Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
13 ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
13
ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANZUWENDENDE NORMEN, VORSCHRIFTEN UND RICHTLINIEN
Für Bauleistungen dieses LVs gelten:
VOB, Teil B,
VOB, Teil C,
und alle darin genannte Normen und Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Fassung.
Darüber hinaus gelten:
- alle in den vorgenannten Normen enthaltenen
Bestimmungen, Richtlinien und Festlegungen
- alle in den Normen genannten Normen ohne
ausdrückliche Benennung in dieser Aufzählung
- die allgemein anerkannten Regeln der Technik
- die öffentlich rechtlichen Vorschriften
- die Unfallschutzbestimmungen
- die gewerbeaufsichtlichen Bestimmungen
- die Ausführungsbestimmungen dieser Ausschreibung,
soweit in den Normen nicht enthalten
- die Herstellervorschriften der zu verwendenden
Materialien
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ANLAGEN ZUM LV
Dem LV liegen Übersichtspläne bei, die Bestandteil des
Leistungsverzeichnisses sind. Sie sollen als Ergänzung
zum LV-Text dienen.
Die vorliegenden Pläne gelten lediglich als
Kalkulationshilfen.
Konstruktionsvorgaben im Detail erhält der AN nach der
Beauftragung. Von den angegebenen formalen Vorgaben,
Ansichtsbreiten, Tiefen und anderen gestalterischen
Einzelheiten darf nur in Absprache mit dem Architekten
des AG abgewichen werden.
ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN AM BAU BETEILIGTEN
Andere Firmen werden zur selben Zeit ihre Arbeiten auf
der Baustelle durchführen. Die Bauleitung wird die
gleichzeitige Arbeit verschiedener Gewerke so
koordinieren, dass mögliche Behinderungen weitestgehend
ausgeschlossen sind.
Materialien können an verschiedenen Orten auf der
Baustelle vorgehalten werden, die von der Bauleitung
vorgegeben werden. Diese wird Lagerorte und
Arbeitsorte so gut koordinieren, dass weitestgehend
Behinderungen auszuschließen sind. Dennoch ist das
gelegentliche Umräumen von Materialien je nach
Baugeschehen mit einzukalkulieren.
Der AN hat in Zusammenarbeit mit der Bauleitung alle
notwendigen Absprachen mit den anderen beteiligten
Firmen hinsichtlich der Bauabläufe, der Lager- und
Arbeitsorte und der einzuhaltenden Termine vorzunehmen,
um dafür zu sorgen, dass Behinderungen und
Terminverschiebungen ausgeschlossen werden.
FACHBAULEITUNG
Der AN übernimmt für seine Leistungen die
Fachbauleitung entsprechend § 56, Abs. 3 Bauordnung NRW
MAßE UND MASSEN
Sämtliche Maße und Massen sind eigenverantwortlich
durch den AN am Bau zu überprüfen. Einzelne Elemente
können entsprechend Baufortschritt gemessen werden.
Der AN bleibt für seine aufgestellten Planungen und
Berechnungen allein verantwortlich. Dies gilt
insbesondere für Maße und Massen. Die Unterschrift
des Architekten auf den angefertigten Plänen bestätigt
nur, dass die Bauteile dem formalen, gestalterischen
und beabsichtigten Zweck entsprechen.
Es ist Sache des AN, die in den Leistungs- und
Qualitätsbeschreibungen aufgeführten Bestimmungen
und Normen fachgerecht in seine Planung und seine
Ausführung zu übernehmen.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
VERARBEITUNGSRICHTLINIEN
Für diese Leistungsbeschreibung gelten die jeweiligen
systembezogenen technischen Verarbeitungsanleitungen
des Herstellers der ausgeschriebenen Produkte.
FABRIKATS- UND TYPENANGABEN
Soweit im LV Fabrikats- und Typenangaben erhalten sind, dient dies zur genaueren Präzisierung der technischen Forderung. Es können auch technisch gleichwertige Fabrikate und Typen angeboten werden. Bei Wahl eines anderen Fabrikates/ Types gleichwertiger Art ist dieses jeweils handschriftlich unter der entsprechenden Position zu vermerken bzw. ein Alternativangebot beizulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen
LEISTUNGSUMFANG
- Alle Angebotspreise gelten für Lieferung und
betriebsfertige Montage, wenn im Text der
Leistungspositionen nichts anderes bestimmt ist.
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen
Einheitspreise enthalten sämtliche Nebenarbeiten und
Leistungen, die zur sachgemäßen Durchführung der
geforderten Leistungen notwendig sind.
- Das Leistungsverzeichnis gilt nicht als
Bestellungsunterlage, sondern der wirkliche Bedarf ist
maßgebend.
- Alle Stoffe müssen in Originalverpackung des
Herstellers angeliefert und verarbeitet werden. Bei
Beschichtungssystemen müssen die Stoffe von dem selben
Hersteller stammen.
- Vor Abgabe des Angebotes ist eine Objektbesichtigung
vorzunehmen. Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe von
den gegebenen Örtlichkeiten des Bauvorhabens zu
überzeugen und Platzverhältnisse eigenverantwortlich zu
prüfen. Nachforderungen und Leistungen, die aus
Unkenntnis der Örtlichkeit erforderlich werden, werden
nachträglich nicht gesondert vergütet.
Auf evtl. bauseits zu erbringende Leistungen muss
spätestens mit der Angebotsabgabe hingewiesen werden.
- Erkennt der Anbieter, dass die Leistungen nicht
erschöpfend erfasst sind, so hat er dieses schriftlich
vor Angebotsabgabe mitzuteilen.
ENTSORGUNG
Das gesamte Abbruch- und Entsorgungsmaterial ist
vom AN zu entsorgen bzw. soweit möglich, entsprechend dem Merkblatt zur Trennung von Bauschutt getrennt zu sortieren und gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufzuarbeiten, zu recyclen und dem Wirtschaftskreislauf wieder zuzuführen.
Die Sortierung erfolgt nach
- Mauerwerk
- Beton
- Stahlbeton
- Holz (unbehandelt/behandelt)
- Glas
- Metalle
- Sanitärteile, Fliesen
- Kunststoffe
- Papier/Pappe/Kartonagen
Eine Zerkleinerung auf der Baustelle kann nicht
erfolgen. Eine Zwischenlagerung der Stoffe auf dem
Baustellengelände ist, abgesehen von den Container-
sammelstellen, nicht möglich.
Die Containerstandorte sind dem Baustellen-
einrichtungsplan zu entnehmen und die sich daraus
ergebenden Transportwege bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.
Überflüssiges Baumaterial ist vom AN aus dem Gebäude und vom Gelände zu schaffen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Baustelle ist abends und nach Abschuss der Arbeiten aufgeräumt und besenrein zu verlassen.
Die Entsorgung von nicht eindeutig zuzuordnendem "Müll"
aus dem Baustellenbetrieb wird durch eine vom Bauherrn
beauftragte Drittfirma beseitigt. Die Kosten hierfür
werden zu 100% auf die AN der vor Ort beschäftigten
Gewerke umgelegt.
Entsorgung schadstoffbelasteter Abbruchmaterialien
Falls schadstoffbelastete Abbruchmaterialien anfallen
gilt:
Schadstoffhaltige Abfälle sind als besonders
überwachungsbedürftiger Abfall (Sonderabfall)
eingestuft und daher entsprechend den Annahme-
bedingungen des örtlich zuständigen Abfallbeseitigers
unter Beachtung der gefahrgutrechtlichen Bestimmungen
zu verpacken.
Des Weiteren sind:
- die Verordnung zur Bestimmung von Abfällen (AbfBestV)
- das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW/AbfG)
- die Technischen Anleitung zur Lagerung,
chemisch / physikalischen und biologischen Behandlung,
Verbrennung und Ablagerung von besonders
überwachungsbedürftigen Abfällen (TA Abfall)
zu beachten.
Durch den AN ist der entsprechende Entsorgungs-
nachweis zu führen, der einer Bestätigung der für die
Entsorgungsanlage (z.B. Deponie) zuständigen Auf-
sichtsbehörde bedarf.
Die Abfälle müssen den entsprechenden Abfallschlüsseln
bzw. Entsorgungswegen zugeordnet werden.
Die Entsorgungsnachweise sind der örtlichen Bauleitung
vorzulegen.
Der Bauleitung ist das Antreffen von Schadstoffen bei
den Abbrucharbeiten unverzüglich anzuzeigen.
ALLGEMEIN TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
Anlagen
Durch den Bieter / Auftragnehmer sind die nachfolgend aufgeführten, der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Unterlagen und Zeichnungen zu beachten. Diese Unterlagen werden Vertragsbestandteil; die in diesen Unterlagen beschriebenen Erschwernisse sind bei Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
TERMINPLAN
BAUSTELLENEINRICHTUNGSPLAN
GRUNDRISSE
SCHNITTE
ANSICHTEN
DETAILPLÄNE
Die Berücksichtigung der Umlagen und der Erhalt der aufgeführten Anlagen werden hiermit bestätigt:
Ort, Datum
' ...
Stempel und Unterschrift Bieter
ANLAGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN VORBEMERKUNG ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
Rohbauarbeiten:
Die beschriebenen Leistungen umfassen die Rohbauarbeiten im Außenbereich (Neubau Liegendkrankenanfahrt und Eingang) und Arbeiten im Gebäude (znetrale Notaufnahme) vor Durchführung von anschließenden Ausbauarbeiten.
Die Arbeiten (außen) erfolgen am Haupteingang in Ebene U1 und EG und im Gebäudeinneren im geländegleichen UG1.
Teilweise können auch einzelne Arbeiten wie z.B. der Verschluss von Deckenöffnungen im U2 notwendig werden
Teil der Leistung sind die Erstellung des neuen Eingangsbereiches mit der neuen Ligendkrankenanfahrt, einer neuen Treppenanlage und einem Aufzugsschacht.
Im Gebäudeinneren und an der Bestandsfassade werden neue Fenster- und Türöffnungen erstellt oder alte Öffnungen mit Mauerwerk verschlossen.
Die Arbeiten erfolgen in Teilbereichen gemäß dem beigefügten Bauzeitenplan.
Gerüstbauarbeiten:
Die beschriebenen Leistungen umfassen die Erstellung von einem Rahmengerüst (Systemgerüst)
mit längenorientierten Gerüstlagen als Arbeitsgerüst (Fassadengerüst) und dienen der Erstellung der
Folgegewerke: Dachabdichtungsarbeiten, Fassadenarbeiten, Aufzugsarbeiten und Schlosserarbeiten.
Der Bauherr Behält sich vor, die Leistungen für das Gewerk Gerüstbauarbeiten als Einzelleistung separat zur Vergeben.
VORBEMERKUNGEN ROHBAU- UND GERÜSTBAUARBEITEN
13.03 GERÜSTBAUARBEITEN
13.03
GERÜSTBAUARBEITEN
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