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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Titelblatt OBJEKT: Schlegelstr. 14-16, Parkstraße 5,6; 14469 Potsdam
DV-NR.: AG: VOEK 620-25
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S M I T L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
LEISTUNGEN: Los 2 - Zimmerer, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
BIETER:
NAME (FIRMENSTEMPEL), ADRESSE, TEL.
AUFTRAGGEBERIN: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN
Sparte Potfoliomanagement
Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
VERDINGUNGSSTELLE: BUNDESANSTALT FÜR IMMOBILIENAUFGABEN
STABSBEREICH EINKAUF ABT. 1, VERDINGUNG
FASANENSTRAßE 87, 10623 BERLIN
Titelblatt
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Ergänzung zur Angebotsaufforderung/Teilnahmebedingungen
Für den Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen nach GAEB (Datenart 83 Angebotsanforderung, Datenart 84 Angebotsabgabe), gilt folgendes: Leistungsverzeichnisse [DA 83 (Angebotsanforderung)] sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Bieter hat die bepreisten Leistungsverzeichnisse als Datenträger nach DA 84 (Angebotsabgabe) und als PDF einzureichen.
Bei Angebotsabgabe des Angebotes in Textform ist nach Möglichkeit bitte auch eine Datei nach DA 84 (Angebotsabgabe) beizufügen. Auch bei erfolgtem Datenaustausch nach GAEB bleibt die Textform immer Vertragsgrundlage.
Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabeplattform unter Verwendung des Moduls "Angebot abgeben" zulässig.
Wenn innerhalb der Angebotsfrist ein neues Angebot eingereicht wird, wird das erste Angebot aus der Wertung genommen, so dass immer nur ein Angebot, und zwar das zeitlich zuletzt eingereichte Angebot, gewertet wird.
Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist zurückgezogen werden und werden dann nicht mehr gewertet.
Allgemeine Vorbemerkungen
Punktfolgen in den Beschreibungen des Leistungsverzeichnisses sind unbedingt vom Bieter auszufüllen (auch geforderte Hersteller-/Typangaben), sofern nicht von der AG vorgegeben.
Anfragen/Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) unter Verwendung des Formblattes "Frage-Antwort" an die Verdingungsstelle zu richten.
Unbedingt zu beachten ist:
Maßgebend für den Zuschlag ist ausschließlich die Angebotsendsumme (Wertungssumme brutto) unter Berücksichtigung etwaiger Nachlässe ohne Bedingung.
Skonto bzw. Nachlässe mit Bedingungen werden bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt.
Will der Bieter zur von ihm angestrebten Beschleunigung des Zahlungsverkehrs ein Skonto anbieten, ist dies unter Angabe der dafür geltenden Zahlungsziele in einem Begleitschreiben zu vermerken.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die Auflagen der Feuerwehr.
Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erbringen.
Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
a) Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
(Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung)
Die nachfolgenden Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung enthalten grundlegende Hinweise und titelübergreifende Anmerkungen für die Abwicklung der Bauaufgabe und sind demnach zwingend bei der Kalkulation zu beachten.
Inhaltsverzeichnis:
1. Projektbezogene Vorbemerkungen
1.1 Allgemeines
1.2 Baubeschreibung
1.3 Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
2.1 Allgemeines
2.2 Organisatorisches
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
1. Projektbezogene Vorbemerkungen
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) Auftraggeberin ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA - im Weiteren auch AG genannt).
1.1. Allgemeines
1.1.1. Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten:
Es wird empfohlen, dass sich der Bieter vor Angebotsabgabe ein Bild über die örtlichen Verhältnisse, die Anfahrtsmöglichkeiten, Lagerplätze sowie sonstige, die Kalkulation beeinflussende Umstände macht und die zu sanierenden Gebäude in Augenschein nimmt.
1.1.2. Schadensregulierung / Verteilung der Gefahr (zu § 7):
Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit den Arbeiten andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Vom AN stets zu vertreten sind Beschädigungen, Zerstörungen oder Verluste, die bis zur Abnahme durch Diebstahl, Einbruch, Sachbeschädigungen entstehen. Das gleiche gilt für Frostschäden. Aufwendungen zum Schutz des Eigentums während der Baumaßnahme sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nicht gesondert beschrieben sind.
1.1.3. Arbeitszeiten, Unfallverhütung:
Die Arbeitszeit ist auf die gesetzlichen Bestimmungen für Wohngebiete abzustimmen. Zu keinem Zeitpunkt dürfen die auszuführenden Arbeiten eine Unfallgefahr für die Umwelt und die sich im Umfeld aufhaltenden Menschen werden.
1.1.4. Produktangaben:
Sämtliche in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Hersteller- und Produktangaben sind Leitfabrikate und dienen der Beschreibung der Leistung in Bezug auf die qualitativen und gestalterischen Eigenschaften sowie den erwarteten Produktstandards. Bei anderen vom Bieter gewählten Produkten ist deren Gleichwertigkeit mit den beschriebenen zu gewährleisten.
Es sei denn, es wird in einer Einzelposition ausdrücklich anders verlangt.
1.1.5 Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz
Der Grundsatz der Gesundheitsvorsorge und des Umweltschutzes findet verstärkt Beachtung. Es dürfen deshalb keine gesundheits- oder umweltschädliche Baustoffe verwendet werden. Im Zweifel muss in jedem Falle vorher mit der Bauleitung Rücksprache gehalten werden. Die Verwendung von Bauschaum ist verboten.
1.2. Baubeschreibung
1.2.1. Allg. Angaben zur Bauaufgabe:
Lage: Schlegelstraße 14 - 16, Parkstraße 5+6, 14469 Potsdam
Die Wirtschaftseinheit WE 100752 befindet sich in der Jägervorstadt in Potsdam und besteht aus fünf in offener Bauweise stehenden Mehrfamilienhäusern. Die Gebäude stehen entlang der Park- und Schlegelstraße und bilden einen begrünten zur Straße offenen Innenhof. Der Innenbereich hat eine Zufahrt zwischen den Gebäuden der Schlegelstraße 15 und 16.
Gegebenheiten vor Ort: Die Gebäude wurden in den 1930er Jahren in Mauerwerksbauweise aus einem einschaligen und verputzten Mauerwerk errichtet. Die Decken bestehen aus Stahlsteindecken, welche zwischen Stahlträgern gespannt sind. Die zweistöckigen Gebäude haben Satteldächer und sind unterkellert. Seit der Errichtung wurde die Wohnanlage Mitte der 90er Jahre saniert. Die Fassade wurde mit WDVS gedämmt und die Dächer ertüchtigt. Dabei wurden die Dachstühle größtenteils erneuert und das Dach neu eindeckt. Die Kellerdecken wurden von unten gedämmt.
Das Objekt steht unter Denkmalschutz.
Der geplante Dachgeschossausbau betrifft die Dachgeschosse aller fünf Gebäude.
Umbau der Dachstühle: Die Dachstühle aus Holz werden umgebaut, um eine Wohnraumnutzung zu ermöglichen. Die raumgreifenden Windböcke und ein Teil der Holzstützen werden rückgebaut. Das statische System des Dachtragwerkes ändert sich. Als stabilisierende Maßnahme wird eine Balkendecke als Scheibe eingebaut und die Mittelpfetten mit einem Stahlprofil verstärkt. Die Sparren werden aufgedoppelt und mit Rispenbänder längs ausgesteift.
Es werden Gauben errichtet und Dachflächenfenster vorgesehen, um eine ausreichende Wohnraumbelichtung zu gewährleisten.
Decke, Als vorgezogene Baumaßnahme wurden die Decken bereits beräumt und die alten Estrich und Schlackeschichten entfernt.
Die Bestandsdecke ist für die Nutzung des Dachgeschosses als Wohnraum nicht belastungsfähig genug. Um die Decke statisch zu ertüchtigen, werden zwischen die vorhandenen Stahlträger auf einer verlorenen Schalung aus Trapezblechen Leichtbetondecken gegossen. Auf der neuen Betondecke wird der Fußbodenaufbau errichtet
Ausbau: In den Dachgeschossen der fünf Wohngebäude sind jeweils zwei Wohneinheiten geplant, so dass in der Summe zehn neue Wohnungen entstehen. Der Ausbau der Dachgeschosse erfolgt mit nachhaltigen und schadstoffarmen Materialien. Es werden hauptsächlich Holz- und Lehmprodukte verwenden. Das Dach wird mit einer Einblasdämmung aus Holzfasern gedämmt und mit einer Aufdachdämmung aus Holzfaserplatten zusätzlich gedämmt und geschützt. Auf den Einsatz von Folien wird bewusst verzichtet.
Im Inneren werden die Trockenbauwände in Ständerbauweise errichtet und mit einer Holzfaserplatte beplankt. Ausnahme bilden die feuchtebelastenden Wände in den Bädern.
Wand- und Deckenbeläge: Wände und Decken werden mit Lehm verputz. Bäder und Küchenwände mit Keramikfliesen bekleidet. Die Putzflächen werden mit einer Kalkfarbe gestrichen. Der Wand- und Dachaufbau bleibt somit diffusionsoffen.
Fenster und Türen: Die Fenster und Terrassentüren sind in Vollholz mit Isolierverglasung geplant. U-Werte sind von der Bauphysik vorgegeben. Größtenteils sind Fenster und Türen mit außenliegendem Sonnenschutz ausgestattet. Innentüren bestehen aus Holzwerkstoffen.
Haustechnik: Die Sanitär und Elektroinstallation wird für die Dachgeschosse komplett neu errichtet. Es werden teilweise bestehende Schächte der Bäder oder alte Schornsteinzüge benutzt. Die Deckendurchdringungen sind auf den Bestand abzustimmen.
1.2.2. Allg. Angaben zur Baustelle:
Baustelle: Die Baustelleneinrichtung mit Sanitärcontainer und Materiallager etc. erfolgt auf dem Grundstück im Innenhof. Von der Schlegelstraße wird eine Zufahrt eingerichtet. Der Anwohnerparkplatz wird in Teilflächen Aufstellort für Sanitär-, Pausen-, und Materialcontainer sowie Lageplatz für Baumaterialien.
Während der Baumaßnahme muss gewährleistet werden, dass die Anwohner sicheren Zugang zum Anwohnerparkplatz haben.
Parkplätze: Handwerker und Baubeteiligte müssen im öffentlichen Straßenraum parken. Es gibt keine Parkmöglichkeiten auf dem Grundstück.
Gerüste: Die Gebäude werden eingerüstet. Es sind je Bauabschnitt ein Materialaufzug und zwei Aufgänge geplant. Abschnittweise wird ein Wetterschutzdach errichtet, um die Arbeiten am offenen Dach zu schützen.
Auf der gesamten Baustelle herrscht striktes Rauchverbot. Der Verzehr alkoholhaltiger Getränke und Lebensmittel ist verboten. Festgestellte Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden zur Anzeige gebracht.
1.3. Allg. Baustelleinrichtung (BE), Gerüste, Medienversorgung
1.3.1. Allg. Baustelleinrichtung (BE):
Der Aufenthalt, auf den nicht unmittelbar zur Baumaßnahme angrenzenden Grünflächen ist nicht gestattet.
Lagerflächen und Containerstandorte sind mit der örtlichen Bauführung abzustimmen.
Die Transportwege auf der Baustelle sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen. Ein späterer zusätzlicher Vergütungsanspruch in Bezug auf die Transportwege kann insofern nicht abgeleitet werden.
Die Baustelleneinrichtung ist vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung des Platzbedarfs aller am Bau beteiligten AN in Absprache mit der örtlichen Bauführung zu planen.
Der AN hat, wenn nichts Anderes vereinbart ist, ohne besondere Vergütung für die Dauer seiner Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäume und gärtnerische Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen und Zufahrtswege hat der AN in einem ordentlichen Zustand zu halten. Sie sind vom AN nach Beendigung der Arbeiten in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich zu Beginn der Arbeiten befanden, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Kommt der AN innerhalb einer Frist von 3 Werktagen einer Aufforderung der Auftraggeberin nicht nach, Verunreinigungen, Schutt, Abfälle etc. zu beseitigen, ist die Auftraggeberin berechtigt, die Beseitigung auf Kosten des AN vornehmen zu lassen, ohne dass er ihm eine Nachfrist zur Beseitigung setzen muss.
Durch den AN verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen und Plätze sind von ihm auch während der Ausführung der Leistungen ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des AN oder seiner Nachunternehmer.
1.3.2. Medienversorgung:
Bauwasser- und Baustromanschluss
Bauwasser und Baustrom werden bauseits gestellt, die Verbrauchskosten trägt die Auftraggeberin.
Bauwasser und Baustrom darf nur für die Erbringung der auszuführenden Bauleistung verwendet werden.
2. Vorbemerkungen zur Ausführung
Die im Folgenden genannten §§ beziehen sich auf die Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
2.1. Allgemeines
2.1.1. Ausführungsunterlagen (zu § 3):
Der AN hat entsprechend dem Baufortschritt der Auftraggeberin den Zeitpunkt, zu dem er die nach dem Vertrag von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen benötigt, möglichst frühzeitig anzugeben, damit die Übergabe durch die Auftraggeberin rechtzeitig erfolgen kann.
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass alle Ausführungsunterlagen aktuellen Standes als Papierexemplare auf der Baustelle bereitgestellt werden. Zu diesen Ausführungsunterlagen gehört explizit auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung mit allen Angaben und Hinweisen (Langtextfassung).
2.1.2. Stundenlohnarbeiten (zu § 2 Abs. 10):
Sind in einem Leistungsvertrag Stundenlohnarbeiten vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Vergütet werden nur die geleisteten Stundenlohnarbeiten, für die eine schriftliche Anweisung der Auftraggeberin vorliegt und die entsprechend dieser Anwendung tatsächlich ausgeführt worden sind. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anweisung der Auftraggeberin ausgeführt werden. Bei Stundenlohnarbeiten wird die Aufsicht durch einen Polier oder eine andere Aufsichtsperson nicht vergütet.
2.1.3. Dokumentation (zu § 4 Abs. 1 Nr. 2):
Unabhängig von den während der Bauzeit durch die Auftraggeberin oder Fachplaner abgeforderten Produktinformationen, Zulassungen, Übereinstimmungsnachweisen, bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnissen ist spätestens 5 Werktage vor der Abnahme der Gesamtleistung eine Projektdokumentation mit allen Produkt- und Bauteilinformationen sowie Gebrauchs- und Pflegeanweisungen in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. Die Auftraggeberin behält sich das Recht auf Verweigerung der Abnahme bei Fehlen der Projektdokumentation ausdrücklich vor.
Die Aufwendungen für die Zusammenstellung sind bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen, sofern diese nicht gesondert ausgewiesen sind.
2.1.4. Abnahme (zu § 12):
Die Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung hat gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B förmlich stattzufinden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Auftraggeberin dies ausdrücklich in Textform mit dem Auftragnehmer vereinbart. Die Regelungen des § 12 Abs. 5 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
2.1.5. Textform:
Alle mit dem Vertrag in Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen müssen, um wirksam zu werden, in Textform abgegeben werden. Der Schriftform bedarf also auch jede Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Vereinbarungen.
2.2. Organisatorisches
2.2.1. Ansprechpartner des AN (zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 3):
Der AN hat Sorge dafür zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen er selbst oder mindestens ein deutschsprachiger von ihm für die Leitung der Ausführung bestellter Vertreter auf der Baustelle dauerhaft anwesend ist.
Der AN hat für alle erforderlichen Abstimmungen mit der Bauleitung der Auftraggeberin einen deutschsprachigen Bevollmächtigten als Bauleiter zu benennen.
2.2.2. Besprechungsorganisation:
Nach Auftragserteilung findet eine gemeinsame Bauanlaufbesprechung unter Teilnahme aller an der Ausführung beteiligten Gewerke statt. Die Teilnahme ist für den AN Pflicht.
2.2.3. Mieterabstimmungen:
Die Bauausführungen erfolgen im vermieteten Bestand. Sämtliche für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Absprachen und Terminvereinbarungen mit Mietern sind rechtzeitig in Abstimmung mit der Auftraggeberin eigenverantwortlich vom AN durchzuführen und zu dokumentieren. Entsprechende Aufwendungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
2.2.4. Bautagesberichte (zu § 4, Abs. 1 Nr. 2):
Der AN ist verpflichtet Bautagesberichte zu führen und diese der Auftraggeberin mindestens wöchentlich zu übergeben.
Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.
Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, insbesondere über Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Zu- und Abgang von Hauptbaustoffen und Großgeräten, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dgl.), Abnahmen nach §§ 4 Nr. 10 und 12 Nr. 2, Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. Bei Behinderung und Unterbrechung der Ausführung sowie Arbeitseinstellung sind auch die Gründe hierfür anzugeben.
2.2.5. Baufristenplan
Der AN hat auf der Grundlage des ihm von der Auftraggeberin übergebenen Bauablaufplans einen Baufristenplan über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen der Auftraggeberin, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den AN unverzüglich zu überarbeiten.
Der Plan ist der Auftraggeberin spätestens 5 Werktage nach Aufforderung, bei Überarbeitungen unverzüglich zu übergeben.
2.2.6. Werk- und Montagepläne, Ausführungszeichnungen des AN:
Der AN hat die von ihm zu fertigen Ausführungsunterlagen wie bspw. Werk- und Montagepläne der Auftraggeberin nach Aufforderung so rechtzeitig vor der Ausführung zu übergeben, dass mindestens ein Prüfzeitraum der Auftraggeberin von 5 Werktagen sowie der Zeitraum für die Fortschreibung der Unterlagen durch den AN von 5 Werktagen nicht unterschritten werden.
Die Vorlage des AN hat normgerecht und jeweils in 2-facher Ausfertigung sowie 1-mal digital auf
geeignetem Datenträger zu erfolgen.
2.3 Nutzung öffentlichen Straßenlandes
Ist die Nutzung von öffentlichem Straßenland für die Durchführung von Bauleistungen erforderlich, gilt das Straßen- und Wegegesetz des zuständigen Bundeslandes BerIStrG in der jeweils aktuellen Fassung. Die Beantragung zur Sondernutzung erfolgt durch den Nutzer (AN) nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin / Bauleitung.
Alle der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Bedingungen, Nebenleistungen und sonstigen Auflagen sind vom Nutzer (AN) einzuhalten. Die Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland und Gehwegbereiche sind vom AN in vollem Umfang zu tragen. Vor Beginn der Nutzung ist eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit der Genehmigungsbehörde, der Auftraggeberin und dem Nutzer (AN), zwecks Erstellung einer Zustandsniederschrift durchzuführen. Die Niederschrift ist von allen Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Später auftretende durch den AN verschuldete Schäden gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nutzers (AN).
Die vorgenannten Bedingungen sind bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
02 Zimmer- und Holzbauarbeiten
02
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Umbau der Dachstühle Im Zuge des Dachgeschossausbaus und der Umnutzung der Dachgeschosse zum Wohnraum werden die Dachstühle in ihrer Konstruktion maßgeblich verändert. Die Windböcke werden größtenteils zurückgebaut. Die Pfosten werden bis auf wenige Ausnahmen erneuert. Auf das Dach einwirkende horizontale Kräfte werden durch die neue Kehlbalkendecke als Scheibe aufgenommen. Die Mittelpfette wird durch einen Stahlträger verstärkt. Die statische Höhe der Sparrenlage wird mit einer Anlaschung vergrößert und mit einem Windrispenband ausgesteift.
Beim Umbau sind die Bauzustände und Vorgaben der Statik zu beachten.
Umbau der Dachstühle
02.01 allgemeine Arbeiten
02.01
allgemeine Arbeiten
02.02 Abbruch
02.02
Abbruch
02.03 Dachstuhl - Pfosten
02.03
Dachstuhl - Pfosten
02.04 Dachstuhl - Sparren
02.04
Dachstuhl - Sparren
02.05 Dachstuhl - Gauben / Loggien
02.05
Dachstuhl - Gauben / Loggien
02.06 Dachstuhl - Zwischendecke
02.06
Dachstuhl - Zwischendecke
02.07 Dachstuhl - Pfetten
02.07
Dachstuhl - Pfetten
02.08 Dachstuhl - Bekleidung
02.08
Dachstuhl - Bekleidung
02.09 Bauzust ände
02.09
Bauzustände
03 Dachdeckungsarbeiten
03
Dachdeckungsarbeiten
03.01 allgemeine Arbeiten
03.01
allgemeine Arbeiten
03.02 Dachdeckung
03.02
Dachdeckung
03.03 Dachdämmung Steildach
03.03
Dachdämmung Steildach
03.04 Gauben
03.04
Gauben
03.05 Dachflächenfenster
03.05
Dachflächenfenster
03.06 Dachzubehör
03.06
Dachzubehör
04 Dachabdichtungsarbeiten
04
Dachabdichtungsarbeiten
04.01 allgemeine Arbeiten
04.01
allgemeine Arbeiten
04.02 Abdichtung Loggia / Gaube
04.02
Abdichtung Loggia / Gaube
05 Klempnerarbeiten
05
Klempnerarbeiten
05.01 allgemeine Arbeiten
05.01
allgemeine Arbeiten
05.02 Abbruch
05.02
Abbruch
05.03 Verblechung Dach
05.03
Verblechung Dach
05.04 Berinnung
05.04
Berinnung
05.05 Ausstattung Dach
05.05
Ausstattung Dach
05.06 Gaubenverkleidung
05.06
Gaubenverkleidung