Bodenbeläge
Sanierungsvorhaben mit Rückbau und Wiederherstellung am selben Standort
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Leistungsverzeichnis ü ber Bodenbel ä ge Bauvorhaben:                                                    Sanierung mit R ü ckbau eines nicht revitaliserbaren B ü rogeb ä udes und Wiederherstellung am selben Standort Bauort:                                                               69190 Walldorf                                                                             John-Deere-Stra ß e 3 und 5 Bauherr:                                                             BUNG GmbH                                                                             Hr. Ferdinand Wei ß brod                                                                             Englerstra ß e 4                                                                             69126 Heidelberg, Neckar Planung und Bauleitung:                                  ZGB GmbH                                                                             Oberer Renngrund 34                                                                             74889 Sinsheim Angebot ü ber:                                                   Bodenbel ä ge Angebotsabgabe:                                             15.04.2026 Ausf ü hrungsbeginn:                                          07.09.2026 Ungepr ü fte Angebotssumme netto.:               EUR ................................... Gepr ü fte Angebotssumme netto:                    EUR  ................................... .............................................................................................................................................. Datum                                                  Stempel / Unterschrift
Leistungsverzeichnis ü ber
Allgemeine Angebotsbedingungen Allgemeine Angebotsbedingungen Ausf ü hrung und Lieferumfang ergeben sich aus den hier aufgef ü hrten Anlagen, die der AN gepr ü ft hat und als in der aufgez ä hlten Reihenfolge geltende Vertragsbestandteile anerkennt: Die VOB in ihrer neuesten Ausgabe Vorgesehene Ausf ü hrungstermine September/ Oktober 2026 Zahlung Die Raten werden nach Erreichen des jeweiligen Bautenstandes schriftlich beim AG angefordert, der AG zahlt die Raten innerhalb von 10 Tage nach Eingang der Anforderung und nach Ü berpr ü fung des Bautenstandes. Schlu ß zahlungen erfolgt nach Fertigstellung s ä mtlicher Arbeiten und der m ä ngelfreien Abnahme duch den Auftraggeber bzw. Bauherrn. Schlu ß rechnung ist vom AN sp ä testens vier Wochen nach Fertigstellung der Leistungen zu stellen. Sie mu ß alle vertraglich vereinbarten Leistungen umfassen, auch soweit deren Abrechnung nach Aufma ß vereinbart wurde. Dar ü ber hinausgehende Forderungen werden nicht anerkannt, ebenso Abrechnungen, die nach Ablauf der oben genannten 4-Wochen-Frist ergehen und/oder von der Vertragssumme abweichen. Die Schlu ß rechnung ist nach m ä ngelfreier Fertigstellung in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Zahlung bei M ä ngeln oder Restarbeiten Ist ein Mangel im Sinne der VOB B und C vorhanden oder sind noch Restarbeiten zu erbringen, so kann der AG einen Einbehalt in dreifacher H ö he des Mangelwertes vornehmen. 6. Schiedsgutachten Die Parteien dieses Vertrages vereinbaren hiermit, da ß bei Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf     das Vorhandensein eines Mangels oder den Wert eines Mangels oder einer Restarbeit, ein amtlich      vereidigter Sachverst ä ndiger als Schiedsgutachter entscheiden soll, dessen Gutachten f ü r beide      Vertragsparteien schon jetzt als verbindlich anerkannt wird.      K ö nnen die Parteien sich ü ber die Person des Schiedsgutachters nicht binnen einer Woche nach     schriftlicher Aufforderung durch einen Vertragsteil einigen, so ist der Schiedsgutachter von der     zust ä ndigen Handwerkskammer zu bestimmen.     Die Kosten des Schiedsgutachters werden von beiden Parteien anteilsm äß ig getragen; die Anteile     bestimmen sich dabei nach dem Verh ä ltnis, in dem der Wert der zwischen den Parteien streitigen     M ä ngel bzw. Restarbeiten durch den Schiedsgutachter in seinem Gutachten best ä tigt oder nicht     best ä tigt wird. 7. Gew ä hrleistung und Schadenersatz, Sicherheitsleistungen     richten sich nach VOB/B.     Als Dauer der Gew ä hrleistung f ü r s ä mtliche Bauleistugen werden 5 Jahre vereinbart. 8.  Ä nderungen des Leistungsumfanges      sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zul ä ssig. 9.  Regiearbeiten / Stundenlohnarbeiten      Stundenlohnarbeiten sind vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen und durch den AG zu genehmigen,      Rapporte sind t ä glich vorzulegen und  unterzeichnen zu lassen. 10. Fachbauleitung      Der AN ü bernimmt nach §§ 46 und 47 LBO die Verantwortung und die Fachbauleitung f ü r seinen      Leistungsbereich. 11. Unfallverh ü tungsvorschriften      In jedem Fall sind die erforderlichen Ma ß nahmen zur Unfallverh ü tung gem äß den Vorschriften zum      jeweils fr ü hst m ö glichen Zeitpunkt einzuleiten, durchzuf ü hren und st ä ndig w ä hrend der Bauzeit vom      AN eigenverantwortlich zu ü berpr ü fen. W ä hrend und nach Abschlu ß der Arbeiten ist sicherzustellen,      da ß alle Sicherungsma ß nahmen gem äß den einschl ä gigen Unfallverh ü tungsvorschriften vollst ä ndig      vorhanden sind.      Sind die Unfallverh ü tungsvorschriften unvollst ä ndig eingehalten, ist unverz ü glich die Gesch ä ftsleitung      des AG und der zust ä ndige Baustellenleiter des AG schriftlich zu benachrichtigen.      Wird festgestellt, da ß die Unfallverh ü tungsvorschriften und Sicherungsma ß nahmen nicht eingehalten      werden oder sind, werden die Zahlungen bis zur vollst ä ndigen Erf ü llung dieser Vorschriften eingestellt.      Der AN muss vor Ausf ü hrungsbeginn auf der Baustelle eine qualifizierte Sicherheitskraft namentlich      zu benennen. 12. Vollst ä ndigkeitserkl ä rung      Der AN versichert, da ß die ihm zur Verf ü gung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren,      um s ä mtliche zur Preisbildung erforderlichen Umst ä nde erfassen und damit die ü bernommenen      Leistungen abnahmereif und funktionsf ä hig nach Ausf ü hrungsart und Umfang erbringen zu k ö nnen. 13. Erkl ä rung      Der AN erkl ä rt, da ß er eine ordnungsgem äß e Haftpflichtversicherung in ausreichender H ö he      abgeschlossen hat und, da ß keine Zahlungsr ü ckst ä nde gegen ü ber dem Finanzamt, einer Sozialkasse       / Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft bestehen. Dies ist bei Auftragserteilung vorzulegen.      Dem Anbieter ist bekannt, da ß ihm bei falschen Angaben der Auftrag mit sofortiger Wirkung entzogen      werden kann. 14. Baureinigung und Bauschuttbeseitigung      Die Bauleistung ist besenrein an den nachfolgenden Unternehmer bzw. Bauherrn bzw. AG zu      ü bergeben. Es darf kein Bauschutt und sonstige Abf ä lle auf dem Baugrundst ü ck verbleiben bzw.      deponiert werden. Der AN hat mit Beginn der  Arbeiten auf der Baustelle entsprechende      Bauschuttcontainer f ü r seine  Abfallbeseitigung bereitzustellen.      F ü r den Fall, da ß diese Regelung nicht eingehalten wird, beseitigt der AG die R ü ckst ä nde auf Kosten      des AN. Der AG hat das Recht f ü r diese Arbeiten einen angemessenen Pauschalbetrag in Rechnung      zu stellen, dessen H ö he der AG festlegt.      Desweiteren ist die Baustelle t ä glich nach Arbeitsschlu ß aufzur ä umen und zu s ä ubern. 15. M ü ndliche Vereinbarungen und Nebenarbeiten      Zus ä tze, Ab ä nderungen und / oder Nebenabreden, die diesen Bauvertrag betreffen, bed ü rfen f ü r ihre      Rechtswirksamkeit der schriftlichen Best ä tigung durch Zapf Gewerbebau. Dies gilt auch f ü r eine      Ab ä nderung des Schriftform-Erfordernisses 16. Vertragsstrafen      Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe bei Ü berschreitung der Fertigstellungsfristen der in Auftrag      gegebenen Leistungen, auch bei Ü berschreitung der Einzelfristen f ü r jeden Werktag der Versp ä tung      0,2% der Auftragssumme zu zahlen, h ö chstens jedoch 5% der Schlu ß rechnungsendsumme. 17. Ausf ü hrungsb ü rgschaft      Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung eine      unbefristete selbstschuldnerische Bankb ü rgschaft in H ö he von 10,00%  der Netto-Auftragssumme zur      Absicherung aller aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers.      Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. 18. Gew ä hrleistungsb ü rgschaft      Der Auftragnehmer ü bergibt dem Auftraggeber nach Abnahme eine selbstschuldnerische      Bankb ü rgschaft in H ö he von 5% der Netto-Auftragssumme ü ber die Dauer der Gew ä hrleistung.      Die Kosten dieser B ü rgschaft tr ä gt der Auftragnehmer. 19. Baustromanteile      Der Baustromanteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. 20. Bauwasseranteile      Der Bauwasseranteil wird mit 0,2 % der Nettoschlu ß rechnungssumme erhoben. 21. Bauwesenversicherung      Anteil f ü r die abgeschlossene Bauwesenversicherung betr ä gt 0,4% der Nettoschlu ß rechnungssumme.
Allgemeine Angebotsbedingungen
1 BODENBELAG
1
BODENBELAG
1. 1 Allgemeine Arbeiten
1. 1
Allgemeine Arbeiten
1. 2 Vinylbodenbelag
1. 2
Vinylbodenbelag
1. 3 Teppichbodenbelag
1. 3
Teppichbodenbelag
1. 4 PVC-Boden, ableitfähig
1. 4
PVC-Boden, ableitfähig
1. 5 Stundenarbeiten
1. 5
Stundenarbeiten