Erdbau- und Entwässerungsarbeiten
Schmalzried
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
AngebotsanfrageErdbauarbeiten / Entwässerungsarbeiten Bauvorhaben: Schmalzried Stöhrstraße 6 81477München Ausführungszeitraum: 08.09.2025 - 19.09.2025,                                                               sowie nach Abruf durch den Bauleiter. Angebotsabgabe bis zum:30.07.2025                                        später eingehende Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Zuschlagfrist Ende: 22.08.2025 Die Bauleitung erfolgt über die Niederlassung Dachau, zusändiger Bauleiter ist: Herr I.Jerkic Tel.:01737200558 Für Fragen wenden Sie sich bitte an: Matthias Wand Massivhaus GmbH J. Geiger 07121 93070-11 j.geiger@wand-massivhaus.de Mit freundlichen Grüßen J. Geiger Angebots- undAuftragsbe- A. Alle Festlegungen in diesem dingungen Leistungsverzeichnis gehen den Bedingungen der VOB (unter A. 3. und A.4.) vor und werden zum Bestandteil des abzuschließenden Bauvertrages. A. 1. die umseitigen "Besonderen Vertragsbedingungen" des Leistungsverzeichnisses A. 2. die "Zusätzlichen Technischen Vorschriften" des Leistungsverzeichnisses A. 3. die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B, DIN 1961 in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung A. 4. die "Allgemeinen Technischen Vorschriften" für Bauleistungen VOB Teil C: neueste Fassung A. 5. die beim Generalunternehmer vorliegenden Pläne sowie vorgelegte Material- und Ausführungsmuster A. 6. die einschlägigen DIN-Vorschriften - neueste Fassung - für die zu liefernden und zu verarbeitenden Stoffe und deren Zulässigkeit nach den jeweiligen Erfordernissen A. 7. die einschlägigen VDE-Vorschriften und Ausführungsregeln. zu beachten und einzuhalten B Unfallverhütungsvorschriften, Bauarbeiterschutzbestimmungen, Gerüstordnung, Vorschriften der Aufsichtsbehörden, baurechtliche Bestimmungen, Feuer-, Gewerbe-, Verkehrs- und Gesundheitssind: polizeiverordnungen, örtliche Vorschriften, Vorschriften des Bau- und Nachbarrechts, technische Bedingungen der Strom-, Gas- und Wasserlieferwerke sowie des Telegrafenbauamtes, der Stadtwerke und Verkehrsbetriebe Weitere Vertragsbestandteile– Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen und -lieferungen 1. Vertragsbestandteile und 4.5 Bautagebücher hat der Vertragsgrundlagen, gültig bei Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon etwaigen Widersprüchen in dem Fachplaner täglich folgender Reihenfolge: Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen 1.1 der Bauvertrag mit den alle Angaben enthalten, die vorgenommenen Eintragungen; für die Bauausführung und Änderungen Abrechnung von und Nebenabrede sollen aus Bedeutung sind, insbesondere Beweisgründen schriftlich über Behinderungen. erfolgen 1.2 die hier vorliegenden 4.6 Muster und Proben von allen Angebots- und Werkstoffen und Vertragsbedingungen Einrichtungsgegenständen 1.3 die Leistungsbeschreibung, sind auf Anforderung sowie die ihr zugrunde rechtzeitig dem Fachplaner liegenden Zeichnungen zur Genehmigung 1.4 etwaige "Zusätzliche unentgeltlich vorzulegen. Vom Vertragsbedingungen" Auftraggeber genehmigte Proben oder Muster 1.5 etwaige `Zusätzliche sind zur Abnahme vorzuhalten. Technische Vertragsbedingungen" 1.6 VOB Teil C: "Allgemeine 4.7 Prüfung: Erforderliche Technische Baustoffprüfungen hat der Vertragsbedingungen für Auftragnehmer auch ohne Bauleistungen" in der bei besondere Anweisung auf seine Vertragsabschluß gültigen Kosten durch staatlich Fassung anerkannte 1.7 VOB Teil B: "Allgemeine Prüfstellen durchführen zu Vertragsbedingungen für die lassen, wobei die Ausführung von Entscheidung der Prüfstelle für Bauleistungen" ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die 1.8 das BGB, insbesondere die eine ordnungsgemäße Zulassung Bestimmungen über den vorliegt. Werkvertrag 1.9 etwaige Allgemeine 4.8 Der Einsatz von Geschäftsbedingungen des Subunternehmern Auftragnehmers (Nachunternehmer) bedarf der werden nicht schriftlichen Genehmigung des Vertragsbestandteil und zwar Auftraggebers. auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer in späteren 5.-7. Siehe §§ 5 - 11 VOB/B. Schreiben auf sie hinweist. 2. Vergütung 8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jegliche Änderungen, 2.1 Auftragserweiterungen und die Auswirkungen auf die -änderungen, insbesondere erteilte zusätzliche Freistellungsbescheinigung gem. §§ 48 ff. und im Vertrag nicht EstG haben können, vorgesehene Leistungen, mitzuteilen. Wird die werden nur vergütet, Freistellungsbescheinigung wenn der Auftragnehmer vor widerrufen, kann der der Ausführung die Mehrkosten Auftraggeber den Vertrag aus angekündigt wichtigem Grund ohne und diese Leistungen anbietet Einhaltung einer Frist und wenn der Auftraggeber kündigen. Im Übrigen gilt § dann den VOB/B. Auftragnehmer ausdrücklich 9. - 11. Siehe §§ 9 – 11 VOB/B. beauftragt. Dies gilt auch für nicht mit dem Vertragsgegenstand in 12. Abnahme, Mängelrüge: Hierfür Zusammenhang stehenden gilt § 12 VOB/B mit folgender Leistungen. Ein Maßgabe: Mehrvergütungsanspruch kann 12.1 Verlangt der Auftragnehmer jedoch geltend gemacht die förmliche Abnahme, hat werden, wenn die der Auftraggeber vom Auftraggeber getroffenen sie binnen 12 Werktagen nach Erweiterungen bzw. Änderungen Fertigstellung der ganz Gesamtleistung offensichtlich zu Mehrkosten vorzunehmen, soweit nichts führen müssen. anderes vereinbart wird. Der Auftraggeber 2.2 Auftragsminderung: Der kann jedoch die Abnahme so Auftrag kann dem Umfang nach lange verweigern, wie die vermindert Leistung werden. Einzelne Positionen wesentliche Mängel aufweist. können entfallen. § 2 Nr. 3 VOB/B gilt unberührt. 2.3 Auf Mengenüberschreitungen 12.2 Ist die Leistung fertig gegenüber der gestellt und hat der Leistungsbeschreibung Auftraggeber die Leistung in (Leistungsverzeichnis) hat Benutzung genommen, so gilt der Auftragnehmer vor der die Abnahme nach Ablauf von Ausführung 12 Werktagen nachhaltig hinzuweisen. nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der 2.4 Vertragspreise bleiben Auftraggeber erklärt unverändert ohne Rücksicht auf ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung Lohnerhöhungen oder bestimmter wesentlicher Materialpreissteigerungen. Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese 2.5 Wird ausdrücklich eine Lohn- bereits anlässlich einer oder Stoffpreisgleitklausel vorhergehenden schriftlichen vereinbart, Mängelrüge so ist der Auftragnehmer vorsorglich abgelehnt hatte. verpflichtet, die Lohn- bzw. Materialpreisänderung spätestens binnen zwei Wochen 12.3 Erfolgt eine stillschweigende nach Eintreten der Änderung Abnahme nach vorstehender anzuzeigen. Bestimmung, 2.6 Giftmüll und Problemmüll, die sind Vorbehalte wegen bei seiner Vertragsleistung bekannter Mängel oder wegen anfallen, Vertragsstrafen vom hat der Auftragnehmer auf Auftraggeber innerhalb der jeden Fall auf eigene Kosten genannten 12 Werktage geltend ordnungsgemäß zu machen, zu entsorgen. sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden. 2.7 Die Angebots- und 12.4 Technische Abnahmen durch den Vertragspreise gelten für die Architekten, Sonderfachplaner fertige Leistung oder bzw. Lieferung frei sonstigen Dritten sowie Bau-/Verwendungsstelle öffentlich-rechtliche einschließlich Abladen, Abnahmen durch Behörden Verpackung und Entsorgung des stellen keine Verpackungsmaterials. rechtsgeschäftliche Abnahme dar. Zu dieser ist ausschließlich 3. Ausführungsunterlagen. Es der Auftraggeber berechtigt. gilt § 3 VOB/B mit folgender Maßgabe: 3.1 Ausführungspläne müssen den 13. Gewährleistung und Freigabevermerk des Verjährung: Es gilt § 13 Fachplaners VOB/13, sofern im Vertrag tragen. Sie sind für den nicht ausdrücklich etwas Auftragnehmer verbindlich. anderes vereinbart wurde. Planinhalte, Maße, Dimensionen und 14. Abrechnung: Die Leistungsverzeichnisse sind Schlussrechnung ist vierfach vom Auftragnehmer zu mit allen erforderlichen prüfen; auf Unstimmigkeiten Unterlagen zur Prüfung an den oder zu befürchtende Mängel mit der Prüfung der und/oder Bedenken Schlussrechnung hat er den Auftraggeber Beauftragten und einfach an unverzüglich und schriftlich den Auftraggeber einzureichen. hinzuweisen. Dem Fachplaner ist eine Abschrift Projektnummer und zu übermitteln. Vertragsdatum, sowie Planlieferungen erfolgen erhaltene Abschlagszahlungen entsprechend dem sind aufzuführen. Im Übrigen Baufortschritt. gilt § 14 VOB/B. 3.2 Unterlagen über technische 15. Stundenlohnarbeiten werden Anlagen, Installationen o. nur vergütet, wenn sie (gem. ä., die der Ziffer 2.1 Auftragnehmer nicht selbst dieses Vertrages) erstellt hat, sondern von ausdrücklich vom Auftraggeber Herstellerseite angeordnet worden sind. unentgeltlich erlangt hat, Im Übrigen gilt § 15 VOB/B. sind spätestens bei Abnahme unentgeltlich dem Auftraggeber zu übergeben. 16. Zahlungen. Es gilt § 16 VOB/13 mit folgender Maßgabe: Rückforderungen 3.3 Dem Auftragnehmer ist es aus Überzahlung (§§ 812 ff. untersagt, ihm im Rahmen der BGB) kann der Auftraggeber Erfüllung seiner stellen. Der Leistungspflicht übergebene Auftraggeber ist insoweit Pläne, Zeichnungen und berechtigt, die Berechnungen Auftragnehmerrechnung auch anderweitig zu verwenden, zu nach der Bezahlung durch eine verwerten oder zu verändern. Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im 4. Ausführung. Soweit im Vertrag Übrigen gilt § 16 VOB/B nicht ausdrücklich etwas einschl. § 16 Nr. 3 VOB/B anderes ver- betreffend einbart ist, gilt § 4 VOB/B Schlusszahlung. mit folgender Maßgabe: 4.1 Schadens- und 17. Sicherheitsleistung. Es gilt Unfallverhütung: Der § 17 VOB/B. Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle 18. Sonstige rechtliche Sicherheitsvorkehrungen zu Regelungen. Es gilt § 18 treffen, um Personen- und VOB/B. Ferner gilt: Sachschaden abzuwenden. Vor, 18.1 Das Aufmaßerfolgt gemeinsam während und nach der Arbeit durch den Fachplaner zusammen sowie mit dem in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer. Verdeckte Auftragnehmer von sich aus Teile sind rechtzeitig auf zu für alle messen. Die Schadensverhütungsmaßnahmen Messurkunde ist durch den zu sorgen, wie Abschrankungen, Auftragnehmer auf seine Kosten leicht prüfbar Beleuchtung, Geländer, gemäß den Angebotspositionen Fanggerüste, Absteifungen, zu erstellen. Warntafeln, Brandverhütung, 18.2 Forderungsabtretungen sind Sturmsicherung aller unzulässig. Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, 18.3 Für Arbeitsgemeinschaften Leitungen usw. Mängel an der gilt: Die Mitglieder der Baustelle, auch an Arbeitsgemeinschaft Geräten, Gerüsten usw. haben beim Angebots- bzw. anderer Auftragnehmer hat der Vertragsabschluss eine Benutzer zu Mitgliedsfirma beanstanden. Der federführend schriftlich zu Auftragnehmercstellt den allen Rechtshandlungen mit Auftraggeber ausdrücklich frei Wirkung für und von Schadensersatzansprüchen, gegen die Arbeitsgemeinschaft die er im Zusammenhang mit zu bevollmächtigen. Der seinen Auftraggeber kann Leistungen oder Lieferungen aus wichtigem Grund bis zum zu vertreten hat. Ablauf der Gewährleistungsfrist von der 4.2 Schutz seiner ausgeführten Arbeitsgemeinschaft die Leistungen auch gegen Bestimmung einer anderen Wasser-, Frost-, federführenden Firma Sturm- und Winterschäden verlangen. Alle Mitglieder sowie gegen Beschädigung, der Arbeitsgemeinschaft Korrosion und haften gesamtschuldnerisch. Verschmutzung obliegt dem 18.4 Die Anlieferung bei reinen Auftragnehmer ohne Aufpreis Lieferungen ist dem bis zur Auftraggeber bzw. Abnahme. Ebenso obliegt ihm Fachplaner rechtzeitig ohne Aufpreis Entfernung von anzukündigen. Schnee Übernahmezeitpunkt und -adresse und Eis, soweit für seine sind zu vereinbaren. Die Leistungen nötig. Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten. 4.3 Leitungen im Erdreich und in 18.5 Ausreichende Bauteilen hat der Haftpflichtversicherung ist Auftragnehmer zu die Auftragsvoraussetzung. beachten und zu schützen, Deckungszusagen und -summe bevor er dort Arbeiten sind für die ganze Bauzeit vornimmt. nachzuweisen. 4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter 18.6 Gerichtsstand: Es gilt der des AN, der fachlich und Gerichtsstand des Sitzes persönlich geeignet und deutschsprachig des Auftraggebers als ist, muss während dergesamten vereinbart. Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Bauleiter des AG eine 18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vereinbarung über eine Vertragsteilen berührt die geeignete Ersatzperson übrigen nicht. erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach den jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart. Recyclingverpflichtung/Bauschu ttentsorgung Im Rahmen der Umweltzertifizierung unseres Unternehmens haben wir uns verpflichtet, künftig alle recycelbaren Baustoffe einer umweltgerechten Verwertung zuzuführen. Dies betrifft insbesondere Sämtliche Kartonagen, (Pack-)Papiere, Einwegpaletten etc. Sämtliche Verpackungsstoffe und Füllstoffe (z. B. Folien, Styroporchips, Luftpolsterfolien etc.) Sämtliche Dämmstoffeund Dämmstoffreste Sämtliche Kunststoffteile, Kunststoffrohre und Ähnliches Es gilt somit als vereinbart, dass der AN diese Stoffe selbst entsorgen und der Industrieentsprechend der gültigen Rücknahmeverpflichtungen wieder zuführen. Der Auftragnehmer hat von seinen Arbeiten herrührende Verunreinigungen (Abfälle, Verpackungsmaterialien, Schutt, Schmutz und dergleichen) ohne besondere Aufforderungen des Auftraggebers am Ende jedes Arbeitstages, jedoch spätestens jede Woche bis Freitagmittag, 12.00Uhr zu beseitigen, das heißt, zu sammeln, abzufahren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem wöchentlichen Einsatz, jedoch spätestens Freitags, ist die Baustelle besenrein und frei von Verunreinigungen (z. B. Putz-, Mörtel-, Stein-, Ziegel- und Betonresten etc) zu verlassen. Container zur Entsorgung aller o. g. Materialien werden vom Auftraggeber nicht gestellt. Für ordnungsgemäße Trennung und den Abtransport dieser Stoffe ist der Auftragnehmer selbst verantwortlich. Sind Verunreinigungen vom AN innerhalb dieser Vertragsfrist nicht beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist zu setzen und im Falle des fruchtlosen Verstreichens dieser Nachricht die Verunreinigungen selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Die nachgewiesenen Kosten hierfür trägt der AN. Eine Entsorgungspauschale wird nicht mehr erhoben. Eigene Werbetafeln oder Hinweisschilder des Auftragnehmers auf der Baustelle sind untersagt und werden ggf. auf Kosten des Nachunternehmers entsorgt
AngebotsanfrageErdbauarbeiten / Entwässerungsarbeiten
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem ebenem Baugrund mit 20 - 30 cm starken Oberboden sowie darunter befindlichen tragfähigem Baugrund der Bodenklasse 2 - 5 ausgegangen. Für die Planung, Kalkulation und Abrechnung von Erdarbeiten jedweder Art werden die anstehenden Sedimente und Gesteine nach den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) nach Bodenklassen eingeteilt. Für Erd- und Felsarbeiten gemäß ATV DIN 18300 gelten die in dieser DIN enthaltenen Bodenklasseneinstufungen. Bodenklasse 1: OberbodenBodenklasse 2: Fließende BodenartenBodenklasse 3: Leicht lösbare BodenartenBodenklasse 4: Mittelschwer lösbare BodenartenBodenklasse 5: Schwer lösbare BodenartenBodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare BodenartenBodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels Zur Abrechnung der Aushubmengen sowie Transport und Entsorgungsmassen nach Aufmaß kommen die Mengen des gewachsenen Bodens, gemessen am ausgehobenen Rauminhalt der Fundamente oder Baugrube. Für die Entsorgten Erdmassen und Stoffe sind mit dem Aufmaß die Entsorgungsnachweise / Kippstellen nachzuweisen.
Bei dem Leistungsumfang und Mengen der folgenden Gründungsvarianten wurde von einem
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der Matthias Wand Massivhaus GmbH und Wand Wohnbau GmbH mit Sitz in 99084 Erfurt, Anger 23. Die Baustellen befinden sich in den Lankreisen: - Pfaffenhofen a.d.Ilm - Freising - Erding - Dachau - Fürstenfeldbruck - München - Starnberg - Ebersberg - Rosenheim -Landsberg am Lech und angrenzend sowie Stadt München. Bitte Landkreise für die keine Ausführung angeboten wird streichen.
Die angebotenen Einheitspreise gelten für für alle Baustellen der
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN 18306 auszuführen. Darüber hinaus sind alle zutreffenden Sicherheits,- und Arbeitschutz- Vorschriften zu beachten sowie die Kosten zur Einhaltung bei der Durchführung der Arbeiten in die Einheitspreise einzurechnen. Die Entwässerungs- Kanalarbeiten sind darüber hinaus, gemäß Vorschriften der zuständigen Abwasserbetriebe der Gemeinden auszuführen. Der Anbieter verpflichtet sich, sich eigenverantwortlich über die geforderte Ausführung am Bauort zu informieren und Abweichungen zum nachfolgendem Leistungsverzeichnis dem AG rechtzeitig vor Arbeitsbeginn anzuzeigen.
Die Erdarbeiten sind gemäß DIN 18300 sowie die Entwässerungs- Kanalarbeiten gemäß DIN
01 Erdaushub
01
Erdaushub
01. 1.1 Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport der Baumaschinen und Geräte, eventuell notwendige Absprerrungen der Baugrube und Gräben auf dem Baugrundstück sowie sonstige Aufwendungen. Die Baustellentoilette wird bauseits gestellt. Achtung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein Doppelhaus mit zwei baugleichen Wohneinheiten. Die Ausführung der Leistungen erfolgt für beide Haushälften. Die Beauftragung erfolgt gesamthaft an Ihre Firma. Die Kosten werden im Rahmen der Projektkalkulation jeweils hälftig (50 % / 50 %) auf die beiden Haushälften aufgeteilt und entsprechend getrennt erfasst.
01. 1.1
Baustelleinrichtung für den An- und Abtransport
1,00
psch
Hinweis: Hinweis: Der Aushub erfolgt in einem Böschungswinkel von 60° Der Arbeitsraum beträgt von aussen Keller Rohwand 60cm. Sollte sich während der Ausführung herausstellen das der Böschungswinkel auf 45° erweitert werden muss (z.b. lockere Schichten) so erfolgt dies erst nach Rücksprache mit der Bauleitung!"
Hinweis:
01. 2.2 Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern. Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern. Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m Abtragsdicke im Mittel: ca. 30 cm Bodenklasse: 1
01. 2.2
Oberboden in unterschiedlicher Stärke lösen und seitlich lagern.
225,00
01. 2.3 Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief Erdstoff lösen und seitlich lagern. Entfernung der Lagerstelle: bis 20 m Bodenklasse: 2-4
01. 2.3
Erdaushub einer Baugrube bis 3,50 m tief
369,53
01. 2.4 Gründungssohle der Baugrube Gründungssohle der Baugrube mit geeignetem Gerät nachverdichten und gerades Planum +/- 2 cm zur Sollhöhe herstellen.
01. 2.4
Gründungssohle der Baugrube
86,94
01. 2.5 Erschwerter Aushub BKL5-6 Zuschlag für Aushub der Bodenklasse 5-6 laut Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
01. 2.5
Erschwerter Aushub BKL5-6
E
1,00
02 Einbau Polster und Verfüllung
02
Einbau Polster und Verfüllung
02. 1.2 Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter Liefern und einbauen von Schottermaterial 0/32 , Verdichtungsfähiges Material in den Arbeitsräumen der Baugrube einschl. lagenweisem verdichten. Spätere Setzungen sollen ausgeschlossen sein. Einbaubereich: kompletter Arbeitsraum
02. 1.2
Verfüllen Arbeitsräume mit Schotter
144,86
02. 1.3 Deltafolie Delta MS mit zusätzlicher Gleitfolie gemäß den Verarbeitungsrichtlinien mit ausreichender Überlappung anbauen. Technische Werte: Druckfestigkeit 250 kn/m² Dränkapazität ca. 5,3 l/sek/m
02. 1.3
Deltafolie
71,70
02. 1.5 Einschotterungsfläche vorbereiten Liefern und einbauen und verdichten von Frostschutzmaterial als tragfähigen Unterbau mit Schottermaterial 0/45. Im Bereich späterer Oberflächenbefestigungen. Einbaustärke: bis 50 cm Die Flächen werden in der Bauzeit als Abstell und Lagerplatz genutzt. Einbauort: Vorplatz Garage bis Straße ca. 24 m² Fundamentbereich Garage ca. 26 m² Haustüre bis Straße ca. 12 m² Terrasse ca. 24 m²
02. 1.5
Einschotterungsfläche vorbereiten
50,00
02. 1.6 Baugrube abhängen mit PE-Folie Baugrube abhängen mit PE-Folie Nach Herstellung der Baugrube, ist Die Baugrubenböschung fachgerecht mit einer Folie ab zu hängen und zu sichern, und im Zuge der Verfüllarbeit wieder zu entfernen und zu entsorgen.
02. 1.6
Baugrube abhängen mit PE-Folie
234,60
02. 1.7 Bauzeitige Wasserhaltung Eine bauzeitige Wasserhaltung ist erforderlich (VOB - Vorgaben) nach Vorgaben Bodengutachten. Während der gesamten Bauausführung ist eine Wasserhaltung einzurichten und zu betreiben, um eine trockene und sichere Baugrube bzw. Baustelle zu gewährleisten. Die Wasserhaltung dient zur Ableitung von anfallendem Oberflächen- und ggf. Schichtenwasser. Typische Maßnahmen umfassen u. a.: -Offene Wasserhaltung mittels Gräben und/oder Pumpen -Einrichtung und Betrieb von Drainagesystemen -Einbau von Pumpensümpfen zur Wasseraufnahme und ableitung -Regelmäßige Kontrolle und Anpassung der Wasserhaltungsmaßnahmen an den Baufortschritt -Rückbau sämtlicher Einrichtungen nach Abschluss der Arbeiten -incl. Behördliche Genehmigungen
02. 1.7
Bauzeitige Wasserhaltung
1,00
psch
03 Regen- und Schmutzwasserentwässerung
03
Regen- und Schmutzwasserentwässerung
03. 1.1 Regen- und Schmutzwasserentwässerung DN 100 Regen- und Schmutzwasserentwässerungsleitungen bestehend aus PVC KG 2000 Rohr DN 100 liefern einschl. Bögen, bis 1,50 tief in steinfreien Sand eingebettet verlegen auf dem Grundstück. Einschließlich Rohrgräben herstellen Bodenklasse=1-4 , nach der Rohrverlegung setzungsfrei verfüllen mit Schotter 0/64 und verdichten. Die Fallleitungen sind 20cm über dem geplanten Gelände zu führen, Rohrenden und Öffnungen sind mit einem einseitigen Deckel zu verschliessen. Der überschüssige Erdstoff des Aushubes verbleibt auf dem Grundstück. Der Aushub erfolgt mit der kleinsmöglichen Baggerschaufel Inklusive aller erforderlichen Nebenleistungen
03. 1.1
Regen- und Schmutzwasserentwässerung DN 100
23,60
m
03. 1.2 Zulage Anschluß an vorhandener Kanal Zulage Schmutzwasser-Entwässerungsleitungen an einen vorhandenen Kanal. Zulage zur Pos.: 01.1 Anschluss der Schmutzwasserleitungen DN 100 an einen bestehenden Kanalschacht (Material: Beton), einschließlich Kernbohrung, fachgerechtem Dichteinsatz (z. B. Curaflex, Hauff) und formschlüssiger Anbindung an das vorhandene Schachtgerinne. Einbindung unter beengten Platzverhältnissen mit besonderer Rücksicht auf vorhandene Bauwerke. Absicherung der Baugrube und Verbau nach Erfordernis gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Inklusive sämtlicher erforderlicher Nebenleistungen, Geräteeinsatz, Materialien und Hilfsmittel.
03. 1.2
Zulage Anschluß an vorhandener Kanal
1,00
St
03. 1.3 TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes mit angeschlossener Leitung Ausführung einer Kamerabefahrung (TV-Inspektion) eines vorhandenen Schmutzwasser-Kanalschachtes DN 100 mit angeschlossener Leitung DN 250 zur Straße. Zustandserfassung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit. Leitungslänge ca. 6,20m -Reinigung der Leitung und des Schachtes (falls erforderlich, zur Inspektion notwendig) -Kamerabefahrung mit schwenkbarer TV-Kamera gemäß DIN EN 13508-2 -Aufzeichnung der Inspektion mit Farbbildkamera und Speicherung in digitalem Format -Anfertigung eines detaillierten Inspektionsprotokolls inkl. Lageplan, Längenangaben, Gefälledaten, sichtbaren Schäden oder Ablagerungen -Bewertung nach DIN 1986-30 / DWA-M 149-3 -Übergabe der vollständigen Dokumentation (digital und ggf. in Papierform) Besonderheiten: -Zugang über vorhandenen Schachtdeckel (Art und Lage siehe Plan) -Durchführung in Abstimmung mit der Bauleitung bzw. zuständigem Entwässerungsträger -Ggf. beengte Zugänglichkeit oder Verkehrsfläche – Sicherung nach RSA und UVV durch AN Leistung inkl.: -Anfahrt, Rüstzeiten, Geräteeinsatz, Reinigungsarbeiten -Erforderliche Nebenleistungen zur vollständigen Erfüllung der Aufgabe
03. 1.3
TV-Inspektion eines vorhandenen Kanalschachtes
6,20
m
03. 1.4 Versickerungsschacht aus Beton DN 2000 Liefern und fachgerechtes Versetzen eines Regenwasserversickerungsschachts (Typ B) DN 2000 aus Beton, incl. Schachtabdeckung KLB (nach DIN), Tiefe bis ca. 3,40 m. Sowie Versickerungsaufbau gemäß den technischen Anforderungen des Arbeitsblatts DWA-A 138, sowie Angaben Bodengutachten Anlage 1,1 Leistungsumfang: Herstellung der Baugrube für den Schacht unter Berücksichtigung von Bodenklasse 1–4, inkl. aller notwendigen Sicherungsmaßnahmen und Nebenleistungen. Aushub seitlich lagern. Aufbau/Einbau wie folgt: Außenseitig von unten nach oben: 1) Sand/Feinkies 2/8mm Verfüllung H= ca. 2,59m 2) Verdichtungsfähige Verfüllung mit Schotter 0/64 bis Oberkante Gelände, lagenweise verdichten Innenseitig von unten nach oben: 1) Filterkies 8/16, H=50cm abgedeckt mit einem Filtervlies von mind. 150gr. 2) Innenseitige Verfüllung mit Filterkies 8/16 H=139cm, abgedeckt mit einem Filtervlies von mind. 150gr. 3) Hohlraum H=80cm 4) Herstellung des Anschlusses der Regenwasserleitung an den Schacht einschließlich aller erforderlichen Formstücke und Dichtungen. Der Zulauf dei der Schachtversickerung ist bei mind. 0,80m unter Gelände anzuordnen, zur Gewährleistung der Frostsicherheit. Die Schachtelemente sind nur in Standartgrößen erhältlich, so dass die entsprechende Einbindtiefefen an die örtlichen Gegebenheiten sowie die versickerungstechnischen Erfordernissen (s.Berechnung, Anlage 1.2) angepasst werden müssen. Ausschnit aus Entwässerungsplan: Die Maße aus der Werkplanung sind einzuhalten! Auszug Bodengutachten Anlage 1.1:
03. 1.4
Versickerungsschacht aus Beton DN 2000
1,00
Stüc
03. 1.5 Anschluß an das öffentliche Straßennetz Herstellung eines abnahmefreien Kanalanschlusses mit STZ DN 150, inkl. aller Nebenleistungen. 4.20m lang Als komplette Fix- und Fertigleistung mit folgenden Leistungen: Einholung sämtlicher notwendiger Genehmigungen für Aufgrabung, Leitungseinbau und Verkehrsrechtliche Maßnahmen.Verkehrssicherung der Baustelle nach RSA mit Aufstellung, Wartung und Rückbau aller erforderlichen Absperrmaßnahmen.Asphaltschneiden im Bereich des Trassenverlaufs, Aufbruch und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Asphaltdeck- und Tragschichten gemäß den geltenden Umweltvorgaben.Erdarbeiten inkl. Rohrgrabenherstellung, Handschachtung im Bereich von Leitungen, seitliche Lagerung des Aushubs, fachgerechte Verfüllung mit Schotter 0/64 in lagenweiser Verdichtung.Lieferung und Verlegung einer Grundleitung im Bereich der öffentlichen Straße aus Steinzeugrohr STZ DN 150, einschließlich aller erforderlichen Formstücke (Bögen, Abzweige), gemäß den geltenden technischen Regeln und Vorgaben des Entwässerungsträgers.Anschluss an den bestehenden öffentlichen Kanal, inkl. aller Anschluss- und Dichtungselemente.Wiederherstellung der Verkehrsfläche durch Einbau einer neuen Asphalttragschicht und -deckschicht, inkl. Anarbeitung an den Bestand.Der überschüssige Erdstoff des Aushubes wird abgefahen. Auszug Entwässerungsplan:
03. 1.5
Anschluß an das öffentliche Straßennetz
1,00
stk
03. 1.6 Erschwerter Aushub BKL5-6 zur Pos. 01.03.1 - 01.03.4 Zuschlag für Aushub der Bodenklasse 5-6 laut Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
03. 1.6
Erschwerter Aushub BKL5-6 zur Pos. 01.03.1 - 01.03.4
E
1,00
03. 1.7 Erschwerter Aushub BKL7 zur Pos. 01.1 - 01.4 Zuschlag für Aushub der Bodenklasse 7 laut Bodengutachten. Zum Standardaushub Bodenklasse 1-4
03. 1.7
Erschwerter Aushub BKL7 zur Pos. 01.1 - 01.4
E
0,00
03. 1.8 Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport Leerrohr liefern und im Arbeitsraum einbauen, Durchmesser 100mm von HAR bis zum Carport Westseite. Das Leerrohr erhält im HAR eine Ringraummdichtung um zu vermeiden, dass Wasser eindringt. Leerrohr im HAR Wand bis OK Belag Carport. In der Betonwand ist vom Rohbauer eine Doppelmuffe zum Anschluß vorgesehen. Rohrlänge gesamt = 5.50lfm Abbl. ähnlich Absprache mit Bauleitung erforderlich
03. 1.8
Schutzrohr für Medienzuführung DN 100 HAR bis Carport
1,00
Stüc
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen, bei Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der zuständigen Behörde. Etwaige Ausführungsgrundlagen sind aus der Ortssatzung zu entnehmen.
Entwässerung und der Versickerungsschacht ist vor verfüllen abnehmen zu lassen
03. 2.9 Druckprobe der Leitungen Druckprobe der Leitungen (SW) und Abnahme durch die Gemeinde. Das Abnahmeprotokoll und der Dichtigkeitsnachweis / Druckprotokoll ist den AG sofort nach der Abnahme zu übergeben.
03. 2.9
Druckprobe der Leitungen
1,00
psch
04 Sonstige Einbauten
04
Sonstige Einbauten
04. 1.2 Ringerder lt. VDE Richtlinien Ringerder lt. VDE Richtlinien (bei Haus mit Keller) Rundstahl aus Edelstahl Material: V4A Werkstoffnummer: 1.4571 liefern und fachgerecht als geschlossener Ring auf die Aushubsohle im Bereich des späteren Hauses legen. Dies ist vor Schotterpolstereinbau zu erbringen. Es sind diagonal an den Hausecken 2 Anschlussfahnen ca.1,50 m Lang nach oben zu führen. Diese werden später vom Rohbauer Fachgerecht an den Fundamenterder angeschlossen. Es ist eine Dokumentation incl. Prüfung der Erdungsanlage gemäß DIN 18014-2014-03 zu führen. Die entsprechende DIN und Verlegeanleitungen sind zu beachten. Die Dokumentation des Fundamenterder und des Ringerders muss laut beiliegendem Formblatt komplett ausgefüllt und unterschrieben werden.
04. 1.2
Ringerder lt. VDE Richtlinien
39,00
m
05 Transport und Entsorgung
05
Transport und Entsorgung
05. 1.1 Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen Aushubmassen für Baugrube, Entwässerung, Sickerschacht und Einschotterung im Zug des Aushebens laden abtransportieren und entsorgen, einschl. Kippgebühr. Es werden ca. 40m3 Humus für gärtnerische Zwecke gelagert, soweit vorhanden. Erdmaterial 1,00 m3 = 1,7 Tonnen
05. 1.1
Erdstoff laden abtransportieren und entsorgen
721,00
t
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausführungsunterlagen verglichen und auf Vollständigkeit sowie fachgerechter Ausführbarkeit geprüft. Alle in den Plänen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualität erfasst. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt nach einem von unserem Bauleiter geprüften und freigegebenen Aufmaß sowie den vereinbarten Einheitspreisen. Stundenzettel sind wöchentlich bzw. innerhalb der nächsten drei Werktage der Folgewoche vom Bauleiter durch seine Unterschrift bestätigen zu lassen, später vorgetragene Stundenzettel werden nicht anerkannt und nicht vergütet. Dieses Auftrags-LV gilt nur in Verbindung mit dem zu schließenden Bauvertrag. Wir bestätigen hiermit verbindlich die Auftragsausführung wie angefordert. 08.09.2025 - 19.09.2025 sowie nach Abruf durch den Bauleiter Ort / Datum........................................ Unterschrift Auftragnehmer.................................................................
Die vorbeschriebenen Leistungen und Mengen wurden vom Auftragnehmer mit den Ausführungsunterlagen verglichen und auf Vollständigkeit sowie fachgerechter Ausführbarkeit geprüft. Alle in den Plänen dargestellten und beschriebenen Leistungen sind in dem vorliegenden Leistungsverzeichnis in Menge und Qualität erfasst.

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