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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
1. Allgemeines
Sämtliche Abbruch-, Demontage- und Rückbauarbeiten sind
fachgerecht, erschütterungsarm und unter Beachtung der
einschlägigen technischen Vorschriften,
Arbeitsschutzbestimmungen und
Unfallverhütungsvorschriften auszuführen.
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten die
örtlichen Gegebenheiten, Zugänglichkeit, vorhandene
Bausubstanz sowie die in den Ausschreibungsunterlagen
beschriebenen Abbruchbereiche zu prüfen.
2. Bestandsaufnahme
Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung über die
vorhandene Konstruktion und den tatsächlichen Zustand
der abzubrechenden Bauteile zu informieren.
Abweichungen zwischen den Ausschreibungsunterlagen und
dem vorgefundenen Bestand sind unverzüglich der
Bauleitung mitzuteilen.
3. Sicherungsmaßnahmen
Vor Beginn der Abbrucharbeiten sind alle erforderlichen
Sicherungs-, Abfang- und Abstützmaßnahmen festzulegen
und fachgerecht auszuführen.
Die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes und
angrenzender Bauteile ist während sämtlicher
Abbrucharbeiten sicherzustellen.
4. Schutz angrenzender Bauteile
Nicht abzubrechende Bauteile, Fassaden, Fenster, Türen,
Boden- und Wandflächen, Installationen sowie sonstige
Einrichtungen sind durch geeignete Maßnahmen gegen
Beschädigung, Staub und Verschmutzung zu schützen.
Beschädigungen an zu erhaltenden Bauteilen, die durch
die Abbrucharbeiten verursacht werden, sind auf Kosten
des Auftragnehmers fachgerecht zu beseitigen.
5. Leitungen und Installationen
Vor Beginn der Arbeiten sind vorhandene Ver- und
Entsorgungsleitungen sowie sonstige Installationen im
Abbruchbereich zu prüfen.
Erforderliche Abschaltungen, Sicherungen oder
Umlegungen sind mit dem Auftraggeber bzw. den
zuständigen Fachunternehmen abzustimmen.
6. Abbruchverfahren
Die Abbrucharbeiten sind so auszuführen, dass
angrenzende und zu erhaltende Bauteile nicht unzulässig
beeinträchtigt werden.
Erforderliche Trenn-, Schneid-, Bohr-, Stemm- und
Demontagearbeiten sind fachgerecht und entsprechend der
vorhandenen Konstruktion auszuführen.
Unzulässige Erschütterungen und Beschädigungen am
verbleibenden Bauwerk sind zu vermeiden.
7. Staub-, Lärm- und Erschütterungsschutz
Staubentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen,
insbesondere Absaugung oder Befeuchtung, soweit
erforderlich zu minimieren.
Lärm- und erschütterungsintensive Arbeiten sind auf das
technisch erforderliche Maß zu beschränken und unter
Beachtung der zulässigen Arbeitszeiten auszuführen.
8. Umgang mit Abbruchmaterial
Anfallende Abbruchmaterialien sind nach Möglichkeit
bereits während des Rückbaus nach Stoffgruppen zu
trennen.
Unterschiedliche Abfallarten dürfen nicht unnötig
vermischt werden.
9. Aufnahme, Transport und Entsorgung
Sämtliches Abbruchmaterial ist aufzunehmen, innerhalb
der Baustelle zu transportieren, zu verladen,
abzutransportieren und einer ordnungsgemäßen Verwertung
bzw. Entsorgung zuzuführen.
Entsorgungs- und Verwertungsgebühren sowie
erforderliche Nachweise sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, soweit in den einzelnen Positionen
nichts Abweichendes beschrieben ist.
10. Nebenleistungen
In die Einheitspreise der Abbrucharbeiten sind
sämtliche zur vollständigen und fachgerechten
Ausführung erforderlichen Nebenleistungen
einzukalkulieren, insbesondere:
Baustelleneinrichtung und erforderliche
Arbeitsschutzmaßnahmen,
Abdeck-, Schutz- und Abschottungsmaßnahmen,
Abfangen und Sichern angrenzender Bauteile,
erforderliche Trenn-, Schneid-, Bohr-, Stemm- und
Demontagearbeiten,
Sortieren und getrenntes Bereitstellen der
Abbruchmaterialien,
Aufnehmen, innerbetrieblicher Transport, Verladen und
Abtransport,
fachgerechte Entsorgung bzw. Verwertung einschließlich
Entsorgungsgebühren und Nachweisen,
erforderliche Geräte, Maschinen, Werkzeuge und
Arbeitshilfen,
Staub-, Lärm- und Erschütterungsschutz,
Schutz und Erhalt nicht abzubrechender Bauteile,
Beseitigung von Abbruchresten und Reinigung der
Arbeitsbereiche.
Sämtliche Nebenleistungen gelten als mit den jeweiligen
Einheitspreisen abgegolten, soweit in den Positionen
nichts Abweichendes beschrieben ist.
11. Unvorhergesehene Bauteile
Werden im Zuge der Arbeiten nicht erkennbare oder von
den Ausschreibungsunterlagen abweichende Bauteile,
Leitungen, Konstruktionen oder Materialien angetroffen,
ist die Bauleitung vor deren Beseitigung zu
informieren.
Arbeiten an solchen Bauteilen dürfen erst nach
entsprechender Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt
werden, sofern sie nicht zur unmittelbaren
Gefahrenabwehr erforderlich sind.
12. Wiederherstellung
Durch die Abbrucharbeiten entstandene Schäden oder
Beeinträchtigungen an zu erhaltenden Bauteilen sind
fachgerecht zu beseitigen.
Abbruchbereiche sind nach Abschluss der Arbeiten
sauber, sicher und für die nachfolgenden Gewerke
vorbereitet zu übergeben.
13. Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind während der Ausführung sauber
und verkehrssicher zu halten.
Nach Abschluss der Abbrucharbeiten sind sämtliche
Abbruchreste, Staub und sonstige Verschmutzungen aus
dem Arbeitsbereich zu entfernen.
14. Aufmaß und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt entsprechend den jeweiligen
Positionen nach Aufmaß bzw. gemäß den angegebenen
Abrechnungseinheiten.
Die in den einzelnen Positionen angegebenen Maße und
Mengen dienen der Kalkulation. Der Auftragnehmer hat
die örtlichen Gegebenheiten vor Angebotsabgabe zu
prüfen.
15. Freigabe durch die Bauleitung
Abbrucharbeiten, die Auswirkungen auf tragende oder
aussteifende Bauteile, bestehende Abdichtungen,
Leitungen oder sonstige zu erhaltende Bauteile haben
können, dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw.
Freigabe durch die Bauleitung ausgeführt werden.
Technische Vorbemerkungen Abbrucharbeiten
01 Bauabschnitt 1
01
Bauabschnitt 1
01.01 Typ A - Haus 51a
01.01
Typ A - Haus 51a
01.02 Typ A - Haus 51b
01.02
Typ A - Haus 51b
01.03 Typ C - Haus 49
01.03
Typ C - Haus 49
01.04 Typ D - Haus 47
01.04
Typ D - Haus 47
01.05 Typ D - Haus 51
01.05
Typ D - Haus 51
01.06 Typ E - Haus 45
01.06
Typ E - Haus 45
02 Bauabschnitt 2
02
Bauabschnitt 2
02.01 Typ B - Haus 51c
02.01
Typ B - Haus 51c
02.02 Typ C - Haus 51d
02.02
Typ C - Haus 51d
02.03 Typ D - Haus 53
02.03
Typ D - Haus 53
02.04 Typ D - Haus 55
02.04
Typ D - Haus 55
02.05 Typ F - Haus 51e
02.05
Typ F - Haus 51e