Estricharbeiten
Sanierung_Erweiterung Geschwister-Scholl-Gesamtschule
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN Bauvorhaben - Neubau Geschwister-Scholl-Gesamtschule Göttingen - Bauort:Geschwister-Scholl-Gesamtschule Kurt-Huber-Weg 1-5 37079 Göttingen Bauherr: Stadt Göttingen Hiroshimaplatz 1-4 37083 Göttingen LAGE DER BAUSTELLE Das Bauvorhaben befindet sich im Kurt-Huber-Weg 1-5 in 37079 Göttingen. Das Grundstück liegt am nord-westlichen Rand der Innenstadt von Göttingen, gut angebunden über eine Hauptverkehrsstraße und die Bundesstraße 3. Das Schulgelände erstreckt sich parallel zur Grone. Die Baustelle ist im hinteren Bereich des Schulgeländes zu finden (siehe Lageplan). Der Bauort selbst wird erschlossen von der Grätzelstraße aus über einen ca. 3 m breiten, vorhanden Weg, der als Baustraße errichtet und genutzt wird. Der Kurt-Huber-Weg selbst, die die adressierte Straße des Schulgeländes ist, verläuft als befestigte Straße über das Gesamte Schulgelände, darf jedoch nicht als Baustraße und Zugang zur Baustelle verwendet werden. PARKEN Parken auf dem Grundstück / auf der Baustelle ist sehr eingeschränkt, auf dem Schulgelände untersagt und nur im öffentlichen Raum möglich. Anlieferungen sind 3 Tage vorher bei der Bauleitung anzumelden. Be- und Entladen ist möglich. GEBÄUDEDATEN Nutzungsfläche:2.184,8 m² (ohne Kellergeschoss) 2.247,5 m² (mit Kellergeschoss) Netto-Raumfläche:2.893,5 m² (ohne Kellergeschoss) 3.674,5 m² (mit Kellergeschoss) Brutto-Grundfläche:4.137,59 m² Brutto-Rauminhalt:16.996,11 m³ AUSGANGSSITUATION UND BESCHREIBUNG DER MAßNAHME Es handelt sich um die Errichtung des bedarfsgerechten Neubaus der Geschwister-Scholl-Gesamtschule, welcher im Zuge der Gebäudebestandsanpassung der Schule an die veränderten Rahmenbedingungen errichtet werden soll. Nachfolgend sollen die Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden. Der Neubau umfasst zwei oberirdische Vollgeschosse mit einer Teilunterkellerung, welche vollständig im Erdreich liegt. Im Erdgeschoss soll ein Theaterraum mit Bühne für das Darstellende Spiel, ein Lehrerzimmer und Klassenräume untergebracht werden. Im Obergeschoss sollen weitere Klassenräume und eine Lehrküche vorgesehen werden. Die Erschließung erfolgt über einen Windfang an der Ostseite des Gebäudes, das Eingangsfoyer mit Luftraum dient mit seiner breiten Treppe als Ort des Ankommens und Verweilens und kann bei Bedarf mit dem Bereich Darstellendes Spiel als Veranstaltungsraum genutzt werden. Der Erdgeschossbereich beinhaltet neben den allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR) mit ihren dazugehörigen Differenzierungsräumen (Diff.) auch den Lehrertrakt, eine Mittelzone für Material-, Abstell- und WC-Räume sowie 2 Treppenhäuser. Das 1. Obergeschoss ist analog zum EG aufgebaut und umfasst in seiner Nutzung und Abmessung die gleichen Räumlichkeiten, nur der Veranstaltungsbereich (Darst. Spiel) wird hier durch eine Lehrküche mit Nebenraum ersetzt. Das Schulgebäude wird in Holztafelbauweise errichtet, wobei das Untergeschoss in Stahlbetonbauweise (Wu-Beton) geplant ist. Die Stahlbetonkerne in der Mittelzone und die Treppenhäuser erfolgen als weitere Aussteifung des Gebäudes. Als Fassade ist eine Holzfassade bestehend aus vorgefertigten Elementen vorgesehen, im Bereich der Eingangssituation ist eine Pfosten-Riegel-Fassade geplant. Die Mischbauweise des Neubaus spiegelt sich im Innenbereich des Gebäudes in Form von sichtbaren BSP-Decken und -Wänden und Sichtbetonoberflächen wieder. Der Neubau ist im Passivhausstandard, mit einer PV-Anlage und einer Nachtauskühlung geplant. WICHTIER HINWEIS: Die Baumaßnahme wird bei laufendem Schulbetrieb ausgeführt. Eine Wegeführung gem. BE-Plan ist sicherzustellen. Der Schulbetrieb läuft von ca. 7:30 Uhr bis 15:45 Uhr. ANGEBOTSGRUNDLAGEN Folgende Anlagen werden der Ausschreibung beigefügt: 1. Bauzeitenplan 2. Lageplan und Freiflächenplan 3. BE-Plan 4. Architekturpläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Bodenbelagspläne, Details 5. Perspektiven 6. Fotodokumentation 7. Schallschutzgutachten 8. DGNB Zertifizierung und Nachhaltigkeit 9. Bieteranabenverzeichnis 10. weiter DGNB Unterlagen (HINWEIS: Diese sind hier zur Information und werden nach gesondertem Verlangen im Rahmen des Vergabeprozesses vor Auftragserteilung vom potentiellen Bieter angefordert,) AUSFÜHRUNGSTERMINE/ -FRISTEN Angebotsabgabe:siehe beigefügte Formblätter des AG´s Beginn der Arbeiten:siehe Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt 214) Fertigstellung:siehe Besondere Vertragsbedingungen (Formblatt 214) UMLAGE und ABZÜGE Von der Schlussrechnung werden in Abzug gebracht 0,3% Abzug von der SR-Summe für Bauleistungsversicherung Von der Schlussrechnung werden bei Nutzung in Abzug gebracht 0,3% Abzug von der SR-Summe für Baustrom und Bauwasser, alternativ eigene Versorgung. ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN Als Vertragsgrundlagen zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) gelten als vereinbart die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB in allen Teilen in der aktuellen Fassung). Die zur Erbringung der geschuldeten Leistungen erforderlichen Nebenleistungen und besonderen Leistungen entsprechend ATV, insbesondere DIN 18299 I 2019-9, sind Vertragsbestandteil und in den Preisen enthalten. Es gelten alle technischen Vorschriften in der zur Abnahme jeweils geltenden Fassung wie z.B. DIN- Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI- und VDE-Richtlinien, die Herstellerrichtlinien und -vorschriften sowie die sonstigen allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, jeweils in der neuesten Fassung. Im Weiteren wird insbesondere auf die Unfallverhütungsvorschrift hingewiesen, deren strikte Einhaltung verlangt wird. Der AN ist verpflichtet, sämtliche Maße eigenverantwortlich zu prüfen und maßliche Differenzen selbständig in die Planunterlagen zu übernehmen. Wesentliche Bauteile, insbesondere statische oder brandschutztechnische relevante, sind erst mit Vorlage Ihrer baurechtlichen Nachweise vollständig erbracht. BAUSTELLENEINRICHTUNG UND -VERSORGUNG Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagermöglichkeiten sind mit der örtlichen Bauüberwachung / dem AG abzustimmen und eigenverantwortlich abzusichern. Der Materialtransport ist Sache des AN und in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Die Baustelle ist täglich aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Der übergeordnete Baustelleneinrichtungsplan ist vorrangig zu beachten. ANSPRECHPARTNER UND BAUBESPRECHUNG Der AN hat nach Auftragserteilung einen verantwortlichen Fachbauleiter schriftlich zu benennen, der ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anweisungen berechtigt und deutschsprachig ist. Ein Wechsel des Ansprechpartners ist dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Es besteht Anwesenheitspflicht des Ansprechpartners bei den Baubesprechungen, die in der Regel wöchentlich stattfinden. HINWEIS SICHTBETON: Die Sichtbetonwände mit der Betonqualität in SB3 sind extrem während der Bauzeit zu schützen. Dabei dürfen die Betonoberflächen nicht angegriffen oder beschädigt werden. VOM AN ZU BESCHAFFENDE UNTERLAGEN Bauzeitenplan Der Bauzeitenplan ist vor Baubeginn spätestens zwei Wochen nach Auftragserteilung dem AG in Papierform und digital vorzulegen. Der Bauzeitenplan wird bei Baubeginn nach Genehmigung durch den AG Vertragsbestandteil. Bautagebuch: Während der gesamten zeitlichen Durchführung seiner Leistungen ist der AN verpflichtet, ein Bautagebuch zu führen, aus dem einwandfrei die Leistung und personelle Besetzung der Baustelle nachzuvollziehen ist. Einen Durchschlag erhält die Bauleitung, dieser ist wöchentlich bei ihr abzugeben und unterschreiben zu lassen. Zudem sind Fotos anzufertigen um die verwendeten Reinigungsprodukte zu dokumentieren.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Vorbemerkungen Nachhaltigkeit Vorbemerkungen Nachhaltigkeit Anforderungen für Gebäudezertifizierung nach dem Bewertungssystem Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) und dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG Vorbemerkung: Der Bauherr beabsichtigt das Bauvorhaben mit dem Deutschen Gütesiegel für Nachhaltiges Bauen (DGNB) in der Güteklasse Gold mit einem Gesamterfüllungsgrad > 65% zertifizieren zu lassen. Zusätzlich sollen Fördermittel aus dem BEG-Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" beantragt und das Projekt somit mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude "Plus" (QNG Plus) zertifiziert werden. Hierzu wird das Bauwerk vom Bauherrn bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB / www.dgnb.de) zur Zertifizierung angemeldet, als Nachweis des erreichten Qualitätsstandards eine umfangreiche Dokumentation erstellt und durch einen bei der DGNB akkreditierten Auditor nach Abnahme des Bauvorhabens bei der DGNB zur Zertifizierung eingereicht. Der Auftragnehmer hat an dem DGNB- und den QNG-Zertifizierungsprozess mitzuwirken, alle aus der Zertifizierung relevanten Anforderungen zu erfüllen und die entsprechende Dokumentation zu erstellen. Zur Erfüllung ist die Abstimmung mit dem DGNB Auditor und den Projektbeteiligten erforderlich, unter anderem durch die Teilnahme an Workshops zur Besprechung DGNB- und QNG-relevanter Punkte. Hierzu sind folgende Maßnahmen unbedingt umzusetzen und nachzuweisen. Materialeinsatz Die Rohstoffgewinnung und Verarbeitung bestimmter Werkstoffgruppen soll nachweislich anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen. Es gilt grundsätzlich, dass nur Bauprodukte der Kostengruppen KG 300 und KG 500 der DIN 276 positiv bewertet werden können, deren sämtlichen (100% Masseanteil) Primär- und Sekundärrohstoffe frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und bei denen ein illegaler Rohstoffabbau /-herstellung ausgeschlossen werden kann. Der Masseanteil kann auf 95% reduziert werden, wenn ausgeschlossen werden kann, dass die Rohstoffe Zinn, Tantal, Gold und Wolfram aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten im Produkt enthalten sind oder wenn diese im Produkt eingesetzten Rohstoffe aus Recyclingmaterial bestehen. Weitere Hinweise liefert die am 8. Juni 2017 in Kraft getretene EU-Verordnung zur "Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten". Damit sind vor allem folgende Rohstoffgruppen gemeint: Holz und Holzwerkstoffe (Als Mindestanforderung für eingebaute Holz und Holzwerkstoffe gilt vor allem, dass keine aus unkontrolliertem Abbau in tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen gewonnenen Hölzer verwendet werden dürfen. Wenn nicht anders mitgeteilt, müssen mindestens 70% der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/ oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen und sind entsprechend FSC-/PEFC-zertifiziert. Der Nachweis erfolgt über ein FSC- / PEFC- Zertifikat sowie Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B. FSC oder PEFC zertifiziert).) Naturstein (Es dürfen ausschließlich Natursteine verwendet werden, die frei von Kinder- und Zwangsarbeit hergestellt wurden - der Nachweis erfolgt über die CE-Kennzeichnung, Fairstone- oder XertifiX-Zertifikat) Beton (Wenn nicht anders mitgeteilt, muss mindestens 30% der Masse des im Hoch- und Tiefbau verwendeten Betons, der verwendeten Erdbaustoffe und Pflanzensubstrate (Gesamtmasse) einen erheblichen Recyclinganteil haben. Zusätzlich ist die Verwendung von CSC-Beton / -Zement bzw. die Verwendung von Recyclingbeton zu prüfen. Der Nachweis des CSC-Betons / -Zements erfolgt über ein offizielles CSC-Zertifikat sowie über den Lieferschein des Lieferanten mit der Nennung der CSC-Zertifikatsnummer und den Namen des zu zertifizierenden Projektes.) Kork (Der Nachweis erfolgt über ein FSC-Zertifikat sowie Lieferschein oder Rechnung des Lieferanten (Nennung der CoC-Zertifizierungsnummer sowie des Namens des zu zertifizierenden Projektes). Auf dem Lieferdokument muss, sofern vom jeweiligen Standard gefordert, der Zertifizierungsstatus der nachzuweisenden Position vermerkt sein (z. B. FSC oder PEFC zertifiziert).) Metalle (Auflistung der Recyclingquote / Herstellerdeklaration über den Sekundärrohstoffanteil / der Recyclingquote) Glas (Auflistung der Recyclingquote/ Herstellerdeklaration über den Sekundärrohstoffanteil / der Recyclingquote) Auch die Rückbaufreundlichkeit und wie in der vorigen Auflistung erkennbar die Recyclingfreundlichkeit ist bei der Materialauswahl bzw. Wahl der möglichen Bauteilaufbauten zu berücksichtigen. Rückbaufähige Baukonstruktionen sowie kreislauffähige Baustoffe / -produkte (besonderes von den Herstellern, die einen Abfallrücknahme-Service garantieren) sind vorzuziehen. Des Weiteren sind alle eingesetzten risikoreichen Material- und Stoffgruppen vor deren Einsatz zu bewerten. Berücksichtigt werden derzeit unter anderem folgende Produkte bzw. Bestandteile von Rezepturen: Halogenierte und teilhalogenierte Kältemittel und Treibmittel Schwermetalle Stoffe, die unter die Biozid-Verordnung (528/2012/EG) fallen Stoffe, die unter die POP-Verordnung (850/2004/EG) fallen Gefahrstoffe gemäß CLP-Verordnung (1272/2008/EG) Organische Lösungsmittel und Weichmacher Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC nach REACH (1907/2006/EG)) Insbesondere bei der Verwendung von halogenierten Kältemitteln ist ausschließlich der Einsatz natürlicher Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 4 sowie als zukunftssicher bis 2030 eingestufte Kältemittel gemäß AMEV Kälte 2017 Tab. 3 zulässig. Entsprechend der gewählten Qualitätsstufe 3 der Kriterienmatrix der DGNB und den Vorgaben aus dem QNG-Anforderungskatalog "Schadstoffvermeidung in Baumaterialien" Anhangdokument 313 sind die für dieses Bauvorhaben zugelassenen Bauprodukte und -materialien zu entnehmen. Eine Wiederverwendungsfähigkeit oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien wird explizit gefordert. Zum Materialeinsatz siehe auch weitere Anmerkungen auf Positionsebene. Baustelle/Bauprozess: Während der Bauphase soll der Verbrauch von Energie und Ressourcen minimiert werden. Ziel ist es, die Auswirkung auf die Umwelt zu reduzieren und gleichzeitig die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen. Es sind die folgenden Aspekte zu beachten und einzuhalten: a. Abfallarmut Ziel ist die Abfallvermeidung und Fraktionierung der Reststoffe auf der Baustelle als Voraussetzung für ein späteres hochwertiges Recycling. Alle Maßnahmen erfolgen unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die am Bauprozess Beteiligten werden bezüglich der Abfallvermeidung durch die Bauleitung geschult. Die Schulungsprotokolle werden an den Auftraggeber (AG) sowie den zuständigen DGNB Auditor übergeben. Baustoffe bzw. -abfälle werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige) getrennt und sind in hierzu eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Die fachgerechte Trennung und Entsorgung ist durch den AN nachzuweisen. Die Bauleitung kontrolliert die korrekte Materialtrennung sowie die korrekte Nutzung der Sammelstellen. Die Einhaltung der o.g. Anforderungen wird durch Begehungsprotokolle, (Bautages-) Berichte oder andere geeignete Kontrollen erfolgen. Falls ein Logistikunternehmen eingebunden wird, so ist dieses bezüglich der Abfalltrennung allen am Bauprozess Beteiligten weisungsbefugt. Es gibt ein Konzept zur Abfallvermeidung für die Baustelle im Einklang mit v.g. Punkten (siehe Anlagen DGNB Handlungsanweisungen), welches einzuhalten ist. In einem DGNB Start-Gespräch vor Auftragserteilung wird dieses Dokument besprochen. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert. b. Lärmarmut Der durch die Bauprozesse verursachte Lärm muss dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegen. Unter Verweis auf das Bundes- Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) ist der Schutz der Nachtruhe sicherzustellen. Von 20:00 bis 7:00 Uhr ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Nachtruhe gestört wird. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist es verboten, Lärm zu verursachen, durch den jemand in seiner Ruhe erheblich gestört wird. Der Grundgeräuschpegel ist einzuhalten. Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass geräuscharme Verfahren bzw. Maschinen eingesetzt werden sowie nachzuweisen, dass diejenigen, die er einsetzt, unter dem Grundgeräuschpegel liegen. Geräuschintensive Arbeiten sind dem Bauleiter vor Durchführung bekanntzugeben. Die Einhaltung wird durch Messungen kontrolliert (pro Baumaschine mind. 1 Messung durch Fachgutachter) oder ist andersartig nachzuweisen (Einsatz lärmarmer Maschinen gemäß RAL-UZ 53). Es gibt ein Lärmvermeidungskonzept für die Baustelle im Einklang mit v.g. Punkten (siehe Anlagen DGNB Handlungsanweisungen), welches einzuhalten ist. In einem DGNB Start-Gespräch vor Auftragserteilung wird dieses Dokument besprochen. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert. c. Staubarmut Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) sind Staubemissionen möglichst zu vermeiden bzw. zu vermindern. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen. Sie unterliegen der Kontrolle und Dokumentation durch den Bauleiter. Maschinen und Geräte werden bzw. sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube werden an der Entstehungsstelle möglichst vollständig erfasst und gefahrlos entsorgt. Ausbreitung auf unbelastete Gebiete wird verhindert (soweit technisch möglich). Ablagerung wird vermieden. Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren werden zu deren Beseitigung eingesetzt. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben entsprechen dem Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Durch diese Maßnahmen werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Bauleitung kontrolliert und dokumentiert Maschinen und Geräte sowie deren korrekten Einsatz Es gibt ein Konzept zur Staubvermeidung für die Baustelle im Einklang mit v.g. Punkten (siehe Anlagen DGNB Handlungsanweisungen), welches einzuhalten ist. In einem DGNB Start-Gespräch vor Auftragserteilung wird dieses Dokument besprochen. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert. d.Bodenschutz Boden und Grundwasser sollen vor schädlichen Bodeneinträgen geschützt werden. Dafür sind die folgenden Anforderungen zu erbringen und deren Einhaltung zu dokumentieren. Der Boden darf nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert werden. Stoffe, die mit R-Sätzen R 50 bis R 59 gekennzeichnet sind, sollen nach Möglichkeit nicht eingesetzt werden, anderenfalls ist deren Anlieferung und Verwendung binnen Wochenfrist im Vorhinein der Bauleitung anzuzeigen und durch diese freigeben zu lassen. Die Lagerung in einem dichten Behältnis ist durch den AN per Fotodokumentation nachzuweisen. Der Boden wird vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt (zum Beispiel unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten). Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Es gibt ein Konzept für den Bodenschutz für die Baustelle im Einklang mit v.g. Punkten (siehe Anlagen DGNB Handlungsanweisungen), welches einzuhalten ist. In einem DGNB Start-Gespräch vor Auftragserteilung wird dieses Dokument besprochen. Die Bauausführenden werden entsprechend geschult. Die Einhaltung wird kontrolliert und protokolliert. 2.Haftung Ein Verstoß gegen die folgenden Mindestanforderungen kann, auch bei Vorgaben, die im Range unter Gesetzen stehen, dazu führen, dass das Bauvorhaben nicht zertifiziert wird. Die Verweigerung der Zertifizierung durch die DGNB lässt dabei für den Auftraggeber aufgrund der mit seinem Auftraggeber/dem Bauherrn getroffenen Vereinbarungen erhebliche finanzielle Nachteile (z.B. aus Schadensersatzansprüchen) entstehen. Insbesondere geht es um Verwendung von Baustoffen und Bauprodukten, die gemäß DGNB- und QNG-Anforderungen ausgeschlossen sind, sowie von Substanzen, die nicht in den eingesetzten Produkten enthalten sein dürfen bzw. deren Menge oder mögliche Freisetzung minimiert und beschränkt ist (siehe hierzu auch Angaben im LV). Bei einer Überschreitung von Innenraumluftqualitätsgrenzen, wegen eines nicht freigegebenen Materialeinsatzes. Zu beachten ist insbesondere, dass die Verwendung von Montageschäumen verboten ist. Verwendung von nicht einheimischen Hölzern, wie tropischen, subtropischen oder borealen Hölzern, die nicht FSC- zertifiziert sind und Verwendung von heimischen Hölzern, die nicht nach PEFC- oder FSC zertifiziert sind (siehe hierzu auch Angaben im LV). Verwendung von nicht freigegebenen Kältemitteln gemäß AMEV Kälte 2017 Tab.3 und 4 (siehe Anmerkung unter Punkt 1 Materialeinsatz) In Anbetracht der hohen wirtschaftlichen Bedeutung, die die erfolgreiche Zertifizierung des Bauvorhabens für die Auftraggeberin hat, steht der Auftragnehmer bei einem etwaigen Nachunternehmereinsatz der AG über die Mängelhaftung hinausgehend dafür ein, dass die von dem bzw. den NU zur Erbringung dessen/deren Leistungen verwendeten Baustoffe oder Bauprodukte keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die ganz oder teilweise die angestrebte Zertifizierung durch die DGNB verzögern und/ oder verhindern. Er wird daher insbesondere Leistungen, die unzulässige Stoffe oder Substanzen beinhalten, jederzeit unverzüglich auf seine Kosten durch solche ersetzen, die keine Stoffe oder Substanzen beinhalten, die einer Zertifizierung durch die DGNB im Wege stehen. 3.Dokumentationspflichten Für alle Schichten der wesentlichen Bauteile sind sämtliche verwendeten Baustoffe, Bauprodukte und Materialien zu dokumentieren. Alle Unterlagen werden durch den Auftraggeber in einem Gebäudehandbuch zusammengefasst. Nach Beauftragung des Auftragnehmers findet ein DGNB-Startgespräch statt, bei dem der Zertifizierungsprozess erläutert wird. In diesem Gespräch werden die folgenden Termine und Pflichten des Auftragnehmers erläutert und protokolliert. Danach sind im Rahmen seiner Leistungen unaufgefordert vor Ausführung beizubringenden Unterlagen max. 2 Wochen nach Beauftragung spätestens jedoch 2 Wochen vor Einbau einzureichen: exakte Produktbeschreibung, Produktdatenblatt, Herstellererklärung zu Inhaltsstoffen und Rezepturbestandteilen, Sicherheitsdatenblatt, aktuelle Fassung Umweltproduktdeklaration, Wartungsanleitungen, Inspektionsanleitungen, Betriebsanleitungen Pflegeanleitungen Entsorgungsanleitungen Sämtliche Dokumente sind beim AG spätestens nach entsprechender Aufforderung unverzüglich zur Prüfung und Bewertung einzureichen. Sie müssen frei von Schutzrechten Dritter sein und dürfen vom AG für die Baumaßnahme uneingeschränkt verwendet werden (einschließlich der Weitergabe an seinen Auftraggeber/den Bauherren). Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an den Unterlagen ist ausgeschlossen. 4.Unerwünschte Stoffe Es ist sicher zu stellen, dass alle zur Ausführung kommenden Materialen, Baustoffe, Hilfs- und Verlegewerkstoffe frei von gesundheitsschädlichen Stoffen sind. Dies gilt insbesondere für: Asbest Kadmium Zinn Quecksilber Blei (z. B. in Schalldämmung, Regenabfallrohre etc.) Radioaktivität (Radon, z. B. in Granit etc.) sowie insbesondere für Produkte mit nachstehender GISCODE-Einstufung: DD 1/2 (Polyurethansiegel) PU 30/50/60 (Polyurethansysteme, gesundheitsschädlich) RE 2,5/4/5/6/7/8/9 4 - 9 (Epoxidharzsysteme, sensibilisierend bis giftig und Krebs erzeugend) BBP 30-70 (Bitumenmassen, gesundheitsschädlich) Verlegewerkstoffe: D 6/7; RU 4; S 1 - S 6 Öle/ Wachse: Ö 60/70 Für alle anderen Stoffe, für die in Gesetzen, Normen und Regelwerken, sowie in der internationalen Fachliteratur ("state of the art") Grenzwerte festgelegt bzw. empfohlen sind, werden diese nicht überschritten. Dies sind insbesondere: Chlor-Kohlenwasserstoffe Pentachlorphenol (PCP) Phosphorsäureester Polychlorierte Biphenole Formaldehyd Isocyanat Vinylchlorid Phenol Styrol Toluol Xilol Benzol 5.Umsetzung eines Gründaches: Es liegt eine Analyse der Möglichkeiten einer Dachbegrünung (Analyse der Gründacheignung) mit Feststellung des Gründachflächenpotentials vor. Wenn nicht anders angegeben, sind mindestens 50% des festgestellten Gründachflächenpotentials als Gründach genutzt.
Vorbemerkungen Nachhaltigkeit
ZTV Baustelleneinrichtung ZTV Baustelleneinrichtung Sicherheitseinrichtungen des AN zum Schutze seiner Arbeitnehmer werden als Nebenleistung betrachtet und nicht gesondert vergütet. Baustromverteiler ist auf dem Baugelände vorhanden und kann vom AN genutzt werden. Die Heranführung von Strom zur Verbrauchsstelle ist Sache des AN. Bauwasserverteiler ist auf dem Baugelände vorhanden und kann vom AN genutzt werden. Die Heranführung von Wasser zur Verbrauchsstelle ist Sache des AN. Auf der Baustelle kann nur Material zwischengelagert werden, das innerhalb von 1 Woche verarbeitet wird.Lagerflächen für Materialien stehen auf der BE in ca. 500 m Entfernung zur Verfügung. Die Lagerstellen sind mit der Bauleitung abzustimmen. Auf dieser BE können ebenfalls der Personal- und Materialcontainer platziert werden.Die Materialtransporte in die Geschosse sind durch den AN eigenverantwortlich zu organisieren. Es gibt zwei Zugänge im Erdgeschoss, der Aufzug steht nicht zur Verfügung. Eigenwerbung anhand von Bannern oder Ähnlichem ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Übernachtung auf der Baustelle oder der BE-Fläche nicht gestattet. Aufenthalts- und Lagerräume sind eigenverantwortlich für die BE mitzubringen.
ZTV Baustelleneinrichtung
ZTV Estricharbeiten ZTV Estricharbeiten Maßgebend für die Ausführung und Abrechnung dieser Arbeiten sind die VOB und alle erforderlichen DIN-Bestimmungen in der jeweiligen aktuellen Fassung zu beachten. Auf nachfolgende DIN-Vorschriften wird hier besonders hingewiesen:´DIN 18353 VOB-Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) -Estricharbeiten Im Übrigen sind die Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerwerke und Zulieferfirmen zu beachten und einzuhalten. Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart, Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben. Hierbei bedeutet "Bauart" das Herstellen durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile bis zur fertigen Leistung. Bei allen Positionen ist das Anliefern, Abladen und Transportieren sämtlicher Materialien und Stoffe zur Verwendungsstelle in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu überprüfen. Werden Mehrstärken gegenüber dem Leistungsverzeichnis erforderlich, sind diese vor Beginn der unmittelbar betroffenen Leistung zu vereinbaren. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung abzustimmen. Alle angrenzenden Bauteile (z. B. Türen, Gläser & Wände) sind vor Verschmutzung zu schützen, gegebenenfalls im Anschluss zu reinigen. Im Zuge der Austrocknung des Estriches ist darauf zu achten, dass die Holzfeuchtigkeitszu- und abnahme kein zu hohes Feuchtegefälle zwischen äußeren und inneren Zonen erzeugt. Zum Schutz der Holzkonstruktion ist die rel. Feuchtigkeit der Raumluft während der Bauzeit auf 40-60% zu begrenzen. Die regelmäßige Lüftung der Räume wird vorgenommen.
ZTV Estricharbeiten
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.__.__.__.001 BE Einrichten, Vorhalten und Räumen BE Einrichten, Vorhalten und Räumen Baustelleneinrichtungfür sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen.
01.__.__.__.001
BE Einrichten, Vorhalten und Räumen
P
1,00
psch
02 Estricharbeiten
02
Estricharbeiten
02.01 Estricharbeiten Untergeschoss
02.01
Estricharbeiten Untergeschoss
02.02 Estricharbeiten Erdgeschoss
02.02
Estricharbeiten Erdgeschoss
02.03 Estricharbeiten Obergeschoss
02.03
Estricharbeiten Obergeschoss
03 Sonstiges
03
Sonstiges
HINWEIS Der Abstellwinkel im Bereich des Treppenauges wird bauseits vom Gewerk Schlosserarbeiten geliefert und montiert.
HINWEIS
03.__.__.__.001 Bewegungfugen im Estrich Bewegungsfugen nach DIN 18560-2, Abschnitt 5.3.3 :Estrichfugen gemäß Fugenplan, siehe Bodenbelagspläne. Inkl. PE-Dehnfugenstreifen. Ausführunsort: UG, EG und 1.OG
03.__.__.__.001
Bewegungfugen im Estrich
337,00
m
03.__.__.__.002 Trennfuge im Estrich Fachgerechtes herstellen von Trennfugen DIN EN 13318 (vollständige Trennung des Estrichs) für die Estrichdicken von 55 bis 70 mm Fugenbreite 8-10 mm. Ausführungsort unter jedem Türblatt, unter Wänden mit Brandschutzanforderung und Wänden mit erhöhten Schallschutzanforderungen, unterschiedliche Estrichhöhen und - arten, rund um Einabuetn In Teilbereichen/ Etappen.
03.__.__.__.002
Trennfuge im Estrich
22,00
m
03.__.__.__.003 Randdämmstreifen Technikdurchführungen Randdämmstreifen um Technikdurchführungen zur schallbrückenfreier Verlegung von schwimmenden Estrich. Als Trennung des Estriches vom allen Einbauten und aufgehenden Bauteilen. Hier TGA Leitungen wie Heizungsrohre, Wasser-/Abwasserrohre bis Drm. 16cm. Lieferung und Einbau. d= 8 mm, h= ca. 165 mm. Dämmstreifen aus PE-Schaum frei von halogenierten Treibmitteln Der oberkantenbündige Rückschnitt des Dämmstreifens erfolgt bauseits nach fertigstellung des Fertigfußbodens durch den Fußbodenleger.
03.__.__.__.003
Randdämmstreifen Technikdurchführungen
22,00
St
03.__.__.__.004 Zulage Zementestrich, Minderstärke 10mm Zulage für die Minderkosten des vorbeschriebenen schnellabbindenden Zementestrichs, bis je ca. 10 mm Dicke, Ausführung nur auf besondere Anordnung des AG. In Teilbereichen/ Etappen.
03.__.__.__.004
Zulage Zementestrich, Minderstärke 10mm
2.323,00
03.__.__.__.005 Zulage Zementestrich, Mehrstärke 10mm Zulage für die Mehrkosten desvorbeschriebenen schnellabbindenden Zementestrichs, bis je ca. 10 mm Dicke, Ausführung nur auf besondere Anordnung des AG. In Teilbereichen/ Etappen.
03.__.__.__.005
Zulage Zementestrich, Mehrstärke 10mm
2.323,00
03.__.__.__.006 Zulage Calciumsulfatestrich, Minderstärke 10mm Zulage für die Minderstärke des vorbeschriebenen Calciumsulfatestrichs, bis je ca. 10mm Dicke, Ausführung nur auf besondere Anordnung des AG. In Teilbereichen/ Etappen.
03.__.__.__.006
Zulage Calciumsulfatestrich, Minderstärke 10mm
1.276,00
03.__.__.__.007 Zulage Calciumsulfatestrich, Mehrstärke 10mm Zulage für die Mehrstärke des vorbeschriebenen Calciumsulfatestrichs, bis je ca. 10mm Dicke, Ausführung nur auf besondere Anordnung des AG. In Teilbereichen/ Etappen.
03.__.__.__.007
Zulage Calciumsulfatestrich, Mehrstärke 10mm
1.276,00
03.__.__.__.008 Zulage Gefälleestrich einbringen, Abläufe aussparen Zulage Gefälleestrich einbringen, Abläufe aussparen Schnellzementestrich als Gefälleestrich nach Vorgaben des Planers einbringen und Aussparungen für Bodenabläufe vorsehen. Erforderliches Gefälle: 1-2 % Länge 1,22 m Breite 0,15m cm im Bereich der Türschwelle WC-Flur und 0,90m x 0,90m um Bodenablauf im WC-Flur jeweils 2 x pro Geschoss 4 Stück DN100 im Untergeschoss 2,00 x 2,00m
03.__.__.__.008
Zulage Gefälleestrich einbringen, Abläufe aussparen
P
1,00
psch
03.__.__.__.009 Gefälleestrich an Abläufe anarbeiten Gefälleestrich an Abläufe anarbeiten Schnellzementestrich als Gefälleestrich nach Vorgaben des Planers einbringen und an Bodenabläufe nach Angaben des Herstellers anarbeiten. Gefälleestrichflächen, Position der Abläufe, Höhenangaben und Größe der Gefälle sind dem Ausführungsplan zu entnehmen. Erforderliches Gefälle: 1-2 % Ausführungsort und Menge: 2 Stk EG 2 Stk OG 4 Stk UG
03.__.__.__.009
Gefälleestrich an Abläufe anarbeiten
8,00
St
03.__.__.__.010 Aussparung Deckendurchbrüche Aussparung im gesamten Aufbau bei Deckendurchbrüchen größer als 0,1 m². Inkl. Anarbeiten. Größe ca. 0,4 m².
03.__.__.__.010
Aussparung Deckendurchbrüche
9,00
St
03.__.__.__.011 Abstellung für Estrich Sauberlaufmatte Abstellen des Estrich für Herstellung Estrich unter Sauberlaufzonen für bauseitigen Einbau von Sauberlaufmatte inkl. Rahmen Sauberlaufzone Notausgang Achse 7/C-D Abmessungen 3,11x4,52m
03.__.__.__.011
Abstellung für Estrich Sauberlaufmatte
6,23
m
03.__.__.__.012 Abstellen für Estrich im Übergang zu anderen Aufbauhöhen und Bauteilabschlüssen Abstellen für Estrich im Übergang zu anderen Aufbauhöhen und Abschlüssen wie Aufzugsportal, Treppenpodest, Technikschacht etc.
03.__.__.__.012
Abstellen für Estrich im Übergang zu anderen Aufbauhöhen und Bauteilabschlüssen
46,00
m
03.__.__.__.013 Zulage für Anarbeitung an Grundleitungsanschlüsse und Leerrohre Zulage für Anarbeitung an Grundleitungsanschlüsse und Leerrohre im Kellergeschoss 7x DN150 2x DN160 EG (WC Flur) 4x DN100 2x DN70 OG (WC Flur) 4x DN100 2x DN70
03.__.__.__.013
Zulage für Anarbeitung an Grundleitungsanschlüsse und Leerrohre
25,00
St
03.__.__.__.014 CM Messung und Dokumentation CM Messung mit schriftlicher Garantieerklärung und Haftungsübernahme für den Prüfpunkt Belegereife durch den Hersteller/ Lieferant. Inkl. Verschluss der entstandenen Öffnungen. Je Bauabschnitt ist eine Dokumentation der Druck- und Biegezugfestigkeit durch Prismen Entnahme auf der Baustelle und Prüfung der Prismen nach 28 Tagen inkl. Prüfbericht abzugeben. Der korrekte Estricheinbau ist dem Auftraggeber durch Übergabe des vom Hersteller der Zusatzmittels erstellten Fußbodenpasses nachzuweisen.
03.__.__.__.014
CM Messung und Dokumentation
40,00
St
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
Vorbemerkung Stundensätze Vorbemerkung Stundensätze Stundensätze für zusätzlich anfallende Reinigunsarbeiten, die im Leistungsverzeichnis nicht enthalten sind. Die Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anordnung des AG auszuführen. Abrechnung erfolgt zum Nachweis lt. Stundenzettel sind mindestens wöchentlich zum Gegenzeichnen der Objektüberwachung vorzulegen. Stundenzettel, welche älter als 1 Woche sind, werden nicht anerkannt.
Vorbemerkung Stundensätze
04.__.__.__.001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn-und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__.__.__.001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
5,00
h
04.__.__.__.002 Stundenlohnarbeiten Helfer Stundenlohnarbeiten eines Helfers auf Anordnung des AG ausführen, der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
04.__.__.__.002
Stundenlohnarbeiten Helfer
45,00
h

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