Klinkerarbeiten
Scheidt und Bachmann
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB) Auftraggeber: Fa. Scheidt & Bachmann GmbH Breite Str. 132 41238 Mönchengladbach Baustelle: Zufahrt über Schwalmstraße 222 41238 Mönchengladbach Beschreibung der Baumaßnahme und der Baukonstruktion: Die Firma Scheidt & Bachmann plant auf ihrem Werksgelände an der Breite Straße in Mönchengladbach den Neubau eines Wareneingangs mit angrenzender Lager- und Logistikhalle. Die Neugestaltung des Teilgrundstücks mit dem Neubau ermöglicht eine verbesserte Zufahrtssituation, so dass LKW- und PKW-Verkehr nun getrennt verlaufen können. Die Anlieferung durch LKWs wird zukünftig hauptsächlich über die neue Einfahrt an der Schwalmstraße erfolgen. Die vorhandene kleine Zufahrt zu den Mitarbeiterstellplätzen bleibt links neben dem Gebäude parallel erhalten. Eine Rampe/Tiefstraße rechts am Gebäude bildet die Hauptanbindung an den Wareneingang und bietet Platz für zwei Anfahrmöglichkeiten von LKWs. Über eine Schleuse kann dann die Halle des Wareneingangs betreten werden. Neben der Tiefstraße besteht die Möglichkeit der Anlieferung durch Transporter oder kleine LKWs ebenerdig über ein drittes Tor. Von allen Anlieferpunkten aus besteht die Möglichkeit zu Fuß direkt die Halle zu betreten. Die Bestandsparkplätze für PKWs entlang des angrenzenden Bestandsgebäudes werden durch Mitarbeiter genutzt und bleiben zum Teil erhalten. Die schräg angeordneten Stellplätze im hinteren Bereich werden hier neu angeordnet, so dass die Zufahrt genutzt werden kann. Es werden zusätzliche Grünflächen im Bereich der LKW-Zufahrt, straßenseitig vor dem Gebäude und entlang der PKW-Parkflächen geschaffen. Rückseitig zu den Bestandsgebäuden orientiert und im Bereich der Anlieferung erhält das Gebäude ein Vordach, unter dem im Anlieferungsbereich das Parken von LKWs möglich ist. Das Vordach schafft ebenfalls eine Verbindung zu den Bestandshallen und ermöglicht den trockenen Transport der angelieferten Bauteile und Waren zwischen den Gebäuden. Die Stahlkonstruktion mit Trapezblechdeckung erhält eine Dämmschicht von oben, um einen Dröhnschutz zu gewährleiten. Das Gebäude verfügt über einen massiven Sockel mit etwas drei Meter Höhe, der eine Klinkeroptik erhält, oberhalb werden gedämmte Fassaden Paneele gemäß Gebäudeansichten verbaut. Die Positionierung der Fensteranlagen erfolgt nach funktionalen Aspekten, sie werden größtenteils in Aluminium hergestellt. Ein optisches Band straßenseitig über die Fassadenecke hinweg, mit Fensteröffnungen und zurückversetzten Fassadenpaneelen, soll die Kubatur auflösen und das Fassadenbild zur Straße hin lockerer gestalten. Auf dem flachen Hallendach wird eine PV-Anlage gem. der aktuellen Richtlinie vorgesehen. Das Hallenbauwerk wird in zwei Nutzungseinheiten gegliedert, die gemeinsam einen Brandabschnitt darstellen, den Wareneingang und das Hochregallager. Die Trennung erfolgt durch eine raumhohe Massivwand. Das Erdgeschoss ist, mit Ausnahme der abgetrennten Büros und Arbeitsräume, offen geplant, so dass die Flächen flexibel genutzt und dem Arbeitsprozess und Materialfluss angepasst werden können. Der Ausbau der internen Nutzungsbereiche innerhalb des Wareneingangs erfolgt durch massive Wände und Leichtbauwände. Ein Bereich der Halle erhält eine zweite Ebene im Obergeschoss, welche in die Halle eingeschoben wird. Eine brandschutztechnische Trennung der internen Nutzungseinheiten erfolgt nicht. Hier finden die benötigten Sozialräume für die Mitarbeiter Platz. Dazu zählen Umkleiden, WC-Räume, der Pausenbereich für die Mitarbeiter sowie der Serverraum. Im Umkleideraum der Herren im OG befindet sich zudem ein Ausgang zu einer Außentreppe als zweiter Fluchtweg. Diese führt an der Fassade entlang in den Anlieferungsbereich außen. Zur Erschließung des Obergeschosses dient eine interne Treppe, an welche nicht die Anforderung eines Treppenhauses gestellt wird. Die Abtrennung der einzelnen Räume erfolgt weites gehend über Trockenbaukonstruktionen. Die Räume erhalten (ausgenommen Technikräume und Treppenhaus) abgehängte Decken in Trockenbauweise. Ein kleiner Bereich wird unterkellert, um hier die erforderlichen Technikräume unterzubringen. Die Erschließung erfolgt über den durchgehenden Treppenraum. In den Hallen werden Dauerarbeitsplätze eingerichtet für Warenkontrolle, Montagearbeiten, Elektronikfertigung,Qualitätskontrolle, Bürotätigkeiten und Lagerarbeiten. Zudem gibt es Sozialbereiche für Mitarbeiter. Die Hallen werden mit einem Tragwerk aus eingespannten Stahlbetonstützen und Stahl- bzw. Stahlbetonträgern aufgebaut. Die Aussteifung erfolgt über Dach- und Wandverbände. Im Erdgeschoss werden zwischen den Stützen Wandscheiben platziert, sodass dort eine Klinkerfassade aufgebracht werden kann. Das Obergeschoss hingegen wird mit einem Aluminium-Sandwichpaneel verkleidet. Die Gründung erfolgt über Einzelfundamente. Die Dachkonstruktion wird mit Trapezblechen erstellt.  Die Decke über dem EG und die Decke über dem OG im zweigeschossigen Bereich, werden als Stahlbetonkonstruktion ausgebildet und vom Trapezblechdach insgesamt überdeckt ("Raum im Raum"). Maßgebend ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden (GEG). Lokale Randbedingungen Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über die Randbedingungen infolge der Lage des BVs im Innenstadtbereich und insbesondere der Enge der Einfahrtsbereiche zu informieren. Baustellenüberwachung Für die Bewachung und den Schutz der Materialien und Einrichtungsgegenstände hat der Auftragnehmer selbst Sorge zu tragen. Berücksichtigung der Betriebsabläufe Die internen Betriebsabläufe dürfen durch den Neubau nicht gestört werden. Arbeiten die Lärm und Erschütterungen auslösen, dürfen nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung der Produktionsleitung durchgeführt werden. Aufstellplatz für Bauschutt-Container Aufstellflächen für Bauschutt-Container, Material Lagerflächen werden bauseits durch die Fa. S & B auf dem Baufeld bereitsestellt. Die Flächen werden im Baustelleneinrichtungsplan, der durch den Auftragnehmer zu erstellen ist, gemeinsam abgestimmt. Die Flächen dürfen und können nur im Leistungszeitraum des Bieters genutzt werden, die Flächen sind gegen Verschmutzung und Beschädigung der Pflasterflächen beim Aufstellen zu schützen. Parkplätze Handwerker Parkflächen für notwendige Handwerkerfahrzeuge sind durch den Auftragnehmer eigenständig auf dem zur Verfügung gestellten Baugrundstück innerhalb der Baustelleneinrichtung zu realisieren. Sollte während des Baufortschritts aufgrund des Platzbedarfes keine Möglichkeit zum Parken auf der Baustelle bestehen, so disponiert der Auftragnehmer eigenständig und auf seine Kosten Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Eine Garantie der Parkmöglichkeiten auf dem zu bebauenden Grundstück oder dem Betriebsgelände besteht ausdrücklich nicht. Toiletten Handwerker Es sind ausschließliche die Baustellentoiletten des Auftragnehmers zu benutzen. Anlieferungen von Baumaterialien Der Auftragnehmer ist ausschließlich für seine Anlieferungen verantwortlich, Pakete oder Baumaterialien können nicht durch den Auftraggeber angenommen werden. Baustrom und Bauwasser Ein Baustromanschluss wird durch den Auftraggeber gestellt. Die weitere Versorgung auf dem Baufeld ist durch den Auftragnehmer eigenständig sicherzustellen. Auf dem Baufeld befindet sich ein Unterflurhydrant der werkseigenen Wasserversorgung, der durch den Auftragnehmer als Bauwasseranschluss genutzt werden kann. Der Auftragnehmer verwendet ein Standrohr mit Zähleinheit. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Bauwasser. und Strom. Nach Fertigstellung des Auftragnehmers erfolgt die Übergabe der Anlage zur Nutzung an die weiteren Folgegewerke. Sicherheits- und Gesundheitskoordination (Arbeitsschutz) Alle Bauhilfsmittel (Leitern, Kabeltrommeln, Werkzeug usw.) und Maschinen müssen für den gewerblichen Betrieb geprüft und zugelassen sein. Prüfmarken müssen gültig und gut sichtbar angebracht sein. Projektleitung, Baustellenleitung Der AN bestätigt mit seinem Angebot, dass er Unternehmer und Fachbauleiter im Sinne der BauO NRW ist. Bei Baubeginn ist dem AG und der Bauüberwachung schriftlich mitzuteilen, wer von Seiten des AN als verantwortlicher und zeichnungsberechtigter Bevollmächtigter (Projektleiter, Bauführer, Fachbauleiter etc.) eingesetzt ist. Der Bevollmächtigte muss während der Vertragsdauer und der Ausführung der Leistungen kurzfristig erreichbar sein. Er hat an allen Besprechungen teilzunehmen, zu denen der AG oder die Bauüberwachung einlädt und ist als Kontaktperson seiner Firma zur Entgegennahme von Anweisungen der Bauüberwachung und Auskunftserteilung verpflichtet. Ebenso ist der verantwortliche Baustellenleiter (Polier, Obermonteur bzw. Vorarbeiter) zu benennen. Er muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und über eine Fachqualifikation zur ausgeschrieben Leistung verfügen. Bei auftretenden Differenzen kann von Seiten der Bauüberwachung entsprechender Personalaustausch verlangt werden. Bei Streitigkeiten trifft die Bauübewachung des Auftraggebers die endgültige Entscheidung. Tagesberichte und Baustoffnachweise Der AN ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und das Original der Bauüberwachung zu übergeben. Die Bautagesberichte müssen die Angaben enthalten, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können, z.B. über Wetter, Temperatur, Zahl und Art der auf der Baustelle eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfangs), bestimmte Arten der Ausführung oder Abrechnung, besondere Abnahmen, Unterbrechung der Ausführung einschl. kürzerer Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe von Gründen, Unfälle, Behinderungen oder sonstige Vorkommnisse. Stundenlohnarbeiten Sollten Stundenlohnarbeiten anfallen, so müssen diese vor der Ausführung mit der Bauüberwachung besprochen und genehmigt werden. Spätestens alle drei Tage sind die Stundenlohnnachweis der Bauüberwachung vorzulegen. Nur unter diesen Bedingungen werden Stundenlohnarbeiten anerkannt. Vorleistungsprüfung Feststellungen von unsachgemäßer Ausführung der Vorleistungen, u.a. bzgl. der Überschreitung der zulässigen DIN-Toleranzen betrifft, sind der Bauüberwachung vor Beginn der Arbeiten schriftlich anzuzeigen. Bauleistungen Alle Bauleistungen sind gemäß VOB / C bzw. den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Mitgeltende Normen und Regeln Es gelten immer die aktuellen ATV, Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Übergabe Ausführungsplanung und Regelungen zu Vervielfältigungen Die Ausführungsplanung wird dem Auftragnehmer in digitaler Form zur Verfügung gestellt (PDF-Format, DWG-Format bei Bedarf). Eine Übergabe von Papierplänen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer hat für rechtzeitige Vervielfältigung in Papierform eigenständig Sorge zu tragen. Werkstatt- und Montagezeichnungen Der Auftragnehmer hat die Architektur- und Tragwerksplanung zusammenzufassen und eine vollständige Montage- und Werkstattplanung zu erstellen. Fristen für die Freigabe der Planung durch den Architekten und Prüfstatiker sind vor Beginn der Planung mit dem Auftraggeber festzulegen. Die Werkstatt- und Montageplanung ist durch den Auftragnehmer vollständig vermaßt und beschriftet in geeigneten Maßstäben zu erstellen. Die Darstellung umfasst sämtliche Bauteile, Schichtenaufbauten, Detailpunkte, Anschlüsse, Fügungen, Verbindungsmittel sowie Dimension und Lage der Aussparungen und Fräsungen. Die Planung inklusive der Verwendbarkeitsnachweise über die Zulassung der Baustoffe, Bauprodukte und Bauarten ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Produktionsbeginn zur Einsicht vorzulegen. Mit der Einsicht und Freigabe übernehmen der Auftraggeber und sein Planer keinerlei Verantwortung und Haftung. Aussparungen, Schlitze u.a. Vorleistungen für andere Gewerke sind gemäß der Architektur-, Schal- und Bewehrungsplanung zu erstellen und bei Unstimmigkeiten mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen. Sollte der Auftragnehmer durch falsche, vergessene oder nicht rechtzeitige Angaben zusätzliche Kosten verursachen, werden diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Ungültige Unterlagen/Pläne sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu kennzeichnen, einzuziehen oder zu vernichten und gegen gültige Unterlagen/Pläne auszutauschen. Der Auftraggeber hat das Recht, alle Planungen, Unterlagen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers ausschließlich für das auftragsgegenständliche Projekt umfassend und auf Dauer zu benutzen und zu ändern, auch falls das Vertragsverhältnis vorzeitig gekündigt werden sollte. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Zeichnungen, Berechnungen, Urkunden und sonstigen Ausführungsunterlagen bleiben ausschließlich Eigentum des Auftraggebers. Sie dürfen ohne dessen Genehmigung weder kopiert, vervielfältigt, veröffentlicht noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Vor Übergabe der Zeichnungen ist zwischen AG und AN eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen Die Werkstatt- und Montageplanung ist einfach auf Papier und als PDF/dwg/dxf einzureichen (ifc-Datei optional). HINWEIS: Prüfvermerk Werkstatt- und Montagezeichnungen Die Prüfung erfolgte hinsichtlich Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Die Eintragungen, das Leistungsverzeichnis und die Ausführungspläne des Architekten und der Fachplaner, insbesondere des Tragwerkplaners, sind zu beachten.  Die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt (u.a. hinsichtlich der Produkte, Maße und Massen). Die Anmerkungen und Korrektureinträge haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und technische Umsetzbarkeit, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist. Wir (baues + partner) gehen davon aus, dass die vorgelegte Montageplanung vertragskonform ist. Sollten die Montagepläne zusätzliche Nachtragsleistungen enthalten, bzw. sich solche bei deren Umsetzung ergeben, sind diese unverzüglich dem Auftraggeber zu benennen. Durch die Prüfung erfolgt keine Zustimmung/Freigabe evtl. enthaltener zusätzlicher oder geänderter Nachtragsleistungen. Sonstige Angaben Als Baustellensprache wird deutsch festgelegt. Ausländische Auftragnehmer mit ausländischen Arbeitnehmern sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallschutzvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss stets auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Für deutsche Auftragnehmer, welche ausländische Mitarbeiter einsetzen, gilt sinngemäß das gleiche. Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, eine gültige Arbeitserlaubnis der Bauleitung vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Alle optisch relevanten Materialen, insbesondere die Fassadenmaterialien, sind vorab durch den Unternehmer mit dem Bauherrn zu bemustern und durch S+B frei zu geben.
Allgemeine Vorbemerkungen (AVB)
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) 'Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)' Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art - DIN 18299 1.   Für die Lieferung und Ausführung von Leistungen sind die ATV in der VOB/C sowie alle leistungsbezogenen DIN-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik maßgebend. Neben der VOB/C gelten alle übrigen, das Fachgebiet direkt und indirekt berührenden Bestimmungen, Richtlinien, Merkblätter und Verordnungen sowie die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) in der jeweils bei Angebotsabgabe gültigen Fassung. 2.   Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Baustoff und Abmessungen gelten auch die Richtlinien der Hersteller, der Herstellungsvorgang bzw. -ablauf bis zur fertigen und voll funktionsfähigen Leistung unter Zugrundelegung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. 3.   Die Zusicherung des Bieters über die Eignung der angebotenen Stoffe und Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck gilt als erbracht, wenn mit Vorlage des Angebotes keine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung erhoben werden. 4.   Die nachfolgenden Positionen beschreiben eine für dieses Objekt komplette und voll funktionsfähige Gewährleistung. Übliche, zur Funktionsfähigkeit erforderliche und nach den Regeln der Technik notwendige Leistungen und Ausführungs- bzw. Ausbildungsformen müssen als Mindeststandard in den Einheitspreisen enthalten sein. Es dürfen nur Baumaterialien wie z. B. Kunststoffe, Lacke, Kleber, Schäume verwendet werden, für die eine gesundheitliche Gefährdung der im Gebäude tätigen Personen grundsätzlich oder wegen unbedenklicher Dosis von ausgasenden Schadstoffen nicht gegeben ist. Außerdem dürfen nur Baumaterialien/Produkte verwendet werden, die gemäß Landesbauordnung (LBO) als 'Bauprodukte' anerkannt sind (z. B. geregelte Bauprodukte nach 'Bauregelliste', Produkte nach dem Bauproduktengesetz bzw. der EWG-/EU-Richtlinie) und ein entsprechendes Zertifikataufweisen. Die eingesetzten Baustoffe müssen, denen in dieser statischen Berechnung entsprechen. Die Übereinstimmung ist durch die Fachbauleitung vor Einbau zu prüfen und dem AG entsprechnend nachzuweisen. Für alle Bauteile, deren Einsatz durch eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt ist oder für die ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis Grundlage der Verwendung ist, muss die entsprechende Zulassung auf der Baustelle vorliegen. Die Einhaltung der Zulassung ist durch die Fachbauauleitung sicherzustellen. 5.   Punktlinien in Vorbemerkungen und LV-Beschreibungen sind vom Bieter auszufüllen. 6.   Folgende Leistungen sind als Nebenleistungen in den Einheitspreisen enthalten: 6.1   Gütenachweis und Prüfzeugnisse über zu liefernde Stoffe, Bauteile, Funktionen auf der Grundlage von Punkt 1. - 5. der ZTV sowie der LV-Beschreibungen. 6.2   Aktuelle Dokumentation über die Stoffzusammensetzung von zur Verwendung kommenden Baustoffen, besonders derjenigen, die gesundheitsschädigende Bestandteile enthalten und freisetzen können, mit Stoffmenge und Verwendungsort (u. a. Sicherheitsdatenblätter). 7. Unterbrechungen Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen während der gesamten Bauzeit von ca. 5 Monaten, Unterbrechungen  von bis zu 2 Wochen während der Ausführungen sind mit einzuplanen und werden nicht gesondert vergütet. Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung. 8. Vorleistungen für Folgegewerke Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen auf verschiedenen Etagen als Vorleistungen bzw. Nacharbeiten für weitere bauseitige Gewerke.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV)
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Mauerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Mauerarbeiten Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und allgemein anerkannten Regeln der Technik in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu lagern. Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen. Steine/Ziegel unterschiedlicher Festigkeitsklassen, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit sind auf der Baustelle eindeutig gekennzeichnet getrennt zu lagern. Angaben zur Ausführung Allgemeines Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig. Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden. Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig. Wenn bei Wänden, deren Dicke ein Steinmaß beträgt, die bündige Seite nicht aus den Ausführungsunterlagen entnommen werden kann, ist die betreffende Angabe vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber oder dessen Objektüberwacher zu erfragen. den Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschlussausgebildet wird. Die freien Enden von Drahtankern bei zweischaligem Mauerwerk sind bis zum Anbringen der Wärmedämmung und dem Aufmauern der Verblendung an der Außenseite der tragenden Schale um 90° abzubiegen, damit diese keine Verletzungsgefahr darstellen können. Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen. Löcher im Mauerwerk (z.B. entstanden durch Gerüste oder das Befestigen von Schalung) sind vor Aufbringen des Putzes oder einer anderen Außenhaut materialgerecht zu schließen. Horizontale Mauerwerksdichtungen sind unabhängig von der Planung dann in ihrer Höhenlage zu verändern, wenn sich bei der Bauausführung eine Änderung der Höhe des Geländes, z.B. durch Anschüttung, Wegebau, erkennen lässt, die von der Planung abweicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall vor Ausführung die Bauüberwachung zu verständigen. Abtreppungen in horizontalen Mauerwerksdichtungen - auch im Bereich zweischaliger Wände - sind nur über ausgerundete Mörtelkehlen und -kanten zu führen. Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden. Installationsschächte dürfen erst nach Freigabe durch die Bauüberwachung geschlossen werden. Ziegelmauerwerk Die gezahnte Fläche von Zahnziegeln darf nicht in der Ansichtsfläche von zu verputzenden Außenwänden zu sehen sein. Das nachträgliche Verstreichen mit Mörtel ist ein Mangel. Das gilt analog für die entsprechenden Schnittflächen von Hochlochziegeln. Wände, Fensterbrüstungen u. dgl. aus Hochlochziegeln, bei denen eine vertikale Verbindung zwischen mehreren Steinschichten besteht, sind grundsätzlich vor zu erwartenden starken Niederschlägen und bei Arbeitsunterbrechungen, z.B. Ende des Arbeitstages, durch Folie oder dergleichen zum Schutz vor Durchnässung oberseitig abzudecken. Diese Abdeckung ist durch geeignete Maßnahmen, z.B. Auflegen von Brettern, vor Verrutschen und Verwehen zu schützen. Vor Aufbringen von Ortbeton, z.B. für Decken, sind die Hohlräume von Hochlochziegeln grundsätzlich abzudecken. Sichtmauerwerk, Verblendschalen Auf Verlangen des Auftraggebers sind Muster vorzulegen. Dabei gilt das Vorlegen von Mustern der Hersteller analog zu den Regelungen von ATV anderer Gewerke als Nebenleistung. Das Anlegen von Musterflächen durch den Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers gilt dagegen als Besondere Leistung, falls die Musterfläche nicht als Teil der endgültigen Leistung verwendet werden kann. Nach der Fertigstellung ist Verblend- und Sichtmauerwerk vor zu schneller Austrocknung durch Sonne und Wind zu schützen. Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist das Mauerwerk abzudecken. Auch muss dieses vor Spritzwasser von den Arbeitsbühnen der Gerüste geschützt werden, falls diese nicht aus durchlässigem Material bestehen. Verblend- und Sichtmauerwerk ist je nach Einbauort und nach Absprache mit der Bauüberwachung gegen Verschmutzung zu schützen. Im Sockelbereich ist i.d.R. eine Folie für die Bauzeit dauerhaft zu befestigen und nach Abschluss der Putzarbeiten zu beseitigen. Bei Verblend- und Sichtmauerwerk sind grundsätzlich alle benötigten Ziegel oder Steine für das gesamte Bauwerk, oder, nach Absprache mit dem Auftraggeber, mindestens für zusammenhängende Bauabschnitte, gemeinsam zu bestellen und anzuliefern, um Farbunterschiede zu vermeiden. Bei der Verarbeitung sind Ziegel oder Steine aus mindestens 4 Paketen gleichzeitig zu entnehmen und zu mischen. Steine und Ziegel für Verblend- und Sichtmauerwerk sind vor Transportschäden zu bewahren. Der Einbau von beschädigten oder verschmutzten Steinen und Ziegeln ist unzulässig. Sichtbare Schnittflächen von Steinen sind unzulässig. Bei einschaligem Sichtmauerwerk mit Hintermauerung sollen Verblender und Steine für die Hintermauerung aus Material gleicher Druck- und Saugfähigkeit bestehen. Verblend- und Sichtmauerwerk aus Mauerziegeln oder künstlichen Steinen ist im regelmäßigen Verband nach Wahl des Auftragnehmers auszuführen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgegeben wird. Auf eine gleichmäßige Ausbildung der Fugen sowie der Stein- und Ziegelkanten ist zu achten. Das gilt auch für nur aus Sichtmauerwerk bestehende Wände. Fugenglattstrich ist nach dem Ansteifen, aber noch im verformungsfähigen Zustand, des Mörtels mittels eines Kunststoffschlauchs (Durchmesser ca. 1,5- bis 2-fache Fugenbreite), eines Holzspatels oder eines Fugeisens durchzuführen. Um ein gleichmäßiges Farbbild der Fugen zu erhalten, ist Werkmörtel gleicher Zusammensetzung zu verwenden. Das Auskratzen von nachträglich zu verfugendem Mauerwerk darf bei Lochziegeln nicht bis zur Lochung erfolgen. Das Auskratzen der Fugen soll mit einem Fugenkratzholz erfolgen. Spitze Gegenstände, z.B. Bauklammern, dürfen dafür nicht verwendet werden. Ein spärlicher Mörtelauftrag, durch den das Auskratzen der Fugen erspart werden sollte, ist unzulässig. Bei nachträglichem Verfugen ist Fertigfugenmörtel zu verwenden, der einen Zusatz für das Wasserrückhaltevermögen enthalten soll. Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern. Für die in der Ziegelverblendschale zweischaligen Mauerwerks anzulegenden vertikalen Bewegungsfugen nach EC6 gelten folgende Richtwerte für den Abstand der Fugen, sofern in der Leistungsbeschreibung keine genaueren Vorgaben gemacht werden: - Wandaufbau mit Luftschicht: 10 - 12 m - Wandaufbau mit Luftschicht und Wärmedämmung: 10 - 12 m - Wandaufbau mit Kerndämmung: 6 - 8 m - Wandaufbau mit Putzschicht: 10 - 12 m Abfangkonstruktionen in zweischaligen Außenwänden, die nach dem Einbau nicht mehr kontrollierbar sind, müssen aus nicht rostendem Stahl bestehen. Vor beginn der Verfugarbeiten sind Musterflächen der Verfugung mit einer Mindestgröße von 1m² anzulegen und vom AG freizugeben. Die Fugenfarbe muss sich an den nebenstehenden Bestandsgebäuden orientieren. Es sind min. drei unterschiedliche Farbmuster anzulegen. die Freigabe erfolgt frühsetens nach einer angemessenen Trocknungszeit von 3-4 Tagen. Stürze und Leibungen Sind Ziegelflachstürze ausgeschrieben, dürfen alternativ Stahlbetonstürze mit Ziegel-U-Schalen als verlorene Schalung eingebaut werden. Vor Einbringen von Ortbeton sind Ziegelschalen abzusteifen und vorzunässen. Fertigstürze sind so abzusteifen, dass sie beim Betonieren von Decken u.ä. nicht aus ihrer Lage gedrückt werden können oder unzulässigen Belastungen vorübergehend ausgesetzt sind. Fertigstürze müssen mindestens 11,5 cm Auflager auf jeder Seite haben. Die Auflager sind mit Mörtel herzustellen. Bei nachträglich einzubauenden Sturzträgern sind die Auflager nicht zu stemmen, sondern zur Erhaltung der Altbausubstanz zu sägen oder zu fräsen. Leibungen von Außenwandöffnungen sind mindestens mit Fugenglattstrich oder geschnittenen Steinen und geschlossener Schnittfläche auszuführen, damit ein späteres luftdichtes Anschließen der Fenster und Türen an das Mauerwerk sicher möglich ist. Verkehrssicherung Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als Nebenleistung durch den Auftragnehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen zählen auch deren Überprüfung und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe an den Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten. Angaben zur Abrechnung Bei Durchbrüchen oder Schneidarbeiten in Mauerwerk, Beton oder Stahlbeton, die nach dem Längenmaß abgerechnet werden, ist die gemäß Zeichnung oder Angabe auszuschneidende Länge für die Abrechnung maßgebend. Technologische Zwischenschnitte werden nicht gesondert abgerechnet. Die Abrechnung von Schüttgütern, z.B. losen Schüttungen, nach dem Raummaß erfolgt nach dem Volumen derSchüttgüter am Einbauort. Wenn die Ermittlung der Menge am Einbauort nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem nachgewiesenen Aufmaß in den Transportmitteln, z.B. durch den Nachweis der verbrauchten Säcke und dem darauf angegebenen Volumen des Inhalts. Wenn Mauerwerk nach dem Raummaß ausgeschrieben ist, gelten für die Abrechnung die entsprechenden Regeln der ATV DIN 18330, Ausgabe Januar 2005.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) Mauerarbeiten
11 Mauerwerksarbeiten - Klinkerfassade
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Mauerwerksarbeiten - Klinkerfassade
HINWEIS KLINKERMAUERWERK Grundlagen für die Kalkulation und Regeln für die Ausführung. Zur Verwendung kommen: Klinkermauerziegel Format DF Typ: Aurich B, o. glw. Lieferwerk: Hagemeister GmbH & Co KG - Klinkerwerke Buxtrup 3, 48301 Nottuln ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Alle Einbauteile / Fertigbauteile wie Fenstersohlbänke, Fensterstürze oder Abdeckungen aus Ziegel-Fertigteilen sind in den abzurechnenden Flächen enthalten und werden als Zulage vergütet. Hierzu zählen auch die zur Sicherheit gegen Feuchtig- keit erforderlichen Sperrschichten. Die Baustelleneinrichtung wird, wenn nicht ausdrücklich im Haupt-Leistungsverzeichnis ausgeschrieben, nicht besonders vergütet und ist in den Einheitspreisen enthalten. Ebenso Vorhaltung aller Geräte, Gerüste und Hilfsstoffe. Insbesondere sind die Forderungen der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Das gilt besonders für Sauberkeit und Ordnung am Bau.  Der Umweltschutz hat einen hohen Stellenwert. Die Bemessung von Mauerwerk sowie alle notwendigen konstruktiven Bemessungen von Stahl -, Stahlbeton- und Abfangkonstruktionen sind nach einschlägigen Normen sowie den begleitenden Normen vorzunehmen. Die Schaffung der notwendigen Auflager für das Klinker-Verblendmauerwerk ist Bestandteil der Rohbauarbeiten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben ist. ( z. B. Abfangkonstruktionen als Auflager) Musterflächen zur Demonstration der Verarbeitung, insbesondere für die Ausführungsart der Fugen, sind auf Anordnung der Bauleitung gegen besondere Vergütung zu errichten. VORBEMERKUNG FÜR DIE AUSFÜHRUNG Grundlage für schadenfreie Errichtung der ausgeschriebenen Bauleistungen sind neben der Ausschreibung die einschlägigen Normen, technischen Hinweise und die hierauf aufbauenden technischen Informationen der Ziegelbauberatung. Verankerungen Die Verankerung der Mauerschalen muss mit Drahtankern aus nichtrostendem Stahl nach DIN 17440 in den gemäß Norm bzw. Ausschreibung notwendigen Abmessungen erfolgen. Abfangungen Abfangkonstruktionen gemäß statischer Berechnung sind aus nichtrostendem Stahl V4A herzustellen soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschrieben. Hierbei ist zu bedenken, dass V4A-Stahl zwingend notwendig ist für Konstruktionen wie diese, die zu Revisionszwecken nicht zugänglich sind Mörtel Zur Erzielung eines haftschlüssigen Verbundes zwischen Ziegeln bzw. Klinkern und Mörtel sind bindemittelleimreiche Mörtel der Gruppe II oder II a wegen der besseren Elastizität dieser Mörtel zu bevorzugen.Fabrikfertige Trockenmörtel- Mischungen, die den nachstehend aufgeführten Rezepturen entsprechen, können ebenfalls verwendet werden. Dehnungsfugen im Verblendmauerwerk Gemäß DIN 1053 - Mauerwerk,  Berechnung und Ausführung - Abschnitt 8.4.3.1.h sind in der Außenschale von zweischaligem Verblendmauerwerk Dehnungsfugen angeordnet werden. Die Abstände richten sich nach der klimatischen Beanspruchung, den materialspezifischen Eigenschaften des Baustoffes und der Konstruktion. Die freie Beweglichkeit der Außenschale muss auch in senkrechter Richtung gewährleistet sein. Mauerverbände Der für Klinkerverblendmauerwerk zu wählende Mauerverband bzw. Zierverband ist rechtzeitig mit der Bauleitung bzw. mit dem Architekten festzulegen. In jedem Fall sind die grundsätzlichen Verbandsregeln nach DIN 1053 verbindlich. Das heißt, Stoß- und Längsfugen übereinanderliegender Schichten müssen versetzt sein: Ü >= O,4 h, >= 4,5 cm,  (h = Steinhöhe) Ein Läuferverband sollte immer mit halbsteiniger Überdeckung ausgeführt werden. Wird ein "Wilder Verband" gewählt, ist darauf zu achten, dass die Anzahl der Köpfe - z. B. mind. 4 bis zu 18 Stück je qm - vorgegeben wird. Weiterhin ist aus optischen Gründen einseitiges Übergreifen um jeweils ¼ Stein über mehr als 3 Schichten unbedingt zu vermeiden. (Bei einem "Wilden Verband" sollte kein System erkennbar sein.) Fugen Der Fugenglattstrich - Mauern und Verfugen in einem Arbeitsgang - wird sofort nach dem Ansteifen des Mörtels mittels Kunststoffschlauch, Holzspan oder Fugeisen durchgeführt. Teilstücke von Klinkern, z.B. für den notwendigen  Verbands- ausgleich nicht schlagen sondern mittels Steinsäge schneiden! Reinigen Grobe Verschmutzungen mit Spatel oder Holzbrettchen entfernen. Verblendflächen trocken vorreinigen, insbesondere die Fugen von alten Mörtelresten säubern.
HINWEIS KLINKERMAUERWERK
11.__.0001 Liefern und Verlegen von Sperrschichten gegen Feuchtigkeit Liefern und Verlegen von Sperrschichten zur Sicherung gegen Feuchtigkeit im Bereich der Berührungspunkte zwischen Innen- und Außenschale, und zwar - am Fußpunkt der Verblendschale ("L-Sperre"), - über der Sockeldämmung ("Z-Sperre"), - unter Sohlbänken, - über Stürzen und - in Fensterleibungen - etc. entsprechend DIN 1053, und  DIN 18195. Breite Abdichtungsbahn: ca. 60cm Abdichtungsbahn bis Vorderkante Verblendmauerwerk verlegen, einzelne Bahnen überdeckenend.Stöße und Nähte geklebt/geschweißt. Mit leichtem Gefälle nach außen innerhalb der Hohlschicht über einen Dämmstoffkeil an der Außenseite der Innenschale anschließen und ca. 25cm hochführen. gew. Fabr./Typ: ( vom Bieter einzutragen)
11.__.0001
Liefern und Verlegen von Sperrschichten gegen Feuchtigkeit
250,00
m
11.__.0002 Klinker-Verblendmauerwerk, 11,5cm, inkl. Kerndämmung Herstellen von Klinker-Verblendmauerwerk gem. DIN 1053-1als Außenschale von zweischaligem Mauerwerk mit Luftschicht und Wärmedämmung, gem. VOB  Teil C  DIN 18330, Mauerarbeiten Schalenabstand: ca. 12 cm, Verblendschalendicke: 11,5 cm, Kern-/Wärmedämmung ges.:12 cm Klinkerstein: Hersteller Firma Hagemeister, Typ "Aurich B" NF o. glw. gem. im Bestand vorh. Klinker-MW Ansprechpartner bei Hagemeister ist Herr Lübbers Fon: 0175 /2938292 Mail: luebbers@hagemeister.de Verband: Wilder Verband Das Mauerwerk wird in Fugenglattstrich ausgeführt. Wärmedämmung: Mineralwolle-Kerndämmplatten WZ, WLG 025, zweilagig mit je 60mm je Lage, dichtstoßend und lagenweise im Versatz verlegt. XPS-Dämmung im Sockelbereich. Dämmstoffplatten auf Hintermauerwerk dicht anliegen. Die Halterung erfolgt durch Kunststoff-Krallenplatten. Alle Wandflächen, Pfeiler und Leibungen, mit allen Pass- schnitten als Nassschnitte innerhalb der Verblenderflächen. Mauermörtel nach DIN 1053 als  Werkmörtel. Die erforderlichen Edelstahl-Drahtanker gemäß DIN 1053. (Werkstoff nach DIN 17 440, Werkstoffnummer 1.4401, 1.4571, komplett einschl. der Tropfscheiben), werden hier als bauseitig vorhanden angenommen, d. h. sie sind mit Herstellung des KS-MW gem. gesonderter Pos. in erforderliche Anzahl und Ausführung zu montieren. Nicht vermörtelte Stoßfugen für Be- und Entlüftung sind in den Einheitspreis einzurechnen. Vor den Arbeiten ist eine Musterfläche, ca. 1m², mit Verfugung herzustellen, zur Freigabe durch den AG. Die Musterfläche ist in den Einheitspreis einzurechnen.
11.__.0002
Klinker-Verblendmauerwerk, 11,5cm, inkl. Kerndämmung
826,00
11.__.0003 Dehnfugen im Klinker-Verblendmauerwerk Herstellen von senkrechten Dehnungsfugen im Klinker- Blendmauerwerk, an Ecken und innerhalb der Fläche, in einer Breite von ca. 20 mm, in Anlehnung an DIN 1053, Teil 1. Fuge von Mörtelbrücken und Einzwängungen freihalten. Fugenhinterfüllung aus geschlossenzelligem Polyethylen- Schaum im passenden Durchmesser. Schließen mit Fugendichtstoff auf PU-Basis, Farbton angepasst an den Fugenmörtel. Nach den Verarbeitungsrichtlinien fachgerecht einbauen,einschl. Fugenvorbereitung durch Haftgrundierung etc. Dichtstoffoberfläche durch Besandung mit Quarz-/Fugsand an das Erscheinungsbild der Mörtelfugen angleichen. Ausführung nach Bemusterung durch den AG
11.__.0003
Dehnfugen im Klinker-Verblendmauerwerk
45,00
m
11.__.0004 Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk anlegen Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk für Türen, Fenster, Tore etc.anlegen, hochführen und für die Überdeckung mit Stürzen, Fertigteilen bzw. mit Abfangkonstruktionen vorbereiten, als Zulage zum Klinker-Verblendmauerwerk Einzelgröße zwischen 3 m² und 15 m² (vgl. Planung/Ansichten)
11.__.0004
Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk anlegen
100,00
11.__.0005 Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk überdecken Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk bis 11,5 cm Dicke wie vor, unter Verwendung eines vorgefertigten Klinker- fertigteil-Sturzes überdecken, einschl. Lieferung der Stürze, Halterungen, Unterkonstruktion, Befestigungsmittel etc. Abgerechnet wird die Sturzlänge als Zulage zum Verblend- mauerwerk. Seitliche Auflage auf Klinkerschale, Höhe mind. 2 Schichten:ca. 25 cm, Dicke 11,5 cm, alle Sichtflächen (Ansicht + Unterseite) mit Verblendstein- streifen des Verblendsteins gem. Gesamtfassade. Verband gem. Gesamtfassade Lichte Öffnung: Tor Anlieferung:  2x  2,00 m Tür WC-LKW: 1x 0,885 m Tür Anlieferung: 1x 1,01 m
11.__.0005
Öffnungen im Klinker-Verblendmauerwerk überdecken
8,00
m
11.__.0006 Freie Leibungen Klinker-Verblendmauerwerk anlegen Freie Leibung des vorh. Mauerwerks aus Verblendmauerwerk außen, Wanddicke 11,5 cm, als Leibung an Tür-/Tor-/ Fensteröffnungen etc., senkrechte erstellen. Alle Sichtseiten als Sichtmauerwerk, Oberfläche der Köpfe wie Längsseiten.
11.__.0006
Freie Leibungen Klinker-Verblendmauerwerk anlegen
75,00
m
11.__.0007 Dämmrahmen umlaufen an Fenster-/Tür-Toröffnungen Rahmen aus druckfester u. nichtbrennbarer Wärmedämmung, WLG 035, umlaufend an Fenster-, bzw. dreiseitg an Tür- und Toröffnungen in der Klinkerfassade zwischen tragender Wand und Klinker-MW-Schale liefern und einbauen bzw. an tragender Wand verkleben und durchgehende Wärmedämmebene erstellen. Breite: 12cm Tiefe: 12cm
11.__.0007
Dämmrahmen umlaufen an Fenster-/Tür-Toröffnungen
200,00
m
11.__.0008 Zulage Kimmschicht 11,5, Therm. Trennung Mauerwerksschicht , einlagig als Grundlage für o. g. Klinkermauerwerk, als Höhenausgleich und zur thermischen Trennung im Bereich des beheizten UG. bestehend aus Silka ThermKimmstein 20 - 1,2, h = 150 mm, MW-Stärke: 11,5cm, Wärmeleitfähigkeit: lambda: 0,33 W/(mK) als Zulage zum Mauerwerk. Steinfestigkeitsklasse: SFK = 20 Rohdichteklasse: RDK = 1,2 Steinhöhe: h = 150 mm
11.__.0008
Zulage Kimmschicht 11,5, Therm. Trennung
30,00
m

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