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Kalkulationsangebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik
01
Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik
Vorbemerkungen zum Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik Vorbemerkungen zum Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik
Für die in diesem Abschnitt/Bereich zur Elektro- und Nachrichtentechnik formulierten Anforderungen, ist der Bericht zur Ausführungsplanung des Ingenieurbüros Bähr zugrunde zu legen.
In der Ausschreibung oder dem Bericht, oder in den sonstigen Unterlagen, gemachte allgemeine Angaben, wie z. B.
- der Bauherr rüstet vor, oder
- durch den Bauherrn, oder
- vom Bauherrn, oder einfach nur
- ... wird..., ... werden ..., etc.
beziehen sich auf die Betrachtung im Zuge der Ausführungsplanung.
Für die Kalkulation durch den Bieter sind solche Formulierungen als verbindlich von ihm zu erbringende Leistung zu werten und bei Beauftragung durch den AN zu erbringen, sofern im Bericht oder in diesem "LV-"Teil als Teil der Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)" oder sonstigen Unterlagen, nicht ausdrücklich steht, dass die entsprechende Leistung ncht durch den AN zu erbringen ist.
Die Formulierung "Umsetzen", beinhaltet immer das Liefern, Montieren und In-Betrieb-nehmen der jeweiligen Leistungen.
Die gewerkeinterne Koordination, die Koordination zu den anderen Gewerken, sowie die erforderliche Koordination mit allen anderen am Bau beteiligten Firmen, hat vom AN zu erfolgen und ist vom Bieter/AN in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vorbemerkungen zum Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik
Allgemeine Vorbemerkungen - Technische Anlagen KG 440+450 Allgemeine Vorbemerkungen - Techn. Anlagen KG 440 - 450
Allgemeine Technische Vorbemerkungen:
Die nachstehende Leistungsbeschreibung umfasst die komplette Lieferung und Montage der gesamten technischen Ausrüstung (KG 440 + 450) für das komplette Gebäude. Alle zusätzlich, nach DIN 276 den KG 200 oder 500 zuzuordnenden, beschriebenen Leistungen sind ebenfalls hier einzukalkulieren.
Grundlage für die Kalkulation des AN ist insbesondere die nachfolgende funktionale Leistungsbeschreibung, einschließlich aller darin enthaltenen Spezifikationen, mit den Vorbemerkungen und den Planunterlagen,
dem Bericht zur Ausführungsplanung, den Grundrissen und Schemta, einschl. Vorgaben sowie die Berücksichtigung aller zusätzlich in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten Vertragsbedingungen und Hinweise.
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT), alle geltenden Normen und Regelwerke sowie Vorschriften der Bundeswehr liegen der Ausarbeitung zugrunde und sind zu berücksichtigen. Abweichungen hiervon sind ausdrücklich markiert.
Ausführungsvorgaben:
Eine saubere und fachgerechte Ausführung der gesamten technischen Anlagen wird vorausgesetzt.
Der Auftragnehmer übernimmt die volle Verantwortung für die richtige Ausführungsentscheidung.
Der AN veranlasst, dass sich vor Beginn der Rohr- bzw. Kanalmontage und Montage der Elektroleitungen bzw. Kabelbühnen die einzelnen Firmen bezüglich der gemeinsamen Verlegung, insbesondere unter den abgehängten Decken, im Doppelboden und in gemeinsamen Installationsschächten sowie bei Räumen mit starker Massierung von Ver- und Entsorgungsleitungen (z. B. in Technikzentralen des UG), absprechen und koordinieren (Verweis auf koordinierte Leitungsplanung). Erfolgen diese koordinierenden Absprachen nicht und es müssen bereits verlegte Leitungen, Kanäle oder Kabel bzw. Kabelbühnen abgeändert werden, so kann der Auftragnehmer hierfür keine Forderungen erheben.
Werden mehrere Rohrleitungen oder Kanäle nebeneinander oder untereinander angeordnet, so ist insbesondere darauf zu achten, dass ein gleichmäßiger, normativer und ausreichender Abstand zwischen den Installationen selbst (z.B. Rohren zu Kanälen oder Rohren zu Kabelbühnen oder Kanäle zu Kabelbühnen usw.) und zwischen Rohr, Kanal oder Kabelbühne und der Wand bzw. Decke eingehalten wird.
Sämtliche Befestigungen erhalten Dämmeinlagen zur Körperschalldämmung. Als Befestigungen dürfen nur verzinkte oder gleichwertige Schellen mit lösbarem Bügel verwendet werden. Als Pendel sind verzinkte Gewindestäbe oder gleichwertige Profilstäbe zu verwenden. In jedem Fall ist für die einzelnen Befestigungen und auch zusätzlichen Hilfskonstruktionen sowie für die anzuordnenden Festpunkte unaufgefordert der statische Nachweis zu erbringen.
Bei jeglicher Befestigungsart, die an statisch tragenden Teilen vorgenommen werden soll, ist die Genehmigung des Prüfstatikers einzuholen. Die Übertragung sämtlicher Geräusche, die durch Strömungen, Bewegungen von Aggregaten oder Aggregatteilen in Form von Luft- oder Körperschall entstehen können, muss verhindert werden.
Bei Wand- und Deckendurchführungen sind, soweit brandschutztechnisch nicht qualifiziert, auch Dämmmaterialien vorzusehen. Der Schallschutz ist neben dem Brandschutz bei Durchführungen zu beachten.
Zum Schutz gefährdeter Anlagenteile auf der Baustelle ist vom Auftragnehmer eine Schutzummantelung während und nach beendeter Montage anzubringen. Offene Anlagenteile sind bei jeglicher Montageunterbrechung durch geeignete Maßnahmen zu verschließen. Vorkehrungen gegen das Eindringen von Fremdteilen, Schmutz oder Kleintieren sind zu treffen.
Durchführungen durch brandschutztechnisch qualifizierte Bauteile sind entsprechend der LAR mit Brandschotts zu verschließen. Zusätzlich ist auf die Isolierung mit 1000 °C Zulassung zu achten. Sämtliche erforderlichen Brandabschottungen (Einzelschotts und Kombischotts an Verkabelung) sind mit einzukalkulieren und entsprechend der Herstellerzulassung einzubauen. Der Einbau ist auf Konformität mit der Zulassung zu bestätigen und durch Fotodokumentation je Schott bzw. Kombischott nachzuweisen und nachvollziehbar zu dokumentieren (Schottbuch). Alle erforderlichen Beschilderungen der Brandschotts sind ordnungsgemäß anzubringen. Durchdringungen von Abschlüssen bzw. Übergänge des Systembodens zu angrenzenden Nutzungseinheiten und/oder Brandbereichen sowie zu brandschutztechnisch abgegrenzten Bereichen innerhalb einer Nutzungseinheit sind ebenfalls brandschutztechnisch qualifiziert auszuführen und in jedem Fall wieder rauchdicht herzustellen. Die Übertragung von Feuer und/oder Rauch über den Systemboden in andere Bereiche ist zwingend zu verhindern.
Werkstatt- und Montageplanung:
Siehe Allgemeine Technische Vorbemerkungen und ggf. darüber hinaus noch in den entsprechenden Untergruppen/Kostengruppen genannte Besonderheiten.
SV-Abnahmen:
Die SV-Abnahmen und behördlichen Abnahmen werden durch den AG beauftragt und den AN koordiniert. Die Kosten der Sachverständigenabnahme trägt der AG.
Mit Bezug auf die vorgenannte Gesamtkoordination hat der AN die erforderlichen Sachverständigen-Abnahmen vorzubereiten und mit den notwendigen Leistungen sowie Fachpersonal zu begleiten und durchzuführen. Die notwendigen Arbeitsmittel und Anlagentechniker sind hierfür bis zur positiven Abnahme zu Verfügung zu stellen. Bis zur Abnahme sind die Restmängel der Sachverständigenabnahme zu beseitigen. Dies ist schriftlich dem Sachverständigen mitzuteilen / freizumelden.
Umfang der Abnahmen:
- Elektrotechnische Anlagen
- IT- und nachrichtentechnische Anlagen
Allgemeine Vorbemerkungen - Technische Anlagen KG 440+450
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Techn.Anlagen KG 440, 450 Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
- Techn.Anlagen KG 440, 450
Für die Bauausführung und die Abrechnung aller Leistungen dieses Gewerks gelten neben den Bedingungen des Angebotsschreibens folgende Bestimmungen, Vorschriften und Vorbemerkungen/Vertragsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung, z. B.:
- In NRW gültige LAR bzw. MLAR (Muster-) Leitungsanlagenrichtlinie
- VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen
- VDE 0185 Blitzschutzanlagen
- VDS 2010 Risikoorientierter Blitz- und
Überspannungsschutz
- DIN 18299 Allgemeine Regeln für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen
- DIN 18384 Blitzschutz-, Überspannungs-
und Erdungsanlagen
- DIN 18014 Fundamenterder
- DIN EN IEC 61439 Niederspannungs-
und Schaltgerätekombinationen
- Die Projekt- und Leistungsbeschreibung
- Die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
- DIN/ EN 50173 Leistungsanforderungen an strukturierte Verkabelung
- Montagevorschriften der Hersteller
- Baufachlichen Richtlinien der Bundeswehr (BFR)
- BWI IT-Handbuch (neueste Fassung)
- Baufachliche Richtlinien (BFR) (neueste Fassung)
- Nationale und internationale Normen sind in der zum Zeitpunkt der Vergabe gültigen Fassung bindend.
Für alle angebotenen Materialien wird die ihrem Einsatz entsprechende Bauartzulassung, CE- und VDE-Zeichen, Typenschild und Zulassungsbescheide gemäß Strahlenschutzverordnung, VdS-Nr., FTZ-Nr. gefordert und haben den einschlägigen Normen zu entsprechen.
Folgende Leistungen sind u. a. vom AN zu berücksichtigen:
Alle zur Montage erforderlichen Materialien sowie systemgebundenes Zubehör, einschließlich Isolier-, Klein-und Befestigungsmaterial, Kabelschuhe, Aderendhülsen, Kabel-und Leitungsbeschriftungen sowie das Abisolieren und Einführen der Leitungen und Kabel in die Verteilungen, Leuchten, Installationsgeräte und anderen elektrischen Betriebsmitteln, Fracht und Verpackung, Löhne, Fahrgelder, Auslösungen, soziale Abgaben, Steuern, Versicherungen und sonstige Nebenkosten sowie die komplette Lieferung und Montage einschließlich elektrischem Anschluss aller Komponenten mit Stromanschluss.
Die Gestellung aller Leitern und Montagegerüste, auch für Montageorte über 3,5 m Höhe, Geräte und Werkzeuge. Für die PVC-Rohre, Stahlblechkanäle, Kabelrinnen usw. alle erforderlichen Schnitte, Stanzungen, Aussparungen, Ausklinkungen und Ausfräsungen. Sämtliche Korrosionsschutzmaßnahmen wie Anstriche, Verzinkungen sowie Kantenschutz und Endtüllen.
Schutzmaßnahme, Betriebsspannung, Spannungsfall:
Als Schutzmaßnahme gegen zu hohe Berührungsspannung wird das TN-S Netz angewandt.
Die Trennung von Schutz- und Nullleiter erfolgt bereits in Netzstation der RheinEnergie,oder spätestens im Hausanschlusskasten (HAK).
Die Betriebsspannung beträgt 3x 400/230 V, + 6%, - 10 %, Frequenz 50 Hz.
Befestigung und Aufhängekonstruktionen:
Sichtbar bleibende Befestigungen und Aufhängungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alle Befestigungen von Anlagenteilen sind lösbar auszuführen. Es sind nur zugelassene Dübel zu verwenden und vor der Ausführung die Zulassungszertifikate vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat in eigener Verantwortung die Auswahl und Dübelmontage, unter Berücksichtigung der Traglasten, auszuführen. Die Montage von Dübeln im Decken- und anderen kritischen Bereichen ist mit dem Statiker vor der Ausführung abzustimmen. Endständige Muttern sind als Hutmuttern auszuführen. Sämtliche Bohr- und Dübelarbeiten in sichtbaren Bereichen sind sorgfältig, ohne Beschädigung von eventuellen Fliesen, Isolierungen und Verkleidungen, auszuführen.
Brandschutzabschottungen:
Grundlagen für die Durchführung der brandschutztechnischen Arbeiten zum Verschließen von Durchbrüchen bzw. Kernbohrungen, die für die Verlegung der Daten, Telefon-und Starkstromleitungen erforderlich sind, sind die Einhaltung der DIN 4102, den Vorgaben der Bw, Brandschutzkonzept (neueste Fassung) sowie die anerkannten Regeln der Bautechnik. Für die Kabelschottungen sind folgende Bedingungen einzuhalten: Brandschutz S90 nach DIN 4102, Bauaufsichtliche Zulassung. Die Möglichkeit der Nachinstallation muss gegeben sein.
Werksbescheinigung nach Durchführung der Schottungen Dauerhafte Kennzeichnung der Kabelschottung mittels Schild beidseitig der Wand/Decke.
Bemusterung:
Zu bemustern sind grundsätzlich alle sichtbaren relevanten Geräte und Produkte, wie Schalter, Präsenzmelder, Steckdosen, Allgemein- und SIcherheitsleuchten, Komponenten der BMA, der Klingelanlage und der Videotürsprechanlage.
Die Bemusterung hat rechtzeitig unter Berücksichtigung der Lieferzeiten und Einbautermine zu erfolgen.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen - Techn.Anlagen KG 440, 450
01.01 KG 442 - Eingenstromversorgungsanlagen
01.01
KG 442 - Eingenstromversorgungsanlagen
01.02 KG 443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.02
KG 443 - Niederspannungsschaltanlagen
01.03 KG 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.03
KG 444 - Niederspannungsinstallationsanlagen
01.04 KG 445 - Beleuchtungsanlagen
01.04
KG 445 - Beleuchtungsanlagen
01.05 KG 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.05
KG 446 - Blitzschutz- und Erdungsanlagen
01.06 KG 449 - Sonstiges zur KG 440
01.06
KG 449 - Sonstiges zur KG 440
01.07 KG 451 - Telekommunikationsanlagen
01.07
KG 451 - Telekommunikationsanlagen
01.08 KG 452 - Such- und Signalanlagen
01.08
KG 452 - Such- und Signalanlagen
01.09 KG 452 - Antennenanlagen
01.09
KG 452 - Antennenanlagen
01.10 KG 456.1 - Brandmeldeanlage als Brandwarnanlage
01.10
KG 456.1 - Brandmeldeanlage als Brandwarnanlage
01.11 KG 457 - Datenübertragungsnetze
01.11
KG 457 - Datenübertragungsnetze
02 Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik, Abbruch-Phase 2
02
Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik, Abbruch-Phase 2
02.12 KG 449 + 459 - Abbruch, Demontage - Phase 2
02.12
KG 449 + 459 - Abbruch, Demontage - Phase 2
02.13 KG 440 + 450 - übergeordnet
02.13
KG 440 + 450 - übergeordnet