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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis ü ber
Bodenbel ä ge
Bauvorhaben: Sanierung mit R ü ckbau eines nicht revitaliserbaren B ü rogeb ä udes und Wiederherstellung am selben Standort
Bauort: 69190 Walldorf
John-Deere-Stra ß e 3 und 5
Bauherr: BUNG GmbH
Hr. Ferdinand Wei ß brod
Englerstra ß e 4
69126 Heidelberg, Neckar
Planung und Bauleitung: ZGB GmbH
Oberer Renngrund 34
74889 Sinsheim
Angebot ü ber: Bodenbel ä ge
Angebotsabgabe: 15.04.2026
Ausf ü hrungsbeginn: 07.09.2026
Ungepr ü fte Angebotssumme netto.: EUR ...................................
Gepr ü fte Angebotssumme netto: EUR ...................................
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Datum Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnis ü ber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen
Ausf ü hrung und Lieferumfang
ergeben sich aus den hier aufgef ü hrten Anlagen, die der AN gepr ü ft hat und als in der aufgez ä hlten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt:
Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe
Vorgesehene Ausf ü hrungstermine
September/ Oktober 2026
Zahlung
Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Ü berpr ü fung des Bautenstandes.
Schlu ß zahlungen erfolgt nach Fertigstellung s ä mtlicher Arbeiten und der m ä ngelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlu ß rechnung ist vom AN sp ä testens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie mu ß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufma ß vereinbart wurde. Dar ü ber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlu ß rechnung ist nach m ä ngelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Zahlung bei M ä ngeln oder Restarbeiten
Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher H ö he des Mangelwertes vornehmen.
6. Schiedsgutachten
Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, da ß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf
das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich
vereidigter Sachverst ä ndiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten f ü r beide
Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.
K ö nnen die Parteien sich ü ber die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach
schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der
zust ä ndigen Handwerkskammer zu bestimmen.
Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsm äß ig getragen; die Anteile
bestimmen sich dabei nach dem Verh ä ltnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen
M ä ngel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten best ä tigt oder nicht
best ä tigt wird.
7. Gew ä hrleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen
richten sich nach VOB/B.
Als Dauer der Gew ä hrleistung f ü r s ä mtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart.
8. Ä nderungen des Leistungsumfanges
sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zul ä ssig.
9. Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,
Rapporte sind t ä glich vorzulegen und unterzeichnen zu lassen.
10. Fachbauleitung
Der AN ü bernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung f ü r seinen
Leistungsbereich.
11. Unfallverh ü tungsvorschriften
In jedem Fall sind die erforderlichen Ma ß nahmen zur Unfallverh ü tung gem äß den Vorschriften zum
jeweils fr ü hst m ö glichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuf ü hren und st ä ndig w ä hrend der Bauzeit vom
AN eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen. W ä hrend und nach Abschlu ß der Arbeiten ist sicherzustellen,
da ß alle Sicherungsma ß nahmen gem äß den einschl ä gigen Unfallverh ü tungsvorschriften vollst ä ndig
vorhanden sind.
Sind die Unfallverh ü tungsvorschriften unvollst ä ndig eingehalten, ist unverz ü glich die Gesch ä ftsleitung
des AG und der zust ä ndige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.
Wird festgestellt, da ß die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherungsma ß nahmen nicht eingehalten
werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollst ä ndigen Erf ü llung dieser Vorschriften eingestellt.
Der AN muss vor Ausf ü hrungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich
zu benennen.
12. Vollst ä ndigkeitserkl ä rung
Der AN versichert, da ß die ihm zur Verf ü gung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren,
um s ä mtliche zur Preisbildung erforderlichen Umst ä nde erfassen und damit die ü bernommenen
Leistungen abnahmereif und funktionsf ä hig nach Ausf ü hrungsart und Umfang erbringen zu k ö nnen.
13. Erkl ä rung
Der AN erkl ä rt, da ß er eine ordnungsgem äß e Haftpflichtversicherung in ausreichender H ö he
abgeschlossen hat und, da ß keine Zahlungsr ü ckst ä nde gegen ü ber dem Finanzamt, einer Sozialkasse
/ Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen.
Dem Anbieter ist bekannt, da ß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen
werden kann.
14. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung
Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu
ü bergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abf ä lle auf dem Baugrundst ü ck verbleiben bzw.
deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der Arbeiten auf der Baustelle entsprechende
Bauschuttcontainer f ü r seine Abfallbeseitigung bereitzustellen.
F ü r den Fall, da ß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die R ü ckst ä nde auf Kosten
des AN. Der AG hat das Recht f ü r diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung
zu stellen, dessen H ö he der AG festlegt.
Desweiteren ist die Baustelle t ä glich nach Arbeitsschlu ß aufzur ä umen und zu s ä ubern.
15. M ü ndliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten
Zus ä tze, Ab ä nderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bed ü rfen f ü r ihre
Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best ä tigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch f ü r eine
Ab ä nderung des Schriftform-Erfordernisses
16. Vertragsstrafen
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Ü berschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag
gegebenen Leistungen, auch bei Ü berschreitung der Einzelfristen f ü r jeden Werktag der Versp ä tung
0,2% der Auftragssumme zu zahlen, h ö chstens jedoch 5% der Schlu ß rechnungsendsumme.
17. Ausf ü hrungsb ü rgschaft
Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine
unbefristete selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 10,00% der Netto-Auftragssumme zur
Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.
Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer.
18. Gew ä hrleistungsb ü rgschaft
Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische
Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Netto-Auftragssumme ü ber die Dauer der Gew ä hrleistung.
Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer.
19. Baustromanteile
Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben.
20. Bauwasseranteile
Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben.
21. Bauwesenversicherung
Anteil f ü r die abgeschlossene Bauwesenversicherung betr ä gt 0,4% der Nettoschlu ß rechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 BODENBELAG
1
BODENBELAG
1. 1 Allgemeine Arbeiten
1. 1
Allgemeine Arbeiten
1. 2 Vinylbodenbelag
1. 2
Vinylbodenbelag
1. 3 Teppichbodenbelag
1. 3
Teppichbodenbelag
1. 4 PVC-Boden, ableitfähig
1. 4
PVC-Boden, ableitfähig
1. 5 Stundenarbeiten
1. 5
Stundenarbeiten