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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
11 Schutzmaßnahmen und Reinigung
11
Schutzmaßnahmen und Reinigung
Globale Angaben zum Bauvorhaben 1.Gegenstand der Leistungsbeschreibung ist die Sanierung
von vier Wohnhäusern
Ort: 38440 Wolfsburg
Straße: Schlesierweg
2.Lage des Grundstücks:
Auf dem Gründstück stehen Flächen für die Entladung zur Verfügung.
Parkmöglichkeiten sind nicht vorhanden.
3. Angaben zur Baustelle
3.1. Baugrund
- unkritischt -
3.2. Lage und Transportwege Zufahrtmöglichkeiten:
Transportwege und Transportmittel für Transport der Baustoffe auf der Baustelle: vorhanden
Gegebenenfalls notwendige Baustraßen werden vom Erdbauunternehmen hergestellt.
Verunreinigungen der Zufahrtsstraßen sind unverzüglich und ohne Aufforderung zu entfernen. Kommt der AN dieser Aufforderung nicht nach, wird die Reinigung der Flächen vom AG beauftragt. Entstehende Kosten werden von der Schlussrechnung abgezogen.
4. Sonstige Baustelleneinrichtung
Geräte/ Einrichtungen anderer Unternehmer: nicht nutzbar
Der AG stellt einen Sanitärcontainer sowie Toilettenkabinen zur Verfügung. Ebenfalls wird ein Mannschaftscontainer gestellt. Die Unternehmen sind angehalten, die Nutzung dieses Containers untereinander zu klären
5. Sonstige Angaben zur Baustelle
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb. Bedeutet in diesem Falle, dass sämtliche Wohnungen vermietet und während der gesamten Bauzeit bewohnt sind. Insbesondere sind daher, geeignete Sicherheitsmaßnahmen und Schutzmaßnahme erforderlich. Für die Sicherheitsmaßnahmen und den Schutz der Bewohner ist der AN verantwortlich.
6. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299
Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche bzw. sofort nach der Beendigung er Leistung des jeweiligen Gewerkes, zu erfolgen.
Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen.
Globale Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Objekt 1. Sämtliche Leistungen/Positionen sind einschließlich Herstellung, Lieferung an den Einbauort und Einbau zu kalkulieren inkl. aller dafür notwendigen Geräte, Maschinen, Hebezeuge etc.
2. Beim Einbau sämtlicher Materialien, Halbzeuge, Bauteile, Elemente sind die Einbauvorschriften / Herstellerrichtlinien zu beachten.
3. Während der gesamten Arbeiten einzelner Gewerke sind angrenzende und umliegende Bauteile und vorhandene Außenanlagen umfassend vor Beschädigung zu schützen. Die Schutzmaterialien gehen nach Gebrauch in das Eigentum des AN über.
4. Alle während der Bauzeit erforderlichen Gerüste (ausgenommen Fassadengerüst) bis zu einer Arbeitshöhe von 2,65m sind einzukalkulieren und vorzuhalten. Die Ausführung ist nach den Vorschriften der DIN 4420 und DIN 4422, der Gerüstordnung, den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft und der geltenden baupolizeilichen Vorschriften zu erstellen. Auf Übereinstimmung mit der SiGe-Planung ist zu achten.
5. Vorschriftsmäßiges Entsorgen von Abfall inkl. Deponiekosten/Gebühren:
Sämtlicher während der Bauarbeiten anfallender Abfall wird Eigentum des AN und ist von diesem zu entsorgen. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat regelmäßig, zum Abschluss der jeweiligen Arbeitswoche, zu erfolgen. Alternativ ist der zu entsorgende Abfall zum Abfahren in geeignete, auf der Baustelle lagernde, Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer, selber dafür zu sorgen, dass keine unbefugten Abfälle in diese Behälter gelangen.
6. Die Sicherheitsbestimmungen gemäß Baustellenverordnung und SiGe-Plan sind zu berücksichtigen und zwingend einzuhalten.
7. Die durch das Vermessungsbüro bzw. den AN angebrachten Höhenbezugspunkte (Meterstriche, Marken, etc.) sind während der Bauausführung zu schützen und bei evtl. Beschädigung auf eigene Kosten neu zu setzen.
8. Der anfällige Mehraufwand für die Bearbeitung von Bauteilen, welche bei der Ausführung zusätzliche oder abweichende Bearbeitungen gegenüber dem Leistungsbeschrieb enthalten, können nicht geltend gemacht werden. Ausgenommen sind Leistungen, welche vor Ausführung angemeldet und genehmigt werden.
9. Weiterhin ist in die Preise einzurechnen:
witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungenständige Reinigung der durch die eigene Arbeiten verschmutzten Straßen und Wege, mindestens jedoch täglich;Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch bedingte Unterbrechungen der eigenen Arbeiten;Lager- und Aufenthaltsräume werden nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt 10. Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach Plänen der Ausführungsplanung und Aufmaß vor Ort. Alle Aufmaße sind von der Bauleitung abzuzeichnen. Leistungen, die nicht im LV erfasst sind, müssen als Nachtrag oder mittels Entscheidungsvorlage vor Ausführung der Bauleitung schriftlich zur Freigabe vorgelegt werden.
11. Ausführungsunterlagen / Freigaben
Dem AN überlassenen Planunterlagen sind vor der Ausführung hinsichtlich Maße und Detailangaben eigenverantwortlich zu prüfen; auftretende Unstimmigkeiten oder Bedenken sind dem AG unverzüglich mitzuteilen. Alle zur Freigabe der Ausführung seitens des AN selbst vorzulegenden Pläne, Unterlagen und Prüfzeugnisse sind dem AG kostenfrei, 1-fach digital und 3-fach in Papierform bei statisch erforderlicher Prüfung, rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Wochen vor Montagebeginn zu übergeben.
12. Unterlagen zur Abnahme
Nach Fertigstellung seiner Leistungen und bei Abnahme hat der AN folgende Unterlagen schriftlich in 3-facher Ausfertigung zu übergeben:
Fachbauleitererklärungen,Revisionspläne / Bestandspläne,vertraglich vereinbarte Nachweise über bestimmte Eigenschaften von Baustoffen etc.eine vollständige Aufstellung der eingebauten Bauprodukte mit zugehörige Zulassungs- und Konformitätsbescheinigungen sowie zugehörige Hersteller-, Fabrikats-, Typen- und Bestellbezeichnunglückenlose Bautagesberichte über gesamten Baustellenbetriebs- und Bauzeitraum.
Allgemeine Angaben zum Objekt
11.01 Schutzmaßnahmen und vorbereitende Maßnahmen
11.01
Schutzmaßnahmen und vorbereitende Maßnahmen
11.02 Reinigung
11.02
Reinigung
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