Verblendmauerwerk Lohnleistung
Schlicksweg BF3a
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allg. Angaben zum BV Allg. Angaben zum BV Das Baugrundstück befindet sich im Schlicksweg in Hamburg-Barmbek Das Grundstück wird durch zwei Bauherren bebaut. Im Haus F im Norden werden Eigentumswohnungen einer Baugruppe erstellt, im Süden die Häuser D+E gehören der Wohnungsbaugenossenschaft Hamburger Wohnen. Bei Haus F handelt es sich um einen Neubau mit 4 Voll- und einem Staffelgeschoss und erhält umlaufend eine Verblendfassade mit verschiedenen Gestaltungselementen. Als Geschossband dienen Flächen mit tief ausgekratzten Fugen, die "Erker" erhalten ein Ziermauerwerk mit herausgezogenen Reihen. Außerdem werden runde Akzente gesetzt. Die Häuser D und E erhalten 5 bzw. 6 Geschosse, wobei das oberste Geschoss als Staffelgeschoss ausgeführt wird. Die Gebäudeteile im Laubengangbereich erhalten ein WDVS mit Putz, alle anderen Fassadenfläche werden verblendet. Nur das Erdgeschoss, bzw. Fahrradgeschoss in Haus E1 wird zusätzlich mit einem Ziermauerwerk versehen. Die Häuser D und E erhalten eine ifb-Förderung und der Bauherr strebt eine Zertifizierung dieser Gebäude gem. NaWoh an. Der Umfang eventuell geforderter Nachweise/Datenblätter wird gemeinsam abgestimmt. Geplant wird hier ein Energieeffizienzhaus 40.
Allg. Angaben zum BV
Allgemeine Vorbemerkung für das Verblendmauerwerk: Allgemeine Vorbemerkung für das Verblendmauerwerk: Die Ausführungen müssen grundsätzlich normgerecht, nach den einschlägigen EU-Vorschriften, DIN-Vorschriften, der VOB/C und den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die erforderlichen Dämmstärken und sonstigen U-Werte etc. sind einzuhalten sowie zu bestätigen. Brandschutz: Im Auftragsumfang sind alle Mindestanforderungen in Bezug auf Brandschutz gemäß HBauO, DIN-Normen, einschlägige Gesetze und Vorschriften enthalten. Maßgeblich für die Ausführung ist der bauliche Brandschutznachweis des Statikers. Wärme- und Schallschutz / Nachweis für die KFW: Sämtliche Ausführungen am Bauwerk haben den Förderungen der DIN 4108 und DIN 4109, der Energieeinsparungsverordnung Gebäudeenergiegesetz (GEG - 2020) , der aktuell gültigen Wärmeschutzvorschrift, dem Wärme- und Schallschutznachweis des Statikers und den einschlägigen Richtlinien und Normen zu entsprechen. Schallschutz DIN 4109 gemäß Schallschutznachweis. Zu beachten sind die besonderen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien Für sämtliche Materialen und Produkte sind Datenblätter vorzulegen und durch den AG freizugeben. Die Datenblätter sind Teil der zu liefernden Revisionsunterlagen. Alle Materialen und Produkte sind durch den AN als Muster vorzulegen und dürfen erst nach Freigabe des AG verbaut werden. Die Vorsatzschale ist nach Möglichkeit von freistehenden Gerüsten der Gerüstklasse 4 oder geeigneten Hubbühnen aus zu errichten. Fassadengerüst für Maurerarbeiten wird bauseits gestellt. Unumgängliche Rückverankerungen im Sichtmauerwerk sind in geeigneter Weise unter Berücksichtigung der geringsten Beeinträchtigung desselben auszuführen. Im Angebotspreis abgegolten sind z.B. Ausgleichsschichten im Fußpunkt und Verarbeitung von Steinformaten unterschiedlicher Höhe. Maßtoleranzen des Rohbaus sind auszugleichen. Durchbrüche, Nischen, Schlitze sind in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Bauseits zur Verfügung gestellte Einbauteile gleich welcher Art sind mit einzumauern (z.B. Brandschutzklappen). Nach jeder Arbeitsunterbrechung ist das Sichtmauerwerk horizontal abzudecken. Auch vertikal ist das frisch errichtete und noch nicht abgebundene Sichtmauerwerk gegen Durchfeuchtung und Schlagregen zu sichern. Nach entsprechender Abbindezeit ist das Klinkersichtmauerwerk, wenn erforderlich, in geeigneter umweltfreundlicher Weise zu reinigen. Zur Erzielung eines ansprechenden Fassadenbildes sind die Klinker aus mehreren Paketen (5-8) gleichzeitig gut gemischt zu verarbeiten. ACHTUNG: Mit ganzen Paketen an der Verarbeitungsstelle (Gerüst) lässt sich ein ausreichendes Vermischen nicht erreichen. Das erforderliche Mischen der Klinker ist in den Angebotspreis mit einzukalkulieren. Die Verblendsteine dürfen nur mit dafür geeigneten und zugelassenen Hilfsmitteln ins Gerüst gefahren werden. Bis zur Verarbeitung sind die Steine mit einer Folie zu schützen. Die verbaute Kerndämmung ist während der Bauzeit vor Wind und Wetter zu schützen. Dem Mörtel und der Verarbeitungstechnik kommt besondere Bedeutung zu, siehe hierzu Merkblatt "Hinweise zu fachgerechter Erstellung von Sichtmauerwerk".
Allgemeine Vorbemerkung für das Verblendmauerwerk:
Hinweise zur fachgerechten Erstellung von Hinweise zur fachgerechten Erstellung von Sichtmauerwerk Klinkersichtmauerwerk ist von freistehenden Gerüsten aus zu mauern. Die Mörtelkonsistenz ist dem Saugvermögen der jeweiligen Klinker anzupassen. Gemauert wird grundsätzlich "nach der Schnur" in den vorgegebenen Mauerwerksverbänden und Rastermaßen. Gleichmäßige Lagerfugen werden durch Verwendung von Schichtlatten erzielt. Lot- bzw. senkrechte Ecken, Leibungen, Vor- oder Rücksprunge werden durch "Schnüren" erreicht. Vor Beginn der Klinkerarbeiten ist der Rohbau auf mögliche Abweichungen hin zu überprüfen. In aller Regel werden die Fenster bzw. deren Rahmen oder die Hilfskonstruktion vor den Klinkerarbeiten gesetzt, um diese wind- und wasserdicht einkleben zu können. Vorgegebene Fix-Masse wie Höhenkoten der Stürze, Öffnungsweiten usw. sind bereits beim Setzen der Fenster zu berücksichtigen. Hohlraumfrei und satt auszufüllen sind alle Stoß- und Lagerfugen. Meistens sind die Stoßfugen die Schwachstellen. Diese sollen deshalb vollflächig angegeben und dürfen nicht ausgestochert werden. Lässt sich ein Ausstochern der Stoßfugen im Einzelfall nicht vermeiden, so ist hier besondere Sorgfalt anzuwenden. Wird die Lage bereits versetzter Klinker verändert, so ist der gesamte Mörtel des korrigierten Klinkers abzunehmen und durch frischen Mörtel zu ersetzen. Erforderliche Klinker-Teilstücke dürfen nicht an den Sichtflächen geschlagen, sondern sollen geschnitten werden.
Hinweise zur fachgerechten Erstellung von
Technische Vorbemerkung - Technische Vorbemerkung - Zweischaliges Verblendmauerwerk mit Kerndämmung Für das an diesem Bau geplante Verblender-Mauerwerk gelten nachfolgend aufgeführte Allgemeine Vorbemerkungen: Vormauerziegel/Klinker müssen die Anforderungen der nachfolgenden Normen entsprechen: - DIN 1053-1 Mauerwerk, Berechnung und Ausführung - VOB/C DIN 18330 Mauerarbeiten - DIN EN 1996-2/NA, EC6 Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten - DIN EN 771-1 Festlegungen für Mauerziegel - DIN 105-100 Mauerziegel mit besonderen Eigenschaften Die Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mörtelhersteller sind zu beachten. Die angebotenen Produkte müssen einer ständigen Fremdüberwachung sowie der kontrollierten Eigenüberwachung unterliegen. Prüfungszeugnisse sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird zur Vereinfachung auf alle selbstverständlichen Ausdrücke, wie "Herstellen einschließlich Materiallieferung, Verlegen, Montieren einschließlich Befestigungsmaterial" verzichtet. Die angebotenen Einheitspreise haben deshalb immer alle Kosten und Aufwendungen für die vorschriftsmäßige, vollständige, ordentliche, gebrauchstaugliche und fertig montierte Leistung einschließlich Materialien, Hilfsstoffe und Nebenleistungen zu beinhalten. Allgemeine Beschreibung Fassade Die Verblenderfassaden ist als zweischalige Außenwand mit Kerndämmung (mit Luftschicht) auszuführen. Es sind Lochfenster und P/R-Eingänge in verschiedenen Abmessungen angeordnet. Die Fensterleibungen sind jeweils gemauert, die Überdeckung von Öffnungen erfolgt unter Verwendung eines vorgefertigten Klinkerfertigteil-Sturzes als Fassadenband (Grenadiersturz, eingebunden bzw. gerader Anschluss z.B. an Fugen). Das Verblender-MW verläuft teilweise bis unter OK Gelände, so dass in diesem Bereich das Mauerwerk durch zusätzliche Maßnahmen besonders geschützt werden muss. Die Gründung der Vormauerschale im Sockelbereich erfolgt auf Edelmetal Verblendkonsolen und auf der Tiefgaragendecke Hinweis zur Koordination: Bei der Erstellung des Verblendmauerwerkes muss eine eigenständige Koordination mit dem Gewerk Fenster und den Rohbauarbeiten erfolgen. Es sind Arbeitstaktungen mit einem ausreichenden Zeitfenster für das Gewerk Fenster abzustimmen und zu berücksichtigen. Montagefolge (grob) ist wie folgt: - Erstellung Rohbau - Abdichtung Sockel Rohbau - Fenster- bzw. Pfosten-Riegel-Konstruktionen - Verblendarbeiten - Fenster Sohlbänke / Austritte Es ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen und einzurechnen, dass die Verblenderarbeiten in verschiedenen Zeitabschnitten und ggf. mit Unterbrechungen aufgrund von erforderlichen Vorleistungen anderer Gewerke (z.B. Fenster-, Metallbauer) zu leisten sind. Anschlüsse an sämtliche angrenzende Bauteile, wie Fenster, P/R-Fassaden, Sichtbetonbauteile, und an eingelassene Bauteile wie Briefkästenanlagen, Klingelanlagen etc. sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Standard Schichtaufbau der Fassade in gedämmten Bereichen: - Rohbau (Stahlbeton d= 17,5-20,0 cm / Hintermauerwerk d=17,5-20cm) - Dämmung, Mineralischer Faserdämmstoff (WLG 032) d=16cm - Fingerspalt, d = ca. 1,0 cm - Verblender (Sichtmauerwerk) D = 11,5 cm Fassadenhöhen gesamt bis ca. 18 m. Mauerverband Zur Ausführung kommt "Wilder Verband". "Wilder Verband" unter Einhaltung der folgenden Regeln: Der Wilde Verband zeigt ein unregelmäßiges Bild. Auffällige und sich wiederholende Strukturen in der Mauerwerksfläche sind zu vermeiden. In jeder Schicht werden die Köpfe in beliebiger Folge zwischen Läufern verlegt, doch dürfen nicht mehr als 5 Läufer hintereinander vermauert werden Es sind die Verbandsregeln nach DIN 1053 verbindlich. Offene Stoßfugen sind gemäß DIN anzuordnen (über Stürzen, über Balkonplatten, etc.). Bemessung von Mauerwerk Die Bemessung von Verblend-Mauerwerk sowie aller notwendigen konstruktiven Bemessungen von Stahl -, Stahlbeton - und Abfangkonstruktionen sind nach einschlägigen Normen, wie z.B. DIN 1053 und DIN EN 1996 Teile 1 bis 3 für Mauerwerk (inklusive Nationale Anwendungsdokumente) DIN 1055-4:2005-03 Einwirkung auf Tragwerke; Teil 4 - Windlasten, DIN 1045 für Stahlbetonkonstruktionen DIN 18195 für die Bauwerksabdichtung DIN 4108 für den Wärmeschutz DIN 18599 Energieeinsparverordnung EnEV DIN 4109 für den Schallschutz sowie den begleitenden Normen vorzunehmen. Weiterhin sind Grundlage die "Technischen Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen Informationen der Ziegelbauberatung". Verankerung und Abfangung Die Verankerung der zweischaligen Außenwand muss gemäß Anforderungen der DIN EN 1996-2/NA erfolgen. Anker generell aus Edelstahl. Die statische Berechnung der Verankerung der Verblenderfassade erfolgt durch der Fa. HAZ Metal, diese ist durch den AN zu übernehmen und entsprechend der Werkplanung fortzuführen. Sämtliche Abfangungen/Verankerungsbauteile (Ankerschienen, Abfangkonstruktionen, Konsolen, Auflagerwinkel, Hängekonsolen Fertigteilstürze etc.) sind vom AN nach statischen Erfordernissen auszuführen. Grundlage der statischen Dimensionierung ist die statische Berechnung "Verblendabfangungen"von HAZ Metal Sämtliche statischen Vorgaben sind diesem Dokument zu entnehmen. Es sind nur Abfangungen/Verankerungen mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Die Zulassungsbescheinigungen sind vor Ausführungsbeginn dem AG zu übergeben. Drahtanker Mindestanzahl von Drahtankern und Betonschalankern je m² Wandfläche nach statischer Erfordernis, abhängig von der Gebäudehöhe, dem Schalenabstand, der Mauerstein- und Mörtelart sowie der maßgebenden Windzone nach DIN EN 1991-1-4:2010-12, sofern in einer Zulassung für die Anker nichts anderes festgelegt ist. Die Anker sind mit Tropfscheiben auszustatten. An allen freien Rändern (von Öffnungen, an Gebäudeecken, entlang von Dehnungsfugen und an den oberen Enden der Außenschalen) sind zusätzlich zur Mindestanzahl mindestens drei Drahtanker je Meter Randlänge anzuordnen. Anker aus nichtrostendem Stahl. Verankerungsgrund (Tragschale) ist sowohl Stahlbeton als auch Mauerwerk. Es sind nur Anker mit bauaufsichtlicher Zulassung zu verwenden. Die Zulassungsbescheinigungen sind vor Ausführungsbeginn dem AG zu übergeben. Überdecken von Öffnungen Zur Ausführung der Überdeckungen von Öffnungen kommen entsprechend der Öffnungsbreite bzw. der konstruktiven Einbausituation aufgehängte Fertigteilstürze mit Konsolen, Ankerschienen (und Hängeschlaufen) zur Abhängung an Konsolankern zur Ausführung. Überdeckungen von Öffnungen ohne Konsolanker hat über aufgelagerte Fertigteilstürze zu erfolgen. Ausführung als Grenadiersturz mit bewertem Stahlbetonkern und Verblenderschale (Riemchen an Sichtflächen) entsprechend der angrenzenden Klinker. Mörtel Es ist vollflächig zu mauern und nachträglich zu verfugen, sofern in den einzelnen LV-Positionen nicht anders beschrieben. Es sind beim Mauern alle Fugen gleichmäßig, mind. 1,5cm tief, flankensauber auszukratzen und anschließend sauber zu verfugen. Alle Stoß-und Lagerfugen sind satt und hohlraumfrei mit Mörtel auszufüllen! Erstellung des Sichtmauerwerks unter Verwendung von auf das Saugverhalten des Vormauerziegels abgestimmtem Vormauermörtel der Mörtelgruppe IIa als Werktrockenmörtel (oder gleichwertig) Eine homogene und lunkerfreie Verbindung ist sicherzustellen. Der Mörtel ist entsprechend der Herstelleranweisung kellengerecht anzumischen. Die Konsistenz des Mörtels darf während der Verarbeitung nicht verändert werden. Es ist vollfugig zu mauern. Überquellender Mörtel ist abzustreichen. Fehlstellen sind auszufüllen. Mörtelfarben: Werden durch den AG nach der AN-Bemusterung festgelegt. Farben sind am Bau zu bemustern. Mörtel nach DIN V 18580, welcher der Mörtelnorm DIN EN 998-2 und zusätzlich entweder der DIN V 20000-412 oder der DIN V 18580 entsprechen. Zu verwenden sind Es sind zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen Verblendern und Mörtel bindemittelleimreiche Mörtel der Klasse M5 (MG II a) zu verwenden. Keine Verwendung von Trasszement, da dies Ausblühungen hervorrufen kann. Es sind die Herstellerempfehlungen des entsprechenden Ziegelherstellers zu berücksichtigen, außerdem ist die Saugfähigkeit des Klinkersteins zu beachten und aufeinander abzustimmen. Bewegungsfugen und Anschlüsse im Verblendmauerwerk Anordnung und Ausführung der Bewegungsfugen gemäß DIN 1053-1, den Architektenplänen und Angaben Statik. Die Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion. Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch in senkrechter Richtung gewährleistet sein. Vertikale Bewegungs-/Dehnfugen sind fluchtgerecht hochzuführen, gerade Ausführung. Horizontale Bewegungsfugen sind unterhalb der Aufstandskonsolen anzuordnen. Anschlüsse an andere Bauteile - Beton, Metall - sind ebenfalls als Bewegungsfugen auszubilden. Die mit dem tragenden Mauerwerk der Innenschale über konstruktive Bauteile starr verbundenen Verblendschalenbereiche, z. B. Fenster- und Türstürze, Flächen im Bereich von Balkonen, müssen durch Fugen von durchlaufenden, frei beweglichen Fassadenbereichen getrennt werden (gem. Fugenplanung). Nach Fertigstellung und Verfugung des Verblendmauerwerkes sind die Bewegungs-/Dehnfugen - von Fremdkörpern zu säubern und - fachgerecht nach Einbringung einer geschlossenzelligen Rundschnur in erforderlicher Tiefe und nach Vorgrundierung der Fugenflanken mit einer Fugendichtung nach DIN 18540 zu verschließen und zu besanden. Der Nachweis fremdüberwachter Schlagregendichtheit an über 14 Jahren freibewitterten Bändern mit Prüfzeugnis ist beizulegen. Die Eignung des vorkompromierten Dichtungsbandes nach Beanspruchungsgruppe BG1 DIN 18542 ist zu gewährleisten und durch ein Prüfzeugnis zu belegen. Zum Leistungsumfang des AN gehören und in die EP einzurechnen sind sämtliche Fugenanschlüsse an angrenzende Bauteile wie Fenster, PR-P/R-Fassaden, Attiken, etc. Die Fugen sind zu versiegeln und/oder mit Komprieband gemäß zugehöriger Detailplanung zu schließen. Verarbeitung Die Klinkersteine sind durch individuelle Handsortierung querzumischen, d. h. aus mehreren Paketen gleichzeitig zu verarbeiten, so dass die Ziegelsteine optimal gemischt und gleichmäßigen verteilt sind oder bei Gerüstpaletten werkseitig vorgemischt. Saugfähige Vormauerziegel vornässen - insbesondere bei trockener Witterung. Mauerziegel müssen sorgfältig abgeladen, bodenfrei gelagert und vor Schmutz und Witterungseinflüssen geschützt werden. Teilstücke von Verblendern, z. B. für den notwendigen Verbandsausgleich oder im Bereich der Fenster- und Türleibungen, Balkonanschlüssen etc. nicht schlagen sondern maschinell schneiden. Frisch hergestelltes Mauerwerk ist gegen die austrocknende Wirkung von Wind und hohen Temperaturen zu schützen. Das Mauerwerk ist insbesondere bei warmer und trockener Umgebungsluft feucht zu halten, bis der Mörtel abgebunden hat. Bei Frost darf Mauerwerk nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z. B. durch Einhausung) ausgeführt werden. Frostschutzmittel sind nicht zulässig. Frisches Mauerwerk ist vor Frost zu schützen. Fertiges Mauerwerk muss, bis der Mörtel abgebunden hat, vor direktem Regen geschützt sein. Mörtel darf nicht aus den Fugen ausgewaschen werden. Bei anhaltend starkem Regen sollte nicht gemauert bzw. verfugt werden. Obere Abschlüsse (Attika, Sohlbänke etc.) sind während der Bauphase sicher gegen Wassereintritt mit geeigneten Maßnahmen (z.B. Folienabdeckung) zu schützen, insbesondere die Dämmlagen. Abdichtungen, Sperrschichten Sperrschichten müssen der DIN 18195 entsprechen und sind entsprechend auszuführen, ebenso gemäß DIN 1053. Sperrschichten sind mit erforderlicher Überdeckung in ein Mörtelbett und bis Vorderkante Verblendmauerwerk zu verlegen. Die Abdichtung ist im Bereich des Zwischenraumes im Gefälle nach außen, im Bereich der Außenschale horizontal zu verlegen. Dieses gilt auch bei Fenster- und Türstürzen sowie im Bereich von Sohlbänken. Bei Stößen sind die Bahnen mind. 5 cm zu überlappen. Die horizontalen Sperrschichten (Mauersperrbahnen) sind mind. 15 cm über OKG in der Lagerfuge des Verblendmauerwerkes auszuführen. Reinigung Die Fassade ist von groben und losen Verschmutzungen vor der Übergabe an den Bauherren zu reinigen. Die Reinigungsart und -mittel sind gemäß Ziegelhersteller anzuwenden! Die Reinigung wird nicht gesondert vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hinweis zur Kalkulation: Der angebotene EP bezieht sich auf die Herstellung und Montage, des kompletten Verblendmauerwerkes, inkl. Tragkonstruktion, Anschlusswinkeln, Ausgleichsprofilen, Konsolen, Wärmedämmung, Herstellen sämtlicher Anschlüsse an das Bauwerk und an jeweils angrenzende Fassadenbauteile, mit sämtlichen Abdichtungsfolien und andichtungsarbeiten sonstiger Konstruktionen zur Herstellung der Anschlüsse an den Rohbau.
Technische Vorbemerkung -
01 Haus F - Ahoi Zuhause
01
Haus F - Ahoi Zuhause
01.01 Verblendmauerwerk
01.01
Verblendmauerwerk
01.02 Fertigteilstürze
01.02
Fertigteilstürze
01.03 Bauteilanschluss
01.03
Bauteilanschluss
02 Häuser D+E - Hamburger Wohnen
02
Häuser D+E - Hamburger Wohnen
02.01 Verblendmauerwerk
02.01
Verblendmauerwerk
02.02 Fertigtelstürze
02.02
Fertigtelstürze
02.03 Bauteilanschluss
02.03
Bauteilanschluss

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