Gerüstbauarbeiten
Schön Klinik
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
13
ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ANZUWENDENDE NORMEN, VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN Für Bauleistungen dieses LVs gelten: VOB, Teil B, VOB, Teil C, und alle darin genannte Normen und Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung. Darüber hinaus gelten: - alle in den vorgenannten Normen enthaltenen Bestimmungen, Richtlinien und Festlegungen - alle in den Normen genannten Normen ohne ausdrückliche Benennung in dieser Aufzählung - die allgemein anerkannten Regeln der Technik - die öffentlich rechtlichen Vorschriften - die Unfallschutzbestimmungen - die gewerbeaufsichtlichen Bestimmungen - die Ausführungsbestimmungen dieser Ausschreibung, soweit in den Normen nicht enthalten - die Herstellervorschriften der zu verwendenden Materialien
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ANLAGEN ZUM LV Dem LV liegen Übersichtspläne bei, die Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sind. Sie sollen als Ergänzung zum LV-Text dienen. Die vorliegenden Pläne gelten lediglich als Kalkulationshilfen. Konstruktionsvorgaben im Detail erhält der AN nach der Beauftragung. Von den angegebenen formalen Vorgaben, Ansichtsbreiten, Tiefen und anderen gestalterischen Einzelheiten darf nur in Absprache mit dem Architekten des AG abgewichen werden. ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN AM BAU BETEILIGTEN Andere Firmen werden zur selben Zeit ihre Arbeiten auf der Baustelle durchführen. Die Bauleitung wird die gleichzeitige Arbeit verschiedener Gewerke so koordinieren, dass mögliche Behinderungen weitestgehend ausgeschlossen sind. Materialien können an verschiedenen Orten auf der Baustelle vorgehalten werden, die von der Bauleitung vorgegeben werden. Diese wird Lagerorte und Arbeitsorte so gut koordinieren, dass weitestgehend Behinderungen auszuschließen sind. Dennoch ist das gelegentliche Umräumen von Materialien je nach Baugeschehen mit einzukalkulieren. Der AN hat in Zusammenarbeit mit der Bauleitung alle notwendigen Absprachen mit den anderen beteiligten Firmen hinsichtlich der Bauabläufe, der Lager- und Arbeitsorte und der einzuhaltenden Termine vorzunehmen, um dafür zu sorgen, dass Behinderungen und Terminverschiebungen ausgeschlossen werden. FACHBAULEITUNG Der AN übernimmt für seine Leistungen die Fachbauleitung entsprechend § 56, Abs. 3 Bauordnung NRW MAßE UND MASSEN Sämtliche Maße und Massen sind eigenverantwortlich durch den AN am Bau zu überprüfen. Einzelne Elemente können entsprechend Baufortschritt gemessen werden. Der AN bleibt für seine aufgestellten Planungen und Berechnungen allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Maße und Massen. Die Unterschrift des Architekten auf den angefertigten Plänen bestätigt nur, dass die Bauteile dem formalen, gestalterischen und beabsichtigten Zweck entsprechen. Es ist Sache des AN, die in den Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen aufgeführten Bestimmungen und Normen fachgerecht in seine Planung und seine Ausführung zu übernehmen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN VERARBEITUNGSRICHTLINIEN Für diese Leistungsbeschreibung gelten die jeweiligen systembezogenen technischen Verarbeitungsanleitungen des Herstellers der ausgeschriebenen Produkte. FABRIKATS- UND TYPENANGABEN Soweit im LV Fabrikats- und Typenangaben erhalten sind, dient dies zur genaueren Präzisierung der technischen Forderung. Es können auch technisch gleichwertige Fabrikate und Typen angeboten werden. Bei Wahl eines anderen Fabrikates/ Types gleichwertiger Art ist dieses jeweils handschriftlich unter der entsprechenden Position zu vermerken bzw. ein Alternativangebot beizulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen LEISTUNGSUMFANG - Alle Angebotspreise gelten für Lieferung und betriebsfertige Montage, wenn im Text der Leistungspositionen nichts anderes bestimmt ist. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise enthalten sämtliche Nebenarbeiten und Leistungen, die zur sachgemäßen Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind. - Das Leistungsverzeichnis gilt nicht als Bestellungsunterlage, sondern der wirkliche Bedarf ist maßgebend. - Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Bei Beschichtungssystemen müssen die Stoffe von dem selben Hersteller stammen. - Vor Abgabe des Angebotes ist eine Objektbesichtigung vorzunehmen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von den gegebenen Örtlichkeiten des Bauvorhabens zu überzeugen und Platzverhältnisse eigenverantwortlich zu prüfen. Nachforderungen und Leistungen, die aus Unkenntnis der Örtlichkeit erforderlich werden, werden nachträglich nicht gesondert vergütet. Auf evtl. bauseits zu erbringende Leistungen muss spätestens mit der Angebotsabgabe hingewiesen werden. - Erkennt der Anbieter, dass die Leistungen nicht erschöpfend erfasst sind, so hat er dieses schriftlich vor Angebotsabgabe mitzuteilen. ENTSORGUNG Das gesamte Abbruch- und Entsorgungsmaterial ist vom AN zu entsorgen bzw. soweit möglich, entsprechend dem Merkblatt zur Trennung von Bauschutt getrennt zu sortieren und gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufzuarbeiten, zu recyclen und dem Wirtschaftskreislauf wieder zuzuführen. Die Sortierung erfolgt nach - Mauerwerk - Beton - Stahlbeton - Holz (unbehandelt/behandelt) - Glas - Metalle - Sanitärteile, Fliesen - Kunststoffe - Papier/Pappe/Kartonagen Eine Zerkleinerung auf der Baustelle kann nicht erfolgen. Eine Zwischenlagerung der Stoffe auf dem Baustellengelände ist, abgesehen von den Container- sammelstellen, nicht möglich. Die Containerstandorte sind dem Baustellen- einrichtungsplan zu entnehmen und die sich daraus ergebenden Transportwege bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Überflüssiges Baumaterial ist vom AN aus dem Gebäude und vom Gelände zu schaffen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Baustelle ist abends und nach Abschuss der Arbeiten aufgeräumt und besenrein zu verlassen. Die Entsorgung von nicht eindeutig zuzuordnendem "Müll" aus dem Baustellenbetrieb wird durch eine vom Bauherrn beauftragte Drittfirma beseitigt. Die Kosten hierfür werden zu 100% auf die AN der vor Ort beschäftigten Gewerke umgelegt. Entsorgung schadstoffbelasteter Abbruchmaterialien Falls schadstoffbelastete Abbruchmaterialien anfallen gilt: Schadstoffhaltige Abfälle sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall) eingestuft und daher entsprechend den Annahme- bedingungen des örtlich zuständigen Abfallbeseitigers unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen zu verpacken. Des Weiteren sind: - die Verordnung zur Bestimmung von Abfällen (AbfBestV) - das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG) - die Technischen Anleitung zur Lagerung, chemisch / physikalischen und biologischen Behandlung, Verbrennung und Ablagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (TA Abfall) zu beachten. Durch den AN ist der entsprechende Entsorgungs- nachweis zu führen, der einer Bestätigung der für die Entsorgungsanlage (z.B. Deponie) zuständigen Auf- sichtsbehörde bedarf. Die Abfälle müssen den entsprechenden Abfallschlüsseln bzw. Entsorgungswegen zugeordnet werden. Die Entsorgungsnachweise sind der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Der Bauleitung ist das Antreffen von Schadstoffen bei den Abbrucharbeiten unverzüglich anzuzeigen.
ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS Anlagen Durch den Bieter / Auftragnehmer sind die nachfolgend aufgeführten, der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Unterlagen und Zeichnungen zu beachten. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil; die in diesen Unterlagen beschriebenen Erschwernisse sind bei Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzukalkulieren. TERMINPLAN BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN GRUNDRISSE SCHNITTE ANSICHTEN DETAILPLÄNE Die Berücksichtigung der Umlagen und der Erhalt der aufgeführten Anlagen werden hiermit bestätigt: Ort, Datum ' ... Stempel und Unterschrift Bieter
ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN VORBEMERKUNG ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN Rohbauarbeiten: Die beschriebenen Leistungen umfassen die Rohbauarbeiten im Außenbereich (Neubau Liegendkrankenanfahrt und Eingang) und Arbeiten im Gebäude (znetrale Notaufnahme) vor Durchführung von anschließenden Ausbauarbeiten. Die Arbeiten (außen) erfolgen am Haupteingang in Ebene U1 und EG und im Gebäudeinneren im geländegleichen UG1. Teilweise können auch einzelne Arbeiten wie z.B. der Verschluss von Deckenöffnungen im U2 notwendig werden Teil der Leistung sind die Erstellung des neuen Eingangsbereiches mit der neuen Ligendkrankenanfahrt, einer neuen Treppenanlage und einem Aufzugsschacht. Im Gebäudeinneren und an der Bestandsfassade werden neue Fenster- und Türöffnungen erstellt oder alte Öffnungen mit Mauerwerk verschlossen. Die Arbeiten erfolgen in Teilbereichen gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan. Gerüstbauarbeiten: Die beschriebenen Leistungen umfassen die Erstellung von einem Rahmengerüst (Systemgerüst) mit längenorientierten Gerüstlagen als Arbeitsgerüst (Fassadengerüst) und dienen der Erstellung der Folgegewerke: Dachabdichtungsarbeiten, Fassadenarbeiten, Aufzugsarbeiten und Schlosserarbeiten. Der Bauherr Behält sich vor, die Leistungen für das Gewerk Gerüstbauarbeiten als Einzelleistung separat zur Vergeben.
VORBEMERKUNGEN ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
13.03 GERÜSTBAUARBEITEN
13.03
GERÜSTBAUARBEITEN

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