Fliesenarbeiten
Schlossstraße
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Beschreibung
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Baubeschreibung Baubeschreibung Bauvorhaben Schloßstraße 69 14059 Berlin Bröhan Museum - Interimslösung Lage Das Objekt Schloßstraße 69, 14059 Berlin erstreckt sich gegenüber dem Schloß Charlottenburg, südlich des Spandauer Damm, entlang der Stallstraße zwischen der Schloßstraße und der Nithackstraße. Die Arbeitsfläche / der Baubereich liegt im sog. Mittelbau und dort Obergeschoß 1. Erschließung Die Erschließung erfolgt nördlich des Gebäudes von der Schloßstraße her (Feuerwehrzufahrt), als auch von der südlich gelegenen Stallstraße. Nördlich, der Sammlung Scharf-Gerstenberg zugewandt stehen zwei kleine Flächen für Materialcontainer und im Innenhof (nicht für schwere LKW befahrbar) für einen kleinen Sanitärcontainer zur Verfügung. Vor dem Mittelrisalit an der Stallstraße ist eine beim Tiefbauamt zu beantragende Fläche für die Baustelleneinrichtung vorgesehen in der ein Fassadengerüst gestellt wird und Platz für Schuttcontainer bereitgehlaten werden soll. Aus der eingezäunten Baustelleneinrichtung heraus, wird die Baustelle im OG1 direkt und ohne weitere Nutzer, über das Treppenhaus Süd erschlossen. Leerstehende Räume im OG1 können in Abstimmung mit der Bauüberwachung variabel als Aufenthalts- und Lagerraum genutzt werden, solange und soweit sie nicht von Bautätigkeit betroffen sind. Objekt, Konstruktion, Nutzung Das Gebäude wurde zu Anfang der 1950er-Jahre als Polizeiwache mit Fahrzeughalle (EG) errichtet (Fahrzeughalle: ausgemagerte Stahlbetonkonstruktion, Kopfbau Schloßstraße Mauerwerk- Massivbauweise) In den 1980er-Jahren wurde das Gebäude als Museums- und Ausstellungsgebäude umgenutzt, um- und ausgebaut. Der Mittelbau EG wird von der FU-Abgußsammlung als Ausstellungsfläche genutzt. Der Kopfbau Schloßstraße und Nithackstraße wird über alle Etagen von der FU-Abgußsammlung mit Verwaltungs- und Nebenfunktionen belegt. Zustand Das Objekt ist in Nutzung und gepflegt. Die Konstruktion des Mittelbaus ist entsprechend seiner Bauzeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg ausgemagert, aber intakt. Die Haustechnik ist verschlissen. Bauaufgabe Das auf der gegenüberliegenden Seite der Schloßstraße liegende Bröhan Museum wird zukünftig saniert. Zur Unterbringung der Verwaltung des Bröhan Museums während der Bauphase und nachfolgend für die temporäre Nutzung durch andere, von Baumaßnahmen betroffene  Kultureinrichtungen, wird das Obergeschoß 1 des Mittelbaus der Schloßstraße 69 vorbereitet. Hierfür wird die leerstehende Fläche im Mittelbau OG1 gemäß Brandschutzkonzept ertüchtigt, ein zusätzlicher Fluchtweg erschlossen, die Technische Gebäudeausrüstung erneuert und in diesem Zusammenhang der Sanitärkern an bestehender Stelle neu gebaut. Im EG befindet sich unter dem Arbeitsbereich die Abgußsammlung der Freien Universität Der Baubereich ist umgeben von der FU-Abgußsammlung: Kopfbau West / Schloßstraße (UG bis OG2/DG), Kopfbau Ost / Nithackstraße (EG, OG1) und Mittelbau EG Die Arbeiten finden bei laufendem Ausstellungsbetrieb statt, worauf Rücksicht zu nehmen ist. Die Arbeiten sind fortlaufend eng mit der Bauüberwachung, dem Nutzer, auch unter Einbindung der FU-Abgußsammlung und der Sammlung Scharf-Gerstenberg (Baustelleneinrichtung) abzustimmen. - Auf dem Gelände steht mit Ausnahme der im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen keine Lagerfläche zur Verfügung! Die tagesgenaue Taktung der Schuttabfuhr ist daher zwingend erforderlich und in der Preisbildung zu berücksichtigen (vgl. auch Hinweise zur Bearbeitung von Schadstoffen LV Abbruch Vorposition!)
Baubeschreibung
Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt. Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt. Auf die Nutzer des Geländes ist bei der Ausführung der Arbeiten Rücksicht zu nehmen. Alle Arbeiten sind eng mit der Bauleitung abzustimmen. Die Sicherheit der Baustelle und der Gesamtanlage ist zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere daß die Zugänge zum Gelände bzw. zur Baustelle zu Arbeitsende von einer verantwortlichen Person zu verschließen bzw. der sichere Verschluß zu prüfen ist. Die Außenanlagen sind von Bauabfall, Schutt etc. freizuhalten. Die von der Baustelle ausgehenden Beeinträchtigungen sind auf das unvermeidliche Minimum zu beschränken. - Der Auftragnehmer legt unmittelbar nach Beauftragung einen Feinterminplan vor, der auf Grundlage des beigefügten Bauzeitenplans erarbeitet wird. Die  Darstellung beinhaltet die geplante Anzahl der Mitarbeiter je Gewerk. - Grundlage der Angebotsstellung und der Leistungserbringung ist VOB B/C in der aktuellen Fassung. - Die Arbeiten sind entsprechend dem Stand der Technik und allen gesetzlichen Vorgaben auszuführen. - Der Bieter / Auftragnehmer selbst hat mit dem Angebot zu beurteilen, ob die ausgeschriebene Leistung den geltenden Normen und dem angestrebten Zweck entsprechend sind. - Sollte der Bieter / Auftragnehmer der Auffassung sein, daß einzelne, zur funktionsfähigen Erstellung des Werkes notwendige Leistunge unzureichend oder fehlerhaft beschrieben sein sollten, so hat er dies im separaten Anschreiben zum Angebot niederzulegen und mit einem Nebenangebot zu versehen. - Der Bieter / Auftragnehmer hat sich zur Preisfindung von den räumlichen Bedingungen der Baustelle, auch der Transportbedingungen zu überzeugen. - Durch den AN wird ein verantwortlicher Bauleiter gestellt. - Der AN gewährleistet für die konstruktive Sicherheit, Benutzungssicherheit und die Einhaltung aller anzuwendenden Gesetze, Normen und Richtlinien aller vom AN zu fertigenden und einzubauenden Bauteile. - Ggf. notwendige Ingenieurleistungen zur Erstellung von Freigabezeichnungen sind Teil der Grundleistung und werden nicht gesondert vergütet. - Bemusterungen finden in Abstimmung / nach Vorgabe des Architekten statt und werden nicht gesondert vergütet - Durch den AN wird ein verantwortlicher Projektleiter, ein Bauleiter vor Ort sowie ein Sicherheitsingenieur gestellt. - Grundsätzlich ist aller anfallende Bauschutt gemäß den geltenden Vorschriften in die verschiedenen Bestandteile zu trennen und entsprechend den geltenden Vorschriften gesondert zu entsorgen. - Sämtliches Demontage- und / oder Abbruchmaterial, fest oder flüssig, geht am Ausbauort, im Moment der Entnahme / des Ausbaus in das Eigentum des Auftragnehmers über. - Im weiteren obliegt es alleine dem Auftragnehmer die Arbeits- und Verkehrssicherheit auf der Baustelle und in von Baumaßnahmen betroffenen Bereichen außerhalb der Baustelle herzustellen. Hierfür ggf. erforderliche amtliche Genehmigungen werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und zu eigenen Lasten erwirkt. Erforderliche Tätigkeiten, Materialien und Ausrüstungen wie etwa Abschrankungen, Gerüste etc., deren Lieferung, Aufbau/Abbau, Abtransport als auch ggf. Umbau und Unterhaltung während der Bauzeit werden nicht gesondert vergütet. Der Auftragnehmer haftet hierfür ausschließlich. Dies beinhaltet einen 24 Stunden Notdienst. - Grundsätzlich ist der AN verpflichtet sicherzustellen dass durch seine Tätigkeit keine Schäden entstehen, weder am Gebäude, an anderen Gewerken noch am Eigentum von Anrainern oder Passanten. - Wochenendarbeiten müssen rechtzeitig mit der Bauleitung abgestimmt und genehmigt werden. - Alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Fahrzeuge sowie Arbeitsgerüste, Abstützmaßnahmen inkl. An-, Abfuhr, Aufbau, Umbau, Instandhaltung z.B. für Abbruch- und Betonierarbeiten sind in den Einheitspeisen mit zu kalkulieren. - Der Abgleich der Planung mit den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Aufmaß) sowie Einmessarbeiten etc. sind als Teil der Grundleistung mitzukalkulieren. - Einmessarbeiten sind als Teil der Grundleistung mitzukalkulieren. - Stundenlohnleistungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. - Stundenlohnnachweise sind täglich vorzulegen. - Stundenlohnnachweise die später als 8 Tage nach Leistungserbringung eingereicht werden, werden nicht anerkannt. - Die Baustelle ist täglich gründlich vor Arbeitsende zu reinigen  (ausfegen). Angefallener Unrat etc. wird täglich in einen vom Bauhauptunternehmer bereitgestellten Container vertragen. - Mit besonderer Gründlichkeit zu reinigen sind die Bereiche außerhalb der Gebäude und auf dem Gelände ( Gehwege, Straßen, Zufahrten etc.) die vom Baustellenbetrieb verursachten Verunreinigungen betroffen sind. - Alle verwendeten Baumaterialien und deren Verarbeitung müssen den einschlägigen Senats- vorgaben zur Verwendung umweltverträglicher Produkte vollumfänglich genügen. Vgl. hierzu: "Ökologische Anforderungen an Baustoffe und Bauteile des Berliner Senats". - Grundsätzlich sind Schutzmaßnahmen: flächiges dichtes abdecken mit Planen, Hartfaserplatten von zu schützenden angrenzenden  / umgebenden Bauteilen, deren fortlaufende  Instandhaltung und ggf. Erneuerung mitzukalkulieren. - Ebenso ist der Schutz der eigenen Leistung vor Beschädigung sicherzustellen. - Alle Leistungen sind als Komplettleistungen inkl. aller Vor- und Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen während der Arbeit (Schutz anderer Gewerke / Bausubstanz ), Schutz der fertiggestellten Arbeit, Kleinteile, Materialien, inkl. aller fachgerecht ausgeführten baulichen Anschlüsse sowie inkl. täglicher Reinigung des Baustellenbereichs inkl. Abtransport von anfallendem Unrat / Schutt anzubieten. Dies beinhaltet auch die Lieferung der erforderlichen Baustoffe und Bauteile sowie deren Abladen und Vertragen auf der Baustelle bis an den Einbauort. - Alle Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und für den Verwendungszweck fertig herzustellen. - Die Bieter / Auftragnehmer überzeugen sich von den örtlichen Gegebenheiten. Auf dieser Grundlage werden die angebotenen Materialien und Leistungen kalkuliert. - Der Bieter hat sich vor der Preisfindung über die genaue Art der Leistung, deren Umfang, die Baustellenverhältnisse und ggf. Erschwernisse zu vergewissern. Bei Abweichungen zwischen Leistungsbeschreibung und den vermuteten tatsächlichen Erfordernissen muß der Bieter im Anschreiben zum Kostenangebot schriftlich darauf hinweisen und die korrekte Leistung benennen und bepreisen. - Die Abstimmung der Planung und Ausführung mit Architekt, anderen Fachplanern (z.B. Haustechnik) und anderen Gewerken ist Teil der Grundleistung. - Der Auftragnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet seine Tätigkeit inhaltlich und organisatorisch mit allen anderen Gewerken und der Planung/Bauleitung abzustimmen und zu koordinieren. - Der Auftragnehmer stellt selbstverantwortlich und frühzeitig sicher, daß für jede zu erbringende Leistung, alle Vorarbeiten, auch diejenigen anderer Gewerke erbracht sind. Grundlage hierfür bilden die Ausführungspläne, die leistungsbeschreibung und die im Vertrag, Bauzeitenplan und Bauprotokollen niedergelegten Ausführungsfristen. - Sämtliche Abweichungen zwischen Planung und Ausführung bedürfen der Genehmigung des Architekten / der Bauleitung des Auftraggebers. - Die Notwendigkeit abweichender Bauausführungen sind unter Berücksichtigung der Ausführungsfristen eigenverantwortlich und frühzeitig schriftlich mitzuteilen und abzustimmen. - Prüfzeugnisse und Qualitätsnachweise sowie Massennachweise sind unaufgefordert und fortlaufend der Bauleitung zu übegeben. - Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt - Auf dem Gelände steht mit Ausnahme der im Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen keine Lagerfläche zur Verfügung! Die tagesgenaue Taktung der Schuttabfuhr ist daher zwingend erforderlich und in der Preisbildung zu berücksichtigen (vgl. auch Hinweise zur Bearbeitung von Schadstoffen LV Abbruch Vorposition!)
Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt.
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