Stahlbau
Scheidt und Bachmann
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Auftraggeber: Fa. Scheidt & Bachmann GmbH Breite Str. 132 41238 Mönchengladbach Baustelle: Zufahrt über Schwalmstraße 222 41238 Mönchengladbach Beschreibung der Baumaßnahme und der Baukonstruktion: Die Firma Scheidt & Bachmann plant auf ihrem Werksgelände an der Breite Straße in Mönchengladbach den Neubau eines Wareneingangs mit angrenzender Lager- und Logistikhalle. Die Neugestaltung des Teilgrundstücks mit dem Neubau ermöglicht eine verbesserte Zufahrtssituation, so dass LKW- und PKW-Verkehr nun getrennt verlaufen können. Die Anlieferung durch LKWs wird zukünftig hauptsächlich über die neue Einfahrt an der Schwalmstraße erfolgen. Die vorhandene kleine Zufahrt zu den Mitarbeiterstellplätzen bleibt links neben dem Gebäude parallel erhalten. Eine Rampe/Tiefstraße rechts am Gebäude bildet die Hauptanbindung an den Wareneingang und bietet Platz für zwei Anfahrmöglichkeiten von LKWs. Über eine Schleuse kann dann die Halle des Wareneingangs betreten werden. Neben der Tiefstraße besteht die Möglichkeit der Anlieferung durch Transporter oder kleine LKWs ebenerdig über ein drittes Tor. Von allen Anlieferpunkten aus besteht die Möglichkeit zu Fuß direkt die Halle zu betreten. Die Bestandsparkplätze für PKWs entlang des angrenzenden Bestandsgebäudes werden durch Mitarbeiter genutzt und bleiben zum Teil erhalten. Die schräg angeordneten Stellplätze im hinteren Bereich werden hier neu angeordnet, so dass die Zufahrt genutzt werden kann. Es werden zusätzliche Grünflächen im Bereich der LKW-Zufahrt, straßenseitig vor dem Gebäude und entlang der PKW-Parkflächen geschaffen. Rückseitig zu den Bestandsgebäuden orientiert und im Bereich der Anlieferung erhält das Gebäude ein Vordach, unter dem im Anlieferungsbereich das Parken von LKWs möglich ist. Das Vordach schafft ebenfalls eine Verbindung zu den Bestandshallen und ermöglicht den trockenen Transport der angelieferten Bauteile und Waren zwischen den Gebäuden. Die Stahlkonstruktion mit Trapezblechdeckung erhält eine Dämmschicht von oben, um einen Dröhnschutz zu gewährleiten. Das Gebäude verfügt über einen massiven Sockel mit etwas drei Meter Höhe, der eine Klinkeroptik erhält, oberhalb werden gedämmte Fassaden Paneele gemäß Gebäudeansichten verbaut. Die Positionierung der Fensteranlagen erfolgt nach funktionalen Aspekten, sie werden größtenteils in Aluminium hergestellt. Ein optisches Band straßenseitig über die Fassadenecke hinweg, mit Fensteröffnungen und zurückversetzten Fassadenpaneelen, soll die Kubatur auflösen und das Fassadenbild zur Straße hin lockerer gestalten. Auf dem flachen Hallendach wird eine PV-Anlage gem. der aktuellen Richtlinie vorgesehen. Das Hallenbauwerk wird in zwei Nutzungseinheiten gegliedert, die gemeinsam einen Brandabschnitt darstellen, den Wareneingang und das Hochregallager. Die Trennung erfolgt durch eine raumhohe Massivwand. Das Erdgeschoss ist, mit Ausnahme der abgetrennten Büros und Arbeitsräume, offen geplant, so dass die Flächen flexibel genutzt und dem Arbeitsprozess und Materialfluss angepasst werden können. Der Ausbau der internen Nutzungsbereiche innerhalb des Wareneingangs erfolgt durch massive Wände und Leichtbauwände. Ein Bereich der Halle erhält eine zweite Ebene im Obergeschoss, welche in die Halle eingeschoben wird. Eine brandschutztechnische Trennung der internen Nutzungseinheiten erfolgt nicht. Hier finden die benötigten Sozialräume für die Mitarbeiter Platz. Dazu zählen Umkleiden, WC-Räume, der Pausenbereich für die Mitarbeiter sowie der Serverraum. Im Umkleideraum der Herren im OG befindet sich zudem ein Ausgang zu einer Außentreppe als zweiter Fluchtweg. Diese führt an der Fassade entlang in den Anlieferungsbereich außen. Zur Erschließung des Obergeschosses dient eine interne Treppe, an welche nicht die Anforderung eines Treppenhauses gestellt wird. Die Abtrennung der einzelnen Räume erfolgt weites gehend über Trockenbaukonstruktionen. Die Räume erhalten (ausgenommen Technikräume und Treppenhaus) abgehängte Decken in Trockenbauweise. Ein kleiner Bereich wird unterkellert, um hier die erforderlichen Technikräume unterzubringen. Die Erschließung erfolgt über den durchgehenden Treppenraum. In den Hallen werden Dauerarbeitsplätze eingerichtet für Warenkontrolle, Montagearbeiten, Elektronikfertigung,Qualitätskontrolle, Bürotätigkeiten und Lagerarbeiten. Zudem gibt es Sozialbereiche für Mitarbeiter. Die Hallen werden mit einem Tragwerk aus eingespannten Stahlbetonstützen und Stahl- bzw. Stahlbetonträgern aufgebaut. Die Aussteifung erfolgt über Dach- und Wandverbände. Im Erdgeschoss werden zwischen den Stützen Wandscheiben platziert, sodass dort eine Klinkerfassade aufgebracht werden kann. Das Obergeschoss hingegen wird mit einem Aluminium-Sandwichpaneel verkleidet. Die Gründung erfolgt über Einzelfundamente. Die Dachkonstruktion wird mit Trapezblechen erstellt. Die Decke über dem EG und die Decke über dem OG im zweigeschossigen Bereich, werden als Stahlbetonkonstruktion ausgebildet und vom Trapezblechdach insgesamt überdeckt ("Raum im Raum"). Maßgebend ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden (GEG). Lokale Randbedingungen Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Randbedingungen infolge der Lage des BVs im Innenstadtbereich und insbesondere der Enge der Einfahrtsbereiche zu informieren. Baustellenüberwachung Für die Bewachung und den Schutz der Materialien und Einrichtungsgegenstände hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Berücksichtigung der Betriebsabläufe Die internen Betriebsabläufe dürfen durch den Neubau nicht gestört werden. Arbeiten die Lärm und Erschütterungen auslösen, dürfen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung der Produktionsleitung durchgeführt werden. Aufstellplatz für Bauschutt-Container Aufstellflächen für Bauschutt-Container, Material Lagerflächen werden bauseits durch die Fa. S & B auf dem Baufeld bereitsestellt. Die Flächen werden im Baustelleneinrichtungsplan, der durch den Auftragnehmer zu erstellen ist, gemeinsam abgestimmt. Die Flächen dürfen und können nur im Leistungszeitraum des Bieters genutzt werden, die Flächen sind gegen Verschmutzung und Beschädigung der Pflasterflächen beim Aufstellen zu schützen. Parkplätze Handwerker Parkflächen für notwendige Handwerkerfahrzeuge sind durch den Auftragnehmer eigenständig auf dem zur Verfügung gestellten Baugrundstück innerhalb der Baustelleneinrichtung zu realisieren. Sollte während des Baufortschritts aufgrund des Platzbedarfes keine Möglichkeit zum Parken auf der Baustelle bestehen, so disponiert der Auftragnehmer eigenständig und auf seine Kosten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Eine Garantie der Parkmöglichkeiten auf dem zu bebauenden Grundstück oder dem Betriebsgelände besteht ausdrücklich nicht. Toiletten Handwerker Es sind ausschließliche die Baustellentoiletten des Auftragnehmers zu benutzen. Anlieferungen von Baumaterialien Der Auftragnehmer ist ausschließlich für seine Anlieferungen verantwortlich, Pakete oder Baumaterialien können nicht durch den Auftraggeber angenommen werden. Baustrom und Bauwasser Ein Baustromanschluss wird durch den Auftraggeber gestellt. Die weitere Versorgung auf dem Baufeld ist durch den Auftragnehmer eigenständig sicherzustellen. Auf dem Baufeld befindet sich ein Unterflurhydrant der werkseigenen Wasserversorgung, der durch den Auftragnehmer als Bauwasseranschluss genutzt werden kann. Der Auftragnehmer verwendet ein Standrohr mit Zähleinheit. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Bauwasser. und Strom. Nach Fertigstellung des Auftragnehmers erfolgt die Übergabe der Anlage zur Nutzung an die weiteren Folgegewerke. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (Arbeitsschutz) Alle Bauhilfsmittel (Leitern, Kabeltrommeln, Werkzeug usw.) und Maschinen müssen für den gewerblichen Betrieb geprüft und zugelassen sein. Prüfmarken müssen gültig und gut sichtbar angebracht sein. Projektleitung, Baustellenleitung Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der BauO NRW ist. Bei Baubeginn ist dem AG und der Bauüberwachung schriftlich mitzuteilen, wer von Seiten des AN als verantwortlicher und zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter (Projektleiter, Bauführer, Fachbauleiter etc.) eingesetzt ist. Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar sein. Er hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauüberwachung einlädt und ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der Bauüberwachung und Auskunftserteilung verpflichtet. Ebenso ist der verantwortliche Baustellenleiter (Polier, Obermonteur bzw. Vorarbeiter) zu benennen. Er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine Fachqualifikation zur ausgeschrieben Leistung verfügen. Bei auftretenden Differenzen kann von Seiten der Bauüberwachung entsprechender Personalaustausch verlangt werden. Bei Streitigkeiten trifft die Bauübewachung des Auftraggebers die endgültige Entscheidung. Tagesberichte und Baustoffnachweise Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und das Original der Bauüberwachung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen, Unterbrechung der Ausführung einschl. kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe von Gründen, Unfälle, Behinderungen oder sonstige Vorkommnisse. Stundenlohnarbeiten Sollten Stundenlohnarbeiten anfallen, so müssen diese vor der Ausführung mit der Bauüberwachung besprochen und genehmigt werden. Spätestens alle drei Tage sind die Stundenlohnnachweis der Bauüberwachung vorzulegen. Nur unter diesen Bedingungen werden Stundenlohnarbeiten anerkannt. Vorleistungsprüfung Feststellungen von unsachgemäßer Ausführung der Vorleistungen, u.a. bzgl. der Überschreitung der zulässigen DIN-Toleranzen betrifft, sind der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Bauleistungen Alle Bauleistungen sind gemäß VOB / C bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten immer die aktuellen ATV, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Übergabe Ausführungsplanung und Regelungen zu Vervielfältigungen Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt (PDF-Format, DWG-Format bei Bedarf). Eine Übergabe von Papierplänen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat für rechtzeitige Vervielfältigung in Papierform eigenständig Sorge zu tragen. Werkstatt- und Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat die Architektur- und Tragwerksplanung zusammenzufassen und eine vollständige Montage- und Werkstattplanung zu erstellen. Fristen für die Freigabe der Planung durch den Architekten und Prüfstatiker sind vor Beginn der Planung mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Werkstatt- und Montageplanung ist durch den Auftragnehmer vollständig vermaßt und beschriftet in geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen. Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung. Aussparungen, Schlitze u.a. Vorleistungen für andere Gewerke sind gemäß der Architektur-, Schal- und Bewehrungsplanung zu erstellen und bei Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Sollte der Auftragnehmer durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ungültige Unterlagen/Pläne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige Unterlagen/Pläne auszutauschen. Der Auftraggeber hat das Recht, alle Planungen, Unterlagen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich für das auftragsgegenständliche Projekt umfassend und auf Dauer zu benutzen und zu ändern, auch falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt werden sollte. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Vor Übergabe der Zeichnungen ist zwischen AG und AN eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen Die Werkstatt- und Montageplanung ist einfach auf Papier und als PDF/dwg/dxf einzureichen (ifc-Datei optional). HINWEIS: Prüfvermerk Werkstatt- und Montagezeichnungen Die Prüfung erfolgte hinsichtlich Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Die Eintragungen, das Leistungsverzeichnis und die Ausführungspläne des Architekten und der Fachplaner, insbesondere des Tragwerkplaners, sind zu beachten. Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt (u.a. hinsichtlich der Produkte, Maße und Massen). Die Anmerkungen und Korrektureinträge haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist. Wir (baues + partner) gehen davon aus, dass die vorgelegte Montageplanung vertragskonform ist. Sollten die Montagepläne zusätzliche Nachtragsleistungen enthalten, bzw. sich solche bei deren Umsetzung ergeben, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu benennen. Durch die Prüfung erfolgt keine Zustimmung/Freigabe evtl. enthaltener zusätzlicher oder geänderter Nachtragsleistungen. Sonstige Angaben Als Baustellensprache wird deutsch festgelegt. Ausländische Auftragnehmer mit ausländischen Arbeitnehmern sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss stets auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Für deutsche Auftragnehmer, welche ausländische Mitarbeiter einsetzen, gilt sinngemäß das gleiche. Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis der Bauleitung vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Alle optisch relevanten Materialen, insbesondere die Fassadenmaterialien, sind vorab durch den Unternehmer mit dem Bauherrn zu bemustern und durch S+B frei zu geben.
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 'Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)' Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 1. Für die Lieferung und Ausführung von Leistungen sind die ATV in der VOB/C sowie alle leistungsbezogenen DIN-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgebend. Neben der VOB/C gelten alle übrigen, das Fachgebiet direkt und indirekt berührenden Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen sowie die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, der Herstellungsvorgang bzw. -ablauf bis zur fertigen und voll funktionsfähigen Leistung unter Zugrundelegung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. 3. Die Zusicherung des Bieters über die Eignung der angebotenen Stoffe und Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck gilt als erbracht, wenn mit Vorlage des Angebotes keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung erhoben werden. 4. Die nachfolgenden Positionen beschreiben eine für dieses Objekt komplette und voll funktionsfähige Gewährleistung. Übliche, zur Funktionsfähigkeit erforderliche und nach den Regeln der Technik notwendige Leistungen und Ausführungs- bzw. Ausbildungsformen müssen als Mindeststandard in den Einheitspreisen enthalten sein. Es dürfen nur Baumaterialien wie z. B. Kunststoffe, Lacke, Kleber, Schäume verwendet werden, für die eine gesundheitliche Gefährdung der im Gebäude tätigen Personen grundsätzlich oder wegen unbedenklicher Dosis von ausgasenden Schadstoffen nicht gegeben ist. Außerdem dürfen nur Baumaterialien/Produkte verwendet werden, die gemäß Landesbauordnung (LBO) als 'Bauprodukte' anerkannt sind (z. B. geregelte Bauprodukte nach 'Bauregelliste', Produkte nach dem Bauproduktengesetz bzw. der EWG-/EU-Richtlinie) und ein entsprechendes Zertifikataufweisen. Die eingesetzten Baustoffe müssen, denen in dieser statischen Berechnung entsprechen. Die Übereinstimmung ist durch die Fachbauleitung vor Einbau zu prüfen und dem AG entsprechnend nachzuweisen. Für alle Bauteile, deren Einsatz durch eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt ist oder für die ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis Grundlage der Verwendung ist, muss die entsprechende Zulassung auf der Baustelle vorliegen. Die Einhaltung der Zulassung ist durch die Fachbauauleitung sicherzustellen. 5. Punktlinien in Vorbemerkungen und LV-Beschreibungen sind vom Bieter auszufüllen. 6. Folgende Leistungen sind als Nebenleistungen in den Einheitspreisen enthalten: 6.1 Gütenachweis und Prüfzeugnisse über zu liefernde Stoffe, Bauteile, Funktionen auf der Grundlage von Punkt 1. - 5. der ZTV sowie der LV-Beschreibungen. 6.2 Aktuelle Dokumentation über die Stoffzusammensetzung von zur Verwendung kommenden Baustoffen, besonders derjenigen, die gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten und freisetzen können, mit Stoffmenge und Verwendungsort (u. a. Sicherheitsdatenblätter). 7. Unterbrechungen Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen während der gesamten Bauzeit von ca. 5 Monaten, Unterbrechungen von bis zu 2 Wochen während der Ausführungen sind mit einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet. Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung. 8. Vorleistungen für Folgegewerke Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen auf verschiedenen Etagen als Vorleistungen bzw. Nacharbeiten für weitere bauseitige Gewerke.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Stahlbau Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Stahlbau Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Für die Lieferung und Ausführung von Leistungen sind die ATV DIN 18335 in der VOB/C sowie alle leistungsbezogenen DIN-Vorschriften maßgebend. Es gelten jeweils die Normen und allgemein nerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Neben der VOB/C gelten alle übrigen, das Fachgebiet direkt und indirekt berührenden Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung. Im Zuge der Montagearbeiten sind alle dafür notwendigen Maßnahmen (Absteifungen/ Verbände etc.) zur Sicherung der Bauzustände zu berücksichtigen und einzukalkulieren!. Hinsichtlich eventuell notwendiger Schweißarbeiten im Zuge der örtlichen Montage ist zwingend der Brandschutz zu beachten. Diese Arbeiten sind bei Erfordernis immer vorher der Bauüberwachung anzuzeigen. Bei technologisch erforderlichen Montagerüstungen darf die bestehende Gebäudekonstruktion, vor allem der Geschoßdecken, nur bedingt genutzt werden. Grundsätzlich dürfen temporär bedingte Lasten durch erforderliche Montagezustände nur als Flächenlast in die Geschoßdecken eingeleitet werden. Die Lasteintragungspunkte oder Lasteintragungslinien sind zwingend vor Beginn der Montagearbeiten mit der Bauüberwachung und gegebenefalls mit dem Statiker abzustimmen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkaraneinsätze, Bauzwischenstände, Provisorien, Unterstützungen, Traggerüste, Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionene ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung erstellt der AN prüffähige statische Berechnungen für alle Konstruktionen und Verankerungen. Diese sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn vom AN beim Prüfingenieur einzureichen. Ändert der AN vom AG vorgegebene Konstruktionen, so trägt er die Kosten und die Koordinationsverpflichtung für die von ihm verursachten Änderungen in der Statik sowie für die Prüfung der Statik. Der AN erstellt im Zuge seiner Werkstatt- und Montageplanung prüffähige Befestigungsnachweise für Fassaden, Dachtrapezbleche und ggf. Dachabdichtungen. Er reicht diese zur Freigabe beim Prüfingenieur ein. Soweit der AN Arbeiten an tragenden Bauteilen ausführt, muss sein Betrieb für diese Arbeiten nach EN 190-1 zertifizert sein. Der AN übergibt den entsprechenden Nachweis hierüber unaufgefordert innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt an den AG. Alle erforderlichen konstruktiven Angaben, Stahlgüten etc. für die Werkstatt- und Montageplanung hat der AN, soweit diese nicht den beigefügten Unterlagen zu entnehmen sind, eigenverantwortlich und unaufgefordert zu erfragen bzw. bei AG-seitiger Vorgabe zu plausibilisieren. Ausführung und Konstruktion Allgemein Verzinkte Bleche müssen frei von Feuchtigkeit bleiben, um die Bildung von Weißrost zu vermeiden. Entsprechende Bauteile sind vor Feuchtigkeit zu schützen. Nässebeaufschlagte Bauteile dürfen nicht vor Abtrocknung in unzugänglichen und/oder dampfdichten Bereichen verbaut werden. Der AN hat mit Angebotsabgabe, spätestens jedoch 5 Tage nach der Auftragserteilung, diefür die an ihn bauftragen Arbeiten erforderlichen Schweißnachweise seiner Mitarbeiter dem AG unaufgefordert vorzulegen. Strahlmittelrückstände sind umgehend aus dem Arbeitsraum wie auch aus den umliegenden Bereichen, Poren, Fugen und dergleichen sowie von den Gerüstböden zu entfernen. Metallspäne sind unmittelbar nach Entstehung zu entfernen. Arbeiten mit dem Trennschleifer sind in geringerer Entfernung als 5,00m von Glasscheiben oder Putzfassaden nicht zulässig. Generell sind Arbeiten mit Funkenflug wie z. B. Schleifen, Trennschleifen, Schweißen etc. vor der Ausführung dem AG anzuzeigen und ggf. durch einen "Schweißerlaubnisschein" freigeben zu lassen. Konstruktive Ausführung Ein in der Zeichnung eingetragenes und der Planung zugrunde liegendes Ausführungsraster ist verbindlich und darf ohne schriftliche Zustimmung des AG nicht verändert werden. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßgaben sind Mindestabmessungen. Sollen Dachdichtungen um Kanten und Ecken geführt werden, sind diese zu brechen (abzufasen). Bei Dachtragwerken ist vom AN unaufgefordert mit dem AG zu klären, ob und wo Sekurantensicherungen für spätere Arbeiten über Dach erforderlich werden. Die dafür erforderlichen Unterkonstruktionen sieht der AN nach Erfordernis der Absturzsicherung vor. Verbindungen sind nach Möglichkeit auf der Baustelle geschraubt und nicht geschweißt herzustllen. Erforderliche werkseitige Vorleistungen (z. B. Bohrungen) sind im Zuge der Werkstatt- und Montageplanung entsprechend vorzusehen und herzustllen, sodass der Aufwand der Bearbeitung an bereits korrosionsgeschützten Teilen minimiert wird. Stahlkonstruktionen sind aus Walz- und Schweißprofilen als Träger, Stützen, Aussteifungen, Windverbände usw. zur Aufnahme von Böden, Decken und Fassadenkonstrukionen herzustellen. Sämtliche Einbauteile, wie Fuß- und Kopfplatten, Konsolen, Stegplatten, Bohrungen, Befestigungsmittel, Kleinteile, Schweißverbindungen, Knotenbleche, Bolzen etc. sind in den Preis mit einzurechnen, da diese nicht gesondert beschrieben sind, sofern nicht in nachfolgenden Leistungspositionen abweichend beschrieben. Die Stahlkonstruktion ist so zu planen und auszuführen, dass sie den brandschutztechnischen Anforderungen genügt. Das Hestellen und Schließen von Öffnungen in Massivbauteilen zur Verankerung oder Durchführung von Stahlprofilen usw. ist einzurechnen. Stahlleichtbau / Wärmedämmung Der AN klärt rechtzeitig vor Ausführung alle Erfordernisse aus Bauphysik und Schlagregendichtigkeit und schlägt auf der Basis der AG-Erfordernisse die Oberflächenvergütung der Leichtbauteile vor. Stirnseiten kerngedämmter Bauteile sind prinzipell dampfdiffusionsdicht zu verschließen. Bei kalten, durchlüfteten Konstruktionen sind alle Anschlüsse regendicht, jedoch belüftet und hinterlüftet auszuführen. Bei wärmegedämmten Konstruktionen fü später beheizte Räume sind alle Anschlüsse wasser- und dampfdiffusionsdicht auszuführen. Systeme und Systemkomponenten, die herstellerseitig dampfdiffusionsdichte Anschlüsse und Details bieten, sind handwerkliche Ausführungen auf der Baustelle vorzuziehen. Der AN berücksichtigt dies bei seiner System- und Materialauswahl. Für die Montage ist, sofern nicht an anderer Stelle abweichend beschrieben, stets von verdeckter, in untergeordneten Berechen von kaum erkennbarer Befestigung auszugehen. Alle Ausschnitte mit Kantenlängen > 1,00m sind unabhängig von der Herstellerempfehlung mit Auswechslungen der Unterkonstruktion oder Hilfsrahmen zu verstärken. Material, Güte, Korrosionsschutz, Beschichtungen Es ist mindestens Baustahl der Güte S 235 JR vorzusehen, sofern keine höhere Stahlgüte erforderlich ist. Stahl- und Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Panungsunterlagen keine Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 µm oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Alle Verbindungsmittel (Schrauben, Miúttern usw.) sind entsprechend feuerverzinkt zu verwenden. Baustellenverbindungen, Fehlstellen und Beschädigungen sind auf der Baustelle mit einem der Konstruktion und der sonstigen Beschichtung entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen. Stahlkonstruktionen sind im Innenbereich korrosionsschutzgrundiert, im Außenbereich und in Feucht- und Nassräumen mindestens feuerverzinkt, auszuführen. Bei vorgesehenen Brandschutzbeschichtungen ist die Grundierung auf das vorgesehene Brandschutz- Beschichtungssystem abzustimmen. Für ggf. vom AN auszuführende Beschichtungen auf feuerverzinkten Oberflächen muss die Haftung des aufzubringenden Beschichtungsstoffes durch entsprechende AN-seitige Untergrundvorbehandlung sichergestellt werden. Feuerverzinkte Teile sind nicht zu fetten, sonder anderweitig (z.B. Chromsäurebad) zu passivieren. Schweißschlacken und Rauchniederschläge sind vor dem Feuerverzinken zu beseitigen. Zinknasen dürfen nicht abgeschlagen oder abgeschnitten werden, ein manuelles Bearbeiten oder Abschmelzen ist jedoch zulässig und ggf. notwendig. Ist Schweißen nur auf zinkfreiem Untergrund zulässig, sind die Flanken auf einer Breite von mindestens 10 mm vollständig von Zink zu befreien. Bereiche und Oberflächen, die nach dem Zusammenbau nicht erreichbar sind, müssen vor dem Zusammenbau mit einem Korrosionsschutzsystem versehen werden. Wenn jedoch Berührungsflächen von Stahlteilen untereinander sowie mit anderen Bauteilen ungeschützt bleiben sollen, müssen die Spalten vom AN gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt werden. Die Schutzwirkung des Korrosionsschutzes von Verbindungsmitteln muss der Schutzwirkung des Korrosionsschutzes der verbundenen Bauteile entsprechen. Kontaktkorrosion durch Verbindung unterschiedlicher metallischer Oberflächen/Bauteile ist zwingend zu vermeiden. Insoweit holt der AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn beim AG Ausskünfte über vorhandene bzw. anzuschließende Bauteile und deren Materialität ein. Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Bei der Bemessung und Ausführung sind entsprechende Lastreserven und zusätzliche Befestigungs- möglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen zu berücksichtigen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Stahlbau
14 Stahlbauarbeiten
14
Stahlbauarbeiten
14.__.0001 Werk- / Werstattplanung Die statische Bemessung der Stahlkonstruktion erfolgt bauseits durch den Tragwerksplaner. Die Ausführungs- und Detailplanung inklusive Erstellen der Stücklisten erfolgt durch den Auftragnehmer. Der AN erstellt und liefert rechtzeitig in Eigenverantwortung die Werk- und Montageplanung. Durch den AG bzw. dem Objekt- überwacher, werden die Werk- und Montagezeichnungen auf Übereinstimmung mit Architektur geprüft. Die Richtigkeit der Maße und Ausführung verbleibt in der Verantwortung des AN. Die Planung wird als pdf- oder / und dwg-Datein zur Verfügung gestellt, die Werkstattzeichnungen werden dem Objekt- überwacher in Digitalerform zu gesendet. Die Werkstattzeichnungen sind in Eigenverantwortung rechtzeitig vor der Bestellung und der Montage dem Objektüberwacher zu liefern. Die Prüfzeit des AG beträgt ca. 5 Tage. Die Prüfzeit des Prüfstatikers ca. 2 Wochen
14.__.0001
Werk- / Werstattplanung
P
1,00
psch
14.__.0002 Profilstahlkonstruktion Dachauswechslungen Profilstahlkonstruktion der Dachauswechslungen (für Lichtkuppeln ca. 3/3m), bestehend aus Trägern, in geschweißter und geschraubter Konstruktion, inkl. aller konstruktiv verbindenden und aussteifenden Bestandteile wie Stirnplatten, Fußplatten,Stegblechverstärkungen etc., Inkl. erforderlicher Bohrungen und bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel. Ausführung gem. geprüfter statischer Berechnung und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung. Montage in der Ebene der Dachfläche, inkl. Hebezeuge, Gerüste, Montagehilfen etc. Abmessungen, Länge Profile ca.: IPE 140 S 235, ca. 140 lfm, IPE 160 S 235, ca. 22 lfm, IPE 180 S 235, ca. 240 lfm, Stahlgüte: S 235 JR Korrosionsschutz: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461 Einzellängen der Profile: ca. 3,0m bis ca. 5,0m Einbauhöhe: bis ca. 9,00 m ab OK Gelände Lieferung und Montage. Einbauort: Dachfläche, zwischen Stahlbeton-Binder
14.__.0002
Profilstahlkonstruktion Dachauswechslungen
7,00
t
14.__.0003 Profilstahlkonstruktion Windverbände Dach Profilstahlkonstruktion der Windverbände in Dachebene, bestehend aus Trägern, in geschweißter und geschraubter Konstruktion, inkl. aller konstruktiv verbindenden und aussteifenden Bestandteile wie Stirnplatten, Fußplatten,Stegblechverstärkungen etc., Inkl. erforderlicher Bohrungen und bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel. Ausführung gem. geprüfter statischer Berechnung und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung. Montage in der Ebene der Dachfläche, inkl. Hebezeuge, Gerüste, Montagehilfen etc. Abmessungen Profile ca.: L 80x8-S235 Stahlgüte: S 235 JR Korrosionsschutz: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461 Einzellängen der Profile: ca. 6,0m bis ca. 70m Einbauhöhe: bis ca. 9,00 m ab OK Gelände Lieferung und Montage. Einbauort: Dachfläche, zwischen Stahlbeton-Binder
14.__.0003
Profilstahlkonstruktion Windverbände Dach
3,00
t
14.__.0004 Profilstahlkonstruktion Windverbände Wände Profilstahlkonstruktion der Windverbände der Wand-/Fassadenebene, bestehend aus Trägern, in geschweißter und geschraubter Konstruktion, inkl. aller konstruktiv verbindenen und aussteifenden Bestandteile wie Stirnplatten, Fußplatten,Stegblechverstärkungen etc., Inkl. erforderlicher Bohrungen und bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel. Ausführung gem. geprüfter statischer Berechnung und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung. Montage in der Ebene der Wand- Fassadenflächen, inkl. Hebezeuge, Gerüste, Montagehilfen etc. Abmessungen Profile ca.: RO 101.6X6.3-S 235, ca. 610 lfm RO 114.3X8-S 235, ca. 20 lfm Stahlgüte: S 235 JR Korrosionsschutz: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461 Einzellängen der Profile: ca. 7,0m bis ca. 10,0m Einbauhöhe: 0,00m bis ca. 9,00 m ab OK Gelände Lieferung und Montage. Einbauort: Wandebene, zwischen Stahlbeton-Stützen
14.__.0004
Profilstahlkonstruktion Windverbände Wände
10,00
t
14.__.0005 Profilstahlkonstruktion Vordach Anlieferhalle Profilstahlkonstruktion des auskragenden Vordachs der Anlieferhalle entlang der Fassade (Süd-Ost/Nord-Ost) und des Daches über der Anlieferrampe, bestehend aus Trägern, in geschweißter und geschraubter Konstruktion, inkl. aller konstruktiv verbindenden und aussteifenden Bestandteile wie Stirnplatten, Fußplatten, Stegblechverstärkungen etc., Inkl. erforderlicher Bohrungen und bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel. Ausführung gem. geprüfter statischer Berechnung und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung. Montagehöhe der Dachfläche ca. 6m über OK Gelände, Montagehöhe des Anschlusspunktes der Zugstäbe an der Fassade ca. 8m über OK Gelände. Auskragtiefe Süd-Ost-Seite ca. 6m Auskragtiefe Nord-Ost-Seite ca. 4m Länge Vordach Süd-Ost-Seite ca. 60m Länge Vordach Nord-Ost-Seite ca. 60m Abmessungen Profile: RO 60.3X4-S 235, ca. 75 lfm (Zugstäbe) U 200-S 235, ca. 150 lfm (Randprofile) HEA 160-S 235, ca. 50 lfm (Fachwerk ü. Anlieferung) HEA 200-S 235, ca.160 lfm (Kragträger) Stahlgüte: S 235 JR Korrosionsschutz: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461 Einzellängen der Profile: ca. 4m bis ca. 8m Einbauhöhe: 5,0m bis ca. 8,5 m ab OK Gelände Lieferung und Montage. Einbauort: Fassade Süd-Ost u. Nord-Ost
14.__.0005
Profilstahlkonstruktion Vordach Anlieferhalle
13,50
t
14.__.0006 Profilstahlkonstruktion Vordach Regalhalle Profilstahlkonstruktion des Vordachs der Regalhalle entlang der Fassade (Nord-Ost) und als Übergang/Überdachung zur anschließenden Bestandshalle, Stützen-Träger-Konstruktion (Rahmen), bestehend aus Trägern, in geschweißter und geschraubter Konstruktion, inkl. aller konstruktiv verbindenden und aussteifenden Bestandteile wie Stirnplatten, Fußplatten, Stegblechverstärkungen etc., Inkl. erforderlicher Bohrungen und bauaufsichtlich zugelassener Befestigungsmittel. Ausführung gem. geprüfter statischer Berechnung und freigegebener Werkstatt- und Montageplanung. Montage der Stützen auf bauseitigen Stahlbetonfundamenten, Montagehöe der Dachfläche ca. 6m über OK Gelände, Auskragtiefe Süd-Ost-Seite ca. 6m Auskragtiefe Nord-Ost-Seite ca. 4m Dachfläche ca. 8m x 32m Abmessungen Profile: RO 88.9X6.3-S 235, ca. 25 lfm, U 140-S 235, ca. 35 lfm (Randprofile) HEA 220/260-S 235, ca. 65 lfm (Dachträger) HEB 260/300/400-S 235, ca.80 lfm (Stützen und Dachträger) Stahlgüte: S 235 JR Korrosionsschutz: feuerverzinkt gem. DIN EN 1461 Einzellängen der Profile: ca. 4m bis ca.18m Einbauhöhe: bis ca. 6,0m ab OK Gelände Lieferung und Montage. Einbauort: Regalhalle Fassade Nord-Ost
14.__.0006
Profilstahlkonstruktion Vordach Regalhalle
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