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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00 Vorbemerkungen und Ausführungsbeschreibungen
00
Vorbemerkungen und Ausführungsbeschreibungen
ZTV Abbrucharbeiten Zusätzliche technische Vertragsbedingungen für Abbruch-
und Demontagearbeiten
Bei allen Abbruch-Positionen sind folgende Leistungen einzu-
kalkulieren, auch wenn dieses in den einzelnen Positionen
nicht ausdrücklich erwähnt wird:
- Abbruchmaterial von Hand aus dem Gebäude schaffen
- Aufladen auf einen Container
- Bereitstellung der benötigten Container
- ordnungsgemäße Entsorgung der Abbruchmaterialien inkl.
dem Nachweis der Entsorgung.
Sofern in den Positionen keine Ortsangaben gemacht werden,
ist davon auszugehen, daß die Leistungen in allen Geschossen
zu erbringen sind.
Beim Ausbau von Bauteilen sind grundsätzlich die Halterungen
oder Befestigungen komplett mit auszubauen, d.h. es sind z.B.
auch die Dübel mindestens putztief auszustemmen.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten ist entsprechend der
Örtlichkeit, der Bauart, dem Bauzustand und den Baustoffen,
die Abbruchmethode und die Trenntechnik zwischen dem Auftrager und dem Auftragnehmer zu überprüfen und festzu-
legen. Dabei sind die möglichen Einwirkungen auf verbleibende
Gebäudeteile, Nachbargebäude und Energieleitungen und -anlagen sowie Ver- und Entsorgungsleitungen, zu beachten.
Die Ausführung der Abbrucharbeiten hat entsprechend der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere der
§§ 20 bis 26 der UVV Bauarbeiten (VBG 37), zu erfolgen:
- § 20 Untersuchnung des baulichen Zustandes,
Abbruchanweisung
- § 21 Absperren von Gefahrenbereichen
- § 22 Unterbrechung von Abbrucharbeiten
- § 23 Einreißarbeiten
- § 24 Abbrucharbeiten mit Baggern und Ladern
- § 25 Unterhöhlen und Einschlitzen
- § 26 Kurzzeitige Tätigkeiten
Zu Beginn der Demontagearbeiten ist ein raumbezogenes
Aufmass über die zu demontierenden Bauteile anzufertigen
und der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.
Nicht genehmigte Demontagearbeiten gehen zu Lasten des
Auftragnehmers.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Abbruch-
arbeiten in mehreren Abschnitten ausgeführt werden müssen
und zwar in Abhängigkeit vom Bauablauf der übrigen am Bau
beteiligten Gewerke.
ZTV Abbrucharbeiten
Demontage Bestandsfenster Alte Fenster ausbauen und entsorgen wie folgt beschrieben:
- eingebaut in Mauerwerksöffnung
- mit innerem Anschlag ca.45 mm .
- Rahmenmaterial Kunststoff
- Abmessungen und Aufteilungen werden in den
Pos. angegeben
- mit Zweischeiben-Isolierverglasung, oder Einfachverglasung
- die Fenster sind vorsichtig möglichst ohne Beschädigung
des Mauerwerks und der inneren Fensterbank auszubauen,
hierfür sind die Flügel auszuhängen, die Befestigungs-
schrauben zu lösen und die Rahmenprofile durchzutrennen
- der Ausbau der äußeren Fensterbank aus Pressklinkern,
ist als gesonderte Position beschrieben
- die inneren Fensterbänke sind zu erhalten
- Ausbauort: EG bis 5.OG.
- Material zum Container bringen und ordnungsgemäß
entsorgen.
- da die Modernisierung im bewohnten Zustand des Gebäudes
durchgeführt wird muss der Ausbau der Fenster am selben
Tag wie der Einbau neuen Fenster ausgeführt werden.
Demontage Bestandsfenster
Technische Vorbemerkungen Kunststofffenster und Alutüren Technische Vorbemerkungen und Leitbeschreibung
für Fenster aus Kunststoffprofilen bzw. bei Türen aus Aluminiumprofilen
1. Allgemeines
2.1 Normen und Richtlinien
2.3 Bauphysikalische Anforderungen
2.3.1 Wärmeschutz
2.3.2 Schallschutz
2.3.3 Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Widerstandsfähigkeit bei Wind
2.3.4 Einbruchschutz
2.4 Werkstoffe
2.4.1 Kunststoff-Profile
2.4.2 Oberflächen
2.4.3 Stahl
2.4.4 Aluminium
2.4.5 Dichtprofile
2.4.6 Dichtstoffe
2.4.7 Bauwerksabdichtungsfolien
2.5 Herstellung
2.5.1 Herstellerangaben
2.5.2 Profilausbildung Kunststofffenster
2.5.3 Rahmenverbindungen Kunststofffenster
2.5.4 Fenstersprossen
2.5.5 Beschläge
2.5.6 Entwässerung
2.5.7 Verglasung
2.5.8 Oberfläche/Farbgebung Kunststofffenster
2.5.9 Lüftungselememente
2.5.10 Fensterbänke
2.6 Montage
2.6.1 Befestigung am Baukörper
2.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper
2.6.4 Schuttbeseitigung und Reinigung
2.6.5 Maße
2.6.6 Schutz
2.6.7 Nacharbeiten
2.7 Recycling
2.8 Werkplanung
1. Allgemeines
Bei einem großen Wohnblock aus den 50iger Jahren,
wird eine energetische Sanierung durchgeführt. In diesem
Rahmen werden neue Kunststofffenster eingebaut und die alten Kunststoff- bzw. Holzfenster ausgebaut und entsorgt.
Da die Sanierung im bewohnten Zustand durchgeführt werden soll muss die Demontage und der Wiedereinbau am selben Tag erfolgen.
Der AN bestätigt, dass er sich vor der Angebotsabgabe mit
der Lage der Baustelle und den örtlichen Gegebenheiten
vertraut gemacht und alle Bedingungen in die Kalkulation
einbezogen hat.
Die Konstruktion und Materialien der Fenster sowie die
Befestigung und Abdichtung zum Baukörper hin, hat den
Anforderungen des Wärmeschutzes bzgl. Luftdichtigkeit
und Wärmebrückenfreiheit zu genügen.
Die im folgenden beschriebenen Anforderungen sind bei
der Kalkulation der Fensterpreise zu berücksichtigen.
Alle Maße sind vor Ort zu überprüfen.
2.1 Normen und Richtlinien
DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse, Einbruch-
hemmung Anforderungen und Klassifizierung
DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18055 Fenster, Fugendurchlässigkeit und
Schlagregendichtheit
DIN 18056 Fensterwände, Bemessung und Ausführung
DIN 18073 Rollabschlüsse, Sonnenschutz und
Verdunklungsanlagen im Bauwesen
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 18335 Stahlbauarbeiten
DIN 18355 Tischlerarbeiten
DIN 18357 Beschlagarbeiten
DIN 18358 Rollladenarbeiten
DIN 18360 Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten
DIN 18361 Verglasungsarbeiten
DIN 18540 Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau
mit Fugendichtstoffen
DIN 18545 Abdichten von Verglasung mit Dichtstoffen
VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren
Zusatzeinrichtungen
2.2 Statische Anforderungen
Die Fensterkonstruktion, einschließlich der
Verbindungselemente, muß alle planmäßig auf sie
einwirkenden Kräfte aufnehmen und an die Tragwerke
des Baukörpers abgeben können.
Als Grundlage für die Bemessung der Elemente sind
anzunehmen:
- DIN 1055 Teil 4 für Windlasten
- DIN 1055 Teil 3 für Horizontallasten (Seitenkräfte) und
waagerechte Verkehrslasten an Riegeln in Brüstungshöhe,
sofern Riegel frei zugänglich sind.
- DIN 18056 für Vertikallasten auf Riegel bei zu öffnenden
Fenstern.
Die Fensterflügel müssen den Anforderungen der DIN
18055 entsprechen. Unter diesen Annahmen darf die
Durchbiegung aller tragenden Profile, insbesondere der
Pfosten und Kämpfer, nicht mehr als 1/300 der
Stützweite betragen. Bei der Verwendung von
Mehrscheiben-Isolierglas darf die Durchbiegung des
Scheibenrandes zwischen gegenüberliegenden
Scheibenkanten 8 mm nicht überschreiten. Werden
Sondergläser verwendet, sind die entsprechenden
Anforderungen des Glas-Herstellers zu berücksichtigen.
Der statische Nachweis für sämtliche Pfosten und
Sprossenprofile ist dem AG auf Verlangen ohne besondere
Vergütung vorzulegen.
2.3 Bauphysikalische Anforderungen
2.3.1 Wärmeschutz
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten:
- Die DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau,
die Wärmeschutzverordnung, in der jeweils gültigen
Fassung.
- Die im Bundesanzeiger bekanntgemachten Stoffwerte.
EN 10077 Berechnung des Wärmedurchgangs-
koeffizienten
Der Wärmeschutz der Elemente muß folgenden
Anforderungen genügen:
- Wärmeschutzverglasung Ug = 0,60 W/m²K
- Rahmen: Mehrkammerrahmen Uf = 1,00 W/m²K
- Randverbund: 0,04 W/m K
Daraus ergeben sich Uw - Werte (je nach Fenstergröße) zwischen 0,82 und 0,95 W/m²K
Sonnenschutz:
- bei allen Fenstern mindestens ein Gesamtenergie-
durchlasswert von g = 0,5
2.3.2 Schallschutz
Für den Schallschutz gelten:
- alle Fenster in den Wohnungen müssen in der
Schallschutzklasse 3 ausgeführt werden ( 35-39 dB)
- Sofern höhere Schallschutzanforderungen erforderlich
sind, werden diese in den Positionen angegeben.
- für alle Fenster in den Treppenhäusern bestehen keine
Anforderungen an den Schallschutz.
- Es gelten die ergänzenden Bestimmungen nach VDI 2719
"Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzein-
richtungen".
Die Einhaltung der geforderten Werte ist bei Vorlage
der Werkplanung durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.
2.3.3 Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit,
Widerstandsfähigkeit bei Wind
Durch Prüfzeugnis gem. europäischer Normen ist die
Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit sowie die
Widerstandsfähigkeit bei Wind nachzuweisen.
(Anzuwendende Normen sind prEN 12152, 13116,
DIN EN 12153, 12154, 12155, 12191,12207 sowie
DIN 18055).
Dabei ist die Windbelastung, die von der geografischen
Lage, der Gebäudeform und der Höhe über dem Gelände
abhängig ist, maßgebend.
Spezifische Anforderungen für das vorliegende
Bauvorhaben:
Einbauhöhe: bis 18 m
Fenster und Fensterelemente, die aus mehreren
Einzelteilen aneinander gekoppelt werden, sind so zu
montieren, dass sie dem Winddruck ohne
jegliche Lageveränderung standhalten. Die Fugen
zwischen den Elementen sind den Anforderungen der
Schlagregensicherheit und des Wärmeschutzes
entsprechend auszubilden und innen und außen mit
farblich endbehandelten Deckleisten zu versehen.
2.3.4 Einbruchschutz
Die Balkontüren und Fenster in allen Geschossen sowie alle
Fenster im EG sollen in Widerstandsklasse RC 2 N ausgeführt werden. Diese Leistung ist in den jeweiligen Positionen beschrieben.
2.4 Werkstoffe
2.4.1 Kunststoff-Profile
Profile aus modifiziertem PVC hart: (PVC-U, EDLP,
082-25-28) hochschlagzähes PVC hart, Formmassen
nach DIN 7748, Teil 1, September 85 bzw. RAL-Güte- bestimmungen (RAL-GZ 716/1, Abschnitt I, Teil 1).
Zur Verbesserung der Wärmedämmung sind Schaum- einschieblinge zulässig. Hierbei sind die Bestimmungen
unter 2.7 Recycling zu beachten.
Die Bieter sollen mit dem Angebot die angebotenen
Profile mit Hersteller und Typ angeben
2.4.3 Stahl
Alle Stahlprofile müssen korrosionsgeschützt sein. Die
Zinkauflage muss für innenliegende Stahlprofile
mindestens 100 g/m², für außenliegende Stahlprofile
mindestens 275 g/m² betragen. Außenliegende
Verstärkungen sind auch an den Schnittstellen dauerhaft
gegen Korrosion zu schützen.
Stahlprofile und Bleche als Anker oder
Unterkonstruktionen mit Wandstärken über 4 mm müssen
feuerverzinkt sein. Etwaige Schweißstellen sind in
jedem Fall mit Kaltzinkpaste gegen Korrosion zu
schützen (DIN 18360).
2.4.4 Aluminium
Für die Anforderungen an Aluminium gelten:
n DIN 1748 bei Strangpressprofilen,
n DIN 1745 bei Blechen und Bändern
2.4.5 Dichtprofile
Dichtungen, die atmosphärischen Einflüssen ausgesetzt
sind, müssen hiergegen widerstandsfähig sein. Sie
müssen nach DIN 52452 mit angrenzenden Stoffen
verträglich sein.
Es sind grundsätzlich nur Dichtprofile aus EPDM,
Silikon, RAU-PREN oder gleichwertig in grau
einzusetzen.
Das Dichtungsmaterial muss die Anforderungen nach RAL
GZ 716/1, Abschnitt II erfüllen.
Der Farbton der Versiegelung ist mit den Architekten
abzustimmen.
2.4.6 Dichtstoffe
Dichtstoffe müssen in ihren Eigenschaften dem
Verwendungszweck entsprechen. Sie müssen nach DIN 52452
mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Sie müssen
alterungsbeständig und, soweit sie direkten
Witterungseinflüssen ausgesetzt sind, gegen diese
beständig sein.
2.4.7 Bauwerksabdichtungsfolien
Bauwerksabdichtungsfolien, soweit erforderlich, müssen
in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und DIN 18195
entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile
beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen
verträglich sein. Bauabdichtungsfolien müssen alterungs-
beständig und, soweit sie direkten Witterungseinflüssen
ausgesetzt sind, gegen diese beständig sein.
2.5 Herstellung
2.5.1 Herstellerangaben
- entfällt -
2.5.2 Profilausbildung Kunststofffenster
Vorgeschlagenes Fensterprofil:
Fabr. Trocal 88 + o.glw.
Angebotenes Fensterprofil:
..........................................................
vom Bieter auszufüllen
Es muss die Möglichkeit zur Profilkopplung und zur
Aufnahme von Dichtungen bestehen.
Die Elemente sind grundsätzlich, entsprechend der
Richtlinien des Profil-Herstellers, zu armieren.
Maßgebend ist die Bemessungstabelle des Institutes für
Fenstertechnik, Rosenheim, die die maximal zulässige
Durchbiegung zugrundelegt.
2.5.3 Rahmenverbindungen Kunststofffenster
Für geschweißte Rahmenverbindungen aus PVC-U Profilen
gilt die Richtlinie DVS 2207, Teil 25. Die Schweißnaht
kann im Nutscherverfahren bearbeitet werden.
Die Schweißungen müssen ohne besonderen Materialzusatz
homogen ausgeführt und sauber verarbeitet werden.
2.5.4 Rahmenverbreiterungen
In den einzelnen Positionen ist die jeweils erforerliche Breite
der Aufdopplungsprofile angegeben. Dabei wurde von einer Standardbreite der Blendrahmen von 78 mm ausgegangen.
Da es nur eine begrenzte Anzahl der Breiten der Aufsatzprofile
und der Blendrahmen gibt muss im Einzelfall festgelegt werden welche Kombiantion von breiteren Rahmen und Aufsatzprofilen erforderlich ist, um die angegebene Breite des Blendrahmens + Aufsatzprofil erreicht wird.
2.5.5 Beschläge
Die Beschläge sind nach DIN 18357 auszuführen. Die
Beschläge müssen form- und kraftschlüssig mit den
Profilen verbunden sein. Sie müssen den Anforderungen
der EN 107 - Prüfverfahren für Fenster, mechanische
Prüfung - genügen.
Beschlagssystem Fabr. Siegenia Aubi o.glw.
Balkon- und Loggiatüren mit Schnäpper und Ziehgriff
Rahmenfarbe.
Fenstergriffe aus Aluminium weiß, Standard, Fabr. HOPPE
London oder Fabr. HOPPE Tokyo.
2.5.6 Entwässerung
Blendrahmenentwässerung und Dampfdruckausgleich im
Glasfalz sind entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien
des Profil-Herstellers vorzunehmen. Der Wasserablauf
muss über eine separate Kammer nach außen erfolgen.
Der Dampfdruckausgleich des Glasfalzes ist unbedingt
vorzunehmen. Hier sind Systeme mit einer separaten
Entwässerungskammer vorzuziehen. Grundsätzlich ist
darauf zu achten, dass der Wasseraustritt nicht durch
Fensterbänke, Bodenplatten oder dergleichen behindert
wird. Eine kontrollierte Wasserabführung muss
gewährleistet sein.
2.5.7 Verglasung
Die Verglasung erfolgt als Trockenverglasung mit den
unter 2.4.4 beschriebenen Dichtungen. Die Glasdicken
sind nach den geltenden technischen Regeln zu
ermitteln. Falls zusätzliche Belastungen anzusetzen
sind, wird in den einzelnen Positionen darauf
hingewiesen. Bei der Verglasung sind die Vorschriften
der Isolierglas- und Dichtungsmittel-Hersteller zu
beachten.
2.5.8 Oberfläche/Farbgebung Kunststofffenster
Sämtliche Fensterprofile sind innen und außen weiß,
ähnlich RAL 9010 auszuführen.
2.5.9 Lüftung
Für die Raumbelüftung werden bei den Fenstern aufgesetzte geprüfte Fensterlüfter eingesetzt. Dies Leistung ist als Zulage
gesondert beschrieben.
2.5.10 Fensterbänke
Die äußeren Fensterbänke werden bauseits vom Gewerk WDVS ausgeführt. Die Austrittsbänke bei den Balkon- und Loggiatüren werden ebenfalls bauseits ausgeführt. Die Innenfensterbänke sind gesondert beschrieben
2.6 Montage
2.6.1 Befestigung am Baukörper
Die Montage der Fenster erfolgt in der alten Mauerwerks-
öffnung einer einschaligen Außenwand aus Klinker.
Die Befestigung der Elemente erfolgt gemäß Hersteller-
richtlinien und wie folgt beschrieben:
Für die Innenfensterbänke ist eine Falz im Blendrahmen vorzusehen, Tiefe ca 15 mm. Die bauseitigen Außenfenster- bänke aus Alublech werden am Blendrahmen befestigt. Hierfür ist ebenfalls ein Falz von 15 mm Tiefe vorzusehen.
Die Fenster sind entsprechend exakt auszurichten. Exakte lot- und fluchtgerechte Montage ist einschl. der erforder-
lichen zusätzlichen Maßnahmen der Einmessung in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmittel
die auf das Fenster einwirkenden Kräfte einwandfrei auf
das Bauwerk übertragen können und die Bewegung sowohl
durch die Wärmeausdehnung der Elemente als auch durch
die Formänderung des Bauwerkes aufnehmen können.
Der Abstand der Befestigungspunkte darf maximal 70 cm
nicht überschreiten. Von den Ecken sowie Unterteilungs- punkten ist der Befestigungspunkt im Abstand zwischen 10 und 15 cm anzubringen. Alle Befestigungsmittel müssen korrosionsgeschützt sein.
2.6.2 Abdichtung und Dämmung zum Baukörper
Die Hohlräume in der Baufuge zwischen Baukörper und
Elementen sind mit Mineralwolldämmung auszufüllen.
Bei der Festlegung der Fugenbreite sind die
auftretenden Längenausdehnungen der Elemente, die
Bewegung des Baukörpers und die zulässige
Dehnungsaufnahme der Dichtstoffe zu berücksichtigen.
Außerdem darf kein bitumenhaltiger Dichtstoff verwendet
werden. An der Bewitterungsseite sind die Fugen
schlagregen- und winddicht abzudichten. Raumseitig
sind die Fugen luft- und dampfdicht abzudichten. Es ist
zu beachten, dass die Innenseite der Fuge dichter als
die Außenseite der Fuge auszuführen ist.
Bei der Abdichtung sind die nachstehenden Materialien
zu verwenden.
Multifunktionsdichtungsband das die o.g. Anforderungen
"innen dichter aus außen" erfüllt z.B.
Fa. Illbruck Typ. TP652 ILLMOD TRIO 750
2.6.3 Verleistung
Alle Fenster sind innenseitig mit einer umlaufenden Verleistung aus Kunststoffprofilen ca 15/30 mm zu versehen. Die Verleistung ist mit geeigneten Mitteln auf den Blendrahmen zu befestigen
2.6.4 Schuttbeseitigung und Reinigung
Die neuen Fenster sind dem Auftraggeber bei der Abnahme
im sauberen Zustand zu übergeben.
Die Kosten für die Beseitigung des evtl. anfallenden
Abbruchmateriales und die Reinigung der neuen Fenster
sind in den Einheitspreisen des Angebots zu
berücksichtigen.
2.6.5 Maße
Sämtliche im LV angegebenen Maße sind Richtmaße.
Für die Ausführung ist ein genaues Aufmaß am Objekt
vorzunehmen. Unstimmigkeiten sind vor Beginn der
Arbeiten aufzuzeigen.
2.6.6 Schutz
Die fertig eingebauten Fenster sind von innen und außen mit einer Adhäsionsfolie während der Bauphase gegen Verschmutzung und Beschädigung zu sichern. Die Folien sind unmittelbar vor der Abnahme zu entfernen und zu entsorgen, Kleberreste sind vollständig zu entfernen.
2.6.7 Nacharbeiten
Vor der Abnahme der Arbeiten sind sämtliche Fenster, Fensterelemente und Fenstertüren auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Dabei sind Mörtel- und Farbreste an allen Beschlagsteilen zu entfernen. Einstellbare Beschlagsteile müssen auf gute Gängigkeit ausgerichtet werden. Schutzlacke und Schutzfolien an Aluoder Niro-Beschlägen sind zu entfernen. Erforderliche Bedienungswerkzeuge, sowie die notwendigen Bedienungs- und Pflegeanleitungen sind dem Bauherrn zu übergeben. Der Anstrich der Fenster ist zu überprüfen. Beschädigte Fensterelemente sind nachzubehandeln. Gegebenenfalls kann der AG verlangen Fenster vollständig nachlackieren zu lassen.
2.7 Recycling
Der Profil-Hersteller muss über einen lückenlosen
Kreislauf zur Wiederverwertung von PVC-Fensterprofilen
verfügen. Dies gilt auch für die bei der Fensterherstellung anfallenden Abschnitte und Reste.
2.8 Werkplanung
Die Werkplanung des AN soll den Architekten vier Wochen
vor Fertigungsbeginn der Fenster zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden. Die Werkplanung für ein Musterfenster
muß im Vorwege vorgelegt werden. Das Musterfenster muß vorab gefertigt und in einer Wohnung eingebaut werden.
Technische Vorbemerkungen Kunststofffenster und Alutüren
04 Metalltüren
04
Metalltüren
04.03 Haus 123 - 125
04.03
Haus 123 - 125
06 Metalltüren
06
Metalltüren
06.03 Haus 129
06.03
Haus 129
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