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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Projekt: Sanierung Sockelabdichtung Balkone- Loggien / Dachterrassen
Ort: Rohrwiesenstrasse 4/4a
61381 Friedrichsdorf
Bauherr: WEG Rohrwiesenstrasse 4/4a Friedrichsdorf
Vertreten durch AMADEUS Gebäudeverwaltung GmbH
Robert-Bosch-Straße 16
65549 Limburg / Lahn
Planung und Bauleitung:LMG Architekten GmbH
Westerbachstraße 30
61476 Kronberg im Taunus
Info@lmg-architekten.de
+49 6173 78296-0
Baubeschreibung:
An den Fassadensockeln des Mehrfamilienwohnhauses Rohrwiesenstraße 4/4a traten in der Vergangenheit im Loggien- und Terrassenbereich immer wieder Feuchteschäden auf.
Zurückzuführen ist dies auf eine bei der Erstellung mangelhaft vorgenommene Sockelabdichtung.
Die thermisch getrennten auskragenden Platten der Loggien weisen oberseitig eine horizontale Abdichtung aus einer Kunststofffolie auf. Der Übergang zu den aufgehenden WDVS- Bauteilen wurde mit einer Dichtschlämme auf Außenputz abgedichtet.
Die Dichtschlämme weist im unteren Bereich eine zu geringfügige horizontale Überlappung zu der Kunststoffabdichtung auf, außerdem ist nicht die erforderliche Abdichtungshöhe von mind. 150mm über der Oberkante Belag eingehalten.
Die Dichtschlämme ist am oberen Rand nicht ausreichend gegen eine Hinterläufigkeit geschützt.
Dies hat dazu geführt, dass Feuchtigkeit in das WDVS- System eingedrungen ist und sich deutlich an der Putzfläche abzeichnet oder zu Abplatzungen führt.
Die Schäden sind nicht bei allen Loggien, bzw. Terrassen aufgetaucht, so dass vermutet wird, dass an manchen Stellen die Abdichtungen fachgerecht vorgenommen wurde.
Es sollen daher nur die Loggien / Terrassen saniert werden, die Schäden aufweisen.
Mit der Sanierung der Loggien wird zudem, zwecks einer besseren Entwässerung der Loggien, die Auflagerung der Betonwerksteinplatten auf Splitt, mit einer Auflagerung auf Stelzlager ausgetauscht.
Die Betonwerksteinplatten der Dachterrassen werden auch nach der Sanierung weiterhin im Splittbett verlegt sein. .
Ausführungszeitraum: Frühling 2026
Zutritt - Anmeldung - Materiallieferung - Parken:
Die Kernarbeitszeit ist zwischen 7:00 und 18:00 Uhr.
Lärmintensive Arbeiten dürfen nur nach Ankündigung und Rücksprache mit der Bauleitung durchgeführt werden.
Die Lagerung von Baumaterialien auf dem Außengelände sind im Bereich des Baufeldes nach Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Die Andienung der Balkone/Terrassen muss über die Materialaufzüge am Gerüst erfolgen.
Rechnungsstellung - Dokumentation:
Alle Rechnungen sind kumuliert aufzustellen und Bedarfen eines Aufmaßes. Mit Abgabe der Schlussrechnung sind sämtliche Nachweise schriftlich einzureichen. Ebenso geforderte Produktdatenblätter. Diese sind mit Ausführungsbeginn auf der Baustelle bereitzustellen, vorzuhalten und auf Nachfrage vorzulegen. Sämtliche Entsorgungsnachweise sind ebenfalls in Kopie dem AG vorzulegen.
Baustelleneinrichtung - Strom – Wasser - Abfall:
Für die Gesamtarbeiten, die aus den nachfolgend beschriebenen Titeln bestehen, ist - falls nichts anderes Beschrieben wurde - die Baustelleneinrichtung gemäß DIN 18299 in die Einheitspreise einzurechnen.
Wasser und Strom sind in der Nähe der Baustelle vorhanden und können kostenlos genutzt werden.
Sämtliche zu entsorgende Materialien, Einrichtungsteile, Stäube und Abschottungsmaterialien gehen in das Eigentum des AN über. Eine zentrale, bauseitige Müll- und Schuttbeseitigung ist nicht vorgesehen. Nicht benötigte Verpackungen oder sonstige Materialien sind unverzüglich mit dem Anlieferfahrzeug wieder mit zu entsorgen. Verschmutzungen etc. die aus den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren sind unaufgefordert arbeitstäglich zu beseitigen. Kommt der AN der Verpflichtung zur täglichen Baureinigung nicht nach, ist die Bauleitung berechtigt, nach schriftlicher Mahnung einen Dritten auf Kosten des AN mit der Reinigung zu beauftragen.
Die Baustelle ist durch den Auftragnehmer täglich in besenreinem Zustand zu verlassen.
Sicherheit auf der Baustelle:
Die Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Benutzen von Leitern und Gerüsten. Alle Unfälle, die sich mittelbar oder unmittelbar auf der Baustelle ereignen, sind sofort der örtlichen Bauleitung anzuzeigen. Der AN übernimmt die volle Haftung für alle durch ihn oder seine Beauftragten verursachten Schäden und stellt die Bauleitung hiervon frei.
Brandschutzhinweise sind bei allen Arbeiten zu beachten. Heißarbeiten (Trennschneiden, Schweißen, etc.) dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch die Bauleitung ausgeführt werden. Hierfür ist eine Genehmigung einzuholen. Anmeldung daher mind. 1 Tag vor Ausführung.
Gewährleistung:
Die Verjährungsfrist wird für alle Lieferungen und Leistungen auf 5 Jahre vereinbart.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Technische Vorbemerkungen
DIN 18202 2019: Toleranzen im Hochbau
DIN 18531 2017: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen,
Loggien und Laubengängen
DIN 18550-1 2018: Außenputz
DIN EN 14411 2016: Keramische Fliesen und Platten - Definitionen, Klassifizierung, Eigenschaften, Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit und Kennzeichnung
ATV DIN 18299 09-2023: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18345 09-2023: Wärmedämm-Verbundsysteme
ATV DIN 18350 09-2023: Putz- und Stuckarbeiten
ATV DIN 18360 09-2023: Metallbauarbeiten
ATV DIN 18363 09-2019: Maler- und Lackierarbeiten – Beschichtungen
ATV DIN 18451 09-2023: Gerüstarbeiten
ATV DIN 18459 09-2016: Abbruch- und Rückbauarbeiten
DIN EN 5072019-10 Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus Metallblech - Festlegungen für vollflächig unterstützte Bedachungselemente aus Aluminiumblech
DIN EN 13914-12016-09 Planung, Zubereitung und Ausführung von Außen- und Innenputzen - Teil 1: Außenputze
TR Instandhaltung 2021: Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken
TRGS 519 2024: Technische Regeln für Gefahrstoffe – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
Gefahrstoffverordnung 2024: Novellierte Fassung
Baustellenverordnung (BaustellV) 2023:
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) 2023:
Konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 2023:
Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen
DGUV Information 201-011 2023: Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten
Fachregeln für den Gerüstbau 2019: Regeln für den Gerüstbau
DBV-Merkblätter 2024: Merkblätter des Deutschen Beton- und Bautechnik- Vereins
Alle Produktangaben stehen für den erforderlichen Mindeststandard.
Es können alternative Produkte angeboten werden, wenn diese in ihrer Beschaffenheit gleichwertig sind.
In diesem Fall sind Hersteller und Typ der alternativen Produkte zu benennen.
In jeden Fall dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene Systemkomponente verwendet werden die aufeinander abgestimmt sind.
Technische Vorbemerkungen
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.01
Allgemeine Baustelleneinrichtung
01.02 Gerüst
01.02
Gerüst
01.03 Bauaufzug
01.03
Bauaufzug
01.04 Treppenaufgang
01.04
Treppenaufgang
01.05 Schuttrutsche
01.05
Schuttrutsche
01.06 Schützen angrenzende Bauteile
01.06
Schützen angrenzende Bauteile
02 Rückbau / Bauteilöffnung
02
Rückbau / Bauteilöffnung
02.01 Rückbauarbeiten Loggien / Balkone (1. und 2.OG)
02.01
Rückbauarbeiten Loggien / Balkone (1. und 2.OG)
02.02 Rückbauarbeiten Dachterrassen (3.OG)
02.02
Rückbauarbeiten Dachterrassen (3.OG)
03 Abdichtungsarbeiten
03
Abdichtungsarbeiten
03.01 Abdichtung Loggien - Balkone (1. und 2.OG)
03.01
Abdichtung Loggien - Balkone (1. und 2.OG)
03.02 Abdichtung Terrassen Dachterrassen (3.OG)
03.02
Abdichtung Terrassen Dachterrassen (3.OG)
04 Wiedereinbau Betonwerksteinplatten
04
Wiedereinbau Betonwerksteinplatten
04.01 Balkonaufbau (1. und 2.OG)
04.01
Balkonaufbau (1. und 2.OG)
04.02 Bodenaufbau Dachterrassen (3.OG)
04.02
Bodenaufbau Dachterrassen (3.OG)
05 Kleinflächen Neu Verputzen und Malern
05
Kleinflächen Neu Verputzen und Malern
05.01 Neu Verputzen und Neu Malern Fassade Balkone / Loggien (1. und 2. OG)
05.01
Neu Verputzen und Neu Malern Fassade Balkone / Loggien (1. und 2. OG)
05.02 Neu Verputzen und Neu Malern Brüstungen Dachterrasse
05.02
Neu Verputzen und Neu Malern Brüstungen Dachterrasse
05.03 Neu Verputzen und Neu Malern Fassade Dachterrasse
05.03
Neu Verputzen und Neu Malern Fassade Dachterrasse
06 Stundenlohnarbeiten
06
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Stundenarbeit Stundenlohn für unvorhergesehene Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind, einschl. aller Nebenkosten wie z.B. Fahrtauslagen, Auslösung etc., die nur auf ausdrücklichen Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden dürfen.
Stundennachweise sind wöchentlich der Bauleitung zum Gegenzeichnen vorzulegen. Nicht fristgerecht eingereichte Stundenzettel werden nachträglich nicht anerkannt. Mehrarbeiten, zusätzl. Arbeitsstunden, Zusatz-/Sonderleistungen sind der Bauleitung vorher unbedingt schriftlich anzumelden.
Die hier aufgeführten Stundenlöhne beziehen sich auf
alle Gewerke. Es ist hier ein gemittelter Stundenlohn
anzugeben.
Hinweis Stundenarbeit
06.01 Stundenlohnarbeiten
06.01
Stundenlohnarbeiten
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