Fliesenarbeiten
Schlicksweg BF3a
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2 BESONDERER TEIL  -  Fliesen- und Plattenarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18352 - Fliesen- und Plattenarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: ATV/DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Zusätzlich zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN EN 1347   - Mörtel und Klebstoffe für Fliesen und Platten - Bestimmung der Benetzungsfähigkeit DIN EN 12808 - Klebstoffe und Fugenmörtel für Fliesen und Platten DIN EN 13888 - Fugenmörtel für Fliesen und Platten - Definitionen und Festlegungen Zu beachten sind außerdem folgende Technische Regeln: Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB): - Hinweise für die Ausführung von Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und   Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich - Mechanisch hochbelastbare keramische Bodenbeläge - Belagskonstruktionen mit keramischen Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden - Putz und Trockenbau in Feuchträumen mit Bekleidung aus keramischen Fliesen und Platten oder Naturwerksteinen - Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf calciumsulfatgebundenen Estrich - Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf beheizten zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen - Keramische Fliesen und Platten, Naturwerkstein und Betonwerkstein auf zementgebundenen Fußbodenkonstruktionen mit Dämmschichten - Bewegungsfugen in Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten - Höhendifferenzen in keramischen, Betonwerkstein- und Naturwerksteinbekleidungen und Belägen - Hinweise für Planung und Ausführung von keramischen Beläge im Schwimmbadbau IVD-Merkblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe e.V. (IVD), insbesondere Nr. 1 :   Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen Nr. 3 :     Konstruktive Ausführung und Abdichtung der Fugen in Sanitär- und Feuchträumen Nr. 4 :     Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von Klebstoffen Nr. 5 :     Butylbänder Nr. 7 :     Elastischer Fugenverschluss bei Fassaden aus angemörtelten keramischen Fliesen Nr. 14 :   Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln: BGR 181 - Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B.  nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherrn sollte eingeholt werden. Für Material ist - wenn nicht anders beschrieben - erste Wahl anzubieten. Fliesen dürfen nicht bleihaltig sein. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen u. dgl. zu informieren.  Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Sofern Wannen oder Brausetassen auf schwimmendem Estrich stehen und vor Ausführung der Fliesenbekleidung eingemauert oder verkleidet werden, ist auf eine Trennung (10 mm Schaumstoffstreifen, geschlossenzeilig) von den flankierenden Wänden zu achten. Abdichtungen in Sanitär- und Feuchträumen sind unter und hinter Wannen und Duschwannen grundsätzlich durchzuführen. Anschlüsse  und Ecken sind mit Dichtband zu schließen und mit Dichtungsmittel zu überdecken. Unabhängig der Regelung von Abschnitt 3.2.1.2 der ATV DIN 18352 sind vor Beginn der Arbeiten die Verlegerichtung, der Einsatz von Schmuckelementen u. dgl. mit Bauleitung und Bauherrn festzulegen. Bei gleichen Kantenlängen von Wand- und Bodenfliesen sollen  die Fugen entsprechend durchlaufen. Ist das wegen der Geometrie des Raumes nicht möglich, ist eine Abstimmung vorzunehmen. Bei Außenbekleidungen sowie bei Bekleidungen in Nassräumen sind Hohlräume im Ansatzmörtelbett zu vermeiden. Passstücke dürfen nicht kleiner als eine halbe Platte sein; das Verlegen von schmalen Streifen ist zu vermeiden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Die Ausführung als Dünnbettverlegung erfolgt - falls nicht anders beschrieben - mit hydraulisch erhärtendem Dünnbettmörtel. Während der Ausführung ist zu beachten, dass Öffnungen von Abläufen, Rohren u. dgl. verschlossen sind und dass Einrichtungsgegenstände vor Verschmutzung geschützt werden. Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen u nvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Sind an der Unterseite der Platten Rillenstrukturen vorhanden, so ist auf gleiche Verlegerichtung zu achten. Werden flüssige Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser im Zusammenhang mit Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeschrieben, müssen diese nachweisbar besitzen: - Temperaturbeständigkeit zwischen 5 und 75° C - chemische Resistenz gegenüber Flüssigkeiten mit einem pH-Wert zwischen 7 und 12 - Wasserdruckbeständigkeit bis 10 N/cm2 - Haftzugfestigkeit von mindestens 0,8 N/mm2 Risse in der Ebene bis 0,5 mm müssen überbrückt werden können. Die gleichen Werte gelten bei Verwendung von Dichtmörtel im Dünnbettverfahren. Ausblühungen müssen vor Ausführung der Fliesenarbeiten trocken abgebürstet werden (keine Metallbürste verwenden!); das  Mauerwerk muss dazu ausgetrocknet sein. 2.3.2 Bodenbeläge Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Der Auftragnehmer ist angehalten, vor dem Verlegen von Belägen die Belegreife festzustellen. Bei Zementestrich soll ein Feuchtigkeitsgehalt von 2%, bei Anhydritestrich von 0,3% nicht überschritten werden.  Scheinfugen im Estrich sind kraftschlüssig mit Kunstharz vor dem Verlegen der Beläge zu schließen. Die Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit der CM-Methode inkl. genauen Protokollierens der Messstellen  und  Messergebnisse erfolgt nach Terminabstimmung mit der Bauleitung und ist eigenverantwortlich durchzuführen und  in die nachfolgenden Positionen mit einzukalkulieren. Bodeneinläufe sind in Decken mit Abdichtung mit Klebeflansch einzubauen. Ist das Einspannen der Abdichtung gefordert, sind Abläufe mit  Pressdichtungsflansch erforderlich. Ist ein Anschluss für den Potentialausgleich vorgesehen, darf dieser nur vom Elektrofachbetrieb ausgeführt werden. Fehlt ein solcher, ist die Bauleitung zu informieren. Das gilt sinngemäß auch für den Einbau von Rohrhülsen aus Metall für durchführende Steig- und Fallleitungen. Einläufe mit Geruchverschluss sind mit Wasser zu füllen. Fußbodeneinläufe erhalten im Anschlussbereich zusätzlich ein leichtes Gefälle. Die wasserführende Schicht muss grundsätzlich mit Gefälle zu den Einläufen verlaufen. Werden vor oder bei der Ausführung diesbezügliche Probleme  erkennbar, ist die Bauleitung zu informieren und mit ihr gemeinsam  eine Lösung der Probleme zu suchen. Es darf keine starre Verbindung zwischen Sockelleisten bzw. Sockelplatten und dem Belag entstehen; eine elastische Verfugung ist hier erforderlich. Hierauf ist insbesondere bei Stufenbelägen zu achten, Werden Bodenbeläge mit rutschhemmenden Eigenschaften verlangt, ist der Nachweis für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen. Die belegten Flächen sind besenrein und frei von Bindemittelschleiern und anderen Verunreinigungen zu übergeben. Mörtel- und Fugmaterialreste sind vom Verursacher zu beseitigen. Die Dickbettverlegung von Bodenplatten ist erst nach ausreichender Erhärtung des Verlegemörtels zu verfugen.  Ist eine Imprägnierung vorgesehen (z.B. bei Cotto-Platten), ist erst nach der Imprägnierung (gemäß Herstellervorschrift) zu verfugen. Für Außenbeläge, Feuchträume und über Fußbodenheizungen sind die besonderen Anforderungen an den Belag auch für den Fugenmörtel zu berücksichtigen. In der Regel sind hierbei flexiblere Mörtel einzusetzen. Für mechanisch hochbelastete Bodenbeläge (z.B. Werkstätten) ist zu beachten: - Auf dem Untergrund ist zusätzlich eine Haftbrücke aufzubringen, falls im Dickbett verlegt wird. - Der Dickbettmörtel muss der Festigkeit C 20  nach DIN 18560 entsprechen. - Auf das verdichtete und eben abgezogene Mörtelbett ist unmittelbar eine Haftschlämme aufzubringen. - Fugen sind mit der zulässigen Mindestbreite  anzulegen. - Dünnbettmörtel soll nicht dicker als 4 mm aufgetragen werden. - An Wandanschlüssen und Durchdringungen sind Bewegungsfugen anzuordnen. - Bei Verlegung auf Trennschicht ist ein Mörtelbett von 60 mm Dicke und mit Bewehrungseinlage grundsätzlich erforderlich. Schwimmende Verlegung ist zu vermeiden. - Liegen Bewegungsfugen in Verkehrsbereichen, müssen die Fugenflanken durch korrosionsbeständige, oberflächenbündige Metallprofile geschützt werden.   Längs der Fugen ist eine Reihe ungeschnittener Platten zu verlegen. Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen. 2.3.3 Wandbekleidungen Trockenbauflächen, die gefliest werden sollen, sind mit lösungsmittelhaltigem Tiefgrund vorzubehandeln, wenn die Herstellervorschriften nicht Gegenteiliges aussagen. Bei Fliesen ohne Randglasur sind an allen sichtbaren Kanten Fliesenwinkel einzubauen. Bei Wandbelägen ist bezüglich Fliesenschnitt auf die Lage sanitärer Einrichtungen, Befestigungen, Armaturen, Schalter, Steckdosen u. ä. zu achten. Die entsprechenden Angaben sind mit der Bauleitung abzusprechen in Abhängigkeit vom Rastermaß. Sofern  Dosen oder Kästen für Installationen nur lose oder geheftet angebracht sind, sind sie bei der Verlegung der Platten  endgültig zu fixieren. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. 2.3.4 Arbeiten im Außenbereich Fensterbankabdeckungen im Außenbereich sollen einen Überstand zur Außenbekleidung (Putz u. dgl.) von mindestens 40 mm haben und müssen eine Tropfkante besitzen. Im Zweifel über die Dicke der  späteren Bekleidung des Rohbaus hat der Auftragnehmer diese zu erfragen. Keramische Platten im Außenbereich dürfen nicht unmittelbar auf Porenbeton geklebt werden. 2.3.5 Fugen Dichtmaterial elastischer Fugen muss auf Fliesen und Untergrund abgestimmt sein. Weichmacherwanderung und chemische Reaktionen müssen ausgeschlossen sein. Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden. Als Hinterfüllung sind geschlossenzeilige, nicht saugende Materialien zu verwenden. Das Verfugungsmaterial muss biologisch unbedenklich sein und darf nicht zu Verfärbungen der Platten führen. Das Verfugen darf erst nach Abbinden bzw. Trocknen des Verlegemörtels erfolgen. Trennfugen, Bewegungsfugen und Anschlussfugen an andere Bauteile sind von Mörtelbrücken und Verunreinigungen,  die die Funktion der Fugen beeinträchtigen, freizuhalten. Anschlüsse von Wand- an Bodenflächen, von Gegenständen (Badewannen u.ä.) sowie von Türschwellen an geflieste Flächen sind wasserbeständig und elastisch auszufugen, sofern im einzelnen nichts anderes ausgeschrieben ist. Für Außenbeläge sind werkseitig hergestellte und relativ elastische Fugenmörtel zu verwenden. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18352 gelten als Nebenleistung: - Das Verfugen der Flächen nach Abschnitt 3.4.1 bis 3.4.3 nach ATV DIN   18352. - Das Abdecken der Flächen mit Malerpapier statt mit Sägespänen, entsprechend der Forderung der  Bauleitung; das Entfernen der Abdeckung. - Das nachträgliche Ausspachteln von Fugen einschließlich Vorbehandlung, wenn   diese beim Kugelstrahlen  beschädigt worden sind. - Verwendung von Formstücken für die Ausbildung der Ecken am Schnittpunkt   vertikaler und horizontaler Kantenschutzwinkel, sofern eine Liefermöglichkeit besteht. - Das Überprüfen der ggf. erforderlichen Rechtwinkeligkeit der Flächen. - Das Sichern von Außenwandbekleidungen gegen Verschmutzung durch Spritzwasser von den Gerüsten. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Nr. 4.1.5 DIN 18352 (Toleranzausgleich des Untergrundes) gilt auch für das Ansetzen und Verlegen im Dünnbett, soweit es nach den Herstellerhinweisen für den Kleber oder Dünnbettmörtel technisch möglich ist. Dabei ist das Format der Platten zu beachten. Mit dem Preis sind die üblichen Verlegearten (Kreuzfuge, Verband, Diagonalverlegung) abgegolten. Schrägschnitte, die bei Diagonalverlegung in verstärktem Maße vorhanden sind, können zusätzlich berechnet werden, wenn diese Verlegeart nicht in der Leistungsposition ausdrücklich vorgesehen ist. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste gilt im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste als Nebenleistung, sofern  das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist. Ergänzend zu Nr. 4.2 DIN 18352 gelten als Besondere Leistung: - Aufrauen des Untergrundes - Trennschichten - Einstreuungen, Friese, Bordüren - Bekleidungen und Beläge an bzw. auf schwierigen   Flächen - Ausbilden von Rinnen - Verlegen im Gefälle 2.5 Abrechnungshinweise Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet. 2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch  sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu    unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.         Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne weitere    Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten die sich aus    der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten verschmutzten Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechung der eigenen        Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten      des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise mit    einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick über die Lage von Leitungen für    Strom,    Wasser, Abwasser, Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten von Schutz- und    Arbeitsgerüsten    gehören zum Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen Bedingungen und Zeitabläufe der    betroffenen Roh- und Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu beachten.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1 Hamburger Wohnen Häuser D+E
1
Hamburger Wohnen Häuser D+E
1.01 Fliesenarbeiten
1.01
Fliesenarbeiten
2 Ahoi Zuhaus Haus F
2
Ahoi Zuhaus Haus F
2.01 Fliesenarbeiten
2.01
Fliesenarbeiten

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