RS-Schiebetoranlage
Schlicksweg dhu+coop
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LV Toranlagen Bauvorhaben: Schlicksweg dhu und coop Neubau eines Gebäudes mit Wohn-, Büro- und Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage Bauherr:                               Baugenossenschaft dhu eG                                            Buchsbaumweg 10a,                                             22299 Hamburg                                            und                                            coop eG                                            Geschäftsstelle Schwentinental                                            Lise-Meitner-Straße 25-29                                            24223 Schwentinental Architekt:                             hsbz architekten GmbH                                            Eppendorfer Landstraße 36                                            20249 Hamburg Baubeginn:                           00:00:00 Fertigstellung:                       00:00:00 Abgabetermin:                      00:00:00                                            ungeprüft                                          geprüft Summe Netto:                ____________________ EUR            ____________________ EUR MwSt. 19 %:                    ____________________ EUR            ____________________ EUR ________________________________________________________________________________ Summe Brutto:              ____________________ EUR             ____________________ EUR ___________________________________________________________________________________ Bieter: Unterschrift, Datum, Stempel
LV Toranlagen
0 Toranlagen EG und UG
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Toranlagen EG und UG
Baubeschreibung hsbz Baubeschreibung BAUVORHABEN: Neubau eines Gebäudes mit Wohn-, Büro- und Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage BAUSTELLE: Steilshooper Straße /Schlicksweg 22307 Hamburg, Bezirk Barmbek Nord BAUHERREN: Baugenossenschaft dhu eG Buchsbaumweg 10a, 22299 Hamburg Tel. 040 51 49 43 - 0 E-Mail info@dhu.hamburg coop eG Geschäftsstelle Schwentinental Lise-Meitner-Straße 25-29 24223 Schwentinental Tel: 0431-310402-63 ARCHITEKTEN LP 1-4: kbnk Architekten GmbH ARCHITEKTEN LP 5-9: hsbz architekten GmbH Eppendorfer Landstraße 36, 20249 Hamburg Tel: 040-46 86 30-30 Fax: 040-46 86 30-33 info@hsbz-architekten.de BAUGRUNDSTÜCK: Belegenheit:       Steilshoper Straße / Schlicksweg Flurstück:           7169 Grundstücksgröße:ca. 6150 m² Gebäudeklasse:  GK 5,  teilweise Sonderbau GEBÄUDEKENNWERTE: Grundfläche EG:             ca.     4.050 m² Wohnen:                        ca.     2.567 m² Büro und Einzelhandel:    ca.     8.080 m² Parken TG.                     ca.     2.940  m² Sonstige:                       ca      3.615 m² BGF:                             ca.   17.760 m² BRI:                              ca.   76.830 m³ PROJEKTBESCHREIBUNG Allgemein: Das Baugrundstück liegt in Hamburg Barmbek auf dem Flurstück 7169 an der Ecke Steilshooper Straße /Schlicksweg im Bereich des Bebauungsplans Barmbek Nord 11. Die dhu hat mit ihrem Konzept den Zuschlag erhalten und kbnk Architekten GmbH im Rahmen eines hochbaulich- freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbes für die Entwurfs-und Genehmigungsplanung beauftragt. Die Kubatur des Gebäudes entspricht dem Wettbewerb, sie zeichnet gemäß Bebauungsplan den stadtteiltypischen Blockrand nach, wobei der Innenbereich des Blocks eine bespielte Dachfläche des Nahversorgers ist. Im Südwesten wird ein Hochpunkt mit VI Geschossen ausgebildet. Im Westen und Norden staffelt sich das Gebäude zum Innenhof ab, im Süden springt das Staffelgeschoss aus der Straßenflucht zurück auf IV Geschosse und reduziert die optische Gebäudehöhe. Der Gebäudekomplex setzt sich aus unterschiedlichen Nutzungseinheiten zusammen: Ist im Erdgeschoss die gewerbliche Nutzung mit Nahversorger,  Bäcker und Lottoladen flächenbestimmend, so ist es in den Obergeschossen im Norden und Süden jeweils Wohnen, im Westen die Büronutzung. Das Wohnen Süd ist geförderter Wohnungsbau, welcher eine barrierefreie Grundausstattung und als Besonderheit im 1.Obergeschoss eine Wohngemeinschaft für junge Elternteile mit ihren Kleinkindern erhält. Nicht alle Schlafräume konnten an der lärmabgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Durch Prallscheiben (Schlafräume >15qm) und Schallschutzloggien (Schlafräume <15qm) wird der erforderliche Innenpegel von 30dB bei teilgeöffneten Fenstern erreicht. Erschließung: Die Erschließung der Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss erfolgt sowohl über die Steilshooper Straße als auch über den Schlicksweg, jeweils in Nähe zur Kreuzung, über eine gemeinsame Plaza. Die dhu-Geschäftsstelle mit Kundenberatung und Veranstaltungsraum, die Büroeinheiten sowie Wohnen Nord werden von der Steilshooper Straße erschlossen. Wohnen Süd wird von der Wohnstraße Schlicksweg im Süden erschlossen. Im Norden des Grundstücks befindet sich eine Gehverbindung zu den östlich gelegenen Baufeldern, die Anlieferung der Erdgeschossgewerbeeinheiten und die Tiefgaragenzufahrt. Die Tiefgarage unterbaut sowohl das oberirdische Gebäude als auch den nördlichen Grundstückteil. Sie umfasst Stellplätze für Wohnen, Büro und den Supermarkt. Zudem sind im Untergeschoss Abstell-, Müll-, Fahrrad- und Technikräume vorgesehen. Die unterschiedlichen Nutzungen sind in der Fassade ablesbar: Wohnen im Norden und Süden mit Lochfassaden, Gewerbe mit einer Werkstattfassade. Verbunden werden sie sowohl über die durchgängige Attikahöhe im Westen als auch über den ortstypischen Verblend. Der Gebäudekomplex umfasst 4 Häuser getrennt durch Brandwände mit jeweils eigenen Erschließungskernen sowie den eingeschoßigen Nahverbraucherbereich im EG. Haus 1: Wohnen Süd wird über ein "Sicherheitstreppenhaus light "und eine Aufzuganlge erschlossen. Haus 2 und 3: Büroriegel werden jeweils über eine innenliegendes Sicherheitstreppenhaus und je eine Aufzuganlage erschlossen. Haus 4: Wohnen Nord wird  über eine außenliegendes Treppenhaus und Laubengänge erschlossen. Der Nahverbraucherbereich wird über eine Plaza im EG sowie eine Doppelaufzuganlage vom KG ins EG erschlossen. Nutzung: Untergeschoss: Tiefgarage als Großgarage  mit 131 Stellplätzen inkl. Doppelparkern Wohnen: Wohnungsabstellräume, Technikräume Büro: Technikräume, Fahrradkeller, Müllraum Nahverbraucher: Technikflächen Erdgeschoss: Veranstaltungsraum / Kundenberatung/Empfang dhu Wohnen Nord und Süd: jeweils Müllraum und Fahrradraum Läden: Lotto, Bäcker, Nahversorger Eingänge Büro Obergeschosse: Norden: 17 Wohneinheiten 1-4.OG/Staffel Westen: im 1.OG eine Kita mit ca. 60 Plätzen, ansonsten Büroeinheiten dhu und coworking Süden: 16 Wohneinheiten ZG-4.OG/Staffel Barrierefreie Wohnungen: Wohnen Nord: 4 Wohneinheiten gemäß § 52 HBauO, entsprechen flächenmäßig einer Etage Wohnen Süd: 4 Wohneinheiten gemäß § 52 HBauO entsprechen flächenmäßig einer Etage KONSTRUKTION 1. Gründung und Untergeschoß: StB-Sohlplatte und  StB-Aussenwände  in WU Konstruktion (‚Weiße Wanne’), Der Keller ist unbeheizt und nicht in der thermischen Hülle. Innenwände bestehen gem. statischen und brandschutztechnischen Erfordernissen aus KS-Mauerwerk oder Stahlbeton, Stützen und Decken aus Stahlbeton. Decken: Decke der nicht überbauten TG-Bereiche aus Stahlbeton in WU-Ausführung. Geschoßdecken Büro und Wohnen aus Stahlbeton. Decke über eingeschoßigem Nahversorgerbereich als Stalbetonrippendecke in WU-Ausführung. Wohnen: mit schwimmendem Estrich Büro: Hohlraumboden und  teilweise Estrich Nahverbrauchermarkt:  Estrich Wände: Wohnen: Treppenhauswände, Wohnungstrennwände und Aufzugswände aus StB / KS-Mauerwerk gem. Statik und Brandschutzanforderung. Nichttragende Innenwände als Leichtbauwände. Tragende Wände KS-Mauerwerk und Stahlbeton. Büro: Treppenhauswände und Aufzugswände aus StB Stahlbetonskelett mit Betonbrüstungen und Erschliesungskernen aus Stahlbeton. Innenwände überwiegende als Leichtbauwandkostruktion. Außenwände:  tragende Schale KS-Mauerwerk / Stahlbeton Fassade: dunkelrotes Verblendmauerwerk. Dächer: Dach  Nahverbrauchermarkt über EG  als Flachdach aus Stahlbetonrippendecke mit intensiver Dachbegrünung für Kinder- Spiel- und Freizeitfläche. Dächer Wohnen Nord, Wohnen Süd und Bürobereiche als Flachdach mit extensiver Begrünung. Technische Dachaufbauten werden > 2,50m von der Attika entfernt platziert und mit einem Sichtschutz verkleidet. StB.-Fertigteile: Innentreppen als StB-Fertigteiltreppen. Loggia-und Laubengangplatten als StB-Fertigteile. Energiestandard: Bauteildämmung je nach Energieeffizienzhaus Standard Wohnen: Effizienzhaus 40 Gewerbe: Effizienzhaus 55 Fenster Wohnen: Kunststoff-Fenster (Farbgebung gemäß Abstimmung Bauherr), gemäß schall- und energetischen Erfordernissen Fenster Gewerbe: Aluminiumfenster  (Farbgebung gemäß Abstimmung Bauherr), Außenliegender Sonnenschutz (Farbgebung gemäß Abstimmung Bauherr) Pfosten-Riegel- Fassaden aus Aluminium  in EG  Eingangsbereichen. IFB Förderung: Das Wohngebäude 1 der dhu ist entsprechend den IFB Förderrichtlinien zu erstellen. DGNB Zertifizierung: Für die  Gebäude wird die  Zertifizierung DGNB Gold angestrebt.
Baubeschreibung hsbz
Allgemeine baustellenbezogene Vertragsbedingungen Allgemeine baustellenbezogene Vertragsbedingungen Bauvorhaben: Neubau eines Gebäudes mit Wohn-, Büro- und Einzelhandelsnutzung mit Tiefgarage Baustelle: Steilshoper Straße / Schlicksweg 22307 Hamburg Barmbek Bauherren: Baugenossenschaft dhu eG Buchsbaumweg 10a,  22299 Hamburg ccop eG Geschäftsstelle Schwentinental Lise-Meitner-Starße 25-29 24223 Schwentinental Architekten LP 5-9: hsbz-Architekten Eppendorfer Landstraße 36 20249 Hamburg Angebotsgrundlage Bestandteile dieses Angebotes sind: die positionsweisen Leistungsbeschreibungen vom Architekten und den Fachingenieuren samt Anlagen.               Die Liste der zur Leistungsbeschreibung gehörenden Anlagen (Pläne, Statik, Bodengutachten, etc.) ist in                den jeweiligen Leistungsverzeichnissen zum Gewerk aufgeführt. die allgemeinen baustellenbezogenen Vorbemerkungen die ZTV, allgemeiner Teil die ZTV, besonderer Teil die VOB B in der neuesten Fassung, soweit dieser Vertrag keine davon abweichenden Regelungen enthält. Dies bedeutet, daß die VOB B dann allein für diese Regelung nicht gilt, ansonsten aber trotzdem Vetragsbestandteil bleibt. die VOB C in der neuesten Fassung; in Fällen, in denen dieser Vertrag eine höherwertige Qualität der Ausführung vorsieht, gilt die VOB C allein für die Einzelposition nicht. das Werkvertragsrecht gemäß BGB Besonderen Vertragsbedingungen des Bauherren Es handelt sich um ein freihändiges Vergabeverfahren. Die nachfolgenden Qualitäten und Anforderungen sind bei der Angebotsabgabe einzukalkulieren. Baustelleneinrichtung und Zugänglichkeit der Baustelle, Die Baustrom- und Bauwasseranschlüsse werden vom Gewerk Rohbau erstellt und  während der Bauzeit unterhalten und nach Bedarf ergänzt. Prüfung der Verhältnisse Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich bei Erstellung des Angebotes über die Lage der Baustelle, ihre Zugänglichkeit und über die für die Durchführung seiner Leistungen notwendigen Tatsachen rechtzeitig und ausreichend zu unterrichten. Bauleitung Der Auftragnehmer hat vor Arbeitsaufnahme einen verantwortlichen Fachbauleiter gem. HBauO für sein Gewerk  zu benennen. Dieser Bauleiter ist für die Überwachung der Arbeiten und für die Kommunikation mit der Bauüberwachung des Bauherrn (hsbz-Architekten) sowie den anderen gleichzeitig auf der Baustelle anwesenden Gewerke zuständig. Zu den Aufgaben dieses Bauleiters gehört auch die Abnahme der Leistungen der Vorgewerke. Eine besondere Vergütung dieser Fachbauleitung erfolgt nicht. Flächenfertige Ebenheitstoleranzen Für folgende Bauteile sind erhöhte Anforderungen an die Ebenheitstoleranzen gemäß DIN 18202 einzuhalten: - Flächenfertige Böden nach Tabelle 3, Zeile 4 - Flächenfertige Wände und Unterseiten von Decken nach Tabelle 3, Zeile 7 Gleichwertigkeit von Produkten Sofern in den Positionen der Leistungsbeschreibungen ein Produkt mit o.glw. gekennzeichnet ist oder ein Bietereintrag gefordert wird, ist schon im Angebot der abweichende Produktwunsch durch den Bieter einzutragen. Von den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses abweichende Produkte, mit denen der Bieter kalkuliert, müssen also in jedem Fall schon vor Vertragsschluss schriftlich benannt werden. Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss kein Recht mehr, einen Produktwechsel aufgrund objektiv vorhandener Gleichwertigkeit zu verlangen.  Die Entscheidung, ob der Auftraggeber nach Vertragsschluss einem Produktwechsel zustimmt, liegt allein beim Auftraggeber. Jeder Produktwechsel bedarf  der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Vom Leistungsverzeichnis abweichende Produkte, für die keine schriftliche Zustimmung des Auftraggebers vorliegt, werden wieder ausgebaut. Nachunternehmer Leistungen, die durch Nachunternehmer ausgeführt werden, sind im Vorwege anzumelden und bedürfen der Zustimmung des AG. Abfallbeseitigung Als Ergänzung zu den geltenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (ATV) "1.3.5 Abfallbeseitigung": Da erfahrungsgemäß das Entsorgen der eigenen Abfälle der Gewerke nicht reibungslos funktioniert, werden folgende Zusatzregelungen getroffen: Es werden bei Bedarf Container bauseits bereitgestellt, deren Kosten auf alle Gewerke nach Einschätzung der Bauleitung umgelegt werden. Ebenso wird ein eigenes Gewerk Baureinigung beauftragt, welches die Zwischen- und Endreinigung der Baustelle vornimmt. Zwischenreinigungen werden nach Bedarf und ohne Ankündigung durch den Auftraggeber veranlasst und die entstehenden Kosten auf die an der Verschmutzung beteiligten Gewerke umgelegt. Der Auftragnehmer verzichtet in diesem Falle auf den Nachweis der Verursacher und fügt sich den Regelungen der Bauleitung. Planradar: Die Dokumentation, Überwachung der Bauausführung sowie die Mängelverfolgung erfolgt mit dem Programm "planradar". Der AN erklärt sich mit Abgabe des LV´s einverstanden dieses Programm zu nutzen. Dieses Verfahren wird mit der Angebotsabgabe akzeptiert.
Allgemeine baustellenbezogene Vertragsbedingungen
Zusätzliche Vorbemerkung - Anforderungen an Anbieter und Produkte nach DGNB Grundbedingung zur Vergabe: Erfüllung von DGNB-AnforderungenDie  Bauherren , die Baugenossenschaft DHU eG und die coop  engagieren sich für die aktive Umsetzung von Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards im Unternehmensalltag sowie in Projekten. Ein zentraler Aspekt für die Auswahl der Bau- und Inventarmaterialien ist ihre Eignung für die Zertifizierung des Gebäudes nach den Kriterien des deutschen Gütesiegels für nachhaltiges Bauen (DGNB-Zertifikat) und mithin ihre Unbedenklichkeit für Gesundheit und Umwelt sowie eine hohe Transparenz der Bestandteile aller eingesetzten Baustoffe und Materialien. Die seitens des DGNB-Systems geforderte detaillierte Dokumentation der Bestandteile und Inhaltstoffe der angebotenen Produkte im Sinne einer Volldeklaration und die Teilnahme der Anbieter an Präqualifikationssystemen ist daher ein wichtiges Entscheidungskriterium in der Ausschreibung. Grundsätzlich dürfen nur Materialien, Baustoffe und Bauteile Verwendung finden, deren Einbau, Verwendung und Nutzung nach dem neuesten Stand der Technik nicht als gesundheits- und / oder umweltgefährdend einzustufen sind. Es dürfen keine Baustoffe verwendet werden, bei denen eine unzulässige chemische oder biologische Beeinträchtigung des Grundwassers erfolgen könnte. Zur Erläuterung des Zertifizierungsprozesses und des Prozesses der Nachweisführung wird eine Einweisung für alle Nachunternehmer stattfinden. BaustellenbetriebAngestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNBGemäß Kriterium PRO2.1 des DGNB-Systems "Neubau Verbrauchermärkte“ und “Neubau Wohngebäude“ werden 100,00 Punkte angestrebt, die sich wie folgt zusammensetzen: - Abfall: 25 CLP - Lärm: 25 CLP - Staub: 25 CLP - Umweltschutz: 25 CLP DGNB-Anforderungen an den BaustellenbetriebDer AN wird verpflichtet, alle einschlägigen Umweltschutzgesetze zu beachten und ihre Einhaltung für den gesamten Bauprozess sicher zu stellen. Einzuhalten und in Abstimmung mit der Bauleitung zu dokumentieren sind insbesondere folgende Kriterien: ABFALLNach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KWAbfG) und Landesabfallgesetz sind Abfälle zu vermeiden, zu verwerten oder umweltgerecht zu entsorgen. Abfälle sind täglich vor dem Verlassen der Baustelle zu räumen. Die Trennung hat nach den Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu erfolgen. Der Anteil von abzufahrenden Mischabfällen muss nachweislich deutlich unter 20% liegen. Die Bauabfälle werden mindestens in die Fraktionen - Mineralische Abfälle - Wertstoffe - gemischte Baustellenabfälle - Problemabfälle - Schadstoffhaltige Abfälle getrennt. Mit der Entsorgung ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb zu beauftragen. Abschließend erhält der AG eine Abfallbilanz sowie den lückenlosen Nachweis zum Verbleib besonders überwachungsbedürftiger Abfälle. Aus der Abfallbilanz muss hervorgehen, dass der ausgeschriebene Mindestfraktionierungsprozentsatz erreicht wurde. Es wird eine Massenbilanz (in t) gefordert. Die bauausführenden Unternehmen sind einzuweisen und hinsichtlich der Abfallvermeidung und -trennung zu schulen. Die Materialtrennung und die weisungsgemäße Benutzung der Sammelstellen werden durch die Bauleitung oder ihre Beauftragten (z. B. Abfallmanagement-AN) nachweislich kontrolliert. Der AN verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten ein Entsorgungskonzept für die Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben. In diesem Konzept sollten, Maßnahmen zur sortenreinen Trennung, Zuständigkeiten und Dokumentationsanforderungen beschrieben werden. 2.2.2      LÄRM Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Lärmemissionen nach dem Stand der Technik und im Rahmen des wirtschaftlich vertretbaren zu begrenzen. Maßgeblich ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschemissionen (AVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Der AN verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept für die Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben. In diesem Konzept sollten Maßnahmen beschrieben werden, die zur Reduzierung der Lärmimmissionen beitragen, wie z.B.: - Verwendung von Schalungssystemen für Groß- und Raumschalungen - Verwendung vorgefertigter Bauteile - Anordnung der Baustellenzufahrt abseits sensibler Nutzungen - Einhaltung der Schutzzeiten 2.2.3     STAUB Alle verwendeten Maschinen müssen eine wirksame und moderne Absaugmechanik haben – ihre regelmäßige Wartung und Kontrolle ist zu dokumentieren. Entstehender Staub ist sofort zu beseitigen (nicht mit dem Besen, sondern geeigneten Saugern). Nach Möglichkeit ist auf Feucht/Nassverfahren zurückgreifen. Bei Materialien ist nach Möglichkeit auf Granulate und andere gebundene Formen ausweichen. Bei großflächigen Arbeiten sind Staubwände, Staubtüren, Folienschotts einzurichten (Unterteilung von verschiedenen Bereichen), um Verteilung und Verwehung zu vermeiden. Die Überwachung wird durch Bauleitung und SiGeKo kontrolliert und dokumentiert. Der AN verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept für die Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben. In diesem Konzept sollte beschrieben werden, wie die Entstehung von Staub reduziert werden kann. 2.2.4     UMWELTSCHUTZ Mindestens und zwingend sind die Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erfüllen. Boden und Grundwasser sind vor Verunreinigungen durch u. a. Baustoffe und Betriebsmittel zu schützen. Bäume und Gehölze sind vor Beschädigungen zu schützen. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen darf nur dann erfolgen, wenn der Eintrag dieser Stoffe in den Boden z. B. durch Folienabdichtungen ausgeschlossen ist. Alle Maschinen sind regelmäßig auf Betriebsmittelleckagen zu überprüfen; undichte Maschinen (z. B. mit Öl- oder Hydraulik-Öl-Austritt) dürfen nicht weiterverwendet werden. Die Betankung darf nur bei Vorhaltung der nach VbF geforderten Auffangwanne mit Schutzdach erfolgen. Schalöle sind dementsprechend zu lagern. Abfalle und Reststoffe dürfen nicht im Außenbereich abgelagert werden. Sie sind täglich zu beraumen und in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu überführen (vgl. Abfallarme Baustelle). Sämtliche umweltgefährlichen Materialien dürfen nur auf befestigten und überdachten Flächen gelagert werden. Bodenverunreinigungen durch umweltgefährliche Baumaterialien (z. B. Epoxydbeschichtungen) sind zu vermeiden. Zusätzlich sind Vermischungen unterschiedlicher Bodenschichten sowie Bodenverdichtung zu minimieren. Schweres Gerät ist nach Möglichkeit auf befestigtem Untergrund (z. B. Baustraße) zu bewegen. Abgeschobener Mutterboden sollte unter Berücksichtigung des Staubschutzes (s. o.) gelagert und abgedeckt werden. Die Überwachung wird durch Bauleitung und SiGeKo kontrolliert und dokumentiert. Der AN verpflichtet sich vor Beginn der Bauarbeiten ein Konzept für die Baustelle zu erstellen und dem AG zu übergeben. In diesem Konzept sollten Maßnahmen beschrieben werden, die eine Verunreinigung und Verdichtung von Böden verhindern. DGNB-Anforderungen an Baumaterialien und BauteileAngestrebter Erfüllungsgrad gemäß DGNBEs wird die Qualitätsstufe 4 (10 Punkte) gemäß Kriterium ENV1.2 des DGNB-Systems "Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude 2018", “Neubau Verbrauchermärkte“ und “Neubau Wohngebäude“ angestrebt. DGNB-Anforderungen an Baumaterialien (gewerkespezifisch – Fassade)Alle angebotenen Produkte (gemäß ihrer Zusammensetzung) müssen folgende Eigenschaften einhalten: Ein Verbot gilt für den Einsatz folgender Stoffe: HBCD-Flammschutzmittel bei Kunstschaum-DämmstoffenHalogenierte Treibmittel für Kunstschaum-DämmstoffeVerwendung von Montageschäumen für die Dämmstoffmontage Des Weiteren ist folgendes zu beachten: Beschichtungen auf nicht mineralischen Untergründen, wie Metalle, Holz, Kunststoffe müssen der RAL-UZ12a entsprechenDekorative Farben, Grundierungen und Spachtelmassen auf mineralischen Flächen im Innenraum müssen Lösemittel- und Weichmacherfrei nach VdL-RL01 seinDekorative Farben und Dämmstoffkleber im Außenbereich müssen < 40g/l VOC enthalten Montagekleb- und Dichtstoffe an der Fassade, Fenstern und Außentüren (bauseitig) müssen <0,1% Chlorparaffine und halogenierte Treibmittel enthalten und mind. mit dem EMICODE EC1 gekennzeichnet sein ODER <1% VOC enthaltenKorrosionsschutzbeschichtungen für tragende Metallbauteile (max. Korrosivitätskategorie C3 hoch) müssen <30g/m² VOC enthaltenKorrosionsschutzbeschichtungen und Effektbeschichtungen nicht tragender Metallbauteile müssen wasserverdünnbar sein und <140g/l VOC enthaltenFlüssigkunststoffe zur Abdichtung und PMMA, sowie Epoxyd-Beschichtungen müssen mit dem GISOCDE RMA10 oder RMA15 gekennzeichnet seinKunststofffolien zur Belegung von Oberflächen, sowie Bauteile an der Gebäudehülle müssen einen Gehalt an Blei und Zinn von < 0,1% aufweisenErzeugnisse aus Kunststoffen müssen<0,1% SVHC-Stoffe enthaltenKalt verarbeitete bituminöse Produkte zur Bauwerksabdichtung gegen Erdreich/Wasser/Feuchte sowie bituminöse Produkte zur Dämmstoffmontage und Bitumendickbeschichtungen müssen mit dem GISOCDE BBP10 gekennzeichnet seinGeschäumte Dämmungen müssen frei von halogenierten Treibmitteln und dem Flammschutzmittel HBCD sein. Biozid und flammhemmend ausgerüstete Bauprodukte, wie z.B. Dämmstoffe müssen ≤0,1% Borverbindungen enthaltenFlammhemmend ausgerüstete Produkte müssen <0,1% Chlorparaffine, Polybromierte Biphenyle und Diphenylether, sowie <0,1% SVHC-Stoffe enthaltenGrundierungen und Endbeschichtungen von werksseitig beschichteten Metallbauteilen, wie z.B. Fassadenelemente, Türen etc. dürfen keine Blei-, Cadmium- und Chrom VI-Verbindungen enthaltenFür Verkleidungen aus Aluminium oder Edelstahl an der Fassade dürfen nur Chrom-VI-freie Passivierungsmittel zum Einsatz kommenAußenputze, Fassadenbeschichtungen dürfen nur Biozide/zulässige Wirkstoffe enthalten, die gem. 528/2012/EG zulässig sindPU-Systemkleber müssen mit dem GISCODE RU1 gekennzeichnet sein Darüber hinaus ist die Kriterienmatrix der DGNB, in der alle Materialanforderungen enthalten sind, zu beachten und zwingend einzuhalten (s. Anlage 1). Technisch-funktionale AlternativenIst aus technischen oder funktionalen Gründen (d.h. in Ermangelung eines funktional gleichwertigen Produktes oder einer Konstruktionsalternative, welche die Anforderungen erfüllen) oder weil die Datengrundlagen nicht mit vertretbarem Aufwand zu erstellen sind, eine der genannten Produktanforderungen nicht umsetzbar, werden Ausnahmen von den Anforderungen zugelassen. Die Abweichung von den Anforderungen muss unter Angabe des Produktes, der technischen Anwendung und der eingesetzten Menge dokumentiert und begründet werden. Produktausnahmen aus rein ästhetischen Gründen fallen nicht unter die Ausnahmeregelung. Entsprechende Nachweise sind spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Baustelleneinrichtung an den AG zu erbringen. Der Bieter hat über alle verlangten Funktionen und Anforderungen entsprechende Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise vorlegen. Über die Gleichwertigkeit im Sinne der Anforderungen nach DGNB entscheidet ausschließlich der DGNB-Berater des AG. Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Baumaterialien Die Einhaltung der zuvor beschriebenen Vorgaben an Baumaterialien ist eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche Zertifizierung. Nach Fertigstellung des Gebäudes werden insbesondere in Referenzräumen Raumluftmessungen durchgeführt, um die Qualität der eingesetzten Baumaterialien zu überprüfen. DER EINSATZ UNGEEIGNETER BAUPRODUKTE KANN ZUM AUSSCHLUSS VON DER ZERTIFIZIERUNG FÜHREN! AnmeldungAlle Baumaterialien, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen, müssen vorab angemeldet werden. Dazu sind in elektronischer Form Herstellerangaben (Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter, Angaben zur Umweltverträglichkeit) an die Bauleitung zu übermitteln. Für Hölzer und Holzprodukte sind FSC-/PEFC-Zertifikate und die zugehörigen CoC-Zertifikate vorzulegen. Die Anmeldung muss in elektronischer Form bei der Bauleitung spätestens 10 Arbeitstage vor geplanter Anlieferung auf der Baustelle erfolgen, um Verzögerungen im Baustellenbetrieb auszuschließen. PrüfungDie Bauleitung wird vorab die Vollständigkeit der Unterlagen prüfen und übermittelt diese anschließend an den DGNB-Auditor. Die eingereichten Unterlagen werden seitens des Auditors auf Konformität mit den angestrebten Zielen im Rahmen der DGNB-Zertifizierung geprüft. Eine Freigabe wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt. Das erfasste Baumaterial wird in die Liste der freigegebenen Materialien eingepflegt. Diese wird in aktualisierter Form dem GU sowie der Bauleitung zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen/Nachweise werden durch den Auditor zudem in eine Materialdokumentation aufgenommen (diese Dokumentation ist zur Nachweiserbringung bei der DGNB einzureichen). Ungeeignete Produkte und Materialien dürfen nicht verwendet werden. Eine entsprechende Rückmeldung wird vom Auditor an die Bauleitung sowie an die anfragenden ausführenden Firmen übermittelt. Ggf. bieten Hersteller geeignete Alternativprodukte an bzw. kann ein Alternativhersteller gefunden werden. FreigabeEs erfolgt eine Freigabe per Mail an die Bauleitung und den GU. Diese Freigabe wird dann von der Bauleitung an ausführende Unternehmen weitergeleitet. Die Anlieferung der freigegebenen Materialien und deren anschließenden Verwendung kann erfolgen. Pflichten der ausführenden Firmen Abgeben einer rechtsverbindlichen Erklärung, dass ausschließlich angemeldete und freigegebene Bauprodukte verwendet werden Anmeldung aller Bauprodukte, die auf der Baustelle zum Einsatz kommen sollen, 10 Tage vor geplanter Anlieferung bei der Bauleitung Dazu Einreichung der folgenden Unterlagen in elektronischer Form:Technische DatenblätterAktuelle Sicherheitsdatenblätter der HerstellerUmweltprodukterklärungenBeton: CSC-Zertifikate (in Gold oder Silber) inkl. zugehöriger Lieferscheine, auf denen die CSC-Zertifikatsnummern vermerkt sind. Abbildung 1-1Anmeldung, Prüfung und Freigabe von Materialien Weitere erforderliche Anforderungen und NachweiseGebäudedichtheitDie Gebäudehülle muss den folgenden Anforderungen an die Gebäudedichtheit genügen: Die Fugendurchlässigkeit a ist bei mindestens 90 % Flächenanteil in die Klasse 3 nach DIN EN 12207-1 einzustufen. Hierzu sind dem DGNB-Auditor entsprechende Fassadenprüfberichte in digitaler Form vorzulegenDie nach DIN EN 13829: 2001-02, Verfahren A ermittelte Luftdichtheit beträgt (mit raumlufttechnischen Anlagen) max. 1,0 h-1sowieder außenflächenbezogener Luftwechsel q50 beträgt max. 2,0 h-1Anpassung der Pläne, Nachweise und Berechnungen an das realisierte GebäudeDie Pläne des Gebäudes sind zu aktualisieren sowie FM-gerecht aufbereiten und entsprechen ebenso wie die Nachweise und Berechnungen dem realisierten Gebäude. Anforderungen an Verglasung, Sonnenschutz und BlendschutzInstallierte Sonnen- und Blendschutzsysteme müssen hinsichtlich der Blendschutzfunktion mind. die Klasse 2 gem. DIN 14057, Tabelle 8, erfüllen. Entsprechende Datenblätter sind dem DGNB-Auditor in digitaler Form vorzulegen. Installierte Sonnen- und Blendschutzsysteme müssen hinsichtlich der Sichtverbindung nach außen mind. die Klasse 3 gem. DIN 14051, Tabelle 8, erfüllen. Entsprechende Datenblätter sind dem DGNB-Auditor in digitaler Form vorzulegen. Für die Kombination aus Sonnen-/Blendschutz und Verglasung ist der kombinierte Farbwiedergabeindex zu berechnen und dem DGNB-Auditor zur Verfügung zu stellen. Es muss mind. ein Farbwiedergabeindex von Ra=80 erreicht werden.
Zusätzliche Vorbemerkung - Anforderungen an Anbieter und Produkte nach DGNB
2 RS-Schiebetoranlage
2
RS-Schiebetoranlage
2._._. 1 Werkplanung RS-Schiebetoranlage Werkplanung 2-flügeleig Schiebetüranlage Die Ausführungsplanung wird dem AN nach Auftragserteilung übergeben. Die weitere technische Bearbeitung im Detail: - Erstellen von Konstruktions- und Detailplänen für sämtliche Anschlussdetails - örtliches  Aufmaß bzgl. Lotrechtigkeit und Maßhaltigkeit der flanlierenden Bauteile inkl. Übergabe der Dokumentation - Vorlage von Original-Farbmusterplatten für die vom AG gewünschten Farben. Verwendbarkeitsnachweise Die mit dem Architekten abgestimmten Konstruktionspläne, Beschreibungen und Muster sind vor Fertigungsbeginn bzw. vor Materialbestellung dem AG in dreifacher Ausfertigung zu übergeben. Nach Prüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung durch den AG hat dieser die genannten Unterlagen in einer Ausfertigung mit seinem Prüfvermerk an den AN zurückzugeben. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile erkennbar sein.
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Werkplanung RS-Schiebetoranlage
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2._._. 2 RS-Schiebetor 2-flügelig Liefern und Einbauen eines Schiebetores selbsschließend mit Offenhaltung, Rauchdicht  S200 für den Einsatz im Innenbereich Klassifizierung und CE Kennzeichnung nach EN 16034 / EN 13241 Fabrikat:: EI230-C2-Sa "Teckentrup 62 FST" oder gleichwertig angebotenes Fabrikat: Zweiflügeliges Tor, doppelwandig,  Aufschieberichtung nach rechts und links öffnend. Mittig geteilt. Lichte Rohbauöffnung  5550 x 2460  mmMontageart: SturzmontageTorblatt, bestehend aus Einzelelementen, doppelwandig, verzinkt, 62 mm dick Torzarge: Zargen-Profile verzinkt, 1,0 mm dick. Tordichtung: 3-seitig, Dichtungsprofile 3,0 mm dick mit Führungsschuh  und Führungsrollenfür untere Torführung. Schließgewichtskasten mit Schließgewichten an der ZulaufseiteOberfläche Torblatt und Tordichtung verz. blank.Röhren-Laufschiene mit höhenverstellbaren Winkelkonsolen und kugelgelagerten doppelpaarigen Laufwerken mit Laufschienenblende2 Endstopper2 Dämpfungszylinder innenliegend2 x Muschelgriff2 x Stoßgriff auf MontageseiteHaftmagnet  24 V und Radialdämpfer Rauchschutz S200 geprüft nach EN-1634-3, Tordichtung 4-seitig umaufendSelbsttätiges Schließen des Tores durch Gegengewichte im Schutzkasten, Feststellanlage bestehend aus 4 Stück Rauchschaltern gem. Zulassung, mit AP- Montagesockel, 1 Netzgleichrichter 220/24V und 1 Drucktaster alle Materialien  zur Befestigung des Tores inkl. Zusatzausstattung: 1 Stück Schlupftür zwischen 2 Torblatt-Elementen, Türblatt doppelwandig, 3-seitig gefälzt, ohne Schwelle, Schlupftür: Breite 1.005 mm, Lichte Höhe 2.010 mm Obetürschließer auf Bandseite, Drückergarnitur  Flachdrücker/Drücker Einbau : Sturzbereich aus Stahlbeton, seitliche Wände aus KS-Mauerwerk d= 24 cm, Einbauort:  Untergeschoß Tiefgarage. Planauszug als Screenshot:
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RS-Schiebetor 2-flügelig
1,00
St
2._._. 2.0 Zulage Farbbeschichtung Ausführung der v. g. Toranlagen mit farbig beschichteter Oberfläche. Farbton (beidseitig): DB 703 (eisenglimmer grau)
2._._. 2.0
Zulage Farbbeschichtung
P
1,00
psch
2._._. 3 Zulage Öffnungshilfe Liefern und Einbauen einer Öffnungshilfe zur zweiflügeligen Schiebetüranlage der Vorposition. Elektronisch geregelter Antrieb zum Öffnen von Feuerschutzabschlüssen mit integrierter Festellvorrichtung in Verbindung mit bauseitigem Schließgewicht, endschalterlos, wartungsfrei. Typ Öffnungshilfe links ATS 300 MOF-SR-652 Totmann Taster Antrieb 1ST Auf - Zu Taster für Totmann mit Spiralkabel, Selbstschließung über Schließgewicht für beide Türflügel Einbauort:  Untergeschoß Tiefgarage.
2._._. 3
Zulage Öffnungshilfe
E
1,00
St
3 Regiearbeiten
3
Regiearbeiten
Vorbemerkung Regiearbeiten Die folgenden Bedarfspositionen werden in die Wertung der Angebote eingezogen. Stundenlohnarbeiten dürfen nur mit Genehmigung der Bauleitung ausgeführt werden. Beginn und Fertigstellung sowie Unterbrechung der Arbeiten sind der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen. Die Abrechnung erfolgt nach den folgenden Stundensätzen auf Stundenzetteln, die täglich in 2-facher Ausfertigung der Bauleitung, spätestens jedoch am nächsten Werktag, zur Unterschrift vorzulegen sind.Später eingereichte Stundenzettel werden nicht anerkannt. Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen unaufgegliedert Lohnkosten, anteilig Gemeinkosten einschl. Wagnis und Gewinn sowie Lohnnebenkosten ( Fahrkosten, Wegegelder u.ä. ) enthalten sind. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nicht mit einzubeziehen.
Vorbemerkung Regiearbeiten
3._._. 1 Stundensatz Meister- ZUM NACHWEIS Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister
3._._. 1
Stundensatz Meister- ZUM NACHWEIS
E
1,00
h
3._._. 2 Stundensatz Geselle - ZUM NACHWEIS Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
3._._. 2
Stundensatz Geselle - ZUM NACHWEIS
E
1,00
h
3._._. 3 Stundensatz Helfer- ZUM NACHWEIS Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
3._._. 3
Stundensatz Helfer- ZUM NACHWEIS
E
1,00
h

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