Erdarbeiten / Abbruch
Sanierung Ratskeller Paderborn
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Beschreibung der Maßnahme 1. Lage der Baustelle Die Baustelle befindet sich in der Innenstadt von Paderborn in zentraler Lage am Rathausplatz, also mitten in der Fußgängerzone und hat zwei Zugänge. Die Zufahrt der Baustelle erfolgt von der Straße "Kamp", diese Straße liegt auch in einem verkehrsberuhigten Bereich, der in die Fußgängerzone ubergeht, die auch für den innerstädtischen Busverkehr genutzt wird. Entsprechend ist mit Einschränkungen für die Erreichbarkeit der Baustelle jederzeit zu rechnen. Es sind die Zufahrten sowie die Aufstellflächen der Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge während der gesamten Bauzeit freizuhalten, eine Baustelleneinrichtungsfläche wird zur Verfügung gestellt. Ein Übersichtsplan über die Zu- und Abfahrt ist der Ausschreibung beigefügt. 2. Baubeschreibung Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Sanierung des historischen Ratskellers. Hier wird ein Gastronomiebetrieb im Keller des Rathauses Paderborn entstehen. Die Haupt-Baustelle befindet sich also im Ratskeller, kleinere Umbauten finden in der ehemaligen Ratsschenke statt. Der Betrieb des darüberliegenden Rathauses wird auch während der Baustelle fortgesetzt. Dies ist bei den Bauarbeiten zu berücksichtigen, eingeschränkte Arbeitszeiten sind nicht vorgesehen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Auflagen der Baugenehmigung und der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die Baumaßnahme umfasst unter anderem die Verbesserung des Zugangs zum Ratskeller durch den Rückbau der ehemaligen Lieferantentreppe und den Neubau einer Stahlbeton-Außentreppe. Darüber hinaus wird die Gebäudetechnik modernisiert. Hierzu werden unter anderem vorhandene Kanäle unterhalb der Kellersohle genutzt und teilweise neue Schächte angelegt. Zusätzlich werden neue Öffnungen und Durchbrüche in den bestehenden Wänden für die Gebäudetechnik erforderlich. Die vorhandenen Wände, Decken und Gewölbe werden ausgebessert sowie gestalterisch und denkmalgerecht überarbeitet. Der Keller ist bereits in großen Teilen entkernt. Teilweise wurde die vorhandene Kellersohle zurückgebaut, Unterzüge und Stützen sind freigelegt. Die Baustellenlogistik erfolgt aufgrund der Arbeiten im Keller teilweise unter erschwerten Bedingungen. Die Außengastronomie oberhalb des Küchenbereichs wird neu organisiert und erhält sowohl mobile Elemente als auch eine fest installierte Thekenanlage.
Allgemeine Projektbeschreibung
Denkmalschutz Denkmalschutz Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Von der ausführenden Firma wird verlangt, eine intensive Kommunikation zwischen Bauherrn, Bauleitung und Denkmalschutzbehörde sicherzustellen. Es ist aktiv auf die Beteiligten auf der Baustelle, die Fachplanenden und die zuständigen Behörden zuzugehen. Zudem ist die Dokumentationspflicht zu beachten. Die Auflagen der Baugenehmigung, der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung sowie die Dokumentation zur restauratorischen Untersuchung im Ratskeller sind einzuhalten und bei der Ausführung zu berücksichtigen. Der zerstörungsfreie Rückbau hat stets Vorrang vor einem zerstörenden Abbruch ohne Materialerhaltung. Grundsätzlich steht die Materialerhaltung des Gebäudes im Vordergrund.
Denkmalschutz
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN     Ausführungszeitraum     Die Arbeiten sollen gemäß Terminplanung im Zeitraum     Januar bis März 2026 erfolgen.     Allgemein     Es wird dem Bieter dringend empfohlen, sich über Lage, Größe, Zustand etc. des Bauvorhabens vor Ort     zu informieren und seine Einheitspreise entsprechend zu kalkulieren. Nachforderungen des AN aus     Unkenntnis werden nicht anerkannt. Bedenken des Bieters zu den beschriebenen Leistungen, der Art der     Ausführung hat der Bieter bei Angebotsabgabe schriftlich anzumelden.     Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen nach:      -  den ATV, den ZTV,      -  geltendem Baurecht und den örtlichen behördlichen Vorschriften, Satzungen und Auflagen,      -  den allgemeinen Anforderungen und Bedingungen des Gesamt-LV,      -  den, der Ausschreibung beigefügten, Unterlagen.     Normen und Richtlinien     Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der     Technik und den geltenden DIN Normen zu erfolgen.     Baustelleneinrichtung     Das Einrichten und Räumen der Baustelle, Vorhalten der     Baustelleneinrichtung insbesondere Lagerung für sämtliche     ausgeschriebene Leistungen ist, wenn nicht gesondert erfasst, in die     Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung beim     Ordnungsamt der Stadt Paderborn, Verkehrssicherung, für die Sperrung     von BE Flächen. Lagerplätzen und Verkehrsführung für Fahrzeuge,     Radfahrer und Fußgänger ist vom AN einzuholen.     Lage von Leitungen     Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten     über die Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä.     im Bereich der Baustelle beim zuständigen Träger der Ver-     und Entsorgungsanlagen und den dazu ergangenen     Anweisungen zu unterrichten.     Vermessungsarbeiten     Nivellement, Abstecken, Kontrollmessungen, insbesondere     an den Grenzlinien ist Sache des AN. Alle angegebenen Maße sind ca.     Maße und vom AN vor Beginn der Arbeiten selbstverantwortlich zu prüfen.     Ebenso das Sichern der Grenzsteine, Anlegen der     Höhenpunkte und sonstige Vermessungsarbeiten, welche für     die Ausführung der Leistungen notwendig sind.     Verschmutzungen bzw. Beschädigungen     Eine Verschmutzung bzw. Beschädigung der     Zufahrtsstraßen und -wege außerhalb des Baugeländes     sowie der Straßen und Wege des öffentlichen Geländes hat     zu unterbleiben. Dennoch eingetretene Beschädigungen     und Verschmutzungen hat der AN unaufgefordert     umgehend zu beseitigen. Eventuell dem Bauherrn hieraus     entstehende Kosten trägt der AN.     Der Ratskeller sowie die Ratsstube wurden auf Schadstoffe untersucht. Entsprechende Funde wurden     beseitigt.     Lager- und Arbeitsplätze     Die Rathausplatzfläche wird dem AN für Lager- und Arbeitsplätze     beschränkt zur Verfügung gestellt. Vor Aufnahme der Arbeiten sind die fur den Arbeits- und     Umweltschutz zustandigen Behörden sowie die zuständige Berufsgenossenschaft vom AN fristgerecht zu     benachrichtigen. Dies ist der Bauleitung nachzuweisen.Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung zu     besprechen und planmäßig festzulegen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die     benutzten Flächen gründlich zu reinigen und in sauberem Zustand zurückzugeben.     Bauleiter     Für die Baumaßnahme ist mindestens ein deutschsprachiger Bauleiter, als Ansprechpartner vor Ort, bei     Baubeginn zu benennen.     Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen     Für die Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen der     Baugruben und der Gräben haftet allein der AN. Dieses gilt     auch bei Einwirken von Oberflächenwasser. Schäden hat der AN ohne Vergütung zu     beseitigen.     Prüfung der Bodenverhältnisse durch den AN     Dem Bieter ist es freigestellt, vor Angebotsabgabe örtliche     Untersuchungen und Prüfungen der Boden- und     Wasserverhältnisse vorzunehmen.     Er kann sich nach Angebotsabgabe nicht darauf berufen, er     hätte die Beurteilung der Boden- und Wasserverhältnisse     nicht ausreichend vornehmen können.     Abrechnung     Die Mengenermittlung für die Abrechnung der Leistungen     erfolgt nach Aufmaß und Ausführungszeichnungen.     Alle erforderlichen Abnahmen, z.B. fur die technischen Anlagen oder Teilanlagen, durch     Institutionen und/oder Behörden wie Bauaufsicht, Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft,     Unfallversicherungsverband etc. sind vom AN fristgerecht zu beantragen und durchzuführen. Die dadurch     entstehenden Gebühren/Kosten sind in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren und werden     nicht gesondert vergütet.
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV - ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV - 1.BAUSTELLENEINRICHTUNG 1.01.00     Allgemeines 1.01.01  Die beschriebene Baustelleneinrichtung umfasst alle für die   fachgerechte Herstellung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erforderlichen   Baumaschinen, Geräte, Baustellenbeleuchtung, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien,   Abfallbehältnisse, Personal-/ Materialcontainer, Handwerkzeuge, Belüftungsgeräte   Sicherheitsmaßnahmen und Gerüste in der Anlieferung, Vorhaltung, Unterhaltung, Standfestigkeit und   Abtransport. Der AN sorgt selbst für den Verschluss und die Bewachung. 1.01.02  Für alle Leistungen und Maßnahmen sind die einschlägigen   Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften maßgebend zu beachten. 1.01.02.01 Die Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich oberhalb des Küchenbereiches auf dem   Rathausplatz. Es wird für die Maßnahme lediglich eine festgelegte Fläche (Baustelleneinrichtungsplan   (s. Anlagen)) zur Verfügung gestellt. Die Stellfläche der Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der   örtlichen Bauleitung herzustellen. Aufgrund der beengten Verhältnisse können nur Absetzmulden   und keine Abrollmulden verwendet werden.   In die Einheitspreise der beschriebenen Arbeiten sind gemäß Ortskenntnis alle genannten   Arbeitsgänge und Erschwernisse, sämtliche Transport-, Geräte- und Materialkosten   (z.B. Kosten fur Schutzkleidung und Atemschutz, Arbeitsgeräte, Werkzeuge,   Arbeitsmaterialien, Lüftungsgeräte, Sauger, Schläuche für Zu- und Abluft, Arbeitsgerüste)   sowie alle Entsorgungs-, Personal- und Nebenkosten einzurechnen. 1.01.03  Die Stellfläche der Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der örtlichen Bauleitung herzustellen.   Alle auf dem Außengelände befindlichen Einrichtungen und Gerätschaften (z.B. Maschinen, Arbeitsgeräte,   Werkzeuge, Arbeitsmaterialien, Abfallbehältnisse, Aufenthalts-, Lager- und Materialcontainer,   Arbeitsgerüste) sind nach Abstimmung und Rücksprache mit der Bauleitung aufzubauen. 1.02.00Stoffe, Bauteile                  - entfällt - 1.03.00     Ausführung 1.03.01  Ein Baustromanschluss sowie ein Wasseranschluss werden vom AG zur Verfügung gestellt.   Die Verbrauchskosten werden vom AG getragen, die erf. Anschlüsse zur Verwendungsstelle hat der AN zu   tragen. Abwasseranschlüsse fur Container etc. sind vom AN selbstständig zu beantragen und zu verlegen. 1.03.02  Eine Abortanlage und Waschanlage werden entsprechend der Größe   des Bauvorhabens bis zur Baufertigstellung der Gesamtbaumaßnahme einschl. der Anschlüsse an die   öffentlichen Siel- und Wasserleitungen vom AG inkl. der Wartung und Säuberung zur Verfügung gestellt. Einrichtungen des Auftraggebers sind nicht mitzubenutzen. 1.03.03  Sollte öffentlicher Grund für Lager- oder ähnliche Zwecke   belegt werden, so ist dies vom AN zu beantragen. Kosten hierfür sind in   die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. 1.03.04  Öffentlicher Grund, Zu- und Vorfahrten sowie die   Erschließungsstraßen sind von Verschmutzungen freizuhalten, ggf.   sofort zu säubern. 1.03.05  Die Ausführung erfolgt nach dem genehmigten, von dem AN   rechtzeitig vorgelegten und vom AG genehmigten, Baustelleneinrichtungsplan.   Der Nachweis der fachgerechten und ordnungsgemäßen Entsorgung sowie der für die   Abfallentsorgungsanlage geeigneten Transportmittel und -behältnisse sind vorzulegen. Mit der   Abschlussrechnung sind die Deponie /Wiegebescheinigungen und die Begleitscheine vorzulegen. 1.03.06 Aufgrund von Trauungen o.ä. Anlässen sind besonders lärmintensive Arbeiten an Dienstagen und Freitagen von 9-16 Uhr nach Möglichkeit zu vermeiden, bzw. vorher abzusprechen. 1.04.00  Nebenleistungen 1.04.01  Alle Gebühren für Anträge und Genehmigungen im Rahmen   der Baustelleneinrichtung. 1.04.02  Erstellung eines dezidierten Bauzeitenplans 5 Tage nach   Vertragsabschluss unter Beachtung der vertraglich vereinbarten   Termine für Baubeginn und Fertigstellung des Bauvorhabens. 1.04.03  Herstellen eines verbindlichen Baustelleneinrichtungsplanes   in 3-facher Ausfertigung. Die Pläne sind vor Ausführung der örtl.   Bauleitung vorzulegen und genehmigen zu lassen. 1.04.04  Sicherung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs. 1.04.05  Die Erstellung von Nachtragsangeboten, sofern welche aus   der Baumaßnahme resultieren bzw. vom AG gefordert werden. 1.05.00     Abrechnungen 1.05.01  Die Baustelleneinrichtungen sind allen am Bau    beteiligten Firmen zur Verfügung zu stellen. 2.     ABBRUCHARBEITEN 2.01.00     Vorschriften, Richtlinien   Für die Ausführung der im Leistungsverzeichnis   beschriebenen Arbeiten gelten grundsätzlich alle für dieses Gewerk einschlägigen DIN-Normen,   Vorschriften und Richtlinien in ihrer jeweils neuesten Fassung. 2.01.01     Insbesondere zu beachten sind:   Die als Anlage beigefügte Unterlagen bestehend aus Zeichnungen und Fotodokumentationen. - Die Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft. - Alle in Zusammenhang mit der Entsorgung von schadstoffhaltigen Bauteilen stehenden Vorschriften. 2.01.02     Standsicherheit und Sicherungsmaßnahmen   Für die Standsicherheit der noch nicht abgebrochenen   Bauteile und sonstiger erf. Sicherungsmaßnahmen haftet allein der AN. 2.01.03     Leistungsumfang   Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,   sowie die fachgerechte Ausführung.   Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzurechnen,   auch wenn sie im Leistungsbeschrieb nicht ausdrücklich erwähnt sind. 3.     BETON-  UND STAHLBETONARBEITEN - DIN 18 331 3.01.00   Allgemeines 3.01.01    Es ist grundsätzlich Transportbeton zu verwenden.   Herstellung des Betons auf der Baustelle ist nicht gestattet. 3.01.02    Die DAfStb-Richtlinien "Wasserundurchlässige Bauwerke aus   Beton" (WU-Richtlinie) 11/2003 ist zu beachten. 3.02.00   Stoffe, Bauteile   Der Einbau von FCKW-freien Dämmstoffen sowie   formaldehydfreien Werkstoffen wird vorgeschrieben. 3.03.00   Ausführung 3.03.01    Grundsätzlich gelten für die Betoneinbringung, Verdichtung   usw., die bei Ausführung gültigen DIN-Vorschriften, die   Empfehlungen des   Deutschen Ausschusses für Stahlbeton sowie die Angaben des   Fach-Ingenieurbüros. 3.03.02    In den Wänden ist der Beton lagenweise frisch auf frisch   einzubauen und mittels Hochfrequenz-Innenrüttler zu verdichten. Die   Dicke einer Lage darf ca. 60 cm nicht überschreiten. 3.03.03    Der frische Beton ist so einzubauen, dass eine Fallhöhe von   ca. 2,5 m nicht überschritten wird. 3.03.04    Um Kiesnesterbildungen zu vermeiden, ist im Bereich der   Boden-/Wandanschluss-Arbeitsfuge ein Feinbeton, Korngröße 0-8 mm,   auf ca. 20 - 25 cm Höhe einzubauen und zu verdichten. Der Beton,   Korngröße 0-32 mm ist unmittelbar danach einzubauen und ebensogut zu   verdichten. 3.03.05    In besonderen Fällen, insbesondere bei starken   Temperaturdifferenzen (Tag-/Nachtschwankungen) wird darüber hinaus   die Nachbehandlung mittels geeigneter Wärmedämmfolien verlangt. Bei   massigen Bauteilen sind Wärmedämmfolien stets vorzusehen, um die   Temperaturdifferenz zwischen Betonkern und Oberfläche klein zu   halten. 3.03.06    Der Beton ist gemäß DIN 1045 sowie DIN EN 206-1und den   entsprechenden Richtlinien nachzubehandeln. 3.03.07  Die Eignungsprüfung sowie für die Güteüberwachung erfl.   Maßnahmen sind vom AN vorzusehen. Die Güteüberwachung besteht aus   Eigen-und Fremdüberwachung. 3.03.08  Nach Beendigung der Beton- und Stahlbetonarbeiten sind die   entsprechenden Gütenachweise des eingebauten Betons, für die Vorlage   beim Bauordnungsamt, 2-fach der Bauleitung zu übergeben. 3.03.09  Für die Abnahme der Bewehrung und die Freigabe zum Betonieren   ist der AN allein verantwortlich. Über den Gang der Arbeiten ist   von ihm ein Tagebuch nach DIN 1045 zu führen. 3.04.00    Nebenleistungen 3.04.01  Herstellen von Aussparungen und Durchbrüchen unter 0,005 m2   Querschnitt sowie Schlitze, die nach Art, Abmessungen und Anzahl bei   neuen Betonteilen in den Zeichnungen angegeben sind. 3.04.02  Die Kosten für die Ausführung und Prüfung aller   baupolizeilich vorgeschriebenen oder  notwendigen Festigkeitsprüfungen   und Untersuchungen (Würfelproben,  Siebversuche usw.) nach Anweisung   des bauleitenden Architekten bzw. des Prüfingenieurs und Statikers. 3.04.03   Die Unterhaltung, der Schutz und die Nachbehandlung aller   Betonflächen. Der Beton  ist sofort nach dem Ausschalen zu   entgraten.   Nester sind zu vermörteln oder, falls statisch  erforderlich, zu   torkretieren. Es darf nur Schalöl verwendet werden, welches keine   Rückstände auf dem Beton hinterläßt. 3.04.04  Bei der Preisermittlung ist bei den Stahlbetonbauteilen die   Bewehrung nicht einzukalkulieren, soweit nicht ausdrücklich etwas   anderes gesagt ist. Der Bewehrungsstahl ist in besonderen Positionen   zusammengefaßt und wird getrennt nach den Stahllisten des Statikers   ohne Vergütung des Verschnittes abgerechnet. Ein Mehrpreis von   Bewehrungen in Fertigteildeckenelementen und sonstigen Fertigbauteilen   wird nicht vergütet. 3.04.05  Ggf. das Umrechnen der Ortbeton-Decken in Fertigteil-Decken,   sowie das Herstellen der Werkpläne einschl. ggf. erforderl.   spezieller statischer Nachweise, ist in die entsprechenden    Einheitspreise einzukalkulieren. 3.04.06  Das Herstellen von Blindstreifenfundament innerhalb der   Sohlplatten, sowie das Herstellen von Blindbalken innerhalb der   Stahlbetondecken wird nicht gesondert vergütet. 3.04.07  Die Eignungsprüfungen des Betons sowie die für die laufende   Güteüberwachung erforderlichen Maßnahmen. Die Güteüberwachung   besteht aus Eigenüberwachung und Fremdüberwachung. 3.04.08  WU-Stahlbeton der unter KG-Sohlplatteneben befindlichen   Gründungssohlen, Fahrstuhlunterfahrtsumfassungswände  usw., als   druckwasserhaltenden und druckwasserdichten Beton, einschl. der   dichtungstechnischen Ausführungszeichnungen. Überwachung der   Betonierarbeiten und Haftungsübernahme für die uneingeschränkte   Gebrauchsfähigkeit bezüglich dauerhafter Wasserundurchlässigkeit   des Baustoffes Beton sowie des druckwasserhaltend ausgebildeten   Tragwerks  einschl. aller  Fugenüberbrückungsmaßnahmen,   Durchdringungen und Nachbehandlungen. 3.04.09  Das Herstellen aller erforderl. Betonierabschnittsfugen mit   Fugenbändern in Sohlplatten und Decken, ist in die Einheitspreise   einzurechnen. Die Arbeitsabschnitte sind eigenverantwortlich   festzulegen und rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen. 3.04.10  Der Aufbau, die Vorhaltung und der Abbau aller Gerüste   als Arbeits- und Sicherheitsgerüste, auch über 2, 00 m Höhe, ist   mit den  Einheitspreisen abgegolten und wird nicht besonders vergütet,   soweit nicht gesondert ausgeschrieben 3.05.00  Abrechnung 3.05.01  Bei der Abrechnung werden die Stahlbetondecken   durchgerechnet. Mauerwerks- und Stahlbetonwände werden von   OK Rohdecke bis UK  Rohdecke abgerechnet.   Stahlbetonunterzüge/Stürze werden von UK Unterzug bis UK Rohdecke   abgerechnet.   Stahlbetonüberzüge/Drempel werden von OK Rohdecke bis OK Überzug   abgerechnet. 4.     MAUERARBEITEN -  DIN 18 330 4.01.00   Allgemeines                  - entfällt - 4.02.00    Stoffe, Bauteile 4.02.01    Wenn im Leistungsverzeichnis bestimmte Steine   vorgeschrieben   sind, muß der AN für dieses Material garantieren. Bedenken sind   bereits mit Angebotsabgabe schriftlich anzumelden. 4.02.02    Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes aufgeführt ist,   sind Ankerschienen, Halterungen u. a. im Außenbereich in Edelstahl   V4A  auszuführen; Innenbereich verzinkt. 4.03.00    Ausführung      - entfällt - 4.04.00    Nebenleistungen 4.04.01    Anbringung von Meterpunkten in ausreichender Anzahl, in   allen Innen- und Außentüren, für jeden Raum. Zusätzlich sind in jedem   Geschoß  in den verschiedenen Fluren und Treppenhäusern ausreichend   Höhenbolzen zu setzen. Zur Vermeidung von Irrtümern sind die   Meterpunkte auf die fertige Deckenkonstruktion bzw.   Fußbodenkonstruktion zu beziehen (OKFF).   Nachforderungen Dritter, die aus der Maßungenauigkeit der   Meterpunkte  herrühren, gehen voll zu Lasten des   Rohbau-Auftragnehmers. 4.04.02    Das Anlegen und Herstellen von Durchbrüchen und Schlitzen   in herzustellendem Mauerwerk, ist mit den im Leistungsverzeichnis vorgesehenen   Positionen abzurechnen. 4.04.03  Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen sind die   Mauerwerksabschlüsse, insbesondere die Dämmungen, durch Abdeckungen   zu schützen. Die Abdeckungen sind bis zum endgültigen konstruktiven   Abschluß der Bauteile vorzuhalten und zu warten. 5.04.04    Der Aufbau, die Vorhaltung und der Abbau aller   erforderlichen Gerüste als Arbeits- und Sicherheitsgerüste, auch über    2, 00 m Höhe, ist mit den Einheitspreisen abgegolten und wird nicht   besonders vergütet, soweit nicht gesondert ausgeschrieben. 4.04.05  Bei Herstellung von Sichtmauerwerk sind alle beschädigten   Steine auszusortieren oder so  zu verarbeiten, dass die beschädigten   Stellen nicht sichtbar sind um eine optimale Sichtqualität zu   gewährleisten. Das Sichtmauerwerk ist mit geigneten Mitteln vor   Verschmutzungen zu schützen, und zwar so, dass eine Reinigung nicht   erforderlich wird. 4.05.00    Abrechnung 4.05.01    In den Einheitspreis der Ankerschienen sind auch die   Anschlußanker und die Erschwernis beim Einmauern einzukalkulieren. 4.05.02    Für die Abrechnung der anzulegenden/zu schließenden   Durchbrüche gelten die Maße des hergestellten Durchbruches ohne   Abzug der Leitungen und Kanäle. Im Einheitspreis ist das Umwickeln der   Rohrleitungen, Kanäle usw. mit alukaschierten Mineralfasermatten,   d= 30 mm, innerhalb der Durchbrüche enthalten.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV -
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
HINWEISE Die Baustelle befindet sich am südlichen Eingang zum Ratskeller im Kellergeschoss des Gebäudes. In diesem Bereich wird der Großteil der Baustelleneinrichtung eingerichtet. In Teilen wird die Baumaßnahme auch im durch das Kellergeschoss erreichbare Erdgeschoss stattfinden. Die hier, nordöstlich gelegene Ratsschenke kann ausschließlich durch das Kellergeschoss beschickt werden. Für die Baustelle werden zunächst die vorhandenen Türen genutzt und Bauzylinder durch den Bauherrn eingesetzt. Später im Verlauf, wird die Tür im Bereich der Kellerabgangstreppe durch eine Bautür ersetzt. Aus Platzgründen werden Materiallager, Stellflächen und Abstellplätze überwiegend im südlichen Bereich angeordnet. Für die Entsorgung von Abbruchmaterial auf der Baustelle im Kellergeschoss ist ein mobiles Schuttförderband vorgesehen. Zudem steht im Bestand ein Lastenaufzug zur Verfügung, über den der Kellerbereich unterhalb der Kopfsteinpflasterfläche (Küchenbereich) beliefert werden kann. Der Lastenaufzug besitzt ein lichtes Maß von ca. 1.30x1.30m. Dieser kann für die Baustellenbeschickung genutzt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass dieser entsprechend geschützt wird. Die Schutzmaßnahmen hierfür sind in den Nebenleistungen bzw. Baustelleneinrichtungs-Hauptposition einzukalkulieren. Es ist zunächst davon auszugehen, dass die Stellplätze für Firmenfahrzeuge im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche ausreichen. Sollten weitere Stellplätze notwendig sein, so ist auf öffentliche Stellplätze zurückzugreifen.
HINWEISE
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung
1. 1 Baustelleneinrichtung
1. 1
Baustelleneinrichtung
Baustraße und Lagerplätze Baustraße und Lagerplätze
Baustraße und Lagerplätze
1. 2 Baustraße und Lagerplätze
1. 2
Baustraße und Lagerplätze
Erdarbeiten Erdarbeiten
Erdarbeiten
2 Erdarbeiten
2
Erdarbeiten
Erdarbeiten Innenbereich Erdarbeiten Innenbereich
Erdarbeiten Innenbereich
2. 1 Erdarbeiten Innenbereich
2. 1
Erdarbeiten Innenbereich
Erdarbeiten Außenbereich Erdarbeiten Außenbereich
Erdarbeiten Außenbereich
2. 2 Erdarbeiten Außenbereich
2. 2
Erdarbeiten Außenbereich
Abbrucharbeiten Abbrucharbeiten
Abbrucharbeiten
3 Abbrucharbeiten
3
Abbrucharbeiten
HINWEIS Die Abbrucharbeiten finden größtenteils im Keller des Gebäudes statt. Der entsprechende Mehraufwand für das Befördern des Abbruchmaterials sowie die Verwendung geeigneter Maschinen und Hilfsmittel ist in die Einheitspreise einzukalkulieren, wenn nicht gesondert ausgeschrieben. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist der Teil der Ausschreibungs-Anlagen. Diese ist zu berücksichtigen und bei der Ausführung zu beachten. Der zerstörungsfreie Rückbau hat immer Vorrang vor einem zerstörendem Abbruch ohne Materialerhaltung. Der intensive Austausch mit der Bauleitung und Denkmalschutzbehörde ist zu berücksichtigen. Der Küchenbereich steht nicht unter Denkmalschutz. In diesem Bereich ist im Vorwege dieser Baumaßnahme bereits eine Schadstoff- und Asbestsanierung durchgeführt wurden. Sollten dennoch fragwürdige Baustoffe gefunden werden, so ist nach Rücksprache mit der Bauleitung die unten aufgeführte Schadstoffbeprobung durchzuführen.
HINWEIS
KG - Historischer Teil - Gewölbebereich KG - Historischer Teil - Gewölbebereich
KG - Historischer Teil - Gewölbebereich
3. 1 KG - Historischer Teil - Gewölbebereich
3. 1
KG - Historischer Teil - Gewölbebereich
KG - Küchenbereich KG - Küchenbereich
KG - Küchenbereich
3. 2 KG - Küchenbereich
3. 2
KG - Küchenbereich
EG, 1.OG, DG EG, 1.OG, DG
EG, 1.OG, DG
3. 3 EG, 1.OG, DG
3. 3
EG, 1.OG, DG
Beton- und Stahlbetonarbeiten Beton- und Stahlbetonarbeiten
Beton- und Stahlbetonarbeiten
4 Beton- und Stahlbetonarbeiten
4
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Ortbetontreppe Ortbetontreppe
Ortbetontreppe
4. 1 Ortbetontreppe
4. 1
Ortbetontreppe
Maurerarbeiten Maurerarbeiten
Maurerarbeiten
5 Maurerarbeiten
5
Maurerarbeiten
Maurerarbeiten Maurerarbeiten
Maurerarbeiten
5. 1 Maurerarbeiten
5. 1
Maurerarbeiten
Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten
7 Stundenlohnarbeiten
7
Stundenlohnarbeiten
Hinweis Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach besonderer Aufforderung des Auftraggebers (AG) zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung durch den AG festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich mit den Angaben gemäß § 15 Nr. 3 VOB/B und Nr. 18 EVM (B) ZVB/E einzureichen. (Zusätzliche Vertragsbedingungen / ZVB, siehe Anlage). Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenwirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge und dgl.) sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten. Die angebotenen Verrechnungssätze gelten unabhängig von der Anzahl der abzurechnenden Stunden. Zuschläge für evtl. im Ausnahmefall notwendige Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeiten werden ggf. gesondert auf Nachweis vergütet. Sie müssen in jedem Fall schriftlich angeordnet sein. Vergütet werden die auf der Baustelle geleisteten Stunden.
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Hinweis Hinweis
Hinweis
7. 1 Hinweis
7. 1
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