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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung
Bauvorhaben
Schloßstraße 69
14059 Berlin
Bröhan Museum - Interimslösung
Lage
Das Objekt Schloßstraße 69, 14059 Berlin erstreckt sich gegenüber dem Schloß Charlottenburg,
südlich des Spandauer Damm, entlang der Stallstraße
zwischen der Schloßstraße und der Nithackstraße.
Die Arbeitsfläche / der Baubereich liegt im sog.
Mittelbau und dort Obergeschoß 1.
Erschließung
Die Erschließung erfolgt nördlich des Gebäudes von der Schloßstraße her (Feuerwehrzufahrt), als auch von der südlich gelegenen Stallstraße.
Nördlich, der Sammlung Scharf-Gerstenberg zugewandt stehen zwei kleine Flächen für Materialcontainer und im Innenhof (nicht für schwere LKW befahrbar) für einen kleinen Sanitärcontainer zur Verfügung.
Vor dem Mittelrisalit an der Stallstraße ist eine beim
Tiefbauamt zu beantragende Fläche für die
Baustelleneinrichtung vorgesehen in der ein
Fassadengerüst gestellt wird und Platz für
Schuttcontainer bereitgehlaten werden soll. Aus der
eingezäunten Baustelleneinrichtung heraus, wird die
Baustelle im OG1 direkt und ohne weitere Nutzer, über
das Treppenhaus Süd erschlossen.
Leerstehende Räume im OG1 können in Abstimmung mit der Bauüberwachung variabel als Aufenthalts- und
Lagerraum genutzt werden, solange und soweit sie nicht von Bautätigkeit betroffen sind.
Objekt, Konstruktion, Nutzung
Das Gebäude wurde zu Anfang der 1950er-Jahre als
Polizeiwache mit Fahrzeughalle (EG) errichtet
(Fahrzeughalle: ausgemagerte Stahlbetonkonstruktion,
Kopfbau Schloßstraße Mauerwerk- Massivbauweise)
In den 1980er-Jahren wurde das Gebäude als Museums- und Ausstellungsgebäude umgenutzt,
um- und ausgebaut.
Der Mittelbau EG wird von der FU-Abgußsammlung als
Ausstellungsfläche genutzt. Der Kopfbau Schloßstraße
und Nithackstraße wird über alle Etagen von der
FU-Abgußsammlung mit Verwaltungs- und
Nebenfunktionen belegt.
Zustand
Das Objekt ist in Nutzung und gepflegt. Die
Konstruktion des Mittelbaus ist entsprechend seiner
Bauzeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg
ausgemagert, aber intakt.
Die Haustechnik ist verschlissen.
Bauaufgabe
Das auf der gegenüberliegenden Seite der Schloßstraße liegende Bröhan Museum wird zukünftig saniert. Zur Unterbringung der Verwaltung des Bröhan Museums während der Bauphase und nachfolgend für die temporäre Nutzung durch andere, von Baumaßnahmen betroffene Kultureinrichtungen, wird das Obergeschoß 1 des Mittelbaus der Schloßstraße 69 vorbereitet.
Hierfür wird die leerstehende Fläche im Mittelbau OG1
gemäß Brandschutzkonzept ertüchtigt, ein zusätzlicher
Fluchtweg erschlossen, die Technische
Gebäudeausrüstung erneuert und in diesem
Zusammenhang der Sanitärkern an bestehender Stelle neu gebaut.
Im EG befindet sich unter dem Arbeitsbereich die
Abgußsammlung der Freien Universität
Der Baubereich ist umgeben von der FU-Abgußsammlung:
Kopfbau West / Schloßstraße (UG bis OG2/DG),
Kopfbau Ost / Nithackstraße (EG, OG1) und Mittelbau EG
Die Arbeiten finden bei laufendem Ausstellungsbetrieb
statt, worauf Rücksicht zu nehmen ist.
Die Arbeiten sind fortlaufend eng mit der
Bauüberwachung, dem Nutzer, auch unter Einbindung
der FU-Abgußsammlung und der Sammlung
Scharf-Gerstenberg (Baustelleneinrichtung) abzustimmen.
- Auf dem Gelände steht mit Ausnahme der im
Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen keine Lagerfläche zur Verfügung! Die tagesgenaue Taktung der Schuttabfuhr ist daher zwingend erforderlich und in der Preisbildung zu berücksichtigen (vgl. auch Hinweise zur Bearbeitung von Schadstoffen LV Abbruch Vorposition!)
Baubeschreibung
Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt. Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt. Auf die Nutzer des Geländes ist bei der
Ausführung der Arbeiten Rücksicht zu nehmen.
Alle Arbeiten sind eng mit der Bauleitung abzustimmen. Die Sicherheit der Baustelle und der Gesamtanlage ist zu gewährleisten. Das bedeutet insbesondere daß die Zugänge zum Gelände bzw. zur Baustelle zu Arbeitsende von einer verantwortlichen Person zu verschließen bzw. der sichere Verschluß zu prüfen ist. Die Außenanlagen sind von Bauabfall, Schutt etc. freizuhalten. Die von der Baustelle ausgehenden Beeinträchtigungen sind auf das unvermeidliche Minimum zu beschränken.
- Der Auftragnehmer legt unmittelbar nach Beauftragung einen Feinterminplan vor, der auf Grundlage des beigefügten Bauzeitenplans erarbeitet wird. Die Darstellung beinhaltet die geplante Anzahl der Mitarbeiter je Gewerk.
- Grundlage der Angebotsstellung und der
Leistungserbringung ist VOB B/C in der aktuellen
Fassung.
- Die Arbeiten sind entsprechend dem Stand der Technik
und allen gesetzlichen Vorgaben auszuführen.
- Der Bieter / Auftragnehmer selbst hat mit dem Angebot
zu beurteilen, ob die ausgeschriebene Leistung
den geltenden Normen und dem angestrebten Zweck
entsprechend sind.
- Sollte der Bieter / Auftragnehmer der Auffassung
sein, daß einzelne, zur funktionsfähigen Erstellung des
Werkes notwendige Leistunge unzureichend oder
fehlerhaft beschrieben sein sollten, so hat er dies im
separaten Anschreiben zum Angebot niederzulegen
und mit einem Nebenangebot zu versehen.
- Der Bieter / Auftragnehmer hat sich zur Preisfindung
von den räumlichen Bedingungen der Baustelle,
auch der Transportbedingungen zu überzeugen.
- Durch den AN wird ein verantwortlicher Bauleiter
gestellt.
- Der AN gewährleistet für die konstruktive Sicherheit,
Benutzungssicherheit und die Einhaltung aller
anzuwendenden Gesetze, Normen und Richtlinien aller
vom AN zu fertigenden und einzubauenden
Bauteile.
- Ggf. notwendige Ingenieurleistungen zur Erstellung
von Freigabezeichnungen sind Teil der
Grundleistung und werden nicht gesondert vergütet.
- Bemusterungen finden in Abstimmung / nach Vorgabe des Architekten statt und werden nicht
gesondert vergütet
- Durch den AN wird ein verantwortlicher Projektleiter,
ein Bauleiter vor Ort sowie ein Sicherheitsingenieur
gestellt.
- Grundsätzlich ist aller anfallende Bauschutt gemäß
den geltenden Vorschriften in die verschiedenen
Bestandteile zu trennen und entsprechend den geltenden Vorschriften gesondert zu entsorgen.
- Sämtliches Demontage- und / oder Abbruchmaterial,
fest oder flüssig, geht am Ausbauort, im
Moment der Entnahme / des Ausbaus in das Eigentum des Auftragnehmers über.
- Im weiteren obliegt es alleine dem Auftragnehmer die
Arbeits- und Verkehrssicherheit auf der Baustelle und
in von Baumaßnahmen betroffenen Bereichen
außerhalb der Baustelle herzustellen.
Hierfür ggf. erforderliche amtliche Genehmigungen
werden vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und
zu eigenen Lasten erwirkt.
Erforderliche Tätigkeiten, Materialien und Ausrüstungen wie etwa Abschrankungen, Gerüste
etc., deren Lieferung, Aufbau/Abbau, Abtransport als
auch ggf. Umbau und Unterhaltung während
der Bauzeit werden nicht gesondert vergütet. Der
Auftragnehmer haftet hierfür ausschließlich.
Dies beinhaltet einen 24 Stunden Notdienst.
- Grundsätzlich ist der AN verpflichtet sicherzustellen
dass durch seine Tätigkeit keine Schäden
entstehen, weder am Gebäude, an anderen Gewerken
noch am Eigentum von Anrainern oder Passanten.
- Wochenendarbeiten müssen rechtzeitig mit der
Bauleitung abgestimmt und genehmigt werden.
- Alle erforderlichen Maschinen, Geräte, Fahrzeuge
sowie Arbeitsgerüste, Abstützmaßnahmen inkl.
An-, Abfuhr, Aufbau, Umbau, Instandhaltung z.B. für
Abbruch- und Betonierarbeiten sind in den
Einheitspeisen mit zu kalkulieren.
- Der Abgleich der Planung mit den örtlichen
Gegebenheiten (z.B. Aufmaß) sowie Einmessarbeiten
etc. sind als Teil der Grundleistung mitzukalkulieren.
- Einmessarbeiten sind als Teil der Grundleistung
mitzukalkulieren.
- Stundenlohnleistungen bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des Auftraggebers.
- Stundenlohnnachweise sind täglich vorzulegen. -
Stundenlohnnachweise die später als 8 Tage nach
Leistungserbringung eingereicht werden, werden nicht
anerkannt.
- Die Baustelle ist täglich gründlich vor Arbeitsende
zu reinigen (ausfegen). Angefallener Unrat etc.
wird täglich in einen vom Bauhauptunternehmer
bereitgestellten Container vertragen.
- Mit besonderer Gründlichkeit zu reinigen sind die
Bereiche außerhalb der Gebäude und auf dem Gelände ( Gehwege, Straßen, Zufahrten etc.) die vom
Baustellenbetrieb verursachten Verunreinigungen
betroffen sind.
- Alle verwendeten Baumaterialien und deren
Verarbeitung müssen den einschlägigen Senats-
vorgaben zur Verwendung umweltverträglicher Produkte vollumfänglich genügen. Vgl. hierzu:
"Ökologische Anforderungen an Baustoffe und Bauteile des Berliner Senats".
- Grundsätzlich sind Schutzmaßnahmen: flächiges dichtes abdecken mit Planen, Hartfaserplatten
von zu schützenden angrenzenden / umgebenden
Bauteilen, deren fortlaufende Instandhaltung
und ggf. Erneuerung mitzukalkulieren.
- Ebenso ist der Schutz der eigenen Leistung vor
Beschädigung sicherzustellen.
- Alle Leistungen sind als Komplettleistungen inkl.
aller Vor- und Nebenarbeiten, Schutzmaßnahmen
während der Arbeit (Schutz anderer Gewerke /
Bausubstanz ), Schutz der fertiggestellten Arbeit,
Kleinteile, Materialien, inkl. aller fachgerecht
ausgeführten baulichen Anschlüsse sowie inkl.
täglicher Reinigung des Baustellenbereichs inkl.
Abtransport von anfallendem Unrat / Schutt
anzubieten. Dies beinhaltet auch die Lieferung der
erforderlichen Baustoffe und Bauteile sowie deren
Abladen und Vertragen auf der Baustelle bis an den
Einbauort.
- Alle Leistungen sind vollständig, funktionsfähig und
für den Verwendungszweck fertig herzustellen.
- Die Bieter / Auftragnehmer überzeugen sich von den
örtlichen Gegebenheiten. Auf dieser Grundlage werden die angebotenen Materialien und Leistungen kalkuliert.
- Der Bieter hat sich vor der Preisfindung über die
genaue Art der Leistung, deren Umfang, die
Baustellenverhältnisse und ggf. Erschwernisse zu
vergewissern. Bei Abweichungen zwischen
Leistungsbeschreibung und den vermuteten tatsächlichen
Erfordernissen muß der Bieter im Anschreiben
zum Kostenangebot schriftlich darauf hinweisen und die korrekte Leistung benennen und bepreisen.
- Die Abstimmung der Planung und Ausführung mit
Architekt, anderen Fachplanern (z.B. Haustechnik)
und anderen Gewerken ist Teil der Grundleistung.
- Der Auftragnehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet
seine Tätigkeit inhaltlich und organisatorisch
mit allen anderen Gewerken und der Planung/Bauleitung
abzustimmen und zu koordinieren.
- Der Auftragnehmer stellt selbstverantwortlich und
frühzeitig sicher, daß für jede zu erbringende
Leistung, alle Vorarbeiten, auch diejenigen anderer
Gewerke erbracht sind. Grundlage hierfür bilden
die Ausführungspläne,
die leistungsbeschreibung und die im Vertrag,
Bauzeitenplan und Bauprotokollen niedergelegten
Ausführungsfristen.
- Sämtliche Abweichungen zwischen Planung und
Ausführung bedürfen der Genehmigung des
Architekten / der Bauleitung des Auftraggebers.
- Die Notwendigkeit abweichender Bauausführungen
sind unter Berücksichtigung der Ausführungsfristen
eigenverantwortlich und frühzeitig schriftlich
mitzuteilen und abzustimmen.
- Prüfzeugnisse und Qualitätsnachweise sowie
Massennachweise sind unaufgefordert und fortlaufend
der Bauleitung zu übegeben.
- Baustrom und -wasser werden bauseits gestellt
- Auf dem Gelände steht mit Ausnahme der im
Baustelleneinrichtungsplan ausgewiesenen Flächen keine Lagerfläche zur Verfügung! Die tagesgenaue Taktung der Schuttabfuhr ist daher zwingend erforderlich und in der Preisbildung zu berücksichtigen (vgl. auch Hinweise zur Bearbeitung von Schadstoffen LV Abbruch Vorposition!)
Die Arbeiten werden unter laufendem Betrieb ausgeführt.
Fliesenlegerarbeiten Fliesenlegerarbeiten
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