälle etc.)
- Anzahl der auf der Baustelle Beschäftigten mit Qualifikation (bei entspr. Gesetzlichen Auflagen mit namentlicher Nennung)
0.2.24 Meldung bei Behörden
Meldepflichtige Arbeiten sind fristgerecht den entsprechenden Behörden/Ämtern zu melden. Bei Bedarf sind diese Stellen zur Beratung in Fragen Sicherheit und Gesundheitsschutz hinzuzuziehen. Eine Kopie der Anmeldung ist unaufgefordert der Objektüberwachung und dem SiGe-Koordinator auszuhändig
0.2.25 Baustellenbesprechungen / Jour-Fixe / LSM
Allgemein
Zu den 2-wöchentlich vor Ort stattfindenden Koordinationsterminen (fachtechnische Koordination, fallweise Terminkontrolle) hat der AN den Fachbauleiter oder einen geeigneten mit der Baustelle vertrauten, bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Nach Bedarf kann der zeitliche Abstand durch den AG auf 1 Woche verkürzt werden. Zusätzlich ist mindestens 1x wöchentlich ein Besprechungs- und Begehungstermin unter Teilnahme Fachbauleitung AN und Objektüberwachung AG wahrzune
Prozessplanung als Vorschau
Die Prozessplanung (4-Monats-Vorschau aller Aktivitäten auf der Baustelle), als Steuerungs- und Kommunikationsmedium zwischen Baustelle und Planung, wird auf Basis der Gesamtprozessplanung und des Terminplans monatlich mit den Beteiligten der Baustelle und der Planung erstellt. Der Fokus liegt hierbei auf der pro-aktiven Erkennung von Hindernissen und der Lösung der Probleme. Die Prozessplanung ist der erste Schritt zu einer stabilen und belastbaren Ablaufplanung
In diesem monatlichen Abstimmungstermin stimmen alle relevanten Projektbeteiligten (Terminplaner, Bauleitung, Firmen-Projektleiter, GU-Vertreter, Bauherren-Vertreter etc.) und ausführende Firmen die Aktivitäten der nächsten 4 Monate zusammen ab. Hauptfokus hierbei ist das Erkennen und Beseitigen von Hindernissen und die Festlegung eines gemeinsamen Bauablaufes
Ablaufplanung im Detail
In der aus der Prozessplanung abgeleiteten detaillierten Ablaufplanung (4-Wochen-Vorschau aller Aktivitäten und der Logistik auf der Baustelle als transparentes und visuelles Planungswerkzeug) wird die Baustelle durch einen tagesaktuellen „Produktionsplan" gesteuert. Die Planung wird wöchentlich erstellt und täglich angepasst. In der wöchentlichen Überarbeitung der Ablaufplanung werden alle erkennbaren Hindernisse in den nächsten 4 Wochen erfasst und ein detaillierter Ablauf in kleinräumigen Einheiten der Baustelle ausgetaktet. Täglich wird die Planung an die tatsächlichen Gegebenheiten (Termineinhaltung und Qualität) angepasst und die Austaktung überarbeitet. Zur ständigen Kontrolle der Wirksamkeit werden im System Kennzahlen (Qualität und Termintreue) für die einzelnen Unternehmen erfasst u
Der Prozess auf der Baustelle wird damit stabil und verlässlich, so dass die Logistik und Engpassressourcen bedarfsgerecht darauf abgestimmt werden können. Für die beteiligten Unternehmen steigt die Effizienz der Abwicklung durch die belastbare Planung auf der Baustelle
In einem wöchentlichen Abstimmungstermin (i.d.R. im Zuge der Baubesprechung) werden gemeinsam zwischen der Bauüberwachung und den ausführenden Unternehmen die Aktivitäten bis auf Tages und Bereichsbasis zusammen auf der Planungstafel für die nächsten 4 Wochen gesteckt. Dieser Termin muss durch die ausführenden Unternehmen vorbereitet werden, um die geplanten Aktivitäten gemeinsam planen und abbilden zu können und entspricht der Arbeitsvorbereitung der Unternehmen. Eine Vorbereitung und Teilnahme der Obermonteure/Poliere der Firmen als auch der Bauleitung ist zwingend erforderlich. Der Aufwand für diesen Abstimmungstermin bewegt sich im Rahmen einer normalen Baubesp
In einem täglichen kurzen Abstimmungstermin werden morgens die Aktivitäten des letzten Tages und des aktuellen Tages durchgesprochen und eventuelle Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die offenen Punkte werden besprochen. Teilnehmer am täglichen Abstimmungstermin sind die Bauleitung und die ausführenden Unternehmen. Der Aufwand entspricht üblichen Abstimmungen auf der Baustelle und sollte 15-30 Minuten nicht überschrei
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen täglichen Abstimmungen mit der zuständigen Bauüberwachung vorzunehmen sowie die hierfür als Grundlage der Abstimmungen erforderlichen vorausschauenden bereichsbezogenen Ablaufplanungen (täglich, wöchentlich, monatlich) rechtzeitig vorab auf Anforderung zu übergeben. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftragnehmer an den relevanten Schulungen zum LSM System teilzun
0.2.26 Außenwerbung
Eine Außenwerbung der Projektbeteiligten im Bereich des Bauvorhabens ist nur nach gesonderter Abstimmung und Freigabe durch den AG zulässig
0.2.27 Anordnung von Stundenlohnarbeiten
Mit der Ausführung von Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anmeldung durch den AN (mit Angabe des voraussichtlichen Zeitaufwands) und schriftlicher Anordnung des AG zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundennachweise sind der OÜ gem. §15 Abs. 4 VOB/B nach Abschluss der Stundenlohnarbeiten zeitnah vorzulege
0.2.28 Abrechnung von Stundenlohnarbeiten
Die Verrechnungssätze sind vom AN unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften zu ermitteln und gelten unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Sie enthalten den tatsächlichen Lohn mit den Zuschlägen für Gemeinkosten, Sozialkassenbeiträge, vermögenswirksame Leistungen und dergl. sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind jedoch nicht einger
Aufsichtsstunden werden nur nach vorheriger Vereinbarung vergütet. Bei der Abrechnung ist die Zuordnung der Personen zu den abgerechneten Lohngruppen nachzuweisen
0.2.29 Kleingeräte bei Stundenlohnarbeiten
Kleingeräte, welche unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter fallen, sind in die Gemeinkosten der Baustelle einzukalkulieren und werden nicht - auch nicht bei Leistungen auf Nachweis - gesondert vergütet
0.2.30 Planverteilung
Die Planunterlagen, die der Ausschreibung beiliegen, werden dem AN nach Beauftragung mit aktuellem Stand als pdf-Datei über einen digitalen Projektraum (Think Project) zur Verfügung gestellt
Im Verlauf der Baumaßnahmen kann es zu einer Fortschreibung der Planung kommen. Es ist mit bis zu fünf weiteren Planindizes zu rechnen. Aufwendungen bei Nutzung der Pläne im Papierformat sind in den Positionen mit einzukalkulieren. Der AN wird per E-Mail über den digitalen Projektraum über neue vorhandene Planstände benachrich
Der Austausch, aller projektrelevanten Dokumente (wie z. B. Protokolle, Pläne, Messurkunden) erfolgt auch im Weiteren ausschließlich über den Projektraum. Der AN verpflichtet sich diesen zu nutzen. Hierzu sind vom AN einzustellende Dateien nach einem projektspezifischen Plan- und Dokumentenschlüssel zu benenn
Der AN erhält bei jeder Dokumenten- oder Planverteilung über den Projektraum eine E-Mail an die von ihm angegebene Adresse mit einem Link zum Herunterladen der gesendeten Daten.
Die Zusendung der Zugangsdaten erfolgt im Fall einer Auftragserteilung durch den AG. Der AN hat sich in die Nutzung und Handhabung des Systems einzuarbeiten. Der AN benennt gegenüber dem AG die Personen, die das Bauvorhaben mit dem Projektraum begleiten und in den E-Mail Verteiler aufgenommen werden sollen.
Die Kosten für die Nutzung des Projektraums werden dem AN vom Betreiber des Projektraums direkt in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind vom AN ohne Aufschläge an den AG weiter zu verrechnen. Damit verbundene Aufwendungen sind vom AN einzukalkulieren
Bei Fragen zum Projektraum kann sich der AN an den AG wenden.
0.2.31 �Allgemeine Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Sanitärcontainer, Medienanschlüsse, AG-Container, Schließdienst, ...) wird in der Zeit des Rohbaus vom AN Baumeister gestellt und vorgehalten, in der Zeit des Ausbaus vom AN Baulogisti
Nach Fertigstellung der Rohbauleistung baut der AN Baumeister seine allgemeine BE in enger Abstimmung mit dem AN Baulogistik und der OÜ zurück. Der Übergang von der allgemeinen BE des AN Baumeisters zur allgemeinen BE des AN Baulogistik hat in mehreren Abschnitten, fliesend und lückenlos zu erfolg
Die dafür erforderliche detaillierte Planungs-, Abstimmungs- und Koordinationsleistung ist von den AN einzukalkulieren.
Mit Aufbau der allgemeinen BE des AN Baulogistik wird die BE gemäß Baulogistik-Handbuch (s. Anlage) betrieben
ATV Angaben zur Ausführung
ZTV Allgemein Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Allgemein
Die hier getroffenen Regelungen gelten grundsätzlich und allgemein für sämtliche Gewerke und Teilleistungen des AN einschließlich der jeweils zugehörigen
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Herstellerrichtlinien, insbesondere sind folgende Normen zu beachten:
ATV DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die angeführten DIN - Normen und die darin erwähnten DIN - Normen, sowie die Vorschriften der jeweiligen Verbände, und die Praxismerkblätter (Technischen Merkblätter) der Hersteller sind, soweit sie für die jeweilig auszuführende Leistung anzuwenden sind, einzuh
Für die Ausführung der Arbeiten sind zusätzlich die Ausführungspläne der Architektur maßgeb
1 Umfang der Leistungen
Allgemein
Alle Leistungen verstehen sich als fertige Leistung einschl. Anlieferung der Stoffe, Verschnitt, Befestigungsmaterial, Hilfsstoffe und alle sonstigen Nebenleistungen gem. VOB/C.
Einbauort
Angaben in Positionen zum Einbauort sowie Detailhinweise, sind nur als schwerpunktmäßige, orientierende Angaben zu betrachten
Leistungsabgrenzung
Die Absturzsicherungen entlang der Dachrandplatten MS werden durch den AN Baumeister gestellt. Die Raumgerüste des AN Gerüstbau werden mit Rollgerüsten anderer Gewerke befahre
Koordination anderer AN
Der AN hat Abfolgen und Schnittstellen seiner Teilleistungen mit anderen AN eigenverantwortlich entsprechend dem Bauablauf zu planen, zu koordinieren und abzurufen. Der damit verbundene Aufwand ist in die Einzelleistungen einzukalkulieren.
Sicherungsmaßnahmen
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen dürfen grundsätzlich nur unter Einsatz der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen durchgefürt wer
Schutzmaßnahmen
Der arbeitstägliche Schutz der Leistung während und nach Beendigung der Arbeiten wird nicht gesondert vergütet und ist unter der Berücksichtigung des jahreszeitlichen Ausführungszeitraumes gem. ATV und Ablaufkonzept in die jeweilige Positionen einzukalkulie
Maschinenarbeiten
Der Maschineneinsatz unterliegt der Disposition des AN. Es sind jedoch Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen und die Lärm- und Erschüttungsbelastungen auf ein Minimum reduziere
Sämtliche Arbeiten, wenn nicht in gesonderten Leistungspositionen ausgeschrieben, verstehen sich als Maschinenarbeiten. Der notwendige Aufwand einer Beihilfe von Hand ist einzurechnen, ebenso das Ein- und Ausbringen der Geräte
2 �Prüfung der Vorleistungen
Allgemein
Der AN ist verpflichtet, die Ausführungsunterlagen und Pläne im Hinblick auf seine Gewährleistung sofort nach Erhalt eigenverantwortlich zu überprüfen. Evtl. Bedenken gegen die vorgesehene Ausführung muss der AN vor Ausführung schriftlich anzeigen. Er hat im Einvernehmen mit dem AG die Voraussetzungen zu schaffen, die es ihm ermöglichen, die volle Verantwortung für seine Leistungen zu übernehmen. Bei Unklarheiten in der Ausführung ist sofort mit dem zuständigen Planer oder der OÜ Rücksprac
Der AN hat die Vorleistungen unverzüglich vor Ort zu prüfen. Bedenken wegen Mängeln aller Art (§ 4 Abs. 3 VOB/B) an der Tauglichkeit von Untergründen für die vorgesehene Leistung hat der AN so rechtzeitig schriftlich anzumelden, dass ein termingerechter Beginn der Arbeiten trotz eventuell notwendiger Nacherfüllung durch den Vorunternehmer eingehalten werden kann - mindestens 4 Wochen vor geplantem Arbeitsbeginn der jeweiligen Teillei
Aufmaß
Vor Beginn der Fertigung sind sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten vom AN eigenverantwortlich auszuführen. Hierbei sind vom AN insbesondere die Maße für einzubauende Teile am örtlichen Baukörper zu prüfen und aufz
Alle zur Lieferung erforderlichen Materiallisten und Massenauszüge hat der Unternehmer in eigener Verantwortung anzufertigen.
3 �Achsen und Höhenkoten
Je Geschoß wird vom AN Baumeister in jedem Baukörper eine Höhenkote sowie ggf. mehrere Achspunkte angebracht. Die Übertragung der Höhen bzw. Achsen an den Einbauort hat der AN eigenverantwortlich und selbständig durchzuführen. Diese Übertragung wird nicht separat ve
Der AN ist für die sichere Erhaltung der Messpunkte verantwortlich. Muss aus bauablauftechnischen Gründen ein Messpunkt entfernt werden, so ist vor der Beseitigung die Zustimmung der OÜ einzuhole
4 Baustelleneinrichtung
Die Baustelleneinrichtung (Einrichten, Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen) für die Ausführung der nachfolgend ausgeschriebenen Arbeiten ist in die einzelnen Positionen mit einzukalkulieren
5 Arbeits- und Schutzgerüste, Montagehilfen
Entfällt
6 Containeranlage
Allgemein
Dem AN wird von der OÜ auf dem Baufeld ein Ort zugewiesen, der von diesem für die Aufstellung seiner Containeranlage genutzt werden kann (s. BE-Konzept). Die Stellung von Unterkunftscontainern und die Übernachtung auf dem Baufeld ist nicht zuläss
Eigennutzung / Fremdnutzung
Jeder AN stellt seine eigenen Tagesunterkünfte und Lagercontainer und organisiert hierfür seine eigenen Transporte und die erforderlichen Kräne. Bauseitig wird ein Sanitäts- und Sanitärcontainer geste
Stromversorgung
Für die Stromversorgung der eigenen Containeranlage kann sich der AN an das Stromnetz der BV anschließen. Jeder AN hat jedoch seinen eigenen Stromzähler zu stellen und zu betreiben. Vor Auf- und Abbau des Stromzählers ist der Zählerstand vom AN eigenverantwortlich zu dokumentieren und der zur Abrechnung OÜ zu übermitteln (vgl. ATV 0
7 Öffentlicher Grund
Das Einholen der öffentlich rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für eine Sondernutzung von Flächen auf öffentlichem Grund (Anmietung etc.) ist im Umfang des beiliegenden BE-Konzepts durch den AG bereits erfol
Sollte der AN darüber hinaus eine Sondernutzung von Flächen auf öffentlichem Grund zur Erbringung seiner Leistungen benötigen, so hat der AN diese Genehmigung auf eigene Kosten einzuholen. Dies gilt auch für die Einholung und die Gebühren von ggf. erforderlichen verkehrsrechtlichen Erlaubnissen (Mobilkräne, Transporte,
8 Kraftstoffe, Öle, Schmiermittel
Das Lagern und Abfüllen von Kraftstoffen, Ölen, Schmiermitteln und sonstigen wassergefährdenden Stoffen ist so durchzuführen, daß jegliche Verunreinigung des Bodens bzw. des Grundwassers zuverlässig verhindert wird. Die dafür notwendigen Bindemittel sind in ausreichender Menge auf der Baustelle vorzuh
7 Grundlagen / Qualitätsnachweis
Die dem Leistungsverzeichnis beigelegten Planunterlagen dienen als Grundlage der Kalkulation. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen und in den beigefügten Plänen dargestellten technischen und formalen Forderungen sind Angebotsgrundlage und definieren das qualitative Mindestmaß. Darauf aufbauend ist dem AN freigestellt, seine eigenen Anlagen bzw. Systeme kostenneutral anzubieten, sofern sie diese Forderungen erfüll
Über die qualitative und formale Gleichwertigkeit entscheiden die Planer.
9 Abschnittsweise Ausführung
Die Arbeiten sind abschnittsweise und zeitversetzt auszuführen. Die daraus ersichtlichen Arbeitsunterbrechungen sind kalkulatorisch in den Einheitspreisen zu erfassen (s. a. ATV 0.2.1).
10 Änderung von Normen, Regelwerken, Gesetzen, Vorschriften
Ändern sich während der Bauausführung die dem Vertrag zugrundeliegenden DIN-Normen, technischen Vorschriften, Hersteller- und Verbandsvorschriften, Erlasse oder Gesetze so ist der AN verpflichtet, die OÜ hierüber unverzüglich zu informi
Der AN hat sicherzustellen, dass seine Leistung und das von ihm erstellte Bauwerk zum Zeitpunkt seiner Abnahme den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
ZTV Allgemein
ZTV Betonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Betonarbeiten
Alle in den folgenden Texten beschriebenen Merkmale sind bei der Kalkulation der Einzelpositionen zu berücksichtigen und in die EP einzukalkulieren.
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Herstellerrichtlinien, insbesondere sind folgende Normen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten:
- Betonarbeiten DIN 18331: 2015-08
- DIN EN 13670 Stahlbetonbau
- DBV-Merkblatt "Sichtbeton" Ausgabe Juni 2015
- DIN EN 1990:2021-10 Eurocode Grundlagen der Tragwerksplanung
- DIN EN 1991 Eurocode 1 Einwirkungen auf Tragwerke:
- Teil 1 Allgemeine Einwirkungen auf Tragwerke
-1:2010-12 Wichten, Eigen-und Nutzlasten im Hochbau
-3:2010-12 Schneelasten
- 4:2010-12 Windlasten
- 7:2010-12 Außergewöhnliche Einwirkungen
- DIN EN 1992 Eurocode 2 Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton-
und Spannbetontragwerken
- Teil 1-1:2013-04 Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
- DIN EN 206-1:2014-07 Beton: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
- DIN EN 1997 Eurocode 7 Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik
- Teil 1: 2014-03 Allgemeine Regeln
Alle Eurocodes gelten in Verbindung mit den jeweiligen nationalen Anhängen.
Die Angaben sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und, sofern sie nicht durch eigene Positionen abgedeckt sind, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die den Abschnitten, auch zur leichteren Zuordnung vorangestellten Hinweise, sind als ZTV zu werten und entsprechend in der Kalkulation zu berücksichtigen.
1. ) Tragwerksplanung
Gemäß den Erläuterungsberichten sowie der statischen Berechnungen und Positionsplänen des Statike
Siehe auch Punkt 3.) Angaben zu den Stahlbetonarbeiten.
2. ) Allgemeines
2.1) Eigen- und Fremdüberwachung
entfällt.
2.2) Betonage
Beim Betonieren sind Schläuche zu verwenden. Die Fallhöhen gem. den Richtlinien und Merkblättern sind einzuhalten. Der Beton ist erschütterungsarm einzubringen und in Schüttlagen kleiner 50cm gleichmäßig zu verdichten. Die Rüttler dürfen zum Verteilen des Betons eingesetzt
Anzahl und Einsatz der Rüttler sind auf die jeweilige Einbaumenge Beton, Bewehrungsdichte, Bauteildimension, Anforderungen an die Oberfläche usw. abzustimmen. Es sind Erschwernisse durch hohen Bewehrungsgrad für den Einbau der Bewehrung und Einbringen und Verdichten des Betons, auch im Hinblick auf die dafür erforderliche exakte Lage und Anordnung dieser Bewehrungsstähle einzukalkulieren. Rüttelgassen sind durch AN in Abstimmung mit dem Statiker zu planen und bei der Bewehrungsverlegung anzulegen. Dies gilt auch besonders für Bereiche mit Stützenanschlussbewehrung, filigrane Bauteile, Kreuzungspunkte und im Bereich der Einbauteile o.ä. Hier ist mit besonderer Sorgfalt zu ver
Zum Betonieren bei extremen Temperaturen wird auf die einschlägigen Regelwerke verwiesen, insbesondere auf DIN EN 13670 in Verbindung mit DIN 1045-3, DBV-Merkblatt Betonieren im Winter sowie Zement-Merkblatt B21, Betonieren bei extremen Temperaturen.
Pumpenschlempe/-schmiere darf in Betonbauteile nicht eingebaut werden.
2.3) WU - Beton Ankerstellen
Ankerstellen in Wänden aus Beton mit einem hohen Wassereindringwiderstand (WU) sind als Schalungsanker mit Wassersperren (System bauaufsichtlich geprüft und zugelassen) auszuführen. Ausführung erst nach Prüfung und Freigabe durch die Architekten und Statik
Wasserundurchlässige Systeme aus Faserbeton sind für Bauteile im Grundwasserbereich nicht zugelassen
Der Verschluss der Ankerlöcher ist vor den Verfüllarbeiten gemeinsam mit der Objektüberwachung zu kontrollieren und die Ergebnisse zu protokollieren. 2 Exemplare des Protokolls sind an den AG zu übergeb
2.4) Ankerlöcher in sonstigen Wände
Als Hüllrohre der Spannanker sind bei Sichtbeton-Wänden aufgerauhte Faserzementhüllrohre zu verwenden. Bei Auswahl und Verschluß der Ankerlöcher ist zu berücksichtigen, dass ein Großteil der Sichtbeton-Wände geputzt wird. Verschluss der Ankerlöcher gem. Schallschutz- und Brandschutzanforderungen ist in gesonderten Positionen zu kalk
2.5) Bewehrung Schweißarbeiten
Werden Schweißungen an der Bewehrung durchgeführt, hat der AN unaufgefordert die erforderlichen Eignungsnachweise über Material und die fach- gerechte Ausführung, einschl. der erforderlichen Eignungsprüfungen, dem AG vorzule
2.6) Stemmarbeiten
Stemmarbeiten an konstruktiven neuen Bauteilen sind zu vermeiden. Stemmarbeiten werden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Sie dürfen erst nach schriftlicher Genehmigung durch den Tragwerksplaner ausgeführt werde
2.7) Abdichtung
Fundamenthälse, Bodenplattenränder und aufgehende Außenwände erhalten bis ca. 30 cm über OK Gelände eine bituminöse Abdichtung mit einer Perimeterdämmung / Schaumglassockelausführung. Alle Betonversätze und Grate in diesen Bereichen sind durch den AN zu bes
2.8) WU - Arbeitsfugen
Die WU-Arbeitsfugen und das Fugenband/-blech müssen sauber und frei von Zementschlempe, Schmutz und losen Beton sein. Der Zementleim ist frühzeitig zu entfernen und das Korngerüst freizulegen, d. h. Arbeitsfugen und Fugenbänder sind innerhalb eines Tages nach Herstellung mit einem Hochdruckreiniger (ca. 150 bar, Abstand Wasserdüse zum Fugenband > 40 cm.) vor dem Weiterbetonieren zu reinig
Freigelegte Zuschlagskörner müssen im festen Verbund sein. Älterer Beton darf nicht mehr saugen. Es darf kein stehendes Wasser vorhanden sein. Zum Zeitpunkt des Anbetonierens muss die Oberfläche des älteren Betons (Erstbeton) mattfeucht vorbehandelt sein. Es darf sich jedoch kein sichtbarer Wasserfilm auf der Fläche befinden. Die WU-Arbeitsfugen sollten vor dem Weiterbetonieren eine waschbetonar
Oberfläche aufweisen.
3.) Angaben zu den Stahlbetonarbeiten
Der Beton ist nach DIN EN 206 in der jeweils geltenden Fassung einschließlich nationaler Anhänge herzustellen. Die Betonarbeiten sind nach DIN EN 13670 in der jeweils geltenden Fassung einschließlich nationaler Anhänge auszufüh
Es gelten die Bautoleranzen laut DIN 18201, 18202 und DIN 18203 (so lange diese Normen nicht durch die Einführung einer Euronorm ersetzt wurden).
Die DBV-Merkblätter (insbesondere Betondeckung, Abstandhalter, Nach-behandlung von Beton etc.) sind zu beachten.
3.1) Statisches Konzept zur Gewährleistung der Dauerhaftigkeit der Konstruktion, Betontechnologie
Rissbreiten bei Stahlbetonbauteilen:
Die rissbreitenbeschränkende Bewehrung für
- den Medienkanal wurde für eine rechnerische Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische Rissbreite)
- die Bodenplatte wurde für eine rechnerische Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische Rissbreite)
- die UG-Außenwände wurde für eine rechnerische Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische Rissbreite
- die UG-Innennwände um die TG wurde für eine rechnerische Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische
Rissbreite)
- die Decke unten überschütteten Bereiche sowie das Dachgeschoss wurden für eine rechnerisch
Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische Rissbreite)
ausgelegt und sind grundsätzlich nur als Anhaltswerte zu verstehen, deren gelegentliche Überschreitung im Bauwerk nicht ausgeschlossen werden kann. Da die TG mit einer natürlichen Belüftung versehen wird, ist eine dynamische Veränderung der Rissbreite zu erwarte
Hierbei ist zudem zu beachten, dass die Berechnungsmethoden für die Ermittlung der
rissbreitenbeschränkenden Bewehrung auf Annahmen beruhen, und die Rissbreite somit naturgemäß Streuungen unterworfen ist. Die rechnerische Rissbreite wcal = 0,3 mm ist die Rissbreite, gemessen in Höhe des Bewehrungsstahls und weitet sich ebenfalls naturgemäß zur Betonoberfläche hin keilförmig auf. Die zu erwartenden Rissbreiten kann nicht genau vorhergesagt werden, da auch die relevanten Einflussparameter wie Verbundeigenschaft, Betonzugfestigkeit etc. stark streuen, d. h., dass auch beim Einbau der erforderlichen Mindestbewehrung zur Begrenzung die Rissbreite einzelne, größere Riss auftreten können. Ein wesentlicher Einfluss auf die Größen der Rissbreiten hat die Bauausführung, in Form von Betontechnologie, Nachbehandlung, Einbau, Verarbeiten und Verdichten
Die Rissbreite von wcal = 0,3 mm (statische Rissbreite), sowie eine dynamische Änderung der Rissbreite ist bei der Wahl des Oberflächenschutzsystems für die Wand-/Stützenfüße zu beac
Arbeitsfugen:
Sofern nicht Weiteres angegeben (z. B. verzahnte Fuge, WU-Arbeitsfuge) sind alle Arbeitsfugen mind. rau nach DIN EN 1992 bzw. DIN 1045-3 Abs. 8.4 auszuführen. Arbeits- und Betonierfugen sind vor dem nachfolgendem Betonierabschnitt von Verunreinigungen, losem Beton und Zementschlempe z. B. durch
Ausblasen mit ölfreier Druckluft zu reinigen und vorzunässen.
- Horizontale Arbeitsfugen in Unterzüge, Deckensprunge und wandartiger Träger sind verzahnt auszuführen. Die Fuge darf, wenn eine Gesteinskörnung >= 16 mm verwendet und diese z.B. mit Hochdruckwasserstrahlen mindestens 6 mm tief freigelegt wird, als verzahnt eingestuft werde
- Alle Arbeitsfugen in Decken sind verzahnt auszuführen.
- In wandartigen Trägern sind keine Arbeitsfugen zulässig.
- Sofern die wandartigen Träger nicht monolithisch mit den lastabnehmenden Querwänden betoniert werden (Vorzugslösung), sondern z. B. über Rückbiegeanschlüsse an diese angeschlossen werden, ist eine Aufhängebewehrung und verzahnte für die Längskraftübertragung geeignete Rückbiegeanschlüsse in Absprache mit dem Tragwerksplaner zu verwenden. Dies ist in die Einheitspreise einzukal
- Werden für die Arbeitsfugen Abstellelemente (Trigoform, Stemaform etc.) verwendet, sind diese vor dem Weiterbetonieren mit Hochdruckwasserstrahl von Zementschlempe zu reinigen.
- In Arbeitsfugen ist kein Schalöl, Nachbehandlungsmittel, Trennmittel etc. zulässig
- Die Unterzüge MS-UZ-U19 und MS-UZ-031 sind monolithisch, d. h ohne Arbeitsfugen herzustellen.
- Bei Arbeitsfugen ist die Mindestnachbehandlungsdauer Tab. F.3 der DIN EN 13670
(Oberflächenfestigkeit mind. 70% der festgelegten char. Festigkeit) einzuhalten.
- Die Fundamentvertiefungen („Bodenplattenverstärkungen“) sind monolithisch mit der Bodenplatte, d. h ohne Arbeitsfugen herzustelle
WU - Konstruktion / Abdichtungskonzept:
Im UG ist eine WU Konstruktion geplant.
Das WU Konzept sieht den Entwurfsgrundsatz c) mit zusätzlicher Frischbetonverbundfolie vor (vorbeugende Abdichtung der Risse durch eine flächige Frischbetonverbundfolie mit Hinterlaufschutz).
Die erdberührten Außenwände werden nicht wie ein Großteil der Bodenplatten mitte
Frischbetonverbundfolien und Entwurfsgrundsatz c ausgeführt, sondern gemäß DIN 1853
abgedichtet (bituminöse Abdichtung).
3.2) Betonierkonzept, Betonierabfolge, Schwindgasse, Anschluss 2. BA
Der Ablauf der Betonierarbeiten ist aufgrund der Dehnfugenlosen Konstruktion durch den Statiker vorgegeben.
Die Schwindgasse in Boden, Wand und Decke im Medienkanal zwischen Mittelschule und Mensa ist bei Erstellung des Bauablaufes, Logistik etc. zu berücksichtigen.
Im Bereich Mensa östliche Außenwand wird die Betonkonstruktion für den Anschluss des nächsten Bauabschnittes (2. BA) vorbereitet. Hierbei wird mit Schraubmuffen und einer überstehenden Frischbetonverbundfolie etc. der Anschluss vorbereit
3.3.) Bauablaufplan - Betonierabschnitte, Unterlagen, Angaben
entfällt.
3.4) Bewehrungsverlegung
Folgende Punkte sind bei der Bewehrungsverlegung zu beachten:
Sämtliche Bodenplatten, Decken und Wände werden mit Bewehrungsrundstahl B500B nach DIN 488 bewehrt. Teilweise werden in den Außenwänden der Obergeschosse Betonstahlmatten in B500A ausgefüh
Unterstützungskörbe sind in einer gesonderten Position zu kalkulieren. Es sind grundsätzlich nur DBV-zertifizierte Unterstützungskörbe zu verwen
Querschnittseingriffe - Anpassen der Bewehrung:
Bei allen Eingriffen in die Regelquerschnitte von Stahlbetonbauteilen ist das entsprechende Anpassen der Bewehrung zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Betonüberdeckung einzukalkulieren
Dies gilt für die in gesondeter Position vergüteten Maßnahmen wie z.B
Bodenabsenkungen, Bodenaussparungen, geschalte Decken- oder Wandschlitze, Deckenvertiefungen, sonstige Profileinlagen in Wände, Stützen und Decken, Konsolen, Verjüngungen, Aufdickunge
Bei dichter Verlegung der Bewehrung kann eine Reduzierung des Größtkorns des Betons erforderlich werden. Die erforderliche Anpassung der Korngröße einzelner Bereiche ist mindestens zwei Wochen vor Ausführung mit den Planern abzustimmen und schriftlich freigeben zu las
3.5) Arbeitsfugen
entfällt.
3.6) Überhöhungen von Biegebauteile
entfällt.
3.7) Oberflächenzugfestigkeit
Die Werte der Oberflächenzugfestigkeiten der Stahlbetonbodenplatten und -Decken müssen mind. 1,5 N/mm2 betragen
3.8) Nachbehandlung
entfällt.
4.) Gerüste, Traggerüste, Unterstützung
Der AN hat alle Arbeits- und Schutzgerüste sowie Traggerüste für seine eigene Leistung in der Position "Baustelleneinrichtung - eigene Leistung" zu kalkuliere
5.) Schutzmaßnahmen
In gesonderten Positionen sind besondere Schutzmaßnahmen (gegen mechanische Beschädigungen in beschädigungsgefährderten Bereichen zu kalkulieren. Alle sonstigen Schutzmaßnahmen während Bauhauptleistung und bis zur Schlußabnahme sind in die EP einzukalkulieren. (Transportwege, viel begangene Ber
An exponierten Stellen sind die Kanten der Stahlbetonbauteile besonders zu schützen. Das Verunreinigen der Betonflächen mit Bleistift, Farbe etc. ist untersagt.
6.) Schalung, Technische Qualitätsbeschreibungen
6.1 Schalung, Allgemeine Hinweise
6.1.)
entfällt.
6.1.2.)
Bei Treppenhaus/Schacht-Wänden, Brüstungen, Außenwänden, auskragenden Balkon- und Vordachplatten, Deckenversprüngen, Randunterzügen, Attika außen ist für die Schalung das Ein- und Ausbauen einer Unterstützung einzukalkulieren, auf der die Schalung aufgestellt werde
In die Wandschalungspositionen sind die Stopfen stets einzurechnen.
6.1.3.)
Wände, Stützen, Decken und Unterzüge sind in der Regel in SB 3 auszuführ
6.2.) Referenzflächen
entfällt.
6.3.) Arten der Schalung und Anforderung an die Schalung Wände, Brüstungen, Stützen und Unterz�
6.3.1.) Allgemeines
Spätestens 4 Wochen nach dem Ausschalen sind vorhandene Überzähne und Grate ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Die Schalungsstöße sind mit Kompribändern abzudichten, um ein Ausbluten an den Stößen zu vermeiden. Die Kosten für die Abdichtung der Stöße sind in den EP einzuk
Das Schalöl muss auf die später zu verwendende Oberflächenbehandlung abgestimmt sein (Hinweise Bauleitfad
Es sind keine zusätzliche Bohrungen in den Sichtbetonflächen z. B. zur Befestigung von Konsolen zulässig. Es sind bereits vorhandene Ankerlöcher zu verwenden. Linearaufliegende Abstandshalter sind nicht zuläs
6.3.2.) Schalung SB 3
Sichtbeton Klasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt "Sichtbeton", Ausgabe Juni 2015, Tabelle 1 Zeile 3 und erhöhten Anforderungen in Abweichung von Zeile
- Textur Schalelementstoß T3
- Versatz bei Arbeitsfugen zwischen den Betonierabschnitten bis ca. 3mm zulässig AF3
- Nagel- und Schraublöcher max. Anzahl 1 / 10 m2 sowie Reparaturstellen max. 5x5 cm 1 St. / 10 m2 zulässig
Die Leistung ist so auszufüren, dass nur geringfügige Betonkosmetik erforderlich ist. Schalung SB3-Wandflächen mit Rahmenschalung
Die Schalungen müssen so dicht sein, dass keine Zementmilch austreten kann. An den Schalplattenstößen von geschnittenen Schalplatten, sowie an den Schalplattenkanten zu anschließenden Wand-, Deckenbauteilen und Stützen sind geschlossenzellige Abdichtungsbänder einzubauen. Dies gilt auch zwingend für die Stöße bei den Betonierabschnitten. Bei vor Ort geschnittenen Platten sind sämtliche Schnittkanten gemäß Vorgabe des Schalungslieferanten nachzuversiegeln, die Beschichtung muss der werkmäßigen Kanten- beschichtung entsprechen. Ansonsten sind die Kantenversiegelungen der Schalplatten immer werkseitig
Zum Schneiden der Paß-Schaltafeln dürfen nur absolut scharfe Sägeblätter eingesetzt werden. Ein "Ausfransen" der Tafel ist auszuschließ
Vor dem Betoniervorgang sind die Tafeln sorgfältig zu reinigen, um Verfärbungen an den Oberflächen durch Rost etc. zu verhindern. Die Reinigung der Schaltafeln muss zwingend mit heißem Wasser mittels Hochdruckgerät ausgeführt werden. Rostflächen auf der Oberfläche sind ggf. nachträglich vollständig und rückstandslos, ohne veränderung der Oberflächenoptik und Struktur zu
Kanten Innenstützen:
Innen- und Aussenkanten sind aufgrund der folgenden Putzarbeiten der Stützen durch den AN Baumeister eigens festzulegen.
Soweit nicht anders angegeben sind bei den Betonbauteilen Fasen mit 5x5 mm auszuführen.
Vorgefertigte Stützenschalungen der Schalungshersteller sind nicht zugelassen, da diese grundsätzlich mit Dreikantleiste ausgeführt werden müsse
6.4) Schalungsqualität - Decke
An die Decken werden die selben Anforderungen gestellt wie unter 6.3.1) und 6.3.2) beschrieben. Ausführung SB 3 gem. 6.3.2).
Als Bindedraht ist bei allen Decken, Unterzügen, Podesten, Konsolen verzinkter Rödeldraht zu verwenden
Drähte, Nägel und Bewehrungsstahlteile sind vor dem Betonieren sorgfältig mit Magneten von der Deckenschalung zu entfernen bzw. ist die Deckenschalung mit Druckluft vollständig auszublas
Vollständig bewehrte Deckenabschnitte, die nicht an demselben Tag betoniert werden, sind wegen der Gefahr der Rostrückstände auf der Schalung wirksam abzudecken
6.5) Besondere Schutzmaßnahmen Sichtbetonoberfläche
Bei Sichtbetonbauteilen herausstehende Anschlußbewehrung ist mit Kunststofffolien zu schützen, um Rostablaufsuren zu vermeiden. Es dürfen nur für Sichtbeton geeignete Abstandshalter aus Faserzement verwendet werd
6.6.) Aussparungen, Öffnungen, Nischen
Aussparungen in Decken sind - sofern nicht anders angegeben - als raue Abschalfugen für den späteren Verguss herzustellen. Das Verschließen / Zubetonieren von Aussparungen der Decken findet nach erfolgter Montage aller Installationen statt
6.6.1.) Aussparungen, Öffnungen, Nischen herstellen
Die Einheitspreise der Schalungspositionen für das Herstellen von Öffnungen, Aussparungen oder Durchbrüchen, Nischen in Wänden oder Decken in Beton- und Stahlbeton beinhalten Anlegen, Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der Leibungsschalungen inkl. aller notwendigen Absprießungen, Abtellungen, Hilfskonstruktionen und Ger�
6.6.2.) Aussparungen, Öffnungen, Nischen schließe
Das Schließen der Aussparungen erfolgt durch den AN Baumeister 2.
7.) Einbauteile
7.1.)
entfällt.
7.2.) Betoneinlegeteile - Dopplungsfreiheit
Alle Betoneinlegeteile, welche auf Querzug beansprucht werden, sind auf Dopplungsfreiheit zu überprüfen
8.) Kernbohrungen
Alle in den Abschnitten aufgeführten Kernbohrungen verstehen sich einschließlich Baustelleneinrichtung, Anfahrt, Vorhaltung der notwendigen Geräte und Einrichtungen für die gesamte Einsatzzeit und sonstiger für die Erbringung der Leistungen notwendiger Arbeiten, insbesondere dem Heranbringen von Strom und Wasser sowie Umsetzen von Geräten und Mannschaft auch über eine Entfernung von 20 m h
Alle Bohrkerne gehen, wenn nicht ausdrücklich anders erwähnt oder von der Bauleitung vor Ort im Einzelfall anders gefordert, in das Eigentum des AN über. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechne
Alle Bohrungen hat der AN auf seine Kosten einmessen zu lassen. Die dazu notwendigen Pläne der Fachplaner werden durch den AG in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Die Bohrpunkte sind hinsichtlich bereits vorhandener Bauteile zu überprüfen und bei Abweichungen vor Ausführung der Bohrungen mit der Bauleitung AG abzustimm
Die Arbeiten können nicht in einem Zuge durchgeführt werden. In den Einheitspreisen sind auch nachträgliche Arbeitseinsätze ab 10 Kernbohrungen einzurechnen. Bei nachträglichen Arbeitseinsätzen bei denen unabhängig von der Lage im Gebäude weniger als 10 Kernbohrungen (unabhängig ob Wand- oder Deckenbohrung) durchgeführt werden können, kommt die Pos. "Zulage nachträgliche Kernbohrung" zur Abrechnung (nur bei gesondertem schriftl. Abruf durch die Objektü
In die Einheitspreise sind alle Stahlanschnitte bis einschl. Stahldurchmesser 16 mm einzurechnen. Bei größeren Stahldurchmesser erfolgt zusätzliche Vergütung Pos. "Stahlschnitte Kernbohrungen
Nachträgliche Kernbohrungen sind mit dem Tragwerksplaner vor Ausführung der Arbeiten abzustimmen
ZTV Betonarbeiten
ZTV Mauerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Mauerarbeiten
Alle in den folgenden Texten beschriebenen Merkmale sind bei der Kalkulation der Einzelpositionen zu berücksichtigen und in die EP einzukalkulieren.
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Herstellerrichtlinien, insbesondere sind folgende Normen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18300 Mauerarbeiten
- DIN V106 Kalksandsteine mit besonderen Eigenschaften
- DIN EN 771-2 Festlegungen für Mauersteine Teil 2: Kalksandsteine
- DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN 20000-402
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude aus Mineralwo
- DIN V 18580 Mauermörtel
- DIN V 20000-412 Anwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2
- DIN EN 998-2 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksba
Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1996-1 bis DIN EN 1996-3 in der jeweils geltenden Fassung einschließlich nationaler Anhänge. Die darin enthaltenen Bestimmungen für die Ausführung sowie die normativen Verweise sind zu beachten. Bei Mauerwerk nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) bzw. europäischer technischer Zulassung (ETA) sind die Festlegungen der Zulassungen zu beach
1 Toleranzen
Das Mauerwerk ist grundsätzlich so herzustellen, dass ein nachfolgender Putzauftrag ohne besondere Vorkehrungen möglich ist (Putzstärke ca. 10 mm). Für die Ebenheit wird der Tabellenwert in allen Bereichen den Anforderungen für "nichtflächenfertige Wände jedoch mit erhöhten Anforderungen" nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4 fest
Punktuelle Tiefen und Höhen sind im Zuge des Aufmauerns mit Mörtel auszugleichen bzw. abzunehmen
2 Mauerwerk
Innenwände aus Mauerwerk nichttragend
Nichttragende MW-Wände müssen nach DIN mindestens 3-seitig gehalten werden
Gemauerte nichttragende Wände sind an der Wandkrone zu entkoppeln, damit keine Lasten durch Deckendurchbiegungen eingeleitet werden. Der Anschluss ist gem. den separaten Positionen herzustellen, die obere Halterung erfolgt jedoch mit einem Stahlwinkel beidseitig der Wandkrone.
In erdberührten Bereichen erfolgt die Trennung von der darunterliegenden Bodenplatte durch den Einbau einer Bitumenschweißbahn
KS-Mauerwerk
KS Mauerwerk aus Kalksandstein gem. DIN EN 771-2, versetzt in Dünnbettmörtel nach DIN EN 998-2 in Verbindung mit DIN 20000-412
Die Mauerwerkswände sind in den Stärken 11,5 cm und 17,5 cm geplant
Die Bereiche mit Feuerwiderstandsklasse F90 sind der Architektenplanung und dem Brandschutzkonzept zu entnehmen. Die Wände werden i.d.R. in einem Zuge von Boden bis Decke aufgemauert.
Das Mauerwerk wird als sichtbares Mauerwerk hergestellt, teilweise werden Wandscheiben geputzt, weite Teile des Mauerwerks bleiben jedoch unbehandelt und werden im weiteren Verlauf nur gestrichen, diese sind malerfertig herzustellen. Steine mit beschädigten Ecken oder Kanten im sichtbaren Bereich dürfen nicht eingebaut werden. Die Bearbeitung der Steine hat durch Schneiden zu erfolgen
Die Lagerfugen sind vollfugig und oberflächenbündig zu vermörteln. Die T-Verbindungen der Mauerwerkswände sind mit Stumpfstoßverbindungen und in die durchlaufende Wand eingelegten Mauerankern herzustel
Das vollflächige, vollfugige, oberflächenbündige Vermörteln der Stoßfuge (Schallschutz) ist einzukalkulie
Für Haustechnikinstallationen sind umfangreiche Aussparungen anzulegen, die teilweise nach Installation und teilweise die Rohinstallation begleitend zu verschließen sind
Aussparungen in Wänden mit Brandschutz werden durch die Haustechnikgewerke geschlossen, in Wänden ohne Brandschutzanforderung erfolgt das Schließen durch den AN Baumeister. Der komplette Einbau von Brandschutzklappen einschl. Verpressen ist in den Vergabeeinheiten Haustechnik ausgeschriebe
3 Steinformate
Die in den Leistungspositionen vorgegebenen Steinformate müssen verbindlich eingehalten werden. Zusätzlich sind Höhenausgleichselemente und Deckenabstellsteine einzubaue
4 Fugen
Beim Aufmauern sind die Lagerfugen mit zur Mauerdicke passenden Plankellen bzw. Mörtelschlitten herzustellen. Die einzelnen Schichten sind auf Unebenheiten zu überprüfen ggfs. auszugleichen. Die Verwendung von Keilen zum Ausrichten der Steine ist nicht zuläss
Ausquellender Mörtel ist nach dem Ansteifen mit dem Spachtel oder einem Schwammbrett glatt zu streichen bzw. abzustoßen
5 Ausgleichsschicht unten
Wände sind grundsätzlich mit einer Ausgleichsschicht (Anlegefuge) aus Normalmörtel MG III, Dicke ca. 2,5 cm, zu beginnen sofern in den Positionen oder Plänen nichts Abweichendes beschrieben wi
6 Sturzauflager
Für alle Einheitspreise der Positionen "Öffnung überdecken" mit Stürzen gilt grundsätzlich das Herstellen der seitlichen Auflager und Mörtel-Ausgleichsschichten bzw. das Anarbeiten des Mauerwerks an diese Bauteile als inklu
7 Schlitze
Schlitze in Mauerwerkswänden dürfen nur soweit ausgeführt werden, wie sie in den freigegebenen Ausführungsplänen dargestellt sind. Alle anderen Schlitze bedürfen der ausdrücklichen Rücksprache Architektur , Statik und Bauphysik sowie deren Fr
8 Ausführung von Mauerarbeiten bei niedrigen Temperaturen
Mauerwerk darf bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden, d. h. in der Regel ist ein Mauern bei Frost nicht möglich und nicht zulässig. Mauerwerk soll nur bei einer Temperatur (Lufttemperatur und Temperatur im Baustoff) ab +5 °C ausgeführt werden. Diese Temperatur sollte auch bis zu einem Mauerwerksalter von ca. 1 Woche im Mittel nicht wesentlich unterschritten we
Mörtel bindet bei niedrigen Temperaturen unter +5 °C deutlich schlechter ab und erreicht somit erst später seine Endfestigkeit. Temperaturen von +5 °C bis zur Frostgrenze können bei fehlenden Schutzmaßnahmen das Erhärten des Mörtels derart verzögern, dass das Anmachwasser schneller verdunstet, als der Mörtel erhärtet und somit keine ausreichende Festigkeit und kein ausreichender Verbund err
Das Mauern bei Frost bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Auftraggebers (VOB C: DIN 18330, Abschnitt 3.1.2). In DIN EN 1996-2/NA Abschnitt 3.6.3 NA.3 wird weiterhin geregelt, dass bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden darf
DIN EN 1996-2, 3.6.3 (2), NCl:
(NA.3) Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausen) ausgeführt werde
(NA.4) Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen, z. B. durch Abdecke
(NA.5) Der Einsatz von Salzen zum Auftauen ist nicht zulässig
(NA.6) Teile von Mauerwerk, die durch Frost oder andere Einflüsse geschädigt sind, sind vor dem Weiterbau abzutrage
Mögliche Schutzmaßnahmen
- Auf gefrorenem Mauerwerk nicht weitermauern!
- Durch Frost beschädigtes Mauerwerk muss vor dem Weiterbau abgetragen werden.
- Keine Auftausalze verwenden! Diese schädigen das Mauerwerk (Abplatzungen und Ausblühungen)
- Abdecken unvermauerter Ziegel
- Abdecken der Mörtelzuschlagstoffe
- Erwärmen von Anmachwasser und Zuschlagstoffen
- Fertiges Mauerwerk abdecken
9 Schutz und Sauberkeit
Das Sichern der Leistung gegen Niederschlagswasser oder Wasser aus dem Baubetrieb und die Ableitung des Wassers, ist eine Nebenleistung nach DIN 18299. Baustoffe, z. B. Mauersteine und Mörtel, sowie Bauteile, z. B. Wände, sind daher durch Abdecken mit Folie etc. gegen Niederschlagswasser zu schützen. Bei hohen sommerlichen Temperaturen sind die Steine vorzunäss
10 Schadensfreie Ausführung von tragenden und nichttragenden Mauerwerk
Zur schadensfreien Ausführung von Mauerwerkswänden sind die folgenden Konstruktions- und Ausführungsregeln zu beachte
- Begrenzung der Deckendurchbiegung durch Einhaltung der Biegeschlankheit nach EC2.
- Verringerung der Deckendurchbiegung aus Kriechen und Schwinden durch Beachtung der Ausschalfristen und Nachbehandlung des Betons nach EC2. Insbesondere bei kurzen Ausschalfristen sind geeignete Notstützen zu setzen.
- Zur Vermeidung von Rissen in den Mauerwerkswänden müssen die Verformungen infolge von Schwinden und Kriechen des Massivbaus vor Aufbringen des Putzes möglichst weit abgeklungen sei
Feuchtigkeit in der Wand im Zuge der Bauausführung sowie durch äußere Witterungseinflüsse kann zu einem spröden Verhalten des Putzes mit höherer Rissanfälligkeit führen. Dieser Umstand ist im Bauablauf zu berücksichtigen und zu beachten. Dies b
Mauerwerkssteine müssen vor dem Einbau vor Feuchtigkeit geschützt werden (Vermeidung von direkter Beregnung - trockene Lagerung vorsehen)
Werk-Frischmörtel in Wannen oder Kübeln ist vor Austrocknen bzw. Beregnen zu schützen, z. B. durch Abdecken mit einer Foli
- Abdecken der Mauerkrone
- Das Aufmauern der Trennwände und ggf. Verputzen somit zu einem möglichst späten Zeitpunkt (z. B. nach Fertigstellung des Rohbaus) erfolge
- Temperatureinwirkung
Starke Erwärmung der Betondecken infolge Sonneneinstrahlung im Rohbauzustand kann zu Rissbildung in den Mauerwerkwänden führen, vor allem bei großen Deckenfeldern. In solchen Fällen empfiehlt sich ein zeitweiser Temperaturschutz auf der Betondecke, z. B. mit Wärmedämmstoffm
Trennung von der unteren Geschossdecke durch Einlage von Bitumendachbahn. Dadurch wird ein eventueller Wandabriss von der Decke an unsichtbarer Stelle (unter dem Estrich) fixiert.
- Anschluss der Mauerwerkswände an Stahlbetonbauteile mit Maueranschlussschienen
- Zum Ausgleich von unvermeidlichen Bautoleranzen der Rohdecke ist unterhalb der ersten Mauerwerksschicht eine Mörtelausgleichsschicht in der erforderlichen Dicke anzuordnen. Die Mörtelausgleichsschicht ist grundsätzlich mit Mörtel MG III auszufüh
- Querschnittsabdichtungen haben die Aufgabe, das aufgehende Mauerwerk vor aufsteigender Feuchtigkeit zu schützen und eine Verbindung zwischen der Horizontalabdichtung auf der Bodenplatte und der Vertikalabdichtung auf den Außenwänden sicherzustellen. Die Auflagerflächen für Abdichtungsbahnen sind mit Mörtel so dick abzugleichen, dass waagerechte Oberflächen ohne für die Bahnen schädliche Unebenheiten entstehen. Waagerechte Abdichtungsbahnen in oder unter Wänden dürfen grundsätzlich nicht aufgeklebt werden, müssen min. 20 cm überdecken (Überdeckungen dürfen ve
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Putzarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) - Putzarbeiten
Alle in den folgenden Texten beschriebenen Merkmale sind bei der Kalkulation der Einzelpositionen zu berücksichtigen und in die EP einzukalkulieren.
Ausführung nach DIN- und EN-Normen, Herstellerrichtlinien, insbesondere sind folgende Normen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten:
- DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten
- DIN EN 15824 Festlegungen für Außen- und Innenputz
- DIN EN 998-1 Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau Putzmört
- DIN EN 998-2 Festlegeungen für Mörtel im Mauerwerksbau Mauermört
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude aus Mineralwo
- DIN EN 13658-2 Putzträger und Putzprofile aus Metall
- DIN EN 13914-2 Plg, Zubereitung, Ausführung v. Innen- und Außenputzen - Innenputz
- DIN 18550-1 in Verbindung mit DIN EN 13914-1
1 Innenputzsysteme
Die beschriebenen Innenputzsysteme auf Untergründen aus Kalksandstein oder Beton müssen für diesen Baustoff zugelassen sein. Die Eignung ist durch ein Prüf- oder durch andere geeignete Nachweise des Systemherstellers vom AN zu beleg
2 Ausführung
Bei der Ausführung sind die Richtlinien und Merkblätter des Deutschen
Stuckgewerbebundes zu beachten und einzuhalten.
Folgende Innenflächen sind zu verputzen:
- Kalksandsteinwände / Betonwände / Betondecken in allen Geschossse
- Wände und Decken in Treppenhäusern, teilweise Fertigteile oder Ortbetonbauteile
Die Ausführung erfolgt als zweilagiges Putzsystem bestehend aus einem Unterputz als Kalkzementputz und einem Oberputz aus Kalkspachtel / Kalkglätte. Anforderung fertige Oberfläche Q3 geglättet - siehe separate Positione
Im Weiteren Bauablauf sind ausführungsbegleitend diverse Putzergänzungen auszuführen, siehe gesonderte Positionen. Hierzu sind teilweise fertige Oberflächen an Wänden, Türen, Böden etc. zu schützen - siehe gesonderte Posit
3 Oberfläche
Die geforderten Oberflächen sind in den Ausführungsbeschreibungen zu den einzelnen Putzsystemen beschrieben. Für die Forderungen gilt das Merkblatt " Putzoberflächen im Innenbereich - Qualitätsstufen für abgezogene, glatte und gefilzte Putze" , Hrsg . Deutscher Stuckgewerbe
4 Einbauteile
Entlang der Treppenuntersichten sind zum Treppenauge, sowie zur anschließenden Stahlbetonwand jeweils Abschlusswinkel einzuputzen. Hier werden im weiteren Verlauf flache Kastenprofile auf die Wangen der Läufe im Treppenauge montiert.
In Übergängen bspw. zwischen Mauerwerk und Stahlbeton sind Gewebeeinlagen einzuarbeiten.
Für die den Innenausbau begleitenden Arbeiten werden bspw. Türzargen mittels Anputzleistugen eingeputzt.
Für die vorig genannten Einbauteile siehe gesonderte Positionen im Titel Putzarbeiten.
Eckschutzprofile sind gem. DIN 18350 Punkt 3.8 "Ausbildung von Kanten und Profilen" als Nebenleistung einzukalkulieren.
ZTV Putzarbeiten
06 Baustelleneinrichtung AG und Ausbaugewerke
06
Baustelleneinrichtung AG und Ausbaugewerke
Hinweis Bei der Kalkulation und Ausführung aller folgenden Positionen sind die Angaben und Hinweise in den zugehörigen ZTV, ATV, Baustellenlogistikhandbuch und der Materialökologie zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Hinweis
06.01 Baustellencontainer AG
06.01
Baustellencontainer AG
06.02 Sanitär- und Sanitätscontainer Ausbaugewerk
06.02
Sanitär- und Sanitätscontainer Ausbaugewerk
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