Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vorbemerkung BA 3 Promenadenschule Jülich
Vorbemerkung
Hinweistext Objektbeschreibung:
Übersicht:
1.1 Allgemein
1.2 Bauherr
1.3 Lage der Baustelle
1.4 Baustellenabwicklung
1.5 Gebäude Altbau Bestand
1.5a Gebäude Anbau BA 3 EG Bestand
1.6 Baustellenzufahrt und Lagerfläche
1.7 Obejektbeschreibung für die Zimmerer- und
Holzbauarbeiten
1.1 Allgemein
die Stadt Jülich saniert und erweitert in Jülich -
Innenstadt die
Grundschule Promenadenschule.
Das Grundstück liegt zwischen der
"Karl-Theodor-Straße",
der "An der Promenade" und der "Frankenstraße".
Umliegend befinden sich überwiegend kleinteilige
Wohnbebauungen.
Das Grundstück ist verkehrstechnisch voll über die
Bestandsstraßen erschlossen.
Im Umfeld der Sanierung und Aufstockung werden auch
Maßnahmen im Außenbereich auf dem Grundstück
durchgeführt.
Es ist ein gefährdungs- und störungsfreier Baubetrieb
zu
gewährleisten. Staubentwicklung und Lärmbelästigung
sind durch
geeignete Maßnahmen zu vermeiden bzw. auf ein
Mindestmaß zu
reduzieren. Auf die besondere Situation der
Grundschule und der
Baustellenabsicherung bezüglich der Kinder wird
verwiesen.
1.2 Bauherr - Stadt Jülich
Anschrift: Große Ruhrstraße 17
52428 Jülich
Tel.: 02461 - 633 0
vertreten durch:
Stadt Jülich - Immobilienmanagement
Anschrift: Große Ruhrstraße 17
52428 Jülich
Tel.: 02461 - 633 12
E-Mail: rwichmann@juelich.de
1.3 Lage der Baustelle
Promenadenschule GGS-Süd
Karl-Theodor-Str.1
52428 Jülich
1.4 Baustellenabwicklung
Die durchzuführenden Arbeiten sind in unterschiedliche
Abschnitte
unterteilt. Diese richten sich nach den örtlichen
Gegebenheiten und
den Vorgaben der Schule.
Die Bauabschnitte gliedern sich wie folgt:
1. BA - Schaffung Erstazklassenräume in Containern -
vollzogen;
2. BA - Herstellung Dachgauben, Gerüst, Lüftungsanlage,
Dachbodendämmung, Deckensanierung EG + 1. OG,
Trockenbau
und Innenausbau EG + 1.OG, Errichtung Mensa und Küche -
vollzogen;
3. BA Anbau - Rohbauarbeiten Anbau
Entwässerungsanschluss
neu, Fundamente, Aufzug inkl. Entwässerungsarbeiten,
Gerüst,
Rückbau Dachkonstruktion, Betonarbeiten Aufzugsschacht,
Rückbau Mensa Alt im Altbau, Aufstockung Anbau -
Erstellung
Wände und Dachkonstruktion in Holzbauweise, Lieferung
Stahlkonstruktion Treppe und Balkon, Montage
Dacheindeckungen, Trockenbau und Innenausbau 1.OG,
Ausbaugewerke Altbau EG und OG;
4. BA - Rohbauarbeiten Fluchttreppe Verwaltung,
Sanierung
Verwaltung EG und 1.OG - in Planung;
5. BA - Brandschutz und Fluchttreppe UG - in Planung;
6. BA - Rückbau Ersatzklassenräume in Containern und
Wiederherstellung Flächen. Herstellung zwei
Rampenanlagen
kleiner Schulhof, Stellplätze - in Planung.
1.5 Gebäude Altbau Bestand
Gerbäudeteile Hausmeistergebäude,
Verbindungsbau, Hauptgebäude
Altbau, Anbau und Turnhalle.
Geschosszahl: Bestand: 1 bis 3 - geschossig,
teils unterkellert,
Grundfläche: Bestand BGF: 4.510 m²
Ergänzung BGF: 720 m²
Umbauter Raum: Ergänzung BRI: 2930 m³
Konstruktion Bestand
Außenwände Altbau: Ziegelstein,
Beton Sichtfassade Ziegelstein
innen verputzt.
Anbau Porenbeton: mit verklinkertem
Wärmedämmverbundsystem
Innenwände Altbau: Ziegelstein
verputzt und Trockenbau.
Innenwände Anbau: Porenbeton
verputzt.
Altbau und Anbau Fundamente,
Bodenplatte, Treppe,
Decken, Stürze und Unterzüge:
in Stahlbeton nach Statik.
Dachkonstruktion: Altbau Satteldach, Anbau versetztes
Pultdach, jeweils als Kaltdach.
Attikahöhe: bis ca. 7 m über OK Gelände.
Dacheindeckung: Altbau Betondachziegel, Anbau
Zinkblech je auf Holz-UK.
Fenster- u. Türen: Aluminiumprofile .
1.5a Gebäude Anbau BA 3 EG Bestand
Gerbäudeteil Anbau
Geschosszahl: Bestand: 1 geschossig,
nicht unterkellert,
Grundfläche: Bestand BGF EG: ca. 718 m²
Ergänzung BGF OG: ca. 719 m²
Umbauter Raum: Ergänzung BRI EG+OG: ca.2930 m³
Konstruktion Anbau EG im Bestand
Betonfundamente auf
Pfahlkonstruktion
Wände Porenbeton: mit verklinkertem
Wärmedämmverbundsystem
Innenwände Anbau: Porenbeton
verputzt.
Anbau Fundamente, Bodenplatte,
Treppe, Decke über EG, Stürze und
Unterzüge in Stahlbeton nach Statik.
Dachkonstruktion: Anbau versetztes
Pultdach, jeweils als Kaltdach.
Attikahöhe: bis ca. 9 m über OK Gelände.
Dacheindeckung: Anbau: Faserzementplatten je auf
Holz-UK.
Fenster- u. Türen: Aluminiumprofile.
1.6 Baustellenzufahrt und Lagerfläche
Die Baustellenzufahrt zum 3. Bauabschnitt erfolgt in
Absprache für
die einzelnen Gewerke über die Frankenstraße.
Lagerflächen stehen, in Absprache mit der Bauleitung,
auf dem
Grundstück nur begrenzt zur Verfügung. Es werden
Flächen zur
Bausteleneinrichtung zugewiesen.
Je nach Bauabschnitt werden auch Straßenflächen als
Baustelleneinrichtung ausgewiesen. Es besteht seitens
des AN
grundsätzlich kein Recht auf Stellflächen für seine
Firmenfahrzeuge.
Nach Beendigung der Arbeiten sind die benutzten
Baustelleneinrichtungsflächen wieder in ihren
ursprünglichen
Zustand zurückzuversetzen.
Zur Übersicht ist ein Lageplan sowie ein
Baustelleneinrichtungsplan
beigefügt.
1.7 Obejektbeschreibung für die Zimmerer- und
Holzbauarbeiten
Die Arbeiten sind im Anbau über dem EG, in dem neuen
1.Obergschoss auszuführen.
Die Flächen im und um dem Anbau sind für den Zeitraum
der
Bauarbeiten für den schulischen Betrieb gesperrt. In
allen anderen
Bereichen der Schule läuft der Betrieb weiter. Der
Schulhof grenzt
unmittelbar an die Baustellenflächen an.
Die Arbeiten unterteilen sich in folgende
Räumlichkeiten:
EG - neuer Aufzug, neuer Abstellraum, Flur und 6 x
Klassenzimmer im Bestand, neue Fluchttreppe;
OG - Neu: Aufzug, Abstellraum, Flur, Balkon, 6
Klassenzimmer,
Fluchttreppe, Dachkonstruktion und Eindeckung;
In den Positionen wird auf die jeweilige Örtlichkeit
verwiesen.
Folgende besonderen Maßnahmen werden vollzogen:
Bauausführung:
EG Außenbereich- Herstellung neuer Abwasseranschluss;
Anbau:
EG - Rückbau Teile Fassade und Innenbereich für
Fundamente
und Aufzugsschacht;
OG Teilrückbau Dachfläche zur Herstellung
Aufzugsschacht
inkl. Bauteilanschlüsse und temporäre Einhausung ;
OG - Rückbau Dacheindeckung und Dachkonstruktion mit
sofortigen Schutz der Decke über EG mit
Witterungsschutzbahn;
OG - Rückbau Teilflächen Fassaden im Bestand;
EG / OG - Gerüstbau
OG - Holzrahmenbau Wände und Dachkonstruktion Pultdach
neu;
EG / OG - Stahlbau Treppe + Balkon;
OG - Fenster und Türen Fassade;
OG - Innausbaugewerke;
Altbau:
EG / OG - Rückbau Abhangdecken, Neubau Brandschutzdecke
und Schallschutzdecke, Rück und Einbau neue
Flurabschlusstüren;
Tausch der Raumabschlusstüren;
OG - Rückbau Fenster, Vermauerung wg. Brandschutz
EG / OG - Innenausbau mit Trockenbau, Neubau HLSE
Abgangdecke mit GK-Abhangdecken;
Weitere Details siehe vorläufiger Bauzeitenplan in
Anlage;
Hinweistext
Hinweistext Angebotskalkulation:
1. Art und Umfang der Leistung
Die ausgeschriebene Leistung ist in vollem Umfang
anzubieten, Grundlage des Angebotes sind die
vorliegenden
Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung.
2. Vereinfachte Schreibweise
AG = Auftraggeber
AN = Auftragnehmer (Bieter)
3. Prüfung der Leistungsbeschreibung
Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis
beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte
Ausführung und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Etwaige Unklarheiten
sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden
Stelle zu klären. Sinnvoll oder notwendig erscheinende
Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer
entsprechenden Begründung dem Angebot beizufügen.
(Änderungen in den Verdingungsunterlagen sind
unzulässig)
4. Leitprodukte
Sofern im Leistungsverzeichnis Leitprodukte benannt
sind,
dient dies zur vereinfachten Verdeutlichung des
angestrebten
Leistungsstandards. Jeder Bieter kann Produkte seiner
Wahl
anbieten, die dem geforderten qualitativen Niveau in
den
wesentlichen Punkten entsprechen. Die wesentlichen
Kenndaten der angebotenen Produkte sind in
übersichtlicher
Aufstellung auf Anforderung einzureichen.
5. Nebenangebote
Wenn Nebenangebote vom AG zugelassen sind, ist die
Gleichwertigkeit der angebotenen mit der vorgegebenen
Ausführung durch Detailzeichnungen, Muster und
System-Prüfzeugnisse nachzuweisen. Neben den
vorgenannten Unterlagen ist ein weiteres Kriterium für
die
Gleichwertigkeit des im Nebenangebot angebotenen
Systems, dass sämtliche Komponenten (Zubehör,
Dichtungs-
und Beschlagteile) direkt vom Systemgeber stammen oder
von diesem ausdrücklich für die Verwendung zugelassen
sind. Die angeführten Unterlagen müssen zum
Eröffnungstermin vorliegen.
6. Orts- und Plankenntnis
Vor Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Ver-
hältnisse an der Baustelle, Art und Umfang der Arbeiten
sowie Besonderheiten der Örtlichkeit (auch Schutz-
maßnahmen) zu informieren.
Die Zufahrt für Material- und Gerätetransporte ist vom
Bieter
auf ihre Belastbarkeit und Beschaffenheit zu prüfen.
In Fällen, wo das oder die Gebäude noch nicht erstellt
sind,
sind sämtl. notwendigen Informationen beim Architekten
abzufragen und die Pläne einzusehen. Nachforderungen,
die
aufgrund fehlender Informationen später erhoben werden,
können nicht berücksichtigt werden.
6. Baustelleneinrichtung / Beschilderungen
Seitens des Bauherren wird beim Ordnungsamt der Stadt
Jülich über die Fa. LÖKA ein Antrag auf
Straßensperrung
und Baustelleneinrichtung gestellt. Durch Fa. LÖKA
wird
dann auch die Beschilderung für die Umleitungen,
Parkverbote und etc. geliefert und vorgehalten. Diese
Einrichtungen dürfen nicht verändert werden.
Hinweistext
Hinweistext Bauausführung:
1. Regelwerke
Bestandteil der Ausschreibung und Ausführung sind
die zurzeit gültigen und anwendbaren DIN-Vorschriften
und
die VOB, sowie die Architektenpläne und statische
Konstruktions- und Ausführungspläne.
Weiterhin sind die technischen Vorschriften und Ver-
arbeitungsrichtlinien der Hersteller aller zum Einsatz
gelangenden Materialien zu beachten.
2. Schutz von Bauteilen und Umgebung
Schutzmaßnahmen zur Bewahrung vor Verschmut-
zung u. Beschädigung von vorh. Gebäude- und Bauteilen,
Einbauten, (Sichtbeton, Verblender, Fenster u.ä.) usw.
auch
im Bereich der Transportwege und der eigenen Leistung
sind
mit geeignetem Material vorzunehmen, einzukalkulieren
und
später zu entfernen. Erforderliche Arbeits- und
Schutzgerüste sind im Rahmen der VOB Regeln in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
3. Baustellenreinigung
Die Baustellenreinigung ist für die eigenen Arbeiten
im
Innen- und im Außenbereich laufend
eigenverantwortlich und
tagesaktuel vorzunehmen. Die Böden sind besenrein zu
halten.
Der AN hat bei allen Arbeiten durch geeignete
Vorkehrungen
dafür Sorge zu tragen, dass Verschmutzungen auf das
unvermeidbare Maß begrenzt werden, was insbesondere
auch die Ausbreitung von Staub, Säge-und
Schleifrückständen betrifft. Es sind zwingend für alle
Bohr-,
Schleif- und Stemmarbeiten entsprechende Absaugungen zu
verwenden. Bei Zuwiederhandlung hat die Bauleitung das
recht Baustellenverweise zu erteilen und
Reinigungskosten
der Baustelle entsprechend dem AN in Rechnung zu
stellen.
Folgende Vorschriften sind einzuhalten:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
REACH-Verordnung Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe
(REACH)
TRGS 500 Schutzmaßnahmen
TRGS 519 Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten
TRGS 521 Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 559 Mineralischer Staub
TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten in
kontaminierten Bereichen
TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender,
keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder
Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
DGUV Regel 101-004 Kontaminierte Bereiche
DIN 18007 Abbrucharbeiten: Begriffe, Verfahren,
Anwendungsbereiche
Vorhandene Bauteile, die durch Verschmutzung beschädigt
werden können, oder die zur Reinigung schlecht
zugänglich
sind, bzw. deren Reinigung unverhältnismäßigen Aufwand
verurscht, sind vor Ausführung der Arbeiten in
geeigneter
Weise eigenverantwortlich abzudecken.
Die Abdeckungen sind nach Durchführung der Arbeiten in
Abstimmung mit der Bauleitung wieder zu entfernen.
Werden Arbeitsabfälle nicht regelmäßig und in
angemessenen Fristen von 2 - 3 Tagen vom AN vom
Grundstück entfernt, ist der AG berechtigt, diese ohne
vorherige Ankündigung kostenpflichtig entfernen zu
lassen.
Die Aufteilung der gesamten Kosten der
Schuttbeseitigung
auf die beteiligten Firmen entscheidet im Zweifelsfall
der AG.
Die Bauleitung kann die Entfernung von Schutt und
Behinderungen anderer Handwerker gegen
Stundennachweis vom AN verlangen.
4. Unfallverhütung - Sicherheitskoordinator
Der AN ist eigenständig für die Beachtung der
Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen
Sorgfaltspflichten verantwortlich. Er haftet dem
Bauherrn und Dritten gegenüber für Schäden aus
Verstößen
gegen diese Pflichten.
Gem. Vorgabe durch § 3 und § 4 der
Baustellenverordnung,
wurde seitens der Bauherrn ein hierfür qualifiziertes
Büro
beauftragt.
Den sicherheitsbezogenen Hinweisen und Anweisungen ist
uneingeschränkt Folge zu leisten.
Die seitens des Sicherheitskoordinators angefragten
Unterlagen sind dem Sicherheitsbüro zeitnah und
vollständig zu übermitteln.
Generell:
Gefährdungs- und Belastungsanalysen
Nachweis der Fachkraft für Arbeitssicherheit generell
Nachweis der Ersthelfer 1 Ersth. / 10 Personen
im Bedarfsfall zusätzlich:
Zertifizierungsnachweise
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
Rückbaukonzepte
Entsorgungskonzepte
5. Qualitätssicherung
Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer
Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen
Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen,
den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder
den Zustimmungen im Einzelfall.
Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zu
Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert
schriftlich zu erfolgen durch:
a) Übereinstimmungszertifikat
Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat
entsprechend den jeweiligen allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im
Einzelfall bzw. entsprechend den Vorschriften gemäß
Bauregelliste A zu erfolgen.
Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine
Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt
den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen
bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im
Einzelfall entspricht und einer werkseigenen
Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung
unterliegt.
Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen
gemäß Landesbauordnung durchzuführen.
b) Übereinstimmungserklärung des Herstellers
Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden,
bedürfen der Übereinstimmungserklärung des
Herstellers.
Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur
abgeben, wenn er durch werkseigene
Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von
ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden
technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen
Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall
entspricht.
Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle
gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine
Prüfstelle ( Fremdüberwachung ) vorgeschrieben ist,
ist diese ebenfalls nachzuweisen.
Hinweistext
Hinweistext Abnahme:
1. Abnahme
Die Abnahme der fertigen gesäuberten Arbeiten ist
schriftlich zu
beantragen und erfolgt zu einem gemeinsam festgelegten
Termin.
Bauleistungen deren Aufmaße mit dem Arbeitsfortschritt
unmöglich
werden sind der Bauleitung so rechtzeitig
bekanntzugeben, dass
ein gemeinsames Aufmaß erfolgen kann. Vor Abnahme einer
einzelnen Arbeit darf eine darauf aufbauende Arbeit
nicht
begonnen werden.
2. Technische Unterlagen / Dokumentation
Das vollständige Vorliegen aller vertraglich oder nach
der
allgemeinen Verkehrssitte geschuldeten technischen
Unterlagen,
Erklärungen und Dokumentationen ist Voraussetzung für
die
Abnahme.
3. Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der
mängelfreien Abnahme
der Gesamtleistung.
Hinweistext
Hinweistext Technische Angaben:
Die nachstehenden Angaben und Vorarbeiten sind bei
allen
Beschichtungen zu beachten, auszuführen und in die
Angebotspreise einzukalkulieren:
a) Vorarbeiten Erstanstrich auf Holzflächen
- Kanten abrunden, Holzteile schleifen und
entstauben
- Harzreiche und tropische Hölzer mit
Nitroverdünnung
abwaschen. Harzgallen und Aststellen entharzen.
Vorhandene Leimflecken entfernen.
- Bei Lackierungen Unebenheiten spachteln.
- Eisenteile reinigen, mit Rostschutzgrund
grundieren
und ( im Holzton ) nachstreichen.
b) Vorarbeiten Erstanstrich auf Metallflächen
- Flächen gründlichen reinigen und eventuell
entfetten .
- NE - Metalle und Zink mit Nitroverdünnung
abwaschen
und abschleifen.
- Unterrostungen entfernen, vorh. Grundanstrich auf
Eignung prüfen und Fehlstellen beiarbeiten.
c) Vorarbeiten Erstanstrich auf Putz, Beton und
Mauerwerk, Estrich
- Flächen gründlich reinigen, bei Beton
Schalrückstände
beseitigen. Kleinere Unebenheiten abstoßen /
abschleifen
- Kleinere Putz- und Betonschäden mit geeignetem
Reparaturmörtel ausbessern falls erforderlich vorher
Haftbrücke aufbringen. Reparaturflächen schleifen.
- einzelne freiliegende Armierungseisen grundieren.
d) Untergrundqualität
Der Beschichtungsuntergrund muss nach
Durchführung der Vorarbeiten frei von Rückständen,
ausreichend glatt und zweifelsfrei tragfähig sein.
e) Herstellervorgaben
Beschichtungen sind gem. den Herstellerangaben
des gewählten Produktes fachgerecht mit allen
erforderlichen Vorarbeiten und Arbeitsgängen
aufzubringen. Die vom Hersteller vorgesehenen
Mindestschichtdicken sind einzuhalten.
f) Beschichtungsverfahren
Alle Beschichtungen sind, wenn im LV nicht
ausdrücklich anders gefordert, im Streich- oder
Rollverfahren aufzubringen.
Spritzverfahren benötigen vor Ausführung der
Zustimmung der Bauleitung.
g) Teilarbeiten auf Abruf
Teilarbeiten sind auf Abruf vorab oder nachträglich
auszuführen. Dies betrifft z.B. das Beschichten von
Teilflächen hinter Heizkörpern, in Technikräumen an
Treppen usw..
Sofern die abgerufene Arbeitsleistung nicht weniger
als 1 Mitarbeiter-Arbeitstag am Stück beträgt, gilt
hierfür die normale Vergütung nach
Angebotspreisen.
h) Schutz der Umgebung
bei sämtlichen Arbeiten ist die Umgebung in
angemessener
Weise vor Verschmutzung zu schützen, z.B: durch
Abhängen, Abdecken, Abkleben, Absaugen
Das gilt iinsbesondere für Schleif- und Spritzarbeiten
Hinweistext
01 Vorbereitende und begleitende Arbeiten
01
Vorbereitende und begleitende Arbeiten
01.__.11 Arbeitsgerüst außen Fassadengerüst für folgende Flächen liefern, aufstellen und für die Bauzeit vorhalten. Es sind verschiedene Auf- und Rückbaueinsätze mit einzukalkulieren.
Einsatz 1: Rückbau Fassade Bereich Aufzug: einschl. Erhöhungen, Konsolen, Vorhaltung ca. 5 x 11 m + 5 m x 4,5 m = 77,5 qm
Rückbauarbeiten der Fenster / Fassade außen im Bereich Mensa + Turnhalle, teilw. auf Flachdach. einschl. Erhöhungen, Konsolen, Vorhaltung ca. 16 x 3 + 5 m x 8,0 m = 88 qm
Einsatz 2: Rückbauarbeiten Fassade als Vorbereitung Rückbau Dachkonstruktion ca. (4,5+1,8+8+55+20+9+5+2+2,5+20,5+3)*4,0 = 525,2 qm
Einsatz 3: Fassadenarbeiten Aufstockung ca. (4,5+1,8+8+55+20+9+5+2+2,5+20,5+3)*3,0 = 393,9 qm
01.__.11
Arbeitsgerüst außen
1.100,00
m2
01.__.12 Dachfanggerüst außen einschl. Erhöhungen, Konsolen, Gitterträger, Vorhaltung
01.__.12
Dachfanggerüst außen
1.200,00
m2
01.__.13 Treppenturm Aufstellung Treppenturm an zwei verschiedenen Stellen im Schulhof sowie auf der Grünfläche. Treppenturm dient dem Zugag auf die Dachfläche im Bestand über EG sowie nach der Aufstockung auf die Neue Dachfläche über OG.
Es sind daher min. zwei Einsätze zu planen. Inkl. Vorhaltung während der Bauzeit.
01.__.13
Treppenturm
2,00
Stck