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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 KG410, 420, 430 - Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser - und Wasseranlagen,
Lufttechnische Anlagen
01
KG410, 420, 430 - Wärmeversorgungsanlagen, Abwasser - und Wasseranlagen,
Lufttechnische Anlagen
01.01 Haus Nr. 129 // Erneuerung der Heizzentrale incl. WWB, Trennung der
Heizkreise 123-125 + 129
01.01
Haus Nr. 129 // Erneuerung der Heizzentrale incl. WWB, Trennung der
Heizkreise 123-125 + 129
01.02 Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.02
Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.03 Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.03
Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich Heizung
01.04 Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich
Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung
Absperrarmaturen TW,
01.04
Haus Nr. 129 // Hydraulischer Abgleich
Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung
Absperrarmaturen TW,
01.05 Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich
Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung
Absperrarmaturen TW,
01.05
Haus Nr. 123-125 // Hydraulischer Abgleich
Warmwasser-Zirkulationssystem, Erneuerung
Absperrarmaturen TW,
01.06 Haus-Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Heizungsinstallation
01.06
Haus-Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Heizungsinstallation
01.07 Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Sanitärinstallation
01.07
Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Sanitärinstallation
01.08 Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Lüftungsinstallation
01.08
Haus Nr. 123-125 // Dachgeschoss Ausbau
Lüftungsinstallation
01.09 Allgemeines
01.09
Allgemeines
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Ausführungsgrundlagen
Der Bieter hat sich über die ausgeschriebenen und von ihm angebotenen
Leistungen vollständig Klarheit zu verschaffen. Die Planungsunterlagen
können eingesehen werden. Sollte die anbietende Firma Bedenken gegen die
geplanten Anlagen haben, so ist dies in einem Anschreiben dem Angebot
beizufügen. Spätere Einwendungen oder Nachforderungen können nicht
berücksichtigt werden, desgl. nachträgliche Einwendungen wegen
Erschwernis der Arbeiten, Unkenntnis der Baustelle und der
Montageverhältnisse. Es ist darauf zu achten, dass Abweichungen von der
Ausschreibung (z.B. durch Fabrikatswahl, eigene Fertigung sowie bauliche
Änderungen usw.) mit anderen Fachlosen sowie mit dem Auftraggeber
abzustimmen sind. Die Maße für die Ausführung sind am Bau zu nehmen.
Die Materialbestellung kann nicht nach den Massenangaben im
Leistungsverzeichnis erfolgen. Diese muss selbstverantwortlich vor Ort
erfolgen. Die laufenden Aufmaße sind vom AN daraufhin zu überprüfen, ob
mit den vertraglich vorgegebenen Massen die bestellten Anlagen
fertigzustellen sind. Werden Mehrungen benötigt, so hat der
Auftragnehmer sofort eine Aufstockung des Auftrages bei der Bauleitung
zu beantragen.
Alle Einheitspreise beinhalten das Liefern und das Montieren in fertiger
Leistung einschließlich aller Nebenleistungen.
Nebenleistungen sind im Einheitspreis enthalten.
Folgende Nebenleistungen sind ebenfalls Nebenleistungen:
Stand- und Fahrgerüste, deren Arbeitsbühnen bis zu 3 m über Gelände bzw.
Fußboden liegen, sind entsprechend den Bestimmungen des Amtes für
Arbeitsschutz vorzuhalten, sowie auf Anforderung der Bauleitung auf- und
abzubauen.
Baustelleneinrichtung
Bei der Ausführung der Arbeiten sind die geltenden UVV-Vorschriften, die
Regelwerke der Berufsgenossenschaften sowie die Auflagen der zuständigen
Gewerbeaufsichtsämter zu beachten, eine Gefährdung anderer am Bau
beteiligter Handwerker ist auszuschließen.
Die Absicherung von Gefahrenstellen innerhalb und außerhalb der
Baustelle ist Sache der hierfür verantwortlichen Unternehmer. Hierzu
gehört auch Beleuchten während der Dunkelheit. Die Schutzvorkehrungen
sind vorzuhalten, bis durch nachfolgende Leistungen der Gefahrenzustand
behoben ist. Bei Bauarbeiten im Altbau sind die Belange der Nutzer des
Gebäudes so zu berücksichtigen, dass vermeidbare Belästigungen
unterbleiben. Der AN ist verpflichtet, die während der Ausführung
genutzten Flächen ständig sauberzuhalten und nach Beendigung der
Arbeiten eine einwandfreie Schlussreinigung vorzunehmen.
Bei Rohrmontagen an den Wänden, sind die Wandbeschichtungen durch
Hartfaserplatten zu schützen. Bei Nichtbeachtung haftet der AN. Der AN
ist verpflichtet, Bauschutt sofort abzufahren. Beseitigt der AN die von
seiner Arbeit herrührenden Verunreinigungen nicht, ist der Bauherr
berechtigt, diese ohne weitere Mahnung auf Kosten des AN abfahren zu
lassen. Um einen reibungslosen Bauablauf in technischer und
organisatorischer Hinsicht zu gewährleisten, wird vom Auftragnehmer
gefordert, dass er während der Bauzeit einen deutschsprachigen
Montageleiter mit entsprechender Erfahrung abstellt. Dieser ist
verpflichtet, an den wöchentlichen Routinebesprechungen teilzunehmen.
Montageabwicklung
Der Auftragnehmer hat sofort nach der Auftragserteilung einen
technischen Sachbearbeiter zu benennen, der mit den notwendigen
technischen und kaufmännischen Vollmachten ausgestattet ist, um eine
fach- und termingerechte Abwicklung des Auftrages durchführen zu können.
Der bevollmächtigte Sachbearbeiter muss auf Anforderung des
Auftraggebers
bzw. der Bauleitung an der Baustelle anwesend sein. Der Auftragnehmer
hat zusätzlich einen örtlichen Bauleiter dem Auftraggeber zu benennen,
der für die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen sowie
für eine handwerksgerechte Ausführung und Arbeitsvorbereitung
verantwortlich ist.
Der Auftragnehmer hat ein Bautagebuch zu führen und dem Auftraggeber
eine Durchschrift zu überlassen. Der AN ist verpflichtet, sämtliche ihm
übergebenen Unterlagen wie Zeichnungen und Berechnungen ohne besondere
Vergütung mit größter Sorgfalt nachzuprüfen und Fehler oder
Unstimmigkeiten unverzüglich und vor Beginn der Arbeiten der
Bauleitung des Bauherrn schriftlich mitzuteilen. Der AN ist nicht
berechtigt, Änderungen an diesen Unterlagen ohne Einwilligung der
Bauleitung vorzunehmen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vereinbarungen und Vorbemerkungen Vereinbarungen und Vorbemerkungen
Die VOB Teil B und C ist Ausschreibungsbestandteil.
Die Teilnahme am Wertungsverfahren setzt die Einhaltung des
Abgabetermins voraus.
Eine Wertung des Angebotes ist nur bei Abgabe vollständig ausgefüllter
Unterlagen möglich.
Alle Einzelpreise sind Netto in EUR einzutragen und beinhalten die
Lieferung und Montage.
Der Anbieter erklärt sich sowohl mit der Leistungsbeschreibung, als auch
mit den technischen Vorbemerkungen sowie den zusätzlichen
Vertragsbedingungen einverstanden.
Änderungen und Ergänzungen des LV's haben nur Gültigkeit, wenn sie
schriftlich vereinbart werden.
Technische Vorbemerkungen
1. Angebot, Preisbindung und Abrechnung
Für die Angebotsabgabe und Ausführung der Anlage sind die Richtlinien
der VOB, Teil C, neueste Ausführung, insbesondere die hierin genannten,
entsprechenden Fachnormen in allen Teilen bindend.
Sämtliche im Angebot abgegebenen Einheitspreise gelten bis Beendigung
der Baumaßnahme. Dies gilt auch für während der Angebotsphase oder in
der Auftragsphase mit "B" bzw. "Bedarfsposition" gekennzeichneten
Positionen, bzw. angebotenen, aber nicht beauftragten Positionen. Diese
sind bis Beendigung der Baumaßnahme zu den angebotenen Einheitspreisen
auszuführen. Mehrungen- sowie Minderungen der Massen führen nicht zu
einer Änderung der Einheitspreise.
Für etwaige Nachträge gilt, dass Leistungen, die Leistungen des
Hauptauftrages ersetzen, diese im Nachtrag in Abzug zu bringen sind.
Nachträge sind als eigenständige Titel an die Rechnungsaufstellung
anzufügen, dies gilt auch für Stundenlohnarbeiten.
Im Zuge der Abrechnungen sind die Abschlagsrechnungen und die
Schlussrechnung im Original an den Auftraggeber in zweifacher
Ausfertigung zu senden. Den Rechnungen ist eine Titelaufstellung
beizulegen. Sofern es sich um Aufmaßaufträge handelt, sind den
Abschlagsrechnungen die entsprechenden Aufmaße des Unternehmers, der
Schlussrechnung das geprüfte Aufmaß und Abnahmeprotokoll beizulegen.
Nach Fertigstellung des Auftrages sind die Revisionspläne kostenlos zu
erstellen und mit der Schlussrechnung einzureichen.
2. Arbeitsflächen
In Anspruch genommene Lager-, Verkehrs-, und Arbeitsflächen sind
unmittelbar nach Gebrauch wieder in Ihren ursprünglichen Zustand zu
versetzen. Die Ingebrauchnahme von Flächen ist mit der Bauleitung vorher
zu vereinbaren. Bei Inanspruchnahme von öffentlichem Grund sind die
Genehmigungen dafür einzuholen sowie die damit verbundenen Kosten und
Gebühren zu tragen.
3. Baustelle
3.1 Baustrom und Bauwasser
Der Strom- und Wasserverbrauch geht zu Lasten des Auftraggebers.
3.2 Schutt und Abfall
Der Auftragnehmer ist verpflichtet den aus seinen Leistungen anfallenden
Schutt sowie alle sonstigen Abfälle und Rückstände unverzüglich auf
seine Kosten gemäß den geltenden Vorschriften zu beseitigen und zu
entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung auch nach
entsprechender Aufforderung mit Fristsetzung nicht nach, so wird die
Beseitigung und Entsorgung durch den Auftraggeber auf Kosten des
Auftragnehmers durchgeführt.
4. Allgemeines
4.1 Grundlagen
a) Alle Maße sind am Bau zu kontrollieren
b) Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine weitgehende Schonung der
Bausubstanz erfolgt.
Bei Schäden ist die Bauleitung sofort zu informieren.
4.2 Personaleinsatz
Die mit der Ausführung und Überwachung der Arbeiten beauftragten
Personen des Auftragnehmers müssen berechtigt und in der Lage sein,
Anordnung der Bauleitung entgegenzunehmen und auszuführen. Ungeeignete
Kräfte sind auf Verlangen von der Baustelle zu entfernen.
5. Leistungsverzeichnis
Im Text der Leistungsbeschreibung sind teilweise selbstverständliche
Bemerkung wie z. B. "liefern und verlegen" z.T. der Übersichtlichkeit
halber weggelassen. Es ist außerdem selbstverständlich, dass, auch wenn
nicht im Besonderen aufgeführt, Befestigungsmaterial und dergl. in die
Preise einkalkuliert werden müssen. Die einzelnen Positionen mit den
entsprechenden Preisen verstehen sich also für die betriebsbereite
verlegte Anlage.
Die allgemeinen technischen Vorbemerkungen, die Besonderen
Vertragsbedingungen und die nachstehende Leistungsbeschreibung sind
Auftragsbestandsteil. Durch die Annahme des Auftrages erkennt der
Unternehmer die hierin genannten Bedingungen als verbindlich an.
Ergänzungen und Änderungen des nachstehenden Leistungsverzeichnisses und
der Leistungsbeschreibung, die für die ordnungsgemäße Herstellung des
Gewerkes vom Anbieter für nötig gehalten werden, sind auf einem
Sonderblatt zu beschreiben und zu berechnen.
6. Ausführung
Die Annahmen und Voraussetzungen sowie die Angaben zur Bauausführung,
die für den Entwurf und die Aufstellung des Leistungsverzeichnisses
gemacht wurden, sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Ausführung auf
ihre Gültigkeit zu prüfen. Etwaige Abweichungen der Ausführung von dem
Entwurf sind in jedem Falle vorher mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat sämtliche Anträge, die für die Ausführung der
Gewerke erforderlich sind, in der verlangten Form, d.h. schriftlich und
zeichnerisch an die betreffenden Behörden und kommunalen Dienststellen
zu stellen und bei den einzelnen Abnahmen mitzuwirken. Die erste Abnahme
wird von Seiten des Bauherrn bezahlt. Werden weitere Abnahmen
erforderlich, sind seitens des Unternehmers sämtliche Kosten zu tragen.
Maßgebend für die vertragsmäßige Ausführung, die Beschaffenheit der
Werkstoffe, die Nebenleistungen und die Abrechnung ist die Erweiterung
der Vorbemerkung, auch die VOB Teil C DIN 18382 neueste Ausgabe, soweit
nicht besondere Angaben gemacht sind oder nicht besondere Bedingungen
vereinbart werden. Für Erdarbeiten gelten DIN 18300 und 18303 sowie die
allgemeinen technischen Vorschriften. Der Unternehmer ist für die
Einhaltung dieser Vorschriften allein verantwortlich. Dies gilt
ebenfalls für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
Für die Richtigkeit und ordnungsgemäße Abwicklung der Arbeiten und
Lieferung ist der Unternehmer allein verantwortlich. In Zweifelsfällen
bei allen nicht aus den Bedingungen oder Zeichnungen ersichtlichen
Einheiten ist rechtzeitig mit dem Auftragnehmer Rücksprache zu nehmen.
Vor der Angebotsabgabe hat sich der Auftragnehmer über die Art der
geplanten Installation, über die Höhenlage der Rohrleitung bzw. Kanäle
u.a. durch Einsichtnahme auf der Baustelle wie auch von dem Umfang der
Gesamtarbeiten und über die Transportwege zu unterrichten. Spätere
Einwendungen werden nicht anerkannt.
Eventuelle Gerüststellungen für im Leistungsverzeichnis aufgeführte
Arbeiten sind vom Auftragnehmer kostenlos vorzuhalten. Während der
Gewährleistungszeit sind auch sämtliche Nebenarbeiten kostenlos
auszuführen und der ursprüngliche Bauzustand ist wiederherzustellen.
Nach Fertigstellung des Auftrages sind die Revisionspläne kostenlos zu
erstellen und mit der Schlussrechnung einzureichen.
7. Durchbruchsplanung
Sämtliche Wanddurchbrüche, Aussparungen usw. sind auf Kosten des
Auftragnehmers durchzuführen. Die Brandschutz- sowie
Schallschutzbestimmungen sind in jedem Falle einzuhalten.
8. Verschiedenes
Ein endgültiger Bauzeitenplan liegt noch nicht vor.
Vor Abgabe des Angebotes wird eine Besichtigung des Objektes sowie der
umgebenden Flächen empfohlen. Der Anbieter hat sich über die von ihm
angebotenen Leistungen vollständige Klarheit zu verschaffen. Technische
Auskünfte sind beim Auftragnehmer zu erfragen. Bestehen Bedenken sowie
Einwendungen gegenüber der Ausführung sowie Planung, so ist dieses
schriftlich bekannt zu geben. Nachforderungen können nicht
berücksichtigt werden. Dies gilt ebenfalls für Einwendungen wegen
Erschwernis der Arbeiten sowie Unkenntnis der Baustelle und der
Montageverhältnisse.
Vereinbarungen und Vorbemerkungen
VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG
Es gilt die VOB/B neueste Ausgabe mit folgenden Änderungen:
Bedingungen des Auftragnehmers insbesondere "Allgemeine
Geschäftsbedingungen" werden ausgeschlossen. Vereinbarungen gelten nur
dann, wenn sie von der Baugenossenschaft der Buchdrucker eG (im
Folgenden BdB genannt) schriftlich aufgenommen worden sind.
Eine mündliche Zuschlagserteilung wird erst durch eine schriftliche
Auftragserteilung rechtswirksam. Jede mündliche Vereinbarung wird erst
nach schriftlicher Bestätigung, durch die BdB rechtsverbindlich
unterschrieben, rechtswirksam. Anscheinsvollmacht wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist nach Erfüllung des Vertrages verpflichtet,
sämtliche technischen Unterlagen (Zeichnungen und Berechnungen), die in
Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen erstellt wurden,
herauszugeben. Dieses gilt auch bei Kündigung des Vertrages.
Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beträgt in Abänderung der VOB 5
Jahre.
Für alle Leistungen erfolgt eine förmliche Abnahme mit Protokoll.
Die Rechnungslegung muss innerhalb von 4 Wochen nach Abnahme bzw.
Lieferung erfolgen. Die Rechnung ist nach Bauabschnitten, wie im
Auftragsschreiben festgelegt, zu unterteilen und in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Aufmaße, Lieferscheine und Stundennachweise
sind der Rechnung in prüfungsfähiger Form beizufügen. Auf allen
Rechnungsunterlagen sind Auftragsnummer und Auftragsdatum anzugeben.
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie Bestandteil
des Auftrages oder schriftlich in Auftrag gegeben worden sind. Die
Stundennachweise sind wöchentlich der örtlich zuständigen Bauleitung,
die zu deren Anerkennung allein berechtigt ist, vorzulegen.
Stundennachweise, die später als 10 Arbeitstage eingereicht wurden,
bleiben unberücksichtigt. Dazu nicht berechtigt sind Dritte, z. B.
Hausmeister und Mitglieder der BdB.
Schließt die BdB eine Bauwesenversicherung ab, trägt der Auftragnehmer
als Umlage einen Pauschalbetrag von 0,15% der Auftragssumme.
Werden die zwischen der BdB und dem Auftragnehmer vereinbarten
Fertigstellungstermine aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten
hat, überschritten, so kann für jeden angefangenen Werktag der
Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme
gefordert werden. Die Summe aller in diesem Vertrag vereinbarten
Vertragsstrafen wird auf 5 % der Auftragssumme begrenzt. Die
Geltendmachung weiterer Schadensforderungen bleibt vorbehalten. Der
Anspruch auf Vertragsstrafe kann bis zur Schlussrechnung geltend gemacht
werden.
Werden nach Vertragsabschluss weitere Fertigstellungstermine verbindlich
zwischen den Vertragsparteien vereinbart, so findet die oben genannte
Regelung der Vertragsstrafe ihre Anwendung.
Zahlungen werden jeweils bis 90 % der nachgewiesenen, festeingebauten
Ausführungsarbeiten geleistet. Von den restlichen 10 % werden 5 % nach
Endabrechnung gezahlt. Für Leistungen über ? 20.000,00 (brutto) hat der
Auftragnehmer 5% der Brutto-Auftragssumme als Sicherheitsleistung für
5 Jahre in bar zu hinterlegen. Eine Überweisung auf ein Sperrkonto
erfolgt nicht, auch wird der Betrag nicht verzinst. Die Barsicherheit
kann gegen Hergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bürgschaft
eines in Deutschland zugelassenes Kreditinstitutes oder
Kreditversicherers (Gewährleistungsbürgschaft) ausgezahlt werden.
Abtretungen von Forderungen gemäß § 398 ff BGB sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der BdB wirksam.
Als Gerichtsstand gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der BdB.
Zum Schutz der Umwelt hat der Auftragnehmer die durch Arbeiten
hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß
einzuschränken.
Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gesetzlich vorgegebenen
Mindestlohn nach § 1 MiLoG seinen Arbeitnehmern mindestens zu zahlen.
Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohnes besteht nur im
Arbeitsverhältnis.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die entsprechende Verpflichtung mit
den von ihm beauftragten Unternehmen und deren Subunternehmen im Rahmen
der Vertragsgestaltung sicherzustellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiter, von ihm im Rahmen der
Vertragsbeziehungen mit dem Auftraggeber eingesetzte Nachunternehmer
oder derer Nachunternehmer vertraglich zu verpflichten,
ihren Arbeitnehmern den in Abs. 1 genannten Mindestlohn zu zahlen und
als Gesamtschuldner den Auftraggeber von seiner Haftung auf den
Mindestlohn freizustellen, sofern Nachunternehmer oder deren
Nachunternehmer den gesetzlichen Mindestlohn ihren Arbeitnehmern nicht
zahlen.
Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Pflicht zur Zahlung des
Mindestlohns ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag fristlos zu
kündigen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von seiner
Leistungspflicht bei Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer des
Auftragnehmers oder von Arbeitnehmern im Rahmen der Vertragsbeziehung
eingesetzter Nachunternehmer nach § 13 MiLoG freizustellen.
Der Auftraggeber ist für den Fall des Verstoßes der Nachunternehmer des
Auftragnehmers gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns oder zur
Erteilung der erforderlichen Auskünfte berechtigt, den Vertrag mit dem
Auftragnehmer fristlos zu kündigen, sofern dieser nicht selbst die
fristlose Beendigung der Vertragsbeziehung mit dem/den
Nachunternehmer(n) bewirkt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
_____________ ______________ _____________
Ort und Datum Firmenstempel Unterschrift des AN
VERTRAGSBEDINGUNGEN BdB eG
Allgemeine Technische Vorbemerkungen Allgemeine Technische Vorbemerkungen
1 Die anerkannten Regeln der Technik sind einzuhalten.
2 Es gelten die Richtlinien und Vorschriften der
DIN-Normen.
3 Die Einheitspreise beinhalten das Liefern und
Montieren in fertiger Leistung.
4 Die im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten
Fabrikats - und Typenangaben sind verbindlich
einzuhalten.
Bei Änderungen sind diese verbindlich anzugeben.
5 Die Einheitspreise für Rohrmeter sind, incl. Form -
und Verbindungsteile (wie Bogen, Reduzierungen,
Abzweige etc.), Klein- und Dichtmaterial etc.,
Befestigungsmaterial, Stockschrauben,
Rohrschellen mit Schalldämmeinlage,
Profilstahlkonstruktionen, anzugeben.
6 Wenn nicht ausdrücklich in den LV - Positionen darauf
hingewiesen ist, bzw. Leistungen
als Einzelpostionen im Leistungsverzeichnis
aufgeführt sind, sind nachfolgend genannte
Nebenleistungen
in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
a.) Das Anfertigen von Werks - und Montageplanung
b.) Das Anzeichen von Kernbohrungen / Schlitze
c.) erforderliche Nachstemmarbeiten
d.) Fachgerechte Entsorgung des anfallenden Bauschutts
e.) Baustelleneinrichtung
f.) Vorhaltung von Gerüsten, Leitern etc.
g.) notwendiger Korrosionsschutz von
Anlagenkomponenten, sowie Halterungen
h.) erforderliche Koordination mit Fremd-Gewerken zur
Herstellung der Leistung
i.) erforderliche Anmeldungen, Genehmigungseinholung
bei Behörden / Versorgungsunternehmen
j.) Durchführung der erforderlichen Druckproben
k.) Inbetriebnahme der Gesamtanlage bzw. wenn
erforderlich in Teilabschnitten
l.) Abnahmebegehung, sowie Einweisung und Übergabe an
den Bauherrn
m.) Das Anfertigen von Revisionsunterlagen /
Bestandszeichnungen
7 Nachfolgend aufgeführte Unterlagen als
Ausführungsplanung werden vom Planungsbüro
S&I Sachverständige Ingenieure GmbH
zur Verfügung gestellt bzw. können gesondert
abgefragt werden.
- Doku Hydr.Abgleich HZG - HNr.129
- Doku Hydr.Abgleich HZG - HNr.123-125
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, DG HNr.123-125
- Heizflächenauslegung nach DIN EN442, DG HNr.123-125
- Hydraulikschema Heizung HNr. 123-125,129
- Strangschema Heizung, DG HNr.123-125
- Grundrisspläne Heizung, KG + DG HNr.123-125
- Grundrissplan Heizung, KG HNr.129
- Doku Hydr.Abgleich Zirkulation - HNr.123-125,129
- Strangschema Trinkwasser, DG HNr. 123-125
- Grundrisspläne Trinkwasser / Abwasser,
DG HNr. 123-125
- Lüftungskonzept nach DIN1946-6, HNr. 123-125
- Lüftungskonzept nach DIN1946-6, HNr. 129
- Grundrissplan Lüftung, DG HNr. 123-125
Alle Komponenten sind vom AN auf Auslegung und Dimensionierung zu
prüfen. Bedenken sind schriftlich an
den AG und Planer zu richten.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen
Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung
Heizentrale:
Im Zuge der energetischen Modernisierung Haus Nr.129,
sowie der energetischen Modernisierung und Dachgeschossausbau Haus
Nr.123-125 wird die vorhandene Heizungsanlage ebenfalls modernisiert. Es
wird eine Danfoss Übergabestation mit indirekter Fahrweise und
getrennten Heizkreisen, incl. neuem Speicherladesystem, montiert.
Die geplante Fernwärmestation dient zur Realisierung der Raumwärme- und
Trinkwarmwasserversorgung.
Die Anlage wird mit Heizungswasser nach den Vorgaben der VDI 2035
gefüllt.
Objektdaten Anlage - Steilshooper Straße 123-125 & 129
Haus Nr. WE Leistung
129 36 75.0 kW
123-125 14 35.0 kW
Die Heizzentrale befindet sich in der HNr.129 und versorgt ebenfalls das
Gebäude 123-125.
Hydraulischer Abgleich Heizung 123-125 &129
Geplant ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Bestand.
Alle Heizkörperventile sind gegen dynamische Ventile der Firma Danfoss
zu erneuern.
Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs ist nicht Bestandteil des
Auftrages. Die Voreinstellwerte für die Ventile werden zur Verfügung
gestellt.
Hinweis:
Die Heizkörperventile sind im bewohnten Zustand zu erneuern. Alle
notwendigen Schutzmaßnahmen zu angrenzendem Wohneigentum sind
dementsprechend zu treffen.
Hydraulischer Abgleich Zirkulation 123-125 &129
Geplant ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs im Bestand.
Alle Zirkulationsventile sind gegen thermostatische Regulierventile der
Firma Viega zu erneuern.
Die Berechnung des hydraulischen Abgleichs ist nicht Bestandteil des
Auftrages. Die Voreinstellwerte für die Ventile werden zur Verfügung
gestellt.
Dachgeschossausbau Heizung 123-125
Heizflächen:
Sämtliche Wohn- und Schlafräume sowie Küchen erhalten einen
Flachheizkörper - Anschluss mittig unten.
Fabrikat: Cosmo Typ: Flachheizkörper T6 in profilierter Ausführung
Als Anschlussverschraubungen bzw. Thermostatventile kommen dynamische
Ventile zum Einsatz. Die Bäder erhalten einen Handtuchtrockner,
Fabrikat: Cosmo
Typ: Bad - und Designheizkörper Standard M - Anschluss mittig unten.
Heizungsleitungen und Zubehör:
Die Kellerverteilleitungen, Steigeleitungen, sowie die
Heizkörperanbindeleitungen werden in Kupfer ausgeführt,
Verbindungen im Pressverfahren. Die Steigeleitungen erhalten zur
Absperrung, Strangabsperrarmaturen, Fabrikat: IMI Heimeier Typ: Globo H.
Die Wärmedämmung erfolgt gemäß GEG. Als Brandschutzmaßnahmen werden
entsprechende Rohrabschottungen, für nichtbrennbare Rohrleitungen, der
Fa. Rockwool verwendet.
Dachgeschossausbau Sanitär 123-125
Trinkwasserleitungen und Zubehör:
Die Kellerverteilleitungen, Steigeleitungen, sowie die
Anschlussleitungen werden in Kupfer bzw. als Mehrschichtverbundrohr
ausgeführt,
Verbindungen im Pressverfahren. Die Steigeleitungen erhalten zur
Absperrung, Freistromabsperrventile, Fabrikat: Kemper.
Die Wärmedämmung erfolgt gemäß GEG bzw. DIN1988-200. Als
Brandschutzmaßnahmen werden
entsprechende Rohrabschottungen, für nichtbrennbare Rohrleitungen, der
Fa. Rockwool verwendet.
Schmutzwasserleitungen und Zubehör:
Die Sammelanschluss - und Einzelanschlussleitungen werden als
hochschallgedämmtes Stecksystem, incl. zusätzlicher Körperschalldämmung
ausgeführt.
Sanitäre Einrichtungsgegenstände:
Gemäß Positionsleistungsbeschreibungen
Dachgeschossausbau Lüftung 123-125
Innenliegende Räume wie Bäder, WC`s, Abstellräume sowie
die Küche werden mit Einzelraumlüfter ausgestattet.
Die Außenluftnachströmung erfolgt über ALD`s - Fensterelemente.
Als Luftverteilsystem kommt Wickelfalzrohr zum Einsatz.
Die Fortluft wird direkt über Dach geführt.
Ausführungsbeschreibung / Anlagenbeschreibung
Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum
Vorhandene Fernwärmestation
Vorhandene WWB - Speicherladesystem
Vorhandener Heizkreis
Fotodokumentation der Bestandsanlage Heizraum
Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeiten
Das Planungsbüro S&I Sachverständige Ingenieure GmbH berechnet und
liefert alle notwendigen Daten zur Ausführung.
Der Auftragnehmer führt die Terminierungs- und Montagearbeiten gemäß LV
durch und informiert umgehend und zeitgerecht den Auftraggeber und das
S&I Sachverständige Ingenieure GmbH über alle Tätigkeiten oder
auftretende Probleme.
Der Auftragnehmer erstellt nach Auftragserteilung einen Bauzeitenplan
und übergibt diesen dem Auftraggeber und dem S&I Sachverständige
Ingenieure GmbH .
Der Auftragnehmer hat folgende vom Auftraggeber bereitgestellten
Unterlagen auszufüllen bzw. zu verwenden und zu bestätigen.
Bauzeitenplan
Bewohnerinformation
Hiermit wird bestätigt, dass die besonderen Ausführungsbestimmungen und
Verantwortlichkeiten gelesen und verstanden wurden und eingehalten
werden.
_________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
Verantwortlichkeiten
Abschließende Vorbemerkung Abschließende Vorbemerkung
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass alle
Einheitspreise das
Liefern und Montieren
in fertiger Leistung einschließlich aller Nebenleistungen beinhalten.
Die Arbeitsstätte ist nach jedem Arbeitstag besenrein zu verlassen.
Die Ausschreibung wurde durch das Ingenieurbüro:
S&I Sachverständige Ingenieure GmbH
Rugenbarg 53 A
22848 Norderstedt
Tel.: 040 537982080
kontakt@s-u-i.de
erstellt.
Technische Fragen sind direkt mit dem Planungsbüro S&I Sachverständige
Ingenieure GmbH zu klären.
Abschließende Vorbemerkung
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